Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan
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Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2322
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Vinzenz Glaser, Cansu Özdemir, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Maik Brückner, Katrin Fey, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und
Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan
Der seit 2023 eskalierende Krieg im Sudan hat die gegenwärtig größte
humanitäre Krise ausgelöst: Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) gelten
11 Millionen Menschen im Sudan als Binnenvertriebene und etwa 3 Millionen
sind in die anliegenden Staaten geflüchtet. Die öffentliche Infrastruktur ist
weitestgehend zerstört, es gibt keinen Zugang zu Trinkwasser und Strom, die
Schulen und Krankenhäuser funktionieren kaum und es gibt einen
alarmierenden Cholera-Ausbruch (www.deutschlandfunk.de/who-nennt-ausbreitung-d
er-cholera-im-sudan-alarmierend-102.html). Außerdem fehlen sichere
Versorgungswege, auch für die Menschen, die ins Land zurückkehren. 30,4 Millionen
Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/publication
s/report/sudan/sudan-humanitarian-needs-and-response-plan-2025-overview),
3,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind von akuter Mangelernährung
betroffen (www.unicef.org/sudan/stories/generational-crisis-looms-sudan), es
herrscht weiterhin eine menschengemachte Hungersnot in Teilen des Landes,
vor allem in El Fasher und Western Nuba Mountains (Stufe 5 „famine“), auch
im Rest des Landes gibt es eine gravierende Hungerkrise (Stufe 3; www.ipcinf
o.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Alert_Sudan_July2025.pdf).
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert deutlich mehr Mittel
der humanitären Hilfe für den Wiederaufbau. Insgesamt geht die Organisation
der Vereinten Nationen (UNO) im Rahmen des „Sudan humanitarian and
refugee response plans for 2025“ von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6 Mrd.
US-Dollar zur Bekämpfung der Hungersnot aus (www.unhcr.org/de/news/press
emitteilungen/sudan-un-ruft-zu-internationaler-unterstuetzung-der-zivilbevoelk
erung-auf). Derzeit erreicht das World-Food-Programme (WFP) der Vereinten
Nationen nur etwa 4 Millionen Menschen (https://de.wfp.org/emergencies/s
udan). Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) warnt vor
einer massiven Unterfinanzierung der humanitären Hilfe und fordert eine
deutliche Mittelerhöhung, auch für den Wiederaufbau der inzwischen relativ
sicheren, aber zerstörten Gebiete (www.unhcr.org/de/news/pressemitteilungen/dring
ender-hilfebedarf-mehr-als-1-3-millionen-vertriebene-sudanesen-kehren).
Zudem gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch
die Kriegsparteien (www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-humanita
rian-access-snapshot-august-2025), wie die Einschränkung und Behinderung
von humanitärer Hilfe, die fehlende Schaffung von humanitären Korridoren,
Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten und zivile Infrastruktur,
Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt und auch Aushungern als Kriegswaffe, wie
durch Angriffe auf Märkte und damit auf die Ernährungsversorgung (https://ins
ecurityinsight.org/wp-content/uploads/2025/05/Monitoring-Brief-Food-related-
Violence-in-Sudan-May-2025.pdf).
