Schriftliche Frage 30 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Ausland…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 30 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Ausland…
Frage 30 (Matthias Moosdorf, AfD):
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und im Inland, Bundesländer[n], Kommunen sowie Gedenkstätten und sonstige[n] Einrichtungen“ empfohlen wird, weder Einladungen zu Gedenkfeiern zum bevorstehenden 80. Jahrestag des Kriegsendes an russische oder belarussische Offizielle auszusprechen noch offizielle deutsche Repräsentanten auf mögliche Einladungen russischer oder belorussischer Stellen zu solchen Veranstaltungen zu entsenden bzw. offizielle Vertreter Russlands oder Belorusslands, einschließlich deren ranghoher Diplomaten, qua „Hausrecht“ vor die Tür zu setzen, wenn sie unerwartet zu von deutschen Stellen ausgerichteten Gedenkfeiern erscheinen (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geo politik/80-jahre-kriegsende-auswaertiges-amt-wil l-keine-vertreter-aus-russland-bei-gedenkfeier-li.2 313544), einen konstruktiven Beitrag zu einer diplomatischen Lösung des Ukrainekonflikts darstellt, für die sich auch der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vom 16. Oktober 2024 ausgesprochen hat (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-kr ieg-wie-olaf-scholz-zu-verhandlungen-mit-russlan d-steht-110050035.html), und wenn ja, wie lautet sie?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 16. April 2025:
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen durch nichts zu rechtfertigenden, eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, der die Freiheit und Sicherheit in Europa bedroht. Er ist Grund für den gegenwärtigen Tiefpunkt in den deutsch-russischen Beziehungen. Russlands Kampagne zur Verbreitung von Desinformation und seine zahlreichen verdeckten Angriffe auf Deutschland und Europa belasten zusätzlich die gesellschaftlichen Beziehungen auf allen Ebenen. Die Bundesregierung führt ihre Gedenkarbeit in Erinnerung an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs intensiv fort. In diesem Zusammenhang steht die erwähnte Handreichung. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen Würdigung der Opfer in Russland und Belarus, weist aber auch darauf hin, dass Russland gemeinsam mit Belarus regelmäßig das Weltkriegsgedenken instrumentalisiert und mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine missbräuchlich in Verbindung bringt. Die Handreichung dient insofern dem Zweck, der Propaganda zur Rechtfertigung eines Angriffskrieges im Rahmen der Gedenkarbeit kein Forum zu bieten. Davon unabhängig unterstützen wir die Ukraine in ihren Bemühungen um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden. Während die Ukraine zu einem sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand bereit ist, weitet Russland seinen völkerrechtswidrigen und brutalen Angriffskrieg sogar aus und spielt mit Blick auf einen Waffenstillstand auf Zeit. Es liegt an Russland, konkrete Schritte in Richtung Waffenstillstand und Frieden zu gehen.
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