Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der militärischen Potenziale beider Kriegsparteien (Antwort zu Drs. 21/3190)
Text
Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der militärischen Potenziale beider Kriegsparteien (Antwort zu Drs. 21/3190)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3567
21. Wahlperiode 12.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt,
Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3190 –
Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der
militärischen Potenziale beider Kriegsparteien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Aussagen des russischen Oppositionsmediums „Meduza“ sind „bis
Mitte 2025 200 000 bis 220 000 Russen im Krieg“ gestorben. „Diese Zahl
schließt ausländische Staatsbürger, darunter ukrainische Staatsbürger, die auf
russischer Seite kämpften, nicht ein. Ebenso wenig sind Gefallene ohne
Sterbeurkunde (z. B. Vermisste) berücksichtigt“ (ebd.). „Was Russland betrifft,
kann man vorsichtig annehmen, dass die irreparablen Verluste (d. h. die
Gesamtzahl der Militärangehörigen und Freiwilligen, die aufgrund von Tod oder
Verletzung nicht mehr kämpfen können) bis Mitte 2025 zwischen 440 000 und
650 000 Menschen betragen werden“ (vgl. https://meduza.io/feature/2025/10/
31/vy-prislali-meduze-sotni-voprosov-o-voyne-my-izuchili-vse-i-otvechaem-n
a-samye-vazhnye-i-samye-ostrye). Für die ukrainische Seite liegen aufgrund
der Intransparenz der Ukraine kaum belegbare Schätzungen vor (ebd.).
Generalmajor Christian Freuding ging aber bereits im Februar 2025 von einer
„wahrscheinlich sechsstellige[n] Zahl an [getöteten] Soldaten“ aus (vgl. www.
bundeswehr.de/de/meldungen/nachgefragt-lage-dritter-jahrestag-krieg-ukrain
e-5893920#:~:text=Offiziell%20g%C3).
Während der Blutzoll auf beiden Seiten hoch ist und die effektive
Kampfstärke durch Desertion weiter verringert wird (vgl. z. B. https://globalbridge.ch/fu
er-europa-wird-nichts-zu-lernen-teuer/, demnach würden inzwischen
monatlich 40 000 ukrainische Soldaten desertieren), gibt es nach Ansicht der
Fragesteller eine wachsende Gefahr der Eskalation, sollten die laufenden
Friedensgespräche, initiiert von US-Präsident Donald Trump, nicht erfolgreich sein.
Davon zeugt auch eine von den regierungsnahen russischen Experten Dmitri
Trenin und Sergej Karaganow der russischen Regierung vorgelegte Strategie,
die in Deutschland nach Auffassung der Fragesteller zu Unrecht überhaupt
nicht medial dargestellt und politisch thematisiert wird. Sergej Karaganow ist
u. a. Mitglied der wissenschaftlichen Beiräte des russischen
Außenministeriums sowie des Sicherheitsrates der Russischen Föderation (vgl. https://multi
polar-magazin.de/artikel/interview-karaganow). Er „ist kein einsamer Rufer in
der Wüste, sondern repräsentiert eine Strömung in der politischen Landschaft
Russlands, die einen härteren Kurs gegenüber dem Westen fordert, als
Präsident Putin zu fahren bereit ist. Für den Westen ist es wichtig zu wissen, dass
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 12. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eine ablehnende Haltung gegenüber dem Westen im heutigen Russland eine
Anhängerschaft besitzt, welche den Kurs der russischen Außen- und
Sicherheitspolitik mit und ohne Putin bestimmen kann. Das sollte die Erwartungen
an eine Regimewechsel-Strategie dämpfen“ (vgl. https://globalbridge.ch/zum-
glueck-bleibt-putin-rational-es-gibt-neben-ihm-auch-hardliner/). Die
Kernpunkte dieser Strategie, die auf die westliche Eskalation mit einer
Gegeneskalation antwortet, lauten (vgl. D. Trenin; S. Awakjanz; S. Karaganow: Von der
passiven zur aktiven Abschreckung. Russlands neue Sicherheits- und
Geopolitik. Potsdam 2025 (auf Russisch im Jahr 2024 erschienen), vgl. https://welttre
nds.de/russlands-neue-sicherheits-und-geopolitik/):
– Passive nukleare Abschreckung sei zu wenig und habe nicht den Ukraine-
Krieg verhindert (S. 9);
– Absenkung der Schwelle des Nukleareinsatzes (bereits teils umgesetzt in
der modernisierten russischen Nukleardoktrin), gekoppelt mit einer
Strategie der aktiven Einschüchterung des Gegners wird gefordert, die zum Sieg
im Ukrainekrieg bis 2026 führen soll (S. 10 ff.);
– Ausstieg aus dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffentest wird
gefordert (bereits vollzogen);
– Ausstieg aus dem Moratorium für unterirdische Kernwaffentests wird
gefordert (bereits vollzogen);
– Austesten der Luftverteidigungskapazitäten und Radaranlagen des
