Schriftliche Frage 56 von Dirk Brandes (AfD): Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießa…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 56 von Dirk Brandes (AfD): Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießa…
Frage 56 (Dirk Brandes, AfD):
Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießanlagen auf Bundeswehr- und NATO- Liegenschaften durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw; vgl. E-Mail- Schriftverkehr durch BAIUDBw Infra I 2, Az 45-04-01, 3. Erlass BMVg IUD vom 24. Februar 2024) zu kündigen, und hält die Bundesregierung diese Kündigungen für gerechtfertigt, insbesondere unter dem Aspekt, dass Wurftaubenschießstände nach meiner Kenntnis auch ohne Gefährdung des Bodens und des Grundwassers betrieben werden können und auch betrieben werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 20. Mai 2025:
Die Kündigungen erfolgten angesichts der mit dem Betrieb der Anlagen einhergehenden Gefahr von Umweltbelastungen sowie der möglichen Gefährdung für Wildtiere. Die Bundesregierung hält die Kündigungen im Sinne der Fragestellung für gerechtfertigt.
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