Tierhaltung in Deutschland - Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zu Stallbau, Tierwohl und Immissionsschutz (Antwort zu Drs. 21/653)
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Tierhaltung in Deutschland - Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zu Stallbau, Tierwohl und Immissionsschutz (Antwort zu Drs. 21/653)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/856
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/653 –
Tierhaltung in Deutschland – Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zu
Stallbau, Tierwohl und Immissionsschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Komplexe und langwierige Genehmigungsverfahren, strenge Anforderungen
der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) sowie unzureichende finanzielle
Unterstützung erschweren nach Medienberichten vielen Betrieben die
tierschutzgerechte Umstellung und den Stallumbau (www.topagrar.com/manage
ment-und-politik/news/stallbau-im-dauerstau-wie-die-burokratie-die-deutsche
n-tierhalter-ausbremst-20009463.html). Die Folgen sind spürbar: Der
Strukturwandel ist in vollem Gange. Immer mehr Betriebe geben auf, und ein
wachsender Teil der tierischen Produktion verlagert sich ins Ausland,
insbesondere in der Schweine- und Geflügelhaltung (www.destatis.de/DE/Presse/Pr
essemitteilungen/2021/01/PD21_028_412.html).
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
umfangreiche Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls, zur Vereinfachung
von Genehmigungsverfahren beim Stallbau sowie zur praxisgerechten
Anpassung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben angekündigt. Insbesondere sollen
genehmigungsrechtliche Hürden abgebaut, Bestandsschutz für moderne
Tierwohlställe eingeführt und ein unkomplizierter Tierartenwechsel im Bau- und
Immissionsschutzrecht ermöglicht werden. Darüber hinaus sind ein
einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme sowie eine
dauerhafte Bereitstellung von Fördermitteln vorgesehen (www.koalitionsvertrag202
5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 40).
1. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Abschaffung genehmigungsrechtlicher Hürden
beim Stallbau umsetzen, Bestandsschutz für neu- und umgebaute
Tierwohlställe für mindestens 20 Jahre schaffen und dabei im Baugesetzbuch
(BauGB) einen unkomplizierten Tierartenwechsel ermöglichen (www.ko
alitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_20
25.pdf, S. 40)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass ein
unkomplizierter Tierartenwechsel auch für Tierhaltungsanlagen möglich ist,
die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG) unterliegen, und wie wird sie diesen ggf. konkret im Gesetz
verankern?
Die Fragen 1 bis 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Baurechtlich rechtmäßig errichteten baulichen Anlagen kommt bereits nach
dem geltenden Recht Bestandsschutz zu. Dieser, aus Artikel 14 des
Grundgesetzes abgeleitete, eigentumsrechtliche Bestandsschutz kann zwar z. B. durch
die Beseitigung der baulichen Anlage erlöschen, ist aber grundsätzlich nicht
zeitlich begrenzt.
Der Neu- und Umbau von Tierhaltungsanlagen, einschließlich eines
Tierartwechsels, ist in vielen Fällen bereits jetzt zulässig. Dies gilt einerseits für
bauliche Anlagen zur Tierhaltung, die gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 1 oder
Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) privilegiert sind. Dies sind zum einen als
landwirtschaftlich im Sinne des § 201 BauGB geltende Betriebe; d. h. solche,
die über so viel betriebseigene Fläche verfügen, dass sie in der Lage sind, mehr
als die Hälfte des benötigten Futters selbst zu erzeugen. Als betriebseigen
gelten dabei auch Flächen, die langfristig gepachtet sind. Zum anderen sind auch
kleine gewerbliche (d. h. nicht landwirtschaftliche) Betriebe privilegiert, die
eine bestimmte Größe nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht überschreiten (bei Mastschweinen sind dies z. B. 1500
Tierplätze).
Für die verbleibenden, großen gewerblichen Betriebe im Außenbereich (die
also die Mindestgröße nach dem UVPG überschreiten und keine hinreichende
Flächenausstattung besitzen), die somit nicht im Außenbereich privilegiert
zulässig sind, bedarf der Neu- und Umbau grundsätzlich der Aufstellung eines
Bebauungsplans. Nach § 245a Absatz 6 BauGB ist dies für einen
tierwohlgerechteren Stallumbau jedoch nicht erforderlich. Dies gilt auch für einen
Wechsel der Tierart, jedoch unter der Voraussetzung, dass das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz bereits entsprechende Haltungskriterien für die Zieltierart
vorsieht.
