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Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der militärischen Potenziale beider Kriegsparteien (Antwort zu Drs. 21/3190)

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3567 · Antwort · Original ↗

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Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der militärischen Potenziale beider Kriegsparteien (Antwort zu Drs. 21/3190) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3567 21. Wahlperiode 12.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Torben Braga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3190 – Russische Sicherheitsstrategien im Kontext des Ukrainekrieges und der militärischen Potenziale beider Kriegsparteien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Aussagen des russischen Oppositionsmediums „Meduza“ sind „bis Mitte 2025 200 000 bis 220 000 Russen im Krieg“ gestorben. „Diese Zahl schließt ausländische Staatsbürger, darunter ukrainische Staatsbürger, die auf russischer Seite kämpften, nicht ein. Ebenso wenig sind Gefallene ohne Sterbeurkunde (z. B. Vermisste) berücksichtigt“ (ebd.). „Was Russland betrifft, kann man vorsichtig annehmen, dass die irreparablen Verluste (d. h. die Gesamtzahl der Militärangehörigen und Freiwilligen, die aufgrund von Tod oder Verletzung nicht mehr kämpfen können) bis Mitte 2025 zwischen 440 000 und 650 000 Menschen betragen werden“ (vgl. https://meduza.io/feature/2025/10/ 31/vy-prislali-meduze-sotni-voprosov-o-voyne-my-izuchili-vse-i-otvechaem-n a-samye-vazhnye-i-samye-ostrye). Für die ukrainische Seite liegen aufgrund der Intransparenz der Ukraine kaum belegbare Schätzungen vor (ebd.). Generalmajor Christian Freuding ging aber bereits im Februar 2025 von einer „wahrscheinlich sechsstellige[n] Zahl an [getöteten] Soldaten“ aus (vgl. www. bundeswehr.de/de/meldungen/nachgefragt-lage-dritter-jahrestag-krieg-ukrain e-5893920#:~:text=Offiziell%20g%C3). Während der Blutzoll auf beiden Seiten hoch ist und die effektive Kampfstärke durch Desertion weiter verringert wird (vgl. z. B. https://globalbridge.ch/fu er-europa-wird-nichts-zu-lernen-teuer/, demnach würden inzwischen monatlich 40 000 ukrainische Soldaten desertieren), gibt es nach Ansicht der Fragesteller eine wachsende Gefahr der Eskalation, sollten die laufenden Friedensgespräche, initiiert von US-Präsident Donald Trump, nicht erfolgreich sein. Davon zeugt auch eine von den regierungsnahen russischen Experten Dmitri Trenin und Sergej Karaganow der russischen Regierung vorgelegte Strategie, die in Deutschland nach Auffassung der Fragesteller zu Unrecht überhaupt nicht medial dargestellt und politisch thematisiert wird. Sergej Karaganow ist u. a. Mitglied der wissenschaftlichen Beiräte des russischen Außenministeriums sowie des Sicherheitsrates der Russischen Föderation (vgl. https://multi polar-magazin.de/artikel/interview-karaganow). Er „ist kein einsamer Rufer in der Wüste, sondern repräsentiert eine Strömung in der politischen Landschaft Russlands, die einen härteren Kurs gegenüber dem Westen fordert, als Präsident Putin zu fahren bereit ist. Für den Westen ist es wichtig zu wissen, dass Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eine ablehnende Haltung gegenüber dem Westen im heutigen Russland eine Anhängerschaft besitzt, welche den Kurs der russischen Außen- und Sicherheitspolitik mit und ohne Putin bestimmen kann. Das sollte die Erwartungen an eine Regimewechsel-Strategie dämpfen“ (vgl. https://globalbridge.ch/zum- glueck-bleibt-putin-rational-es-gibt-neben-ihm-auch-hardliner/). Die Kernpunkte dieser Strategie, die auf die westliche Eskalation mit einer Gegeneskalation antwortet, lauten (vgl. D. Trenin; S. Awakjanz; S. Karaganow: Von der passiven zur aktiven Abschreckung. Russlands neue Sicherheits- und Geopolitik. Potsdam 2025 (auf Russisch im Jahr 2024 erschienen), vgl. https://welttre nds.de/russlands-neue-sicherheits-und-geopolitik/): – Passive nukleare Abschreckung sei zu wenig und habe nicht den Ukraine- Krieg verhindert (S. 9); – Absenkung der Schwelle des Nukleareinsatzes (bereits teils umgesetzt in der modernisierten russischen Nukleardoktrin), gekoppelt mit einer Strategie der aktiven Einschüchterung des Gegners wird gefordert, die zum Sieg im Ukrainekrieg bis 2026 führen soll (S. 10 ff.); – Ausstieg aus dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffentest wird gefordert (bereits vollzogen); – Ausstieg aus dem Moratorium für unterirdische Kernwaffentests wird gefordert (bereits vollzogen); – Austesten der Luftverteidigungskapazitäten und Radaranlagen des Gegners (in Polen bereits vollzogen, vgl. https://globalbridge.ch/die-botschafte