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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 16.05.2025 · WP 21 · 21/166 · Schriftliche Fragen · Original ↗
86 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wurden die Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zum Ursprung des Coronavirus seitens des BND als „geheim“ eingestuft an das Bun…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die vom Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2020 im Auftrag des Bundeskanzleramtes dur…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wurden Ende 2024 externe Experten, darunter laut Medienberichten der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten, mit der Auswertung vorliegender B…
  4. Schriftliche Frage 4 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Mittelaufteilung zwischen Kommunen und Ländern befürwortet die Bundesregierung für den bis zu 100 Mrd. Euro umfassenden Anteil des „S…
  5. Schriftliche Frage 5 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchem Zeitplan rechnet die Bundesregierung bezüglich der konkretisierenden Bundesgesetze, die nach dem Gesetz zur Änderung des Grundge…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche wesentlichen Vorhaben verfolgt die Bundesregierung mit den auf das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) vom…
  7. Schriftliche Frage 7 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wann ist mit der Bereitstellung eines direkten Auszahlungssystems (Direktauszahlungsmechanismus) von Leistungen aus dem Bundeshaushalt an di…
  8. Schriftliche Frage 8 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Plant oder unterstützt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, konkrete Maßnahmen, um die ESG-Kriterien (ESG:…
  9. Schriftliche Frage 9 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die Einnahmen aus der Stromsteuer im Jahr 2024, und in welchem Umfang werden diese Einnahmen konkret (eindeutig zuordenbar) z…
  10. Schriftliche Frage 10 von René Bochmann (AfD): Hält die von CDU, CSU und SPD getragene Bunderegierung daran fest – wie von Thorsten Frei gefordert, als die CDU/CSU in der 20. Wahlperiode…
  11. Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 über die Asylanträge von männlichen russischen Staatsbürgern im wehrfäh…
  12. Schriftliche Frage 12 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie oft haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser oder leitende Beamte ihres Hauses seit Januar 2023 mit Mitarb…
  13. Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextrem…
  14. Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit seit Einführung des § 28 Absatz 1 des Staatsang…
  15. Schriftliche Frage 15 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie viele Funkzellenabfragen haben das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei jeweils in den Jahren 2023 und 2024 vorgenommen (bitte diese…
  16. Schriftliche Frage 16 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie viele der laut Bundeskriminalamt bekannten 450 islamistischen Gefährder (www.welt.de/politi k/deutschland/article255961794/Bundeskrimina…
  17. Schriftliche Frage 17 von Jan Köstering (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Behörden darüber, ob mögliche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den…
  18. Schriftliche Frage 18 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten,…
  19. Schriftliche Frage 19 von Markus Matzerath (AfD): Ist der bei der Bundesregierung beobachtbare Sprachgebrauch, von „den Erwartungen der Menschen“ zu sprechen (siehe für zahlreiche Nachweise…
  20. Schriftliche Frage 20 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie häufig blieben Bundespolizeidienststellen in den letzten zwölf Monaten unbesetzt (bitte nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln), un…
  21. Schriftliche Frage 21 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a…
  22. Schriftliche Frage 22 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Gehört der Islam nach Auffassung der Bundesregierung zu Deutschland, und hält der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt an seiner Aus…
  23. Schriftliche Frage 23 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant Bundesregierung, konkrete Schritte für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzuleiten, nachdem diese vom Bundesamt für…
  24. Schriftliche Frage 24 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Gibt es mit Blick auf die nach der Statistik der Wiener Beobachtungsstelle „Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians…
  25. Schriftliche Frage 25 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beweissammlung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rech…
  26. Schriftliche Frage 26 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung…
  27. Schriftliche Frage 27 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausl…
  28. Schriftliche Frage 28 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch…
  29. Schriftliche Frage 29/30 von Uwe Schulz (AfD): Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bu…
  30. Schriftliche Frage 31 von Beatrix von Storch (AfD): Wie viele Wissenschaftler aus den USA haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2025 eine Arbeitsgenehmigung beantragt…
  31. Schriftliche Frage 32 von Andreas Bleck (AfD): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich in Indien oder Pakistan aufhaltende deutsche Staatsbürger vor den etwaigen Auswirkungen eines i…
  32. Schriftliche Frage 33 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Schule in Istanbul in den vergangenen Jahren, wie mir zugetragen wurde, nachverdichtet…
  33. Schriftliche Frage 34 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Aussage des amerikanischen Außenministers Marco Rubio, wonach die kürzlich vom Bundesamt für…
  34. Schriftliche Frage 35 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen P…
  35. Schriftliche Frage 36/37/38 von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gelten für den Neu- und Umbau von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Deutschlands die Bauvorschriften Deutschlands bzw. Berlins…
  36. Schriftliche Frage 39 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Auswärtigen Amt eingeplant (bitte titelscharf angeben), und i…
  37. Schriftliche Frage 40 von Dirk Brandes (AfD): Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Schießsportgruppen als Mitbenutzer von Liegenschaften der Bundeswehr für die Vernetzung d…
  38. Schriftliche Frage 41 von Jan Köstering (DIE LINKE): Haben Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) im Zuge der Munitionsaffäre seit dem Jahr 2021 die Einheit verlassen, und wenn ja, wie viel…
