Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo (Antwort zu Drs. 21/2342)
Text
Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo (Antwort zu Drs. 21/2342)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2856
21. Wahlperiode 18.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Claudia Roth
(Augsburg), Boris Mijatović, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2342 –
Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) war in den Jahren von 1998
bis 2003 Schauplatz eines der tödlichsten Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg,
in den auch seine Nachbarstaaten Uganda, Burundi und Ruanda durch die
Unterstützung von unterschiedlichen nichtstaatlichen Gewaltakteuren involviert
waren. Doch auch nach dem offiziellen Ende des Krieges sind die Konflikte
im Land nicht befriedet: Einige bewaffnete Konflikte zwischen der
kongolesischen Armee und nichtstaatlichen Gewaltakteuren dauern seither an, andere
flammen immer wieder auf. Insgesamt sind aktuell über 100 verschiedene
nichtstaatliche Gewaltakteure in der DR Kongo aktiv. Insbesondere die
Auswirkungen des Konflikts zwischen der „M23“ (Mouvement du 23-Mars), die
von Ruanda unterstützt wird, und den kongolesischen Sicherheitskräften, der
bereits 2012 und 2013 zu schweren Gefechten im Osten der DR Kongo
geführt hatte und seit 2021 wieder aufgeflammt ist, sind verheerend: Er forderte
nach Angaben der kongolesischen Regierung allein in den ersten zwei
Monaten 2025 über 7 000 Todesopfer (vgl. www.handelsblatt.com/politik/internatio
nal/buergerkrieg-kongo-meldet-7000-tote-seit-beginn-von-rebellenvormarsch/
100109487.html) und zwang mehr als 400 000 Menschen dazu, ihre Heimat
zu verlassen (www.unhcr.org/de/news/aktuelle-meldungen/unhcr-zutiefst-bes
orgt-ueber-zunehmende-gewalt-im-osten-der-dr-kongo). Gleichzeitig trieb die
kongolesische Regierung den Aufbau einer Koalition von bewaffneten
Gruppen, den sogenannten Wazalendo, aktiv voran, welche die kongolesische
Armee im Kampf gegen die Miliz M23 unterstützen soll.
Im Juni 2025 unterschrieben die Außenminister der DR Kongo und Ruandas
ein Friedensabkommen, was den jahrzehntelangen Konflikt zwischen den
beiden Ländern beenden sollte. Die Situation im Osten der DR Kongo bleibt aber
weiterhin angespannt. Das Friedensabkommen war von den USA fazilitiert
worden, im Gegenzug ließ sich die US-Regierung unter Donald Trump den
Zugang zu den Rohstoffvorkommen in der DR Kongo zusichern. Wie fragil
die Situation im Osten der DR Kongo weiterhin ist, wurde unter anderem im
August 2025 deutlich, als die zwischen der kongolesischen Regierung und der
M23 vereinbarte Waffenruhe, der innerhalb weniger Wochen ein Friedensab-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kommen folgen sollte, nach nicht einmal drei Wochen durch schwere Kämpfe
gebrochen wurde.
Die DR Kongo ist der Fläche nach das zweitgrößte, der Bevölkerung nach das
viertgrößte Land Afrikas. Auf dem Human Development Index der Vereinten
Nationen (VN) steht die DR Kongo aktuell nur auf dem 171. Platz von 193
gelisteten Ländern (vgl. https://hdr.undp.org/data-center/country-insights#/r
anks, laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen [WFP]
leiden 28 Millionen Menschen akut an Hunger, etwa 60 Prozent der Bevölkerung
leben in Armut, mehr als 21 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe
angewiesen und über 7,8 Millionen Menschen sind binnenvertrieben [vgl.
www.un.org/sexualviolenceinconflict/press-release/drc-un-officials-raise-alar
m-at-the-dramatic-impact-of-prolonged-conflict-on-women-and-children-inclu
ding-increased-risk-of-conflict-related-sexual-violence-on-displaced-peop
le/]). Der nahezu vollständige Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe
traf das Land daher schwer: 70 Prozent der humanitären Hilfe waren zuvor
von USAID bereitgestellt worden, im Jahr 2024 in Höhe von nahezu 1 Mrd.
Dollar (www.oxfam.de/aktuelles/humanitaere-hilfe-krise-demokratischen-rep
ublik-kongo). Der Freedom House Index stuft die DR Kongo als „nicht frei“
ein. Die Bevölkerung kann grundlegende bürgerliche Freiheiten nicht
ausüben, Korruption ist endemisch, Wahlmanipulation ist weit verbreitet und die
physische Sicherheit der Bevölkerung ist ständig gefährdet.
Menschenrechtsverletzungen durch kongolesische Sicherheitskräfte und die vielen
nichtstaatlichen Gewaltakteure im Land sind an der Tagesordnung (vgl. https://freedom
house.org/country/democratic-republic-congo/freedom-world/2025).
Laut Ärzte ohne Grenzen ist die DR Kongo eines der gefährlichsten Länder
für Frauen und Mädchen weltweit. Besonders betroffen ist die Provinz Nord-
Kivu, in der die Nichtregierungsorganisation (NGO) im Jahr 2024 fast 40 000
Überlebende sexualisierter Gewalt medizinisch betreut hat. Der Einsatz
sexualisierter Gewalt ist seit Jahrzehnten ein systematisches Mittel der
Kriegsführung und Einschüchterung. Vor allem im Osten des Landes kommt es durch
bewaffnete Gruppen, aber auch durch Angehörige der staatlichen
Sicherheitskräfte zu massenhaften Vergewaltigungen, Verschleppungen und anderen
Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen werden häufig
gezielt attackiert, um Dorfgemeinschaften zu terrorisieren,
Zwangsrekrutierungen vorzubereiten oder Vertreibungen durchzusetzen. Viele Betroffene haben
keinen Zugang zu medizinischer Versorgung oder psychosozialer Betreuung.
Die DR Kongo ist eines der rohstoffreichsten Länder der Welt. So stammen
fast 80 Prozent des weltweit abgebauten Kobalts aus der DR Kongo (vgl.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1369081/umfrage/verteilung-der-
weltweiten-foerderung-von-gallium-nach-laendern/#:~:text=%C3 Prozent9Cb
er%20**%20Prozent%20dieser%20weltweiten,****%20Prozent%20erzielte.)