Gegners (in Polen bereits vollzogen, vgl. https://globalbridge.ch/die-botschafte
n-der-drohnen-in-polen/);
– Weitergehende Maßnahmen auf der Eskalationsleiter, die die
Eskalationsstrategie des Westens durch eine russische Eskalationsstrategie brechen
sollen, u. a.: Vernichtung von NATO-Drohnen über dem Schwarzen Meer,
Führung von Schlägen auf NATO-Flugplätze (z. B. in Polen oder
Rumänien), zunächst mit nichtnuklearer Munition, Vernichtung der NATO-
Logistik (einschließlich Unterseekabel), Ausstattung von Gegnern des Westens
wie den Huthi mit modernen russischen Waffen (wie sie der russische
Präsident Wladimir Putin bereits durch Aussagen vor dem Internationalen
Wirtschaftsforum in St. Petersburg am 7. Juni 2024 ins Spiel gebracht hat,
S. 15), „Führung von massierten nicht-nuklearen Schlägen auf Ziele in
Ländern Europas, die das Kiewer Regime unterstützen“, verbunden mit
der Warnung, dass bei einer weiteren Eskalation Nuklearschläge folgen
(S. 16);
– Aufbau einer Sicherheitspufferzone (Glacis) in der russischen
Nachbarschaft; Verstärkung der strategischen Partnerschaft insbesondere mit
China, Indien und weiteren Staaten des Globalen Südens (S. 18 ff.);
– Lange Konfrontation mit den Ländern Europas, bis diese einen
Elitenwechsel durchlaufen haben und ein grundlegendes geopolitisches
Umdenken einsetzt (S. 21).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur aktuellen Bedrohungslage
durch Russland geäußert. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist
ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und
der Welt. Gleichzeitig bedroht Russland die Sicherheit in Deutschland und
Europe mit hybriden Aktivitäten, die u. a. Desinformation, Spionage, Sabotage
sowie Luftraumverletzungen umfassen. Es wird hier beispielhaft auf die
Ergebnisse zweier nationaler Attribuierungsverfahren der Bundesregierung und die
Erklärung in der Regierungspressekonferenz am 12. Dezember 2025 verwiesen.
Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vom Juni 2023 sieht in
Russland „auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit
im euroatlantischen Raum“. Das Strategische Konzept der NATO, welches im
Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde, hält fest: „Im euro-
atlantischen Raum herrscht kein Frieden. Die Russische Föderation hat gegen die
Normen und Grundsätze verstoßen, die zu einer stabilen und vorhersehbaren
europäischen Sicherheitsordnung beigetragen haben. Wir können die
Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von
Verbündeten nicht ausschließen.“ Auf dem NATO-Gipfel in Den Haag im Juni
2025 bekräftigten die Alliierten ihre Einschätzung der „dauerhaften Bedrohung
der euroatlantischen Sicherheit durch Russland“.
Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden
Maßnahmen, die die nationale und euro-atlantische Verteidigungs- und
Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken.
Zugleich unterstützt die Bundesregierung die Ukraine in ihrer Verteidigung
gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem
Völkerrecht. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht
die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen
Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen
und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der
Europäischen Union (EU), der NATO und der G7.
1. Ist der Bundesregierung die Sicherheitsstrategie der der russischen
Regierung nahestehenden russischen Experten Dmitri Trenin und Sergej
Karaganow bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für die
deutsche Sicherheitspolitik zieht die Bundesregierung daraus (vgl. auf
Deutsch: https://welttrends.de/russlands-neue-sicherheits-und-geopoli
tik/)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des
russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach
Russland bei der nach Auffassung der Fragesteller rechtswidrigen
Beschlagnahmung seines Staatsvermögens militärisch mit Schlägen gegen die EU
antworten wird, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://multipolar-ma
gazin.de/artikel/interview-karaganow)?
3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des
russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach
Russland militärisch mit Schlägen gegen die EU antworten wird, falls nicht
sofort die militärische Unterstützung der Ukraine eingestellt wird, und
wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://multipolar-magazin.de/artikel/inter
view-karaganow)?
4. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des
russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach
angeblich die große Mehrheit der politisch-militärischen Elite Russlands und
seiner Bevölkerung nukleare Präventiv- bzw. Vergeltungsschläge
befürworte (vgl. https://multipolar-magazin.de/artikel/interview-karaganow)?
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des
russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach
„Deutschland vernichtet“ werden müsse (vgl. https://multipolar-magazi
n.de/artikel/interview-karaganow)?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner Experten
zu kommentieren.
6. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Zahlen zu der
Desertionsquote in den ukrainischen Streitkräften vor, auch im Kontext der EU-
Ausbildungsmission EUMAM (European Union Military Assistance
Mission Ukraine) sowie der NATO-Mission NSATU (NATO Security
Assistance and Training for Ukraine) und wenn ja, wie lauten diese (bitte
die Entwicklung im zeitlichen Verlauf seit 2022 darstellen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zu der
Desertionsquote in der russischen Armee vor, und wenn ja, wie lauten diese
(bitte auch in der zeitlichen Entwicklung seit Kriegsbeginn 2022
darstellen; vgl. z. B. das russische Oppositionsmedium „Meduza“, das vor einer
relativ hohen Zahl von Deserteuren auf beiden Seiten berichtet, https://m
eduza.io/feature/2025/10/31/vy-prislali-meduze-sotni-voprosov-o-
voynemy-izuchili-vse-i-otvechaem-na-samye-vazhnye-i-samye-ostrye)?
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung
keine weiteren Erkenntnisse.
8. Wie viele Deserteure aus der russischen Armee haben seit dem 24.
Februar 2022 Asyl in Deutschland beantragt, und in wie vielen Fällen
haben sie eine Anerkennung als Asylberechtigter erhalten (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, vgl. https://taz.de/Russische-Deserteure-in-Deutschlan
d/!6097197/)?
9. Wie viele Oppositionelle aus Russland haben seit dem 24. Februar 2022
Asyl in Deutschland beantragt, und in wie vielen Fällen haben sie eine
Anerkennung als Asylberechtigter erhalten (bitte nach Jahren
aufschlüsseln; vgl. www.deutschlandfunk.de/podium-kaum-noch-humanitaere-vis
a-fuer-russische-oppositionelle-100.html)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellungen vor.
Weder die Gründe für eine Asylantragstellung noch die Gründe für eine
Anerkennung als Asylberechtigter werden vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) statistisch erfasst.
10. Wie viele Personen, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz hatten,
sind seit dem 24. Februar 2022 zur Unterstützung der russischen bzw.
ukrainischen Streitkräfte ausgereist, und gegen wie viele dieser Personen
sind Strafverfahren mit welchem Ausgang eröffnet worden (bitte gemäß
der Fragestellung nach Jahren aufschlüsseln; vgl. www.zdfheute.de/politi
k/ausland/deutsche-kaempfer-freiwillige-ukraine-krieg-russland-10
0.html)?
Über die Gesamtzahl aller Personen im Sinne der Fragestellung führt die
Bundesregierung keine Statistik. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/9971 verwiesen.
Im Rahmen der Strafverfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) erfolgten keine rechtskräftigen Verurteilungen oder
Anklageerhebungen gegen Personen im Sinne der Fragestellung. Auskünfte zu
etwaigen fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA kann die
Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in
eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das
gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle
eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft
geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu
vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle
einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen
eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten
geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein
Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in
künftigen Verfahren des GBA wäre dann nicht mehr möglich. Zu Verfahren, die
nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder
fallen, erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzverteilung
des Grundgesetzes keine Auskünfte.
11. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zur Anzahl
der sich monatlich freiwillig meldenden Soldaten der russischen Armee
vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte die Entwicklung im zeitlichen
Verlauf seit 2022 darstellen und darlegen, ob die Rekrutierungsquote
nach Auffassung der Bundesregierung ausreicht, um die Verluste
auszugleichen, falls die Bundesregierung hierzu über Daten verfügt)?
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung
keine weiteren Erkenntnisse.
12. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zur Anzahl
der Gefallenen sowie verletzten und schwerverletzten (also nicht mehr
kampffähigen) Soldaten auf der ukrainischen und russischen Seite vor,
und wenn ja, wie lauten diese nach aktuellem Stand?
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung
keine weiteren Erkenntnisse.
13. Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine Auffassung gebildet,
dass sowohl unter dem ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden (2024) als
auch unter dem aktuellen US-Präsidenten Donald Trump (2025) die US-
amerikanischen Geheimdienste in ihrem jährlichen Annual Threat
Assesment zu der Schlussfolgerung kommen, dass Russland keine konkrete
Gefahr für die USA sowie die NATO darstellt und keine Angriffsabsicht
gegen das Bündnisgebiet hat, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.dn
i.gov/files/ODNI/documents/assessments/ATA-2024-Unclassified-Repor
t.pdf und www.dni.gov/files/ODNI/documents/assessments/ATA-2025-
Unclassified-Report.pdf)?
