Schriftliche Frage 90 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungsl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 90 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungsl…
Frage 90 (Thomas Ladzinski, AfD):
Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie erstellt, und welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem laut Aussagen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft nun vertieften Monitoring des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hinsichtlich des Vollzugsstandes der Lärmaktionspläne, insbesondere hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 23. Mai 2025:
Nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mussten die Mitgliedstaaten bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne der Runde 4 aufstellen oder aktualisieren. Diese Lärmaktionspläne waren bis zum 18. Januar 2025 der Europäischen Kommission zu melden. Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Für folgende Ballungsräume haben die Länder dem Umweltbundesamt noch keine berichtsfähigen Lärmaktionspläne der Runde 4 zur Übermittlung an die Europäische Kommission gemeldet: Berlin, Bremerhaven, Chemnitz, Dresden, Freiburg, Hannover, Heidelberg, Hildesheim, Karlsruhe, Kiel, Leipzig, Ludwigshafen, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Ulm, Würzburg.
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