Schriftliche Frage 55 von Martin Reichardt (AfD): Sind mir vorliegende Informationen, nach denen diejenige Brigade der deutschen Bundeswehr, die gegenwärtig im Einsatzland Litauen weiter auf…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören..
Text
Schriftliche Frage 55 von Martin Reichardt (AfD): Sind mir vorliegende Informationen, nach denen diejenige Brigade der deutschen Bundeswehr, die gegenwärtig im Einsatzland Litauen weiter auf…
Frage 55 (Martin Reichardt, AfD):
Sind mir vorliegende Informationen, nach denen diejenige Brigade der deutschen Bundeswehr, die gegenwärtig im Einsatzland Litauen weiter aufgestellt wird (www.bundeswehr.de/de/auftrag/vertei digung/aufgaben/bundeswehr-litauen-grosse-schri tte-deutsche-kampfbrigade), mit Waffen und Material anderer Großverbände der Bundeswehr ausgestattet worden ist, zutreffend, und wenn ja, um welche Umfänge an Waffen und Material handelt es sich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. September 2025:
Ja, die Brigade in Litauen wird prioritär ausgestattet. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Im Übrigen birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Relationen
- asked ← Martin Reichardt (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung