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Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr (Antwort zu Drs. 21/7464)

dip / drucksache 07.09.2026 · WP 21 · 21/7891 · Antwort · Original ↗

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Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr (Antwort zu Drs. 21/7464) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7891 21. Wahlperiode 07.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Chantal Kopf, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7464 – Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat die stationären Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft, Pendlerinnen und Pendler sowie Grenzregionen und schaden dem freien Personenverkehr in Europa. Die Fragestellenden haben bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen, Binnengrenzkontrollen beenden“ (Bundestagsdrucksache 21/5751) dargelegt, dass die stationären Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen, Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht. Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k 258366-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein Gericht, das die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Anordnung und Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch- österreichischen Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen, weil keine neue ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayer n.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.ge setze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl= true). Auch das Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechts- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. widrig erklärt (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgericht e/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_65 0-25_KO_Urteil_vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht München wurden die seit Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als unvereinbar mit europäischem Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/ vgmuenchen-m23k258366-m23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-k odex-rechtswidrig). Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich sowie über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die Grenzregionen Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ist ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler Bedeutung. Menschen und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden- Württembergs pendeln täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich und werden an stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und müssen Wartezeit in Kauf nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit verbundenen Verzögerungen können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen, Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist ein erheblicher Teil der Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und grenzpolizeilichen Aufgaben gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches Interesse daran, Umfang, personelle Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit der stationären Grenzkontrollen in Baden- Württemberg nachvollziehen zu können. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der von den Fragestellern wiederkehrend verwendete Begriff der „stationären Grenzkontrolle“ ist überwiegend unzutreffend. Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Bundespolizeigesetz die an den Landbinnengrenzen gemäß Artikel 25 ff. Schengener Grenzkodex vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen nicht starr durch, sondern kontrolliert in diesem Zusammenhang lageangepasst, d. h. örtlich und zeitlich flexibel. Dabei orientiert sich die Bundespolizei an der Entwicklung des illegalen Migrationsgeschehens und an den örtlichen Gegebenheiten.  1. Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgebaut? An der Binnengrenze mit der Schweiz führt die Bundespolizei grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an Grenzabfertigungsstellen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz durch. Sie stützt sich dabei auf das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vom 1. Juni 1961 (BGBl 1962 II S. 879) in Verbindung mit den jeweils gültigen Zonenvereinbarungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) An wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt? b) An welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt? Die Fragen 1a) und b) werden gemeinsam beantwortet. Der Grenzübertritt ist an allen Stellen der landseitigen Binnengrenzen möglich und zulässig. Im Kontext der Durchführung der lageangepassten Binnengrenzkontrollen – auch an den Landgrenzen zu Frankreich und Schweiz – wurde auf eine Benennung von Grenzübergangsstellen verzichtet. Dies erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Flexibilität, um die Beeinträchtigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr (einschließlich Waren-/Güterverkehr) so gering wie möglich zu halten. Die Bundespolizei berücksichtigt im Rahmen der lageangepassten Binnengrenzkontrollen in Baden-Württemberg, mit den Grenzen zu Frankreich und zur Schweiz, die verfügbaren infrastrukturellen Informationen zu grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen. In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizei neun Straßenverbindungen hinsichtlich der Anforderungen an die Durchführung und Sicherheit der Binnengrenzkontrollen sowie die Sicherheit der Reisenden und dritter Personen infrastrukturell ertüchtigt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. c) Seit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen? d) Zu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie betrieben? Die Teilfragen 1c und 1d werden gemeinsam beantwortet: Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze mit der Schweiz seit Oktober 2023 und an der Landgrenze mit Frankreich seit September 2024 durch. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. e) Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig? In Baden-Württemberg ist die Bundespolizeidirektion Stuttgart regional zuständig. Zur Bundespolizeidirektion (BPOLD) Stuttgart gehören die jeweils örtlich zuständigen Bundespolizeiinspektionen (BPOLI) Stuttgart, Stuttgart Flughafen, Offenburg, Karlsruhe, Konstanz und Weil am Rhein, die u. a. auch grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen. f) Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet oder ausgeweitet? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach Grenzübergang aufschlüsseln)? Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor. a) Wie viele Personen wurden dort jeweils als unerlaubt eingereist festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen? Die erbetene Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) nicht möglich. Die folgenden Übersichten umfassen Feststellungen der Bundespolizeiinspektionen der flächenmäßig die Landgrenzen von Baden-Württemberg abbildenden Bundespolizeidirektion Stuttgart vom 7. Mai 2025 bis einschließlich 31. Juni 2026: Unerlaubte Einreise BPOLI Anzahl Personen BPOLI KA 501 BPOLI KN 1.533 BPOLI OG 7.321 BPOLI S 165 BPOLI STR 182 BPOLI WEI 7.011 Gesamt 16.713 Zurückweisungen BPOLI Anzahl Personen BPOLI KA 7 BPOLI KN 1.154 BPOLI OG 5.593 BPOLI WEI 6.693 Gesamt 13.447 Zurückschiebungen BPOLI Anzahl Personen BPOLI KA 12 BPOLI KN 25 BPOLI OG 301 BPOLI WEI 68 Gesamt 406 vollstreckte Haftbefehle BPOLI Anzahl Personen BPOLI KA 48 BPOLI KN 229 BPOLI OG 557 BPOLI WEI 777 Gesamt 1.611 b) Welche Staatsangehörigkeiten bzw. Alter bzw. Geschlecht hatten die zurückgewiesenen Personen, und wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige? Auf die Anlage* wird verwiesen. c) Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert, und wie viele dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen? Die Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 Asylgesetz im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 AsylG BPOLI Anzahl Personen BPOLI KN  31 BPOLI OG  56 BPOLI WEI  75 Gesamt 162 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7891 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. d) In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben? In zwei Fällen wurde nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage der Verwaltungsakt der Zurückweisung im Raum Baden-Württemberg zurückgenommen. e) In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zurückweisung beantragt? In zwei Fällen wurden Eilanträge gegen die Zurückweisung im Raum Baden- Württemberg gestellt.  3. Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem Grenzübergang? Auf die Antwort zu Frage 2a) wird verwiesen.  4. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in Baden-Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hauptbahnhof (Hbf), Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)? Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.  5. Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im Bahnverkehr in Baden-Württemberg, und in vielen Fällen wurden Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem zurückgenommen bzw. aufgehoben? Statistische Daten im Sinne der ersten Teilfrage liegen nicht vor. In zwei Fällen wurden die Zurückweisungen im Bahnverkehr im Raum Baden- Württemberg zurückgenommen.  6. Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, und wie hoch war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche Verzögerung? Statistische Daten im Sinne der Frage liegen nicht vor.  7. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart, Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)? Zum Stichtag 1. Juli 2026 sind insgesamt 2.539 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in Baden-Württemberg eingesetzt. Die Dislozierung auf die jeweiligen Bundespolizeiinspektionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BPOLD Stuttgart 01. 07. 2026 Stab BPOLD Stuttgart   152 BPOLI Karlsruhe   370 BPOLI Offenburg   321 BPOLI Weil am Rhein   465 BPOLI Konstanz   209 BPOLI Stuttgart   317 BPOLI Flughafen Stuttgart   388 MKÜ Stuttgart   198 BPOLI KB Stuttgart   119 Gesamt 2.539  8. Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre Grenzkontrollen gebunden, und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte nach Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)? Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ. Das bedeutet, dass die Bundespolizei ihre Einsatzkräfte aufgabenübergreifend einsetzt (u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sowie im Bereich der Luftsicherheit). Aufgrund des aufgabenübergreifenden Einsatzes der Einsatzkräfte der Bundespolizei liegen keine darüberhinausgehenden Daten im Sinne der Fragestellung vor.  9. Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden- Württemberg unbesetzt, und wie verlief die Entwicklung der Planstellen in den letzten fünf Jahren? Die Frage zu unbesetzten Planstellen wird analog der Beantwortung vorangegangener Anfragen auf der Grundlage organisatorisch eingerichteter Dienstposten für den Polizeivollzugsdienst interpretiert und beantwortet. Die Anzahl der unbesetzten Dienstposten kann der folgenden Übersicht entnommen werden: BPOLD Stuttgart 01.07. 2022 01.07. 2023 01.07. 2024 01.07. 2025 01.07. 2026 Stab BPOLD Stuttgart  13  23  16  10 BPOLI Karlsruhe 108  66  51  32  25 BPOLI Offenburg  15  20   1 BPOLI Weil am Rhein 108  82  38  39 BPOLI Konstanz  30  31  10  12   6 BPOLI Stuttgart  64  58  31  32   8 BPOLI Flughafen Stuttgart  14 MKÜ Stuttgart  12  33  25  29  10 BPOLI KB Stuttgart  13  37  25  21  25 Gesamt 399 350 196 176 74 10. Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach Dienststellen aufschlüsseln)? Die Überstunden-Entwicklung in der Bundespolizeidirektion Stuttgart ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Dabei stellt die obere Zeile der Tabelle den jeweiligen Monat und die untere Zeile den dazugehörigen Überstundenstand dar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 04/2025 05/2025 06/2025 07/2025 08/2025 09/2025 10/2025 11/2025 12/2025 98.996 119.353 134.929 112.027 112.927 101.142 95.087 103.109 123.347 01/2026 02/2026 03/2026 04/2026 05/2026 06/2026 125.560 117.682 100.995 107.072 149.244 137.186 Hinweise: Die Überstunden umfassen drei Arbeitszeitkonten: Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 Bundespolizeibeamtengesetz, Mehrarbeit nach § 88 Bundesbeamtengesetz. Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten sowohl geleistete als auch bereits abgebaute Überstunden. 11. Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025 insgesamt für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgewendet, und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf eine Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils? Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10, sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 12. