Schriftliche Frage 112 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die nach wie vor hohe Quote der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter zu senken un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 112 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die nach wie vor hohe Quote der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter zu senken un…
Frage 112 (Mandy Eißing, Die Linke):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die nach wie vor hohe Quote der Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter zu senken und die verdeckte Altersarmut systematisch zu reduzieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. Juni 2025:
Belastbare Daten zu „verdeckter Armut“ gibt es nicht, denn Personen, die Grundsicherungsleistungen im Alter nicht in Anspruch nehmen, können statistisch nicht erfasst werden. Die Abschätzung dieses Sachverhalts durch sogenannte Simulationsrechnungen auf der Grundlage von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen geht mit hoher Unsicherheit einher. Dies spiegelt sich auch in der großen Varianz der Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme wider, wenn man verschiedene Studien zu dieser Thematik vergleicht. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsansprüchen vielfältig sind. Soweit institutionelle Hürden, insbesondere ein komplexes Antragsverfahren, Personen davon abhalten, Sozialleistungen zu beantragen, sollen die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung dazu beitragen, dass der Zugang zu den Leistungen niedrigschwelliger und im Ergebnis einfacher wird. Es wird eine Kommission zur Reform des Sozialstaats unter den Aspekten Entbürokratisierung, Vereinfachung und Digitalisierung eingerichtet. Schon heute gibt es Informationsangebote der Sozialleistungsträger, die unverändert erhalten bleiben. Dies gilt auch für die Beratungspflichten der Sozialleistungsträger im Ersten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Hinzu kommt, dass die Rentenversicherungsträger bei der Erstbewilligung von Renten mit einem Zahlungsanspruch von aktuell weniger als rund 1.500 Euro bereits mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit dem Rentenbescheid übersenden. Daneben gibt es Informationsmaterialien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in denen umfangreich, aber auch in einfacher Sprache und in verschiedenen Sprachen, über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung informiert wird.
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