– ein zentraler Rohstoff für die Produktion von Lithium-Ionen Batterien, wie
sie zum Beispiel in Elektrofahrzeugen verbaut werden. Chinesische Firmen
dominieren dabei den kongolesischen Bergbausektor: 70 bis 80 Prozent der
kongolesischen Minen sind in der Hand chinesischer Unternehmen, die die
Rohstoffe nach China exportieren und dort weiterverarbeiten. So bleiben nur
sehr kleine Teile der Gewinne im Land. Zudem kommt es sowohl beim
Ausbau des Bergbaus zu Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen (vgl. www.amn
esty.de/allgemein/pressemitteilung/demokratische-republik-kongo-menschenr
echtsverletzungen-rohstoffabbau-kobalt-kupfer) als auch zu
Menschenrechtsverletzungen im Abbau der Rohstoffe. So sind in der DR Kongo über 400 000
Menschen von Zwangsarbeit betroffen, davon die meisten im Abbau von
Kobalt und Coltan (vgl. www.walkfree.org/global-slavery-index/map/).
Trotz der Größe des Landes und der enormen Relevanz für die Stabilität der
gesamten Region erhalten die politischen Entwicklungen in der DR Kongo in
Deutschland wenig Aufmerksamkeit. So widmet auch die Bundesregierung
dem gesamten afrikanischen Kontinent in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD nur einen kurzen Absatz. Als Schwerpunkte werden hier
Migrationskontrolle, die Stabilität im Sahel und am Horn von Afrika sowie
Terrorismusbekämpfung genannt. Außerdem wolle man, gemeinsam mit
Partnern, „dem russischen und chinesischen Einfluss in Afrika [entschlossen
entgegen]treten“.
1. In welchen Politikbereichen besteht eine Kooperation zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo?
Die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratische Republik Kongo
unterhalten vielfältige bilaterale Beziehungen.
In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit arbeitet die
Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo in den Bereichen Frieden
und gesellschaftlicher Zusammenhalt, verantwortungsvolle Gewinnung,
Verarbeitung und Handel von Rohstoffen, Biodiversitätserhalt, nachhaltiger Zugang
zu (erneuerbarer) Energie und Trinkwasser sowie nachhaltiger
Finanzsystementwicklung zusammen.
Im Bereich Konfliktprävention, Stabilisierung und Friedensförderung besteht
im Rahmen der politischen Unterstützung des Mandats der Friedensmission der
Vereinten Nationen im Ostkongo (MONUSCO) sowie der Unterstützung des
nationalen Demobilisierungsprozesses bewaffneter Gruppen ebenfalls eine
Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen
Republik Kongo.
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
gemeinsam mit ihren europäischen Partnern die Konfliktbeilegung
zwischen der Regierung der DR Kongo und den diversen nichtstaatlichen
Gewaltakteuren, insbesondere der Miliz M23?
3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die kongolesische Regierung
dabei, mit der innerstaatlichen Opposition zu verhandeln und einen
Friedensplan für die DR Kongo auszuarbeiten?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner unterstützen, unter
anderem über das Büro des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die
Region der Großen Seen, Friedensgespräche zwischen verschiedenen Akteuren in
der Region der Großen Seen. Als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe
Große Seen im Jahr 2025 hat die Bundesregierung die von USA, Katar und der
Afrikanischen Union geführten Mediations- und Friedensprozesse unterstützt.
In bilateralen Gesprächen mit kongolesischen und ruandischen
Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern sowie in öffentlichen Erklärungen hat die
Bundesregierung zur Konfliktbeilegung und Respekt der territorialen Integrität
der Demokratischen Republik Kongo sowie der Wahrung legitimer ruandischer
Sicherheitsinteressen aufgerufen. Die Bundesregierung hat auch den
innerkongolesischen Dialog als wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden in der
Region der Großen Seen begrüßt. Über finanzielle Beiträge in Höhe von
9,2 Mio. Euro für den „Stabilization Coherence Fund“ unterstützte die
Bundesregierung zwischen 2015 und 2024 unter anderem die Demobilisierung von
Kombattanten.
4. Welche konkreten Bemühungen ergreift die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang mit ihren europäischen Partnern, um Druck auf die
ruandische Regierung auszuüben, sich für eine Deeskalation der Situation im
Osten der DR Kongo einzusetzen und ihre logistische und finanzielle
Unterstützung der Miliz M23 zu beenden?
Die Bundesregierung hat wiederholt, auch im Rahmen des deutschen Vorsitzes
der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen, die völkerrechtswidrige
Besatzung weiter Teile Ostkongos durch die kongolesische Miliz M23, unterstützt
durch die ruandische Armee, verurteilt. Diesbezüglich wird auf die Antwort auf
Frage 3 verwiesen. Im März 2025 hat die Bundesregierung bilaterale staatliche
Neuzusagen an Ruanda in der Entwicklungszusammenarbeit sowie die
hochrangige Teilnahme an entwicklungspolitischen Veranstaltungen der ruandischen
Regierung ausgesetzt. Sie prüft Entscheidungen zu multilateralen Projekten in
Abstimmung mit Partnern kritisch. Auf Ebene der Europäischen Union setzte
sich die Bundesregierung dafür ein, dass Individualsanktionen im März 2025
gegen militärische Konfliktteilnehmer und Akteure im Rohstoffsektor
verabschiedet wurden. In Gesprächen mit der ruandischen Regierung und
öffentlichen Äußerungen zum Konflikt betont die Bundesregierung stets die
Notwendigkeit eines dauerhaften Waffenstillstands und fordert einen Rückzug
ruandischer Streitkräfte sowie ein Ende der ruandischen Unterstützung für die Miliz
M23. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass auch legitime
ruandische Sicherheitsinteressen gewahrt und effektiv gegen Hassrede und
bewaffnete Gruppen im Ostkongo vorgegangen werden muss.
5. Welche Rolle spielt die Sicherheitskooperation mit Ruanda im Rahmen
der European Peace Facility zur Bekämpfung von islamistischem
Terrorismus in Mosambik für die Bemühungen der Bundesregierung,
gemeinsam mit den europäischen Partnern Druck auf die ruandische Regierung
auszuüben, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz
dieser finanziellen Mittel für die ruandische Armee überprüft, um
sicherzustellen, dass diese Gelder nicht in dem Konflikt im Ostkongo
eingesetzt werden?
Der Beschluss GASP 2024/2880 des Rates der Europäischen Union über eine
Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF)
zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Streitkräfte (Rwanda Defence
Force, RDF) in Mosambik umfasst die Beschaffung von nichtletaler
persönlicher Ausrüstung für die in der Provinz Cabo Delgado stationierten ruandischen
Truppen sowie die Kosten für den Transport von Personal, Ausrüstung und
Vorräten zwischen Ruanda und Mosambik. Die EPF-Unterstützungsmaßnahme
dient ausschließlich der Unterstützung der Einheiten der RDF, die in der
nördlichen Provinz Cabo Delgado in Mosambik eingesetzt sind. Die RDF wird dort
auf Ersuchen der Regierung der Republik Mosambik zur Bewältigung der
Sicherheitskrise in Cabo Delgado eingesetzt. Jede im Rahmen der EPF
beschlossene Unterstützungsmaßnahme umfasst detaillierte Schutzvorkehrungen, um
sicherzustellen, dass die festgelegten Anforderungen und Bedingungen erfüllt
werden. Die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen obliegt der
Hohen Vertreterin der Europäischen Union. Eine Nichteinhaltung kann zur
Aussetzung oder Beendigung der Unterstützungsmaßnahme führen.
6. Welche Bemühungen strebt die Bunderegierung mit den Nachbarländern
Uganda und Burundi an, um für eine nachhaltige Stabilität in der Region
zu sorgen?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Dialog mit Uganda und Burundi
zu deren Einschätzung der Konfliktlage im Ostkongo und befürwortet eine
Einbindung der beiden Länder in Mediationsprozesse.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
mit der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGLR)
und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), zu deren Mitgliedstaaten
jeweils auch Uganda und Burundi zählen, den Austausch der Mitgliedstaaten.
Mit der ICGLR wird insbesondere zum Thema verantwortungsvolle
Rohstoffgovernance zur Förderung von Frieden und Sicherheit in der Region der
Großen Seen zusammengearbeitet, mit der EAC zu regionaler
Wirtschaftsintegration und gemeinsamem Wasserressourcenmanagement. Zusätzlich unterstützt die
Bundesregierung die Zusammenarbeit im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft
der Länder der Großen Seen (CEPGL) und ermöglicht Dialoge zwischen
Regierungsvertreterinnen und -vertretern bezüglich länderübergreifender
Energiemärkte und grenzüberschreitender wirtschaftlicher Integration. Die
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Perspektiven für Geflüchtete und
aufnehmende Gemeinden, um so zu regionaler Stabilität beizutragen.
7. Welche Rolle spielen die Rohstoffabkommen, die die EU im Rahmen der
Global Gateway Initiative mit der DR Kongo und Ruanda abgeschlossen
hat, in den Bemühungen, eine nachhaltige Stabilität in der Region
herzustellen?
Die Europäische Union hat im Oktober 2023 mit der Demokratischen Republik
Kongo und im Februar 2024 mit Ruanda Absichtserklärungen zu nachhaltigen
Rohstofflieferketten unterzeichnet und im Fall der Demokratischen Republik
Kongo im Dezember 2024 zudem die „Roadmap for Strategic Partnership on
Raw Materials“ verabschiedet. Die Absichtserklärungen und die Roadmap
verfolgen das Ziel, die nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu
sichern, die insbesondere im Rahmen der der Energiewende benötigt werden.
Dabei sollen nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in beiden Ländern
sowie mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Rohstoffketten geschaffen
werden.
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf den Friedensplan
des US-Präsidenten Donald Trump und die Tatsache, dass die M23 nicht
Teil des Friedensplans ist?
Die Bundesregierung begrüßt die von den USA geführte Mediation und das am
27. Juni 2025 in Washington unterzeichnete Friedensabkommen zwischen der
Demokratischen Republik Kongo und Ruanda. Die Mediationsbemühungen der
USA sind komplementär zur Mediation der Afrikanischen Union sowie Katars,
das Direktgespräche zwischen der Demokratischen Republik Kongo und den
M23-Rebellen fazilitiert. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen zu
einem nachhaltigen Frieden in der Region der Großen Seen und insbesondere
den afrikanisch-geführten Friedensprozess. Die Bundesregierung hat
wiederholt unterstrichen, dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen entscheidend ist,
um eine Verbesserung der Lage vor Ort zu ermöglichen. Sie hat darüber hinaus
darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige Konfliktlösung auch die Einbindung
von Uganda und Burundi in Friedensprozesse erfordert, um der regionalen
Dimension des Konflikts Rechnung zu tragen und eine nachhaltige
Friedenslösung zu ermöglichen.
9. Verfügt die Bundesregierung über direkte Gesprächskanäle zur M23, und
wenn ja, gab es bereits Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern
der M23?
Die Bundesregierung steht nicht in direkten Gesprächen mit Vertretern der
Miliz M23.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Ostafrikanischen
Gemeinschaft in dem Konflikt, und wie unterstützt sie diese bei den
Friedensbemühungen?
Im Rahmen ihrer Gründungsakte und ihres Protokolls zu Frieden und
Sicherheit ist die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) dazu mandatiert,
zwischenstaatliche Konflikte zu schlichten. Im April 2022 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs der EAC einen zweigleisigen Prozess zur Befriedung der Lage
im Ostkongo, einen politischen Prozess und ein militärisches Eingreifen. Im
Rahmen des politischen Prozesses wurden Verhandlungen mit Vertreterinnen
und Vertretern verschiedener bewaffneter Gruppen der Region der Großen Seen
unter der Leitung des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Kenia, Uhuru
Kenyatta, durchgeführt (sog. „Nairobi-Prozess“). Nachdem dieser Prozess
zwischenzeitlich zum Erliegen gekommen war und auch die vom ICGLR-Vorsitz
Angola geführte und von der Afrikanischen Union mandatierte Vermittlung
zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda (sog. „Luanda-
Prozess“) nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, wurde bei einem
gemeinsamen Gipfel der EAC und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen
Afrika (SADC) am 8. Februar 2025 beschlossen, beide Prozesse
zusammenzuführen. In der Folge wurde ein von der Afrikanischen Union mandatierter
Mediationsprozess eingerichtet, den der Regierungschef der Republik Togo, Faure
Gnassingbé, leitet.
Die Bundesregierung begrüßt diese Zusammenführung und unterstützt den
afrikanisch-geführten Friedensprozess für den Ostkongo. Des Weiteren unterstützt
die Bundesregierung die EAC bei der regionalen Integration und bei der
Umsetzung ihrer Zoll- und Wirtschaftsunion für fairen und freien Handel, um über
regionale Wirtschaftsintegration langfristig Stabilität sowie Frieden und
Sicherheit in der Region zu schaffen.
11. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung China in dem
Konflikt in der DR Kongo?
China hat der Resolution 2773 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN)
vom Februar 2025, welche eine Grundlage für eine Beilegung des Konflikts
darstellt, zugestimmt. Darüber hinaus beteiligt sich China personell an der
Friedensmission der Vereinten Nationen im Ostkongo (MONUSCO). Der
Sondergesandte des Generalsekretärs der VN für die Region der Großen Seen ist seit
2019 der chinesische Diplomat Huang Xia.
12. Mit welchen konkreten Maßnahmen tritt die Bundesregierung dem
chinesischen Einfluss in der DR Kongo entgegen?
China ist in der Demokratischen Republik Kongo vor allem wirtschaftlich
engagiert, insbesondere im Bergbausektor. Die Bundesregierung setzt sich für
eine Stärkung der Beziehungen Deutschlands und der Europäischen Union zur
Demokratischen Republik Kongo ein, indem sie unter anderem im Rahmen von
Global Gateway nachhaltige Infrastrukturprojekte wie den Lobito-Korridor
unterstützt.
Zu Beispielen des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesregierung
im Bergbausektor wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Einfluss der MONUS-
CO-Mission auf die Konfliktlage in der DR Kongo vor dem Hintergrund
der weiterlaufenden Kämpfe?
Im Rahmen ihres aktuellen Mandats übernimmt MONUSCO insbesondere die
Aufgaben Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten, Unterstützung der Reform
des Sicherheitssektors und Unterstützung institutioneller Reformen. In diesem
Rahmen leistet MONUSCO einen wichtigen Beitrag bei der Eindämmung der
Auswirkungen der Konfliktlage auf die zivile Bevölkerung.
14. Setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der politischen und
militärischen Leitung der VN-Mission MONUSCO ein, und wenn ja, wie?
Das Mandat der VN-Mission MONUSCO wird durch den VN-Sicherheitsrat
festgelegt. Dieses umfasst Aufgaben, Struktur und Umfang der Mission,
einschließlich der politisch-zivilen und militärischen Komponente. Anlässlich der
anstehenden Mandatsverlängerung setzt sich die Bundesregierung für eine
Fortsetzung von MONUSCO ein.
15. Wie unterstützt die Bundesregierung konkret zivilgesellschaftliche
Akteure in der DR Kongo, die sich auf lokaler, regionaler und nationaler
Ebene für die Beendigung bewaffneter Konflikte und für eine
Friedenslösung einsetzen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur
Verfügung?
Die Bundesregierung unterstützt unter anderem den „UN Women Peace and
Humanitarian Fund“ (WPHF) sowie den „UN Peacebuilding Fund“ (PBF), die
wiederum kongolesische Organisationen im Bereich der Krisenprävention,
Stabilisierung und Friedensförderung finanziell fördern. Im Jahr 2025 betrug die
finanzielle Unterstützung Deutschlands zugunsten des WPHF 1,9 Mio. US-
Dollar und des PBF 8,7 Mio. US-Dollar. Zudem trägt die Bundesregierung
unter anderem über die Elisabeth-Selbert-Initiative direkt zum Schutz
zivilgesellschaftlicher Akteure bei. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
unterstützt die Bundesregierung verschiedene friedensfördernde und
resilienzstärkende Vorhaben im Ostkongo. Im Rahmen aller Vorhaben werden zahlreiche
internationale und nationale zivilgesellschaftliche Akteure gefördert, die sich
vorwiegend auf lokaler und regionaler Ebene für soziale Kohäsion und
friedliche Koexistenz einsetzen. Die finanziellen Mittel der
Entwicklungszusammenarbeit umfassen für Ostkongo aktuell insgesamt ca. 217 Mio. Euro.
16. In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung den
Sozialpakt der katholischen Bischofskonferenz CENCO und dem
Zusammenschluss der Protestantischen Kirchen ECC in der DR Kongo?
Der Sozialpakt der katholischen Bischofskonferenz CENCO und des
Zusammenschlusses der Protestantischen Kirchen ECC befindet sich nach ersten
Konsultationen im Frühjahr 2025 weiterhin in einem Planungsstadium. Der gemäß
einer Roadmap vorgesehene Prozess hat noch nicht begonnen. Die
Bundesregierung begrüßt die Initiative eines innerkongolesischen Dialogs als
wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden.
17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung eines großen
Teils der lokalen Zivilgesellschaft für die Aufhebung des seit 2021
verhängten Kriegsrechts in den Provinzen Ituri und Nordkivu (vgl. https://oe
nz.de/sites/default/files/2024-12/10.02..pdf), und bringt sie diese in den
deutsch-kongolesischen Regierungsverhandlungen zur Sprache?
Bei der Verhängung des Ausnahmezustands handelt es sich um eine
Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo. Die Bundesregierung beobachtet
die Situation in den unter den Ausnahmezustand gestellten Provinzen und steht
dazu auch in Kontakt mit der betroffenen Bevölkerung und lokalen
Zivilgesellschaft. Auch im regelmäßigen bilateralen entwicklungspolitischen Dialog in
den Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen wird dies
thematisiert.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der
kongolesischen Regierung zu vermitteln, die sogenannten Wazalendo-
Gruppen zu entwaffnen und jegliche weiteren Maßnahmen zur
Bewaffnung von Zivilistinnen und Zivilisten zu beenden?
Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der kongolesischen Regierung
wiederholt auf die Gefahr für die Sicherheit der Region hingewiesen, die von den
Wazalendo-Gruppen ausgeht, und sich für deren Entwaffnung ausgesprochen.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den organisierten
Holzeinschlag sowie den Abbau von und den Handel mit Konfliktmineralien
zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen in der DR Kongo, und
welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Eindämmung
dieser Art der Konfliktfinanzierung?
Aufgrund der durch die Besatzung durch die Miliz M23 bedingten Krise und
schwacher staatlicher Strukturen im Ostkongo kann die Entwicklung des
Holzeinschlags nicht zuverlässig überwacht werden. Es liegen Erkenntnisse von
Partnerorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit vor, dass der illegale,
organisierte Holzeinschlag zur Herstellung von Holzkohle sehr hoch ist. Diese
illegale Ausbeutung besteht bereits seit Längerem und wird durch fehlende
Strafverfolgung verschärft.
