polradar

Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo (Antwort zu Drs. 21/2342)

dip / drucksache 18.11.2025 · WP 21 · 21/2856 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo (Antwort zu Drs. 21/2342) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2856 21. Wahlperiode 18.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Deborah Düring, Claudia Roth (Augsburg), Boris Mijatović, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2342 – Aktuelle Situation in der Demokratischen Republik Kongo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) war in den Jahren von 1998 bis 2003 Schauplatz eines der tödlichsten Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg, in den auch seine Nachbarstaaten Uganda, Burundi und Ruanda durch die Unterstützung von unterschiedlichen nichtstaatlichen Gewaltakteuren involviert waren. Doch auch nach dem offiziellen Ende des Krieges sind die Konflikte im Land nicht befriedet: Einige bewaffnete Konflikte zwischen der kongolesischen Armee und nichtstaatlichen Gewaltakteuren dauern seither an, andere flammen immer wieder auf. Insgesamt sind aktuell über 100 verschiedene nichtstaatliche Gewaltakteure in der DR Kongo aktiv. Insbesondere die Auswirkungen des Konflikts zwischen der „M23“ (Mouvement du 23-Mars), die von Ruanda unterstützt wird, und den kongolesischen Sicherheitskräften, der bereits 2012 und 2013 zu schweren Gefechten im Osten der DR Kongo geführt hatte und seit 2021 wieder aufgeflammt ist, sind verheerend: Er forderte nach Angaben der kongolesischen Regierung allein in den ersten zwei Monaten 2025 über 7 000 Todesopfer (vgl. www.handelsblatt.com/politik/internatio nal/buergerkrieg-kongo-meldet-7000-tote-seit-beginn-von-rebellenvormarsch/ 100109487.html) und zwang mehr als 400 000 Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen (www.unhcr.org/de/news/aktuelle-meldungen/unhcr-zutiefst-bes orgt-ueber-zunehmende-gewalt-im-osten-der-dr-kongo). Gleichzeitig trieb die kongolesische Regierung den Aufbau einer Koalition von bewaffneten Gruppen, den sogenannten Wazalendo, aktiv voran, welche die kongolesische Armee im Kampf gegen die Miliz M23 unterstützen soll. Im Juni 2025 unterschrieben die Außenminister der DR Kongo und Ruandas ein Friedensabkommen, was den jahrzehntelangen Konflikt zwischen den beiden Ländern beenden sollte. Die Situation im Osten der DR Kongo bleibt aber weiterhin angespannt. Das Friedensabkommen war von den USA fazilitiert worden, im Gegenzug ließ sich die US-Regierung unter Donald Trump den Zugang zu den Rohstoffvorkommen in der DR Kongo zusichern. Wie fragil die Situation im Osten der DR Kongo weiterhin ist, wurde unter anderem im August 2025 deutlich, als die zwischen der kongolesischen Regierung und der M23 vereinbarte Waffenruhe, der innerhalb weniger Wochen ein Friedensab- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kommen folgen sollte, nach nicht einmal drei Wochen durch schwere Kämpfe gebrochen wurde. Die DR Kongo ist der Fläche nach das zweitgrößte, der Bevölkerung nach das viertgrößte Land Afrikas. Auf dem Human Development Index der Vereinten Nationen (VN) steht die DR Kongo aktuell nur auf dem 171. Platz von 193 gelisteten Ländern (vgl. https://hdr.undp.org/data-center/country-insights#/r anks, laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen [WFP] leiden 28 Millionen Menschen akut an Hunger, etwa 60 Prozent der Bevölkerung leben in Armut, mehr als 21 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen und über 7,8 Millionen Menschen sind binnenvertrieben [vgl. www.un.org/sexualviolenceinconflict/press-release/drc-un-officials-raise-alar m-at-the-dramatic-impact-of-prolonged-conflict-on-women-and-children-inclu ding-increased-risk-of-conflict-related-sexual-violence-on-displaced-peop le/]). Der nahezu vollständige Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe traf das Land daher schwer: 70 Prozent der humanitären Hilfe waren zuvor von USAID bereitgestellt worden, im Jahr 2024 in Höhe von nahezu 1 Mrd. Dollar (www.oxfam.de/aktuelles/humanitaere-hilfe-krise-demokratischen-rep ublik-kongo). Der Freedom House Index stuft die DR Kongo als „nicht frei“ ein. Die Bevölkerung kann grundlegende bürgerliche Freiheiten nicht ausüben, Korruption ist endemisch, Wahlmanipulation ist weit verbreitet und die physische Sicherheit der Bevölkerung ist ständig gefährdet. Menschenrechtsverletzungen durch kongolesische Sicherheitskräfte und die vielen nichtstaatlichen Gewaltakteure im Land sind an der Tagesordnung (vgl. https://freedom house.org/country/democratic-republic-congo/freedom-world/2025). Laut Ärzte ohne Grenzen ist die DR Kongo eines der gefährlichsten Länder für Frauen und Mädchen weltweit. Besonders betroffen ist die Provinz Nord- Kivu, in der die Nichtregierungsorganisation (NGO) im Jahr 2024 fast 40 000 Überlebende sexualisierter Gewalt medizinisch betreut hat. Der Einsatz sexualisierter Gewalt ist seit Jahrzehnten ein systematisches Mittel der Kriegsführung und Einschüchterung. Vor allem im Osten des Landes kommt es durch bewaffnete Gruppen, aber auch durch Angehörige der staatlichen Sicherheitskräfte zu massenhaften Vergewaltigungen, Verschleppungen und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen und Mädchen werden häufig gezielt attackiert, um Dorfgemeinschaften zu terrorisieren, Zwangsrekrutierungen vorzubereiten oder Vertreibungen durchzusetzen. Viele Betroffene haben keinen Zugang zu medizinischer Versorgung oder psychosozialer Betreuung. Die DR Kongo ist eines der rohstoffreichsten Länder der Welt. So stammen fast 80 Prozent des weltweit abgebauten Kobalts aus der DR Kongo (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1369081/umfrage/verteilung-der- weltweiten-foerderung-von-gallium-nach-laendern/#:~:text=%C3 Prozent9Cb er%20**%20Prozent%20dieser%20weltweiten,****%20Prozent%20erzielte.) – ein zentraler Rohstoff für die Produktion von Lithium-Ionen Batterien, wie sie zum Beispiel in Elektrofahrzeugen verbaut werden. Chinesische Firmen dominieren dabei den kongolesischen Bergbausektor: 70 bis 80 Prozent der kongolesischen Minen sind in der Hand chinesischer Unternehmen, die die Rohstoffe nach China exportieren und dort weiterverarbeiten. So bleiben nur sehr kleine Teile der Gewinne im Land. Zudem kommt es sowohl beim Ausbau des Bergbaus zu Vertreibungen von Bevölkerungsgruppen (vgl. www.amn esty.de/allgemein/pressemitteilung/demokratische-republik-kongo-menschenr echtsverletzungen-rohstoffabbau-kobalt-kupfer) als auch zu Menschenrechtsverletzungen im Abbau der Rohstoffe. So sind in der DR Kongo über 400 000 Menschen von Zwangsarbeit betroffen, davon die meisten im Abbau von Kobalt und Coltan (vgl. www.walkfree.org/global-slavery-index/map/). Trotz der Größe des Landes und der enormen Relevanz für die Stabilität der gesamten Region erhalten die politischen Entwicklungen in der DR Kongo in Deutschland wenig Aufmerksamkeit. So widmet auch die Bundesregierung dem gesamten afrikanischen Kontinent in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nur einen kurzen Absatz. Als Schwerpunkte werden hier Migrationskontrolle, die Stabilität im Sahel und am Horn von Afrika sowie Terrorismusbekämpfung genannt. Außerdem wolle man, gemeinsam mit Partnern, „dem russischen und chinesischen Einfluss in Afrika [entschlossen entgegen]treten“.  