Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/1083)
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Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung (Antwort zu Drs. 21/1083)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1212
21. Wahlperiode 13.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1083 –
Zum Prinzip digital only bei der Digitalisierung der Verwaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung tritt unter anderem mit dem Ziel an, „einen
funktionierenden, handlungsfähigen Staat, der digitaler und effizienter als bisher
arbeitet“, zu schaffen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2
025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 2). Im Kapitel „Digitales“ heißt es
präzisierend: „Unser Leitbild: eine vorausschauende, vernetzte, leistungsfähige und
nutzerzentrierte Verwaltung – zunehmend antragslos, lebenslagenorientiert
und rein digital (digital only) mit gezielten Unterstützungsangeboten“ (ebd.,
hier S. 67). Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) sekundiert: „Der Staat der Zukunft ist vorausschauend, vernetzt,
leistungsfähig und orientiert sich an den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger
und Unternehmen. Unser Leitbild ist klar: ‚Digital First‘. Wir möchten
Verwaltungsleistungen vollständig digital anbieten – schnell, einfach und ohne
unnötige Anträge“ (vgl. bmds.bund.de/themen/digitaler-staat).
Dieses Setzen auf eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung soll im
politischen Bereich nachholen, was sich auf gesellschaftlichen Feldern bereits
vollzieht: So sind bei der Deutschen Bahn AG die verschiedenen
Ausführungen der BahnCard (mit Ausnahme der Netzkarte) nur noch digital erhältlich,
ebenso das Deutschlandticket; die elektronische Patientenakte (ePA) kann
vom Patienten ausschließlich über eine App auf dem Mobiltelefon verwaltet
werden; Banken dünnen ihr Filialnetz aus und drängen ihre Kunden in
Richtung Onlinebanking; das Buchen von Flügen und Hotels ist zumal im Ausland
fast nur noch online möglich, inklusive des Bezahlens per Kreditkarte.
Doch nicht alle Menschen profitieren gleichermaßen von den fraglos
vorhandenen Vorteilen der Digitalisierung. Ein limitierender Faktor diesbezüglich
scheint das Alter zu sein, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren
(BAGSO) in einem Kommentar zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD festhält: „Viele ältere Menschen verfügen über keine digitale
Ausstattung, sind nicht sicher im Umgang mit digitalen Anwendungen oder
entscheiden sich bewusst gegen deren Nutzung. Neben fehlenden
Unterstützungsangeboten spielen auch finanzielle Gründe eine Rolle. Sie verstärken
bestehende soziale Ungleichheiten bei der digitalen Teilhabe. Eine
ausschließlich digitale Ausrichtung von Dienstleistungen birgt deshalb das Risiko
struktureller Ausgrenzungen. Der Grundsatz der Wahlfreiheit – digital oder analog
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– muss erhalten bleiben“ (www.bagso.de/fileadmin/user_upload/bagso/06_Ve
roeffentlichungen/2025/BAGSO-Stellungnahme_Digitalisierung_und_KI_inkl
usiv_gestalten.pdf, hier S. 2).
Die Fragesteller begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung im Allgemeinen
und des BMDS im Besonderen, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und
Leistungen des Staates vollständig digital anzubieten. Allerdings sind sie auch
der Auffassung, dass „vollständig digital“ nicht „ausschließlich digital“
bedeuten kann – der analoge Kontakt mit Behörden muss weiterhin möglich
sein, ohne dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals des Bürgers mit
dem Staat aktiv seitens des Letzteren erschwert wird.
1. Wie unterscheidet die Bundesregierung zwischen den Begriffen „digital
only“ und „digital first“, jeweils bezogen auf die projektierte
Digitalisierung der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Begriff „digital only“ meint das grundsätzlich ausschließlich elektronische
Angebot von Verwaltungsleistungen. Dies entspricht dem Regelungsgehalt von
§ 1a Absatz 1 Satz 2 und 3 des Onlinezugangsgesetzes (OZG), wonach die von
der Vorschrift erfassten Unternehmensleistungen innerhalb einer Frist von fünf
Jahren ausschließlich elektronisch angeboten werden, allerdings hiervon bei
berechtigtem Interesse des Nutzers abgewichen werden kann.
Der Begriff „digital first“ meint das grundsätzlich elektronische Angebot von
Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen und Bürger, die eine Verwaltungsleistung
nicht digital abwickeln wollen, stehen Unterstützungsmöglichkeiten in einer
Behörde vor Ort zur Verfügung.
2. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Zahl der Erwachsenen in
Deutschland vor, die das Internet weder stationär noch mobil nutzen?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung darüber hinaus Informationen
zu den Gründen dieser Internetabstinenz vor (bitte ggf. ausführen)?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung alsbald um diese
Informationen bemühen?