n-der-drohnen-in-polen/); – Weitergehende Maßnahmen auf der Eskalationsleiter, die die Eskalationsstrategie des Westens durch eine russische Eskalationsstrategie brechen sollen, u. a.: Vernichtung von NATO-Drohnen über dem Schwarzen Meer, Führung von Schlägen auf NATO-Flugplätze (z. B. in Polen oder Rumänien), zunächst mit nichtnuklearer Munition, Vernichtung der NATO- Logistik (einschließlich Unterseekabel), Ausstattung von Gegnern des Westens wie den Huthi mit modernen russischen Waffen (wie sie der russische Präsident Wladimir Putin bereits durch Aussagen vor dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg am 7. Juni 2024 ins Spiel gebracht hat, S. 15), „Führung von massierten nicht-nuklearen Schlägen auf Ziele in Ländern Europas, die das Kiewer Regime unterstützen“, verbunden mit der Warnung, dass bei einer weiteren Eskalation Nuklearschläge folgen (S. 16); – Aufbau einer Sicherheitspufferzone (Glacis) in der russischen Nachbarschaft; Verstärkung der strategischen Partnerschaft insbesondere mit China, Indien und weiteren Staaten des Globalen Südens (S. 18 ff.); – Lange Konfrontation mit den Ländern Europas, bis diese einen Elitenwechsel durchlaufen haben und ein grundlegendes geopolitisches Umdenken einsetzt (S. 21). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach zur aktuellen Bedrohungslage durch Russland geäußert. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Gleichzeitig bedroht Russland die Sicherheit in Deutschland und Europe mit hybriden Aktivitäten, die u. a. Desinformation, Spionage, Sabotage sowie Luftraumverletzungen umfassen. Es wird hier beispielhaft auf die Ergebnisse zweier nationaler Attribuierungsverfahren der Bundesregierung und die Erklärung in der Regierungspressekonferenz am 12. Dezember 2025 verwiesen. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung vom Juni 2023 sieht in Russland „auf absehbare Zeit die größte Bedrohung für Frieden und Sicherheit im euroatlantischen Raum“. Das Strategische Konzept der NATO, welches im Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde, hält fest: „Im euro- atlantischen Raum herrscht kein Frieden. Die Russische Föderation hat gegen die Normen und Grundsätze verstoßen, die zu einer stabilen und vorhersehbaren europäischen Sicherheitsordnung beigetragen haben. Wir können die Möglichkeit eines Angriffs auf die Souveränität und territoriale Unversehrtheit von Verbündeten nicht ausschließen.“ Auf dem NATO-Gipfel in Den Haag im Juni 2025 bekräftigten die Alliierten ihre Einschätzung der „dauerhaften Bedrohung der euroatlantischen Sicherheit durch Russland“. Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedrohung mit umfassenden Maßnahmen, die die nationale und euro-atlantische Verteidigungs- und Abschreckungsfähigkeit dauerhaft stärken. Zugleich unterstützt die Bundesregierung die Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem Völkerrecht. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und der G7.  1. Ist der Bundesregierung die Sicherheitsstrategie der der russischen Regierung nahestehenden russischen Experten Dmitri Trenin und Sergej Karaganow bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für die deutsche Sicherheitspolitik zieht die Bundesregierung daraus (vgl. auf Deutsch: https://welttrends.de/russlands-neue-sicherheits-und-geopoli tik/)?  2. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach Russland bei der nach Auffassung der Fragesteller rechtswidrigen Beschlagnahmung seines Staatsvermögens militärisch mit Schlägen gegen die EU antworten wird, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://multipolar-ma gazin.de/artikel/interview-karaganow)?  3. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach Russland militärisch mit Schlägen gegen die EU antworten wird, falls nicht sofort die militärische Unterstützung der Ukraine eingestellt wird, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. https://multipolar-magazin.de/artikel/inter view-karaganow)?  4. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach angeblich die große Mehrheit der politisch-militärischen Elite Russlands und seiner Bevölkerung nukleare Präventiv- bzw. Vergeltungsschläge befürworte (vgl. https://multipolar-magazin.de/artikel/interview-karaganow)?  5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den Aussagen des russischen Regierungsberaters Sergej Karaganow gebildet, wonach „Deutschland vernichtet“ werden müsse (vgl. https://multipolar-magazi n.de/artikel/interview-karaganow)? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner Experten zu kommentieren.  6. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Zahlen zu der Desertionsquote in den ukrainischen Streitkräften vor, auch im Kontext der EU- Ausbildungsmission EUMAM (European Union Military Assistance Mission Ukraine) sowie der NATO-Mission NSATU (NATO Security Assistance and Training for Ukraine) und wenn ja, wie lauten diese (bitte die Entwicklung im zeitlichen Verlauf seit 2022 darstellen)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zu der Desertionsquote in der russischen Armee vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte auch in der zeitlichen Entwicklung seit Kriegsbeginn 2022 darstellen; vgl. z. B. das russische Oppositionsmedium „Meduza“, das vor einer relativ hohen Zahl von Deserteuren auf beiden Seiten berichtet, https://m eduza.io/feature/2025/10/31/vy-prislali-meduze-sotni-voprosov-o- voynemy-izuchili-vse-i-otvechaem-na-samye-vazhnye-i-samye-ostrye)? Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse.  8. Wie viele Deserteure aus der russischen Armee haben seit dem 24. Februar 2022 Asyl in Deutschland beantragt, und in wie vielen Fällen haben sie eine Anerkennung als Asylberechtigter erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln, vgl. https://taz.de/Russische-Deserteure-in-Deutschlan d/!6097197/)?  9. Wie viele Oppositionelle aus Russland haben seit dem 24. Februar 2022 Asyl in Deutschland beantragt, und in wie vielen Fällen haben sie eine Anerkennung als Asylberechtigter erhalten (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. www.deutschlandfunk.de/podium-kaum-noch-humanitaere-vis a-fuer-russische-oppositionelle-100.html)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellungen vor. Weder die Gründe für eine Asylantragstellung noch die Gründe für eine Anerkennung als Asylberechtigter werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statistisch erfasst. 10. Wie viele Personen, die in Deutschland ihren festen Wohnsitz hatten, sind seit dem 24. Februar 2022 zur Unterstützung der russischen bzw. ukrainischen Streitkräfte ausgereist, und gegen wie viele dieser Personen sind Strafverfahren mit welchem Ausgang eröffnet worden (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahren aufschlüsseln; vgl. www.zdfheute.de/politi k/ausland/deutsche-kaempfer-freiwillige-ukraine-krieg-russland-10 0.html)? Über die Gesamtzahl aller Personen im Sinne der Fragestellung führt die Bundesregierung keine Statistik. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9971 verwiesen. Im Rahmen der Strafverfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) erfolgten keine rechtskräftigen Verurteilungen oder Anklageerhebungen gegen Personen im Sinne der Fragestellung. Auskünfte zu etwaigen fragegegenständlichen Ermittlungsverfahren des GBA kann die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet, weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen Verfahren des GBA wäre dann nicht mehr möglich. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung bereits aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 11. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zur Anzahl der sich monatlich freiwillig meldenden Soldaten der russischen Armee vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte die Entwicklung im zeitlichen Verlauf seit 2022 darstellen und darlegen, ob die Rekrutierungsquote nach Auffassung der Bundesregierung ausreicht, um die Verluste auszugleichen, falls die Bundesregierung hierzu über Daten verfügt)? Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse. 12. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Erkenntnisse zur Anzahl der Gefallenen sowie verletzten und schwerverletzten (also nicht mehr kampffähigen) Soldaten auf der ukrainischen und russischen Seite vor, und wenn ja, wie lauten diese nach aktuellem Stand? Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse. 13. Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine Auffassung gebildet, dass sowohl unter dem ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden (2024) als auch unter dem aktuellen US-Präsidenten Donald Trump (2025) die US- amerikanischen Geheimdienste in ihrem jährlichen Annual Threat Assesment zu der Schlussfolgerung kommen, dass Russland keine konkrete Gefahr für die USA sowie die NATO darstellt und keine Angriffsabsicht gegen das Bündnisgebiet hat, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.dn i.gov/files/ODNI/documents/assessments/ATA-2024-Unclassified-Repor t.pdf und www.dni.gov/files/ODNI/documents/assessments/ATA-2025- Unclassified-Report.pdf)? 16. Wie passt nach Auffassung der Bundesregierung die oben erläuterte Sicht der US-Geheimdienste, wonach Russland keine konkrete Gefahr für die NATO und die USA darstellt, mit Aussagen führender deutscher Geheimdienstler und Militärs zusammen, wonach Russland bis 2029 oder früher möglicherweise Deutschland bzw. das NATO-Bündnisgebiet angreifen könne (vgl. z. B. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russlan d-nato-militaer-100.html sowie www.mdr.de/nachrichten/deutschland/po litik/geheimdienst-chefs-angriff-russland-warnung-100.html)? Die Fragen 13 und 16 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 14. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung US-amerikanische Militärs oder andere Vertreter der USA an dem Joint Threat Assessment der NATO von 2023 beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russl and-nato-militaer-100.html)? 15. Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Militärs oder andere Vertreter Deutschlands an dem Joint Threat Assessment der NATO von 2023 beteiligt (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/russl and-nato-militaer-100.html)? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Das Joint Threat Assessment der NATO wird auf Grundlage von Erkenntnissen der Nachrichtendienste der Alliierten erstellt. Gegenstand der Frage sind daher solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders sensibel sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit, zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die auftragsbezogene Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der deutschen Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Ukraine im Februar 2026, wie vom ehemaligen Premierminister Arsenij Jazenjuk auf der Berlin Security Conference (zum Programm, hier und für die nachfolgenden Fragen: www.euro-defence.eu/programme/) am 18. November 2025 ausgeführt, „kein Geld mehr hat“ („we are running out of cash in February“)? a) Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diesem Umstand begegnen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung eine Schätzung zu der finanziellen Stabilität der Ukraine vorgenommen, und zu welchen Schlussfolgerungen diesbezüglich gelangt die Bundesregierung (bitte begründen)? Die Fragen 17 bis 17b werden zusammen beantwortet. Nach Schätzungen der EU-Kommission liegt der Finanzierungsbedarf der Ukraine in den Jahren 2026 und 2027 bei knapp 136 Mrd. Euro. Diese Schätzungen erscheinen der Bundesregierung plausibel. Die Bundesregierung prüft fortlaufend bilaterale Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützungsmaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern geleistet werden können. 18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Aussage des ehemaligen Premierministers Arsenij Jazenjuk auf der o. g. Berlin Security Conference am 18. November 2025 gebildet, wonach „Russland nie eine Demokratie werden wird“, und wenn ja, wie lautet diese? Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Meinungen einzelner Personen zu kommentieren. 19. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine „Gender-basierte“ Desinformation in Deutschland (Vortrag von Irene Fellin, Secretary General’s Special Representative for Women, Peace and Security, NATO am 19. November 2025 auf der Berlin Security Conference), und wenn ja, von welchen Akteuren wird diese betrieben (bitte begründen und Beispiele nennen)? Die Aussagen der Sondergesandten, Irene Fellin, stehen für sich. Desinformationskampagnen ausländischer Akteure in Deutschland bedienen sich unterschiedlicher Mittel, u. a. vorhandener Stereotypen und Ressentiments, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben, hierzu gehören auch geschlechtsspezifische Zuschreibungen. 20. Gibt es hybride Aktivitäten seitens Russlands oder anderer Akteure wie China oder der Iran gegen deutsche kritische Infrastruktur oder die Verbreitung von Desinformation durch ausländische Akteure, und wenn ja, welche (bitte die Fälle seit dem 24. Februar 2022 nach Jahren und Akteuren aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/995 wird verwiesen. 21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studenten aus Deutschland, die in den russisch besetzten Gebieten der Ukraine studieren, und wenn ja, wie hoch ist deren aktuelle Anzahl (vgl. die Berichterstattung des russischen Oppositionsmediums „Meduza“: https://meduza.io/en/feature/20 25/11/05/studying-abroad-in-occupied-territory)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die akademischen Abschlüsse der o. g. Studenten in Deutschland anerkannt (vgl. Frage 21, bitte begründen)? Von russischen Stellen ausgestellte Zeugnisse von Einrichtungen in völkerrechtswidrig von Russland annektierten Gebieten der Ukraine sind im Einklang mit der völkerrechtlichen Verpflichtung aller Staaten zur Nichtanerkennung völkerrechtswidriger Annexionen für den deutschen Rechtsraum nicht anzuerkennen. 