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Schriftliche Frage 25 von Matthias Moosdorf (AfD): Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner während der Regierungsbefragung am 4. Juni 2025 gemachten Bemerk…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 25 von Matthias Moosdorf (AfD): Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner während der Regierungsbefragung am 4. Juni 2025 gemachten Bemerk… Frage 25 (Matthias Moosdorf, AfD): Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner während der Regierungsbefragung am 4. Juni 2025 gemachten Bemerkung, wonach es eine „Falschbehauptung“ ist, dass die NATO-Osterweiterung nicht stattfinden werde (vgl. Plenarprotokoll 21/9, S. 679) auch mit Blick auf den im Jahr 1990 in Washington vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher im Beisein des damaligen amerikanischen Außenministers James Baker gegebenen Kommentar, dass „nicht die Absicht“ bestehe, „das NATO- Verteidigungsgebiet nach Osten auszudehnen“ und dies nicht nur „in Bezug auf die DDR“ gelte sowie den Umstand, dass dieser Kommentar eindeutig auch von Seiten der Presse als „Zusage“ verstanden wurde, fest (vgl. www.youtube.com/watch?v=dW3DWg MAwz0), und wenn ja, warum hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner Bemerkung fest? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Juni 2025: Das Prinzip der freien Bündniswahl wurde für alle Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, jetzt OSZE) in der sogenannten Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 bestätigt. Dazu hat sich auch die Sowjetunion in Form einer Selbstverpflichtung bekannt. Dieses Prinzip wurde dann in der „Charta von Paris für ein neues Europa“ von 1990, in der NATO-Russland- Grundakte von 1997 und in mehreren Erklärungen des NATO-Russland Rates gemeinsam von NATO-Alliierten und Russland bekräftigt. Kein von NATO-Alliierten und Russland unterzeichneter Vertrag enthielt jemals Bestimmungen, wonach die NATO keine neuen Mitglieder aufnehmen darf. Beitritte zur NATO finden auf Antrag des Staates statt, der Mitglied werden will und nach Entscheidung der NATO-Alliierten im Konsens.

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