Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr (Antwort zu Drs. 21/7464)
Text
Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr (Antwort zu Drs. 21/7464)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7891
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic,
Chantal Kopf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7464 –
Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei
und Grenzverkehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat die stationären
Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der
Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen
Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem
Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter
irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten
Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft,
Pendlerinnen und Pendler sowie Grenzregionen und schaden dem freien
Personenverkehr in Europa.
Die Fragestellenden haben bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit
wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen,
Binnengrenzkontrollen beenden“ (Bundestagsdrucksache 21/5751) dargelegt, dass die
stationären Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen,
Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die
Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage,
Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die
Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder
zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht.
Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und
der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in
Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k
258366-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein
Gericht, das die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat
in zwei konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von
Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die
Anordnung und Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-
österreichischen Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen, weil keine
neue ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayer
n.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.ge
setze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl=
true). Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechts-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. September 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
widrig erklärt (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgericht
e/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_65
0-25_KO_Urteil_vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht
München wurden die seit Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als
unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/
vgmuenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-k
odex-rechtswidrig).
Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das
Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich
sowie über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die
Grenzregionen Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen
Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie
Unternehmen ist ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und
Warenverkehr zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler
Bedeutung. Menschen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-
Württembergs pendeln täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und
Frankreich und werden an stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und
müssen Wartezeit in Kauf nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit
verbundenen Verzögerungen können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und
Pendler, Unternehmen, Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist
ein erheblicher Teil der Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und
grenzpolizeilichen Aufgaben gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein
erhebliches parlamentarisches Interesse daran, Umfang, personelle
Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit der stationären Grenzkontrollen in Baden-
Württemberg nachvollziehen zu können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der von den Fragestellern wiederkehrend verwendete Begriff der „stationären
Grenzkontrolle“ ist überwiegend unzutreffend. Die Bundespolizei führt im
Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Bundespolizeigesetz die an den
Landbinnengrenzen gemäß Artikel 25 ff. Schengener Grenzkodex
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nicht starr durch, sondern
kontrolliert in diesem Zusammenhang lageangepasst, d. h. örtlich und zeitlich
flexibel. Dabei orientiert sich die Bundespolizei an der Entwicklung des
illegalen Migrationsgeschehens und an den örtlichen Gegebenheiten.
1. Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
aufgebaut?
An der Binnengrenze mit der Schweiz führt die Bundespolizei
grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an Grenzabfertigungsstellen auf dem Hoheitsgebiet der
Schweiz durch. Sie stützt sich dabei auf das Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die
Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die
Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961 (BGBl 1962 II
S. 879) in Verbindung mit den jeweils gültigen Zonenvereinbarungen. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) An wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre
Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
b) An welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre
Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
Die Fragen 1a) und b) werden gemeinsam beantwortet.
Der Grenzübertritt ist an allen Stellen der landseitigen Binnengrenzen möglich
und zulässig. Im Kontext der Durchführung der lageangepassten
Binnengrenzkontrollen – auch an den Landgrenzen zu Frankreich und Schweiz – wurde auf
eine Benennung von Grenzübergangsstellen verzichtet. Dies erfolgt aus
Gründen der Verhältnismäßigkeit und Flexibilität, um die Beeinträchtigungen für
den grenzüberschreitenden Verkehr (einschließlich Waren-/Güterverkehr) so
gering wie möglich zu halten.
Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der lageangepassten
Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg, mit den Grenzen zu Frankreich und
zur Schweiz, die verfügbaren infrastrukturellen Informationen zu
grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen. In diesem Zusammenhang hat die
Bundespolizei neun Straßenverbindungen hinsichtlich der Anforderungen an die
Durchführung und Sicherheit der Binnengrenzkontrollen sowie die Sicherheit
der Reisenden und dritter Personen infrastrukturell ertüchtigt. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) Seit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen?
d) Zu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie
betrieben?
Die Teilfragen 1c und 1d werden gemeinsam beantwortet:
Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze mit der Schweiz seit Oktober 2023 und an der
Landgrenze mit Frankreich seit September 2024 durch. Im Übrigen wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
e) Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig?
In Baden-Württemberg ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart regional
zuständig.