  39. Schriftliche Frage 42/43 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Inwiefern plant die Bundesregierung, das im Bebauungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesene Gebiet des Patrick-Henry-Village (PHV) in Heid…
  40. Schriftliche Frage 44 von Lea Reisner (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über den mutmaßlichen Angriff auf ein ziviles Schiff im Seegebiet um Malta in der Nacht vom 1. a…
  41. Schriftliche Frage 45 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Kosten kalkuliert die Bundesregierung aktuell für den Aufbau des geplanten Entwicklungs- und Erprobungszentrums für Rüstungsinnovatio…
  42. Schriftliche Frage 46 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche bayerischen Rüstungsunternehmen haben seit Verkündung der sogenannten Zeitenwende durch den Bundeskanzler Olaf Scholz Aufträge der Bu…
  43. Schriftliche Frage 47 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Verteidigungsfallübungen bayerischer Krankenhäuser wie der Donauklinik Neu-Ulm, der…
  44. Schriftliche Frage 48 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Sind Beschaffungsvorhaben im Rüstungsbereich mit einem Finanzvolumen von mehr als 25 Mio. Euro ohne Vorlage der jeweiligen Informationen geg…
  45. Schriftliche Frage 49 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): In welcher Größenordnung plant die Bundesregierung, sogenannte Loitering Munition bzw. bewaffnete Drohnen durch das Bundesamt für Ausrüstung…
  46. Schriftliche Frage 50 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Kann die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina Reiche, angesichts der Tatsache, dass sie derze…
  47. Schriftliche Frage 51 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Mer…
  48. Schriftliche Frage 52 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass Katharina Reiche, die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im…
  49. Schriftliche Frage 53 von Jörg Cezanne (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung die Interessenskonflikte der designierten Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Kath…
  50. Schriftliche Frage 54 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Welche Kriterien legt die Bundesregierung aktuell bei der Genehmigung von Rüstungsexporten an Israel zugrunde, insbesondere vor dem Hintergr…
  51. Schriftliche Frage 55 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Überprüft die Bundesregierung nach der Ausfuhr, ob genehmigte deutsche Rüstungsgüter in Israel ausschließlich im Einklang mit dem Völkerrech…
  52. Schriftliche Frage 56 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung die Aussage der Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie Hildegard Müller zur Kenntnis genommen, Deutschland…
  53. Schriftliche Frage 57 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem europäischen Maßnahmen- Paket „RePower EU“ zur strategischen Reduzierung des Gas…
  54. Schriftliche Frage 58 von Katrin Fey (DIE LINKE): Wie positioniert die Bundesregierung sich zur familiengerichtlichen Berücksichtigung des auf Richard A. Gardner zurückgehenden Ansatzes „Par…
  55. Schriftliche Frage 59 von Katrin Fey (DIE LINKE): Steht die Bundesregierung zu den nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen mit den Ländern in Kontakt, und wenn ja, an…
  56. Schriftliche Frage 60 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digit…
  57. Schriftliche Frage 61 von Martin Sichert (AfD): Welche Vereine und Organisationen im Landkreis Stade, Niedersachsen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder aus dem Fonds „Demokr…
  58. Schriftliche Frage 62 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung das Amt eines bzw. einer Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer- Bea…
  59. Schriftliche Frage 63 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhun…
  60. Schriftliche Frage 64 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche arbeitsmarktpolitischen Programme und Förderinstrumente hat die Bundesregierung seit 2020 in Sachsen umgesetzt oder unterstützt, insb…
  61. Schriftliche Frage 65 von Tobias Ebenberger (AfD): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welchen zusätzlichen Energiebedarf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD g…
  62. Schriftliche Frage 66 von Angela Rudzka (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis von Transpersonen zu Nicht-Transpersonen in Deutschland, und auf w…
  63. Schriftliche Frage 67 von Carolin Bachmann (AfD): Weshalb liegen nach Auffassung der Bundesregierung alle 138 Autobahn-Projekte, für die zur Planbeschleunigung in sieben Bundesländern überra…
  64. Schriftliche Frage 68 von René Bochmann (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Internet „Nano-Mikronadelpflaster“ (Suchmaschine Google) mit der Werbeaufschrift „Bundesministerium…
  65. Schriftliche Frage 69 von Stephan Brandner (AfD): Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung B 175/B 2 im Bereich Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf (Thüringen), und…
  66. Schriftliche Frage 70 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierun…
  67. Schriftliche Frage 71 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche einzelnen Möglichkeiten hat die Autobahn GmbH des Bundes, ihr vorhandenes Personal intern anders einzusetzen, um den Neubau von Autob…
  68. Schriftliche Frage 72 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Autobahnbrücken in der Oberpfalz haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zustandsbewertung „noch ausreichend“ bzw. „ni…
  69. Schriftliche Frage 73 von Wolfgang Wiehle (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß seit der Einführung des Deutschlandtickets die jährliche Differenz zwischen der Anzahl verkaufter…
  70. Schriftliche Frage 74 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und…
  71. Schriftliche Frage 75 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, bis zu drei Prozentpunkte…
  72. Schriftliche Frage 76 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): War der scheidenden Bundesregierung das Problem der illegalen Verklappung von deutschem Sondermüll aus Windkraftanlagen in Osteuropa bekannt…
  73. Schriftliche Frage 77 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Mit Bundesmitteln in welcher Höhe werden landwirtschaftliche Betriebe im Wahlkreis Diepholz/ Nienburg I im Rahmen von FINKA (Förderung von I…
  74. Schriftliche Frage 78 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Ist für die elektronische Patientenakte (ePA) zukünftig die Möglichkeit geplant, als versicherte Person Berechtigungen für einzelne Daten fü…
  75. Schriftliche Frage 79 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche weiteren Funktionen und Optionen zum Management der eigenen Gesundheitsdaten für Versicherte sind für die elektronische Patientenakte…
