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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V.

lobbyregister / register_entry 04.04.2025 · Original ↗

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. Tätigkeit: Berufsverband Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. stellt sich die Aufgabe, sich der beruflichen Pflege, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Hilfe Bedürftiger zu widmen. Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Pflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich insbesondere auf: die Vertretung der Berufsangehörigen in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeberufe. die Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Berufsbelange der Pflegenden u. a. bei Ministerien, Behörden, Verbänden, Organisationen, Gerichten etc. die Kooperation mit sich der Pflege widmenden Verbänden oder sonstigen Vereinigungen. die Qualitätssicherung der Pflege z. B. durch Fort- und Weiterbildung. die Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. die Entwicklung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen. die Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung. die Beratung der Berufsangehörigen in Fragen der Karriereplanung, des Arbeits-, Haftungs-, Straf- und Versicherungsrechts. die Förderung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge. die Herausgabe einer Publikation zur Information der Mitglieder über die Verbandsarbeit, die Zurverfügungstellung von Fachinformationen sowie Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Medien. die Vertretung der Interessen von (Einzel-)Selbständigen und Inhaberinnen von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gesetzgeber und in Verhandlungen mit den Kostenträgern auf Landes- und Bundesebene. Der Verband kann auch Träger von Einrichtungen der Krankenversorgung und Altenhilfe im Sinne der Abgabenordnung sein. Er kann insbesondere selbst gemeinnützige Körperschaften gründen, erwerben oder sich daran beteiligen und so gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 01.01.1977“ in der jeweils gültigen Fassung dienen. Der DBfK gehört dem International Council of Nurses (ICN) an und vertritt die Berufsangehörigen in weiteren internationalen Organisationen. Interessenbereiche: Pflegeversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Gesundheitsförderung; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Hochschulbildung; Pflege; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz: Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

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