16. Wie passt nach Auffassung der Bundesregierung die oben erläuterte
Sicht der US-Geheimdienste, wonach Russland keine konkrete Gefahr
für die NATO und die USA darstellt, mit Aussagen führender deutscher
Geheimdienstler und Militärs zusammen, wonach Russland bis 2029
oder früher möglicherweise Deutschland bzw. das NATO-Bündnisgebiet
angreifen könne (vgl. z. B. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russlan
d-nato-militaer-100.html sowie www.mdr.de/nachrichten/deutschland/po
litik/geheimdienst-chefs-angriff-russland-warnung-100.html)?
Die Fragen 13 und 16 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung US-amerikanische
Militärs oder andere Vertreter der USA an dem Joint Threat Assessment der
NATO von 2023 beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russl
and-nato-militaer-100.html)?
15. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Militärs oder
andere Vertreter Deutschlands an dem Joint Threat Assessment der
NATO von 2023 beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russl
and-nato-militaer-100.html)?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Das Joint Threat Assessment der NATO wird auf Grundlage von Erkenntnissen
der Nachrichtendienste der Alliierten erstellt. Gegenstand der Frage sind daher
solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren
und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders
sensibel sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum
Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten
von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die
Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines
Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder
wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit
negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in
der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher
Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der
Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die
auftragsbezogene Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der
deutschen Nachrichtendienste jedoch unerlässlich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der
Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als
Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Ukraine im Februar 2026,
wie vom ehemaligen Premierminister Arsenij Jazenjuk auf der Berlin
Security Conference (zum Programm, hier und für die nachfolgenden
Fragen: www.euro-defence.eu/programme/) am 18. November 2025
ausgeführt, „kein Geld mehr hat“ („we are running out of cash in February“)?
a) Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diesem Umstand
begegnen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung eine Schätzung zu der
finanziellen Stabilität der Ukraine vorgenommen, und zu welchen
Schlussfolgerungen diesbezüglich gelangt die Bundesregierung (bitte
begründen)?
Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet.
Nach Schätzungen der EU-Kommission liegt der Finanzierungsbedarf der
Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 bei knapp 136 Mrd. Euro. Diese
Schätzungen erscheinen der Bundesregierung plausibel.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend bilaterale Unterstützungsmaßnahmen
sowie Unterstützungsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit europäischen
und internationalen Partnern geleistet werden können.
18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Aussage des
ehemaligen Premierministers Arsenij Jazenjuk auf der o. g. Berlin Security
Conference am 18. November 2025 gebildet, wonach „Russland nie eine
Demokratie werden wird“, und wenn ja, wie lautet diese?
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner Personen
zu kommentieren.
19. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine „Gender-basierte“
Desinformation in Deutschland (Vortrag von Irene Fellin, Secretary
General’s Special Representative for Women, Peace and Security, NATO
am 19. November 2025 auf der Berlin Security Conference), und wenn
ja, von welchen Akteuren wird diese betrieben (bitte begründen und
Beispiele nennen)?
Die Aussagen der Sondergesandten, Irene Fellin, stehen für sich.
Desinformationskampagnen ausländischer Akteure in Deutschland bedienen sich
unterschiedlicher Mittel, u. a. vorhandener Stereotypen und Ressentiments, um den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bundesrepublik Deutschland zu
untergraben, hierzu gehören auch geschlechtsspezifische Zuschreibungen.
20. Gibt es hybride Aktivitäten seitens Russlands oder anderer Akteure wie
China oder der Iran gegen deutsche kritische Infrastruktur oder die
Verbreitung von Desinformation durch ausländische Akteure, und wenn ja,
welche (bitte die Fälle seit dem 24. Februar 2022 nach Jahren und
Akteuren aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 21/995 wird verwiesen.
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studenten aus Deutschland,
die in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine studieren, und wenn
ja, wie hoch ist deren aktuelle Anzahl (vgl. die Berichterstattung des
russischen Oppositionsmediums „Meduza“: https://meduza.io/en/feature/20
25/11/05/studying-abroad-in-occupied-territory)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die akademischen
Abschlüsse der o. g. Studenten in Deutschland anerkannt (vgl. Frage 21, bitte
begründen)?
