Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
86 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wurden die Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zum Ursprung des Coronavirus seitens des BND als „geheim“ eingestuft an das Bun…
- Schriftliche Frage 2 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die vom Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2020 im Auftrag des Bundeskanzleramtes dur…
- Schriftliche Frage 3 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wurden Ende 2024 externe Experten, darunter laut Medienberichten der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten, mit der Auswertung vorliegender B…
- Schriftliche Frage 4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittelaufteilung zwischen Kommunen und Ländern befürwortet die Bundesregierung für den bis zu 100 Mrd. Euro umfassenden Anteil des „S…
- Schriftliche Frage 5 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Zeitplan rechnet die Bundesregierung bezüglich der konkretisierenden Bundesgesetze, die nach dem Gesetz zur Änderung des Grundge…
- Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wesentlichen Vorhaben verfolgt die Bundesregierung mit den auf das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) vom…
- Schriftliche Frage 7 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wann ist mit der Bereitstellung eines direkten Auszahlungssystems (Direktauszahlungsmechanismus) von Leistungen aus dem Bundeshaushalt an di…
- Schriftliche Frage 8 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Plant oder unterstützt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, konkrete Maßnahmen, um die ESG-Kriterien (ESG:…
- Schriftliche Frage 9 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die Einnahmen aus der Stromsteuer im Jahr 2024, und in welchem Umfang werden diese Einnahmen konkret (eindeutig zuordenbar) z…
- Schriftliche Frage 10 von René Bochmann (AfD): Hält die von CDU, CSU und SPD getragene Bunderegierung daran fest – wie von Thorsten Frei gefordert, als die CDU/CSU in der 20. Wahlperiode…
- Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 über die Asylanträge von männlichen russischen Staatsbürgern im wehrfäh…
- Schriftliche Frage 12 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie oft haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser oder leitende Beamte ihres Hauses seit Januar 2023 mit Mitarb…
- Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextrem…
- Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit seit Einführung des § 28 Absatz 1 des Staatsang…
- Schriftliche Frage 15 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie viele Funkzellenabfragen haben das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei jeweils in den Jahren 2023 und 2024 vorgenommen (bitte diese…
- Schriftliche Frage 16 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie viele der laut Bundeskriminalamt bekannten 450 islamistischen Gefährder (www.welt.de/politi k/deutschland/article255961794/Bundeskrimina…
- Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Behörden darüber, ob mögliche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den…
- Schriftliche Frage 18 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten,…
- Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Ist der bei der Bundesregierung beobachtbare Sprachgebrauch, von „den Erwartungen der Menschen“ zu sprechen (siehe für zahlreiche Nachweise…
- Schriftliche Frage 20 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie häufig blieben Bundespolizeidienststellen in den letzten zwölf Monaten unbesetzt (bitte nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln), un…
- Schriftliche Frage 21 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a…
- Schriftliche Frage 22 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Gehört der Islam nach Auffassung der Bundesregierung zu Deutschland, und hält der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt an seiner Aus…
- Schriftliche Frage 23 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant Bundesregierung, konkrete Schritte für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzuleiten, nachdem diese vom Bundesamt für…
- Schriftliche Frage 24 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Gibt es mit Blick auf die nach der Statistik der Wiener Beobachtungsstelle „Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians…
- Schriftliche Frage 25 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beweissammlung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rech…
- Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung…
- Schriftliche Frage 27 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausl…
- Schriftliche Frage 28 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch…
- Schriftliche Frage 29/30 von Uwe Schulz (AfD): Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bu…
- Schriftliche Frage 31 von Beatrix von Storch (AfD): Wie viele Wissenschaftler aus den USA haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2025 eine Arbeitsgenehmigung beantragt…
- Schriftliche Frage 32 von Andreas Bleck (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich in Indien oder Pakistan aufhaltende deutsche Staatsbürger vor den etwaigen Auswirkungen eines i…
- Schriftliche Frage 33 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Schule in Istanbul in den vergangenen Jahren, wie mir zugetragen wurde, nachverdichtet…
- Schriftliche Frage 34 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Aussage des amerikanischen Außenministers Marco Rubio, wonach die kürzlich vom Bundesamt für…
- Schriftliche Frage 35 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen P…
- Schriftliche Frage 36/37/38 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gelten für den Neu- und Umbau von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Deutschlands die Bauvorschriften Deutschlands bzw. Berlins…
- Schriftliche Frage 39 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Auswärtigen Amt eingeplant (bitte titelscharf angeben), und i…
- Schriftliche Frage 40 von Dirk Brandes (AfD): Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Schießsportgruppen als Mitbenutzer von Liegenschaften der Bundeswehr für die Vernetzung d…
- Schriftliche Frage 41 von Jan Köstering (DIE LINKE): Haben Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) im Zuge der Munitionsaffäre seit dem Jahr 2021 die Einheit verlassen, und wenn ja, wie viel…
- Schriftliche Frage 42/43 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Inwiefern plant die Bundesregierung, das im Bebauungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesene Gebiet des Patrick-Henry-Village (PHV) in Heid…
- Schriftliche Frage 44 von Lea Reisner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über den mutmaßlichen Angriff auf ein ziviles Schiff im Seegebiet um Malta in der Nacht vom 1. a…
- Schriftliche Frage 45 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Kosten kalkuliert die Bundesregierung aktuell für den Aufbau des geplanten Entwicklungs- und Erprobungszentrums für Rüstungsinnovatio…
- Schriftliche Frage 46 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche bayerischen Rüstungsunternehmen haben seit Verkündung der sogenannten Zeitenwende durch den Bundeskanzler Olaf Scholz Aufträge der Bu…
- Schriftliche Frage 47 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Verteidigungsfallübungen bayerischer Krankenhäuser wie der Donauklinik Neu-Ulm, der…
- Schriftliche Frage 48 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Sind Beschaffungsvorhaben im Rüstungsbereich mit einem Finanzvolumen von mehr als 25 Mio. Euro ohne Vorlage der jeweiligen Informationen geg…
- Schriftliche Frage 49 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): In welcher Größenordnung plant die Bundesregierung, sogenannte Loitering Munition bzw. bewaffnete Drohnen durch das Bundesamt für Ausrüstung…
- Schriftliche Frage 50 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Kann die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina Reiche, angesichts der Tatsache, dass sie derze…
- Schriftliche Frage 51 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Mer…
- Schriftliche Frage 52 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass Katharina Reiche, die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im…
- Schriftliche Frage 53 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung die Interessenskonflikte der designierten Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Kath…
- Schriftliche Frage 54 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Kriterien legt die Bundesregierung aktuell bei der Genehmigung von Rüstungsexporten an Israel zugrunde, insbesondere vor dem Hintergr…
- Schriftliche Frage 55 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Überprüft die Bundesregierung nach der Ausfuhr, ob genehmigte deutsche Rüstungsgüter in Israel ausschließlich im Einklang mit dem Völkerrech…
- Schriftliche Frage 56 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung die Aussage der Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie Hildegard Müller zur Kenntnis genommen, Deutschland…
- Schriftliche Frage 57 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem europäischen Maßnahmen- Paket „RePower EU“ zur strategischen Reduzierung des Gas…
- Schriftliche Frage 58 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie positioniert die Bundesregierung sich zur familiengerichtlichen Berücksichtigung des auf Richard A. Gardner zurückgehenden Ansatzes „Par…
- Schriftliche Frage 59 von Katrin Fey (DIE LINKE): Steht die Bundesregierung zu den nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen mit den Ländern in Kontakt, und wenn ja, an…
- Schriftliche Frage 60 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digit…
- Schriftliche Frage 61 von Martin Sichert (AfD): Welche Vereine und Organisationen im Landkreis Stade, Niedersachsen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder aus dem Fonds „Demokr…
- Schriftliche Frage 62 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung das Amt eines bzw. einer Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer- Bea…
- Schriftliche Frage 63 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhun…
- Schriftliche Frage 64 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche arbeitsmarktpolitischen Programme und Förderinstrumente hat die Bundesregierung seit 2020 in Sachsen umgesetzt oder unterstützt, insb…
- Schriftliche Frage 65 von Tobias Ebenberger (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welchen zusätzlichen Energiebedarf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD g…
- Schriftliche Frage 66 von Angela Rudzka (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis von Transpersonen zu Nicht-Transpersonen in Deutschland, und auf w…
- Schriftliche Frage 67 von Carolin Bachmann (AfD): Weshalb liegen nach Auffassung der Bundesregierung alle 138 Autobahn-Projekte, für die zur Planbeschleunigung in sieben Bundesländern überra…
- Schriftliche Frage 68 von René Bochmann (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Internet „Nano-Mikronadelpflaster“ (Suchmaschine Google) mit der Werbeaufschrift „Bundesministerium…
- Schriftliche Frage 69 von Stephan Brandner (AfD): Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung B 175/B 2 im Bereich Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf (Thüringen), und…
- Schriftliche Frage 70 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierun…
- Schriftliche Frage 71 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche einzelnen Möglichkeiten hat die Autobahn GmbH des Bundes, ihr vorhandenes Personal intern anders einzusetzen, um den Neubau von Autob…
- Schriftliche Frage 72 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Autobahnbrücken in der Oberpfalz haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zustandsbewertung „noch ausreichend“ bzw. „ni…
- Schriftliche Frage 73 von Wolfgang Wiehle (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß seit der Einführung des Deutschlandtickets die jährliche Differenz zwischen der Anzahl verkaufter…
- Schriftliche Frage 74 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und…
- Schriftliche Frage 75 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, bis zu drei Prozentpunkte…
- Schriftliche Frage 76 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): War der scheidenden Bundesregierung das Problem der illegalen Verklappung von deutschem Sondermüll aus Windkraftanlagen in Osteuropa bekannt…
- Schriftliche Frage 77 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Mit Bundesmitteln in welcher Höhe werden landwirtschaftliche Betriebe im Wahlkreis Diepholz/ Nienburg I im Rahmen von FINKA (Förderung von I…
- Schriftliche Frage 78 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Ist für die elektronische Patientenakte (ePA) zukünftig die Möglichkeit geplant, als versicherte Person Berechtigungen für einzelne Daten fü…
- Schriftliche Frage 79 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche weiteren Funktionen und Optionen zum Management der eigenen Gesundheitsdaten für Versicherte sind für die elektronische Patientenakte…
- Schriftliche Frage 80 von Thomas Dietz (AfD): Welche konkreten medizinischen oder epidemiologischen Beobachtungen, Fallzahlen, klinischen Verläufe oder anderen Informationen wurden in de…
- Schriftliche Frage 81 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl der Insolvenzen bei Pflegeeinrichtungen (vgl. Erhebung des Arbeitgebe…
- Schriftliche Frage 82 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen hat die mehrfache Absenkung des Betriebsmittel-Solls in den letzten Monaten nach Ansicht der Bundesregierung für die fin…
- Schriftliche Frage 83 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): War dem scheidenden Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bekannt, dass die laut Medienberichten als Anreiz zur innereuropäische…
- Schriftliche Frage 84 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung…
- Schriftliche Frage 85 von Dr. Christina Baum (AfD): In welchem Umfang wurden aus der Ukraine in den Jahren seit 2021 Getreide oder Getreideerzeugnisse in welcher jeweiligen Menge importiert (b…
- Schriftliche Frage 86 von Stephan Protschka (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Amt des Bundestierschutzbeauftragten beizubehalten, und wenn ja, wird es hier personelle Veränderungen…
- Schriftliche Frage 87 von Volker Scheurell (AfD): Wie viele Waldeigentümer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar…
- Schriftliche Frage 88 von Rocco Kever (AfD): Welche gemeinsamen Projekte oder Programme waren ursprünglich für 2025 zwischen der United States Agency for International Development (USAI…
- Schriftliche Frage 89 von Rocco Kever (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschu…
- Schriftliche Frage 90 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie viele Bundesmittel wurden den einzelnen Bundesländern in der 20. Wahlperiode im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus jeweils zur Verfügung g…
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/166
21. Wahlperiode 16.05.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 12. Mai 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 75
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 68
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 78, 79
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 50, 51, 52, 53
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 60
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 16, 76, 83
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 41
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3
Abgeordnete Nummer
der Frage
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 42, 43
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 4
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 63
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 56
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 36, 37, 38
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 28
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . 45, 46, 47, 84
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . 7, 8, 48, 90
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 62
Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Abgeordnete Nummer
der Frage
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 9
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Drucksache 21/166 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 19
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32, 33
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und Verbraucherschutz
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/166
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Slawik, Nyke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Seite
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 49
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Drucksache 21/166 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Dr. Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Wurden die Informationen des
Bundesnachrichtendienstes (BND) zum Ursprung des
Coronavirus seitens des BND als „geheim“ eingestuft an
das Bundeskanzleramt (BK) weitergegeben, und
welche Empfehlungen seitens des BND an das
BK gehen mit so einer „Geheim“-Einstufung
einher, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe
dieser als geheim eingestuften Informationen an
Abgeordnete des Deutschen Bundestages?
Antwort des Bundesministers Thorsten Frei
vom 16. Mai 2025
Aus dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht gemäß
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes i. V. m. Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 des Grundgesetzes folgt die Antwortpflicht der Bundesregierung
sowie nachgeordneter Behörden, mithin auch des
Bundesnachrichtendienstes.
Zu Umfang und Grenzen des Frage- und Informationsrechts der
Abgeordneten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zuletzt unter
dem Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 085/22 auf S. 5 ausgeführt:
„Der Bundesgesetzgeber hat es bislang unterlassen, Regelungen zur
Begrenzung parlamentarischer Informationsansprüche zu normieren. Das
Bundesverfassungsgericht hat allerdings Fallgruppen entwickelt, die die
Beantwortungspflicht einschränken. Diese orientieren sich vor allem
daran, ob durch eine erschöpfende Beantwortung parlamentarischer
Anfragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen, Grundrechte Dritter oder
der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung
verletzt werden würden.“
Parlamentarischen Fragen zu etwaigen Erkenntnissen des
Bundesnachrichtendienstes zum Ursprung des Corona-Virus stehen überwiegende
öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegen.
2. Abgeordnete
Dr. Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die vom Bundesnachrichtendienst (BND) im
Jahr 2020 im Auftrag des Bundeskanzleramtes
durchgeführten Untersuchungen zum möglichen
Ursprung des Coronavirus in einem Labor in
Wuhan vor, und welche Ergebnisse wurden im
Rahmen der laut Medienberichten durchgeführten
nachrichtendienstlichen Operation erzielt,
insbesondere im Hinblick auf eine angebliche
Bewertung der Laborthese mit einer Wahrscheinlichkeit
von 80 bis 95 Prozent?
Antwort des Bundesministers Thorsten Frei
vom 16. Mai 2025
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen.
Eine Offenlegung der erfragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur konkreten Methodik und Erkenntnislage des BND
bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch
nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und
Fähigkeiten des BND ziehen. Zudem birgt eine Offenlegung der
angeforderten Informationen und Auskünfte die konkrete Gefahr, dass
Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der
nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von
Informationen zum angefragten Sachverhalt und die damit einhergehende
Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND)
mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der
Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen
Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante
Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der
Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie
im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland.
Dies würde folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des
Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen
über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht
mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von
auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der
Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und
Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im
Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte
beschreiben die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes so detailliert,
dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Arbeitsweisen des
BND gezogen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen,
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem
Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem
Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem
Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber
dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
3. Abgeordnete
Dr. Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Wurden Ende 2024 externe Experten, darunter
laut Medienberichten der Virologe Prof.
