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Schriftliche Frage 67 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand im Beihilfeverfahren der Lausitz Energie Kraftwerke AG/Lausitz Energie Bergbau AG (kurz: LEAG), und bis wann rechnet die B…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 67 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand im Beihilfeverfahren der Lausitz Energie Kraftwerke AG/Lausitz Energie Bergbau AG (kurz: LEAG), und bis wann rechnet die B… Frage 67 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand im Beihilfeverfahren der Lausitz Energie Kraftwerke AG/Lausitz Energie Bergbau AG (kurz: LEAG), und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Verfahrens? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 2. Juni 2025: Im Beihilfeverfahren zur Entschädigung der LEAG für den Kohleausstieg in Deutschland haben Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager und die Dienststellen der Europäischen Kommission im Juni vergangenen Jahres grundsätzlich grünes Licht gegeben. Ein Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Mrd. Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist danach grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es wird aber ein gestuftes Verfahren geben, um sicherzustellen, dass die Entschädigung trotz des langen Zeitraums, der abge- 1 Die Bundesregierung hat die Antwort nachträglich korrigiert. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 21/469 deckt wird, beihilferechtlich nicht zu beanstanden ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Die Europäische Kommission setzt seither ihre Prüfung fort. So sind insbesondere die genauen Voraussetzungen für die Entschädigung möglicher entgangener Gewinne festzulegen, bevor das förmliche Prüfverfahren mittels einer beihilferechtlichen Entscheidung zum Abschluss gebracht werden kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird sich weiterhin konstruktiv für einen baldigen Abschluss des Verfahrens einsetzen.

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