Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr
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Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1103
21. Wahlperiode 01.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cansin Köktürk, Zada Salihović, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg
Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Tamara Mazzi,
Pascal Meiser, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H.
Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr
Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt
(„Teilhabechancengesetz“ (TCG)) – beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) („Eingliederungszuschuss“)
sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am
Arbeitsmarkt“, kurz: TaAM) in Kraft. Vor der Einführung dieser neuen bzw.
veränderten Instrumente hatte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000
Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen
(vgl. etwa www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-will-jobs-fu
er-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html).
Mit dem Bürgergeld-Gesetz (Bundestagdrucksache 20/3873) wurde § 16i
SGB II entfristet. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für 2023 und
2024 speziell für dieses Instrument wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht
angekündigt. Lediglich wurden zum 1. Januar 2023 die Pauschalen des Passiv-
Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhöht.
Seit 2022 erfahren die Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus
verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments
auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass Förderungen nicht, nur
noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten
vergeben würden. Dass diese Probleme weiter bestehen, bezeugen die
Monatsberichte zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt der Bundesagentur für Arbeit, aus
deren aktuellem Bericht hervorgeht, dass nur noch 19 283 Personen mittels
einer TaAM gefördert werden, während es im Vorjahr noch 31 112 Personen
waren – ein Minus von 38 Prozent (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikda
ten/Detail/202505/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbe
richt-d-0-202505-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Tabelle 7.3). Dass sich
die Förderzahlen von stabil über 40 000 Personen im Jahr 2020/2021
mittlerweile halbierten, führt bei den Fragestellern zu großen Zweifeln über die
Zukunft dieses spezifischen Förderinstruments.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende
21. Legislaturperiode kündigt an, im Rahmen der Einführung einer „neuen
Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalitionsvertrag2025.de/,
Zeile 500 ff.) auch die Vermittlung in Arbeit stärken zu wollen (a. a. O.,
Zeile 503 f.). Den Jobcentern sollen „für die Eingliederung ausreichende Mittel zur
Verfügung gestellt“ werden (a. a. O., Zeile 502 f.). Ziel sei es, dass Menschen,
die arbeiten können, schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden (a. a. O.,
Zeile 506 ff.). Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-
Fraktion für die Themen Arbeit, Soziales, Arbeitnehmer, Sport und Ehrenamt,
führte aus, dass „tiefgreifende Veränderungen“ beim Bürgergeld notwendig
seien, die „an die Substanz des Systems gehen“ (www.tagesschau.de/inland/inn
enpolitik/buergergeld-reform-debatte-100.html, 8. Juni 2025). „Linnemann
sagte: ‚Wenn jemand nicht arbeiten kann, weil er körperlich oder aus welchen
Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist, dann braucht er natürlich die
volle Unterstützung der Solidargemeinschaft.‘ Es müsse aber der Grundsatz
gelten: Wer arbeiten kann, muss arbeiten gehen.“ (ebd.).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich das Förderinstrument TaAM
hervorragend eignen könnte, Leistungsbeziehenden, die arbeiten können, denen
aber keine ungeförderte Arbeitsstelle vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit
zu bringen. Die Fragesteller interessieren sich daher neben den jüngsten
Entwicklungen auch für die Zukunftsaussichten des Sozialen Arbeitsmarkts.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II,
Bestandszahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im
Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im
Dezember 2020, im März 2021, im Juni 2021, im September 2021, im
Dezember 2021, im März 2022, im Juni 2022, im September 2022, im
Dezember 2022, im März 2023, im Juni 2023, im September 2023, im
Dezember 2023, im März 2024, im Juni 2024, im September 2024 sowie
im Dezember 2024 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen
Bundesländer angeben)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Förderung je Förderfall in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023
beziehungsweise 2024 (bitte in Euro Förderung pro Person und Monat und die Höhe
der Förderung insgesamt [ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer]
sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der
durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel nach Jahren
getrennt angeben)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben
für die Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den
Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte in Euro für den
Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; bitte zur besseren
Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen
Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben; bitte
Angaben zusätzlich nach Höhe der Förderung [ohne Berücksichtigung
Passiv-Aktiv-Transfer] sowie nach Höhe der Kosten der Förderung unter
Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten
Fördermittel je Jahr differenzieren)?
4. Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II
erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach
§ 16i SGB II (bitte monatsweise ab Januar 2019 bis aktuell, für den Bund
insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; zusätzlich zur
besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel
Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II nach Kenntnis
der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i
Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
erfüllen)?
5. Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten
Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach a) weiblich, b)
männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über
55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit
Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne
Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw.
Studium (bitte letzten verfügbaren Stand angeben in totalen Zahlen sowie in
Prozent aller geförderten Personen und zur besseren Vergleichbarkeit
jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der
Gesamtpopulation Deutschlands und bei allen Leistungsbeziehenden im
SGB II vertreten sind)?
6. Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16i SGB II geförderten
Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
tätig (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter,
e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer
Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit
ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne
abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten
verfügbaren Stand angeben)?
7. Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16i SGB II
geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter,
d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit
einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw.
mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder
k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren
und letzten verfügbaren Stand angeben)?
8. Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16i SGB II geförderten
Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
(bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e)
alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer
Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit
ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne
abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten
verfügbaren Stand angeben)?
9. Falls in den Fragen 6 bis 8 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie
dem Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere
zwischen Frauen/Männern bzw. Vätern/Müttern beobachtet wurden,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden,
insbesondere für die soziale Teilhabe und die zukünftigen
(Weiter-)Beschäftigungschancen?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Frauen, Menschen mit
Migrationshintergrund sowie Personen ohne beruflichen Abschluss bei
den Teilnehmenden der Förderungen nach § 16i SGB II sowie nach § 16e
SGB II unterrepräsentiert sind, und wenn ja,
a) welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und
b) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang dieser
Personengruppen zum sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern?
11. Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen
Januar 2019 und Dezember 2024 Arbeitsstellen an, die von den
Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II
gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die
einzelnen Bundesländer angeben)?
12. Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2024 von den
Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i
SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die
einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten
Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die
Förderung (bitte Gründe, falls möglich, mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?
13. Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach
Kenntnis der Bundesregierung
a) bei öffentlichen Arbeitgebern,
b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und
c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft
angestellt worden (bitte gesamt sowie getrennt nach Geschlechtern sowie
nach Bundesländern und Jobcentern auflisten und bitte ggf. ausführen,
falls sich zwischen 2019 und heute die Gewichte deutlich verändert
haben)?
14. Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an
Maßnahmen nach § 16i SGB II, bei denen
a) bundeseinheitlicher Mindestlohn,
b) branchenüblicher Mindestlohn,
c) Tariflohn und
d) ein tariforientierter Lohn vertraglich vereinbart wurde?
15. Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an
Maßnahmen nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022,
2023 sowie 2024 jeweils in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten
(WZ 2008, Abschnitt A bis U) beschäftigt waren?
16. Für welche Beschäftigungsdauer wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2024 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen
nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel
Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren,
vier Jahren und fünf Jahren hatten, und bitte, falls möglich, getrennt nach
Antritten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben)?
17. In wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022,
2023 beziehungsweise 2024 der Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) genutzt (bitte
getrennt für die einzelnen Jahre sowohl in tatsächlicher Höhe als auch in
prozentualer Höhe an allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und
bitte jeweils nach Bund, einzelnen Bundesländern sowie auf Ebene der
Jobcenter aufschlüsseln)?
18. Bei wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching im ersten Jahr
durchgeführt, in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus angeboten und
in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus durchgeführt (bitte
jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu
allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und bitte jeweils für den
Bund und einzelne Bundesländer aufschlüsseln)?
19. Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II,
Bestandszahlen) im Januar 2025, Februar 2025, März 2025, April 2025,
Mai 2025 und Juni 2025 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen
Bundesländer angeben, und bitte zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit
jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate aus den Jahren 2024 und 2023
gegenüberstellen)?
20. Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Januar 2025 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur
„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte
monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer
angeben)?
21. Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Januar 2025 von den Jobcentern die Förderung durch
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte
monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer
angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen
Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe,
falls möglich mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?
22. Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind
der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für
Arbeit bzw. der Jobcenter oder des IAB bekannt, wie viele zusätzliche
Personen bis zum Jahresende eine Förderung durch Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen
Personen, die momentan Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i
SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2025 beendet werden wird oder
werden soll (bitte, falls möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen
angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?
23. Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der
Förderhöhen bezüglich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen,
insbesondere des Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II,
den Erwartungen der Bundesregierung, und wenn nein, welche konkreten
Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?
24. Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen
Fallzahlen und ihrer Entwicklung bis Ende 2025 die Anzahl von 150 000
geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die der frühere
Bundesminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hatte, und wenn nein, von
welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) heute aus, und entspricht diese prognostizierte Fallzahl den
Zielvorstellungen des BMAS, und wenn nein, mit welchen konkreten
Maßnahmen soll gegengesteuert werden, und ist die „Teilhabe am
Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II für die Bundesregierung aus Sicht der
Bundesregierung ein wichtiges Instrument für die Teilhabechancen von
langzeitbeziehenden Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, und
wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
für steigende Teilnehmendenzahlen Sorge zu tragen?
25. Macht die Bundesregierung für die seit über drei Jahren sinkenden
Teilnehmerzahlen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eher die
Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange
Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2025, vorläufige
Haushaltsführung 2025) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation,
mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (Antwort bitte
begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch
die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt?
26. In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2018, 2019,
2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt für die TaAM verwendet, und sind
nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Ausgaben der
Jobcenter für die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II
im Vergleich von 2023 auf 20243 gestiegen (bitte verausgabte Mittel
insgesamt, Ausgaben ohne PAT sowie PAT-Mittel jeweils gegenüberstellen
und vergleichen), und wenn ja, wie erklärt sich dies angesichts der
Tatsache, dass die Teilnehmendenzahlen tendenziell sanken?
27. Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen
Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis des
Bundes für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?
28. Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen
Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II
gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen
aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter
geht die Bundesregierung für 2025 aus?
29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergangsquote in
ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von
Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhalten haben, und
welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche
Teilhabegewinne die Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhielten,
bereits durch die Teilnahme selbst aufwiesen, also auch ohne
anschließenden Übergang in ungeförderte Beschäftigung (bitte ausführen)?
30. Plant die neue Bundesregierung beziehungsweise das BMAS unter neuer
Führung, ab 2025/2026 die Fallzahlen bei Geförderten der TaAM zu
erhöhen, und wenn ja, welche Zielgröße wird bis wann angestrebt, und wenn
nein, welche Zielvorstellung bezüglich der Gefördertenzahlen verfolgt das
BMAS?
31. Teilen das BMAS und die Bundesregierung die Auffassung der
Fragesteller, dass die TaAM ein hervorragendes Förderinstrument ist, um
langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende, die arbeiten können, denen aber keine
ungeförderte Arbeit erfolgreich vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit
zu bringen, und wenn ja, welche konkreten Schlüsse und Pläne zieht das
BMAS daraus, und plant die Bundesregierung, für die Wiederbelebung
der TaAM mehr Mittel im Eingliederungshaushalt einzustellen?
32. Welche Ziele verfolgen die Bundesregierung und das BMAS hinsichtlich
der Weiterentwicklung des Passiv-Aktiv-Tauschs im SGB II (vgl. www.ko
alitionsvertrag2025.de/, Zeile 511 f.), und bis wann sollen diese durch
Rechtsänderungen verankert werden, und teilt die Bundesregierung die
Aussage des Evaluationsberichts zum Teilhabechancengesetz, dass
angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und
Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten solche
Fördermöglichkeiten unverzichtbar bleiben, um eine Teilhabe am Arbeitsmarkt
zu ermöglichen, sowie die Feststellung, dass ohne eine „verlässliche und
angemessene Finanzierungszusage […] die gesetzliche Existenz solcher
Förderinstrumente allein freilich wenig wert“ sei (IAB-Forschungsbericht
4/2024, S. 272, verfügbar unter doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb042
4.pdf), und wenn ja, wie sorgt die Bundesregierung für eine stabile
Finanzierung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, bzw. wie will sie
dafür sorgen?
33. Welche konkreten Schlüsse und Folgerungen zieht die Bundesregierung
aus den Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Evaluation der TaAM
durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (https://ia
b.de/publikationen/publikation/?id=2028798)?
34. Welche Impulse und Vorschläge zur Weiterentwicklung der TaAM des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die
Bundesregierung aufgreifen und umsetzen, und welche nicht (vgl. ebd., https://ia
b-forum.de/wirksame-instrumente-mit-punktuellem-verbesserungsbedarf-i
mpulse-zu-weiterentwicklung-des-teilhabechancengesetzes/)?
Berlin, den 30. Juli 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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