Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung
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Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1083
21. Wahlperiode 30.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi, Sebastian
Maack, Tobias Ebenberger, Lars Haise, Edgar Naujok, Steffen Janich
und der Fraktion der AfD
Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung
Die Bundesregierung tritt unter anderem mit dem Ziel an, „einen
funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher arbeitet“, zu
schaffen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi
les/koav_2025.pdf, hier S. 2). Im Kapitel „Digitales“ heißt es präzisierend:
„Unser Leitbild: eine vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige und
nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert und rein
digital (digital only) mit gezielten Unterstützungsangeboten“ (ebd., hier S. 67).
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
sekundiert: „Der Staat der Zukunft ist vorausschauend, vernetzt, leistungsfähig
und orientiert sich an den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen. Unser Leitbild ist klar: ‚Digital First‘. Wir möchten
Verwaltungsleistungen vollständig digital anbieten – schnell, einfach und ohne unnötige
Anträge“ (vgl. bmds.bund.de/themen/digitaler-staat).
Dieses Setzen auf eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung soll im
politischen Bereich nachholen, was sich auf gesellschaftlichen Feldern bereits
vollzieht: So sind bei der Deutschen Bahn AG die verschiedenen Ausführungen der
BahnCard (mit Ausnahme der Netzkarte) nur noch digital erhältlich, ebenso das
Deutschlandticket; die elektronische Patientenakte (ePA) kann vom Patienten
ausschließlich über eine App auf dem Mobiltelefon verwaltet werden; Banken
dünnen ihr Filialnetz aus und drängen ihre Kunden in Richtung Onlinebanking;
das Buchen von Flügen und Hotels ist zumal im Ausland fast nur noch online
möglich, inklusive des Bezahlens per Kreditkarte.
Doch nicht alle Menschen profitieren gleichermaßen von den fraglos
vorhandenen Vorteilen der Digitalisierung. Ein limitierender Faktor diesbezüglich
scheint das Alter zu sein, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren
(BAGSO) in einem Kommentar zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD festhält: „Viele ältere Menschen verfügen über keine digitale
Ausstattung, sind nicht sicher im Umgang mit digitalen Anwendungen oder
entscheiden sich bewusst gegen deren Nutzung. Neben fehlenden
Unterstützungsangeboten spielen auch finanzielle Gründe eine Rolle. Sie verstärken bestehende
soziale Ungleichheiten bei der digitalen Teilhabe. Eine ausschließlich digitale
Ausrichtung von Dienstleistungen birgt deshalb das Risiko struktureller
Ausgrenzungen. Der Grundsatz der Wahlfreiheit – digital oder analog – muss
erhalten bleiben“ (www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/06_Veroeffentlichun
gen/2025/BAGSO-Stellungnahme_Digitalisierung_und_KI_inklusiv_gestalte
n.pdf, hier S. 2).
Die Fragesteller begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung im Allgemeinen
und des BMDS im Besonderen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und
Leistungen des Staates vollständig digital anzubieten. Allerdings sind sie auch
der Auffassung, dass „vollständig digital“ nicht „ausschließlich digital“
bedeuten kann – der analoge Kontakt mit Behörden muss weiterhin möglich sein,
ohne dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals des Bürgers mit dem
Staat aktiv seitens des Letzteren erschwert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen den Begriffen „digital
only“ und „digital first“, jeweils bezogen auf die projektierte
Digitalisierung der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Zahl der Erwachsenen in
Deutschland vor, die das Internet weder stationär noch mobil nutzen?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung darüber hinaus Informationen zu
den Gründen dieser Internetabstinenz vor (bitte ggf. ausführen)?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung alsbald um diese
Informationen bemühen?
3. Welche Informationen hat der „Staat der Zukunft“, repräsentiert durch die
Bundesregierung, zu „den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen“ in Bezug auf die projektierte umfassende Digitalisierung
der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und differenzieren
diese Informationen, soweit vorhanden, hinsichtlich des Alters, der
Bildung, und der sozio-ökonomischen Lage der Bürger (bitte ausführen)?
4. Meint die Bundesregierung, wenn sie in Bezug auf die angestrebte
Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen von „digital only“ spricht,
damit auch einen „mobile only“-Zugang zu diesen Leistungen, also einen
Zugang ausschließlich über eine App über das mobile Telefon (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
5. An wen richten sich die projektierten „gezielten Unterstützungsangebote“
im Zusammenhang mit einer rein digitalen Verwaltung (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wie sehen diese Angebote konkret aus, und
wer macht sie (bitte ausführen)?
