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Schriftliche Frage 102 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes, insbesondere die Einführung der elektronischen Fußfessel, nicht bereits vom Bundeskabin…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 102 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes, insbesondere die Einführung der elektronischen Fußfessel, nicht bereits vom Bundeskabin… Frage 102 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes, insbesondere die Einführung der elektronischen Fußfessel, nicht bereits vom Bundeskabinett verabschiedet oder wenigstens ins Sofortprogramm der Bundesregierung aufgenommen worden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 10. Juni 2025: Der Bundesregierung ist der Schutz von Frauen vor Gewalt ein zentrales Anliegen. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Gewaltschutzverfahren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt derzeit den noch in der letzten Legislaturperiode vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes fort und wird zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Hierbei werden insbesondere Hinweise der Länder zur besseren praktischen und technischen Umsetzbarkeit der Regelung berücksichtigt.

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