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Schriftliche Frage 102 von Tobias Ebenberger (AfD): Bringt die „Digital Only“-Strategie den 2,8 Millionen der 16- bis 74-jährigen Menschen in Deutschland, die das Internet nicht nutzen (laut d…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 102 von Tobias Ebenberger (AfD): Bringt die „Digital Only“-Strategie den 2,8 Millionen der 16- bis 74-jährigen Menschen in Deutschland, die das Internet nicht nutzen (laut d… Frage 102 (Tobias Ebenberger, AfD): Bringt die „Digital Only“-Strategie den 2,8 Millionen der 16- bis 74-jährigen Menschen in Deutschland, die das Internet nicht nutzen (laut dem Statistischen Bundesamt), potentiell Benachteiligungen, und falls ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 3. Juni 2025: Nach aktueller Rechtslage werden gemäß § 1a Absatz 1 Satz 2 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bestimmte Verwaltungsleistungen für Unternehmen spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Jahr 2024 ausschließlich elektronisch angeboten („Digital Only“). Eine Ausweitung dieses Digital-Only-Grundsatzes wurde im Rahmen der 3. Digitalministerkonferenz am 12./13. Mai 2025 von den Ländern als Mitglieder der Digitalministerkonferenz mit Beschluss begrüßt; dabei wurde der Bund zur schrittweisen Ausweitung von „Digital Only“ auf Bürgerinnen und Bürger aufgefordert. Das zuständige Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung prüft derzeit eine entsprechende Ausweitung der Regelungen des OZG. Soweit im Ergebnis dieser Prüfung eine Ausweitung von „Digital Only“-Regelungen auf Bürgerinnen und Bürger angestrebt würde, würden bei der Ausgestaltung für Menschen, die das Internet nicht nutzen oder nicht nutzen können, Benachteiligungen ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zunächst abzuwarten.

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