Gleichzeitig gilt der Krieg im Sudan als „vergessen“ – ohne internationale
Aufmerksamkeit laufen Menschenrechtsverbrechen und Gewalt unter dem Radar,
die Kriegsparteien agieren weitestgehend unbeobachtet, was die Lage für die
Menschen dort verschärft. Die sudanesischen Kriegsparteien agieren trotz UN-
Sanktionen weitgehend ungehindert und werden auch von anderen Staaten
dabei mit Waffen unterstützt. Der Bericht der Experten des Sanktionsausschusses
zum Sudan des UN-Sicherheitsrats vom 15. Januar 2024 vertritt die
Auffassung, dass neben Waffentransporten aus dem Tschad und aus Libyen vor allem
die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Rapid Support Forces (RSF) mit
Rüstungsgütern versorgen (UN-Doc S/2024/65, S. 52). US-Außenminister
Marco Rubio hat am 20. Mai 2025 die Auffassung vertreten, dass die VAE und
andere Staaten dabei sind, den Konflikt im Sudan zu einem Stellvertreterkrieg
zu machen (www.reuters.com/world/middle-east/sudan-envoy-un-says-uae-carr
ied-out-may-4-attacks-port-sudan-emirati-red-sea-2025-05-20/). Nach Angaben
der Nichtregierungsorganisation (NGO) Amnesty International („New
Weapons Fuelling the Sudan Conflict“, 2024, www.amnesty.org/en/latest/research/
2024/07/new-weapons-fuelling-the-sudan-conflict/) gibt es Belege für die
Lieferung von Rüstungsgütern aus China, Russland, der Türkei und den VAE.
Die Bundesregierung muss nach dem Rechtsverständnis der Fragestellenden
gemäß ihren völkerrechtlichen, europäischen und OECD-internationalen
(OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
Verpflichtungen dafür sorgen, dass das UN- und EU-Waffenembargo von allen
Mitgliedstaaten umgesetzt wird, sowie auch systematischer den Re-Export und
die Weitergabe deutscher Waffen kontrollieren.
Denn Berichten zufolge sollen nicht nur ältere G3-Sturmgewehre, sondern auch
das aktuelle G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch im Einsatz sein. Diese
sollen in den letzten Jahrzehnten sowohl an Saudi-Arabien als auch die VAE
geliefert worden sein („Krieg im Sudan: Deutschlands verdrängte Verantwortung“,
Blätter für deutsche und internationale Politik, 08/2024, www.blaetter.de/ausga
be/2024/august/krieg-im-sudan-deutschlands-verdraengte-verantwortung).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung anderer
Staaten am Kriegsgeschehen im Sudan?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen,
Transportmöglichkeiten, Treibstoff- und Ressourcenlieferungen durch
Drittstaaten, u. a. die Vereinigten Arabischen Emirate, der Tschad, Libyen,
China, Russland und die Türkei?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von
ausländisch finanzierten Söldnergruppen im Sudan?
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des
UN-Sanktionsausschusses zum Sudan vom 15. Januar 2024, in dem u. a.
die militärische Unterstützung der Rapid Support Forces durch die VAE
dokumentiert wird?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2024 ergriffen, um
mögliche Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten, wie
laut Berichten den VAE, in den Sudan zu unterbinden?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut Berichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragestellenden) mutmaßlichen Einsatz von G3-
Sturmgewehren und G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch im Sudan,
die in der Vergangenheit an Saudi-Arabien und die VAE geliefert worden
sein sollen?
7. Wie viele Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an die
Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung seit Januar 2023 bis
zum Stichtag für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erteilt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln und den jeweiligen Gesamtwert der
Einzelgenehmigungen angeben), und wie viele Genehmigungen für den Export
von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür wurden seit 2005 erteilt (bitte
nach Jahren, Stückzahl und Gesamtwert aufschlüsseln)?
8. Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Endverbleib
der an die VAE gelieferten Kleinwaffen zu kontrollieren, und wenn ja,
welche?
9. Hat die Bundesregierung Nachforschungen darüber angestellt, aus
welchen Staaten und in welchem Umfang Sturmgewehre aus deutscher
Produktion an sudanesische Kriegsparteien gelangt sind?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
10. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den laut Berichten
mutmaßlichen Einsatz von in Bulgarien produzierter Munition im Sudan vor
(www.france24.com/en/africa/20250417-investigation-european-weapon
s-sudan-part-1-mortar-shells-bulgaria), wenn ja, welche, und hat die
Bundesregierung ggf. Initiativen unternommen, um eine Untersuchung der
bulgarischen Waffenexporte und deren mutmaßlichen Endverbleib bei den
RSF einzuleiten?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die laut Berichten mutmaßliche
Rolle einer emiratischen Firma zu Lieferungen von in Bulgarien
gefertigter Munition an die RFS (www.france24.com/en/africa/20250418-investig
ation-european-weapons-sudan-part-2-emirati-contract), und hat die
Bundesregierung bisher diplomatische oder sanktionspolitische
Maßnahmen gegen Unternehmen, die nachweislich an der Bewaffnung der RSF
im Sudan beteiligt sind, trotz des bestehenden EU-Waffenembargos (bitte
konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen nennen) ergriffen
oder prüft sie derzeit?
12. Welche Methoden und Instrumente nutzt die Bundesregierung, um gemäß
der Arms Trade Treaty Auswirkungen deutscher Rüstungsexporte in
sogenannten Entwicklungsländern zu bewerten, insbesondere bei Verdacht auf
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf
Zivilistinnen und Zivilisten?
13. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundesregierung sowohl
bilateral als auch im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen zur
Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan sowie zur Um- und
Durchsetzung der UN- und EU-Sanktionen?
14. Setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des bestehenden UN-
Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan ein?
a) Wenn ja, welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt sie?
b) Wenn nein, warum nicht?
15. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seit 2024 ergriffen, um Re-
Exporte deutscher Rüstungsgüter durch Drittstaaten, wie laut Berichten
mutmaßlich durch die VAE, zu verhindern?
16. Hat die Bundesregierung seit 2023 bilaterale Gespräche mit den VAE über
deren mögliche Rolle im Sudan, die Einhaltung des humanitären
Völkerrechts und die Umsetzung der UN-Sanktionen geführt?
a) Wann, und mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht?
17. Setzt sich die Bundesregierung ggf. gegenüber den VAE konkret dafür
ein, die laut Berichten mutmaßliche militärische Unterstützung der RSF
einzustellen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten,
humanitäre Hilfe zu ermöglichen und Transparenz über politische und
wirtschaftliche Aktivitäten im Sudan zu schaffen, wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, warum nicht?
18. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf die VAE ein, um einen
Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern, und wenn ja, inwieweit?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den laufenden
Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein
Freihandelsabkommen vor dem Hintergrund der laut Berichten
mutmaßlichen Beteiligung der VAE am Krieg im Sudan, zieht sie in Erwägung, sich
ggf. für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, und wenn nein,
warum nicht?
20. Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf andere Staaten wie Ägypten
oder Saudi-Arabien ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu
fördern?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Goldhandel als
Finanzierungsquelle für die Konfliktparteien im Sudan, und welche
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle sudanesischer
Goldvorkommen sowie deren Handelswege insbesondere in Richtung
Vereinigte Arabische Emirate oder anderer Drittstaaten vor (www.faz.net/pro/w
eltwirtschaft/klima-ressourcen/sudan-milliarden-aus-dem-goldhandel-fina
nzieren-den-krieg-110182124.html)?
22. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Behörden der Vereinigten
Arabischen Emirate und Ägyptens dafür ein, dass deren Goldmärkte
transparenter gestaltet und strengeren, unabhängigen Kontrollen unterzogen
werden, und spricht sie dabei auch die mutmaßliche Unterstützung dieser
Länder für die Konfliktparteien im Sudan gezielt an?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Import von Gold
aus dem Sudan in die EU und nach Deutschland, und prüft sie Sanktionen
nicht nur gegen Minengesellschaften, sondern auch gegen
Logistikunternehmen und Versicherer, die den Export und die Abwicklung
sudanesischen Goldes ermöglichen?
24. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem sogenannten
Quad-Statement, und inwieweit unterstützt sie es als Roadmap zum
Frieden im Sudan (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/0
9/joint-statement-on-restoring-peace-and-security-in-sudan/)?
25. Wie oft hat sich der Bundessicherheitsrat seit Kriegsbeginn 2023 mit der
Lage im Sudan befasst, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst?
26. Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen,
um die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und von anderen NGOs dokumentierten
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verifizieren, und zu
welchen Schlussfolgerungen ist sie gelangt?