Zur Bundespolizeidirektion (BPOLD) Stuttgart gehören die jeweils örtlich
zuständigen Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) Stuttgart, Stuttgart Flughafen,
Offenburg, Karlsruhe, Konstanz und Weil am Rhein, die u. a. auch
grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.
f) Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet
oder ausgeweitet?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen
Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach
Grenzübergang aufschlüsseln)?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
a) Wie viele Personen wurden dort jeweils als unerlaubt eingereist
festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen?
Die erbetene Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist in der
Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) nicht möglich. Die folgenden
Übersichten umfassen Feststellungen der Bundespolizeiinspektionen der
flächenmäßig die Landgrenzen von Baden-Württemberg abbildenden
Bundespolizeidirektion Stuttgart vom 7. Mai 2025 bis einschließlich 31. Juni 2026:
Unerlaubte Einreise
BPOLI Anzahl Personen
BPOLI KA 501
BPOLI KN 1.533
BPOLI OG 7.321
BPOLI S 165
BPOLI STR 182
BPOLI WEI 7.011
Gesamt 16.713
Zurückweisungen
BPOLI Anzahl Personen
BPOLI KA 7
BPOLI KN 1.154
BPOLI OG 5.593
BPOLI WEI 6.693
Gesamt 13.447
Zurückschiebungen
BPOLI Anzahl Personen
BPOLI KA 12
BPOLI KN 25
BPOLI OG 301
BPOLI WEI 68
Gesamt 406
vollstreckte Haftbefehle
BPOLI Anzahl Personen
BPOLI KA 48
BPOLI KN 229
BPOLI OG 557
BPOLI WEI 777
Gesamt 1.611
b) Welche Staatsangehörigkeiten bzw. Alter bzw. Geschlecht hatten die
zurückgewiesenen Personen, und wie viele davon waren unbegleitete
Minderjährige?
Auf die Anlage* wird verwiesen.
c) Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert, und wie viele
dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen?
Die Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 Asylgesetz im Rahmen der
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind in der nachfolgenden
Übersicht dargestellt.
Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 AsylG
BPOLI Anzahl Personen
BPOLI KN 31
BPOLI OG 56
BPOLI WEI 75
Gesamt 162
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7891 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen
bzw. aufgehoben?
In zwei Fällen wurde nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage der
Verwaltungsakt der Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg
zurückgenommen.
e) In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die
Zurückweisung beantragt?
In zwei Fällen wurden Eilanträge gegen die Zurückweisung im Raum Baden-
Württemberg gestellt.
3. Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem
Grenzübergang?
Auf die Antwort zu Frage 2a) wird verwiesen.
4. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in
Baden-Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte
nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein,
Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe
Hauptbahnhof (Hbf), Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender
Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
5. Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im
Bahnverkehr in Baden-Württemberg, und in vielen Fällen wurden
Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem
zurückgenommen bzw. aufgehoben?
Statistische Daten im Sinne der ersten Teilfrage liegen nicht vor.
In zwei Fällen wurden die Zurückweisungen im Bahnverkehr im Raum Baden-
Württemberg zurückgenommen.
6. Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, und wie hoch
war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche
Verzögerung?
Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.
7. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in
Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Bundespolizeiinspektion
Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen
Stuttgart, Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 1. Juli 2026 sind insgesamt 2.539 Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten in Baden-Württemberg eingesetzt. Die Dislozierung auf die
jeweiligen Bundespolizeiinspektionen kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
BPOLD Stuttgart 01. 07. 2026
Stab BPOLD Stuttgart 152
BPOLI Karlsruhe 370
BPOLI Offenburg 321
BPOLI Weil am Rhein 465
BPOLI Konstanz 209
BPOLI Stuttgart 317
BPOLI Flughafen
Stuttgart
388
MKÜ Stuttgart 198
BPOLI KB Stuttgart 119
Gesamt 2.539
8. Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre
Grenzkontrollen gebunden, und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem
Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte nach Bahnhof, insbesondere
Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut,
Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit
grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?
Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ.
Das bedeutet, dass die Bundespolizei ihre Einsatzkräfte aufgabenübergreifend
einsetzt (u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich
sowie im Bereich der Luftsicherheit). Aufgrund des aufgabenübergreifenden
Einsatzes der Einsatzkräfte der Bundespolizei liegen keine darüberhinausgehenden
Daten im Sinne der Fragestellung vor.
9. Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden-
Württemberg unbesetzt, und wie verlief die Entwicklung der Planstellen
in den letzten fünf Jahren?
Die Frage zu unbesetzten Planstellen wird analog der Beantwortung
vorangegangener Anfragen auf der Grundlage organisatorisch eingerichteter
Dienstposten für den Polizeivollzugsdienst interpretiert und beantwortet. Die Anzahl der
unbesetzten Dienstposten kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
BPOLD Stuttgart 01.07.
2022
01.07.
2023
01.07.
2024
01.07.
2025
01.07.
2026
Stab BPOLD Stuttgart 13 23 16 10
BPOLI Karlsruhe 108 66 51 32 25
BPOLI Offenburg 15 20 1
BPOLI Weil am Rhein 108 82 38 39
BPOLI Konstanz 30 31 10 12 6
BPOLI Stuttgart 64 58 31 32 8
BPOLI Flughafen
Stuttgart
14
MKÜ Stuttgart 12 33 25 29 10
BPOLI KB Stuttgart 13 37 25 21 25
Gesamt 399 350 196 176 74
10. Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die
stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten
Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach
Dienststellen aufschlüsseln)?
Die Überstunden-Entwicklung in der Bundespolizeidirektion Stuttgart ist in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei stellt die obere Zeile der Tabelle den
jeweiligen Monat und die untere Zeile den dazugehörigen Überstundenstand
dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025 09/2025 10/2025 11/2025 12/2025
98.996 119.353 134.929 112.027 112.927 101.142 95.087 103.109 123.347
01/2026 02/2026 03/2026 04/2026 05/2026 06/2026
125.560 117.682 100.995 107.072 149.244 137.186
Hinweise:
Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten: Gleitzeit- und
Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 Bundespolizeibeamtengesetz, Mehrarbeit nach
§ 88 Bundesbeamtengesetz.
Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen Salden aller
Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten sowohl geleistete als
auch bereits abgebaute Überstunden.
11. Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025
insgesamt für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
aufgewendet, und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf
eine Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10, sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
12. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai
2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die
zum Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
versetzt?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
13. Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer
Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl,
Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten sechs Jahren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Personalstärke an den genannten Bahnhöfen kann aufgrund der
integrativen
Aufgabenwahrnehmung nicht unmittelbar dargestellt werden. Zur
Beantwortung der Frage wurden daher die Personalstärken der
Bundespolizeiinspektionen ermittelt, zu denen die jeweiligen Bahnhöfe zugeordnet sind. Darüber
hinaus werden die erforderlichen Daten nur für fünf Jahre vorgehalten.
Bahnhöfe
Baden-
Württemberg
01.07.2022 01.07.2023 01.07.2024 01.07.2025 01.07.2026
BPOLI
Karlsruhe
Karlsruhe Hbf
246,22 305,71 320,98 338,95 347,20
BPOLI
Konstanz
Konstanz
Singen
162,90 159,25 184,67 192,22 194,55
BPOLI
Offenburg
Offenburg
Kehl
216,46 242,09 266,26 265,89 301,53
BPOLI
Stuttgart
Stuttgart Hbf
228,93 254,75 272,64 267,88 290,93
BPOLI Weil
am Rhein
Basel
Badischer Bahnhof
Weil am Rhein
Waldshut
Freiburg Hbf
248,67 295,02 340,70 353,81 443,52
Gesamt 1103,18 1256,82 1385,25 1418,75 1577,73
14. Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im
Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 ihre einsatzbedingten
Mehrkosten im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Eine
Aufschlüsselung nach einzelnen Grenzkontrollabschnitten erfolgt hier jedoch nicht.
Zu den Gesamtkosten der Bundespolizei wird auf die Antwort der
Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/7233 verwiesen.
15. In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte
anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären
Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der
Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte
und Einsatzdauer aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen
dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
16. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von
der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder
zurückbefördert, und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer
temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und
zurückzugelangen (z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als
zwei Stunden, mehr als drei Stunden)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen
dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor.
17. Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit
einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich
jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine
Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten?
In den von der Bundespolizeidirektion Stuttgart im Land Baden-Württemberg
betriebenen Grenzkontrollstellen wird lediglich eine Grenzkontrollstelle (Weil
am Rhein – Palmrainbrücke) nicht mit einer Toilette betrieben. Die dort
eingesetzten Einsatzkräfte begeben sich zum nahegelegenen Grenzübergang, Weil
am Rhein-Autobahn, um dort die Toilette zu nutzen. Die Entfernung beträgt ca.
1,3 km, die Fahrtzeit ist unter fünf Minuten. Alle übrigen Grenzkontrollstellen
sind mit einer Toilette ausgestattet.
Bei allen Grenzkontrollstellen ist Wetterschutz (u. a. in Form von Containern
oder Zelten) vorhanden. Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten
versorgen sich während des Einsatzes eigenständig.
18. Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und
Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt, und wo sind diese
anteilsmäßig stationiert?
Derzeit unterstützt die Direktion Bundesbereitschaftspolizei die
Bundespolizeidirektion Stuttgart mit insgesamt 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten.
Aus einsatztaktischen Gründen wird von einer detaillierten Aufschlüsselung
abgesehen.
19. Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit
dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen, und an welchen
Kontrollstellen genau unterstützen sie?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
1
Anhang zur Teil-Frage 2b
Statistische Angaben zur Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
Algerien 3 76 811 976 1866
Afghanistan 129 543 810 1482
Türkei 118 498 676 1292
Marokko 59 279 542 880
Tunesien 1 61 229 309 600
Somalia 57 141 392 590
Eritrea 60 86 384 530
Syrien 71 139 269 479
Guinea 4 195 122 321
Ukraine 97 43 145 285
Irak 50 78 138 266
Sudan 5 210 33 248
Kosovo 18 126 96 240
Ägypten 1 15 63 151 230
Russland 5 172 48 225
Georgien 11 139 67 217
Albanien 19 108 87 214
Kamerun 11 114 59 184
Nigeria 17 93 61 171
Pakistan 20 65 75 160
China (Volksrep.) 16 73 57 146
Côte d'Ivoire 6 95 38 139
Moldau 1 6 62 64 133
Iran 23 54 51 128
Gambia 1 10 54 57 122
Libyen 10 53 59 122
Serbien 5 67 47 119
Kongo DemRep 72 29 101
Kolumbien 15 52 30 97
Senegal 2 47 41 90
ungeklärt 22 21 42 85
Indien 12 44 29 85
staatenlos 2 79 81
Libanon 10 18 47 75
Jordanien 14 17 43 74
Äthiopien 10 19 44 73
Bosnien-Herzegowina 1 41 30 72
Armenien 58 12 70
Ghana 9 31 27 67
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
2
Sri Lanka 6 19 38 63
Staatsangehörigkeit BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
Mali 4 37 22 63
Aserbaidschan 1 44 18 63
Nordmazedonien 8 29 21 58
Palästina 38 12 50
Sierra Leone 3 21 22 46
Venezuela 5 22 16 43
Angola 4 25 13 42
Bangladesch 2 19 19 40
Vietnam 3 28 7 38
Tschad 30 2 32
Peru 1 12 12 25
Jemen 17 6 23
Mongolei 3 11 7 21
Benin 2 13 5 20
Rumänien 1 3 16 20
Kongo Volksrep 13 6 19
Togo 12 7 19
Usbekistan 3 4 12 19
Südsudan 4 7 7 18
Burkina Faso 2 6 7 15
Paraguay 2 13 15
Guinea-Bissau 1 9 5 15
Mauretanien 12 2 14
Brasilien 3 4 6 13
Kuba 1 3 8 12
Ecuador 1 6 4 11
Frankreich 10 1 11
Kenia 2 8 10
Gabun 9 1 10
Dominikanische Republik 2 2 6 10
Philippinen 1 4 5 10
Nepal 9 1 10
Tadschikistan 2 7 9
Argentinien 1 3 5 9
Mexiko 2 3 4 9
Niger 2 7 9
Ruanda 8 1 9
Liberia 2 7 9
Madagaskar 6 2 8
Kasachstan 7 1 8
Kuwait 6 2 8
