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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167)

dip / rede 21.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ina Latendorf (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/167) Welche Erkenntnisse entnimmt die Bundesregierung – auch in Bezug auf das weitere Vorgehen der eingesetzten Förderung – der finanziellen Unterstützung bei den Mehrkosten in Ställen der Tierhaltungsstufen 3 bis 5 hinsichtlich der Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte sowie hinsichtlich der Bedeutung für die Verbesserung des Tierwohls? Antwort der Parl. Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf: In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde ein Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) eingeführt. Es besteht aus zwei Förderrichtlinien. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“, auf die in der Frage Bezug genommen wird, ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Merkmalen des BUT gehört es, dass nur Schweinehaltungen mit Außenklima oder Auslauf und ökologische Schweinehalter gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung hat das BUT bereits Impulse in die landwirtschaftliche Tierhaltung vermitteln können. Die Bundesregierung prüft sehr sorgfältig, wie eine sachgerechte Weiterentwicklung aussehen kann. Mit den Arbeiten im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung soll auch die Planungssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden. Das schließt auch die Betriebe ein, die bereits Zuwendungsanträge im BUT gestellt haben.

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