27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung konkret über
Behinderungen humanitärer Hilfe, fehlende humanitäre Korridore, Angriffe auf zivile
Infrastruktur, sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffe durch
die Konfliktparteien im Sudan?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
solche Verstöße zu untersuchen bzw. deren Einhaltung durchzusetzen?
b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivile Organisationen, die
sich für den Schutz (Wasser, Nahrung, sichere Räume) von
vulnerablen Gruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen, einsetzen?
c) Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit
Frauen und Mädchen im Sudan vor sexualisierter Gewalt geschützt
werden?
28. Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung seit 2023
unternommen, um humanitären Zugang, safe passage für Zivilistinnen und
Zivilisten, cross-border- und cross-line-Hilfe sowie Visa für humanitäres
Personal zu ermöglichen?
29. Wird Deutschland die Einreisezusage für 190 sudanesische Geflüchtete,
die im Rahmen des EU-Resettlement-Programms aus Kenia nach
Deutschland einreisen sollten und deren Flug im Mai 2025 kurzfristig
abgesagt wurde, einhalten (www.tagesspiegel.de/politik/190-sudanesen-sollt
en-an-bord-sein-geplanter-flug-von-fluchtlingen-nach-deutschland-kurzfri
stig-abgesagt-13642312.html)?
a) Wenn ja, für wann ist die Einreise dieser Personen konkret
vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
30. Wie hoch ist der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur
Unterstützung des „Sudan Humanitarian and Refugee Response Plans for 2025“ der
Vereinten Nationen?
31. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn 2023
humanitäre Hilfe für den Sudan bereitgestellt, und inwiefern ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland damit seiner internationalen
Verantwortung gerecht wird?
32. Welche anderen Mittel stellt die Bundesregierung für die Verteilung von
Hilfsgütern, wie Transportflugzeuge der Bundeswehr, zur Verfügung?
33. Wie begründet die Bundesregierung angesichts der sich zuspitzenden
humanitären Lage im Sudan, dass der Etat des Auswärtigen Amts für
humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2025 etwa halbiert wurde, und der
Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) um rund 940 Mio. Euro gekürzt wurde (vgl. VENRO-
Analyse [VENRO = Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe
deutscher Nichtregierungsorganisationen] zum Bundeshaushaltsentwurf
2025)?
34. Welche Vorhaben oder Programmplanungen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mussten bzw. müssen infolge der Kürzungen
im BMZ-Etat 2025 im Sudan ausgesetzt, beendet oder neu priorisiert
werden, und welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für das
Sudan-Engagement infolge mittelfristiger Kürzungen im BMZ-Etat?
35. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren jeweils der Anteil der Mittel zur
Unterstützung des Sudans an den deutschen Öffentlichen
Entwicklungsleistungen (ODA)?
a) Welche Mittel sind für 2025 und 2026 vorgesehen (bitte nach
Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung
als GG1- und welche als GG2-Maßnahmen laut GAP III (Gender
Aktionsplan) klassifizieren?
36. Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Sudan
werden durch das BMZ und das Auswärtige Amt unterstützt, und in welcher
Höhe?
37. Welche laufenden oder geplanten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mussten aufgrund der seit April 2023 eskalierten
Kampfhandlungen im Sudan unterbrochen, angepasst oder gestoppt werden (bitte
nach Projektname, Ort und Programmtyp aufschlüsseln), und welche
Projekte konnten trotz der gewaltsamen Konflikte fortgeführt werden?
38. Welche konkreten Programme werden im Sudan derzeit fortgeführt oder
neu konzipiert, und welche thematischen Schwerpunkte werden dabei
gesetzt?
39. In welchem Umfang wurden die Unterstützungszusagen aus den Jahren
2023 (200 Mio. Euro) und 2025 (125 Mio. Euro) eingehalten (vgl. www.a
uswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/high-level-pledging-conference-o
n-sudan--2602812 und www.deutschlandfunk.de/deutschland-sagt-125-mi
llionen-euro-fuer-groesste-humanitaere-katastrophe-dieser-zeit-zu-10
0.html), wenn die Unterstützungszusagen nicht eingehalten wurden,
warum wurden sie nicht eingehalten, und inwiefern ist geplant, diese
zukünftig einzuhalten?