1. In welchen Politikbereichen besteht eine Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo? Die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratische Republik Kongo unterhalten vielfältige bilaterale Beziehungen. In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit arbeitet die Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo in den Bereichen Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt, verantwortungsvolle Gewinnung, Verarbeitung und Handel von Rohstoffen, Biodiversitätserhalt, nachhaltiger Zugang zu (erneuerbarer) Energie und Trinkwasser sowie nachhaltiger Finanzsystementwicklung zusammen. Im Bereich Konfliktprävention, Stabilisierung und Friedensförderung besteht im Rahmen der politischen Unterstützung des Mandats der Friedensmission der Vereinten Nationen im Ostkongo (MONUSCO) sowie der Unterstützung des nationalen Demobilisierungsprozesses bewaffneter Gruppen ebenfalls eine Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Kongo.  2. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern die Konfliktbeilegung zwischen der Regierung der DR Kongo und den diversen nichtstaatlichen Gewaltakteuren, insbesondere der Miliz M23?  3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die kongolesische Regierung dabei, mit der innerstaatlichen Opposition zu verhandeln und einen Friedensplan für die DR Kongo auszuarbeiten? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner unterstützen, unter anderem über das Büro des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen, Friedensgespräche zwischen verschiedenen Akteuren in der Region der Großen Seen. Als Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen im Jahr 2025 hat die Bundesregierung die von USA, Katar und der Afrikanischen Union geführten Mediations- und Friedensprozesse unterstützt. In bilateralen Gesprächen mit kongolesischen und ruandischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern sowie in öffentlichen Erklärungen hat die Bundesregierung zur Konfliktbeilegung und Respekt der territorialen Integrität der Demokratischen Republik Kongo sowie der Wahrung legitimer ruandischer Sicherheitsinteressen aufgerufen. Die Bundesregierung hat auch den innerkongolesischen Dialog als wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden in der Region der Großen Seen begrüßt. Über finanzielle Beiträge in Höhe von 9,2 Mio. Euro für den „Stabilization Coherence Fund“ unterstützte die Bundesregierung zwischen 2015 und 2024 unter anderem die Demobilisierung von Kombattanten.  4. Welche konkreten Bemühungen ergreift die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit ihren europäischen Partnern, um Druck auf die ruandische Regierung auszuüben, sich für eine Deeskalation der Situation im Osten der DR Kongo einzusetzen und ihre logistische und finanzielle Unterstützung der Miliz M23 zu beenden? Die Bundesregierung hat wiederholt, auch im Rahmen des deutschen Vorsitzes der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen, die völkerrechtswidrige Besatzung weiter Teile Ostkongos durch die kongolesische Miliz M23, unterstützt durch die ruandische Armee, verurteilt. Diesbezüglich wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen. Im März 2025 hat die Bundesregierung bilaterale staatliche Neuzusagen an Ruanda in der Entwicklungszusammenarbeit sowie die hochrangige Teilnahme an entwicklungspolitischen Veranstaltungen der ruandischen Regierung ausgesetzt. Sie prüft Entscheidungen zu multilateralen Projekten in Abstimmung mit Partnern kritisch. Auf Ebene der Europäischen Union setzte sich die Bundesregierung dafür ein, dass Individualsanktionen im März 2025 gegen militärische Konfliktteilnehmer und Akteure im Rohstoffsektor verabschiedet wurden. In Gesprächen mit der ruandischen Regierung und öffentlichen Äußerungen zum Konflikt betont die Bundesregierung stets die Notwendigkeit eines dauerhaften Waffenstillstands und fordert einen Rückzug ruandischer Streitkräfte sowie ein Ende der ruandischen Unterstützung für die Miliz M23. Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung an, dass auch legitime ruandische Sicherheitsinteressen gewahrt und effektiv gegen Hassrede und bewaffnete Gruppen im Ostkongo vorgegangen werden muss.  5. Welche Rolle spielt die Sicherheitskooperation mit Ruanda im Rahmen der European Peace Facility zur Bekämpfung von islamistischem Terrorismus in Mosambik für die Bemühungen der Bundesregierung, gemeinsam mit den europäischen Partnern Druck auf die ruandische Regierung auszuüben, und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz dieser finanziellen Mittel für die ruandische Armee überprüft, um sicherzustellen, dass diese Gelder nicht in dem Konflikt im Ostkongo eingesetzt werden? Der Beschluss GASP 2024/2880 des Rates der Europäischen Union über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF) zur Unterstützung des Einsatzes der ruandischen Streitkräfte (Rwanda Defence Force, RDF) in Mosambik umfasst die Beschaffung von nichtletaler persönlicher Ausrüstung für die in der Provinz Cabo Delgado stationierten ruandischen Truppen sowie die Kosten für den Transport von Personal, Ausrüstung und Vorräten zwischen Ruanda und Mosambik. Die EPF-Unterstützungsmaßnahme dient ausschließlich der Unterstützung der Einheiten der RDF, die in der nördlichen Provinz Cabo Delgado in Mosambik eingesetzt sind. Die RDF wird dort auf Ersuchen der Regierung der Republik Mosambik zur Bewältigung der Sicherheitskrise in Cabo Delgado eingesetzt. Jede im Rahmen der EPF beschlossene Unterstützungsmaßnahme umfasst detaillierte Schutzvorkehrungen, um sicherzustellen, dass die festgelegten Anforderungen und Bedingungen erfüllt werden. Die Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen obliegt der Hohen Vertreterin der Europäischen Union. Eine Nichteinhaltung kann zur Aussetzung oder Beendigung der Unterstützungsmaßnahme führen.  