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai 2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die zum Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg versetzt? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 13. Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten sechs Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Personalstärke an den genannten Bahnhöfen kann aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung nicht unmittelbar dargestellt werden. Zur Beantwortung der Frage wurden daher die Personalstärken der Bundespolizeiinspektionen ermittelt, zu denen die jeweiligen Bahnhöfe zugeordnet sind. Darüber hinaus werden die erforderlichen Daten nur für fünf Jahre vorgehalten. Bahnhöfe Baden- Württemberg 01.07.2022 01.07.2023 01.07.2024 01.07.2025 01.07.2026 BPOLI Karlsruhe Karlsruhe Hbf  246,22  305,71  320,98  338,95  347,20 BPOLI Konstanz Konstanz Singen  162,90  159,25  184,67  192,22  194,55 BPOLI Offenburg Offenburg Kehl  216,46  242,09  266,26  265,89  301,53 BPOLI Stuttgart Stuttgart Hbf  228,93  254,75  272,64  267,88  290,93 BPOLI Weil am Rhein Basel Badischer Bahnhof Weil am Rhein Waldshut Freiburg Hbf  248,67  295,02  340,70  353,81  443,52 Gesamt 1103,18 1256,82 1385,25 1418,75 1577,73 14. Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten aufschlüsseln)? Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 ihre einsatzbedingten Mehrkosten im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Grenzkontrollabschnitten erfolgt hier jedoch nicht. Zu den Gesamtkosten der Bundespolizei wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7233 verwiesen. 15. In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte und Einsatzdauer aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 16. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder zurückbefördert, und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen (z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als zwei Stunden, mehr als drei Stunden)? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung vor. 17. Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und Bundespolizisten? In den von der Bundespolizeidirektion Stuttgart im Land Baden-Württemberg betriebenen Grenzkontrollstellen wird lediglich eine Grenzkontrollstelle (Weil am Rhein – Palmrainbrücke) nicht mit einer Toilette betrieben. Die dort eingesetzten Einsatzkräfte begeben sich zum nahegelegenen Grenzübergang, Weil am Rhein-Autobahn, um dort die Toilette zu nutzen. Die Entfernung beträgt ca. 1,3 km, die Fahrtzeit ist unter fünf Minuten. Alle übrigen Grenzkontrollstellen sind mit einer Toilette ausgestattet. Bei allen Grenzkontrollstellen ist Wetterschutz (u. a. in Form von Containern oder Zelten) vorhanden. Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten versorgen sich während des Einsatzes eigenständig. 18. Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt, und wo sind diese anteilsmäßig stationiert? Derzeit unterstützt die Direktion Bundesbereitschaftspolizei die Bundespolizeidirektion Stuttgart mit insgesamt 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Aus einsatztaktischen Gründen wird von einer detaillierten Aufschlüsselung abgesehen. 19. Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen, und an welchen Kontrollstellen genau unterstützen sie? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 1 Anhang zur Teil-Frage 2b Statistische Angaben zur Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis Algerien 3 76 811 976 1866 Afghanistan 129 543 810 1482 Türkei 118 498 676 1292 Marokko 59 279 542 880 Tunesien 1 61 229 309 600 Somalia 57 141 392 590 Eritrea 60 86 384 530 Syrien 71 139 269 479 Guinea 4 195 122 321 Ukraine 97 43 145 285 Irak 50 78 138 266 Sudan 5 210 33 248 Kosovo 18 126 96 240 Ägypten 1 15 63 151 230 Russland 5 172 48 225 Georgien 11 139 67 217 Albanien 19 108 87 214 Kamerun 11 114 59 184 Nigeria 17 93 61 171 Pakistan 20 65 75 160 China (Volksrep.) 