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
3
Thailand 2 2 3 7
Dschibuti 7 7
Staatsangehörigkeit BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
Polen 4 1 2 7
Haiti 4 3 7
Kap Verde 2 4 6
Chile 1 3 2 6
Montenegro 3 2 5
Jamaika 3 2 5
Israel 1 4 5
Indonesien 2 2 4
Tansania 1 2 1 4
Schweiz 2 1 3
Sao Tomé und Principe 3 3
Kambodscha 2 1 3
Simbabwe 3 3
Südafrika 3 3
Vereinigte Staaten von
Amerika
3 3
Mauritius 1 1 2
Zentralafrikanische
Republik
1 1 2
Ungarn 2 2
Laos 2 2
Slowakische Republik 2 2
Burundi 2 2
Kirgisistan 1 1 2
Sambia 2 2
Großbritannien 2 2
Bulgarien 1 1 2
Myanmar 2 2
Belarus 2 2
Suriname 2 2
Weißrussland 2 2
El Salvador 2 2
Italien 1 1 2
Nicaragua 1 1 2
Dominica 1 1
Oman 1 1
Komoren 1 1
Guatemala 1 1
Saudi-Arabien 1 1
Tschechische Republik 1 1
Namibia 1 1
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
4
Korea Republik 1 1
Uruguay 1 1
Portugal 1 1
Staatsangehörigkeit BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
Mosambik 1 1
Turkmenistan 1 1
Belgien 1 1
Uganda 1 1
Bolivien 1 1
Malediven 1 1
Lettland 1 1
Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447
Statistische Angaben zum Alter:
Alter
BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
0 3 19 18 40
1 9 32 23 64
2 9 29 31 69
3 9 22 24 55
4 10 32 21 63
5 10 21 28 59
6 6 22 17 45
7 7 35 35 77
8 6 12 29 47
9 5 13 21 39
10 3 22 24 49
11 8 21 20 49
12 5 22 22 49
13 3 24 27 54
14 15 20 44 79
15 18 30 115 163
16 40 39 244 323
17 41 61 217 319
18 46 210 276 532
19 2 39 199 270 510
20 37 195 269 501
21 36 211 307 554
22 1 39 193 271 504
23 44 224 309 577
24 2 43 284 279 608
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
5
25 58 250 334 642
26 44 243 315 602
27 1 50 240 273 564
28 48 211 232 491
Alter
BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
29 43 209 280 532
30 44 207 214 465
31 27 208 190 425
32 30 155 189 374
33 17 151 173 341
34 20 143 174 337
35 1 24 161 155 341
36 28 125 134 287
37 25 113 116 254
38 21 115 107 243
39 13 109 127 249
40 15 98 65 178
41 11 99 72 182
42 10 63 87 160
43 14 64 63 141
44 15 67 35 117
45 11 59 52 122
46 13 51 49 113
47 7 53 33 93
48 4 46 30 80
49 11 45 33 89
50 5 31 33 69
51 6 30 22 58
52 7 24 20 51
53 3 30 27 60
54 4 22 13 39
55 2 30 9 41
56 2 13 15 30
57 3 13 10 26
58 2 13 11 26
59 4 12 5 21
60 2 10 9 21
61 3 12 7 22
62 6 8 14
63 1 8 1 10
64 4 6 5 15
65 3 9 1 13
66 5 3 8
Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN 21/7464
6
67 1 5 5 11
68 1 4 4 9
69 1 2 2 5
70 1 5 1 7
71 2 8 2 12
Alter
BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
72 3 1 4
73 1 3 1 5
74 6 6
75 1 2 3
76 1 1
77 1 1 2
79 2 1 3
80 1 1
unbekannt 3 3
Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447
Statistische Angaben zum Geschlecht:
Geschlecht
BPOLI
Karlsruhe
BPOLI
Konstanz
BPOLI
Offenburg
BPOLI
Weil am
Rhein
Gesamtergebnis
männlich 7 927 4663 5861 11458
unbekannt 3 3
weiblich 227 930 829 1986
Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447
Statistische Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen:
BPOLI Konstanz 100
BPOLI Offenburg 73
BPOLI Weil am
Rhein 542
Gesamtergebnis 715
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ISSN 0722-8333
Relationen
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