40. Wie viele Mittel wurden seit 2020 aus bereits bewilligten Vorhaben im
Sudan umgewidmet oder zurückgezogen (bitte nach Titeln und Vorhaben
differenzieren)?
41. Unterstützt die Bundesregierung lokale sudanesische Akteure wie die
Emergency Response Rooms (ERR), und wenn ja, in welcher Höhe?
42. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für sudanesische Flüchtlinge in
den Nachbarländern bereit (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
43. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene
unternommen, um die Mittel für die humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan zu erhöhen?
44. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Unterstützung von Frauen mit Gewalterfahrung im Sudan initiiert und unterstützt,
und in welchem Umfang?
45. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im
Abschlussbericht der unabhängigen Fact-Finding-Mission zum Sudan
festgestellten Finanzierungslücke, durch die die Mission derzeit lediglich etwa
40 Prozent ihrer benötigten Kapazitäten abdecken kann?
46. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um diese
Lücke zu schließen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Jahre sind diese Mittel
vorgesehen (bitte die vorgesehenen Jahre sowie die einschlägigen
Einzelpläne und Titel des Bundeshaushalts angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
47. Gab es seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im April 2023 Treffen
zwischen offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern oder bzw.
und Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und der
Bundesregierung?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte nach Datum,
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, Gesprächsinhalten und Ergebnissen
auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Gibt es vonseiten der Bundesregierung Planungen für (weitere)
entsprechende Austausche mit offiziellen sudanesischen Vertreterinnen
und Vertretern und bzw. oder aus der Zivilgesellschaft, und wenn ja,
mit welchen Akteurinnen und Akteuren konkret?
48. Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Akteuren im Sudan (z. B. Strukturen kollektiver Konfliktbearbeitung,
Frauenorganisationen) in den gegenwärtigen EZ-Programmen oder Planungen
der Bundesregierung?
a) Welche Vorhaben zur Förderung sozialer Kohäsion und
zivilgesellschaftlicher Konfliktbearbeitung im Sudan unterstützt die
Bundesregierung derzeit direkt oder über Partnerorganisationen?
b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
entwicklungspolitische Mittel im Sudan nicht ausschließlich in staatsnahe
oder mit Konfliktparteien assoziierte Strukturen fließen, sondern auch
zivilgesellschaftlichen Akteuren zugutekommen?
c) Inwiefern fließen Erkenntnisse zivilgesellschaftlicher Netzwerke im
Sudan (z. B. lokale Versöhnungskomitees) in die Programmgestaltung
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan ein?
49. Inwiefern involvierten nach Kenntnis der Bundesregierung die
migrationspolitischen Programme Regional Operational Centre in support of the
Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK) sowie das
Better Migration Management Programme (BMM) staatliche
sudanesische Sicherheitsapparate, einschließlich der Rapid Support Forces, und in
welchem Umfang erfolgte dabei eine Unterstützung mit deutschen oder
EU-Mitteln?
50. Welche Rolle spielten die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder andere deutsche
Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung der genannten
migrationspolitischen Programme im Sudan, bestanden direkte oder indirekte
Schnittstellen zu RSF-Strukturen, und wenn ja, inwiefern?
51. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass RSF-Einheiten
in den Grenzregionen mit Ausrüstung, Infrastruktur oder Personal
unterstützt wurden, die im Rahmen von EU-Programmen oder nationalen
Kooperationsprogrammen finanziert wurden?
52. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der in den Medien
berichteten Beteiligung der RSF an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von
Grenzschutz- und Migrationskontrollmaßnahmen für ihre künftige
Beteiligung an EU-Migrationsprogrammen?
Berlin, den 1. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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