Schriftliche Frage 154 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen bzw. plant sie, Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle nachgewiesener Falschabrech…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 154 von Edgar Naujok (AfD): Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen bzw. plant sie, Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle nachgewiesener Falschabrech…
Frage 154 (Edgar Naujok, AfD):
Hat die Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen ergriffen bzw. plant sie, Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle nachgewiesener Falschabrechnungen von Corona-Testzentren – wie z. B. im Fall im Landkreis Leipzig (www.lvz.de/lokale s/leipzig-lk/betrug-mit-corona-testzentren-im-land kreis-leipzig-und-in-altenburg-polizei-sichert-lux us-autos-FBJUSN7VNRCKZPQQSDEWMCZO CY.html) – gezielt die Durchsetzung von Rückforderungen zu fördern und damit den entstanden finanziellen Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung und somit letztlich auch für die Beitragszahler auszugleichen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 10. Juni 2025:
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse daran, dass der Missbrauch von Steuergeldern verfolgt, aufgedeckt und auch geahndet wird. Seit Einführung eines Anspruchs auf Bürgertestung in der Coronavirus- Testverordnung (TestV) vom 8. März 2021 wurden daher die Vorgaben innerhalb der TestV zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung von Testungen der Teststellenbetreiber mehrfach angepasst und nachgeschärft. Zentral für die Aufdeckung von Abrechnungsbetrug ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit die zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Regelungen der TestV bezüglich der Abrechnungsprüfung und Leistungsdokumentation deutlich bis zum 31. Dezember 2028 verlängert hat. Hierdurch können die Länder und die Kassenärztlichen Vereinigungen auch über das Jahr 2024 hinaus die ordnungsgemäße Abrechnung der Bürgertestungen prüfen und zu Unrecht ausgezahlte Vergütungen zurückfordern. Ferner haben die Leistungserbringer die für den Nachweis der korrekten Durchführung und Abrechnung notwendige Auftrags- und Leistungsdokumentation bis zum 31. Dezember 2028 unverändert zu speichern oder aufzubewahren, um die Verfolgung von Betrugsfällen – insbesondere auch durch die Ermittlungsbehörden der Länder – weiterhin zu ermöglichen.
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