Von russischen Stellen ausgestellte Zeugnisse von Einrichtungen in
völkerrechtswidrig von Russland annektierten Gebieten der Ukraine sind im Einklang
mit der völkerrechtlichen Verpflichtung aller Staaten zur Nichtanerkennung
völkerrechtswidriger Annexionen für den deutschen Rechtsraum nicht
anzuerkennen.
23. Gibt oder gab es seit Kriegsbeginn 2022 in Deutschland Fälle von
russischen Oppositionellen, die für die russischen Geheimdienste spioniert
haben oder Sabotageakte in Deutschland verüben wollten bzw. begangen
haben, und wenn ja, wie viele, und wann (vgl. www.nzz.ch/international/
spionage-in-polen-russischer-exil-oppositioneller-als-geheimdienst-infor
mant-ld.1910178; bitte auch angeben, ob, und wenn ja, wegen welcher
Straftatbestände rechtskräftige Verurteilungen vorliegen bzw. wie viele
offene Verfahren nach aktuellem Stand laufen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
24. Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung eine Auffassung
gebildet, den deutschen Geheimdiensten mehr Kompetenzen zu geben, um
z. B. im Ausland wirkungsvoller für deutsche Interessen zu wirken, und
wenn ja, wie lautet diese (vgl. z. B. www.n-tv.de/politik/Politologe-Mue
nkler-will-Geheimdienste-gegen-Russland-entfesseln-id30058606.html)?
Die Bundesregierung verweist auf die im Koalitionsvertrag festgehaltenen
Maßnahmen zur Stärkung der Nachrichtendienste.
25. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Aussage des
Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, gebildet, der deutsche
Parteien nach dem Grad ihres Patriotismus bewertet, und wenn ja,
welche Parteien sind nach Auffassung der Bundesregierung unpatriotisch
(bitte begründen; vgl. www.zeit.de/news/2025-11/22/wadephul-
kritisiertrussland-naehe-von-afd-abgeordneten)?
Die Bundesregierung kommentiert Aussagen seiner Mitglieder nicht.
26. Hat sich die Bundesregierung zur No-First-Use-Politik (kein Ersteinsatz
von Atomwaffen) eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese (vgl. www.manova.news/artikel/den-wahnsinn-in-betracht-ziehen)?
Solange es Nuklearwaffen gibt, ist der Erhalt einer glaubwürdigen nuklearen
Abschreckung für die NATO und für die Sicherheit Europas unerlässlich. Die
Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf das Strategische
Konzept der NATO, welches im Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde.
27. Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von Langstreckenwaffen
gegen Ziele im russischen Kernland eine Meinung gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese?
28. Wann beabsichtigt die Bundesregierung und insbesondere der
Bundeskanzler Friedrich Merz, die Lieferung weitreichender Waffensysteme
(namentlich TAURUS) an die Ukraine zu genehmigen, wie er, seine
Partei und Fraktion es im Wahlkampf sowie in der letzten Legislatur
vielfach gefordert haben (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw
11-de-ukraine-992936; www.tagesschau.de/ausland/europa/merz-ukrain
e-108.html)?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der VN-Charta
gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg ist grundsätzlich
nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Die
Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich dabei auch gegen das Territorium des angreifenden Staates, in
diesem Fall die Russische Föderation, richten.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassend durch verschiedenste
Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie aus strategischen
Gründen nicht.
29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die baltischen Staaten und
Polen ein von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
„vorgeschlagenes Dialogformat mit Russland abgelehnt“ haben (bitte auch
anführen, wann, und durch wen dieses Dialogformat vorgeschlagen
wurde, und welche Staaten daran mit welchem Ziel teilnehmen sollten; vgl.
www.stern.de/politik/deutschland/angela-merkel--mehrheiten-mit-der-af
d--verbieten-sich--36904060.html)?
Die Bundesregierung hat sich bereits vor dem Beginn des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 eng mit ihren
internationalen Partnern, insbesondere auch mit den EU-Partnerstaaten, zum
Umgang mit Russland abgestimmt. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche
äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
30. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Warnung Belgiens
gebildet, wonach durch die Nutzung des eingefrorenen russischen
Staatsvermögens ein Friedensabkommen mit Russland im Ukrainekrieg
verhindert werden könnte, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.handels
blatt.com/politik/international/ukraine-krieg-ungarns-regierungschef-orb
an-in-moskau-eingetroffen/27982126.html)?
Es wird auf die Äußerungen des Bundeskanzlers, Friedrich Merz, vom 17.
Dezember 2025 im Rahmen der Regierungserklärung zum Europäischen Rat am
18. und 19. Dezember 2025 verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu den
Fragen 17 bis 17b verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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