Die Bundesregierung hat Kenntnisse über den Abbau und Handel von
Konfliktmineralien zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen über Berichte der VN,
zuletzt den „Final report of the Group of Experts on the Democratic Republic
of the Congo“ vom 3. Juli 2025 (https://docs.un.org/en/s/2025/446). Im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung ein Projekt
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu
Lieferkettenrisiken im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Insbesondere das
Risiko von illegaler Förderung und illegalem Handel von Rohstoffen zur
Finanzierung von bewaffneten Gruppen stehen hierbei im Fokus einiger
Projektmaßnahmen. So wurden die VN-Mission MONUSCO und die kongolesische
Regierung mit verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung von rohstoffbasierter
Konfliktfinanzierung unterstützt. Unter anderem fazilitierte das Projekt die
Ausbildung von Auditorinnen und Auditoren zur Zertifizierung von
artisanalem Kleinbergbau von „3TG Rohstoffen“ (Zinn, Wolfram, Tantal/Coltan,
Gold). Das Projekt leistete ebenfalls einen Beitrag zur Einrichtung von
inklusiven Provinzkommissionen zur Überwachung der Bergbauaktivitäten. Diese
Kommissionen bestehen in allen Provinzen im Osten der Demokratischen
Republik Kongo und sind für die Überwachung der Förderung bewährter
Praktiken im Bergbausektor sowie für die Förderung der Rückverfolgbarkeit und des
Abbaus konfliktfreier Mineralien zuständig. In Zusammenarbeit mit der
kongolesischen Behörde für Kleinbergbau ermöglichte das BGR-Projekt die
Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Rückverfolgungssystems für Gold.
20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aussetzung der
Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dass
Verstöße der Sorgfaltspflichten nur bei „schweren“ Verstößen geahndet
werden angesichts dessen, dass laut Global Slavery Index rund
407 000 Menschen in der DR Kongo von Zwangsarbeit betroffen sind?
Die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten
Unternehmen sind auch nach Novellierung des Gesetzes weiterhin verpflichtet,
menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben nicht nur im Inland,
sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Stellt ein nach diesem
Gesetz verpflichtetes Unternehmen ein menschenrechtliches oder
umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem
Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene Präventions-
und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu beenden oder
ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert.
a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter
„schweren“ Verstößen?
Die verbliebenen Bußgeldtatbestände werden nur noch angewendet werden,
sofern Verstöße aufgrund ihres Ausmaßes, ihrer Tragweite oder ihres
irreversiblen Charakters besonders gravierend sind. Diese Voraussetzungen wird das BA-
FA bei jedem Verstoß im Einzelfall prüfen.
b) Ergreift die Bundesregierung über das LkSG hinaus Maßnahmen, um
gegen Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen beim
Abbau von Rohstoffen in der DR Kongo vorzugehen, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) aktiv für die Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit und
sozialer Gerechtigkeit. Im Rahmen des Systems der Normkontrolle der ILO
werden Verstöße gegen internationale ILO-Normen vom
Sachverständigenausschuss zur Anwendung der Übereinkommen und Empfehlungen in der
Demokratischen Republik Kongo dokumentiert und nachgehalten. Zudem arbeitet die
Bundesregierung aktiv als so genanntes „Pathfinder Country“ bei der
Allianz 8.7 mit. Die Allianz 8.7 ist ein von der ILO mitinitiiertes globales Bündnis,
das sich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der VN (Agenda 2030) zur
Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel
verschrieben hat. Die Bundesregierung unterstützt auch den von den VN initiierten und
unter anderem von der ILO und weiteren Organisationen der VN umgesetzten
„Global Accelerator on Jobs and Social Protection for Just Transitions“. Dieser
wird auch in der Demokratischen Republik Kongo implementiert mit dem Ziel
der Schaffung nachhaltiger Beschäftigung und besserer sozialer Sicherung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
21. Welche Programme und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
zur Einhegung von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Schutz von
Frauen und Kindern in den Rohstoffabbaugebieten der DR Kongo?
Die Bundesregierung fördert in der Demokratischen Republik Kongo mehrere
Maßnahmen, die darauf abzielen, von Menschenrechtsverletzungen betroffene
Personen zu schützen, darunter auch Maßnahmen mit besonderem Fokus auf
Frauen und Kinder. Zu diesen Maßnahmen gehören Informationskampagnen
und Bildungsprojekte, Projekte gegen sexualisierte und geschlechterspezifische
Gewalt, Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe und zur Unterstützung
von Kindern und Jugendlichen in den Krisengebieten im Osten des Landes,
Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Maßnahmen zur
Stärkung der Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung ist Mitglied in der European Partnership for Responsible
Minerals (EPRM). Die EPRM ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, bestehend
aus Regierungen, internationalen Organisationen, Privatsektor und
Zivilgesellschaft, die die Förderung von verantwortungsvollem artisanalen und
Kleinbergbau (ASM) und Rohstofflieferketten zum Ziel hat. Deutschland unterstützt die
Initiative durch eine Personalentsendung in das Sekretariat. Die EPRM setzt
aktuell drei Projekte in der Demokratischen Republik Kongo um, welche die
Umsetzung von Sorgfaltspflichten, Transparenz und finanzielle Inklusion im
Kleinbergbau mit besonderem Fokus auf Frauen und vulnerable Gruppen
fördern.
22. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern, Mitgliedern von Jugendbewegungen, Journalistinnen und
Journalisten, Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. in den besetzen
Gebieten der M23) zu unterstützen und ihnen Schutz zukommen zu lassen?
23. Waren Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger,
Mitglieder von Jugendbewegungen, Journalistinnen und Journalisten,
Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. aus den besetzen Gebieten
der M23) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Begünstigte von
Schutzprogrammen der Bundesregierung (Hannah-Arendt-Initiative, Elisabeth-
Selbert-Initiative, Hilde Domin-Programm), wenn ja, von welchen, und
wie viele Personen pro Schutzprogramm?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die genannten Personengruppen
beispielsweise durch die Aufnahme in Schutzprogramme oder die Bereitstellung von
Mitteln für Projektförderungen. So fördert die Bundesregierung ein
Schutzprogramm in Zusammenarbeit mit einer lokalen Nichtregierungsorganisation mit
einer Kapazität von jeweils zehn Personen in Kinshasa. Zudem unterstützt die
Botschaft den Erfahrungsaustausch von Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidigern unter anderem zum Thema sichere Dokumentation schwerer
Menschenrechtsverbrechen.