6. Welche Bemühungen strebt die Bunderegierung mit den Nachbarländern Uganda und Burundi an, um für eine nachhaltige Stabilität in der Region zu sorgen? Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Dialog mit Uganda und Burundi zu deren Einschätzung der Konfliktlage im Ostkongo und befürwortet eine Einbindung der beiden Länder in Mediationsprozesse. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen (ICGLR) und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC), zu deren Mitgliedstaaten jeweils auch Uganda und Burundi zählen, den Austausch der Mitgliedstaaten. Mit der ICGLR wird insbesondere zum Thema verantwortungsvolle Rohstoffgovernance zur Förderung von Frieden und Sicherheit in der Region der Großen Seen zusammengearbeitet, mit der EAC zu regionaler Wirtschaftsintegration und gemeinsamem Wasserressourcenmanagement. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Rahmen der Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen (CEPGL) und ermöglicht Dialoge zwischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern bezüglich länderübergreifender Energiemärkte und grenzüberschreitender wirtschaftlicher Integration. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Perspektiven für Geflüchtete und aufnehmende Gemeinden, um so zu regionaler Stabilität beizutragen.  7. Welche Rolle spielen die Rohstoffabkommen, die die EU im Rahmen der Global Gateway Initiative mit der DR Kongo und Ruanda abgeschlossen hat, in den Bemühungen, eine nachhaltige Stabilität in der Region herzustellen? Die Europäische Union hat im Oktober 2023 mit der Demokratischen Republik Kongo und im Februar 2024 mit Ruanda Absichtserklärungen zu nachhaltigen Rohstofflieferketten unterzeichnet und im Fall der Demokratischen Republik Kongo im Dezember 2024 zudem die „Roadmap for Strategic Partnership on Raw Materials“ verabschiedet. Die Absichtserklärungen und die Roadmap verfolgen das Ziel, die nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu sichern, die insbesondere im Rahmen der der Energiewende benötigt werden. Dabei sollen nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in beiden Ländern sowie mehr Transparenz und Nachverfolgbarkeit der Rohstoffketten geschaffen werden.  8. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf den Friedensplan des US-Präsidenten Donald Trump und die Tatsache, dass die M23 nicht Teil des Friedensplans ist? Die Bundesregierung begrüßt die von den USA geführte Mediation und das am 27. Juni 2025 in Washington unterzeichnete Friedensabkommen zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda. Die Mediationsbemühungen der USA sind komplementär zur Mediation der Afrikanischen Union sowie Katars, das Direktgespräche zwischen der Demokratischen Republik Kongo und den M23-Rebellen fazilitiert. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen zu einem nachhaltigen Frieden in der Region der Großen Seen und insbesondere den afrikanisch-geführten Friedensprozess. Die Bundesregierung hat wiederholt unterstrichen, dass die Umsetzung dieser Vereinbarungen entscheidend ist, um eine Verbesserung der Lage vor Ort zu ermöglichen. Sie hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine nachhaltige Konfliktlösung auch die Einbindung von Uganda und Burundi in Friedensprozesse erfordert, um der regionalen Dimension des Konflikts Rechnung zu tragen und eine nachhaltige Friedenslösung zu ermöglichen.  9. Verfügt die Bundesregierung über direkte Gesprächskanäle zur M23, und wenn ja, gab es bereits Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der M23? Die Bundesregierung steht nicht in direkten Gesprächen mit Vertretern der Miliz M23. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Ostafrikanischen Gemeinschaft in dem Konflikt, und wie unterstützt sie diese bei den Friedensbemühungen? Im Rahmen ihrer Gründungsakte und ihres Protokolls zu Frieden und Sicherheit ist die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) dazu mandatiert, zwischenstaatliche Konflikte zu schlichten. Im April 2022 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EAC einen zweigleisigen Prozess zur Befriedung der Lage im Ostkongo, einen politischen Prozess und ein militärisches Eingreifen. Im Rahmen des politischen Prozesses wurden Verhandlungen mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener bewaffneter Gruppen der Region der Großen Seen unter der Leitung des ehemaligen Staatspräsidenten der Republik Kenia, Uhuru Kenyatta, durchgeführt (sog. „Nairobi-Prozess“). Nachdem dieser Prozess zwischenzeitlich zum Erliegen gekommen war und auch die vom ICGLR-Vorsitz Angola geführte und von der Afrikanischen Union mandatierte Vermittlung zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda (sog. „Luanda- Prozess“) nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat, wurde bei einem gemeinsamen Gipfel der EAC und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) am 8. Februar 2025 beschlossen, beide Prozesse zusammenzuführen. In der Folge wurde ein von der Afrikanischen Union mandatierter Mediationsprozess eingerichtet, den der Regierungschef der Republik Togo, Faure Gnassingbé, leitet. Die Bundesregierung begrüßt diese Zusammenführung und unterstützt den afrikanisch-geführten Friedensprozess für den Ostkongo. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung die EAC bei der regionalen Integration und bei der Umsetzung ihrer Zoll- und Wirtschaftsunion für fairen und freien Handel, um über regionale Wirtschaftsintegration langfristig Stabilität sowie Frieden und Sicherheit in der Region zu schaffen. 11. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung China in dem Konflikt in der DR Kongo? China hat der Resolution 2773 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) vom Februar 2025, welche eine Grundlage für eine Beilegung des Konflikts darstellt, zugestimmt. Darüber hinaus beteiligt sich China personell an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Ostkongo (MONUSCO). Der Sondergesandte des Generalsekretärs der VN für die Region der Großen Seen ist seit 2019 der chinesische Diplomat Huang Xia. 12. Mit welchen konkreten Maßnahmen tritt die Bundesregierung dem chinesischen Einfluss in der DR Kongo entgegen? China ist in der Demokratischen Republik Kongo vor allem wirtschaftlich engagiert, insbesondere im Bergbausektor. Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Beziehungen Deutschlands und der Europäischen Union zur Demokratischen Republik Kongo ein, indem sie unter anderem im Rahmen von Global Gateway nachhaltige Infrastrukturprojekte wie den Lobito-Korridor unterstützt. Zu Beispielen des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesregierung im Bergbausektor wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Einfluss der MONUS- CO-Mission auf die Konfliktlage in der DR Kongo vor dem Hintergrund der weiterlaufenden Kämpfe? Im Rahmen ihres aktuellen Mandats übernimmt MONUSCO insbesondere die Aufgaben Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten, Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors und Unterstützung institutioneller Reformen. In diesem Rahmen leistet MONUSCO einen wichtigen Beitrag bei der Eindämmung der Auswirkungen der Konfliktlage auf die zivile Bevölkerung. 14. Setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der politischen und militärischen Leitung der VN-Mission MONUSCO ein, und wenn ja, wie? Das Mandat der VN-Mission MONUSCO wird durch den VN-Sicherheitsrat festgelegt. Dieses umfasst Aufgaben, Struktur und Umfang der Mission, einschließlich der politisch-zivilen und militärischen Komponente. Anlässlich der anstehenden Mandatsverlängerung setzt sich die Bundesregierung für eine Fortsetzung von MONUSCO ein. 15. Wie unterstützt die Bundesregierung konkret zivilgesellschaftliche Akteure in der DR Kongo, die sich auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für die Beendigung bewaffneter Konflikte und für eine Friedenslösung einsetzen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür zur Verfügung? Die Bundesregierung unterstützt unter anderem den „UN Women Peace and Humanitarian Fund“ (WPHF) sowie den „UN Peacebuilding Fund“ (PBF), die wiederum kongolesische Organisationen im Bereich der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung finanziell fördern. Im Jahr 2025 betrug die finanzielle Unterstützung Deutschlands zugunsten des WPHF 1,9 Mio. US- Dollar und des PBF 8,7 Mio. US-Dollar. Zudem trägt die Bundesregierung unter anderem über die Elisabeth-Selbert-Initiative direkt zum Schutz zivilgesellschaftlicher Akteure bei. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung verschiedene friedensfördernde und resilienzstärkende Vorhaben im Ostkongo. Im Rahmen aller Vorhaben werden zahlreiche internationale und nationale zivilgesellschaftliche Akteure gefördert, die sich vorwiegend auf lokaler und regionaler Ebene für soziale Kohäsion und friedliche Koexistenz einsetzen. Die finanziellen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit umfassen für Ostkongo aktuell insgesamt ca. 217 Mio. Euro. 16. In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung den Sozialpakt der katholischen Bischofskonferenz CENCO und dem Zusammenschluss der Protestantischen Kirchen ECC in der DR Kongo? Der Sozialpakt der katholischen Bischofskonferenz CENCO und des Zusammenschlusses der Protestantischen Kirchen ECC befindet sich nach ersten Konsultationen im Frühjahr 2025 weiterhin in einem Planungsstadium. Der gemäß einer Roadmap vorgesehene Prozess hat noch nicht begonnen. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative eines innerkongolesischen Dialogs als wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Frieden. 17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung eines großen Teils der lokalen Zivilgesellschaft für die Aufhebung des seit 2021 verhängten Kriegsrechts in den Provinzen Ituri und Nordkivu (vgl. https://oe nz.de/sites/default/files/2024-12/10.02..pdf), und bringt sie diese in den deutsch-kongolesischen Regierungsverhandlungen zur Sprache? Bei der Verhängung des Ausnahmezustands handelt es sich um eine Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo. Die Bundesregierung beobachtet die Situation in den unter den Ausnahmezustand gestellten Provinzen und steht dazu auch in Kontakt mit der betroffenen Bevölkerung und lokalen Zivilgesellschaft. Auch im regelmäßigen bilateralen entwicklungspolitischen Dialog in den Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen wird dies thematisiert. 18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der kongolesischen Regierung zu vermitteln, die sogenannten Wazalendo- Gruppen zu entwaffnen und jegliche weiteren Maßnahmen zur Bewaffnung von Zivilistinnen und Zivilisten zu beenden? Die Bundesregierung hat in Gesprächen mit der kongolesischen Regierung wiederholt auf die Gefahr für die Sicherheit der Region hingewiesen, die von den Wazalendo-Gruppen ausgeht, und sich für deren Entwaffnung ausgesprochen. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den organisierten Holzeinschlag sowie den Abbau von und den Handel mit Konfliktmineralien zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen in der DR Kongo, und welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Eindämmung dieser Art der Konfliktfinanzierung? Aufgrund der durch die Besatzung durch die Miliz M23 bedingten Krise und schwacher staatlicher Strukturen im Ostkongo kann die Entwicklung des Holzeinschlags nicht zuverlässig überwacht werden. Es liegen Erkenntnisse von Partnerorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit vor, dass der illegale, organisierte Holzeinschlag zur Herstellung von Holzkohle sehr hoch ist. Diese illegale Ausbeutung besteht bereits seit Längerem und wird durch fehlende Strafverfolgung verschärft. Die Bundesregierung hat Kenntnisse über den Abbau und Handel von Konfliktmineralien zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen über Berichte der VN, zuletzt den „Final report of the Group of Experts on the Democratic Republic of the Congo“ vom 3. Juli 2025 (https://docs.un.org/en/s/2025/446). Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung ein Projekt der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu Lieferkettenrisiken im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Insbesondere das Risiko von illegaler Förderung und illegalem Handel von Rohstoffen zur Finanzierung von bewaffneten Gruppen stehen hierbei im Fokus einiger Projektmaßnahmen. So wurden die VN-Mission MONUSCO und die kongolesische Regierung mit verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung von rohstoffbasierter Konfliktfinanzierung unterstützt. Unter anderem fazilitierte das Projekt die Ausbildung von Auditorinnen und Auditoren zur Zertifizierung von artisanalem Kleinbergbau von „3TG Rohstoffen“ (Zinn, Wolfram, Tantal/Coltan, Gold). Das Projekt leistete ebenfalls einen Beitrag zur Einrichtung von inklusiven Provinzkommissionen zur Überwachung der Bergbauaktivitäten. Diese Kommissionen bestehen in allen Provinzen im Osten der Demokratischen Republik Kongo und sind für die Überwachung der Förderung bewährter Praktiken im Bergbausektor sowie für die Förderung der Rückverfolgbarkeit und des Abbaus konfliktfreier Mineralien zuständig. In Zusammenarbeit mit der kongolesischen Behörde für Kleinbergbau ermöglichte das BGR-Projekt die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Rückverfolgungssystems für Gold. 20. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Aussetzung der Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und dass Verstöße der Sorgfaltspflichten nur bei „schweren“ Verstößen geahndet werden angesichts dessen, dass laut Global Slavery Index rund 407 000 Menschen in der DR Kongo von Zwangsarbeit betroffen sind? Die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten Unternehmen sind auch nach Novellierung des Gesetzes weiterhin verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsvorgaben nicht nur im Inland, sondern auch in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Stellt ein nach diesem Gesetz verpflichtetes Unternehmen ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert.  a) Was versteht die Bundesregierung in diesem Kontext unter „schweren“ Verstößen? Die verbliebenen Bußgeldtatbestände werden nur noch angewendet werden, sofern Verstöße aufgrund ihres Ausmaßes, ihrer Tragweite oder ihres irreversiblen Charakters besonders gravierend sind. Diese Voraussetzungen wird das BA- FA bei jedem Verstoß im Einzelfall prüfen.  b) Ergreift die Bundesregierung über das LkSG hinaus Maßnahmen, um gegen Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen beim Abbau von Rohstoffen in der DR Kongo vorzugehen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv für die Verwirklichung menschenwürdiger Arbeit und sozialer Gerechtigkeit. Im Rahmen des Systems der Normkontrolle der ILO werden Verstöße gegen internationale ILO-Normen vom Sachverständigenausschuss zur Anwendung der Übereinkommen und Empfehlungen in der Demokratischen Republik Kongo dokumentiert und nachgehalten. Zudem arbeitet die Bundesregierung aktiv als so genanntes „Pathfinder Country“ bei der Allianz 8.7 mit. Die Allianz 8.7 ist ein von der ILO mitinitiiertes globales Bündnis, das sich der Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 8.7 der VN (Agenda 2030) zur Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel verschrieben hat. Die Bundesregierung unterstützt auch den von den VN initiierten und unter anderem von der ILO und weiteren Organisationen der VN umgesetzten „Global Accelerator on Jobs and Social Protection for Just Transitions“. Dieser wird auch in der Demokratischen Republik Kongo implementiert mit dem Ziel der Schaffung nachhaltiger Beschäftigung und besserer sozialer Sicherung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21. Welche Programme und Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Einhegung von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Schutz von Frauen und Kindern in den Rohstoffabbaugebieten der DR Kongo? Die Bundesregierung fördert in der Demokratischen Republik Kongo mehrere Maßnahmen, die darauf abzielen, von Menschenrechtsverletzungen betroffene Personen zu schützen, darunter auch Maßnahmen mit besonderem Fokus auf Frauen und Kinder. Zu diesen Maßnahmen gehören Informationskampagnen und Bildungsprojekte, Projekte gegen sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt, Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe und zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Krisengebieten im Osten des Landes, Projekte zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung ist Mitglied in der European Partnership for Responsible Minerals (EPRM). Die EPRM ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, bestehend aus Regierungen, internationalen Organisationen, Privatsektor und Zivilgesellschaft, die die Förderung von verantwortungsvollem artisanalen und Kleinbergbau (ASM) und Rohstofflieferketten zum Ziel hat. Deutschland unterstützt die Initiative durch eine Personalentsendung in das Sekretariat. Die EPRM setzt aktuell drei Projekte in der Demokratischen Republik Kongo um, welche die Umsetzung von Sorgfaltspflichten, Transparenz und finanzielle Inklusion im Kleinbergbau mit besonderem Fokus auf Frauen und vulnerable Gruppen fördern. 22. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, Mitgliedern von Jugendbewegungen, Journalistinnen und Journalisten, Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. in den besetzen Gebieten der M23) zu unterstützen und ihnen Schutz zukommen zu lassen? 23. Waren Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Mitglieder von Jugendbewegungen, Journalistinnen und Journalisten, Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten (v. a. aus den besetzen Gebieten der M23) in den Jahren 2023, 2024 und 2025 Begünstigte von Schutzprogrammen der Bundesregierung (Hannah-Arendt-Initiative, Elisabeth- Selbert-Initiative, Hilde Domin-Programm), wenn ja, von welchen, und wie viele Personen pro Schutzprogramm? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die genannten Personengruppen beispielsweise durch die Aufnahme in Schutzprogramme oder die Bereitstellung von Mitteln für Projektförderungen. So fördert die Bundesregierung ein Schutzprogramm in Zusammenarbeit mit einer lokalen Nichtregierungsorganisation mit einer Kapazität von jeweils zehn Personen in Kinshasa. Zudem unterstützt die Botschaft den Erfahrungsaustausch von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern unter anderem zum Thema sichere Dokumentation schwerer Menschenrechtsverbrechen. Zum Schutz der Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger werden Einzelpersonen auch in der Demokratischen Republik Kongo durch die von der Bundesregierung finanzierte Elisabeth-Selbert-Initiative und Hannah-Arendt-Initiative unterstützt. Nach sorgfältiger Abwägung des Informationsanspruchs der Fragestellenden und der Grundrechte Dritter ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Offenlegung von Detailangaben inklusive genauer Zahlenangaben zu einzelnen Ländern, welche Rückschlüsse auf die Identität der von den Initiativen geförderten Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie Journalistinnen und Journalisten ermöglichen würden, mit Blick auf die Sicherheit für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Personen nicht erfolgen kann. Die Förderung der Bundesregierung basiert in diesen Fällen auf einem Vertrauensverhältnis, zu dem auch eine vertrauliche Behandlung sensibler Daten gehört. Dieses Vertrauensverhältnis ist grundlegende Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Anderweitig wäre die Umsetzung entsprechender Vorhaben beeinträchtigt. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für genannte Personengruppen aus. Angesichts der konkreten Bedrohungslage kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden. 24. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder im Osten der DR Kongo vor Gewalt, Zwangsarbeit, Vertreibung und Rekrutierung durch bewaffnete Gruppen zu schützen? Der Schutz von Kindern weltweit ist integraler Bestandteil der Politik der Bundesregierung. In der Demokratischen Republik Kongo unterstützt die Bundesregierung im gesamten entwicklungspolitischen Engagement und im Rahmen von humanitären Projektförderungen Kinderrechte und insbesondere den Schutz von Kindern vor (sexueller) Gewalt und Ausbeutung auf vielfältige Weise, unter anderem in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährung, Gesundheit, (Binnen-)Flucht sowie Waisen- und Straßenkinder. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 25. Wie unterstützt die Bundesregierung Frauen und Mädchen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind? 26. Welche Initiativen und Organisationen unterstützt oder finanziert die Bundesregierung, um Überlebende sexualisierter Gewalt in der DR Kongo rechtlich, medizinisch und sozioökonomisch zu rehabilitieren und zu schützen, welche Organisationen werden hierzu durch die Bundesregierung gefördert, und in welchem finanziellen Umfang? 27. Welche konkreten Maßnahmen fördert die Bundesregierung bilateral sowie in EU- und multilateralen Gremien zur Prävention und Ahndung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der DR Kongo? Die Fragen 25, 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet. Die Überwindung konfliktbezogener sexualisierter Gewalt ist einer der Schwerpunkte, den sich Deutschland im Rahmen der Agenda zu Frauen, Frieden und Sicherheit gesetzt hat. Dabei verfolgt die Bundesregierung die Umsetzung eines überlebendenzentrierten Ansatzes. Die Bundesregierung fördert internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen im Bereich humanitärer Hilfe in den konfliktbetroffenen Provinzen im Osten, darunter auch Projekte mit dem Schwerpunkt Schutz vor sexualisierter Gewalt, welche etablierte zivilgesellschaftliche Partner mit entsprechender Expertise umsetzen. Konkrete Projektmaßnahmen umfassen dabei zum Beispiel medizinische Erstversorgung, Überweisung in spezialisierte Behandlung, psychosoziale Unterstützung sowie Prävention und Bewusstseinsschaffung. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung in der Demokratischen Republik Kongo Maßnahmen im Ostkongo zur Prävention und Ahndung sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV). Schwerpunkte liegen auf Traumabewältigung, psychosozialer und mentaler Gesundheit, juristischer Beratung, Ausbildung und Beschäftigungsförderung, Stärkung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure und Organisationen, insbesondere der Panzi-Stiftung und das Krankenhaus des Friedensnobelpreisträgers von 2018 Dr. Mukwege. Grundsätzlich fordert die Bundesregierung das Mitdenken besonderer Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in allen Projekten, zum Beispiel mit Blick auf sichere Verteilsituationen oder sichere Hygieneinfrastruktur in Vertriebenencamps. Insgesamt beläuft sich die Förderung der Bundesregierung im Jahr 2025 auf rund 150 Mio. Euro für Projekte weltweit, die spezifische Komponenten zu sexualisierter Gewalt enthalten. 28. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die Justiz in der DR Kongo zu stärken, Straflosigkeit zu bekämpfen und die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen sicherzustellen? Im Zusammenhang mit der 2025 verabschiedeten kongolesischen Justizreformen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Stimmen der Zivilgesellschaft in den Reformprozess zu integrieren. Zum Beispiel erarbeiteten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft mit deutscher Unterstützung konkrete Änderungsvorschläge für die Reformen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 22 und 23 verwiesen. Die Bundesregierung hat über Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau lokaler Rechtskliniken (Cliniques Juridiques) gefördert, die rechtliche Beratung, Prozessbegleitung und psychosoziale Unterstützung für Überlebende von Gewalt- und Menschenrechtsverletzungen anbieten. Darüber hinaus wurden Akteurinnen und Akteure auf lokaler Ebene, darunter Gemeindeverwaltungen, Rechtsberater und zivilgesellschaftliche Partner, in Verfahrensbegleitung und Menschenrechtsdokumentation geschult, um Fälle an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten und den Rechtszugang insbesondere für marginalisierte Gruppen zu verbessern. Die deutsche Justiz spielt daneben eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen. Auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips, wonach schwerste Verbrechen wie Völkermord oder Kriegsverbrechen unabhängig vom Tatort sowie der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden können, leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereits zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein, darunter auch Verfahren im Zusammenhang mit der Situation in der Demokratischen Republik Kongo. Auf Ebene der VN setzt sich die Bundesregierung weiterhin für eine Stärkung der einschlägigen Menschenrechtsmechanismen ein und begleitet konstruktiv den Übergang von der Fact-Finding Mission zur Independent Commission of Inquiry, welcher in der Resolution des Menschenrechtsrats RES/60/22* vom 24. Oktober 2025 beschlossen wurde. Ziel dieses Prozesses ist, Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien im Ostkongo zu dokumentieren. 