Schriftliche Frage 25 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist die Begründung dafür, dass ein Flug aus Kenia, mit dem 190 Kriegsgeflüchtete aus dem Sudan nach Deutschland gebracht werden sollten,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 25 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist die Begründung dafür, dass ein Flug aus Kenia, mit dem 190 Kriegsgeflüchtete aus dem Sudan nach Deutschland gebracht werden sollten,…
Frage 25 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Was ist die Begründung dafür, dass ein Flug aus Kenia, mit dem 190 Kriegsgeflüchtete aus dem Sudan nach Deutschland gebracht werden sollten, kurzfristig abgesagt wurde und den besonders schutzbedürftigen Menschen mit Aufnahmezusagen, die über das bewehrte Resettlementverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und des UNHCR (Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen) ausgewählt und sicherheitsgeprüft wurden, nicht einreisen dürfen, und wird dieser Flug nachgeholt, und wenn ja, wann (www. tagesspiegel.de/politik/190-sudanesen-solltenanbord-sein-geplanter-flug-von-fluchtlingen-nach-d eutschland-kurzfristig-abgesagt-13642312.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2025:
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Auf dieser Grundlage ist der oben genannte Flug abgesagt worden. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie sie diese Vereinbarung mit Blick auf die unterschiedlichen Programme konkret umsetzen wird und welche Konsequenzen dies auch für den abgesagten Flug aus Kenia haben wird.
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