Zum Schutz der Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger werden Einzelpersonen auch in der Demokratischen Republik Kongo durch
die von der Bundesregierung finanzierte Elisabeth-Selbert-Initiative und
Hannah-Arendt-Initiative unterstützt. Nach sorgfältiger Abwägung des
Informationsanspruchs der Fragestellenden und der Grundrechte Dritter ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die Offenlegung von Detailangaben inklusive
genauer Zahlenangaben zu einzelnen Ländern, welche Rückschlüsse auf die
Identität der von den Initiativen geförderten Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten ermöglichen würden,
mit Blick auf die Sicherheit für das Leben und die körperliche Unversehrtheit
der betroffenen Personen nicht erfolgen kann.
Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem
Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten
gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die
Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben
beeinträchtigt. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor.
Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für genannte Personengruppen aus. Angesichts der konkreten
Bedrohungslage kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der
Namen nicht hingenommen werden.
24. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder
im Osten der DR Kongo vor Gewalt, Zwangsarbeit, Vertreibung und
Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen zu schützen?
Der Schutz von Kindern weltweit ist integraler Bestandteil der Politik der
Bundesregierung. In der Demokratischen Republik Kongo unterstützt die
Bundesregierung im gesamten entwicklungspolitischen Engagement und im Rahmen
von humanitären Projektförderungen Kinderrechte und insbesondere den
Schutz von Kindern vor (sexueller) Gewalt und Ausbeutung auf vielfältige
Weise, unter anderem in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährung,
Gesundheit, (Binnen-)Flucht sowie Waisen- und Straßenkinder. Auf die Antwort
zu Frage 21 wird verwiesen.
25. Wie unterstützt die Bundesregierung Frauen und Mädchen, die von
sexualisierter Gewalt betroffen sind?
26. Welche Initiativen und Organisationen unterstützt oder finanziert die
Bundesregierung, um Überlebende sexualisierter Gewalt in der DR
Kongo rechtlich, medizinisch und sozioökonomisch zu rehabilitieren und zu
schützen, welche Organisationen werden hierzu durch die
Bundesregierung gefördert, und in welchem finanziellen Umfang?
27. Welche konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung bilateral
sowie in EU- und multilateralen Gremien zur Prävention und Ahndung
sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der DR Kongo?
Die Fragen 25, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die Überwindung konfliktbezogener sexualisierter Gewalt ist einer der
Schwerpunkte, den sich Deutschland im Rahmen der Agenda zu Frauen, Frieden und
Sicherheit gesetzt hat. Dabei verfolgt die Bundesregierung die Umsetzung eines
überlebendenzentrierten Ansatzes.
Die Bundesregierung fördert internationale Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen im Bereich humanitärer Hilfe in den konfliktbetroffenen
Provinzen im Osten, darunter auch Projekte mit dem Schwerpunkt Schutz vor
sexualisierter Gewalt, welche etablierte zivilgesellschaftliche Partner mit
entsprechender Expertise umsetzen. Konkrete Projektmaßnahmen umfassen dabei
zum Beispiel medizinische Erstversorgung, Überweisung in spezialisierte
Behandlung, psychosoziale Unterstützung sowie Prävention und
Bewusstseinsschaffung. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung in der Demokratischen Republik Kongo Maßnahmen im
Ostkongo zur Prävention und Ahndung sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt (SGBV). Schwerpunkte liegen auf Traumabewältigung, psychosozialer
und mentaler Gesundheit, juristischer Beratung, Ausbildung und
Beschäftigungsförderung, Stärkung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure und
Organisationen, insbesondere der Panzi-Stiftung und das Krankenhaus des
Friedensnobelpreisträgers von 2018 Dr. Mukwege.
Grundsätzlich fordert die Bundesregierung das Mitdenken besonderer
Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in allen Projekten, zum Beispiel mit Blick auf
sichere Verteilsituationen oder sichere Hygieneinfrastruktur in
Vertriebenencamps.
Insgesamt beläuft sich die Förderung der Bundesregierung im Jahr 2025 auf
rund 150 Mio. Euro für Projekte weltweit, die spezifische Komponenten zu
sexualisierter Gewalt enthalten.
28. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Justiz in
der DR Kongo zu stärken, Straflosigkeit zu bekämpfen und die
Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen?
Im Zusammenhang mit der 2025 verabschiedeten kongolesischen
Justizreformen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Stimmen der Zivilgesellschaft in
den Reformprozess zu integrieren. Zum Beispiel erarbeiteten Vertreterinnen
und Vertreter der Zivilgesellschaft mit deutscher Unterstützung konkrete
Änderungsvorschläge für die Reformen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den
Fragen 22 und 23 verwiesen.
Die Bundesregierung hat über Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit den
Aufbau lokaler Rechtskliniken (Cliniques Juridiques) gefördert, die rechtliche
Beratung, Prozessbegleitung und psychosoziale Unterstützung für Überlebende
von Gewalt- und Menschenrechtsverletzungen anbieten. Darüber hinaus
wurden Akteurinnen und Akteure auf lokaler Ebene, darunter
Gemeindeverwaltungen, Rechtsberater und zivilgesellschaftliche Partner, in Verfahrensbegleitung
und Menschenrechtsdokumentation geschult, um Fälle an die zuständigen
Instanzen weiterzuleiten und den Rechtszugang insbesondere für marginalisierte
Gruppen zu verbessern.
Die deutsche Justiz spielt daneben eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von
Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des
Weltrechtsprinzips, wonach schwerste Verbrechen wie Völkermord oder
Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort sowie der Staatsangehörigkeit des Täters oder des
Opfers in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, leitete der
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits zahlreiche
Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein, darunter auch
Verfahren im Zusammenhang mit der Situation in der Demokratischen
Republik Kongo.
Auf Ebene der VN setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine Stärkung
der einschlägigen Menschenrechtsmechanismen ein und begleitet konstruktiv
den Übergang von der Fact-Finding Mission zur Independent Commission of
Inquiry, welcher in der Resolution des Menschenrechtsrats RES/60/22* vom
24. Oktober 2025 beschlossen wurde. Ziel dieses Prozesses ist,
Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien im Ostkongo zu dokumentieren.
29. Welche Rolle spielt die Ankündigung der kongolesischen Regierung aus
dem Frühjahr 2024, nach zwei Jahrzehnten wieder Todesurteile
vollstrecken zu wollen, in den deutsch-kongolesischen
Regierungskonsultationen?
