Schriftliche Frage 4 von Hauke Finger (AfD): Wann wird das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AM- LA) eingefü…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Hauke Finger (AfD): Wann wird das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AM- LA) eingefü…
Frage 4 (Hauke Finger, AfD):
Wann wird das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AM- LA) eingeführt, und wie viele deutsche Bürger wären von der Meldepflicht nach Kenntnis und Schätzung der Bundesregierung davon betroffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2025:
Die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters zur Geldwäschebekämpfung ist weder im EU-Recht noch im deutschen Recht vorgesehen. Insbesondere sehen die Verordnung 2024/1620 vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (AMLA- Verordnung), die Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (EU-Geldwäscheverordnung) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (6. EU-Geldwäscherichtlinie) kein solches Register vor.
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