Dr. Christian Drosten, mit der Auswertung
vorliegender Bundesnachrichtendienst-Erkenntnisse
zum Ursprung des Coronavirus beauftragt, und
wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte ihre
Auswahl (einschließlich etwaiger
Sicherheitsüberprüfungen)?
Antwort des Bundesministers Thorsten Frei
vom 16. Mai 2025
Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig
verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber
der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von
Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen.
Würde der BND Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit
Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen,
die Erkenntnislage und die Projekte der Behörde möglich. Eine
Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete
Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders
schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden, infolgedessen
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
konkreten Vorgehensweisen und die Erkenntnislage des BND schließen
könnten.
Zudem würden mit der Beantwortung Ihrer Frage Grundrechte Dritter
berührt, was negative Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft
dem BND gegenüber hätte. Dritte arbeiten mit dem BND nur unter der
Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit
ihnen nicht – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut
vertraulich behandelt wird.
Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus
schwieriger, Dritte von einer Zusammenarbeit mit dem BND zu
überzeugen. Dies hätte für den BND eine höchst folgenschwere
Einschränkung der Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche
Auftrag des BND, die Sammlung und Auswertung von Informationen
über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG), nicht
mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung und
Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den BND ist jedoch für
die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der
Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im
Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen bei
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im
vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung des BND ausreichend Rechnung zu tragen. Die erfragten
Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten
Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer
das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der
Bundesregierung zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
4. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Mittelaufteilung zwischen Kommunen
und Ländern befürwortet die Bundesregierung für
den bis zu 100 Mrd. Euro umfassenden Anteil des
„Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/
Kommunen“, der für Länder und Kommunen
bestimmt ist, und inwiefern setzt sich die
Bundesregierung für eine Zweckbindung der für die
Kommunen bestimmten Mittel des genannten
Teils des Sondervermögens ein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Mai 2025
Die Beratungen der Bundesregierung zu dem Vorhaben sind noch nicht
abgeschlossen.
5. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchem Zeitplan rechnet die
Bundesregierung bezüglich der konkretisierenden
Bundesgesetze, die nach dem Gesetz zur Änderung des
Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) und
dessen Begründung, verabschiedet am 18. März
2025, beschlossen werden sollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 13. Mai 2025
Die Beratungen der Bundesregierung zu den Vorhaben und ihrer
zeitlichen Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen.
6. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche wesentlichen Vorhaben verfolgt die
Bundesregierung mit den auf das Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h)
vom 18. März 2025 (noch) folgenden
konkretisierenden Bundesgesetzen, und welche Ressorts
haben dabei aus Sicht der Bundesregierung
Priorität?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Mai 2025
Die Beratungen der Bundesregierung zu den Vorhaben sind noch nicht
abgeschlossen.
7. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Wann ist mit der Bereitstellung eines direkten
Auszahlungssystems
(Direktauszahlungsmechanismus) von Leistungen aus dem Bundeshaushalt
an die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen, wie er
zur Vorbereitung des Klimageldes durch das
Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden
ist, und welche Funktionen (z. B. Auszahlungen
gestaffelt nach Einkommensgruppen, die
Verknüpfung mit der Steuer-ID oder die technische
Umsetzung durch das Bundeszentralamt für
Steuern) stehen dann zur Verfügung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 13. Mai 2025
Das Projekt Direktauszahlungsmechanismus (DAM) wurde zum
31. März 2025 mit der Umsetzung des Basismechanismus (sogenanntes
Minimal Viable Product) erfolgreich abgeschlossen. Der
Basismechanismus ermöglicht antragsbasierte, unbare und kassensichere
Direktauszahlungen per Pro-Kopf-Pauschale. Seine Weiterentwicklung ist
vorgesehen. Das Kernelement des DAM bildet die Speicherung der
Kontoverbindung (IBAN) aller potenziellen Zahlungsempfängerinnen und
-empfänger zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) beim
Bundeszentralamt für Steuern. Mit der Schaffung des DAM ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung
verbunden. Der Mechanismus kann zum Einsatz kommen, wenn der
Gesetzgeber eine Leistung definiert und eine unbare Auszahlung beauftragt.
Weiterführende aktuelle Informationen finden Sie unter: www.bundesfinanz
ministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fo
kus/direktauszahlungsmechanismus-fertiggestellt.html?nn=237786.
8. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Plant oder unterstützt die Bundesregierung,
insbesondere das Bundesministerium der Finanzen,
konkrete Maßnahmen, um die ESG-Kriterien
(ESG: Environmental SocialGovernance) in
nationalen und europäischen Finanzregulierungen
so zu verändern, dass Rüstungsunternehmen und
-investitionen künftig leichter als nachhaltig
eingestuft werden können, und wenn ja, welche, und
verfolgt sie derzeit rechtliche oder politische
Initiativen, um den Verteidigungssektor gezielt für
private Investoren attraktiver zu machen, und
wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 12. Mai 2025
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der
Finanzen, unterstützt den Vorschlag der europäischen Kommission zur
Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Im Übrigen hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode mit der
Veröffentlichung ihrer Sicherheits- und Verteidigungsstrategie im
Dezember 2024 Handlungsfelder und Initiativen zur Stärkung der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI), inklusive deren Finanzierung,
definiert und ihre Auffassung zum Verhältnis von Investitionen in SVI
zur Nachhaltigkeitsregulierung mitgeteilt.
9. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren die Einnahmen aus der
Stromsteuer im Jahr 2024, und in welchem Umfang
werden diese Einnahmen konkret (eindeutig
zuordenbar) zur Entlastung von energieintensiven
Unternehmen und privaten Haushalten verwendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Mai 2025
Im Jahr 2024 haben die kassenmäßigen Einnahmen aus der Stromsteuer
5,153 Mrd. Euro betragen. Die Einnahmen aus der Stromsteuer
unterliegen keiner Zweckbindung, sondern gehen nach dem
Gesamtdeckungsprinzip in den Bundeshaushalt ein und werden zur Deckung aller
Ausgaben eingesetzt. Die kassenmäßigen Einnahmen werden regelmäßig
aktualisiert auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
veröffentlicht: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standarda
rtikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kas
senmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperscha
ften.html.
In den kassenmäßigen Einnahmen sind bereits die im Jahr 2024
ausgezahlten Steuerentlastungen berücksichtigt. So wurden nach vorläufigen
Zahlen aus der Stromsteuerstatistik im Jahr 2024 rund 2,75 Mrd. Euro
an Stromsteuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ausgezahlt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
10. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Hält die von CDU, CSU und SPD getragene
Bunderegierung daran fest – wie von Thorsten Frei
gefordert, als die CDU/CSU in der 20.
Wahlperiode noch in der Opposition war –, 500 Mio.
Euro zusätzlich für die Bundespolizei
bereitzustellen, um nach den vielen Anschlägen in
Deutschland (München, Solingen, Magdeburg
usw.) die Grenzkontrollen zu stärken (https://regio
nalheute.de/union-fordert-500-millionen-euro-zus
aetzlich-fuer-bundespolizei-1725750122/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Mai 2025
Die Bundesregierung wird zügig einen neuen Entwurf für den
Bundeshaushalt 2025 und einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2026
erarbeiten. Sie wird den Bundeshaushalt so ausgestalten, dass die
Bundespolizei ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen kann. Einzelheiten sind
Gegenstand der jeweiligen Aufstellungsverfahren.
11. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 über die Asylanträge von
männlichen russischen Staatsbürgern im
wehrfähigen Alter entschieden (bitte tabellarisch nach
Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft,
subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung,
formeller Verfahrenserledigung sowie nach Jahren
aufschlüsseln und auch die Zahl der Asylanträge
aus dieser Gruppe nennen), und wie viele Visa auf
Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes
wurden seit dem 24. Februar 2022 individuell
gefährdeten russischen Staatsangehörigen und ihren
Familienangehörigen erteilt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Mai 2025
Die Daten zu Asylanträgen von männlichen Personen mit russischer
Staatsangehörigkeit im wehrfähigen Alter seit 2022 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei mangels allgemeingültiger
Definition des Begriffs „wehrfähiges Alter“ entsprechend u. a. der
Antwort auf Ihre Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 20/121, wiederum
die Altersgruppe zwischen 18 und 45 Jahre ausgewertet wurde:
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12. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Wie oft haben sich die Bundesministerin des
Innern und für Heimat Nancy Faeser oder leitende
Beamte ihres Hauses seit Januar 2023 mit
Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz
getroffen bzw. gemeinsame Sitzungen (auch
online) durchgeführt (bitte die Gesamtzahl der
Termine angeben sowie die letzten 13 Termine mit
Thema und Datum auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Mai 2025
Sowohl die Hausleitung des Bundesamts für Verfassungsschutz und die
Bundesministerin des Innern und für Heimat a. D., Nancy Faeser, als
auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat und des Bundesamtes für Verfassungsschutz
standen in ständigem Austausch zu Fachthemen, die das Bundesamt für
Verfassungsschutz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat
betrafen. Der Inhalt von diesen regelmäßig stattfindenden
Fachgesprächen wird nicht protokolliert und verbleibt unter den
Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen. Im Übrigen werden
Arbeitsgespräche grundsätzlich auch nicht gesondert erfasst, sodass auch eine
Gesamtzahl nicht feststellbar ist und sich nachträglich auch nicht belastbar
rekonstruieren lässt.
13. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele rechtsextremistisch motivierte
Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder
vermeintliche Linksextremisten und wie viele
linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder
vermeintliche Rechtsextremisten jeweils in den
Jahren 2024 und bisher im Jahr 2025 (bis
30. April 2025) verübt (vgl. als
Aufschlüsselungsbeispiel und zur Fortführung der Datenreihen die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/11154)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Mai 2025
Eine automatisierte Beauskunftung im Sinne der Fragestellung ist nicht
möglich, da die politische Orientierung eines Opfers einer Straftat in der
zugrundeliegenden Fallzahlendatei nicht kategorisch erfasst wird.
Hilfsweise werden zur Beantwortung der Fragestellung die Gewaltdelikte im
Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -links- im
Unterthemenfeld (UTF) „gegen rechts“ bzw. im Phänomenbereich PMK
-rechts- im UTF „gegen links“ herangezogen. Dies ergab folgendes
Ergebnis:
Jahr PMK-L, UTF
„gegen rechts“
PMK-R, UTF
„gegen links“
2024 416 147
2025
(Stand: 6.5.2025)
205 42
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die genannten Fallzahlen
zur Politisch motivierten Kriminalität aus dem laufenden Jahr 2025
vorläufigen Charakter haben und durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen
noch deutlichen Veränderungen unterworfen sein können.
14. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung die deutsche
Staatsangehörigkeit seit Einführung des § 28 Absatz 1 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) jährlich entzogen,
und beabsichtigt die Bundesregierung, diese
Entwicklung auf der nächsten
Innenministerkonferenz zu thematisieren (bitte die Anzahl der
Personen jeweils nach § 28 Absatz 1 Nummer 1
beziehungsweise Nummer 2 StAG aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Mai 2025
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die
deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit ist nur unter den engen Voraussetzungen
des Artikels 16 Absatz 1 Satz 2 GG möglich.
In den Fällen, in denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
automatisch durch Gesetz ohne behördliche Entscheidung eintritt (§ 28
Absatz 1 Nummer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG), liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen die
deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Sofern in diesen Fällen
ausnahmsweise ein staatsangehörigkeitsrechtliches
Feststellungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem im Ergebnis ein Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, sind die entsprechenden Zahlen
in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Diese Zahlen dürften nicht
annähernd die tatsächliche Anzahl des betroffenen Personenkreises
ausweisen.
Da die regelmäßige Eintragung des Verlustgrundes im Register der
Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) erst seit
dem 1. November 2016 in § 33 StAG geregelt wurde, erfolgt eine
Auswertung erst ab diesem Zeitpunkt.
Der Verlusttatbestand des § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG (Beteiligung
an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland) ist
erst am 9. August 2019 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, dies im Rahmen der
Innenministerkonferenz zu thematisieren.
Jahr Verlust nach § 28
Absatz 1 Nummer 1
StAG
Verlust nach
§ 28 Absatz 1
Nummer 2 StAG
(ab 09.08.2019)
2016 6 –
2017 3 –
2018 1 –
2019 4 0
2020 6 0
2021 0 0
2022 1 0
2023 0 0
2024 0 2
2025
(12.05.2025)
0 0
15. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wie viele Funkzellenabfragen haben das
Bundeskriminalamt und die Bundespolizei jeweils in den
Jahren 2023 und 2024 vorgenommen (bitte diese
Zahlen nach Halbjahren darstellen), und aus
welchem Grund sollen diese – obwohl in den
Vorjahren immer beauskunftet – nunmehr, wie mir
bekannt, nicht presseöffentlich sein?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Mai 2025
Das Bundeskriminalamt hat im ersten Halbjahr 2023 keine, im zweiten
Halbjahr 2023 eine, im ersten Halbjahr 2024 eine und im zweiten
Halbjahr 2024 zwei Funkzellenabfragen veranlasst.
Nach erneuter Bewertung können diese Zahlen offen beauskunftet
werden.
Die Bundespolizei erfasst die Anzahl der im Rahmen von
Ermittlungsverfahren durchgeführten Funkzellenabfragen nicht, sodass keine
entsprechenden Daten vorliegen. Daher stehen die erfragten Informationen
zur genannten Fragestellung nicht zur Verfügung und können nicht
beantwortet werden. Im Gegensatz zur vorliegenden Fragestellung wurde
bei früheren Fragestellungen im Rahmen von Kleinen Anfragen auf die
einzelnen Einsatzverfahren abgestellt, in denen Funkzellenabfragen
durchgeführt wurden.
16. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Wie viele der laut Bundeskriminalamt bekannten
450 islamistischen Gefährder (www.welt.de/politi
k/deutschland/article255961794/Bundeskriminala
mt-Mehr-als-450-islamistische-Gefaehrder-in-De
utschland.html) haben die deutsche
Staatsbürgerschaft, und welche Umstände stehen bei den
Gefährdern ohne deutsche Staatsbürgerschaft einer
Abschiebung entgegen (bitte aufschlüsseln nach
den zehn häufigsten Abschiebehindernissen unter
Angabe der absoluten Zahlen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Mai 2025
Mit Stand vom 2. Mai 2025 sind im Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität -religiöse Ideologie- 452 Personen als Gefährder
eingestuft. Von diesen verfügen 261 über eine deutsche oder eine
deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit (doppelte/mehrfache
Staatsangehörigkeit).
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder.
Der Bund unterstützt die Länder intensiv bei der Rückführung von
islamistischen Gefährdern. Jedoch liegen der Bundesregierung keine
Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
17. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder
haben ihr nachgeordnete Behörden darüber, ob
mögliche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen
den mutmaßlichen Initiatoren bzw. Begründern
des sog. Bündnisses „Gemeinsam für
Deutschland“ und Organisationen, Parteien und
Gruppierungen des (extrem) rechten Spektrums bestehen
(bitte nach „Ja“ und „Nein“ aufschlüsseln u. a. für
„Die Heimat“ (vormals NPD), „Junge
Nationalisten“, „Alternative für Deutschland“, „Junge
Alternative“, „Dritter Weg“, „Nationalrevolutionäre
Jugend“, „Freie Sachsen“, „Deutsche Jugend
Voran“, „Der Störtrupp“, „Querdenken 711“; vgl.
www.tagesspiegel.de/berlin/mit-rechtsrock-und-d
eutschlandflaggen-rechtsextreme-demo-in-
berlinvorzeitig-beendet--mehrere-festnahmen-1359718
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
18. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen
Ergebnissen hat die Bundesregierung, wie im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgehalten, mit den Nachbarländern Deutschlands
über die Umsetzung der Zurückweisungen an den
gemeinsamen Binnengrenzen auch bei
Asylgesuchen Gespräche geführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Mai 2025
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die
nunmehr verstärkten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der
Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt.
Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter
bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in
einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Das
vorgenannte Informationsgespräch vom 8. Mai 2025 war ein
vertrauensvolles Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter
bezüglich dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt. Die verstärkten
Binnengrenzkontrollen waren auch Thema in Gesprächen des Bundeskanzlers
Friedrich Merz und des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt
mit Nachbarstaaten und der EU-Kommission.
19. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Ist der bei der Bundesregierung beobachtbare
Sprachgebrauch, von „den Erwartungen der
Menschen“ zu sprechen (siehe für zahlreiche
Nachweise www.google.com/search?q=%22die+mensc
hen+erwarten%22+site%3Abundesregierung.de),
nach Ansicht der Bundesregierung als
vergleichbar oder stärker kritisch zu betrachten als die
Annahme, für „das Volk“ zu sprechen, vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung zum Begriff
„Populismus“ in offenbar kritisch distanzierter
Weise erläutert, dass „Populisten [behaupten], für
das ganze Volk zu sprechen“ (vgl. www.bpb.de/k
urz-knapp/lexika/politiklexikon/18050/populis
mus/), und wie gelangt die Bundesregierung zu
ihrer Auffassung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. Mai 2025
Die Bundesregierung kommentiert nicht die in Ihrer Frage angeführte
Wortwahl von Mitgliedern der Vorgängerregierungen.
20. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie häufig blieben Bundespolizeidienststellen in
den letzten zwölf Monaten unbesetzt (bitte nach
Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln), und
welche Prognose für die Besetzung der
Dienststellen trifft der Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt als Konsequenz aus der von
ihm am 7. Mai 2025 verkündeten Ausweitung der
Grenzkontrollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Mai 2025
Der Kräfteeinsatz in den Bundespolizeidienststellen erfolgt
grundsätzlich lageabhängig. Im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung kommt es
regelmäßig vor, dass die Stärken in einzelnen Dienststellen variieren
bzw. einzelne Bundespolizeireviere temporär nicht besetzt werden. Eine
statistische Erhebung der diesbezüglichen Daten erfolgt seitens der
Bundespolizei nicht. Eine Prognose für die Besetzung von
Bundespolizeidienststellen kann nicht getroffen werden, da diese auf Grundlage einer
einzelfall- und anlassbezogenen Lagebeurteilung erfolgt.
21. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Wie viele der Personenkontrollen, die die
Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum
letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a
oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 des
Bundespolizeigesetzes (BPolG) zum Zweck der
Migrationskontrolle durchgeführt hat, waren oder sind nach
Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von
Beschwerden bzw. anhängigen oder
abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen
das Diskriminierungsverbot (bitte aufschlüsseln
nach Jahren und Maßnahmen nach § 22 Absatz 1a
bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG), und wie
viele Personenkontrollen zur Migrationskontrolle
hat die Bundespolizei an Bahnhöfen in Baden-
Württemberg durchgeführt (bitte nach den zehn
Bahnhöfen mit den häufigsten Kontrollen bzw.,
soweit keine Statistiken für einzelne Bahnhöfe
geführt werden, den Bundespolizeiinspektionen der
Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Mai 2025
Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES)
liegen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024
aufgrund von durchgeführten Befragungen und Kontrollen gemäß § 22
Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) oder § 23 Absatz 1
Nummer 3 BPolG insgesamt 28 Beschwerden und zwei Gerichtsverfahren
vor. Angaben für das laufende Jahr 2025 liegen gegenwärtig noch nicht
vor. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Rechtsnormen wird statistisch
nicht vorgenommen.
Gemäß der PES erfolgten im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum
31. März 2025 im Zuständigkeitsbereich der für Baden-Württemberg
regional zuständigen Bundespolizeidirektion Stuttgart insgesamt 119.502
Befragungen und Kontrollen gemäß § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1
Nummer 3 BPolG.
Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bahnhöfen ist nicht möglich.
Statistische Angaben zu den jeweiligen Dienststellen der Bundespolizei
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine
Differenzierung der Dienststellen nach Aufgabenbereichen (z. B.
grenzpolizeiliche bzw. bahnpolizeiliche Aufgaben) ist nicht möglich.
Bundespolizeiinspektion Anzahl
Befragungen
§ 22 BPolG
Anzahl
Kontrollen
§ 23 BPolG
Offenburg 0 33.741
Weil am Rhein 0 26.817
Karlsruhe 23 23.304
Konstanz 0 19.224
Stuttgart 96 0
Flughafen Stuttgart 16.297 0
Gesamt: 16.416 103.086
22. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Gehört der Islam nach Auffassung der
Bundesregierung zu Deutschland, und hält der
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt an seiner
Aussage aus dem Jahr 2018 fest, der Islam gehöre
„egal in welcher Form nicht zu Deutschland“
(www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/alexan
der-dobrindt-islam-aeusserung-horst-seehofer-ver
teidigung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Mai 2025
Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien heißt es zum
Umgang mit den (auch muslimischen) Religionsgemeinschaften: „Der
Respekt vor der Religionsfreiheit und unterschiedlichen
Religionsgemeinschaften, die in Deutschland heimisch sind, gehört für uns dazu“
(Zeile 69 f.) und: „Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen
unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und
das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen
die Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (Zeile 2758 f.). Dazu
braucht es unter anderem auch künftig einen strukturierten
gesamtstaatlichen Dialog mit in Deutschland lebenden Muslimen.
Der Bundesminister Alexander Dobrindt ist der Auffassung, wie er es
auch in einer Rede im Deutschen Bundestag gesagt hat: „Ja, die
Muslime, die hier leben und sich in unser Wertesystem integrieren wollen,
sind Teil Deutschlands. Aber wir sind ein klar christlich geprägtes Land.
Wir haben eine christlich-jüdische Tradition. Unsere Wurzel ist das
christliche Wertefundament. Das anzusprechen, ist richtig, wenn man
integrieren will, weil man denjenigen, die zu uns kommen, sagen muss,
wohin sie sich integrieren sollen.“
23. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Plant Bundesregierung, konkrete Schritte für die
Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD
einzuleiten, nachdem diese vom Bundesamt für
Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“
eingestuft wurde, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Mai 2025
Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Verfahren
und aus Respekt vor dem Gericht zu dem Gutachten oder zur
Hochstufung der AfD für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich.
Aus demselben Grund äußert sich die Bundesregierung auch nicht
öffentlich zu der Frage der Einleitung einer Prüfung eines
Verbotsverfahrens, da dies mit der Frage der Einstufung als gesichert rechtsextrem
inhaltlich-thematisch eng zusammenhängt.
24. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Gibt es mit Blick auf die nach der Statistik der
Wiener Beobachtungsstelle „Observatory on
Intolerance and Discrimination Against Christians in
Europe“ (OIDAC Europe) im Jahr 2023 circa
„2000 Delikte gegen christliche Kirchen“, die in
Deutschland begangen wurden (vgl. https://weltw
oche.de/daily/vandalen-in-deutschen-kirchen/),
sowie den bereits im Jahr 2020 einberufenen
Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit
(UEM) beim Bundesministerium des Innern
(BMI; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldu
ngen/DE/2023/06/dik-uem.html) eine ebenfalls
auf ministerieller Ebene angesiedelte Institution,
die sich dem Kampf gegen Christenfeindlichkeit
verschrieben hat, und wenn ja, wo, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Mai 2025
Die Bundesregierung erhebt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
Straftaten, die im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ im
Unterthemenfeld „christenfeindlich“ erfasst werden. Es werden außerdem politisch
motivierte Straftaten gegen das Unterangriffsziel „Kirche“ erfasst. Die
jeweiligen Zahlen – auch für das Jahr 2023 – finden sich in der Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/14456.
Eine Institution i. S. der Fragestellung auf Ebene des Bundes besteht
nicht. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit befasst sich im 3. Bericht der Bundesregierung zur
weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit u. a. mit
Stand und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit
von Christinnen und Christen weltweit.
25. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Beweissammlung, die das Bundesamt für
Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als
gesichert rechtsextrem vorgenommen hat, und ist eine
Veröffentlichung der Beweise geplant, und wenn
ja, in welcher Form, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Mai 2025
Dem Bundesministerium des Innern sind das Gutachten des Bundesamts
für Verfassungsschutz (BfV) zur Hochstufung der Alternative für
Deutschland (AfD) nebst den darin aufgeführten Belegen bekannt. Eine
Veröffentlichung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es
handelt sich um ein behördeninternes Gutachten des BfV, das als
Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft
ist. Das Gutachten ist keine bloße Sachverhaltsdarstellung, sondern
beinhaltet Analysen und Bewertungen, die Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise des BfV zulassen, was einer Veröffentlichung entgegensteht.
26. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung
Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder
Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung
des Bundesamtes für Verfassungsschutz als
linksextremistisch beeinflusst oder offen
verfassungsfeindlich einzustufen sind, und wenn ja, in
welcher Höhe geschah dies seit dem Jahr 2020?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 12. Mai 2025
Nach Maßgabe der Bundesregierung dürfen generell keine Bundesmittel
an extremistisch beeinflusste oder verfassungsfeindliche Organisationen
gehen. Bereits seit Jahren besteht auf Bundesebene ein Vorgehen, um
eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch
extremistische Vereinigungen zu verhindern. Dieses Vorgehen richtet sich
ausdrücklich gleichermaßen gegen Personen und Organisationen aller
extremistischen Phänomenbereiche. Zudem müssen alle
Zuwendungsempfänger in den einschlägigen Bundesprogrammen auf dem Boden der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Entsprechende
Vorgaben in Begleitschreiben, die Bestandteil des jeweiligen
Zuwendungsbescheids sind, weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fördermittel
nicht an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder
Personen gelangen dürfen. Mit diesem werden die Empfänger staatlicher
Fördermittel dafür sensibilisiert, dass extremistischen Organisationen
oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung
zuteilwerden darf. Das Begleitschreiben konkretisiert im Weiteren die
Anforderungen an ein sorgsames Vorgehen in der Projektpraxis
(beispielsweise bei der Auswahl der Kooperationspartner).
27. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die
Rückführungsquote vollziehbar
ausreisepflichtiger Ausländer mit abgelehntem Asylstatus
signifikant zu steigern, und welche personellen und
finanziellen Ressourcen wurden dabei jeweils
zusätzlich bereitgestellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Mai 2025
Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und damit für die
Durchsetzung von Rückführungen sind grundsätzlich die Länder
zuständig. Dennoch hatten sich in der 20. Legislaturperiode die die
Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag auf eine
Rückführungsoffensive verständigt, um die Ausreisepflicht noch
konsequenter durchzusetzen. Insbesondere sollten Straftäter und Gefährder
häufiger abgeschoben werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Länder bei
Rückführungen stärker unterstützen. Im Hinblick auf die
Zuständigkeiten des Bundes enthielt die Rückführungsoffensive vorrangig zahlreiche
gesetzgeberische, aber auch operative Elemente.
Insbesondere sind hier zu nennen:
Am 27. Februar 2024 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
in Kraft. Dieses enthält umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der
Rückführung, mit denen schnellere Rückführungen von Ausländern
ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden sollen. Dafür sieht
das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine
konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vor.
Darüber hinaus ist am 26. Oktober 2024 ein Gesetz in Kraft getreten,
das die Herabsetzung der Voraussetzungen für ein besonders
schwerwiegendes Ausweisungsinteresse regelt. Dies betrifft unter anderem
bestimmte Straftaten, die im Fall der Verwendung einer Waffe oder eines
anderen gefährlichen Werkzeugs eine Verurteilung zu einer geringeren
Freiheitsstrafe nach sich ziehen und bei denen das Strafmaß bisher nicht
ausreichte, um ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zu
begründen.
Der Bund unterstützt die Länder zudem bereits in einer Vielzahl von
Fällen durch operative Maßnahmen der Bundespolizei. Bei der
Vorbereitung und Durchführung von über 21.000 Rückführungsmaßnahmen auf
dem Land-, Luft- oder Seeweg im Jahr 2023 waren insgesamt
11.862 Kräfte der Bundespolizei im Einsatz, im Jahr 2024 waren es
13.807 Bundespolizisten bei 22.234 Rückführungsmaßnahmen.
Zudem stehen der Bundespolizei 2.200 ausgebildete Personenbegleiter
Luft für Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus plant,
organisiert und koordiniert die Bundespolizei jährlich rund 200
Sammelcharter.
Im Bereich der Passersatzbeschaffung ist der Bund zudem für die
Beschaffung von Heimreisedokumenten für 32 Herkunftsländer in Afrika,
Asien und Europa unterstützend tätig. Für einige Bundesländer hat die
Passersatzbeschaffung Bund für alle Herkunftsländer die Beschaffung
der Ersatzpapiere in Amtshilfe übernommen.
Bei der Abschiebung von islamistischen Gefährdern und
Intensivstraftätern unterstützt der Bund die Länder in zwei Kooperationsplattformen,
und zwar in der Arbeitsgruppe statusrechtliche Begleitmaßnahmen im
Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (AG Status – für
islamistische Gefährder) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR)
für herausragende Straftäter.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit den Herkunftsländern
intensiv an der Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückführungen.
In diesem Zusammenhang setzt der Bund sich unter anderem dafür ein,
dass auch in Zukunft der Visa-Hebel effektiv genutzt wird, wenn dies
erforderlich ist.
Ohne die bewährte Zusammenarbeit mit bestimmten Herkunftsländern
wird eine Rückführung in diese Länder nicht möglich sein. Die
Bundesregierung setzt sich daher für eine verbesserte
Rückübernahmekooperation mit den Herkunftsländern ein.
Ein wesentliches Element stellt hierbei der Abschluss von
Migrationsabkommen dar, mit denen irreguläre Migration durch eine Stärkung
regulärer Zugangswege reduziert und gleichzeitig die
Rückkehrkooperation mit den Herkunftsländern nachhaltig gestaltet werden soll.
Durch den in der 20. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag verankerten
Vorrang der freiwilligen Rückkehr fasst die Bundesregierung die
Rückführungsoffensive als eine Rückkehroffensive breiter. So entwickelt der
Bund gemeinsam mit den Ländern insbesondere das seit 1979
bestehende Standard-Rückkehr-Programm „REAG/GARP“ fortlaufend weiter
und setzt EU-Fördermöglichkeiten gezielt ein.
Insgesamt ist die Unterstützung der Länder bei der Rückführung eine
Daueraufgabe, sodass die erfragten Angaben zu den zusätzlichen
finanziellen und personellen Ressourcen nicht im Einzelnen genannt werden
können.
28. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und
Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung
der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch
Nachrichtendienste überwacht bzw. abgehört
werden, oder bestehen für die Überwachung
gewählter Mandatsträger weiterhin besondere rechtliche
Hürden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Mai 2025
Die Hochstufung des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland
(AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ändert
grundsätzlich nichts an den gesetzlichen Befugnissen der Nachrichtendienste zum
Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (BVerfGE 134, 141).
Grundrechtseinschränkende Maßnahmen müssen im jeweiligen Einzelfall
verhältnismäßig sein. Bei Abgeordneten sind im Rahmen der Abwägung
auch die Rechte aus dem freien Mandat mit einzubeziehen. Im Übrigen
beantwortet die Bundesregierung keine abstrakten Rechtsfragen.
29. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen
Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20
Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die
Bundesregierung öffentlich wiederholt
Maßnahmen im Sinne einer sogenannten
Migrationswende propagiert hat, obwohl nach meiner Ansicht
keine substanziellen rechtlichen oder
administrativen Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer
Migration ergriffen wurden, und wie sind nach
Einschätzung der Bundesregierung das nach meiner
Auffassung zu beobachtende Auseinanderfallen
von unionsrechtlich verpflichtenden
Zuständigkeiten im Dublin-Verfahren (Verordnung (EU)
Nr. 604/2013) und das faktische Unterlassen
entsprechender Rücküberstellungen mit dem
Rechtsstaatsprinzip und dem Anwendungsvorrang des
Unionsrechts vereinbar?
30. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus, dass die wiederholte
Behauptung einer „Wende“ in der Asyl- und
Migrationspolitik in Pressekommentaren als
unzutreffend angesehen wird, und wie lässt sich diese
politische Kommunikation mit dem
verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzip
(Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes – GG)
sowie dem Anspruch auf wahrheitsgemäße
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Artikel 5 GG, Rn. zur
Informationsfreiheit) vereinbaren (www.welt.de/d
ebatte/plus255892138/Asylsystem-Die-Migration
swende-die-nur-in-Saskia-Eskens-Kopf-stattfand.
html?utm_source=chatgpt.com; www.zeit.de/polit
ik/2024-09/scholz-wende-asylpolitik?utm_sourc
e=chatgpt.com)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Mai 2025
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Eine zentrale Aufgabe der Innenpolitik der Bundesregierung besteht
darin, die irreguläre Migration zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen,
hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen vereinbart, die
umgesetzt werden.
So hat der Bundesminister des Innern bereits am 7. Mai 2025 eine
Verstärkung der Kontrollen an den deutschen Grenzen angeordnet und der
Bundespolizei Handlungsspielraum für Zurückweisungen an den
Grenzen eröffnet.
Sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung werden auf
rechtsstaatlicher Grundlage getroffen. Die Bundesregierung unterrichtet die
Öffentlichkeit zudem wahrheitsgemäß und transparent über ihr Handeln.
Bei der Dublin-III-Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes
europäisches Recht. Der tatsächliche Vollzug von Überstellungen in den
zuständigen Mitgliedstaat ist für die effektive Anwendung der Dublin-
III-Verordnung, als europäisches Instrument zur Reduzierung irregulärer
Sekundärmigration, von wesentlicher Bedeutung. Es obliegt dabei
insbesondere der Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“, die
Einhaltung europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten zu prüfen und
auf dessen Umsetzung hinzuwirken.
Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend auf europäischer Ebene für
die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung durch alle Mitgliedstaaten ein
und hat bereits wesentlich auf die Verabschiedung der sog. „Dublin-
Roadmap“ durch die Kommission hingearbeitet, die einen
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Dublin-Verfahrens auf europäischer Ebene
enthält.
31. Abgeordnete
Beatrix von Storch
(AfD)
Wie viele Wissenschaftler aus den USA haben
nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn
des Jahres 2025 eine Arbeitsgenehmigung
beantragt (bitte nach den fünf häufigsten
Forschungsbereichen/Disziplinen aufschlüsseln; vgl. www.ha
ndelsblatt.com/politik/deutschland/usa-so-
wollenspd-und-union-us-forscher-fuer-deutschland-gewi
nnen/100118172.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 13. Mai 2025
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
32. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich
in Indien oder Pakistan aufhaltende deutsche
Staatsbürger vor den etwaigen Auswirkungen
eines indisch-pakistanischen Konflikts oder
Kriegs zu schützen, und wenn ja, welche konkret?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 12. Mai 2025
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Lage zwischen
Indien und Pakistan sehr genau und beschäftigt sich im Rahmen ihrer
Krisenvorsorge kontinuierlich und ressortübergreifend mit möglichen
Krisenszenarien und ggf. erforderlichen konsularischen Schutz- und
Unterstützungsmaßnahmen für deutsche Staatsangehörige. Am 7. Mai hat
sich der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt gesondert
ausführlich mit der Lage in der Region beschäftigt. Die Reise- und
Sicherheitshinweise werden laufend überprüft und bei Bedarf auch
kurzfristig angepasst. Über die Krisenvorsorgeliste ELEFAND werden bei
Bedarf aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise an deutsche
Staatsangehörige in der Region versandt. Deutsche Staatsangehörige, die
sich in Indien und Pakistan aufhalten, sind daher dazu aufgerufen, sich
auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. Die Maßnahmen
in einem Krisenfall sind immer abhängig von den gegebenen
Umständen. Daher kann im Vorfeld keine Aussage über konkrete Maßnahmen
im Falle einer Verschärfung der aktuellen Krise getroffen werden.
33. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die
Deutsche Schule in Istanbul in den vergangenen
Jahren, wie mir zugetragen wurde, nachverdichtet
(bitte Zeitraum angeben), und wurde der
Transformator der Schule erneuert oder repariert (bitte
Zeitpunkte angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Mai 2025
Der Bundesregierung ist keine anhand der Anzahl von Schülerinnen und
Schülern messbare Nachverdichtung bekannt.
Die Liegenschaftsverwaltung der Gebäude von deutschen
Auslandsschulen wird von den Schulen selbst vorgenommen. Sofern für die
Durchführung von Baumaßnahmen keine ausreichenden Eigenmittel der
Schulen vorhanden sind, kann der Bund auf Antrag eine Bauzuwendung
erteilen oder eine Bundesbaumaßnahme durchführen. Etwaige Bedarfe
tragen die Schulen ebenfalls eigenständig vor. Ein Bedarf für den
Austausch/die Reparatur des Transformators an einer Deutschen Schule in
Istanbul ist der Bundesregierung nicht bekannt.
34. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die
Aussage des amerikanischen Außenministers
Marco Rubio, wonach die kürzlich vom
Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene
Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“
Ausdruck von „verkappter Tyrannei“ ist, weil
damit Deutschland „seinem Geheimdienst gerade
neue Befugnisse zur Überwachung der
Opposition erteilt“ habe (www.tagesschau.de/inland/inne
npolitik/afd-verfassungsschutz-rubio-100.html),
ferner auf das Wort des amerikanischen
Vizeaußenministers Christopher Landau, dass sein, nach
dem sogenannten „Anschluss“ Österreichs an das
Deutsche Reich 1938, aus Wien geflohener Vater,
„nicht wegen ZU VIEL Meinungsfreiheit“
geflohen sei, sondern „weil diejenigen das Sagen
hatten, die an die Bespitzelung und Zensur
politischer Gegner glaubten“ (www.tichyseinblick.de/
meinungen/us-politiker-entlarven-deutsche-morali
sche-hybris/), sowie die Rede des amerikanischen
Vizepräsidenten J. D. Vance auf der Münchner
Sicherheitskonferenz im Februar 2025, in der er
seinerseits kritisierte, dass die Meinungsfreiheit in
Deutschland eingeschränkt sei, dabei einen
Zusammenhang zur Präsenz amerikanischer Truppen
in Deutschland herstellte und seine Zuhörer
fragte, ob sie glaubten, „dass der amerikanische
Steuerzahler es hinnehmen wird, wenn jemand in
Deutschland ins Gefängnis kommt, nur weil er
einen gemeinen Tweet gepostet hat“ (www.tagess
chau.de/ausland/amerika/vance-us-schutz-deutsch
land-100.html), eine Position zur Frage erarbeitet,
ob die kürzlich vom Bundesamt für
Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD das
Verhältnis zwischen Deutschland und den USA
beeinträchtigen könnte, und wenn ja, was besagt
sie, und wenn nein, warum hat sich die
Bundesregierung zu dieser Frage keine Position
erarbeitet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 14. Mai 2025
Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Eilverfahren
aus Respekt vor dem Gericht zu dem Gutachten oder zur Hochstufung
der AfD für die Dauer dieses Verfahrens nicht öffentlich. Bis zur
Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wird, wie in der Vergangenheit
regelmäßig praktiziert, auf die bis zur Hochstufung verwendete
Einstufung zurückgegriffen. Dies erfolgt auch in diesem Fall.
35. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B.
unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte
und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen
Politikers Ümit Özdağ wegen
Präsidentenbeleidigung vorgenommen (www.spiegel.de/ausland/ue
mit-oezdag-tuerkischer-politiker-wegen-praesiden
tenbeleidigung-gegen-recep-tayyip-erdogan-festg
enommen-a-c1b7e87d-1aea-4b91-9b0d-a90ced8c
9a58), und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 13. Mai 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung laufen derzeit in der Türkei zwei
Gerichtsverfahren gegen den Vorsitzenden der türkischen Zafer Partei
Ümit Özdağ. Ein Verfahren wurde wegen des Vorwurfs der
„Präsidentenbeleidigung“ gegen ihn eingeleitet, ein weiteres wegen des Vorwurfs
der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“. Am 20. Januar 2025
wurde Ümit Özdağ wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“
zunächst festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt.
Jedoch wurde am 21. Januar 2025 gegen ihn Haftbefehl wegen des
separaten Vorwurfs der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ erlassen.
Der Prozess wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ begann
am 29. April 2025, das Verfahren soll am 11. September 2025
fortgesetzt werden.
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Türkei
verfolgt die Bundesregierung mit Sorge. Die türkischen Behörden sind
aufgerufen, rechtstaatliche, demokratische und menschenrechtliche
Grundprinzipien zu gewährleisten, zu denen sich die Türkei als EU-
Beitrittskandidat und Mitglied des Europarates verpflichtet hat. Dazu zählt auch,
dass rechtliche Vorwürfe durch die zuständige Justiz transparent und
unter Einhaltung rechtsstaatlicher Standards aufzuklären sind.
36. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gelten für den Neu- und Umbau von
diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Deutschlands die Bauvorschriften Deutschlands bzw.
Berlins oder die des jeweiligen Standorts der
Vertretungen, und gelten die jeweiligen Bauvorschriften
jeweils für das gesamte Vorhaben?
37. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird in Fällen verfahren, in denen in einem
Land, in dem eine diplomatische oder
konsularische Vertretung neu oder umgebaut werden soll,
weitergehende Bauvorschriften als in Deutschland
bzw. Berlin gelten, und wie wird in umgekehrt
gelagerten Fällen verfahren?
38. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele diplomatische und konsularische
Vertretungen Deutschlands wurden seit Juli 2016 neu
oder in größerem Umfang umgebaut, und in wie
vielen Fällen wurde dabei die Barrierefreiheit der
Vertretungen hergestellt bzw. verbessert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Mai 2025
Die Fragen 36 bis 38 werden zusammen beantwortet.
Die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen für diplomatische
und konsularische Vertretungen des Bundes im Ausland unterliegen den
gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Baumaßnahme. Die örtlichen
Bauvorschriften sind für das gesamte Bauvorhaben zu berücksichtigen,
bei Erfordernis ist eine örtliche Baugenehmigung einzuholen.
Zur Sicherstellung eines adäquaten baulichen und technischen Standards
entsprechend der in den deutschen Bauordnungen verankerten
Schutzziele sind die am Sitz des für die Durchführung der Baumaßnahmen
zuständigen Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) gültigen
Bauvorschriften der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO
NRW) sinngemäß anzuwenden.
Weiterhin sind die Erlasse des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Sicherstellung der
baupolitischen Ziele des Bundes sowie die Verordnungen und Erlasse anderer
Bundesinstitutionen zur Sicherstellung des Geheim- und Terrorschutzes
ebenfalls sinngemäß im Auslandsbau anzuwenden.
Darüber hinaus werden vom Auswärtigen Amt (AA)
Nutzeranforderungen zur Sicherstellung der außenpolitischen und konsularischen
Aufgaben des Bundes sowie der Barrierefreiheit, des Arbeitsschutzes und
der Fürsorge für die Beschäftigten im Auswärtigen Dienst vorgegeben.
Zwischen örtlichen und deutschen Vorschriften ist im Einzelfall
abzuwägen. Die örtlichen Bauvorschriften sind zwingend einzuhalten, die
deutschen Bauvorschriften sinngemäß.
Im Zeitraum seit 2016 wurden 25 Baumaßnahmen im Umfang von
mindestens 6 Mio. Euro durchgeführt, durch die Kanzleien von
diplomatischen oder konsularischen Vertretungen neu gebaut oder saniert
wurden.
Die Zahl der Maßnahmen, die der Herstellung bzw. Verbesserung von
Barrierefreiheit dienen, wird nicht gesondert erfasst.
Bauliche Barrierefreiheit wird in den Neubauvorhaben des Auswärtigen
Amts und auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen regelmäßig so
umfassend wie möglich umgesetzt. Hinsichtlich der Barrierefreiheit
bestehen einerseits örtliche Bauvorschriften, die bei jeder Neu-,
Erweiterungs- oder Umbaumaßnahme umzusetzen sind, wie auch
Anforderungen aus der BauO NRW, die sinngemäß angewendet wird.
Darüber hinaus hat das AA zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei
Neu- und Umbaumaßnahmen von diplomatischen und konsularischen
Vertretungen Nutzeranforderungen aufgestellt, die für jede Neu-,
Erweiterungs- oder Umbaumaßnahme bindend sind.
39. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Auswärtigen
Amt eingeplant (bitte titelscharf angeben), und in
welcher Höhe sind Mittel zur Unterbringung der
Personen mit erteilten Aufnahmezusagen im Jahr
2025 für die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit im Etat des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung vorgesehen (bitte titelscharf
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 12. Mai 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 50 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache
20/12484 verwiesen.
Zu Planungen im Zuge des laufenden Haushaltsverfahrens können
darüber hinaus keine Angaben gemacht werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
40. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Welche Rolle spielen aus Sicht der
Bundesregierung Schießsportgruppen als Mitbenutzer von
Liegenschaften der Bundeswehr für die
Vernetzung der Bundeswehr mit der Zivilgesellschaft,
und hält die Bundesregierung den Betrieb solcher
Schießsportgruppen für unterstützenswert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 14. Mai 2025
Schießsportgruppen als zivile Vereine spielen keine förderungsfähige
Rolle für die Vernetzung der Bundeswehr mit der Zivilgesellschaft.
Die Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch zivile
Schießsportvereinigungen erfolgt unter strengen Auflagen und ausschließlich
im Rahmen freier Kapazitäten.
41. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Haben Soldaten des Kommandos Spezialkräfte
(KSK) im Zuge der Munitionsaffäre seit dem Jahr
2021 die Einheit verlassen, und wenn ja, wie
viele, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung zu Vernetzungen ehemaliger Soldaten
des KSK mit der extremistischen Szene?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 9. Mai 2025
Seit dem Jahr 2021 haben zahlreiche Soldatinnen und Soldaten das
Kommando Spezialkräfte aus verschiedenen Gründen verlassen. Da
keine Statistik über etwaige Versetzungsgründe geführt wird, kann keine
konkrete Zahl im Sinne der Fragestellung beziffert werden.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor.
42. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Inwiefern plant die Bundesregierung, das im
Bebauungsplan als Entwicklungsfläche
ausgewiesene Gebiet des Patrick-Henry-Village (PHV) in
Heidelberg (ganz oder teilweise) für, wie mir
mitgeteilt wurde, militärische Zwecke zu reservieren,
und welche Informationen liegen der
Bundesregierung zur Umwidmung des Patrick-Henry-
Village (PHV) in Heidelberg vor?
43. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Inwieweit ist seitens der Bundesregierung die
nach meiner Kenntnis geplante militärische
Nutzung des Patrick-Henry-Village (PHV) in
Heidelberg vorgesehen, und falls solche Planungen
bestehen, wie stellen sich entsprechende
Maßnahmen und Nutzungsarten dar (bitte möglichst
detailliert angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Mai 2025
Die Fragen 42 und 43 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
44. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse
über den mutmaßlichen Angriff auf ein ziviles
Schiff im Seegebiet um Malta in der Nacht vom
1. auf den 2. Mai 2025 bzw. über mögliche in der
Region verdächtig operierende Schiffe oder
Luftfahrzeuge, und wenn ja, welche, und wurde der
Bundesregierung hierzu etwas durch die EU-
Mission EUNAVFOR MED IRINI, an der
Deutschland beteiligt ist, berichtet oder im Rahmen
eigener Teilnahme bekannt, und wenn ja, was?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 9. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
45. Abgeordnete
Evelyn Schötz
(Die Linke)
Welche Kosten kalkuliert die Bundesregierung
aktuell für den Aufbau des geplanten
Entwicklungs- und Erprobungszentrums für
Rüstungsinnovationen am Standort Erding, und mit
welchen Firmen und Forschungseinrichtungen ist sie
dafür bislang in Kontakt getreten (bitte nach Jahr
und beteiligtem Akteur aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 12. Mai 2025
Das Vorhaben mit dem Arbeitstitel „Innovationszentrum der
Bundeswehr (InnoZBw)“ befindet sich noch in der Phase der
Konzeptentwicklung. Eine konkrete Kostenkalkulation ist daher nicht möglich. Bislang
findet hierzu ein Austausch mit bundeswehrinternen
Forschungseinrichtungen statt.
46. Abgeordnete
Evelyn Schötz
(Die Linke)
Welche bayerischen Rüstungsunternehmen haben
seit Verkündung der sogenannten Zeitenwende
durch den Bundeskanzler Olaf Scholz Aufträge
der Bundeswehr im Bereich militärischer
Elektronik erhalten, und in welcher Höhe wurden dafür
jeweils Haushaltsmittel eingesetzt (bitte die
sieben Unternehmen mit dem höchsten
Auftragsvolumen unter Angabe von Firmensitz,
Vertragsinhalt und Auftragssumme auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 12. Mai 2025
Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad GEHEIM
ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1
Nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte die Sicherheit oder Interessen der Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder schweren Schaden zufügen kann, entsprechend
einzustufen.
Gemäß Anlage III Ziffer 3.2 VSA sind beispielsweise Informationen zur
elektronischen Kampfführung der Bundeswehr als GEHEIM einzustu-
1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „GEHEIM“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
fen. Die Detailtiefe der Auflistung von Verträgen mit bestimmten
Unternehmen lässt Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeiten der Bundeswehr
im Bereich der elektronischen Kampfführung zu.
47. Abgeordnete
Evelyn Schötz
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
geplante Verteidigungsfallübungen bayerischer
Krankenhäuser wie der Donauklinik Neu-Ulm,
der Stiftungsklinik Weißenhorn oder des
Gesundheitszentrums Illertissen in Kooperation mit dem
Bundeswehrkrankenhaus Ulm, und welche
Unterstützung leistet der Bund ggf. dabei (bitte nach
Klinikstandort und Unterstützungsart
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 12. Mai 2025
Bei der angesprochenen Übung handelt es sich um eine
Zivilschutzübung. Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist als Teil der
Versorgungskette an der Übung beteiligt.
48. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Sind Beschaffungsvorhaben im Rüstungsbereich
mit einem Finanzvolumen von mehr als 25 Mio.
Euro ohne Vorlage der jeweiligen Informationen
gegenüber dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages seit der Sitzung vom 29.
Januar 2025 von der Bundesregierung beschlossen
worden, und wenn ja, wie viele, und welche sind
das?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 12. Mai 2025
Nein.
49. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
In welcher Größenordnung plant die
Bundesregierung, sogenannte Loitering Munition bzw.
bewaffnete Drohnen durch das Bundesamt für
Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw) zu beschaffen, und
welche besonderen militärischen Fähigkeiten der
Bundeswehr bei der Landes- und
Bündnisverteidigung sollen mit der Beschaffung dieser
Waffensysteme nach Auffassung der Bundesregierung
gewährleistet werden (vgl. „DER SPIEGEL“,
Nummer 18 v. 26. April 2025, S. 33; bitte unter
Angabe der Typbezeichnung, der Stückzahl und
der Einsatzverwendung erläutern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Mai 2025
Die erfragten Informationen bezüglich Fähigkeiten, konkreter
Typbezeichnungen, Stückzahlen und Einsatzverwendungen sind
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher
selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige
Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser
Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und
Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre
abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten
Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
50. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Kann die designierte Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina
Reiche, angesichts der Tatsache, dass sie derzeit
noch in ihrer Funktion als Vorsitzende des
Vorstandes der Westenergie AG als „Expertin aus der
Energiewirtschaft“ den Vorsitz des Nationalen
Wasserstoffrates innehat (Stand: 30. April 2025,
www.wasserstoffrat.de/nationaler-wasserstoffrat/
mitglieder/reiche), und vor dem Hintergrund, dass
der Nationale Wasserstoffrat die Bundesregierung
„überparteilich konsensbildend“ beraten soll, im
Falle ihrer Ernennung weiterhin Mitglied oder gar
Vorsitzende im Nationalen Wasserstoffrat bleiben,
oder muss Katharina Reiche um
Interessenskonflikte zu vermeiden von sämtlichen
Aufsichtsrats-, Vorstands- und Beratungsposten
zurücktreten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Mai 2025
Die Bundesministerin Katharina Reiche hat ihre Mitgliedschaft und
ihren Vorsitz im Nationalen Wasserstoffrat am 5. Mai 2025 beendet.
Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen
Inkompatibilitätsvorschriften vor.
Soweit Ihre Frage darüber hinaus auch von „sämtlichen Aufsichtsrats-
und Vorstands- und Beratungsposten“ spricht, gilt grundsätzlich
Folgendes: Eine Bundesministerin darf gemäß § 5 des Bundesministergesetzes
(BMinG) neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe
und keinen Beruf ausüben. Sie darf während ihrer Amtszeit auch nicht
dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb
gerichteten Unternehmens angehören oder außergerichtliche Gutachten
abgeben. Der Deutsche Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der
Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. Die
Mitglieder der Bundesregierung sollen zudem während ihrer Amtszeit
kein öffentliches Ehrenamt bekleiden; die Bundesregierung kann auch
hiervon Ausnahmen zulassen.
Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 51, 52 und 53
verwiesen.
51. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wie schätzt die Bundesregierung in Anbetracht
der Tatsache, dass die designierte
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz,
Katharina Reiche, auch für die Förderung von
Batterietechnologie und Energiespeicher
zuständig sein wird, und vor dem Hintergrund, dass
Katharina Reiche am 25. April 2025 und gerade
einmal drei Tage vor der Vorstellung der
designierten CDU-Bundesministerinnen und -minister
einen Posten im Aufsichtsrat des schwedischen
Batteriespeicherentwicklers (Ingrid Capacity AB)
angenommen hat (www.handelsblatt.com/unterne
hmen/energie/katherina-reiche-westenergie-chefi
n-uebernimmt-posten-in-schweden/10012379
5.html), die entstehenden Interessenskonflikte ein,
und muss Katharina Reiche im Falle ihrer
Ernennung, um Interessenskonflikte zu vermeiden, von
ihrem Aufsichtsratsposten bei Ingrid Capacity AB
zurücktreten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Mai 2025
Die Bundesministerin Katharina Reiche hat ihre Mitgliedschaft im
Aufsichtsrat der Ingrid Capacity AB mit Wirkung zum 3. Mai 2025 beendet.
Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen
Inkompatibilitätsvorschriften vor.
52. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Sieht die Bundesregierung, in Anbetracht der
Tatsache, dass Katharina Reiche, die designierte
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im
Kabinett Merz, derzeit noch Vorstandsvorsitzende
bei Westenergie AG, der größten
Tochtergesellschaft von E.ON SE, ist, in der Ausübung dieses
Mandats einen Interessenskonflikt, vor dem
Hintergrund, dass die angehenden Regierungsparteien
in ihrer Koalitionsvereinbarung schreiben, dass
das „Wasserstoffkernnetz [...] deutschlandweit die
industriellen Zentren anbinden [muss], auch im
Süden und Osten Deutschlands“ (Seite 5, www.sp
d.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag202
5_bf.pdf), die Westenergie AG aber mit ihrer
hundertprozentigen Tochter Westnetz GmbH ein
Strom- und Gasnetzbetreiber im Westen der
Bundesrepublik Deutschland ist und damit die
Interessen des Südens und Ostens Deutschlands beim
Hochlauf des Wasserstoffnetzes weniger
Berücksichtigung finden könnten, und muss Katharina
Reiche im Falle ihrer Ernennung, um
Interessenskonflikte zu vermeiden und um einen Ausbau des
Wasserstoffkernnetzes im Süden und Osten
Deutschlands gleichwertig zu berücksichtigen,
von ihrem Posten als Vorstandsvorsitzende bei der
Westenergie AG zurücktreten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Mai 2025
Der Aufsichtsrat der Westenergie AG hat bereits in seiner Sitzung am
5. Mai 2025 die Niederlegung des Amtes von Bundesministerin
Katherina Reiche akzeptiert und ihren Dienstvertrag mit Ablauf des
Tages aufgelöst. Insofern liegt damit auch keine Verletzung der
ministerrechtlichen Inkompatibilitätsvorschriften vor.
53. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Die Linke)
Wie schätzt die Bundesregierung die
Interessenskonflikte der designierten Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz,
Katharina Reiche, ein, in Anbetracht der
Tatsache, dass Katharina Reiche derzeit noch einen
Aufsichtsratsposten beim Automobilzulieferer
Schaeffler AG innehat (www.manager-magazi
n.de/unternehmen/autoindustrie/schaeffler-kathari
na-reiche-ersetzt-maria-elisabeth-schaeffler-thum
ann-im-aufsichtsrat-a-fe1eacea-3680-4881-8275-
3223045f452d), gleichzeitig aber als mögliche
Bundesministerin über Transformation,
Förderung und Regulierung der Automobilindustrie
mitentscheiden wird, und muss Katharina Reiche im
Falle ihrer Ernennung, um Interessenskonflikte zu
vermeiden, von ihrem Aufsichtsratsposten bei der
Schaeffler AG zurücktreten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Mai 2025
Die Bundesministerin Katherina Reiche hat ihren Aufsichtsratsposten
bei der Schaeffler AG bereits am 28. April 2025 niedergelegt. Insofern
liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen
Inkompatibilitätsvorschriften vor.
54. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Kriterien legt die Bundesregierung aktuell
bei der Genehmigung von Rüstungsexporten an
Israel zugrunde, insbesondere vor dem
Hintergrund völkerrechtlicher Bewertungen zur Lage im
Gazastreifen, und wird sie darauf einwirken, dass
gleichzeitig der ungehinderte Zugang humanitärer
Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza
gewährleistet wird, und wenn ja, inwiefern?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 12. Mai 2025
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet
die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen
Vorgaben. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des
„Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des
Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des
Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der
Neufassung vom 26. Juni 2019.
Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des
humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel.
55. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Überprüft die Bundesregierung nach der Ausfuhr,
ob genehmigte deutsche Rüstungsgüter in Israel
ausschließlich im Einklang mit dem Völkerrecht
und den Menschenrechten eingesetzt werden, und
wenn ja, wie?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 12. Mai 2025
Die Bundesregierung trifft Entscheidungen zu Rüstungsexporten nach
den geltenden rechtlichen und politischen Vorgaben. Rechtliche
Grundlagen hierfür sind das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
(KrWaffKontrG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die
Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und
Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025
(Gemeinsamer Standpunkt) und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms
Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019.
Entsprechend diesen Vorgaben wird stets auch die Frage des Risikos der
Verletzung des humanitären Völkerrechts berücksichtigt. Dies gilt auch für
Rüstungsexporte nach Israel.
56. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Hat die Bundesregierung die Aussage der
Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie
Hildegard Müller zur Kenntnis genommen,
Deutschland sei „bei den Energiekosten, den
Bürokratiebelastungen, der Steuer- und Abgabenlast,
auch bei den Arbeitskosten und weiteren
Standortfaktoren international nicht mehr
wettbewerbsfähig“ (www.focus.de/auto/vda-praesidentin-hilde
gard-mueller-muessen-uns-grosse-sorgen-um-de
n-standort-deutschland-und-auch-europa-mache
n_4b706a6b-c9e7-47ce-a6d5-edc4679275d
a.html), und wenn ja, hat sich die
Bundesregierung zu dieser Einschätzung eine Auffassung
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Mai 2025
Die Bundesregierung hat die Aussage der Präsidentin des Verbandes der
Automobilindustrie (VDA) Hildegard Müller zur Kenntnis genommen.
Die Industrie in Deutschland und Europa steht vor großen
Herausforderungen. Die Bundesregierung arbeitet mit gezielten Maßnahmen an der
Verbesserung der Standortfaktoren am heimischen Industriestandort und
setzt sich zudem auf europäischer Ebene für die Stärkung der
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch der
Automobilindustrie ein. Die Bundesregierung will auch in Zukunft eine starke
Automobil- und Zulieferindustrie als Schlüssel-Industrie und
Arbeitsplatzgarant für Deutschland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD tragenden Parteien ist ein breites Bündel an Maßnahmen benannt
worden, um dieses Ziel zu erreichen.
57. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus dem europäischen Maßnahmen-
Paket „RePower EU“ zur strategischen Reduzierung
des Gas-Imports aus Russland für die vier Nord-
Stream-Pipelines, und schließt die
Bundesregierung eine potenzielle Wiederinbetriebnahme der
Nord-Stream-Pipelines aus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. Mai 2025
Deutschland bezieht kein russisches Pipelinegas mehr. Auch an
deutschen Terminals wird kein russisches Flüssigerdgas (Liquefied Natural
Gas – LNG) angelandet. Beide Stränge der Nord Stream 1 wurden
beschädigt. Die Nord-Stream-2-Pipeline hat die für ihren Betrieb
notwendige Zertifizierung nicht erhalten, weshalb sie auch weiterhin nicht in
Betrieb gehen kann. Für eine Inbetriebnahme müsste ein neues
Zertifizierungsverfahren erfolgen, das die dann obwaltenden Umstände
berücksichtigen müsste. Laut RePower EU soll ein Transport von
russischem Erdgas über die beiden Pipelines nicht möglich sein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und Verbraucherschutz
58. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Wie positioniert die Bundesregierung sich zur
familiengerichtlichen Berücksichtigung des auf
Richard A. Gardner zurückgehenden Ansatzes
„Parental Alienation Syndrome“ (PAS) als
Grundlage der Entscheidungsfindung in Sorge-/
Umgangsrechtsstreitigkeiten, und inwiefern
beabsichtigt die Bundesregierung, explizite gesetzliche
Regelungen zur Berücksichtigung häuslicher
Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht sowie zum
Schutz gewaltbetroffener Personen zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 14. Mai 2025
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in der Begründung seines
Beschlusses vom 17. November 2023 ausgeführt, dass der Rückgriff auf
das fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des Parental
Alienation Syndrom (PAS) keine hinreichend tragfähige Grundlage für
eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bietet (siehe BVerfG,
Beschluss vom 17. November 2023, 1 BvR 1076/23, juris
Randnummer 34). Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die
Familiengerichte an dieser Entscheidung des BVerfG orientieren.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode enthält den Auftrag, häusliche Gewalt zulasten des
Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen
(Zeile 2905 bis 2906).
Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen neuen Gesetzentwurf
zur Reform des Kindschaftsrechts vorzulegen, der entsprechende Regeln
enthalten wird.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
59. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Steht die Bundesregierung zu den nach der
Istanbul-Konvention zu erhaltenden
Schutzeinrichtungen mit den Ländern in Kontakt, und wenn ja, an
wie vielen Tagen im Kalenderjahr 2024 waren
nach Erkenntnissen der Bundesregierung die nach
der Istanbul-Konvention zu erhaltenden
Schutzeinrichtungen komplett belegt, und wie viele
schutzsuchende Personen mussten (mindestens
vorübergehend) abgewiesen werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Mai 2025
Die Bundesregierung steht mit den Ländern im Hinblick auf die
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer
und häuslicher Gewalt regelmäßig im Austausch. Schutzeinrichtungen
bilden einen wesentlichen Bestandteil des Hilfesystems.
Für das Kalenderjahr 2024 liegen keine Erkenntnisse zu den
aufgeworfenen Fragen vor.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
im Jahr 2023 eine „Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von
häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ beauftragt, deren
Ergebnisse 2024 veröffentlicht wurden. Bezugsjahr der zugrunde liegenden
Daten ist das Kalenderjahr 2022. Aus der Kostenstudie ergibt sich, dass
im Kalenderjahr 2022 die durchschnittliche Belegungsquote von
Schutzeinrichtungen bei etwa 82 Prozent lag. In einigen Bundesländern lag die
durchschnittliche Belegungsquote bei über 90 Prozent. In mehr als
15.000 Fällen konnte im Kalenderjahr 2022 einer schutzsuchenden Frau
mangels räumlicher Kapazitäten kein Schutzangebot von einer
Schutzeinrichtung unterbreitet werden.
60. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit
Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen
zu digitaler Gewalt u. a. gegen Frauen – aus Sicht
der Bundesregierung für Beratungsstellen und
Schutzeinrichtungen nach der Istanbul-
Konvention zur Verfügung gestellt werden, damit diese,
durch technische Ausstattung und Wissenserwerb,
sicherstellen können, dass sie jeweils auf dem
aktuellen technischen Stand zum Auffinden von
Tracking-Tools bleiben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 12. Mai 2025
Für die Finanzierung der Ausstattung von Frauenschutzeinrichtungen
und Fachberatungsstellen sowie die Finanzierung von
Weiterbildungsangeboten für die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind grundsätzlich
die Länder zuständig.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend fördert derzeit zwei Projekte im Themenfeld „Digitale Gewalt“:
Mit dem Projekt „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher
begegnen“ der Frauenhauskoordinierung e. V. werden Beschäftigte dabei
unterstützt, ein Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren
Frauenhäusern umzusetzen. Mit dem Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt/
Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen
Raum“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und
Frauennotrufe e. V. werden zielgenaue Maßnahmen entwickelt, um das
Frauenunterstützungssystem fortzubilden.
Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Aussagen dazu getroffen
werden, welche Maßnahmen auf Grundlage des Koalitionsvertrages für
die 21. Legislaturperiode im Themenfeld „Schutz von Frauen vor
digitaler Gewalt“ umgesetzt werden.
61. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Welche Vereine und Organisationen im Landkreis
Stade, Niedersachsen, erhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Gelder aus dem Fonds
„Demokratie leben“ (bitte die 14 Vereine/Organisationen
mit den höchsten Fördersummen ab 2021
inklusive der jeweiligen Gesamtfördersummen bis
heute auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 13. Mai 2025
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden und werden
keine Vereine und Organisationen, sondern ausschließlich Projekte
gefördert. Diese haben mit Ausnahme der „Partnerschaften für
Demokratie“, die auf einzelne Landkreise begrenzt sein können, immer einen
landkreisübergreifenden Charakter (in der Regel agieren sie
bundesweit).
Eine Zuordnung der geförderten Projekte zu einzelnen Regionen ist
dadurch oftmals nicht möglich. Zu beachten ist, dass einzelne Maßnahmen
eines Projekts (zum Beispiel eine Veranstaltung) in einem bestimmten
Landkreis erfolgen kann. Daraus lässt sich jedoch keine Zuordnung des
Projektes zu diesem Landkreis ableiten.
Im Landkreis Stade gab es im abgefragten Zeitraum weder eine
Partnerschaft für Demokratie, noch haben sonstige Zuwendungsempfänger aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ihren Trägersitz im
Landkreis Stade verortet.
Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ finden sich auf der Programmwebseite www.demokratie-leben.de.
62. Abgeordnete
Nyke Slawik
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung das Amt eines
bzw. einer Beauftragten für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-
Beauftragten) wiederzubesetzen, und falls dies der Fall
ist, zu welchem Zeitpunkt plant die
Bundesregierung dieses Amt neu zu besetzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. Mai 2025
Es ist Anspruch der Bundesregierung, dass es für alle Menschen,
unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität,
selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei
leben zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen
ergriffen, um das Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren und den
Zusammenhalt sowie das Miteinander zu stärken.
Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen wird in den kommenden
Wochen festgelegt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
63. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für
die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und
wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhung
und Höhe des Mindestlohnes angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 14. Mai 2025
Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegt es der Mindestlohnkommission, alle zwei
Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu entscheiden.
Ihren nächsten Beschluss hat die Mindestlohnkommission bis zum
30. Juni 2025 über die Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum
1. Januar 2026 zu fassen. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im
Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns
geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende
Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden
(§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns
orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der
Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom
22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf
verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben
der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60
Prozent des Brutto-Medianlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. Die
Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission
vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns sodann durch Rechtsverordnung
verbindlich machen (§ 11 Absatz 1 Satz 1 MiLoG).
64. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Welche arbeitsmarktpolitischen Programme und
Förderinstrumente hat die Bundesregierung seit
2020 in Sachsen umgesetzt oder unterstützt,
insbesondere zur Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs
und zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung im
ländlichen Raum (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 12. Mai 2025
Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, die Sicherung des
Fachkräftebedarfs und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sind wesentliche
Zielsetzungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB III) und für die Ausgestaltung der Leistungen der
aktiven Arbeitsförderung (§ 3 Absatz 2 und 3 SGB III) maßgeblich. Mit der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) steht ein weiteres Leistungssystem zur Verfügung,
mit dem leistungsberechtigte Arbeitsuchende, zusätzlich zu den aktiven
Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III, umfassend bei der
Eingliederung in Arbeit unterstützt werden (§§ 16 bis 16k SGB II). Die
Grundsicherung für Arbeitsuchende trägt damit ebenfalls zu den oben
genannten arbeitsmarktpolitischen Zielen bei.
Zuständig für die Erbringung der aktiven Leistungen nach dem SGB III
sind die örtlichen Agenturen für Arbeit; die Eingliederungsleistungen
nach dem SGB II werden von den Jobcentern erbracht. Sie entscheiden
über den Einsatz der Leistungen eigenverantwortlich vor Ort unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
Neben der Beratung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern sowie der
Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sind die wesentlichen
gesetzlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente:
• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
• Maßnahmen zur Unterstützung der Berufswahl und Förderung der
Berufsausbildung,
• Förderung der beruflichen Weiterbildung,
• Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
(Eingliederungszuschuss, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld im
SGB II),
• Maßnahmen zur Förderung des Verbleibs in Beschäftigung
(Kurzarbeitergeld, Transferleistungen),
• Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsleben,
• Öffentlich geförderte Beschäftigung für langzeitarbeitslose bzw.
arbeitsmarktferne Menschen im SGB II (Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheiten).
Über den Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
berichtet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter anderem
differenziert nach Bundesländern. Statistische Angaben zu Förderungen bzw.
zu Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven
Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung können der Veröffentlichung
„Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“
entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Such
e/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=amp-zr-amp-z
r-jz, Auswahl der Region im Excel-Dokument über das Dropdown-
Menü).
Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Förderleistungen hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende
arbeitsmarktbezogene Bundesprogramme bzw. Initiativen aufgesetzt:
• Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA): Seit dem Jahr 2002
unterstützt das BMAS mit INQA kleine und mittlere Unternehmen und
ihre Beschäftigten bei der Entwicklung einer zukunftsfesten
Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Unternehmen und Personalverantwortliche in Sachsen können die
überwiegend kostenfreien und niedrigschwelligen Angebote zur
Fachkräftesicherung nutzen, zentraler Anlaufpunkt ist die Website „www.inqa.de“
mit Praxiswissen, dem ESF Plus-Förderprogramm INQA-Coaching
und vielem mehr.
• Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“: Das
Programm verfolgte das Ziel, regionale Wirtschafts- und
Innovationsnetzwerke zu stärken und die Teilnahme von kleinen und mittleren
Unternehmen an Weiterbildungen zu erhöhen. Im Bundesland
Sachsen wurden im Rahmen des Programms drei Weiterbildungsverbünde
gefördert (2020–2024).
Zudem führt der Bund seit mehreren Förderperioden mit Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) und Bundesmitteln ESF-
Förderprogramme durch. Förderschwerpunkte in der aktuellen Förderperiode
2021–2027 sind u. a. die Förderung nachhaltiger und hochwertiger
Beschäftigung und die Förderung der sozialen Inklusion einschließlich
Armutsbekämpfung. Die Programme werden bundesweit in allen
Bundesländern einschließlich Sachsen umgesetzt.
Die Programme der aktuellen sowie der vergangenen Förderperiode,
gegliedert nach den umsetzenden Bundesressorts, sind auf folgenden
Webseiten zu finden:
• Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Übersicht der ESF-Plus-
Förderprogramme (2021–2027) (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-20
21-2027/Foerderprogramme/inhalt.html),
• Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Übersicht der ESF-
Förderprogramme (2014–2020) (www.esf.de/portal/DE/ESF-2014-2020/
Foerderprogramme/inhalt.html).
Einzelne Projekte können, differenziert u. a. nach Bundesland,
Förderschwerpunkt und Stichworten wie zum Beispiel
„Langzeitarbeitslosigkeit“, auf folgenden Webseiten recherchiert werden:
• Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Liste der Vorhaben
(Förderperiode 2021–2027) (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/
Liste-der-Vorhaben/inhalt.html),
• Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Liste der Vorhaben
(Förderperiode 2014–2020) (www.esf.de/SiteGlobals/Forms/Vorhabensu
che/Vorhabensuche_Formular.html).
Ferner bietet auch die Förderdatenbank des Bundes, die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betrieben wird, Auskunft über
arbeitsmarktpolitische Förderprogramme und Förderinstrumente von
Bund, Ländern und der EU (www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/
home.html). Die Suche in der Förderdatenbank kann u. a. nach
Fördergebiet (bundesweit/jeweiliges Bundesland), Förderbereich (z. B. Arbeit,
Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und -festigung) und
Fördergeber (z. B. Bund) differenziert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
65. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen
darüber vor, welchen zusätzlichen Energiebedarf die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD gesteckten Ziele zur Digitalisierung und
Künstlichen Intelligenz voraussichtlich schaffen,
und wenn ja, wie sehen die Zahlen aus (ggf.
Schätzwerte angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 14. Mai 2025
Koalitionsverträge politischer Parteien werden von der Bundesregierung
grundsätzlich nicht bewertet.
66. Abgeordnete
Angela Rudzka
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
das prozentuale Verhältnis von Transpersonen zu
Nicht-Transpersonen in Deutschland, und auf
welcher Datengrundlage beruhen diese Zahlen
(bitte nach Jahr, Quelle und ggf. methodischer
Erhebung differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 14. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Daten vor. Dem
Bevölkerungsstatistikgesetz entsprechend werden Geschlechtseinträge
erfasst. Das Ergebnis ist unter dem Link www.zensus2022.de/DE/Ergeb
nisse-des-Zensus/Sonderauswertung_Bevoelkerung_nach_Geschlech
t.html öffentlich abrufbar.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
67. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Weshalb liegen nach Auffassung der
Bundesregierung alle 138 Autobahn-Projekte, für die zur
Planbeschleunigung in sieben Bundesländern
überragendes öffentliches Interesse festgestellt
und bei denen Planungszeiten verringert werden
sollen, nach meinen Informationen in den sieben
alten Bundesländern Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen,
Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und kein einziges
in den neuen Bundesländern, und weshalb
werden/wurden Straßenbauprojekte in den neuen
Bundesländern, wie nach meiner Kenntnis im
Freistaat Sachsen, beispielsweise die
Ortsumgehung Freiberg der Bundesstraße 101 (www.bvwp-
projekte.de/strasse/B101-G60-SN-T3-SN/B101-G
6 0 - S N - T 3 - S N .html), bei der Versuche, der
Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses
abzuhelfen, seit mehr als zehn Jahren (hier seit
2011 erfolglos) scheitern und die im
Bundesverkehrswegeplan bereits als vordringlich eingestuft
sind, nach Auffassung der Bundesregierung nicht
bezüglich der Feststellung eines möglichen
überragenden öffentlichen Interesses zumindest
überprüft und stattdessen die Planungszeiträume durch
Abstellung von (im Beispiel Ortsumgehung
Freiberg) 61 Planfeststellungsmängeln und einem
neuen Planfeststellungsverfahren mit zumindest
unvorhersehbarem Ausgang auf völlig
unbestimmte Zeit ausgedehnt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 12. Mai 2025
Die vormalige Bundesregierung hatte beschlossen, für eine eng
begrenzte Zahl besonders wichtiger Projekte und Teilprojekte des
Bundesautobahnausbaus zur Engpassbeseitigung das überwiegende öffentliche
Interesse festzuschreiben. Die Engpassbeseitigungsvorhaben des
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erfassen besonders belastete und
ausbaubedürftige Strecken.
Diese Vorhaben müssen im aktuell gültigen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen entweder der Kategorie „Vordinglicher Bedarf –
Engpassbeseitigung“ (VB-E) oder der Kategorie „Laufend und fest disponiert –
Engpassbeseitigung“ (FD-E) zuzurechnen sein. Teilvorhaben, die sich
bereits in Bau befanden oder bereits fertiggestellt wurden, sollten nicht
weiter betrachtet werden, da sie von der Planungsbeschleunigung nicht
mehr profitieren würden.
68. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Internet
„Nano-Mikronadelpflaster“ (Suchmaschine
Google) mit der Werbeaufschrift „Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum
Verkauf angeboten werden, die angeblich Fett
verbrennen, den Blutzucker regulieren und den Herz-
Kreislauf schützen sollen, und wenn ja, hat die
Bundesregierung diese Beschriftung freigegeben,
und wenn ja, warum wirbt/warb das damalige
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur dafür, obwohl die Apotheken-
Rundschau vom 7. März 2025 davor warnt und es
Verbraucher-Täuschung nennt, und wenn nein, wird
die Bundesregierung dagegen juristisch vorgehen
(www.apotheken-umschau.de/news/abnehmpflast
er-verbraucherschuetzer-warnen-vor-verbraucher-
taeuschung-1247379.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 14. Mai 2025
Die Logonutzung wurde mit einer Bürgeranfrage vom 26. April 2025
hier bekannt. Die Nutzung des Logos war hier bislang nicht bekannt und
wurde auch nicht vom Bundesministerium autorisiert. Gegen die
widerrechtliche Logonutzung wird entsprechend vorgegangen.
69. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der
Ortsumgehung B 175/B 2 im Bereich
Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf (Thüringen), und
wann ist nach aktuellem Stand mit der Erteilung
des Baurechts beziehungsweise dem Baubeginn
zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 15. Mai 2025
Die drei Vorhaben В 175 OU Großebersdorf (einschließlich
Neuanbindung В 2), Frießnitz und Burkersdorf befinden sich derzeit im
Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren wird mit dem Erlass des
Planfeststellungsbeschlusses durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
– einen störungsfreien Verlauf vorausgesetzt – voraussichtlich im Jahr
2025 abgeschlossen.
Nach Vorliegen von bestandskräftigem Baurecht (nach Ablauf der
Rechtsmittelfrist oder ggf. einer gerichtlichen Überprüfung) können
anschließend die bauvorbereitenden Maßnahmen – Ausführungsplanung,
Baugrunduntersuchung, Entwurf Bauwerke und Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen – für das erste der drei Vorhaben beauftragt
werden. Für die Bearbeitung ist mit einem Zeitraum von mindestens
zwei Jahren zu rechnen.
Eine belastbare Terminkette kann aufgrund des noch ausstehenden
Baurechts aktuell noch nicht benannt werden.
70. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem
Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den
Neubau von Bundesautobahnen und das
Brückensanierungsprogramm jeweils vorgesehen
(bezogen auf Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 682 12
sowie Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 891 11;
bitte tabellarisch titelscharf und in
Jahresscheiben getrennt nach Ausgaben für Neubau und dem
Brückenmodernisierungsprogramm ausweisen,
wobei für 2023 und 2024 die Ist-Ausgaben
angegeben werden sollen sowie die Soll-Ansätze für
2025 und den anschließenden
Finanzplanungszeitraum), und wie verteilt sich der im November
2024 von der Autobahn GmbH des Bundes
mitgeteilte Mehrbedarf von 1,5 Mrd. Euro auf den
Neubau von Bundesautobahnen und das
Brückensanierungsprogramm für 2025 und den
anschließenden Finanzplanungszeitraum bis 2028 (www.dv
z.de/politik/detail/news/autobahn-gmbh-kaempft-
mit-grosser-finanzluecke.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 13. Mai 2025
Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 ist für die
Bundesfernstraßen angesichts verschiedener Entwicklungen überholt.
Beispielsweise sind in dem bisherigen Finanzplan die LKW-
Mautmindereinnahmen nicht ausreichend berücksichtigt, sodass sich die
Einnahmeseite verändert. Daher sind in Bezug auf den 1. Regierungsentwurf 2025
und die Finanzplanung bis 2028 aktuell keine belastbaren Aussagen
möglich, welche Finanzmittel für den Bundesfernstraßenbau zur
Verfügung gestanden hätten und wie diese aufgeteilt worden wären.
Im Rahmen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode ist
vereinbart, dass mit Investitionen in die Infrastruktur u. a. dafür Sorge
getragen wird, dass die Straßen und Brücken wieder in einem guten
Zustand sind und dass für die Straße Finanzmittel zur Auflösung des
Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung
gestellt werden, sodass sich die Ausgabenseite ändern dürfte.
Außerdem erfolgt die Aufteilung der Mittel für die Bundesautobahnen
im Finanzplan nicht in der Ihrer Frage zugrunde liegenden Tiefe. Titel
682 12 unterscheidet bei den Planungsausgaben nicht nach
verschiedenen Planungszielen wie Autobahnneubau und Brückenmodernisierung;
bei Titel 891 11 erfolgt haushalterisch weder eine weitere Aufteilung der
Erhaltungsmittel in Brückenmodernisierung mit Brücken als Teil der
Ingenieurbauwerke noch die weitere Aufteilung der Bedarfsplanmittel in
Neu- und Ausbau.
Zudem sind viele Brückenmodernisierungsmaßnahmen Teil von
größeren Projekten. Diese werden innerhalb der Projekte nicht einzeln
kontiert.
Vorgenannte Einschränkungen hinsichtlich der Aufteilung der Mittel in
künftigen Jahren gelten auch für die im November 2024 von der
Autobahn GmbH benannte Finanzlücke.
Im Ergebnis sind nur für bereits erfolgte Investitionen in die
Brückenmodernisierung und den Neubau auf Autobahnen Angaben möglich. Im
Jahr 2023 lagen die Ausgaben für die Brückenmodernisierungen bei
rund 1,17 Mrd. Euro, für das Jahr 2024 liegt die zugehörige Auswertung
der Autobahn GmbH noch nicht vor.
Die folgende Tabelle stellt hilfsweise die Ausgaben für den
Autobahnneubau und die Erhaltung insgesamt in Mrd. Euro dar.
2023 2024
Ist Ist
in Mrd. Euro
Erhaltung gesamt BAB 3,925 4,279
Neubau BAB 0,888 0,933
71. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche einzelnen Möglichkeiten hat die
Autobahn GmbH des Bundes, ihr vorhandenes
Personal intern anders einzusetzen, um den Neubau von
Autobahnen zumindest vorübergehend zugunsten
der Brückenmodernisierung zurückstellen, wie es
der Bundesrechnungshof fordert (siehe www.bun
desrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Berichte/2025/brueckenmodernisierung.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=4; bitte angeben, welche
Möglichkeiten die Autobahn GmbH hat und
welche sie in welchem Umfang nutzt), und wie
hoch ist die Personallücke bei der Autobahn
GmbH nebst ihrer zehn Niederlassungen zur
vollständigen Umsetzung des
Brückenmodernisierungsprogramms (bitte Lücke in Vollzeitstellen
angeben)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 13. Mai 2025
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes werden die
vorhandenen Personalkapazitäten in den Bereichen Planen, Bauen und Erhaltung
in unterschiedlichen Funktionen im Rahmen des
Brückenmodernisierungsprogramms eingesetzt. Die Niederlassungen der Autobahn GmbH
des Bundes sind angewiesen, das vorhandene Personal vorrangig für
Maßnahmen der Brückenmodernisierung einzusetzen. Für die
vollständige Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogrammes sind weitere
Finanzmittel und weiteres Personal erforderlich. Der Personalbedarf ist
abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Planung
und Umsetzung der Maßnahmen.
Ziel des Personaleinsatzes ist es, die Realisierung aller Projekte des
Brückenmodernisierungsprogramms so effektiv und effizient wie möglich
voranzutreiben. Die Steuerung des Personaleinsatzes erfolgt in der
gesamten Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der geltenden
arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen.
72. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Autobahnbrücken in der Oberpfalz
haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
die Zustandsbewertung „noch ausreichend“ bzw.
„nicht ausreichend“, und auf wie vielen
Autobahnabschnitten in der Oberpfalz gibt es
Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von
Straßenschäden (bitte aufschlüsseln und bitte die
zwölf Autobahnabschnitte mit den am längsten
bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen
benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 12. Mai 2025
Im Regierungsbezirk Oberpfalz weisen 683 Teilbauwerke im
Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes eine ausreichende
Zustandsnote (oder besser) auf. 45 Teilbauwerke weisen eine nicht
ausreichende Zustandsnote auf.
Aufgrund von Straßenschäden bestehen derzeit folgende
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
A 93, Fahrtrichtung Regensburg:
Betr.-km 122,800–123,340
Betr.-km 132,150–133,600
Betr.-km 137,000–137,750
A 93, Fahrtrichtung AD Hochfranken:
Betr.-km 123,350–123,800
Betr.-km 128,900–138,400
73. Abgeordneter
Wolfgang Wiehle
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß seit
der Einführung des Deutschlandtickets die
jährliche Differenz zwischen der Anzahl verkaufter
Deutschlandtickets einerseits und im Rahmen von
Marktforschungen ermittelter Deutschlandtickets
andererseits ist, und wurden oder werden nach
Wissen der Bundesregierung Maßnahmen von der
Deutschen Bahn AG bzw. anderen
Verkehrsunternehmen ergriffen oder geplant, um Betrugsfälle
aufzuklären, einzudämmen und zu verhindern,
und wenn ja, welche (www.heise.de/hintergrund/
Bis-500-000-000-Euro-Schaden-Wie-die-Bahnbra
nche-das-Deutschlandticket-riskiert-1036182
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 16. Mai 2025
Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder und
Kommunen bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger.
Ihnen sowie der Branche obliegt es, Betrugsmöglichkeiten zu
minimieren und Betrugsfälle durch eine geeignete Kontrolle aufzuklären. Die
Bundesregierung begrüßt, dass sich mehrere Branchenvertreter auf
einheitliche Maßnahmen geeinigt haben und erwartet von allen Beteiligten
eine zügige Umsetzung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
74. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es Kontakte von Katherina Reiche,
Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer
damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und
Vertretern des Verbands kommunaler
Unternehmen e. V. im Zeitraum vom 28. Oktober 2009 bis
zum 17. Dezember 2013, und wenn ja, welche
(bitte die Gesamtanzahl der Treffen angeben und
die letzten 13 Treffen unter Angabe des Datums
und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 12. Mai 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronische Kommunikation
– besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch
nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert
und Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel
gelöscht.
Eine vollständige und umfassende Aufstellung der Kontakte existiert
nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit für den
abgefragten, bereits vier Legislaturperioden zurückliegenden Zeitraum auch nicht
erstellt werden.
75. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass
das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, bis zu drei Prozentpunkte
des 2040-Emissionsminderungsziels gemäß
Klimaschutzgesetz, EU-Lastenteilungsverordnung
und Pariser Abkommen mithilfe von CO2-
Zertifikaten an das außereuropäische Ausland
auszulagern, nicht zu einer Abschwächung des deutschen
Beitrags zum globalen Klimaschutz führt,
insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche
Klimaschutzwirkung internationaler Projekte im
Vergleich mit nationalen Maßnahmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. Mai 2025
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen
Klimazielen. Sie unterstützt ein ambitioniertes EU-Klimaziel einer 90-
prozentigen Treibhausgasminderung für das Jahr 2040. Sie setzt sich in Brüssel
dafür ein, diese vorrangig durch Reduktion von Kohlenstoffdioxid
(CO2) und anderen Treibhausgasen in der EU zu erreichen, in
begrenztem Umfang zusätzlich durch Anrechnung permanenter und nachhaltiger
negativer Emissionen sowie (max. 3 Prozent des 2040-Zwischenziels)
durch glaubwürdige Treibhausgas-Reduzierung durch hochqualifizierte,
zertifizierte und permanente Projekte in außereuropäischen
Partnerländern.
76. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
War der scheidenden Bundesregierung das
Problem der illegalen Verklappung von deutschem
Sondermüll aus Windkraftanlagen in Osteuropa
bekannt (www.welt.de/wissenschaft/plus2558119
12/Energiewende-Wie-deutscher-Windrad-Muell-
illegal-in-Osteuropa-landet.html), und wenn ja,
welche Gegenmaßnahmen hat die scheidende
Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen oder
vorbereitet, und wenn nein, aus welchen Gründen
ist ihr so ein aus meiner Sicht gravierendes und
auch vorhersehbares Problem entgangen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. Mai 2025
Hinsichtlich der im Artikel angesprochenen Abfallverbringungen nach
Jirikov erlangte die Bundesregierung in der vierten Kalenderwoche 2025
Kenntnis darüber, dass fünf Lkw in Tschechien gestoppt wurden. Die
Lkw beförderten nach Informationen der zuständigen Behörden,
entgegen der mitgeführten Dokumente, nicht reine Kunststoffabfälle zur
Entsorgung, sondern Abfallgemische mit glasfaserhaltigen Abfällen. Die
Vollzugsbehörden Deutschlands und Tschechiens haben die
Rückführung dieser fünf Lkw und ihrer Ladungen nach Deutschland veranlasst.
Diese ist bereits vollständig abgeschlossen.
77. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Mit Bundesmitteln in welcher Höhe werden
landwirtschaftliche Betriebe im Wahlkreis Diepholz/
Nienburg I im Rahmen von FINKA (Förderung
von Insekten im Ackerbau) des
Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert (bitte die
sieben zuerst geförderten Betriebe nach
Zuwendungsempfängern, Orten, Zeiträumen und
Förderbeträgen jeweils auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 15. Mai 2025
Eine Auflistung der im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I gelegenen
Betriebe, die für ihre Beteiligung am Vorhaben FINKA eine Aufwands-
und Nutzungsentschädigung erhalten haben, kann der Tabelle
entnommen werden. Eine Übersicht der am Projekt FINKA insgesamt
teilnehmenden Betriebe ist zudem über die Webseite www.finka-projekt.de
abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den sechs aufgeführten
Betrieben nicht um Zuwendungsempfänger im zuwendungsrechtlichen
Sinne, sondern um Kooperationspartner im Rahmen des Projektes
handelt.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
78. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Ist für die elektronische Patientenakte (ePA)
zukünftig die Möglichkeit geplant, als versicherte
Person Berechtigungen für einzelne Daten für
bestimmte Gesundheitsinstitutionen zu beschränken,
und aus welchen Gründen ist dies zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, ohne die Daten
gänzlich zu sperren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 14. Mai 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist entwickelt worden, um
die medizinische Versorgung für Versicherte und Leistungserbringende
zu verbessern und Versicherten mehr Transparenz über ihre
Gesundheitsdaten zu geben. Diese Zielsetzung wurde bei der Ausgestaltung der
erforderlichen Steuerungs- und Widerspruchsmöglichkeiten für
Patientinnen und Patienten zugrunde gelegt. Es ist insbesondere möglich,
einzelne Dokumente für alle Leistungserbringenden zu verbergen oder den
Zugriff auf die ePA für einzelne Leistungserbringende zu beschränken.
Zudem dürfen Leistungserbringende nur im zeitlichen Zusammenhang
mit der Behandlung auf Daten in der ePA zugreifen, soweit dies für die
Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Jeder Zugriff
ist zeitlich begrenzt und wird streng protokolliert. Darüber hinaus
müssen Leistungserbringende die Patientinnen und Patienten bei der
Übermittlung besonders sensibler Behandlungsdaten in die ePA gesondert auf
ihre Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je
Leistungserbringer ist nicht vorgesehen. Für die ePA für alle ist die
Verfügbarkeit aller für die konkrete Behandlung relevanten Informationen
maßgeblich, und zwar genau dann, wenn diese benötigt werden. Nur auf
diese Weise kann die ePA Mehrwerte in der Versorgung schaffen und
zugleich die Behandlungsqualität verbessern.
79. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Welche weiteren Funktionen und Optionen zum
Management der eigenen Gesundheitsdaten für
Versicherte sind für die elektronische
Patientenakte (ePA) bereits eingeplant bzw. beauftragt, und
ab wann ist eine neue Version der ePA mit den
neuen Zusatzmerkmalen geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 14. Mai 2025
Das nächste ePA-Release (sog. Version 3.05) ist für Juli 2025
vorgesehen. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, Daten zu löschen,
der Einstellung von Behandlungs- und Abrechnungsdaten sowie den
Anwendungsfällen zu widersprechen oder die Zugriffsrechte von
Leistungserbringenden zeitlich wie auch auf die ePA als Ganzes zu
beschränken, wird es mit Version 3.05 dann möglich sein, den Zugriff
einzelner Leistungserbringender je Anwendungsfall zu beschränken. So
können die Versicherten über ihre ePA-App zukünftig beispielsweise
den Zugriff auf den digital gestützten Medikationsprozess verwalten.
Zudem wird für die Versicherten die Möglichkeit geschaffen, die ePA
über einen Desktop-Client zu nutzen.
80. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche konkreten medizinischen oder
epidemiologischen Beobachtungen, Fallzahlen, klinischen
Verläufe oder anderen Informationen wurden in
der im April 2025 durch die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 56 des
Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf
Bundestagsdrucksache 21/69 bestätigten bilateralen Anfrage
aus Italien zur Bereitstellung von Remdesivir über
den Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und
Behandlungszentren (STAKOB) beim Robert
Koch-Institut (RKI) Anfang Februar 2020
übermittelt – insbesondere im Hinblick auf die Region
Lombardei –, und welche fachliche Einschätzung
erfolgte durch das RKI bzw. den STAKOB
hinsichtlich der Plausibilität oder Dringlichkeit
dieser Anfrage, auch im Lichte der späteren
massiven Übersterblichkeit in der Region Bergamo ab
Anfang März 2020?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 13. Mai 2025
In der durch das Istituto nazionale per le malattie infettive Lazzaro
Spallanzani (INMI) an den damaligen Sprecher des STAKOB übermittelten
Anfrage wurde nach Remdesivir zur Therapie von zwei schwer
erkrankten Personen gefragt. Weitere medizinische Informationen wurden nicht
übermittelt. Das Robert Koch-Institut hat keine inhaltliche Prüfung der
Bitte um Remdesivir durch INMI vorgenommen. Es wird im Übrigen
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des
Abgeordneten Volker Scheurell auf Bundestagsdrucksache 21/88
verwiesen.