16 73 57 146 Côte d'Ivoire 6 95 38 139 Moldau 1 6 62 64 133 Iran 23 54 51 128 Gambia 1 10 54 57 122 Libyen 10 53 59 122 Serbien 5 67 47 119 Kongo DemRep 72 29 101 Kolumbien 15 52 30 97 Senegal 2 47 41 90 ungeklärt 22 21 42 85 Indien 12 44 29 85 staatenlos 2 79 81 Libanon 10 18 47 75 Jordanien 14 17 43 74 Äthiopien 10 19 44 73 Bosnien-Herzegowina 1 41 30 72 Armenien 58 12 70 Ghana 9 31 27 67 Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 2 Sri Lanka 6 19 38 63 Staatsangehörigkeit BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis Mali 4 37 22 63 Aserbaidschan 1 44 18 63 Nordmazedonien 8 29 21 58 Palästina 38 12 50 Sierra Leone 3 21 22 46 Venezuela 5 22 16 43 Angola 4 25 13 42 Bangladesch 2 19 19 40 Vietnam 3 28 7 38 Tschad 30 2 32 Peru 1 12 12 25 Jemen 17 6 23 Mongolei 3 11 7 21 Benin 2 13 5 20 Rumänien 1 3 16 20 Kongo Volksrep 13 6 19 Togo 12 7 19 Usbekistan 3 4 12 19 Südsudan 4 7 7 18 Burkina Faso 2 6 7 15 Paraguay 2 13 15 Guinea-Bissau 1 9 5 15 Mauretanien 12 2 14 Brasilien 3 4 6 13 Kuba 1 3 8 12 Ecuador 1 6 4 11 Frankreich 10 1 11 Kenia 2 8 10 Gabun 9 1 10 Dominikanische Republik 2 2 6 10 Philippinen 1 4 5 10 Nepal 9 1 10 Tadschikistan 2 7 9 Argentinien 1 3 5 9 Mexiko 2 3 4 9 Niger 2 7 9 Ruanda 8 1 9 Liberia 2 7 9 Madagaskar 6 2 8 Kasachstan 7 1 8 Kuwait 6 2 8 Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 3 Thailand 2 2 3 7 Dschibuti 7 7 Staatsangehörigkeit BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis Polen 4 1 2 7 Haiti 4 3 7 Kap Verde 2 4 6 Chile 1 3 2 6 Montenegro 3 2 5 Jamaika 3 2 5 Israel 1 4 5 Indonesien 2 2 4 Tansania 1 2 1 4 Schweiz 2 1 3 Sao Tomé und Principe 3 3 Kambodscha 2 1 3 Simbabwe 3 3 Südafrika 3 3 Vereinigte Staaten von Amerika 3 3 Mauritius 1 1 2 Zentralafrikanische Republik 1 1 2 Ungarn 2 2 Laos 2 2 Slowakische Republik 2 2 Burundi 2 2 Kirgisistan 1 1 2 Sambia 2 2 Großbritannien 2 2 Bulgarien 1 1 2 Myanmar 2 2 Belarus 2 2 Suriname 2 2 Weißrussland 2 2 El Salvador 2 2 Italien 1 1 2 Nicaragua 1 1 2 Dominica 1 1 Oman 1 1 Komoren 1 1 Guatemala 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Tschechische Republik 1 1 Namibia 1 1 Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 4 Korea Republik 1 1 Uruguay 1 1 Portugal 1 1 Staatsangehörigkeit BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis Mosambik 1 1 Turkmenistan 1 1 Belgien 1 1 Uganda 1 1 Bolivien 1 1 Malediven 1 1 Lettland 1 1 Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447 Statistische Angaben zum Alter: Alter BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis 0 3 19 18 40 1 9 32 23 64 2 9 29 31 69 3 9 22 24 55 4 10 32 21 63 5 10 21 28 59 6 6 22 17 45 7 7 35 35 77 8 6 12 29 47 9 5 13 21 39 10 3 22 24 49 11 8 21 20 49 12 5 22 22 49 13 3 24 27 54 14 15 20 44 79 15 18 30 115 163 16 40 39 244 323 17 41 61 217 319 18 46 210 276 532 19 2 39 199 270 510 20 37 195 269 501 21 36 211 307 554 22 1 39 193 271 504 23 44 224 309 577 24 2 43 284 279 608 Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 5 25 58 250 334 642 26 44 243 315 602 27 1 50 240 273 564 28 48 211 232 491 Alter BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis 29 43 209 280 532 30 44 207 214 465 31 27 208 190 425 32 30 155 189 374 33 17 151 173 341 34 20 143 174 337 35 1 24 161 155 341 36 28 125 134 287 37 25 113 116 254 38 21 115 107 243 39 13 109 127 249 40 15 98 65 178 41 11 99 72 182 42 10 63 87 160 43 14 64 63 141 44 15 67 35 117 45 11 59 52 122 46 13 51 49 113 47 7 53 33 93 48 4 46 30 80 49 11 45 33 89 50 5 31 33 69 51 6 30 22 58 52 7 24 20 51 53 3 30 27 60 54 4 22 13 39 55 2 30 9 41 56 2 13 15 30 57 3 13 10 26 58 2 13 11 26 59 4 12 5 21 60 2 10 9 21 61 3 12 7 22 62 6 8 14 63 1 8 1 10 64 4 6 5 15 65 3 9 1 13 66 5 3 8 Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Marcel Emmerich u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 21/7464 6 67 1 5 5 11 68 1 4 4 9 69 1 2 2 5 70 1 5 1 7 71 2 8 2 12 Alter BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis 72 3 1 4 73 1 3 1 5 74 6 6 75 1 2 3 76 1 1 77 1 1 2 79 2 1 3 80 1 1 unbekannt 3 3 Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447 Statistische Angaben zum Geschlecht: Geschlecht BPOLI Karlsruhe BPOLI Konstanz BPOLI Offenburg BPOLI Weil am Rhein Gesamtergebnis männlich 7 927 4663 5861 11458 unbekannt 3 3 weiblich 227 930 829 1986 Gesamtergebnis 7 1154 5593 6693 13447 Statistische Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen: BPOLI Konstanz 100 BPOLI Offenburg 73 BPOLI Weil am Rhein 542 Gesamtergebnis 715 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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