Für Tierhaltungsanlagen, die aufgrund eines (vorhabenbezogenen)
Bebauungsplans errichtet wurden, gilt, dass auch der Neu- oder Umbau den Festsetzungen
des Bebauungsplans entsprechen muss. Sofern dies nicht der Fall ist, gilt für
Änderungen der Tierhaltungsanlagen, die einen tierwohlgerechteren Umbau
zum Gegenstand haben, dass gemäß § 245a Absatz 6 Satz 5 BauGB eine
Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt werden soll und somit auch hier
keine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist.
3. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Erleichterungen beim Stallbau insbesondere im
Baugesetzbuch bundesweit einheitlich und auch in den Ländern umgesetzt
werden, in denen restriktive Genehmigungspraktiken bestehen?
Das materielle Recht, das durch die Bundesgesetze bestimmt wird, gilt in allen
Ländern gleich. Die Ausführung der Gesetze sowie die Ausgestaltung und
Durchführung des Verfahrens liegen in der Zuständigkeit der Länder.
4. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Einführung eines einmaligen Prüf- und
Zulassungsverfahrens für neue Stallsysteme umsetzen, um „langfristigen
Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft
herzustellen“ (ebd.)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme
wird derzeit geprüft.
5. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte praxistaugliche Umgestaltung der Regelungen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich der landwirtschaftlichen
Tierhaltung umsetzen (ebd.)?
a) Wenn ja, wie konkret, und bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag ist die Richtschnur des Handelns der Bundesregierung.
Folglich wird für die im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben eine
Umsetzung im Laufe der Legislaturperiode angestrebt.
6. Wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbart, die notwendigen Mittel für den
tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft
bereitstellen (ebd.)?
a) Wenn ja, bis wann, und in welcher Höhe?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wird die Bundesregierung das „Bundesprogramm Umbau der
Tierhaltung“ fortsetzen, so wie vom Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Heimat Alois Rainer angekündigt (www.topagrar.com/manag
ement-und-politik/news/rainer-will-um-milliarden-fur-die-tierhaltung-ka
mpfen-a-20014979.html)?
a) Wenn ja, beinhaltet dies auch die Fortführung der Förderung der
laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die höhere
Tierhaltungsstandards einhalten (www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerder
ungen-Auftraege/Bundesprogramm_Umbau_Tierhaltung/BUT_nod
e.html)?
b) Wenn ja, wird sich das Bundesprogramm weiterhin auf die
Schweinehaltung konzentrieren (ebd.)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des
„Bundesprogramms Umbaus der Tierhaltung“?
d) Wie viele Anträge wurden seit dem Start des Programms bewilligt,
wie viele abgelehnt, und aus welchen Gründen?
Die Fragen 6, 6a, 6b, 7, 7a bis 7d und 12 werden aufgrund des
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Antwort zu Frage 7d erfolgt mit Sachstand vom 30. Juni 2025.
Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 –
Investive Vorhaben“ trat am 1. März 2024 in Kraft, die Richtlinie „Förderung des
Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ folgte am
1. April 2024.
Eine Entscheidung über eine etwaige Weiterentwicklung der Förderinstrumente
ist noch nicht getroffen worden.
Bisher wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
146 Anträge auf investive Förderung bewilligt und neun Anträge auf investive
Förderung abgelehnt, weil diese den Anforderungen der Richtlinie nicht
entsprachen. Zudem wurde bei 606 Haltungseinrichtungen die Förderfähigkeit
nach der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 –
Laufende Mehrkosten“ anerkannt.
Mit dem Koalitionsvertrag wurde ein klares Bekenntnis zur
landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland abgelegt. Dafür soll Verlässlichkeit und
Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte geschaffen werden.
Dadurch wird auch die Investitionsbereitschaft in der Landwirtschaft weiter
gefördert.
8. Wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD vereinbarte Überarbeitung und Vereinfachung der Technischen
Anleitung Luft (TA-Luft) umsetzen (www.koalitionsvertrag2025.de/site
s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 37)?
a) Wenn ja, bis wann, und wird die Anpassung praxisgerecht erfolgen,
um weitere Rückgänge der Nutztierzahlen zu verhindern?