Nach Informationen des Statistischen Bundesamts (Destatis) waren gut 4
Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren im Jahr 2024
sogenannte Offliner – sie hatten noch nie das Internet genutzt. Erkennbare Faktoren
des Nutzungsverhaltens sind etwa das Alter und der Erwerbsstatus (https://
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_N017_63.html;
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Kon-
sum-Lebensbedingungen/IT-Nutzung/_inhalt.html).
3. Welche Informationen hat der „Staat der Zukunft“, repräsentiert durch
die Bundesregierung, zu „den Bedürfnissen seiner Bürgerinnen, Bürger
und Unternehmen“ in Bezug auf die projektierte umfassende
Digitalisierung der Verwaltung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und
differenzieren diese Informationen, soweit vorhanden, hinsichtlich des Alters,
der Bildung, und der sozio-ökonomischen Lage der Bürger (bitte
ausführen)?
Der Bundesregierung sind die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Unternehmen hinsichtlich der Digitalisierung der Verwaltung wichtig.
Dementsprechend verpflichtet das Gesetz nach Maßgabe von § 7 OZG zur
Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung achtet im Hinblick auf die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen darauf, Prozesse einfacher und praktikabler und
entsprechend der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen je
nach Verwaltungsleistung zu gestalten. Dabei werden je nach
Verwaltungsleistung Aspekte wie Alter, Bildung und sozio-ökonomische Lage berücksichtigt.
4. Meint die Bundesregierung, wenn sie in Bezug auf die angestrebte
Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen von „digital only“ spricht,
damit auch einen „mobile only“-Zugang zu diesen Leistungen, also einen
Zugang ausschließlich über eine App über das mobile Telefon (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?
Nein, die Bundesregierung meint keinen „mobile only“ Zugang, auch wenn ein
mobiler Zugang je nach Verwaltungsleistung berücksichtigt wird.
5. An wen richten sich die projektierten „gezielten
Unterstützungsangebote“ im Zusammenhang mit einer rein digitalen Verwaltung (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), und wie sehen diese Angebote konkret aus,
und wer macht sie (bitte ausführen)?
8. Sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung des von ihr projektierten
Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen die Gefahr einer
„digitalen Spaltung der Gesellschaft“, vor der das Land Rheinland-Pfalz in
einer Protokollnotiz zum Beschluss der dritten Digitalministerkonferenz
(dmk.rlp.de/fileadmin/dmk/Beschluesse_3_DMK/TOP_6.15_BY_SH_Di
gital_Only-Prinzip_fuer_die_gesamte_Verwaltung_form.pdf) warnt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung,
gegebenenfalls in Kooperation mit den Bundesländern und Kommunen,
ergreifen, damit es nicht zu dieser „digitalen Spaltung“ kommt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 8b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Einer etwaigen „Gefahr einer digitalen Spaltung der Gesellschaft“ wird durch
geeignete ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort für Menschen
begegnet, die digitale Verwaltungsleistungen nicht in Anspruch nehmen können.
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 21/396 verwiesen.
6. Kann die Bundesregierung angeben, wie viel Geld über welchen
Zeitraum die angestrebte umfassende Digitalisierung der Verwaltung den
Bund kosten wird (wenn ja, bitte nach Hardware, Software, Schulungen,
Personal aufschlüsseln)?
Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein kontinuierlicher Prozess, der nie
vollständig abgeschlossen sein wird. Daher lässt sich die Frage nicht
beantworten.
7. Hat sich die Bundesregierung im Zuge der angestrebten umfassenden
Digitalisierung der Verwaltung mit Ländern ausgetauscht, deren
Verwaltungen praktisch vollständig digitalisiert sind, in Europa etwa Dänemark,
Estland oder Finnland?
a) Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
diesen Erfahrungen anderer Länder?
b) Wenn ja, welche technischen, sozialen, demografischen und
administrativen Bedingungen waren beziehungsweise sind nach
Einschätzung der Bundesregierung in diesen Ländern für eine umfassende
Digitalisierung der Verwaltung gegeben?
c) Wenn ja, wie gehen diese Länder nach Einsicht der Bundesregierung
mit den Bedürfnissen digital abstinenter Bürger um?
d) Wenn ja, hält die Bundesregierung die angestrebte umfassende
Digitalisierung der Verwaltung vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen
für alternativlos?
e) Wenn nein, plant die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen
Austausch dazu mit anderen Ländern (bitte ausführen)?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht im fortlaufenden Austausch mit anderen Staaten,
insbesondere den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie bezieht die
Erfahrungen anderer Staaten in die künftige Ausgestaltung und die
Weiterentwicklung des Angebots von Verwaltungsleistungen ein. Die technischen,
sozialen, demographischen und administrativen Rahmenbedingungen der
Verwaltungsdigitalisierung in anderen Staaten unterscheiden sich von denjenigen in
der Bundesrepublik Deutschland; das gilt insbesondere hinsichtlich der
staatsorganisationsrechtlichen Gegebenheiten. Nach Kenntnis der Bundesregierung
besteht regelmäßig auch in Staaten, die bei der Digitalisierung der Verwaltung
weit fortgeschritten sind, die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen
ausnahmsweise nicht digital abzuwickeln. Vor diesen Hintergründen stellt sich die
Verwaltungsdigitalisierung in dem genannten Sinne als alternativlos dar, um die
Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, auch in
Anbetracht der demographischen Entwicklung.