81. Abgeordnete
Simone Fischer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen
gegen die zunehmende Zahl der Insolvenzen bei
Pflegeeinrichtungen (vgl. Erhebung des
Arbeitgeberverbandes Pflege und Pressebericht vom
7. April 2025, wonach seit Anfang 2024 mehr als
1.200 Pflegeeinrichtungen Insolvenz anmelden
mussten oder geschlossen wurden) zu ergreifen,
und wenn ja, welche und mit welchem Zeitplan?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 14. Mai 2025
Der Bundesregierung ist die Berichterstattung über wirtschaftliche
Schwierigkeiten von nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)
zugelassenen Pflegeeinrichtungen bekannt. Das Bundesministerium für
Gesundheit monitort davon unabhängig die Entwicklung der
bundesweiten pflegerischen Versorgung seit dem Jahr 2023 systematisch auf Basis
der abgeschlossenen Versorgungsverträge in allen Sektoren durch eine
halbjährliche Abfrage über den GKV-Spitzenverband. Daraus ergibt sich
insgesamt (Zulassungen und Schließungen) eine Zunahme von
1.166 Versorgungsverträgen seit Juli 2022. Die in der Fragestellung
angesprochene, vom Arbeitgeberverband Pflege erhobene und in der
Presse veröffentlichte Anzahl von 1.200 Insolvenzen und Schließungen von
Pflegeeinrichtungen berücksichtigt weder die im gleichen Zeitraum
erfolgten Neueröffnungen noch, dass ein nicht unerheblicher Teil der
Insolvenzverfahren zu Übernahmen und nicht zu Schließungen geführt
hat.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die
Einbringung eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz vor, bei dem
auch ein Regelungspaket zur Optimierung und Beschleunigung der
Vergütungsvereinbarungsverfahren im SGB XI geprüft werden soll, das zur
Liquiditätssicherung der Pflegeeinrichtungen beitragen würde. Darüber
hinaus wird geprüft, mit dem Gesetzentwurf das Monitoring der
Versorgungsverträge gesetzlich zu verankern.
82. Abgeordnete
Simone Fischer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen hat die mehrfache
Absenkung des Betriebsmittel-Solls in den letzten
Monaten nach Ansicht der Bundesregierung für die
finanzielle Stabilität der Pflegekassen, und ab
welchem Zeitpunkt wird aus Sicht der
Bundesregierung eine Anhebung des Beitragssatzes
unausweichlich sein, um die Zahlungsfähigkeit der
Pflegekassen und der sozialen Pflegeversicherung
weiterhin zu gewährleisten (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 des
Abgeordneten Ates Gürpinar auf
Bundestagsdrucksache 20/15135)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 14. Mai 2025
Der Ausgleichsfonds hat den Charakter einer kassenübergreifenden
Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen
Pflegeversicherung (SPV). Er dient insbesondere der Durchführung des
Finanzausgleichs: Diejenigen Pflegekassen, die über weniger Mittel verfügen,
als an Betriebsmitteln und Rücklagen vorzuhalten sind, erhalten den
Unterschiedsbetrag aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Umgekehrt leisten
diejenigen Pflegekassen, deren Mittel-Ist das Soll übersteigt, Zahlungen
an den Ausgleichsfonds. Der Ausgleichsfonds sorgt dafür, dass die
Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von
allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen
gemeinsam getragen werden. Diesem „Prinzip der solidarischen
Finanzierung“ folgend, können Pflegekassen durchaus regelmäßig Zahlungen
aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Darüber hinaus obliegen dem
Ausgleichsfonds weitere gesetzliche Aufgaben als zentrale
Finanzierungsstelle der SPV. Die Mittel des Ausgleichsfonds stehen der SPV als
Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwaltungsträger ist mit dem
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Bund.
Stellt das BAS fest, dass ein möglicher Liquiditätsengpass des
Ausgleichsfonds nur durch die Zuführung aus Mitteln nach § 62 des Elften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) behoben werden kann, kann es die
Ausgabendeckungsquote (ADQ) des Betriebsmittel-Solls für alle
Pflegekassen senken. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) erhält darüber eine
entsprechende Meldung des BAS und unterrichtet die Pflegekassen.
Das BAS informiert das Bundesministerium für Gesundheit und den
GKV-SV über das Ausmaß des aktuellen Liquiditätsengpasses beim
Ausgleichsfonds. Die Höhe der ADQ in den letzten 12 Monaten kann
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
bis Juni 2024 ab Juli 2024 August 2024
bis
Januar 2025
ab Februar
2025
ADQ (Angabe in Monatsausgaben) 0,7 0,6 0,5 0,4
Quelle: BAS
Reichen die Mittel, die eine Pflegekasse im monatlichen
Finanzausgleichsverfahren erhält, nicht zur Deckung der Zahlungsverpflichtung
aus, kann diese eine Liquiditätshilfe aus Mitteln des Ausgleichsfonds
beim BAS beantragen.
Bezogen auf das Gesamtjahr 2025 ist rechnerisch zum aktuellen Stand
von einer gesicherten Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen
Leistungen auszugehen. Hierzu hat wesentlich die Anhebung des Beitragssatzes
zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent
zum 1. Januar 2025 beigetragen. Absehbar ist, dass die SPV spätestens
zum Jahresbeginn 2026 finanzwirksame Maßnahmen benötigt, um die
Zahlungsfähigkeit auch im kommenden Jahr zu gewährleisten.
83. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
War dem scheidenden Bundesminister für
Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bekannt, dass die
laut Medienberichten als Anreiz zur
innereuropäischen Produktion gedachten genehmigten
Preiserhöhungen bei wichtigen Generika zum größten
Teil nicht bei den Herstellern ankommen würden
und somit die Anreizfunktion ins Leere laufen
würde, und wenn ja, warum wurde die Regelung
dennoch in der gegebenen Form beschlossen, und
wenn nein, wie ist zu erklären, dass dieser
Umstand dem Bundesminister für Gesundheit
Dr. Karl Lauterbach nicht bekannt war (www.wel
t.de/wirtschaft/article255937096/Krebsmittel-Die
se-Vorwuerfe-lassen-an-Lauterbachs-Kampf-gege
n-die-Medikamenten-Knappheit-zweifeln.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge
vom 12. Mai 2025
Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber im Juli 2023 auf
Engpässe, insbesondere bei generischen Arzneimitteln, reagiert. Ziel war es,
Anreize zu schaffen, Wirkstoffe für wichtige Arzneimittel in Europa
herzustellen und über neue Preisgestaltungen die Lieferfähigkeit zu
verbessern. Zuletzt hat sich die Versorgungslage mit wichtigen Arzneimitteln
stabilisiert.
Das ALBVVG sieht unter anderem Maßnahmen zur Preiserhöhung für
patentfreie Arzneimittel um bis zu 50 Prozent vor. Der sogenannte
Generikaabschlag nach § 130a Absatz 3b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) beträgt maximal 10 Prozent. Somit übersteigt die
Möglichkeit der Preisanhebung einen unter Umständen anfallenden
Generikaabschlag bei weitem. Die Kinderarzneimittelliste nach § 35 Absatz 5a
SGB V enthält aktuell über 1.400 gelistete Arzneimittel auf Basis der
Pharmazentralnummer. Es wird insofern davon ausgegangen, dass viele
pharmazeutische Unternehmen von den Regelungen des ALBVVG
profitieren. Im Übrigen wird auf die im Artikel zitierte Stellungnahme des
Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen.
84. Abgeordnete
Evelyn Schötz
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die regionale Verteilung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit
Kassenzulassung in Bayern, insbesondere in
strukturschwachen ländlichen Regionen, und werden
Programme zur Verbesserung der psychotherapeutischen
Versorgung in diesen Gebieten unterstützt, und
wenn ja, welche (bitte aufgeschlüsselt nach
Regierungsbezirk angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels
vom 12. Mai 2025
Mit Bezug auf die regionale Verteilung von Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten mit Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in
Bayern wird auf den Versorgungsatlas Psychotherapeuten der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern vom Januar 2025 verwiesen (www.
kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Versorgungssituation/Versorgungsatla
s/KVB-Versorgungsatlas-Psychotherapeuten.pdf). Es ist Aufgabe der
unter Landesaufsicht stehenden KV Bayern, aus dem regionalen
Versorgungsgeschehen bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung
der vertragspsychotherapeutischen Versorgung abzuleiten. Im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode
sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die flächendeckende
psychotherapeutische Versorgung weiter zu verbessern.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
85. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
In welchem Umfang wurden aus der Ukraine in
den Jahren seit 2021 Getreide oder
Getreideerzeugnisse in welcher jeweiligen Menge
importiert (bitte nach Sorten, Brot-, Bio- und
Futtergetreide unterscheiden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 15. Mai 2025
Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2021
219.679 Tonnen, im Jahr 2022 512.257 Tonnen, im Jahr 2023
758.316 Tonnen sowie im Jahr 2024 750.860 Tonnen Getreide oder
Getreideerzeugnisse aus der Ukraine nach Deutschland geliefert.
Weitere Daten zu den Einfuhren von Getreide oder Getreideerzeugnissen
aus der Ukraine sind in den Tabellen der Anlage dargestellt.
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86. Abgeordneter
Stephan Protschka
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Amt des
Bundestierschutzbeauftragten beizubehalten, und
wenn ja, wird es hier personelle Veränderungen
geben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher
vom 14. Mai 2025
Über die Fortführung des Amtes der/des Beauftragten der
Bundesregierung für Tierschutz wird im Lichte der Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zeitnah entschieden.
87. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Wie viele Waldeigentümer wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2017 durch die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau als forstwirtschaftliche Unternehmer in
die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen,
obwohl sie nach eigener Angabe keine
forstwirtschaftliche Nutzung betreiben, und wie viele
Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht
wurden im gleichen Zeitraum gestellt bzw.
bewilligt (bitte jeweils nach Kalenderjahren
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Martina Englhardt-Kopf
vom 13. Mai 2025
Das Bundessozialgericht stellt in seiner Rechtsprechung zur
forstwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft auf die objektive Möglichkeit
einer forstwirtschaftlichen Nutzung ab. Zur forstwirtschaftlichen
Betätigung zählen die wirtschaftliche Nutzung, der Holzanbau, der
Holzeinschlag, die Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, die
Bepflanzung selbst, die Pflegearbeiten einschließlich der Maßnahmen zur
Verhütung von Schäden und die Kontrolle des Waldzustandes sowie des
Wachstums aller notwendigen Pflanzen. Die Bewirtschaftung muss
zudem nicht auf jährliche Nutzungsintervalle gerichtet sein, sondern kann
sich auf einen mehrjährigen Zeitraum beziehen.
Der Bundesregierung liegt keine Statistik zu den seit dem Jahr 2017 in
der Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG) versicherten Waldeigentümer vor, die nach
eigener Angabe keine forstwirtschaftliche Nutzung betreiben.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der bei der SVLFG in der
Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten
forstwirtschaftlichen Unternehmer dar.
Jahr Anzahl
forstwirtschaftlicher
Unternehmer
2017 790.751
2018 786.506
2019 782.191
2020 777.717
2021 773.543
2022 769.304
2023 765.951
2024 763.069
Die Anzahl der von der Versicherungspflicht nach § 5 des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch auf Antrag befreiten Unternehmer ist der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Differenzierung zwischen einzelnen
Unternehmensarten (wie Forst- oder Landwirtschaft) ist nicht möglich.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Daten zu den gestellten
Anträgen vor.
Jahr Gesamtzahl befreiter
Unternehmer
2017 108.349
2018 112.158
2019 115.533
2020 118.927
2021 122.947
2022 127.315
2023 130.779
2024 133.443
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
88. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Welche gemeinsamen Projekte oder Programme
waren ursprünglich für 2025 zwischen der United
States Agency for International Development
(USAID), dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
und/oder der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) geplant, und wie
haben die vom US-amerikanischen Department of
Government Efficiency (DOGE) initiierten
Kürzungen bei USAID diese Kooperationen
beeinflusst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 14. Mai 2025
Gemeinsame Projekte oder Programme zwischen USAID, BMZ und/
oder GIZ waren für das Jahr 2025 nicht geplant.
89. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die
Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe
von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der
deutschugandischen Regierungsverhandlungen vom
12. Oktober 2022 beschlossen, angesichts der
dokumentierten Menschenrechtsverletzungen,
einschließlich der Entführung und Folter von
Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe, und welche
Maßnahmen ergreift sie, um sicherzustellen, dass
diese Mittel nicht den repressiven
Sicherheitsapparat des Landes stärken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 14. Mai 2025
Uganda ist afrikaweit Hauptaufnahmeland von Flüchtlingen
(überwiegend aus dem Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und dem
Sudan) und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Stabilität der
Region. Das Land ist außerdem stark vom Klimawandel betroffen,
sodass vor allem in den Flüchtlingsregionen der Druck auf die ohnehin
knappen natürlichen Ressourcen, wie Wasser und fruchtbares Land,
wächst. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Uganda
bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.
Aufgrund zunehmender Autokratisierung und
Menschenrechtsverletzungen hat die Bundesregierung die Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda in den vergangenen Jahren reduziert. Außerdem
fördert die Bundesregierung die Stärkung zivilgesellschaftlicher
Organisationen, die sich für vulnerable Gruppen einsetzen, die besonders
gefährdet von Menschenrechtsverletzungen sind.
Eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat über Vorhaben der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit besteht nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
90. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Wie viele Bundesmittel wurden den einzelnen
Bundesländern in der 20. Wahlperiode im
Rahmen des sozialen Wohnungsbaus jeweils zur
Verfügung gestellt, und in welcher Höhe wurden
diese Mittel von den Bundesländern tatsächlich
abgerufen und verwendet (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 12. Mai 2025
Die Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
werden für jedes Programmjahr jeweils über einen Zeitraum von fünf
Jahren ausfinanziert, daher wird für die Beantwortung Ihrer Frage auch
das Programmjahr 2020 mitberücksichtigt, da die Ausfinanzierung zum
größten Teil in der 20. Legislaturperiode erfolgte.
Für den sozialen Wohnungsbau hat der Bund den Ländern in den
Programmjahren 2020 und 2021 einen Verpflichtungsrahmen von jeweils
1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2022 kam
zusätzlich 1 Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau hinzu.
Ab dem Programmjahr 2023 sind im Verpflichtungsrahmen für den
sozialen Wohnungsbau auch die Mittel für das Sonderprogramm Junges
Wohnen in Höhe von jährlich insgesamt 500 Mio. Euro enthalten. In
dem Programmjahr 2023 beträgt der Verpflichtungsrahmen für den
sozialen Wohnungsbau damit insgesamt 2,5 Mrd. Euro sowie im
Programmjahr 2024 weiter aufwachsend insgesamt 3,15 Mrd. Euro.
Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund
den Ländern in den Programmjahren 2020 bis 2024 Bundesfinanzhilfen
für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 5. Mai
2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige
Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen
Bewilligungszeitraums abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen
zwischen den Ländern berücksichtigt.
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