29. Welche Rolle spielt die Ankündigung der kongolesischen Regierung aus dem Frühjahr 2024, nach zwei Jahrzehnten wieder Todesurteile vollstrecken zu wollen, in den deutsch-kongolesischen Regierungskonsultationen? Die Ankündigung der kongolesischen Regierung aus dem Frühjahr 2024, das Moratorium der Todesstrafe auszusetzen, hat die Bundesregierung scharf kritisiert. Die Bundesregierung hat sich wiederholt auch zusammen mit den europäischen Partnern gegenüber der Demokratischen Republik Kongo dafür ausgesprochen, das Moratorium wieder einzuführen bzw. die Todesstrafe gänzlich abzuschaffen. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des Rückzugs der USA aus der Finanzierung der humanitären Hilfe und globalen Gesundheit? Die Finanzierungslücke im humanitären und globalen Gesundheitssystem ist in Folge der Kürzungen der Auslandshilfen durch die USA und anderer großer Geber erheblich. Das System steht vor einer präzedenzlosen Finanzierungskrise. Die fehlenden Mittel können auch durch andere Geberländer nicht gänzlich kompensiert werden. Deshalb befürwortet die Bundesregierung strategische Reformen im Bereich der humanitären Hilfe und der globalen Gesundheitsarchitektur, und engagiert sich im systemweiten Reformprozess der VN (UN80). 31. Wie reagiert die Bundesregierung auf die massive Lücke, die durch den Rückzug der USA aus der humanitären Hilfe und globalen Gesundheit in der DR Kongo entstanden ist und auf die damit einhergehenden verheerenden Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um einer Verschlechterung der humanitären Lage Abhilfe zu schaffen? Die Bundesregierung ist sich als einer der größten Geber der enormen humanitären Bedarfe in der Demokratischen Republik Kongo bewusst. Trotz signifikanter Mittelkürzungen im Bundeshaushalt 2025 um mehr als 53 Prozent im Bereich humanitäre Hilfe ist die Unterstützung aus diesem Titel für die Demokratische Republik Kongo nur um knapp 37 Prozent zurückgegangen. Um einer Verschlechterung der humanitären Lage entgegenzuwirken, stimmt sie sich darüber hinaus laufend mit internationalen Partnern ab und flankiert ihr finanzielles Engagement durch humanitäre Diplomatie. Denn neben der Finanzierung, ist insbesondere im Ostkongo der humanitäre Zugang ein großes Problem. Auch die Entwicklungszusammenarbeit ist weiter aktiv und fokussiert sich auf den Ostkongo. Schwerpunkte liegen auf der Stärkung von Ernährungssicherung, Basisinfrastruktur in den Bereichen Gesundheit und Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) sowie auf Konfliktbearbeitung, der Förderung sozialer Kohäsion auf lokaler Ebene sowie Beschäftigungsförderung und psycho-sozialer Begleitung von Geflüchteten und Aufnahmefamilien. Weiterhin stärkt die Bundesregierung auch im Kontext der Globalen Gesundheit multilaterale Instrumente und Akteure, um Maßnahmen zielführend zu koordinieren und verfügbare Finanzmittel effizient zu bündeln. So unterstützt die Bundesregierung die Impfallianz Gavi, den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria und den Pandemie-Fonds (Pandemic Fund) mit Aktivitäten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Demokratischen Republik Kongo. 32. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Plünderungen von humanitären Hilfsgütern entgegenzuwirken? Durchführungsorganisationen sind vertraglich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Zweckentfremdungen von humanitärer Hilfe oder Plünderungen von Hilfsgütern zu treffen. Sie führen kontinuierliche Kontext- und Risikoanalysen durch und ergreifen mitigierende Maßnahmen, um operativen Risiken entgegen zu wirken, darunter digitale Tracking Systeme und Sicherung von Lagerhäusern. Die Bundesregierung finanziert solche Maßnahmen in der Projekt- und Programmfinanzierung mit. Zudem wirkt das Auswärtige Amt solchen Risiken durch eine aktive humanitäre Diplomatie entgegen, zum Beispiel durch eine konkrete und kontinuierliche Ansprache von Konfliktparteien und lokalen Behörden. Dies erfolgt in Absprache mit den VN, durchführenden Organisationen und anderen Gebern und Regierungen. 33. Welche Maßnahmen ergreift und unterstützt die Bundesregierung mit ihren Partnerinnen und Partnern, um das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und den Schutz von Zivilisten, Helferinnen und Helfern und lebenswichtiger Infrastruktur zu gewährleisten? Humanitäre Diplomatie ist wesentlicher Aspekt der humanitären Strategie der Bundesregierung 2024. Ziele sind dabei die Sicherstellung humanitären Zugangs und des Schutzes der betroffenen Bevölkerung sowie humanitären Personals. Die Instrumente umfassen dabei (1) Politische Koordination und Einflussnahme auf Schlüsselakteure, (2) Agenda Setting und Policy-Arbeit, (3) Hochrangige Krisendiplomatie, (4) Finanzierung humanitärer Projekte, (5) Stärkung von Schlüsselkapazitäten und (6) Schutz des humanitären Raums und Risikomitigierung. Die Bundesregierung ist ein aktives Mitglied der vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz ins Leben gerufenen „Global Initiative to Galvanize Political Commitment to International Humanitarian Law“, deren Ziel es ist, konkrete Empfehlungen zu entwickeln, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu befördern. Am 5. September 2025 trat die Bundesregierung der von Australien initiierten „Declaration on the Protection of Humanitarian Personnel“ als einer ihrer ersten Unterstützer bei. Ziel dieser Erklärung ist es, die Einhaltung bestehender Normen des humanitären Völkerrechts zu stärken, indem sie konkrete Schritte aufzeigt, die Staaten ergreifen können, um ihre Unterstützung des humanitären Völkerrechts und ihren Einsatz für den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer zu untermauern. Durch ihre Indossierung dieser Erklärung trägt die Bundesregierung zur Stärkung des globalen Engagements für das humanitäre Völkerrecht bei. 34. Mit 7,8 Millionen Menschen, die in der DR Kongo aus ihrer Heimat vertrieben wurden, handelt es sich um eine der größten Vertreibungskrisen der Welt, welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung bilateral und multilateral, um die Versorgung der Vertriebenen zu gewährleisten? Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 56,9 Mio. Euro und stellt im Jahr 2025 bisher rund 35 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in der Demokratischen Republik Kongo zur Verfügung. Überwiegend ermöglichen Projekte im Rahmen afrikaweiter und regionaler Förderungen, unter anderem für das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Welternährungsprogramm (WFP), eine flexible Reaktion auf die Krise und Fluchtbewegungen in der Gesamtregion der Großen Seen. Im Jahr 2024 war Deutschland mit einem Beitrag von 10,2 Mio. Euro größter Geber des „Humanitarian Funds“ für die Demokratische Republik Kongo, dessen Begünstigte vor allem Vertriebene und Gastgemeinden sind. Geflüchtete und Binnenvertriebene werden bei der Zielsetzung der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zudem als besonders vulnerable Gruppe identifiziert und einbezogen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung im Ostkongo zur Rückkehr gezwungene Binnenvertriebene und Aufnahmegemeinden in der Berufsbildung, bei der Integration in den lokalen Arbeitsmarkt und bei Existenzgründungen und fördert über verschiedene Maßnahmen und lokale Partner die psycho-soziale Gesundheit und das friedliche und inklusive Zusammenleben. Im Jahr 2025 belaufen sich die Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Ostkongo dazu auf insgesamt rund 55 Mio. Euro. Im Rahmen ihrer multilateralen Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden arbeitet die Bundesregierung eng mit internationalen Organisationen zusammen: dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), dem Entwicklungsprogramm (UNDP) sowie dem Welternährungsprogramm (WFP), mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Gemeinsam mit UNHCR bemüht sich Deutschland um eine bessere Verzahnung von humanitärer Hilfe und langfristig orientierter Entwicklungszusammenarbeit. 35. Was unternimmt die Bundesregierung, um sogenannten vergessenen humanitären Krisen, wie die in der DR Kongo, mehr Aufmerksamkeit und damit auch mehr finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen? Die Bundesregierung richtet die Priorisierung des Einsatzes ihrer humanitären Mittel konsequent an humanitären Bedarfen aus. Weiter ist die Bundesregierung über den Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe regelmäßig im Austausch mit der Zivilgesellschaft in Deutschland, um auch solche Krisen zu thematisieren, die nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. 36. Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Entwicklungszusammenarbeit vor dem Hintergrund der weiteren Kürzungen des Haushaltes des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Inhaltlich richtet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit auf vier Schwerpunkte aus: (1) Hunger, Armut und Ungleichheiten bekämpfen. (2) Frieden und Stabilität – nachhaltig Sicherheit fördern, (3) Wirtschaftliche Zusammenarbeit für nachhaltigen Wohlstand, (4) Strategische Allianzen für globale Lösungen. 37. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um Frauen und Mädchen in Konfliktregionen gezielt zu stärken, etwa durch Bildung, wirtschaftliche Teilhabe oder politische Partizipation? Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit ist das internationale Regelwerk des Sicherheitsrats der VN für die vollständige, gleichberechtigte und wirkungsvolle Teilhabe aller Geschlechter an Prozessen zu Frieden und Sicherheit. Wichtige Bedingungen dafür sind sowohl eine stärkere Teilhabe von Frauen an Krisenprävention und Frühwarnung als auch ein langfristiger struktureller Wandel zu gleichberechtigter politischer und wirtschaftlicher Teilhabe, der die Ursachen von Gewaltkonflikten adressiert und überwindet. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit ein, vor Ort in Krisengebieten, in multilateralen Organisationen, auf regionaler Ebene und nicht zuletzt durch eine breite Verankerung innerhalb der Arbeit der Bundesregierung. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten entwicklungspolitischen Maßnahmen finden sich im Transparenzportal des BMZ (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/bmz-transparenzportal). 38. Wie unterstützt die Bundesregierung gezielt Maßnahmen zur Armutsbekämpfung in der DR Kongo, insbesondere in den von Konflikten betroffenen Regionen, und welche finanziellen Mittel stellt sie dafür bereit? Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung in der Demokratische Republik Kongo ist auf Armutsbekämpfung ausgerichtet. Dies umfasst auch die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit in konfliktbetroffenen Provinzen im Ostkongo. Maßnahmen umfassen unter anderem Alphabetisierungskurse, Berufsbildung und Qualifizierungsangebote, Förderung von Unternehmensgründungen, partizipative Entwicklungsprozesse auf kommunaler Ebene, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der demokratischen Teilhabe. Insgesamt wurden im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratische Republik Kongo finanzielle Mittel in Höhe von 90 Mio. Euro zugesagt. 39. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf die Entscheidung der Weltbank vom 3. Juni 2025, einen Kredit über 250 Mio. Dollar für die Realisierung des ersten Teils des Inga-III-Staudamms zu gewähren, obwohl das Projekt laut internationaler und kongolesischer Zivilgesellschaft extrem umwelt- und klimaschädlich ist (vgl. www.internationalriv ers.org/news/world-bank-approves-controversial-inga-3-dam-in-drc-desp ite-steep-human-and-environmental-cost/), Zwangsumsiedlungen mit sich bringen würde, die Verschuldung der DR Kongo erhöht, ohne den versprochenen Zugang zu Elektrizität zu bringen, den Millionen von Kongolesinnen und Kongolesen benötigen? Den Erkenntnissen der Bundesregierung nach zielt der zugesagte Kredit in Höhe von 250 Mio. US-Dollar auf vorbereitende Maßnahmen ab, welche der Demokratische Republik Kongo unabhängig von Art und Größe eines gegebenenfalls noch zu bauenden Staudamms zugutekommen (insbesondere Governance-Reform-Ansätze). Ziel des Gesamtprojektes ist die Reduktion von Abhängigkeiten von Holzkohle durch Elektrizitätserzeugung durch Wasserkraft, sodass der Kongobeckenwald als größte verbliebene CO2-Senke und globaler Biodiversitätsfokus erhalten bleibt. Eine umfassende Beteiligung indigener Völker und lokaler Gemeinschaften soll dabei sichergestellt werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen