polradar

Schriftliche Frage 58 von Markus Matzerath (AfD): Können nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen, die Veranstaltungen abhalten, bei denen ein Programmpunkt für Kinder angeboten wird,…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 58 von Markus Matzerath (AfD): Können nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen, die Veranstaltungen abhalten, bei denen ein Programmpunkt für Kinder angeboten wird,… Frage 58 (Markus Matzerath, AfD): Können nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen, die Veranstaltungen abhalten, bei denen ein Programmpunkt für Kinder angeboten wird, bei dem Kinder mit bestimmten, unter anderem rassischen Merkmalen teilnehmen dürfen und Kinder, die diese Merkmale nicht erfüllen, von der Teilnahme ausgeschlossen sind, so wie es beispielhaft ausweislich des offiziellen Programms beim „Deutschen Evangelischen Kirchentag“ (DEKT) in Hannover 2025 vorkam („Empowerment für BIPoC/PoC-Kinder; dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Black, Indigenous und Kinder of Color“; www.nius.de/gesellschaft/n ews/ausschliesslich-black-indigenous-undkinderof-color-zu-dieser-veranstaltung-auf-dem-kirchen tag-duerfen-keine-weissen-kinder-kommen/04a25 716-b2cb-41ec-b4f6-2376c2908127), auch vor dem Hintergrund, dass der Programmpunkt von „Beyond Bias Box“ vorbereitet werde, welches vom „Aktionsfonds Stark gegen Rassismus“ finanziert wird (https://starkgegenrassismus.de/wesee-kids/), der wiederum aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus gefördert wird, die „Gewähr bieten für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit“ (Antwort auf meine Mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 21/3), und wenn ja, wie ist das möglich (bitte benennen, ob es trotzdem möglich ist oder solche Veranstaltungen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür bieten, dass Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit in irgendeiner Weise durch die Bundesregierung als eingeschränkt betrachtet wird)? Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Eugen Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15110 verwiesen, hier insbesondere auf die Zielsetzungen und Zielgruppen der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, geförderten Modellprojekte.:

Relationen