b) Wenn ja, soll die Anpassung der TA-Luft als 1 : 1-Umsetzung der
EU-Vorgaben erfolgen, um Wettbewerbsnachteile der heimischen
Nutztierhaltung zu verringern, insbesondere auch hinsichtlich des
verpflichtenden Einbaus der Abluftreinigung für neue
Tierhaltungsanlagen mit Zwangslüftung für Schweine und Geflügel, welcher über
die derzeit geltenden EU-Vorgaben hinausgeht, der praxisfernen
Nachrüstverpflichtung für Bestandsanlagen bis 2026 oder
beispielsweise der Pflicht zur Nachrüstung für sogenannte V-Anlagen, die
unter das Immissionsschutzrecht fallen (www.topagrar.com/manage
ment-und-politik/news/ta-luft-dringend-uberarbeiten-oder-viele-hof
e-schaffen-tiere-ab-20014122.html)?
c) Wenn ja, wird es Anpassungen bei den Übergangsregelungen geben?
d) Wenn ja, wird ein Bestandsschutz für neu errichtete oder umgebaute
Tierwohlställe geschaffen werden?
e) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, eine Vorrangregelung
Belang gegenüber weiteren Schutzgütern einzuführen, die den
Betrieben, die ihren Stall umbauen möchten, einen Umbau am
bestehenden Standort ermöglicht?
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage führender
Agrarverbände, wonach insbesondere die praxisfernen
Nachrüstverpflichtungen der TA-Luft zu einem beschleunigten Strukturwandel in der
Nutztierhaltung beitragen (www.topagrar.com/management-und-poli
tik/news/ta-luft-dringend-uberarbeiten-oder-viele-hofe-schaffen-tier
e-ab-20014122.html)?
Die Fragen 8 bis 8f werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag ist die Richtschnur des Handelns der Bundesregierung.
Folglich ist auch für die im Koalitionsvertrag genannten Vorhaben zur
Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) eine Umsetzung
vorgesehen. Mit der vorgesehenen Umgestaltung der TA-Luft als „Kapitellösung“
mit zehn sektoralen Verwaltungsvorschriften hat die Bundesregierung bereits
einen wichtigen Schritt unternommen, um die Struktur der TA-Luft zu
vereinfachen. Zu weiteren Schritten für die Umsetzung der Vorhaben zur TA-Luft aus
dem Koalitionsvertrag kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskunft
gegeben werden.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, sicherzustellen, dass Betriebe die
gesetzlich vorgeschriebene Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum
bis 2026 tierschutzgerecht und wirtschaftlich umsetzen können,
insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des Baurechts, der TA-
Luft und der Fördermodalitäten (www.nutztierhaltung.de/schwein/sau-fe
rkel/oekonomie/novellierte-tierschutz-nutztierhaltungsverordnung/)?
a) Wenn ja, wird es gesetzliche Fristverlängerungen oder
Übergangsregelungen geben, um einen Strukturbruch in der Ferkelerzeugung zu
vermeiden?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zur
Genehmigungsbeschleunigung und finanziellen Unterstützung plant die Bundesregierung bis
Ende 2025?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Anforderungen an die Sauenhaltung im Deckzentrum, die mit der
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2021 eingeführt
wurden, gehen mit einer Übergangszeit von acht Jahren einher. Eine
Fristverlängerung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Umbau der Sauenhaltung im
Deckzentrum kann im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung gefördert werden.
10. Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie sich die aktuellen
baurechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und förderpolitischen
Rahmenbedingungen auf die Zahl der Tierhalter, insbesondere in der
Schweine- und Geflügelhaltung, in den Jahren von 2020 bis 2025 ausgewirkt
haben, und mit welchen Entwicklungen rechnet sie ggf. in den nächsten
fünf Jahren bei unverändertem Rechtsrahmen?
Daten zu den Auswirkungen der von den Fragestellern angeführten
Rahmenbedingungen auf die Zahl der Tierhalter liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zahlen zur Tierhaltung können dem folgenden Link entnommen werden: www-
genesis.destatis.de/datenbank/online/url/770c9162.
11. Sind bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zur Vereinfachung
des Immissionsschutzrechts und der TA-Luft Änderungen in der
Zuständigkeit oder der Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erforderlich
oder bereits erfolgt, und wenn ja, inwiefern?
Der Zuständigkeitszuschnitt der Bundesressorts, einschließlich des
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN), wurde mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom
6. Mai 2025 festgelegt. Die Auffassungen der Bundesregierung ergeben sich
aus dem Koalitionsvertrag. Er ist die Richtschnur des Handelns der zuständigen
Bundesministerien.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der in den letzten
Legislaturperioden geführten Agrarpolitik auf die Investitionsbereitschaft
in tierwohlgerechte Ställe und die Entwicklung der Nutztierhaltung
insgesamt, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für das
weitere Vorgehen der Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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