6. Kann die Bundesregierung angeben, wie viel Geld über welchen Zeitraum
die angestrebte umfassende Digitalisierung der Verwaltung den Bund
kosten wird (wenn ja, bitte nach Hardware, Software, Schulungen, Personal
aufschlüsseln)?
7. Hat sich die Bundesregierung im Zuge der angestrebten umfassenden
Digitalisierung der Verwaltung mit Ländern ausgetauscht, deren
Verwaltungen praktisch vollständig digitalisiert sind, in Europa etwa Dänemark,
Estland oder Finnland?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Erfahrungen anderer Länder?
b) Wenn ja, welche technischen, sozialen, demografischen und
administrativen Bedingungen waren beziehungsweise sind nach Einschätzung
der Bundesregierung in diesen Ländern für eine umfassende
Digitalisierung der Verwaltung gegeben?
c) Wenn ja, wie gehen diese Länder nach Einsicht der Bundesregierung
mit den Bedürfnissen digital abstinenter Bürger um?
d) Wenn ja, hält die Bundesregierung die angestrebte umfassende
Digitalisierung der Verwaltung vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen für
alternativlos?
e) Wenn nein, plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen
Austausch dazu mit anderen Ländern (bitte ausführen)?
8. Sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des von ihr projektierten
Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen die Gefahr einer
„digitalen Spaltung der Gesellschaft“, vor der das Land Rheinland-Pfalz in einer
Protokollnotiz zum Beschluss der dritten Digitalministerkonferenz (dmk.rl
p.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.15_BY_SH_Digital_O
nly-Prinzip_fuer_die_gesamte_Verwaltung_form.pdf) warnt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung,
gegebenenfalls in Kooperation mit den Bundesländern und Kommunen,
ergreifen, damit es nicht zu dieser „digitalen Spaltung“ kommt?
b) Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Voraussetzungen seitens der Bürger braucht es nach Einschätzung
der Bundesregierung, um die nach dem Prinzip „digital only“
aufbereiteten Verwaltungsleistungen tatsächlich nutzen zu können (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)
a) bei der individuellen Ausstattung mit IT und Hardware,
b) beim Umgang mit einschlägiger Software,
c) bei „digitalen Kompetenzen“,
d) bei finanziellen Möglichkeiten?
10. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des projektierten Prinzips
„digital only“ bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen den Bürgern
eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen analog und digital lassen?
a) Wenn ja, wie wird diese Wahlfreiheit seitens der Bundesregierung
organisiert und kommuniziert?
b) Wenn ja, wird diese Wahlfreiheit zeitlich befristet sein?
c) Wenn nein, warum nicht?
11. Kann die Bundesregierung, genauer das BMDS, in der Projektierung des
Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen einen „Digitalzwang“
erkennen (vgl. www.heise.de/news/Digitalzwang-Auch-Bundeslaender-fu
er-Digital-Only-nur-Rheinland-Pfalz-warnt-10385738.html, Antwort bitte
begründen)?
12. Wird die Bundesregierung die Digitalstrategie ihrer Vorgängerin
(Bundestagsdrucksache 20/3329), die überprüfbare Maßnahmen bis zum Jahr
2025 auflistet, evaluieren und gegebenenfalls aktualisieren
beziehungsweise durch eine eigene Digitalstrategie ersetzen?
a) Wenn ja, wird das Prinzip „digital only“ bei der Digitalisierung der
Verwaltung, das in der genannten Bundestagsdrucksache nicht
vorkommt, ein Kernelement einer eigenen Digitalstrategie der
Bundesregierung sein beziehungsweise werden?
b) Wenn ja, an welchen überprüfbaren Zielen wird sich die
Bundesregierung in ihrem digitalpolitischen Handeln bis zum Ende der 21.
Legislatur des Deutschen Bundestages messen lassen?
c) Wenn ja, behält das Bekenntnis „Die Orientierung an Nutzerinnen und
Nutzern ist unser oberstes Prinzip bei der Digitalisierung des
Verwaltungshandelns.“ (Bundestagsdrucksache 20/3329, hier S. 31) seine
Gültigkeit auch für das projektierte Prinzip „digital only“ der
Bundesregierung?
d) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 9. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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