Verkehrslärmschwerpunkte an Bundesautobahnen und Pläne der Bundesregierung zum Lärmschutz
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Verkehrslärmschwerpunkte an Bundesautobahnen und Pläne der Bundesregierung zum Lärmschutz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3783
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jorrit Bosch, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier,
Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Verkehrslärmschwerpunkte an Bundesautobahnen und Pläne der
Bundesregierung zum Lärmschutz
Dauerhaft erhöhte Lärmbelastung ist die drittgrößte umweltbedingte
Gesundheitsgefahr in Europa. Lärm führt zu einer Vielzahl an negativen
Gesundheitsfolgen wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verursacht innerhalb der EU
nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur jährlich einen Verlust von
1,3 Millionen gesunden Lebensjahren. In Deutschland sind 26 Prozent der
Bevölkerung dauerhaft zu hohem Verkehrslärm (>55 Dezibel) ausgesetzt, der
Nachtschwellenwert von 50 Dezibel wird für 18 Prozent der Bevölkerung
überschritten (www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/environmental-noise-
ineurope-2025). Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie mussten bis zum 30.
Juni 2022 für besonders stark von Lärm belastete Verkehrswege und
Ballungsräume Lärmkarten erstellt werden. In den bis zum 18. Juli 2024 verpflichtend
erstellten Lärmaktionsplänen werden Autobahnen in kommunalen
Lärmaktionsplänen häufig als Lärmschwerpunkte genannt. Die Kommunen sind aufgrund
deren Zuständigkeit vom Handeln der Autobahn GmbH abhängig. Weder die
Autobahn GmbH noch das Umweltbundesamt haben jedoch eine systematisch
aufbereitete Übersicht zu diesen Lärmschwerpunkten veröffentlicht. Zur
gesamthaften Betrachtung des Themas Autobahnlärm ist eine solche
Datengrundlage jedoch essenziell. Alle Fragen zu Lärmbelastung beziehen sich auf die
Zahlen der aktuellen Lärmkartierung Runde 4, basierend auf der
Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) und nach CNOSSOS-EU/DE Standards.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jeweils von Verkehrslärm
von Autobahnen mit LDEN zwischen 65 und 69 dB(A), zwischen 70 und
74 dB(A) sowie über 75 dB(A) betroffen (bitte die jeweiligen
Betroffenenzahlen tabellarisch nach Autobahn und jeweils betroffener Kommune
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anwohnerinnen und Anwohner sind jeweils von Verkehrslärm
von Autobahnen mit LNight zwischen 55 und 59 dB(A), zwischen 60 und
64 dB(A), zwischen 65 und 69 dB(A) sowie über 70 dB(A) betroffen
(bitte die jeweiligen Betroffenenzahlen tabellarisch nach Autobahn und
jeweils betroffener Kommune aufschlüsseln)?
3. Welche sind die 50 Autobahnabschnitte mit den meisten lärmbetroffenen
Anwohnerinnen und Anwohnern mit LDEN ab 65 dB(A), und wie hoch ist
auf diesen Abschnitten jeweils die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
4. Welche sind die 50 Autobahn-Abschnitte mit den meisten lärmbetroffenen
Anwohnerinnen und Anwohnern bezüglich LNight ab 55 dB(A), und wie
hoch ist auf diesen Abschnitten jeweils die zulässige (nächtliche)
Höchstgeschwindigkeit?
5. Im Zeitraum von 2014 bis 2024 wurden (bitte Angaben tabellarisch
aufschlüsseln):
a) an welchen Autobahnstrecken Lärmsanierungen durchgeführt,
b) dabei jeweils Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen, und
c) wie wurden diese Strecken jeweils ausgewählt?
6. An welchen Strecken plant die Bundesregierung, in den nächsten zehn
Jahren Lärmschutzsanierungen umzusetzen (bitte tabellarisch in
Jahresscheiben angeben)?
7. Für den Lärmschutz an welchen Abschnitten welcher neuen oder zu
sanierenden Autobahnen sollen die im Haushaltseinzelplan 12, Titel
891 11-721 Investitionen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ laut den
Erläuterungen zu Haushaltsvermerk 2 für Lärmschutz veranschlagten
Euro 40 000 000 eingesetzt werden?
a) In welcher Höhe standen hierfür seit dem Jahr 2021 jeweils Mittel zur
Verfügung, und wie viele davon wurden jeweils ausgegeben?
b) Für welche entsprechenden Abschnitte (vgl. Frage 7) wurden diese
Mittel jeweils verwendet?
8. Wann wird das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den laut § 2
Absatz 4 Satz 1 der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
spätestens im Jahre 2025 vorzulegenden Bericht über die Durchführung der
Verordnung, der laut Bericht des BMV an die
Bundesverkehrsministerkonferenz (vom 11. September 2025) noch für dieses Jahr angestrebt ist,
vorlegen?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die von den mit der
Evaluierung beauftragten externen Forschungsnehmern empfohlene
„Absenkung der Auslöseschwelle und Reduzierung der
Immissionsgrenzwerte“ (ebd.) umzusetzen, und plant die Bundesregierung in der laufenden
Legislaturperiode die Angleichung der Schwellenwerte für Lärmsanierung
an die Schwellenwerte für Lärmvorbeugung im Neu- und Ausbau,
spezifiziert in § 2 Absatz 1 16. BlmSchV, wenn ja, wann, und wenn nein, warum
nicht?
10. Welche (weiteren) Maßnahmen wird die Bundesregierung zur
Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in der laufenden Legislaturperiode
umsetzen, wann sollen sie wie umgesetzt werden, und wenn keine, warum
nicht?
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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