Die Ankündigung der kongolesischen Regierung aus dem Frühjahr 2024, das
Moratorium der Todesstrafe auszusetzen, hat die Bundesregierung scharf
kritisiert. Die Bundesregierung hat sich wiederholt auch zusammen mit den
europäischen Partnern gegenüber der Demokratischen Republik Kongo dafür
ausgesprochen, das Moratorium wieder einzuführen bzw. die Todesstrafe gänzlich
abzuschaffen.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Rückzugs der
USA aus der Finanzierung der humanitären Hilfe und globalen
Gesundheit?
Die Finanzierungslücke im humanitären und globalen Gesundheitssystem ist in
Folge der Kürzungen der Auslandshilfen durch die USA und anderer großer
Geber erheblich. Das System steht vor einer präzedenzlosen
Finanzierungskrise. Die fehlenden Mittel können auch durch andere Geberländer nicht gänzlich
kompensiert werden. Deshalb befürwortet die Bundesregierung strategische
Reformen im Bereich der humanitären Hilfe und der globalen
Gesundheitsarchitektur, und engagiert sich im systemweiten Reformprozess der VN (UN80).
31. Wie reagiert die Bundesregierung auf die massive Lücke, die durch den
Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe und globalen Gesundheit in
der DR Kongo entstanden ist und auf die damit einhergehenden
verheerenden Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, und welche konkreten
Maßnahmen ergreift sie, um einer Verschlechterung der humanitären
Lage Abhilfe zu schaffen?
Die Bundesregierung ist sich als einer der größten Geber der enormen
humanitären Bedarfe in der Demokratischen Republik Kongo bewusst. Trotz
signifikanter Mittelkürzungen im Bundeshaushalt 2025 um mehr als 53 Prozent im
Bereich humanitäre Hilfe ist die Unterstützung aus diesem Titel für die
Demokratische Republik Kongo nur um knapp 37 Prozent zurückgegangen. Um einer
Verschlechterung der humanitären Lage entgegenzuwirken, stimmt sie sich
darüber hinaus laufend mit internationalen Partnern ab und flankiert ihr
finanzielles Engagement durch humanitäre Diplomatie. Denn neben der Finanzierung,
ist insbesondere im Ostkongo der humanitäre Zugang ein großes Problem.
Auch die Entwicklungszusammenarbeit ist weiter aktiv und fokussiert sich auf
den Ostkongo. Schwerpunkte liegen auf der Stärkung von
Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur in den Bereichen Gesundheit und Wasser,
Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) sowie auf Konfliktbearbeitung, der Förderung
sozialer Kohäsion auf lokaler Ebene sowie Beschäftigungsförderung und
psycho-sozialer Begleitung von Geflüchteten und Aufnahmefamilien.
Weiterhin stärkt die Bundesregierung auch im Kontext der Globalen
Gesundheit multilaterale Instrumente und Akteure, um Maßnahmen zielführend zu
koordinieren und verfügbare Finanzmittel effizient zu bündeln. So unterstützt die
Bundesregierung die Impfallianz Gavi, den Globalen Fonds zur Bekämpfung
von Aids, Tuberkulose und Malaria und den Pandemie-Fonds (Pandemic Fund)
mit Aktivitäten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der
Demokratischen Republik Kongo.
32. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um
Plünderungen von humanitären Hilfsgütern entgegenzuwirken?
Durchführungsorganisationen sind vertraglich verpflichtet, Maßnahmen zur
Verhinderung von Zweckentfremdungen von humanitärer Hilfe oder
Plünderungen von Hilfsgütern zu treffen. Sie führen kontinuierliche Kontext- und
Risikoanalysen durch und ergreifen mitigierende Maßnahmen, um operativen
Risiken entgegen zu wirken, darunter digitale Tracking Systeme und Sicherung
von Lagerhäusern. Die Bundesregierung finanziert solche Maßnahmen in der
Projekt- und Programmfinanzierung mit. Zudem wirkt das Auswärtige Amt
solchen Risiken durch eine aktive humanitäre Diplomatie entgegen, zum
Beispiel durch eine konkrete und kontinuierliche Ansprache von Konfliktparteien
und lokalen Behörden. Dies erfolgt in Absprache mit den VN, durchführenden
Organisationen und anderen Gebern und Regierungen.
33. Welche Maßnahmen ergreift und unterstützt die Bundesregierung mit
ihren Partnerinnen und Partnern, um das humanitäre Völkerrecht
einzuhalten und den Schutz von Zivilisten, Helferinnen und Helfern und
lebenswichtiger Infrastruktur zu gewährleisten?
Humanitäre Diplomatie ist wesentlicher Aspekt der humanitären Strategie der
Bundesregierung 2024. Ziele sind dabei die Sicherstellung humanitären
Zugangs und des Schutzes der betroffenen Bevölkerung sowie humanitären
Personals. Die Instrumente umfassen dabei (1) Politische Koordination und
Einflussnahme auf Schlüsselakteure, (2) Agenda Setting und Policy-Arbeit, (3)
Hochrangige Krisendiplomatie, (4) Finanzierung humanitärer Projekte, (5) Stärkung
von Schlüsselkapazitäten und (6) Schutz des humanitären Raums und
Risikomitigierung.
Die Bundesregierung ist ein aktives Mitglied der vom Internationalen Komitee
vom Roten Kreuz ins Leben gerufenen „Global Initiative to Galvanize Political
Commitment to International Humanitarian Law“, deren Ziel es ist, konkrete
Empfehlungen zu entwickeln, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts
zu befördern.
Am 5. September 2025 trat die Bundesregierung der von Australien initiierten
„Declaration on the Protection of Humanitarian Personnel“ als einer ihrer
ersten Unterstützer bei. Ziel dieser Erklärung ist es, die Einhaltung bestehender
Normen des humanitären Völkerrechts zu stärken, indem sie konkrete Schritte
aufzeigt, die Staaten ergreifen können, um ihre Unterstützung des humanitären
Völkerrechts und ihren Einsatz für den Schutz humanitärer Helferinnen und
Helfer zu untermauern. Durch ihre Indossierung dieser Erklärung trägt die
Bundesregierung zur Stärkung des globalen Engagements für das humanitäre
Völkerrecht bei.
