Schriftliche Frage 59 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden im „Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur“ Wohnungen vermie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 59 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden im „Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur“ Wohnungen vermie…
Frage 59 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden im „Russischen Haus der Wissenschaft und Kultur“ Wohnungen vermietet, und wenn ja, wie viele, und ergibt sich aus der Vermietung ein Verstoß gegen das europäische Sanktionsregime und die darin enthaltene Listung der Rossotrudnitschestwo?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. November 2025:
Die Europäische Union hat gegen die Kulturagentur Rossotrudnitschestwo, die das Russische Haus in Berlin betreibt, am 21. Juli 2022 restriktive Maßnahmen im Rahmen des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, verhängt. Rechtsfolge der Sanktionierung ist die Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot (Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Mietzahlungen stellen einen Verstoß hiergegen dar, sofern sie der gelisteten Person zugutekommen. Die Verfolgung von strafrechtlich relevanten Sanktionsverstößen obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin.
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