Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr
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Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7464
21. Wahlperiode 03.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Irene Mihalic, Chantal Kopf,
Lukas Benner, Helge Limburg, Matthias Gastel, Schahina Gambir, Lamya
Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei
und Grenzverkehr
Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat die stationären
Binnengrenzkontrollen seit seinem Amtsantritt deutlich ausgeweitet und mit der
Praxis der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen
Binnengrenzen verbunden. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit dem
Schutz der öffentlichen Ordnung und der Bekämpfung von sogenannter
irregulärer Migration. Zugleich binden die dauerhaft eingerichteten Kontrollstellen
erhebliche personelle Ressourcen der Bundespolizei, belasten Wirtschaft,
Pendlerinnen und Pendler sowie Grenzregionen und schaden dem freien
Personenverkehr in Europa.
Die Fragestellenden haben bereits mit ihrem Antrag „Rechtsstaatlichkeit
wiederherstellen – Rechtswidrige Zurückweisungen stoppen,
Binnengrenzkontrollen beenden“ (Bundestagsdrucksache 21/5751) dargelegt, dass die stationären
Binnengrenzkontrollen erhebliche Polizeikräfte binden, die an Bahnhöfen,
Flughäfen und anderen sicherheitsrelevanten Orten fehlen und die
Grenzregionen belasten. Angesichts hybrider Bedrohungen, zunehmender Sabotage,
Spionage, Cyberangriffe und einer angespannten Sicherheitslage stellt sich die
Frage, ob dieser Personalaufwand sicherheitspolitisch gerechtfertigt ist oder
zulasten anderer Aufgaben der Bundespolizei geht.
Hinzu kommt, dass die Rechtmäßigkeit der stationären Grenzkontrollen und
der Zurückweisungspraxis zunehmend durch die Verwaltungsgerichte in
Zweifel gezogen wird (www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-muenchen-m23k25836
6-professor-schroeder-klage-grenzkontrolle). Aktuell gibt es kein Gericht, das
die Praxis für rechtmäßig erklärt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in zwei
konkreten Fällen entschieden, dass pauschale Zurückweisungen von
Schutzsuchenden mit dem europäischen Asylrecht unvereinbar sind. Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt festgestellt, dass die Anordnung und
Verlängerung stationärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen
Grenze gegen den Schengener Grenzkodex verstoßen, weil keine neue
ernsthafte Bedrohung substantiiert dargelegt wurde (www.gesetze-bayern.de/Content/D
ocument/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-6515?hl=true, www.gesetze-bayern.de/
Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-4409?hl=true). Auch das
Verwaltungsgericht Koblenz hat Grenzkontrollen für rechtswidrig erklärt
(https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsg
erichte/Koblenz/Entscheidungen/Nr_10-2026_VOE_3_K_650-25_KO_Urteil_
vom_27.04.2026.pdf). Vor dem Verwaltungsgericht München wurden die seit
Mai 2025 ausgeweiteten Kontrollen ebenfalls als unvereinbar mit europäischem
Recht beurteilt (www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-muenchen-m23k258366-m
23k258376-grenzkontrolle-oesterreich-schengen-kodex-rechtswidrig).
Besonders Baden-Württemberg ist von den Kontrollen betroffen, da das
Bundesland über zahlreiche Grenzübergänge zur Schweiz und zu Frankreich sowie
über bedeutende internationale Bahnverbindungen verfügt. Die Grenzregionen
Baden-Württembergs zählen zu den am engsten verflochtenen
Wirtschaftsräumen Europas. Für zahlreiche Pendlerinnen und Pendler sowie Unternehmen ist
ein reibungsloser grenzüberschreitender Personen- und Warenverkehr zwischen
Deutschland, der Schweiz und Frankreich von zentraler Bedeutung. Menschen
und Handwerksbetriebe in den Grenzregionen Baden-Württembergs pendeln
täglich zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich und werden an
stationären Kontrollen angehalten, kontrolliert und müssen Wartezeit in Kauf
nehmen. Stationäre Grenzkontrollen und die damit verbundenen Verzögerungen
können daher Auswirkungen auf Pendlerinnen und Pendler, Unternehmen,
Lieferketten und den Tourismus haben. Zugleich ist ein erheblicher Teil der
Bundespolizei mit stationären Grenzkontrollen und grenzpolizeilichen Aufgaben
gebunden. Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches parlamentarisches
Interesse daran, Umfang, personelle Auswirkungen, tatsächliche Wirksamkeit
der stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg nachvollziehen zu
können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sind die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
aufgebaut?
a) An wie vielen Grenzübergängen werden derzeit stationäre
Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
b) An welchen Grenzübergängen werden derzeit stationäre
Grenzkontrollen durch die Bundespolizei durchgeführt?
c) Seit wann bestehen die jeweiligen Kontrollstellen?
d) Zu welchen Zeiten (24 Stunden, stichprobenartig etc.) werden sie
betrieben?
e) Welche Bundespolizeiinspektionen sind jeweils zuständig?
f) Welche Kontrollstellen wurden seit dem 7. Mai 2025 neu eingerichtet
oder ausgeweitet?
2. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an den einzelnen
Grenzübergängen in Baden-Württemberg kontrolliert (bitte nach Grenzübergang
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Personen wurden dort jeweils als unerlaubt eingereist
festgestellt, zurückgewiesen, zurückgeschoben und festgenommen?
b) Welche Staatsangehörigkeiten bzw. Alter bzw. Geschlecht hatten die
zurückgewiesenen Personen, und wie viele davon waren unbegleitete
Minderjährige?
c) Wie viele Personen haben ein Asylgesuch geäußert, und wie viele
dieser Personen wurden dennoch zurückgewiesen?
d) In vielen Fällen wurden Zurückweisungen seitdem zurückgenommen
bzw. aufgehoben?
e) In vielen Fällen wurde einstweiliger Rechtsschutz gegen die
Zurückweisung beantragt?
3. Wie viele Zurückweisungen erfolgten jeweils an welchem
Grenzübergang?
4. Wie viele Personen wurden seit dem 7. Mai 2025 an Bahnhöfen in Baden-
Württemberg im Rahmen von Grenzkontrollen kontrolliert (bitte nach
Bahnhof, insbesondere Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein,
Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hauptbahnhof (Hbf),
Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit grenzüberschreitender Verkehr
betroffen ist – aufschlüsseln)?
5. Wie viele Zurückweisungen erfolgten seit dem 7. Mai 2025 jeweils im
Bahnverkehr in Baden-Württemberg, und in vielen Fällen wurden
Zurückweisungen, die im Bahnverkehr stattfanden, seitdem zurückgenommen
bzw. aufgehoben?
6. Wie viele Züge wurden seit dem 7. Mai 2025 kontrolliert, und wie hoch
war seit dem 7. Mai 2025 dadurch jeweils die durchschnittliche
Verzögerung?
7. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind derzeit in
Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Bundespolizeiinspektion
Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg, Weil am Rhein, Konstanz, Flughafen Stuttgart,
Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?
8. Wie viele Vollzeitäquivalente werden täglich für stationäre
Grenzkontrollen gebunden, und wie viele Kräfte wurden hierfür aus dem
Bahnpolizeidienst abgezogen (letzten Frageteil bitte nach Bahnhof, insbesondere
Basel Badischer Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut,
Offenburg, Kehl, Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf – soweit
grenzüberschreitender Verkehr betroffen ist – aufschlüsseln)?
9. Wie viele Planstellen sind in den jeweiligen Dienststellen in Baden-
Württemberg unbesetzt, und wie verlief die Entwicklung der Planstellen
in den letzten fünf Jahren?
10. Wie viele Überstunden sind seit dem 7. Mai 2025 bei den für die
stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg eingesetzten
Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten angefallen (bitte nach
Dienststellen aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personaleinsatzstunden wurden seit dem 7. Mai 2025 insgesamt
für die stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg aufgewendet,
und wie viele Personaleinsatzstunden entfielen rechnerisch auf eine
Zurückweisung im Sinne des ersten Frageteils?
12. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei wurden seit 7. Mai
2025 dauerhaft oder temporär von bahnpolizeilichen Aufgaben an die zum
Zwecke der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg versetzt?
13. Wie hoch war die Personalstärke an den Bahnhöfen Basel Badischer
Bahnhof, Weil am Rhein, Konstanz, Singen, Waldshut, Offenburg, Kehl,
Karlsruhe Hbf, Freiburg Hbf, Stuttgart Hbf in den letzten sechs Jahren
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
14. Welche Personal- und Sachkosten sind seit dem 7. Mai 2025 im
Zusammenhang mit den stationären Grenzkontrollen in Baden-Württemberg
entstanden (bitte nach Quartalen sowie Personal- und Sachkosten
aufschlüsseln)?
15. In welchem Umfang wurden seit dem 7. Mai 2025 Bundespolizeikräfte
anderer Direktionen oder Inspektionen zur Unterstützung der stationären
Grenzkontrollen nach Baden-Württemberg abgeordnet oder im Wege der
Amtshilfe eingesetzt (bitte nach Herkunftsdienststelle, Anzahl der Kräfte
und Einsatzdauer aufschlüsseln)?
16. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten werden täglich von
der Bundespolizei an den Einsatzort an der Grenze hin- und wieder
zurückbefördert, und wie viel Zeit verbringen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten pro Tag in Beförderungsmitteln, um von ihrer temporären
Unterkunft an ihren Einsatzort an der Grenze hin- und zurückzugelangen
(z. B. weniger als eine Stunde, mehr als eine Stunde, mehr als zwei
Stunden, mehr als drei Stunden)?
17. Wie viele der Grenzkontrollstellen sind nicht mit einer Toilette oder mit
einem Unterstand ausgestattet, und in welcher Entfernung befindet sich
jeweils die nächstgelegene Toilette, Wetterschutz und eine
Versorgungsmöglichkeit für die im Einsatz befindlichen Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten?
18. Wie viele Bundesbereitschaftspolizistinnen und
Bundesbereitschaftspolizisten sind derzeit in Baden-Württemberg eingesetzt, und wo sind diese
anteilsmäßig stationiert?
19. Wie viele Kräfte der Bundesbereitschaftspolizei unterstützen bei den seit
dem 7. Mai 2025 verstärkten Grenzkontrollen, und an welchen
Kontrollstellen genau unterstützen sie?
Berlin, den 28. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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