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Schriftliche Frage 21 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 21 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a… Frage 21 (Sahra Mirow, Die Linke): Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zum Zweck der Migrationskontrolle durchgeführt hat, waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von Beschwerden bzw. anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Maßnahmen nach § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG), und wie viele Personenkontrollen zur Migrationskontrolle hat die Bundespolizei an Bahnhöfen in Baden- Württemberg durchgeführt (bitte nach den zehn Bahnhöfen mit den häufigsten Kontrollen bzw., soweit keine Statistiken für einzelne Bahnhöfe geführt werden, den Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Mai 2025: Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) liegen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 aufgrund von durchgeführten Befragungen und Kontrollen gemäß § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG insgesamt 28 Beschwerden und zwei Gerichtsverfahren vor. Angaben für das laufende Jahr 2025 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Rechtsnormen wird statistisch nicht vorgenommen. Gemäß der PES erfolgten im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2025 im Zuständigkeitsbereich der für Baden-Württemberg regional zuständigen Bundespolizeidirektion Stuttgart insgesamt 119.502 Befragungen und Kontrollen gemäß § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bahnhöfen ist nicht möglich. Statistische Angaben zu den jeweiligen Dienststellen der Bundespolizei können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung der Dienststellen nach Aufgabenbereichen (z. B. grenzpolizeiliche bzw. bahnpolizeiliche Aufgaben) ist nicht möglich. Bundespolizeiinspektion Anzahl Befragungen § 22 BPolG Anzahl Kontrollen § 23 BPolG Offenburg      0  33.741 Weil am Rhein      0  26.817 Karlsruhe     23  23.304 Konstanz      0  19.224 Stuttgart     96       0 Flughafen Stuttgart 16.297       0 Gesamt: 16.416 103.086

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