Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo
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Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2342
21. Wahlperiode 21.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Deborah Düring, Claudia Roth (Augsburg), Boris
Mijatović, Schahina Gambir, Jamila Schäfer, Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Robin Wagener, Julian Joswig und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo
Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) war in den Jahren von 1998
bis 2003 Schauplatz eines der tödlichsten Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg,
in den auch seine Nachbarstaaten Uganda, Burundi und Ruanda durch die
Unterstützung von unterschiedlichen nichtstaatlichen Gewaltakteuren involviert
waren. Doch auch nach dem offiziellen Ende des Krieges sind die Konflikte im
Land nicht befriedet: Einige bewaffnete Konflikte zwischen der kongolesischen
Armee und nichtstaatlichen Gewaltakteuren dauern seither an, andere flammen
immer wieder auf. Insgesamt sind aktuell über 100 verschiedene nichtstaatliche
Gewaltakteure in der DR Kongo aktiv. Insbesondere die Auswirkungen des
Konflikts zwischen der „M23“ (Mouvement du 23-Mars), die von Ruanda
unterstützt wird, und den kongolesischen Sicherheitskräften, der bereits 2012 und
2013 zu schweren Gefechten im Osten der DR Kongo geführt hatte und seit
2021 wieder aufgeflammt ist, sind verheerend: Er forderte nach Angaben der
kongolesischen Regierung allein in den ersten zwei Monaten 2025 über 7 000
Todesopfer (vgl. www.handelsblatt.com/politik/international/buergerkrieg-kon
go-meldet-7000-tote-seit-beginn-von-rebellenvormarsch/100109487.html) und
zwang mehr als 400 000 Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen (www.unhc
r.org/de/news/aktuelle-meldungen/unhcr-zutiefst-besorgt-ueber-zunehmende-g
ewalt-im-osten-der-dr-kongo). Gleichzeitig trieb die kongolesische Regierung
den Aufbau einer Koalition von bewaffneten Gruppen, den sogenannten
Wazalendo, aktiv voran, welche die kongolesische Armee im Kampf gegen die Miliz
M23 unterstützen soll.
Im Juni 2025 unterschrieben die Außenminister der DR Kongo und Ruandas
ein Friedensabkommen, was den jahrzehntelangen Konflikt zwischen den
beiden Ländern beenden sollte. Die Situation im Osten der DR Kongo bleibt aber
weiterhin angespannt. Das Friedensabkommen war von den USA fazilitiert
worden, im Gegenzug ließ sich die US-Regierung unter Donald Trump den
Zugang zu den Rohstoffvorkommen in der DR Kongo zusichern. Wie fragil die
Situation im Osten der DR Kongo weiterhin ist, wurde unter anderem im
August 2025 deutlich, als die zwischen der kongolesischen Regierung und der
M23 vereinbarte Waffenruhe, der innerhalb weniger Wochen ein
Friedensabkommen folgen sollte, nach nicht einmal drei Wochen durch schwere Kämpfe
gebrochen wurde.
Die DR Kongo ist der Fläche nach das zweitgrößte, der Bevölkerung nach das
viertgrößte Land Afrikas. Auf dem Human Development Index der Vereinten
Nationen (VN) steht die DR Kongo aktuell nur auf dem 171. Platz von 193
gelisteten Ländern (vgl. https://hdr.undp.org/data-center/country-insights#/ranks,
laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen [WFP] leiden
28 Millionen Menschen akut an Hunger, etwa 60 Prozent der Bevölkerung
leben in Armut, mehr als 21 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe
angewiesen und über 7,8 Millionen Menschen sind binnenvertrieben [vgl. www.u
n.org/sexualviolenceinconflict/press-release/drc-un-officials-raise-alarm-at-
thedramatic-impact-of-prolonged-conflict-on-women-and-children-including-incre
ased-risk-of-conflict-related-sexual-violence-on-displaced-people/]). Der
nahezu vollständige Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe traf das Land
daher schwer: 70 Prozent der humanitären Hilfe waren zuvor von USAID
bereitgestellt worden, im Jahr 2024 in Höhe von nahezu 1 Mrd. Dollar (www.oxf
am.de/aktuelles/humanitaere-hilfe-krise-demokratischen-republik-kongo). Der
Freedom House Index stuft die DR Kongo als „nicht frei“ ein. Die Bevölkerung
kann grundlegende bürgerliche Freiheiten nicht ausüben, Korruption ist
endemisch, Wahlmanipulation ist weit verbreitet und die physische Sicherheit der
Bevölkerung ist ständig gefährdet. Menschenrechtsverletzungen durch
kongolesische Sicherheitskräfte und die vielen nichtstaatlichen Gewaltakteure im
Land sind an der Tagesordnung (vgl. https://freedomhouse.org/country/democr
atic-republic-congo/freedom-world/2025).
