Schriftliche Frage 60 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 60 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt…
Frage 60 (Zada Salihović, Die Linke):
Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aufgewendet werden, und welche davon explizit für den „Job-Turbo“ (bitte nach Ausgaben aus dem Eingliederungsbudget und dem Passiv-Aktiv-Transfer differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025:
Förderungen nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wie auch der Job-Turbo für Geflüchtete werden durch die Jobcenter umgesetzt. Den Jobcentern stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben der Eingliederungs- sowie der Verwaltungskostentitel SGB II zur Verfügung. Über den Passiv-Aktiv-Transfer können Förderungen nach § 16i SGB II zudem ergänzend aus dem Bürgergeldtitel finanziert werden. Die Jobcenter entscheiden nach den Bedarfen vor Ort, wie sie ihre zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets einsetzen. Der Bund macht keine Vorgaben, in welchem Umfang Mittel in einzelnen Bereichen eingesetzt werden sollen.
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