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Schriftliche Frage 60 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 60 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt… Frage 60 (Zada Salihović, Die Linke): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aufgewendet werden, und welche davon explizit für den „Job-Turbo“ (bitte nach Ausgaben aus dem Eingliederungsbudget und dem Passiv-Aktiv-Transfer differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025: Förderungen nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wie auch der Job-Turbo für Geflüchtete werden durch die Jobcenter umgesetzt. Den Jobcentern stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben der Eingliederungs- sowie der Verwaltungskostentitel SGB II zur Verfügung. Über den Passiv-Aktiv-Transfer können Förderungen nach § 16i SGB II zudem ergänzend aus dem Bürgergeldtitel finanziert werden. Die Jobcenter entscheiden nach den Bedarfen vor Ort, wie sie ihre zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets einsetzen. Der Bund macht keine Vorgaben, in welchem Umfang Mittel in einzelnen Bereichen eingesetzt werden sollen.

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