34. Mit 7,8 Millionen Menschen, die in der DR Kongo aus ihrer Heimat
vertrieben wurden, handelt es sich um eine der größten Vertreibungskrisen
der Welt, welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung bilateral
und multilateral, um die Versorgung der Vertriebenen zu gewährleisten?
Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 56,9 Mio. Euro und stellt im Jahr
2025 bisher rund 35 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in der Demokratischen
Republik Kongo zur Verfügung. Überwiegend ermöglichen Projekte im Rahmen
afrikaweiter und regionaler Förderungen, unter anderem für das
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Welternährungsprogramm
(WFP), eine flexible Reaktion auf die Krise und Fluchtbewegungen in der
Gesamtregion der Großen Seen. Im Jahr 2024 war Deutschland mit einem Beitrag
von 10,2 Mio. Euro größter Geber des „Humanitarian Funds“ für die
Demokratische Republik Kongo, dessen Begünstigte vor allem Vertriebene und
Gastgemeinden sind. Geflüchtete und Binnenvertriebene werden bei der Zielsetzung
der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zudem als besonders
vulnerable Gruppe identifiziert und einbezogen.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung
im Ostkongo zur Rückkehr gezwungene Binnenvertriebene und
Aufnahmegemeinden in der Berufsbildung, bei der Integration in den lokalen Arbeitsmarkt
und bei Existenzgründungen und fördert über verschiedene Maßnahmen und
lokale Partner die psycho-soziale Gesundheit und das friedliche und inklusive
Zusammenleben. Im Jahr 2025 belaufen sich die Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit im Ostkongo dazu auf insgesamt rund 55 Mio. Euro.
Im Rahmen ihrer multilateralen Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge,
Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden arbeitet die Bundesregierung
eng mit internationalen Organisationen zusammen: dem Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen (UNICEF), dem Entwicklungsprogramm (UNDP) sowie
dem Welternährungsprogramm (WFP), mit der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM).
Gemeinsam mit UNHCR bemüht sich Deutschland um eine bessere Verzahnung von
humanitärer Hilfe und langfristig orientierter Entwicklungszusammenarbeit.
35. Was unternimmt die Bundesregierung, um sogenannten vergessenen
humanitären Krisen, wie die in der DR Kongo, mehr Aufmerksamkeit und
damit auch mehr finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung richtet die Priorisierung des Einsatzes ihrer humanitären
Mittel konsequent an humanitären Bedarfen aus. Weiter ist die
Bundesregierung über den Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe regelmäßig im
Austausch mit der Zivilgesellschaft in Deutschland, um auch solche Krisen zu
thematisieren, die nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
36. Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
Entwicklungszusammenarbeit vor dem Hintergrund der weiteren Kürzungen
des Haushaltes des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)?
Inhaltlich richtet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit auf
vier Schwerpunkte aus: (1) Hunger, Armut und Ungleichheiten bekämpfen. (2)
Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern, (3) Wirtschaftliche
Zusammenarbeit für nachhaltigen Wohlstand, (4) Strategische Allianzen für
globale Lösungen.
37. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Frauen und
Mädchen in Konfliktregionen gezielt zu stärken, etwa durch Bildung,
wirtschaftliche Teilhabe oder politische Partizipation?
Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit ist das internationale Regelwerk
des Sicherheitsrats der VN für die vollständige, gleichberechtigte und
wirkungsvolle Teilhabe aller Geschlechter an Prozessen zu Frieden und Sicherheit.
Wichtige Bedingungen dafür sind sowohl eine stärkere Teilhabe von Frauen an
Krisenprävention und Frühwarnung als auch ein langfristiger struktureller
Wandel zu gleichberechtigter politischer und wirtschaftlicher Teilhabe, der die
Ursachen von Gewaltkonflikten adressiert und überwindet.
Deshalb setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Agenda Frauen,
Frieden und Sicherheit ein, vor Ort in Krisengebieten, in multilateralen
Organisationen, auf regionaler Ebene und nicht zuletzt durch eine breite Verankerung
innerhalb der Arbeit der Bundesregierung. Die vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten
entwicklungspolitischen Maßnahmen finden sich im Transparenzportal des BMZ
(www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal).
38. Wie unterstützt die Bundesregierung gezielt Maßnahmen zur
Armutsbekämpfung in der DR Kongo, insbesondere in den von Konflikten
betroffenen Regionen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür bereit?
Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in der Demokratische
Republik Kongo ist auf Armutsbekämpfung ausgerichtet. Dies umfasst auch
die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in konfliktbetroffenen Provinzen
im Ostkongo. Maßnahmen umfassen unter anderem Alphabetisierungskurse,
Berufsbildung und Qualifizierungsangebote, Förderung von
Unternehmensgründungen, partizipative Entwicklungsprozesse auf kommunaler Ebene, die
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der
demokratischen Teilhabe. Insgesamt wurden im Rahmen der Regierungsverhandlungen
2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratische
Republik Kongo finanzielle Mittel in Höhe von 90 Mio. Euro zugesagt.
39. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung
der Weltbank vom 3. Juni 2025, einen Kredit über 250 Mio. Dollar für
die Realisierung des ersten Teils des Inga-III-Staudamms zu gewähren,
obwohl das Projekt laut internationaler und kongolesischer
Zivilgesellschaft extrem umwelt- und klimaschädlich ist (vgl. www.internationalriv
ers.org/news/world-bank-approves-controversial-inga-3-dam-in-drc-desp
ite-steep-human-and-environmental-cost/), Zwangsumsiedlungen mit
sich bringen würde, die Verschuldung der DR Kongo erhöht, ohne den
versprochenen Zugang zu Elektrizität zu bringen, den Millionen von
Kongolesinnen und Kongolesen benötigen?
Den Erkenntnissen der Bundesregierung nach zielt der zugesagte Kredit in
Höhe von 250 Mio. US-Dollar auf vorbereitende Maßnahmen ab, welche der
Demokratische Republik Kongo unabhängig von Art und Größe eines
gegebenenfalls noch zu bauenden Staudamms zugutekommen (insbesondere
Governance-Reform-Ansätze). Ziel des Gesamtprojektes ist die Reduktion von
Abhängigkeiten von Holzkohle durch Elektrizitätserzeugung durch Wasserkraft,
sodass der Kongobeckenwald als größte verbliebene CO2-Senke und globaler
Biodiversitätsfokus erhalten bleibt. Eine umfassende Beteiligung indigener
Völker und lokaler Gemeinschaften soll dabei sichergestellt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo (Antwort)