9. Welche Voraussetzungen seitens der Bürger braucht es nach
Einschätzung der Bundesregierung, um die nach dem Prinzip „digital only“
aufbereiteten Verwaltungsleistungen tatsächlich nutzen zu können (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)
a) bei der individuellen Ausstattung mit IT und Hardware,
b) beim Umgang mit einschlägiger Software,
c) bei „digitalen Kompetenzen“,
d) bei finanziellen Möglichkeiten?
Die Bundesregierung orientiert sich an der in der Bevölkerung weit verbreiteten
Ausstattung, insbesondere im Hinblick auf mobile Endgeräte. Berücksichtigt
werden die ohnehin vorhandene Ausstattung sowie das Ziel eines breiten
Zugangs. Dabei wird Wert gelegt auf die Einfachheit des Zugangs zu digitalen
Verwaltungsleistungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis)
für das Jahr 2022 verfügen 95,5 Prozent der Haushalte über Internetzugang,
98,1 Prozent über Mobiltelefon und darunter 88,1 Prozent über Smartphone
(www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-
Lebensbedingungen/Ausstattung-Gebrauchsgueter/Tabellen/a-infotechnik-d-
lwr.html).
10. Wird die Bundesregierung bei der Umsetzung des projektierten Prinzips
„digital only“ bei der Nutzung von Verwaltungsleistungen den Bürgern
eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen analog und digital lassen?
a) Wenn ja, wie wird diese Wahlfreiheit seitens der Bundesregierung
organisiert und kommuniziert?
b) Wenn ja, wird diese Wahlfreiheit zeitlich befristet sein?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Während Unternehmen vielfach ein grundsätzlich ausschließlich elektronisches
Angebot von Verwaltungsleistungen erwarten, achtet die Bundesregierung für
Bürgerinnen und Bürger darauf, dass der Zugang zu Verwaltungsleistungen für
Menschen, die das Internet nicht nutzen wollen oder können, gewährleistet
wird.
11. Kann die Bundesregierung, genauer das BMDS, in der Projektierung des
Prinzips „digital only“ bei Verwaltungsleistungen einen „Digitalzwang“
erkennen (vgl. www.heise.de/news/Digitalzwang-Auch-Bundeslaender-f
uer-Digital-Only-nur-Rheinland-Pfalz-warnt-10385738.html, Antwort
bitte begründen)?
Nein.
12. Wird die Bundesregierung die Digitalstrategie ihrer Vorgängerin
(Bundestagsdrucksache 20/3329), die überprüfbare Maßnahmen bis zum Jahr
2025 auflistet, evaluieren und gegebenenfalls aktualisieren
beziehungsweise durch eine eigene Digitalstrategie ersetzen?
a) Wenn ja, wird das Prinzip „digital only“ bei der Digitalisierung der
Verwaltung, das in der genannten Bundestagsdrucksache nicht
vorkommt, ein Kernelement einer eigenen Digitalstrategie der
Bundesregierung sein beziehungsweise werden?
b) Wenn ja, an welchen überprüfbaren Zielen wird sich die
Bundesregierung in ihrem digitalpolitischen Handeln bis zum Ende der
21. Legislatur des Deutschen Bundestages messen lassen?
c) Wenn ja, behält das Bekenntnis „Die Orientierung an Nutzerinnen
und Nutzern ist unser oberstes Prinzip bei der Digitalisierung des
Verwaltungshandelns.“ (Bundestagsdrucksache 20/3329, hier S. 31)
seine Gültigkeit auch für das projektierte Prinzip „digital only“ der
Bundesregierung?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Die durch die Fragen in Bezug genommene Digitalstrategie ist der früheren
Bundesregierung zugeordnet. Die Ziele der Digitalpolitik der aktuellen
Bundesregierung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag. Hieraus folgt das Leitbild
digitaler Verwaltungsleistungen mit gezielten Unterstützungsangeboten. Die
Bundesregierung wird die Digitalstrategie der früheren Bundesregierung in ihre
Überlegungen einbeziehen. Weitere Eckpunkte werden festgelegt im Rahmen
der geplanten Modernisierungsagenda Bund und im Rahmen von föderalen
Modernisierungsmaßnahmen in Abstimmung mit den Ländern.
Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sind zudem gesetzlich verbindlich nach § 7 OZG.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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