Schriftliche Frage 122 von Achim Köhler (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete finanzielle oder gesetzliche Maßnahmen, um Stadt- und Landkreise von der nach meiner Auffassung faktische…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 122 von Achim Köhler (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete finanzielle oder gesetzliche Maßnahmen, um Stadt- und Landkreise von der nach meiner Auffassung faktische…
Frage 122 (Achim Köhler, AfD):
Plant die Bundesregierung konkrete finanzielle oder gesetzliche Maßnahmen, um Stadt- und Landkreise von der nach meiner Auffassung faktischen Verpflichtung zu entlasten, im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags als Ausfallbürgen für ungedeckte Betriebskostendefizite von Kliniken einzuspringen, um so die nach meiner Einschätzung bestehende Gefährdung anderer kommunaler Pflichtaufgaben (wie beispielsweise den ÖPNV, Schul- oder Straßenbau) durch das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz abzuwenden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 29. Juni 2026:
Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes enthält ein umfangreiches Regelungspaket, um die ab dem Jahr 2027 anwachsende strukturelle Deckungslücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schließen. Für das Jahr 2027 ist nach vorläufigen neuen Ausgabendaten der Krankenkassen von einem Defizit in Höhe von rund 18 bis 19 Mrd. Euro auszugehen. Um dieses Defizit auszugleichen, müsste der rechnerische ausgabendeckende Zusatzbeitragssatz um etwa 0,9 Prozentpunkte steigen. Die Ausgabenentwicklung lag in den vergangenen Jahren deutlich oberhalb der Zuwächse bei den Einnahmen. Die daraus in den vergangenen Jahren resultierenden regelmäßigen Beitragssatzerhöhungen für Versicherte und Unternehmen dürfen sich nicht weiter fortsetzen. Es bedarf entschlossener Maßnahmen und einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten im Gesundheitswesen für eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen der GKV. Sowohl die Leistungserbringer im System der GKV als auch die Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die Patientinnen und Patienten, die Krankenkassen und der Bund müssen einen angemessenen Beitrag gemäß ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit zur finanziellen Konsolidierung leisten. Als größter Ausgabenbereich der GKV müssen dabei auch die Krankenhäuser ihren Beitrag leisten. Im Übrigen stellt der Bund mit dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) in den kommenden zehn Jahren 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Unterstützung der Länder und der Krankenhäuser bei der erforderlichen Transformation der Krankenhausstrukturen zur Verfügung.
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