polradar

Schriftliche Frage 97 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung der novellierten EU- Industrieemissionsrichtlinie (IED), und welche spezifischen Regelun…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 97 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung der novellierten EU- Industrieemissionsrichtlinie (IED), und welche spezifischen Regelun… Frage 97 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Stand der nationalen Umsetzung der novellierten EU- Industrieemissionsrichtlinie (IED), und welche spezifischen Regelungen oder Anpassungen sind im Rahmen der Umsetzung für modulare oder forschungsnahe Anlagen vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 27. Oktober 2025: Zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie liegen Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom Juli 2025 vor. Die Länder- und Verbändeanhörung ist abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Der Abschluss der Rechtsetzungsverfahren und das Inkrafttreten sind für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Im Hinblick auf modulare Anlagen enthalten die Referentenentwürfe Regelungen, welche die Erteilung von Rahmengenehmigungen vereinfachen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im genehmigten Rahmen flexibel und schnell Produktionen anzupassen. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 gilt die Industrieemissionsrichtlinie nicht für Forschungstätigkeiten, Entwicklungsmaßnahmen oder die Erprobung von neuen Produkten und Verfahren. Diese Ausnahme war bisher national nur für den formal-rechtlichen Aspekt des anzuwendenden Genehmigungsverfahrens umgesetzt. Zur Erhöhung der Flexibilität und zur Förderung von Forschung und Entwicklung soll nunmehr geregelt werden, dass befristet genehmigte Versuchsanlagen zukünftig nicht als Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes eingeordnet werden; nur für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie geltende materiell-rechtliche Anforderungen (z. B. die Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand des Anlagengrundstücks) finden dann auf die befristet genehmigten Versuchsanlagen keine Anwendung.

Relationen