Laut Ärzte ohne Grenzen ist die DR Kongo eines der gefährlichsten Länder für
Frauen und Mädchen weltweit. Besonders betroffen ist die Provinz Nord-Kivu,
in der die Nichtregierungsorganisation (NGO) im Jahr 2024 fast 40 000
Überlebende sexualisierter Gewalt medizinisch betreut hat. Der Einsatz sexualisierter
Gewalt ist seit Jahrzehnten ein systematisches Mittel der Kriegsführung und
Einschüchterung. Vor allem im Osten des Landes kommt es durch bewaffnete
Gruppen, aber auch durch Angehörige der staatlichen Sicherheitskräfte zu
massenhaften Vergewaltigungen, Verschleppungen und anderen Formen
geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen werden häufig gezielt
attackiert, um Dorfgemeinschaften zu terrorisieren, Zwangsrekrutierungen
vorzubereiten oder Vertreibungen durchzusetzen. Viele Betroffene haben keinen
Zugang zu medizinischer Versorgung oder psychosozialer Betreuung.
Die DR Kongo ist eines der rohstoffreichsten Länder der Welt. So stammen fast
80 Prozent des weltweit abgebauten Kobalts aus der DR Kongo (vgl. https://de.
statista.com/statistik/daten/studie/1369081/umfrage/verteilung-der-weltweiten-f
oerderung-von-gallium-nach-laendern/#:~:text=%C3 Prozent9Cber%20**%20
Prozent%20dieser%20weltweiten,****%20Prozent%20erzielte.) – ein zentraler
Rohstoff für die Produktion von Lithium-Ionen Batterien, wie sie zum Beispiel
in Elektrofahrzeugen verbaut werden. Chinesische Firmen dominieren dabei
den kongolesischen Bergbausektor: 70 bis 80 Prozent der kongolesischen
Minen sind in der Hand chinesischer Unternehmen, die die Rohstoffe nach China
exportieren und dort weiterverarbeiten. So bleiben nur sehr kleine Teile der
Gewinne im Land. Zudem kommt es sowohl beim Ausbau des Bergbaus zu
Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen (vgl. www.amnesty.de/allgemein/presse
mitteilung/demokratische-republik-kongo-menschenrechtsverletzungen-rohstof
fabbau-kobalt-kupfer) als auch zu Menschenrechtsverletzungen im Abbau der
Rohstoffe. So sind in der DR Kongo über 400 000 Menschen von Zwangsarbeit
betroffen, davon die meisten im Abbau von Kobalt und Coltan (vgl. www.walk
free.org/global-slavery-index/map/).
Trotz der Größe des Landes und der enormen Relevanz für die Stabilität der
gesamten Region erhalten die politischen Entwicklungen in der DR Kongo in
Deutschland wenig Aufmerksamkeit. So widmet auch die Bundesregierung
dem gesamten afrikanischen Kontinent in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD nur einen kurzen Absatz. Als Schwerpunkte werden hier
Migrationskontrolle, die Stabilität im Sahel und am Horn von Afrika sowie
Terrorismusbekämpfung genannt. Außerdem wolle man, gemeinsam mit Partnern,
„dem russischen und chinesischen Einfluss in Afrika [entschlossen
entgegen]treten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Politikbereichen besteht eine Kooperation zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
gemeinsam mit ihren europäischen Partnern die Konfliktbeilegung zwischen
der Regierung der DR Kongo und den diversen nichtstaatlichen
Gewaltakteuren, insbesondere der Miliz M23?
3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die kongolesische Regierung
dabei, mit der innerstaatlichen Opposition zu verhandeln und einen
Friedensplan für die DR Kongo auszuarbeiten?