23. Gibt oder gab es seit Kriegsbeginn 2022 in Deutschland Fälle von russischen Oppositionellen, die für die russischen Geheimdienste spioniert haben oder Sabotageakte in Deutschland verüben wollten bzw. begangen haben, und wenn ja, wie viele, und wann (vgl. www.nzz.ch/international/ spionage-in-polen-russischer-exil-oppositioneller-als-geheimdienst-infor mant-ld.1910178; bitte auch angeben, ob, und wenn ja, wegen welcher Straftatbestände rechtskräftige Verurteilungen vorliegen bzw. wie viele offene Verfahren nach aktuellem Stand laufen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 24. Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung eine Auffassung gebildet, den deutschen Geheimdiensten mehr Kompetenzen zu geben, um z. B. im Ausland wirkungsvoller für deutsche Interessen zu wirken, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. z. B. www.n-tv.de/politik/Politologe-Mue nkler-will-Geheimdienste-gegen-Russland-entfesseln-id30058606.html)? Die Bundesregierung verweist auf die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen zur Stärkung der Nachrichtendienste. 25. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Aussage des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, gebildet, der deutsche Parteien nach dem Grad ihres Patriotismus bewertet, und wenn ja, welche Parteien sind nach Auffassung der Bundesregierung unpatriotisch (bitte begründen; vgl. www.zeit.de/news/2025-11/22/wadephul- kritisiertrussland-naehe-von-afd-abgeordneten)? Die Bundesregierung kommentiert Aussagen seiner Mitglieder nicht. 26. Hat sich die Bundesregierung zur No-First-Use-Politik (kein Ersteinsatz von Atomwaffen) eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.manova.news/artikel/den-wahnsinn-in-betracht-ziehen)? Solange es Nuklearwaffen gibt, ist der Erhalt einer glaubwürdigen nuklearen Abschreckung für die NATO und für die Sicherheit Europas unerlässlich. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf das Strategische Konzept der NATO, welches im Juli 2022 von den Alliierten verabschiedet wurde. 27. Hat sich die Bundesregierung zum Einsatz von Langstreckenwaffen gegen Ziele im russischen Kernland eine Meinung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? 28. Wann beabsichtigt die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler Friedrich Merz, die Lieferung weitreichender Waffensysteme (namentlich TAURUS) an die Ukraine zu genehmigen, wie er, seine Partei und Fraktion es im Wahlkampf sowie in der letzten Legislatur vielfach gefordert haben (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw 11-de-ukraine-992936; www.tagesschau.de/ausland/europa/merz-ukrain e-108.html)? Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet. Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der VN-Charta gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg ist grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt. Die Selbstverteidigungshandlungen dürfen sich dabei auch gegen das Territorium des angreifenden Staates, in diesem Fall die Russische Föderation, richten. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine zur Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg umfassend durch verschiedenste Rüstungsgüter. Über einzelne Waffensysteme informiert sie aus strategischen Gründen nicht. 29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die baltischen Staaten und Polen ein von der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel „vorgeschlagenes Dialogformat mit Russland abgelehnt“ haben (bitte auch anführen, wann, und durch wen dieses Dialogformat vorgeschlagen wurde, und welche Staaten daran mit welchem Ziel teilnehmen sollten; vgl. www.stern.de/politik/deutschland/angela-merkel--mehrheiten-mit-der-af d--verbieten-sich--36904060.html)? Die Bundesregierung hat sich bereits vor dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 eng mit ihren internationalen Partnern, insbesondere auch mit den EU-Partnerstaaten, zum Umgang mit Russland abgestimmt. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 30. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Warnung Belgiens gebildet, wonach durch die Nutzung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens ein Friedensabkommen mit Russland im Ukrainekrieg verhindert werden könnte, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.handels blatt.com/politik/international/ukraine-krieg-ungarns-regierungschef-orb an-in-moskau-eingetroffen/27982126.html)? Es wird auf die Äußerungen des Bundeskanzlers, Friedrich Merz, vom 17. Dezember 2025 im Rahmen der Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 17b verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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