Schriftliche Frage 103 von Tobias Ebenberger (AfD): Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei Verwaltungsleistungen analoge Strukturen beizubehalten und mit digit…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 103 von Tobias Ebenberger (AfD): Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei Verwaltungsleistungen analoge Strukturen beizubehalten und mit digit…
Frage 103 (Tobias Ebenberger, AfD):
Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, bei Verwaltungsleistungen analoge Strukturen beizubehalten und mit digitalen Strukturen zu ergänzen, statt fortan gänzlich auf digitale Abläufe zu setzen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 4. Juni 2025:
Die Bundesregierung wird gewährleisten, dass analoge Strukturen für den Zugang zu Verwaltungsleistungen insoweit zur Verfügung stehen wie sie benötigt werden. Nach § 1a Absatz 1 Satz 1 des Onlinezugangsgesetzes sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ein ausschließlich elektronisches Angebot ist nach der heutigen Gesetzeslage nicht vorgesehen. Auch in Zukunft wird der Zugang zu Verwaltungsleistungen für Menschen, die das Internet nicht nutzen oder nicht nutzen können, gewährleistet werden.
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