4. Welche konkreten Bemühungen ergreift die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang mit ihren europäischen Partnern, um Druck auf die
ruandische Regierung auszuüben, sich für eine Deeskalation der Situation im
Osten der DR Kongo einzusetzen und ihre logistische und finanzielle
Unterstützung der Miliz M23 zu beenden?
5. Welche Rolle spielt die Sicherheitskooperation mit Ruanda im Rahmen
der European Peace Facility zur Bekämpfung von islamistischem
Terrorismus in Mosambik für die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam
mit den europäischen Partnern Druck auf die ruandische Regierung
auszuüben, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz dieser
finanziellen Mittel für die ruandische Armee überprüft, um
sicherzustellen, dass diese Gelder nicht in dem Konflikt im Ostkongo eingesetzt
werden?
6. Welche Bemühungen strebt die Bunderegierung mit den Nachbarländern
Uganda und Burundi an, um für eine nachhaltige Stabilität in der Region
zu sorgen?
7. Welche Rolle spielen die Rohstoffabkommen, die die EU im Rahmen der
Global Gateway Initiative mit der DR Kongo und Ruanda abgeschlossen
hat, in den Bemühungen, eine nachhaltige Stabilität in der Region
herzustellen?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf den Friedensplan
des US-Präsidenten Donald Trump und die Tatsache, dass die M23 nicht
Teil des Friedensplans ist?
9. Verfügt die Bundesregierung über direkte Gesprächskanäle zur M23, und
wenn ja, gab es bereits Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der
M23?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Ostafrikanischen
Gemeinschaft in dem Konflikt, und wie unterstützt sie diese bei den
Friedensbemühungen?
11. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung China in dem Konflikt
in der DR Kongo?
12. Mit welchen konkreten Maßnahmen tritt die Bundesregierung dem
chinesischen Einfluss in der DR Kongo entgegen?
13. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Einfluss der
MONUSCO-Mission auf die Konfliktlage in der DR Kongo vor dem
Hintergrund der weiterlaufenden Kämpfe?
14. Setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der politischen und
militärischen Leitung der VN-Mission MONUSCO ein, und wenn ja, wie?
15. Wie unterstützt die Bundesregierung konkret zivilgesellschaftliche
Akteure in der DR Kongo, die sich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene
für die Beendigung bewaffneter Konflikte und für eine Friedenslösung
einsetzen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur Verfügung?
16. In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung den
Sozialpakt der katholischen Bischofskonferenz CENCO und dem
Zusammenschluss der Protestantischen Kirchen ECC in der DR Kongo?
17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung eines großen
Teils der lokalen Zivilgesellschaft für die Aufhebung des seit 2021
verhängten Kriegsrechts in den Provinzen Ituri und Nordkivu (vgl. https://oen
z.de/sites/default/files/2024-12/10.02..pdf), und bringt sie diese in den
deutsch-kongolesischen Regierungsverhandlungen zur Sprache?
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der
kongolesischen Regierung zu vermitteln, die sogenannten Wazalendo-
Gruppen zu entwaffnen und jegliche weiteren Maßnahmen zur
Bewaffnung von Zivilistinnen und Zivilisten zu beenden?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den organisierten
Holzeinschlag sowie den Abbau von und den Handel mit Konfliktmineralien
zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen in der DR Kongo, und welche
Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Eindämmung dieser Art
der Konfliktfinanzierung?
20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aussetzung der
Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dass
Verstöße der Sorgfaltspflichten nur bei „schweren“ Verstößen geahndet
werden angesichts dessen, dass laut Global Slavery Index rund 407 000
Menschen in der DR Kongo von Zwangsarbeit betroffen sind?
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter
„schweren“ Verstößen?
b) Ergreift die Bundesregierung über das LkSG hinaus Maßnahmen, um
gegen Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen beim
Abbau von Rohstoffen in der DR Kongo vorzugehen, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Programme und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur
Einhegung von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Schutz von
Frauen und Kindern in den Rohstoffabbaugebieten der DR Kongo?
22. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern, Mitgliedern von Jugendbewegungen, Journalistinnen und
Journalisten, Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. in den besetzen
Gebieten der M23) zu unterstützen und ihnen Schutz zukommen zu lassen?
23. Waren Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Mitglieder von Jugendbewegungen, Journalistinnen und Journalisten,
Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. aus den besetzen Gebieten der
M23) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Begünstigte von
Schutzprogrammen der Bundesregierung (Hannah-Arendt-Initiative, Elisabeth-
Selbert-Initiative, Hilde Domin-Programm), wenn ja, von welchen, und
wie viele Personen pro Schutzprogramm?
24. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder
im Osten der DR Kongo vor Gewalt, Zwangsarbeit, Vertreibung und
Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen zu schützen?
25. Wie unterstützt die Bundesregierung Frauen und Mädchen, die von
sexualisierter Gewalt betroffen sind?
26. Welche Initiativen und Organisationen unterstützt oder finanziert die
Bundesregierung, um Überlebende sexualisierter Gewalt in der DR Kongo
rechtlich, medizinisch und sozioökonomisch zu rehabilitieren und zu
schützen, welche Organisationen werden hierzu durch die
Bundesregierung gefördert, und in welchem finanziellen Umfang?
27. Welche konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung bilateral
sowie in EU- und multilateralen Gremien zur Prävention und Ahndung
sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der DR Kongo?
28. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Justiz in der
DR Kongo zu stärken, Straflosigkeit zu bekämpfen und die Verfolgung
von Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen?
29. Welche Rolle spielt die Ankündigung der kongolesischen Regierung aus
dem Frühjahr 2024, nach zwei Jahrzehnten wieder Todesurteile
vollstrecken zu wollen, in den deutsch-kongolesischen
Regierungskonsultationen?
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Rückzugs der
USA aus der Finanzierung der humanitären Hilfe und globalen
Gesundheit?
31. Wie reagiert die Bundesregierung auf die massive Lücke, die durch den
Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe und globalen Gesundheit in
der DR Kongo entstanden ist und auf die damit einhergehenden
verheerenden Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, und welche konkreten
Maßnahmen ergreift sie, um einer Verschlechterung der humanitären Lage
Abhilfe zu schaffen?
32. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um
Plünderungen von humanitären Hilfsgütern entgegenzuwirken?
33. Welche Maßnahmen ergreift und unterstützt die Bundesregierung mit
ihren Partnerinnen und Partnern, um das humanitäre Völkerrecht
einzuhalten und den Schutz von Zivilisten, Helferinnen und Helfern und
lebenswichtiger Infrastruktur zu gewährleisten?
34. Mit 7,8 Millionen Menschen, die in der DR Kongo aus ihrer Heimat
vertrieben wurden, handelt es sich um eine der größten Vertreibungskrisen
der Welt, welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung bilateral
und multilateral, um die Versorgung der Vertriebenen zu gewährleisten?
35. Was unternimmt die Bundesregierung, um sogenannten vergessenen
humanitären Krisen, wie die in der DR Kongo, mehr Aufmerksamkeit und
damit auch mehr finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen?
36. Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Entwicklungszusammenarbeit vor dem Hintergrund der weiteren Kürzungen des
Haushaltes des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ)?
37. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Frauen und
Mädchen in Konfliktregionen gezielt zu stärken, etwa durch Bildung,
wirtschaftliche Teilhabe oder politische Partizipation?
38. Wie unterstützt die Bundesregierung gezielt Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung in der DR Kongo, insbesondere in den von Konflikten
betroffenen Regionen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür bereit?
39. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung
der Weltbank vom 3. Juni 2025, einen Kredit über 250 Mio. Dollar für die
Realisierung des ersten Teils des Inga-III-Staudamms zu gewähren,
obwohl das Projekt laut internationaler und kongolesischer Zivilgesellschaft
extrem umwelt- und klimaschädlich ist (vgl. www.internationalrivers.org/
news/world-bank-approves-controversial-inga-3-dam-in-drc-despite-stee
p-human-and-environmental-cost/), Zwangsumsiedlungen mit sich
bringen würde, die Verschuldung der DR Kongo erhöht, ohne den
versprochenen Zugang zu Elektrizität zu bringen, den Millionen von Kongolesinnen
und Kongolesen benötigen?
Berlin, den 24. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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