  76. Schriftliche Frage 80 von Thomas Dietz (AfD): Welche konkreten medizinischen oder epidemiologischen Beobachtungen, Fallzahlen, klinischen Verläufe oder anderen Informationen wurden in de…
  77. Schriftliche Frage 81 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl der Insolvenzen bei Pflegeeinrichtungen (vgl. Erhebung des Arbeitgebe…
  78. Schriftliche Frage 82 von Simone Fischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen hat die mehrfache Absenkung des Betriebsmittel-Solls in den letzten Monaten nach Ansicht der Bundesregierung für die fin…
  79. Schriftliche Frage 83 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): War dem scheidenden Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bekannt, dass die laut Medienberichten als Anreiz zur innereuropäische…
  80. Schriftliche Frage 84 von Evelyn Schötz (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung…
  81. Schriftliche Frage 85 von Dr. Christina Baum (AfD): In welchem Umfang wurden aus der Ukraine in den Jahren seit 2021 Getreide oder Getreideerzeugnisse in welcher jeweiligen Menge importiert (b…
  82. Schriftliche Frage 86 von Stephan Protschka (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Amt des Bundestierschutzbeauftragten beizubehalten, und wenn ja, wird es hier personelle Veränderungen…
  83. Schriftliche Frage 87 von Volker Scheurell (AfD): Wie viele Waldeigentümer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar…
  84. Schriftliche Frage 88 von Rocco Kever (AfD): Welche gemeinsamen Projekte oder Programme waren ursprünglich für 2025 zwischen der United States Agency for International Development (USAI…
  85. Schriftliche Frage 89 von Rocco Kever (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschu…
  86. Schriftliche Frage 90 von Ines Schwerdtner (DIE LINKE): Wie viele Bundesmittel wurden den einzelnen Bundesländern in der 20. Wahlperiode im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus jeweils zur Verfügung g…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/166 21. Wahlperiode 16.05.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 75 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 68 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 78, 79 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 50, 51, 52, 53 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 60 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . 16, 76, 83 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 41 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 3 Abgeordnete Nummer der Frage Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 42, 43 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 4 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 63 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 70, 71 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 56 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 36, 37, 38 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 28 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . 45, 46, 47, 84 Abgeordnete Nummer der Frage Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . 7, 8, 48, 90 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 62 Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Abgeordnete Nummer der Frage Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 9 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Drucksache 21/166 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 19 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Storch, Beatrix von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32, 33 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/166 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Slawik, Nyke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Seite Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 49 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Drucksache 21/166 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Wurden die Informationen des Bundesnachrichtendienstes (BND) zum Ursprung des Coronavirus seitens des BND als „geheim“ eingestuft an das Bundeskanzleramt (BK) weitergegeben, und welche Empfehlungen seitens des BND an das BK gehen mit so einer „Geheim“-Einstufung einher, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe dieser als geheim eingestuften Informationen an Abgeordnete des Deutschen Bundestages? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 16. Mai 2025 Aus dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht gemäß Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes i. V. m. Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes folgt die Antwortpflicht der Bundesregierung sowie nachgeordneter Behörden, mithin auch des Bundesnachrichtendienstes. Zu Umfang und Grenzen des Frage- und Informationsrechts der Abgeordneten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zuletzt unter dem Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 085/22 auf S. 5 ausgeführt: „Der Bundesgesetzgeber hat es bislang unterlassen, Regelungen zur Begrenzung parlamentarischer Informationsansprüche zu normieren. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings Fallgruppen entwickelt, die die Beantwortungspflicht einschränken. Diese orientieren sich vor allem daran, ob durch eine erschöpfende Beantwortung parlamentarischer Anfragen berechtigte Geheimhaltungsinteressen, Grundrechte Dritter oder der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Bundesregierung verletzt werden würden.“ Parlamentarischen Fragen zu etwaigen Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes zum Ursprung des Corona-Virus stehen überwiegende öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegen. 2. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die vom Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2020 im Auftrag des Bundeskanzleramtes durchgeführten Untersuchungen zum möglichen Ursprung des Coronavirus in einem Labor in Wuhan vor, und welche Ergebnisse wurden im Rahmen der laut Medienberichten durchgeführten nachrichtendienstlichen Operation erzielt, insbesondere im Hinblick auf eine angebliche Bewertung der Laborthese mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 bis 95 Prozent? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 16. Mai 2025 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine Offenlegung der erfragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und Erkenntnislage des BND bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Zudem birgt eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum angefragten Sachverhalt und die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit ausländischen Nachrichtendiensten haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes so detailliert, dass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Arbeitsweisen des BND gezogen werden können. Eine Bekanntgabe dieser Informationen, auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern, kann dem Schutzbedürfnis somit nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich wäre. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 3. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Wurden Ende 2024 externe Experten, darunter laut Medienberichten der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten, mit der Auswertung vorliegender Bundesnachrichtendienst-Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus beauftragt, und wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte ihre Auswahl (einschließlich etwaiger Sicherheitsüberprüfungen)? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 16. Mai 2025 Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Würde der BND Angaben über eine mögliche Zusammenarbeit mit Dritten machen, wären Rückschlüsse auf die konkreten Aufgaben, Themen, die Erkenntnislage und die Projekte der Behörde möglich. Eine Offenlegung der hier angeforderten Informationen birgt daher die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zu der Methodik und zu besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden, infolgedessen sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die konkreten Vorgehensweisen und die Erkenntnislage des BND schließen könnten. Zudem würden mit der Beantwortung Ihrer Frage Grundrechte Dritter berührt, was negative Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft dem BND gegenüber hätte. Dritte arbeiten mit dem BND nur unter der Voraussetzung zusammen, dass eine mögliche Zusammenarbeit mit ihnen nicht – auch nicht mittelbar – preisgegeben, sondern absolut vertraulich behandelt wird. Wird dieses Vertrauensverhältnis verletzt, ist es zukünftig weitaus schwieriger, Dritte von einer Zusammenarbeit mit dem BND zu überzeugen. Dies hätte für den BND eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung zur Folge, wodurch der gesetzliche Auftrag des BND, die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG), nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung und Auswertung auslandsspezifischer Informationen durch den BND ist jedoch für die Sicherheits- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland unerlässlich. Würde der BND in seinen Möglichkeiten der Informationsgewinnung beeinträchtigt, drohten empfindliche Informationslücken im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND ausreichend Rechnung zu tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, aufgrund derer das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Mittelaufteilung zwischen Kommunen und Ländern befürwortet die Bundesregierung für den bis zu 100 Mrd. Euro umfassenden Anteil des „Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/ Kommunen“, der für Länder und Kommunen bestimmt ist, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine Zweckbindung der für die Kommunen bestimmten Mittel des genannten Teils des Sondervermögens ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Mai 2025 Die Beratungen der Bundesregierung zu dem Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. 5. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchem Zeitplan rechnet die Bundesregierung bezüglich der konkretisierenden Bundesgesetze, die nach dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) und dessen Begründung, verabschiedet am 18. März 2025, beschlossen werden sollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. Mai 2025 Die Beratungen der Bundesregierung zu den Vorhaben und ihrer zeitlichen Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen. 6. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche wesentlichen Vorhaben verfolgt die Bundesregierung mit den auf das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h) vom 18. März 2025 (noch) folgenden konkretisierenden Bundesgesetzen, und welche Ressorts haben dabei aus Sicht der Bundesregierung Priorität? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Mai 2025 Die Beratungen der Bundesregierung zu den Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. 7. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wann ist mit der Bereitstellung eines direkten Auszahlungssystems (Direktauszahlungsmechanismus) von Leistungen aus dem Bundeshaushalt an die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen, wie er zur Vorbereitung des Klimageldes durch das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet worden ist, und welche Funktionen (z. B. Auszahlungen gestaffelt nach Einkommensgruppen, die Verknüpfung mit der Steuer-ID oder die technische Umsetzung durch das Bundeszentralamt für Steuern) stehen dann zur Verfügung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 13. Mai 2025 Das Projekt Direktauszahlungsmechanismus (DAM) wurde zum 31. März 2025 mit der Umsetzung des Basismechanismus (sogenanntes Minimal Viable Product) erfolgreich abgeschlossen. Der Basismechanismus ermöglicht antragsbasierte, unbare und kassensichere Direktauszahlungen per Pro-Kopf-Pauschale. Seine Weiterentwicklung ist vorgesehen. Das Kernelement des DAM bildet die Speicherung der Kontoverbindung (IBAN) aller potenziellen Zahlungsempfängerinnen und -empfänger zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) beim Bundeszentralamt für Steuern. Mit der Schaffung des DAM ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkrete Leistung oder Auszahlung verbunden. Der Mechanismus kann zum Einsatz kommen, wenn der Gesetzgeber eine Leistung definiert und eine unbare Auszahlung beauftragt. Weiterführende aktuelle Informationen finden Sie unter: www.bundesfinanz ministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/04/Inhalte/Kapitel-2b-Fo kus/direktauszahlungsmechanismus-fertiggestellt.html?nn=237786. 8. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Plant oder unterstützt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, konkrete Maßnahmen, um die ESG-Kriterien (ESG: Environmental SocialGovernance) in nationalen und europäischen Finanzregulierungen so zu verändern, dass Rüstungsunternehmen und -investitionen künftig leichter als nachhaltig eingestuft werden können, und wenn ja, welche, und verfolgt sie derzeit rechtliche oder politische Initiativen, um den Verteidigungssektor gezielt für private Investoren attraktiver zu machen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 12. Mai 2025 Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, unterstützt den Vorschlag der europäischen Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Übrigen hat die Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode mit der Veröffentlichung ihrer Sicherheits- und Verteidigungsstrategie im Dezember 2024 Handlungsfelder und Initiativen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI), inklusive deren Finanzierung, definiert und ihre Auffassung zum Verhältnis von Investitionen in SVI zur Nachhaltigkeitsregulierung mitgeteilt. 9. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren die Einnahmen aus der Stromsteuer im Jahr 2024, und in welchem Umfang werden diese Einnahmen konkret (eindeutig zuordenbar) zur Entlastung von energieintensiven Unternehmen und privaten Haushalten verwendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Mai 2025 Im Jahr 2024 haben die kassenmäßigen Einnahmen aus der Stromsteuer 5,153 Mrd. Euro betragen. Die Einnahmen aus der Stromsteuer unterliegen keiner Zweckbindung, sondern gehen nach dem Gesamtdeckungsprinzip in den Bundeshaushalt ein und werden zur Deckung aller Ausgaben eingesetzt. Die kassenmäßigen Einnahmen werden regelmäßig aktualisiert auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standarda rtikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/1-kas senmaessige-steuereinnahmen-nach-steuerarten-und-gebietskoerperscha ften.html. In den kassenmäßigen Einnahmen sind bereits die im Jahr 2024 ausgezahlten Steuerentlastungen berücksichtigt. So wurden nach vorläufigen Zahlen aus der Stromsteuerstatistik im Jahr 2024 rund 2,75 Mrd. Euro an Stromsteuerentlastungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ausgezahlt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Hält die von CDU, CSU und SPD getragene Bunderegierung daran fest – wie von Thorsten Frei gefordert, als die CDU/CSU in der 20. Wahlperiode noch in der Opposition war –, 500 Mio. Euro zusätzlich für die Bundespolizei bereitzustellen, um nach den vielen Anschlägen in Deutschland (München, Solingen, Magdeburg usw.) die Grenzkontrollen zu stärken (https://regio nalheute.de/union-fordert-500-millionen-euro-zus aetzlich-fuer-bundespolizei-1725750122/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Mai 2025 Die Bundesregierung wird zügig einen neuen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 erarbeiten. Sie wird den Bundeshaushalt so ausgestalten, dass die Bundespolizei ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen kann. Einzelheiten sind Gegenstand der jeweiligen Aufstellungsverfahren. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2022 über die Asylanträge von männlichen russischen Staatsbürgern im wehrfähigen Alter entschieden (bitte tabellarisch nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, formeller Verfahrenserledigung sowie nach Jahren aufschlüsseln und auch die Zahl der Asylanträge aus dieser Gruppe nennen), und wie viele Visa auf Grundlage von § 22 des Aufenthaltsgesetzes wurden seit dem 24. Februar 2022 individuell gefährdeten russischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen erteilt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Mai 2025 Die Daten zu Asylanträgen von männlichen Personen mit russischer Staatsangehörigkeit im wehrfähigen Alter seit 2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei mangels allgemeingültiger Definition des Begriffs „wehrfähiges Alter“ entsprechend u. a. der Antwort auf Ihre Mündliche Frage 28, Plenarprotokoll 20/121, wiederum die Altersgruppe zwischen 18 und 45 Jahre ausgewertet wurde: En ts ch ei du ng en ü be r A sy la nt rä ge Ze itr au m A sy lan trä ge in sg es am t A ne rk en nu ng en al s A sy lb er ec htig te (A rti ke l 1 6a G G u . F am ili en - as yl ) A ne rk en - nu ng en a ls Fl üc ht lin g ge m . § 3 A bs at z 1 A sy lG G ew äh ru ng vo n su bs id iä - re m S ch ut z ge m . § 4 A bs at z 1 A sy lG Fe st st el lu ng ei ne s A bs ch ie - bu ng sv er bo te s ge m . § 6 0 A bs at z 5– 7 A uf en th G A bl eh nu ng en (u nb eg rü nd et / of fe ns . u nb egr ün de t) so ns tig e Ve rfa hr en se rle di - gu ng en Ja hr 2 02 2 1. 22 3   55 9 15 18  3 4   15 8   36 1 Ja hr 2 02 3 3. 07 1 1. 77 4 41 80 21 0   29 7 1. 33 5 Ja hr 2 02 4 1. 60 4 2. 52 9 20 80  7 0 1. 19 1 1. 23 1 Ja n– A pr 2 02 5   47 6 1. 78 9 14 40  4 2 1. 04 3   68 6 Se it de m 2 4. F eb ru ar 2 02 2 w ur de n bi sh er rd . 2 .1 50 V is a fü r r us si sc he S ta at sa ng eh ör ig e au f G ru nd la ge v on § 2 2 de s A uf en th al ts ge se tz es e rte ilt (S ta nd : 6 . M ai 2 02 5) . 12. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie oft haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser oder leitende Beamte ihres Hauses seit Januar 2023 mit Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz getroffen bzw. gemeinsame Sitzungen (auch online) durchgeführt (bitte die Gesamtzahl der Termine angeben sowie die letzten 13 Termine mit Thema und Datum auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Mai 2025 Sowohl die Hausleitung des Bundesamts für Verfassungsschutz und die Bundesministerin des Innern und für Heimat a. D., Nancy Faeser, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesamtes für Verfassungsschutz standen in ständigem Austausch zu Fachthemen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat betrafen. Der Inhalt von diesen regelmäßig stattfindenden Fachgesprächen wird nicht protokolliert und verbleibt unter den Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen. Im Übrigen werden Arbeitsgespräche grundsätzlich auch nicht gesondert erfasst, sodass auch eine Gesamtzahl nicht feststellbar ist und sich nachträglich auch nicht belastbar rekonstruieren lässt. 13. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten wurden gegen tatsächliche oder vermeintliche Linksextremisten und wie viele linksextremistische Gewaltdelikte gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten jeweils in den Jahren 2024 und bisher im Jahr 2025 (bis 30. April 2025) verübt (vgl. als Aufschlüsselungsbeispiel und zur Fortführung der Datenreihen die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11154)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Mai 2025 Eine automatisierte Beauskunftung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da die politische Orientierung eines Opfers einer Straftat in der zugrundeliegenden Fallzahlendatei nicht kategorisch erfasst wird. Hilfsweise werden zur Beantwortung der Fragestellung die Gewaltdelikte im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -links- im Unterthemenfeld (UTF) „gegen rechts“ bzw. im Phänomenbereich PMK -rechts- im UTF „gegen links“ herangezogen. Dies ergab folgendes Ergebnis: Jahr PMK-L, UTF „gegen rechts“ PMK-R, UTF „gegen links“ 2024 416 147 2025 (Stand: 6.5.2025) 205  42 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die genannten Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität aus dem laufenden Jahr 2025 vorläufigen Charakter haben und durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen noch deutlichen Veränderungen unterworfen sein können. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die deutsche Staatsangehörigkeit seit Einführung des § 28 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) jährlich entzogen, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Entwicklung auf der nächsten Innenministerkonferenz zu thematisieren (bitte die Anzahl der Personen jeweils nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 beziehungsweise Nummer 2 StAG aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Mai 2025 Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ist nur unter den engen Voraussetzungen des Artikels 16 Absatz 1 Satz 2 GG möglich. In den Fällen, in denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit automatisch durch Gesetz ohne behördliche Entscheidung eintritt (§ 28 Absatz 1 Nummer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG), liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wie viele Personen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Sofern in diesen Fällen ausnahmsweise ein staatsangehörigkeitsrechtliches Feststellungsverfahren durchgeführt wurde, bei dem im Ergebnis ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, sind die entsprechenden Zahlen in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Diese Zahlen dürften nicht annähernd die tatsächliche Anzahl des betroffenen Personenkreises ausweisen. Da die regelmäßige Eintragung des Verlustgrundes im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) erst seit dem 1. November 2016 in § 33 StAG geregelt wurde, erfolgt eine Auswertung erst ab diesem Zeitpunkt. Der Verlusttatbestand des § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG (Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland) ist erst am 9. August 2019 in Kraft getreten. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, dies im Rahmen der Innenministerkonferenz zu thematisieren. Jahr Verlust nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 StAG Verlust nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG (ab 09.08.2019) 2016 6 – 2017 3 – 2018 1 – 2019 4 0 2020 6 0 2021 0 0 2022 1 0 2023 0 0 2024 0 2 2025 (12.05.2025) 0 0 15. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wie viele Funkzellenabfragen haben das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei jeweils in den Jahren 2023 und 2024 vorgenommen (bitte diese Zahlen nach Halbjahren darstellen), und aus welchem Grund sollen diese – obwohl in den Vorjahren immer beauskunftet – nunmehr, wie mir bekannt, nicht presseöffentlich sein? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2025 Das Bundeskriminalamt hat im ersten Halbjahr 2023 keine, im zweiten Halbjahr 2023 eine, im ersten Halbjahr 2024 eine und im zweiten Halbjahr 2024 zwei Funkzellenabfragen veranlasst. Nach erneuter Bewertung können diese Zahlen offen beauskunftet werden. Die Bundespolizei erfasst die Anzahl der im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Funkzellenabfragen nicht, sodass keine entsprechenden Daten vorliegen. Daher stehen die erfragten Informationen zur genannten Fragestellung nicht zur Verfügung und können nicht beantwortet werden. Im Gegensatz zur vorliegenden Fragestellung wurde bei früheren Fragestellungen im Rahmen von Kleinen Anfragen auf die einzelnen Einsatzverfahren abgestellt, in denen Funkzellenabfragen durchgeführt wurden. 16. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie viele der laut Bundeskriminalamt bekannten 450 islamistischen Gefährder (www.welt.de/politi k/deutschland/article255961794/Bundeskriminala mt-Mehr-als-450-islamistische-Gefaehrder-in-De utschland.html) haben die deutsche Staatsbürgerschaft, und welche Umstände stehen bei den Gefährdern ohne deutsche Staatsbürgerschaft einer Abschiebung entgegen (bitte aufschlüsseln nach den zehn häufigsten Abschiebehindernissen unter Angabe der absoluten Zahlen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Mai 2025 Mit Stand vom 2. Mai 2025 sind im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -religiöse Ideologie- 452 Personen als Gefährder eingestuft. Von diesen verfügen 261 über eine deutsche oder eine deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit (doppelte/mehrfache Staatsangehörigkeit). Der Vollzug des Aufenthaltsrechts liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder intensiv bei der Rückführung von islamistischen Gefährdern. Jedoch liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 17. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben ihr nachgeordnete Behörden darüber, ob mögliche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den mutmaßlichen Initiatoren bzw. Begründern des sog. Bündnisses „Gemeinsam für Deutschland“ und Organisationen, Parteien und Gruppierungen des (extrem) rechten Spektrums bestehen (bitte nach „Ja“ und „Nein“ aufschlüsseln u. a. für „Die Heimat“ (vormals NPD), „Junge Nationalisten“, „Alternative für Deutschland“, „Junge Alternative“, „Dritter Weg“, „Nationalrevolutionäre Jugend“, „Freie Sachsen“, „Deutsche Jugend Voran“, „Der Störtrupp“, „Querdenken 711“; vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/mit-rechtsrock-und-d eutschlandflaggen-rechtsextreme-demo-in- berlinvorzeitig-beendet--mehrere-festnahmen-1359718 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 18. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, mit den Nachbarländern Deutschlands über die Umsetzung der Zurückweisungen an den gemeinsamen Binnengrenzen auch bei Asylgesuchen Gespräche geführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Mai 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die nunmehr verstärkten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt. Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Das vorgenannte Informationsgespräch vom 8. Mai 2025 war ein vertrauensvolles Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter bezüglich dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt. Die verstärkten Binnengrenzkontrollen waren auch Thema in Gesprächen des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt mit Nachbarstaaten und der EU-Kommission. 19. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Ist der bei der Bundesregierung beobachtbare Sprachgebrauch, von „den Erwartungen der Menschen“ zu sprechen (siehe für zahlreiche Nachweise www.google.com/search?q=%22die+mensc hen+erwarten%22+site%3Abundesregierung.de), nach Ansicht der Bundesregierung als vergleichbar oder stärker kritisch zu betrachten als die Annahme, für „das Volk“ zu sprechen, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung zum Begriff „Populismus“ in offenbar kritisch distanzierter Weise erläutert, dass „Populisten [behaupten], für das ganze Volk zu sprechen“ (vgl. www.bpb.de/k urz-knapp/lexika/politiklexikon/18050/populis mus/), und wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Auffassung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Mai 2025 Die Bundesregierung kommentiert nicht die in Ihrer Frage angeführte Wortwahl von Mitgliedern der Vorgängerregierungen. 20. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie häufig blieben Bundespolizeidienststellen in den letzten zwölf Monaten unbesetzt (bitte nach Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln), und welche Prognose für die Besetzung der Dienststellen trifft der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt als Konsequenz aus der von ihm am 7. Mai 2025 verkündeten Ausweitung der Grenzkontrollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Mai 2025 Der Kräfteeinsatz in den Bundespolizeidienststellen erfolgt grundsätzlich lageabhängig. Im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung kommt es regelmäßig vor, dass die Stärken in einzelnen Dienststellen variieren bzw. einzelne Bundespolizeireviere temporär nicht besetzt werden. Eine statistische Erhebung der diesbezüglichen Daten erfolgt seitens der Bundespolizei nicht. Eine Prognose für die Besetzung von Bundespolizeidienststellen kann nicht getroffen werden, da diese auf Grundlage einer einzelfall- und anlassbezogenen Lagebeurteilung erfolgt. 21. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei vom 1. Januar 2024 bis zum letztmöglichen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zum Zweck der Migrationskontrolle durchgeführt hat, waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von Beschwerden bzw. anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Maßnahmen nach § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG), und wie viele Personenkontrollen zur Migrationskontrolle hat die Bundespolizei an Bahnhöfen in Baden- Württemberg durchgeführt (bitte nach den zehn Bahnhöfen mit den häufigsten Kontrollen bzw., soweit keine Statistiken für einzelne Bahnhöfe geführt werden, den Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion Stuttgart aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Mai 2025 Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) liegen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 aufgrund von durchgeführten Befragungen und Kontrollen gemäß § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes (BPolG) oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG insgesamt 28 Beschwerden und zwei Gerichtsverfahren vor. Angaben für das laufende Jahr 2025 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Rechtsnormen wird statistisch nicht vorgenommen. Gemäß der PES erfolgten im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2025 im Zuständigkeitsbereich der für Baden-Württemberg regional zuständigen Bundespolizeidirektion Stuttgart insgesamt 119.502 Befragungen und Kontrollen gemäß § 22 Absatz 1a bzw. § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bahnhöfen ist nicht möglich. Statistische Angaben zu den jeweiligen Dienststellen der Bundespolizei können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Eine Differenzierung der Dienststellen nach Aufgabenbereichen (z. B. grenzpolizeiliche bzw. bahnpolizeiliche Aufgaben) ist nicht möglich. Bundespolizeiinspektion Anzahl Befragungen § 22 BPolG Anzahl Kontrollen § 23 BPolG Offenburg      0  33.741 Weil am Rhein      0  26.817 Karlsruhe     23  23.304 Konstanz      0  19.224 Stuttgart     96       0 Flughafen Stuttgart 16.297       0 Gesamt: 16.416 103.086 22. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Gehört der Islam nach Auffassung der Bundesregierung zu Deutschland, und hält der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt an seiner Aussage aus dem Jahr 2018 fest, der Islam gehöre „egal in welcher Form nicht zu Deutschland“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/alexan der-dobrindt-islam-aeusserung-horst-seehofer-ver teidigung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Mai 2025 Im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien heißt es zum Umgang mit den (auch muslimischen) Religionsgemeinschaften: „Der Respekt vor der Religionsfreiheit und unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die in Deutschland heimisch sind, gehört für uns dazu“ (Zeile 69 f.) und: „Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl. Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit“ (Zeile 2758 f.). Dazu braucht es unter anderem auch künftig einen strukturierten gesamtstaatlichen Dialog mit in Deutschland lebenden Muslimen. Der Bundesminister Alexander Dobrindt ist der Auffassung, wie er es auch in einer Rede im Deutschen Bundestag gesagt hat: „Ja, die Muslime, die hier leben und sich in unser Wertesystem integrieren wollen, sind Teil Deutschlands. Aber wir sind ein klar christlich geprägtes Land. Wir haben eine christlich-jüdische Tradition. Unsere Wurzel ist das christliche Wertefundament. Das anzusprechen, ist richtig, wenn man integrieren will, weil man denjenigen, die zu uns kommen, sagen muss, wohin sie sich integrieren sollen.“ 23. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Plant Bundesregierung, konkrete Schritte für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzuleiten, nachdem diese vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Mai 2025 Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht zu dem Gutachten oder zur Hochstufung der AfD für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich. Aus demselben Grund äußert sich die Bundesregierung auch nicht öffentlich zu der Frage der Einleitung einer Prüfung eines Verbotsverfahrens, da dies mit der Frage der Einstufung als gesichert rechtsextrem inhaltlich-thematisch eng zusammenhängt. 24. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Gibt es mit Blick auf die nach der Statistik der Wiener Beobachtungsstelle „Observatory on Intolerance and Discrimination Against Christians in Europe“ (OIDAC Europe) im Jahr 2023 circa „2000 Delikte gegen christliche Kirchen“, die in Deutschland begangen wurden (vgl. https://weltw oche.de/daily/vandalen-in-deutschen-kirchen/), sowie den bereits im Jahr 2020 einberufenen Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit (UEM) beim Bundesministerium des Innern (BMI; www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldu ngen/DE/2023/06/dik-uem.html) eine ebenfalls auf ministerieller Ebene angesiedelte Institution, die sich dem Kampf gegen Christenfeindlichkeit verschrieben hat, und wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Mai 2025 Die Bundesregierung erhebt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten, die im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ im Unterthemenfeld „christenfeindlich“ erfasst werden. Es werden außerdem politisch motivierte Straftaten gegen das Unterangriffsziel „Kirche“ erfasst. Die jeweiligen Zahlen – auch für das Jahr 2023 – finden sich in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14456. Eine Institution i. S. der Fragestellung auf Ebene des Bundes besteht nicht. Der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit befasst sich im 3. Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit u. a. mit Stand und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit von Christinnen und Christen weltweit. 25. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beweissammlung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorgenommen hat, und ist eine Veröffentlichung der Beweise geplant, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Mai 2025 Dem Bundesministerium des Innern sind das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur Hochstufung der Alternative für Deutschland (AfD) nebst den darin aufgeführten Belegen bekannt. Eine Veröffentlichung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Es handelt sich um ein behördeninternes Gutachten des BfV, das als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft ist. Das Gutachten ist keine bloße Sachverhaltsdarstellung, sondern beinhaltet Analysen und Bewertungen, die Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV zulassen, was einer Veröffentlichung entgegensteht. 26. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Dürfen nach Maßgabe der Bundesregierung Bundesmittel direkt oder indirekt an Vereine oder Initiativen vergeben werden, die nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als linksextremistisch beeinflusst oder offen verfassungsfeindlich einzustufen sind, und wenn ja, in welcher Höhe geschah dies seit dem Jahr 2020? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. Mai 2025 Nach Maßgabe der Bundesregierung dürfen generell keine Bundesmittel an extremistisch beeinflusste oder verfassungsfeindliche Organisationen gehen. Bereits seit Jahren besteht auf Bundesebene ein Vorgehen, um eine missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Vereinigungen zu verhindern. Dieses Vorgehen richtet sich ausdrücklich gleichermaßen gegen Personen und Organisationen aller extremistischen Phänomenbereiche. Zudem müssen alle Zuwendungsempfänger in den einschlägigen Bundesprogrammen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Entsprechende Vorgaben in Begleitschreiben, die Bestandteil des jeweiligen Zuwendungsbescheids sind, weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fördermittel nicht an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gelangen dürfen. Mit diesem werden die Empfänger staatlicher Fördermittel dafür sensibilisiert, dass extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf. Das Begleitschreiben konkretisiert im Weiteren die Anforderungen an ein sorgsames Vorgehen in der Projektpraxis (beispielsweise bei der Auswahl der Kooperationspartner). 27. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2023 ergriffen, um die Rückführungsquote vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer mit abgelehntem Asylstatus signifikant zu steigern, und welche personellen und finanziellen Ressourcen wurden dabei jeweils zusätzlich bereitgestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2025 Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und damit für die Durchsetzung von Rückführungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Dennoch hatten sich in der 20. Legislaturperiode die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Rückführungsoffensive verständigt, um die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen. Insbesondere sollten Straftäter und Gefährder häufiger abgeschoben werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Länder bei Rückführungen stärker unterstützen. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Bundes enthielt die Rückführungsoffensive vorrangig zahlreiche gesetzgeberische, aber auch operative Elemente. Insbesondere sind hier zu nennen: Am 27. Februar 2024 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung in Kraft. Dieses enthält umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rückführung, mit denen schnellere Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden sollen. Dafür sieht das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht vor. Darüber hinaus ist am 26. Oktober 2024 ein Gesetz in Kraft getreten, das die Herabsetzung der Voraussetzungen für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse regelt. Dies betrifft unter anderem bestimmte Straftaten, die im Fall der Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs eine Verurteilung zu einer geringeren Freiheitsstrafe nach sich ziehen und bei denen das Strafmaß bisher nicht ausreichte, um ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse zu begründen. Der Bund unterstützt die Länder zudem bereits in einer Vielzahl von Fällen durch operative Maßnahmen der Bundespolizei. Bei der Vorbereitung und Durchführung von über 21.000 Rückführungsmaßnahmen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Jahr 2023 waren insgesamt 11.862 Kräfte der Bundespolizei im Einsatz, im Jahr 2024 waren es 13.807 Bundespolizisten bei 22.234 Rückführungsmaßnahmen. Zudem stehen der Bundespolizei 2.200 ausgebildete Personenbegleiter Luft für Rückführungsmaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus plant, organisiert und koordiniert die Bundespolizei jährlich rund 200 Sammelcharter. Im Bereich der Passersatzbeschaffung ist der Bund zudem für die Beschaffung von Heimreisedokumenten für 32 Herkunftsländer in Afrika, Asien und Europa unterstützend tätig. Für einige Bundesländer hat die Passersatzbeschaffung Bund für alle Herkunftsländer die Beschaffung der Ersatzpapiere in Amtshilfe übernommen. Bei der Abschiebung von islamistischen Gefährdern und Intensivstraftätern unterstützt der Bund die Länder in zwei Kooperationsplattformen, und zwar in der Arbeitsgruppe statusrechtliche Begleitmaßnahmen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (AG Status – für islamistische Gefährder) und im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) für herausragende Straftäter. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit den Herkunftsländern intensiv an der Verbesserung der Zusammenarbeit bei Rückführungen. In diesem Zusammenhang setzt der Bund sich unter anderem dafür ein, dass auch in Zukunft der Visa-Hebel effektiv genutzt wird, wenn dies erforderlich ist. Ohne die bewährte Zusammenarbeit mit bestimmten Herkunftsländern wird eine Rückführung in diese Länder nicht möglich sein. Die Bundesregierung setzt sich daher für eine verbesserte Rückübernahmekooperation mit den Herkunftsländern ein. Ein wesentliches Element stellt hierbei der Abschluss von Migrationsabkommen dar, mit denen irreguläre Migration durch eine Stärkung regulärer Zugangswege reduziert und gleichzeitig die Rückkehrkooperation mit den Herkunftsländern nachhaltig gestaltet werden soll. Durch den in der 20. Legislaturperiode im Koalitionsvertrag verankerten Vorrang der freiwilligen Rückkehr fasst die Bundesregierung die Rückführungsoffensive als eine Rückkehroffensive breiter. So entwickelt der Bund gemeinsam mit den Ländern insbesondere das seit 1979 bestehende Standard-Rückkehr-Programm „REAG/GARP“ fortlaufend weiter und setzt EU-Fördermöglichkeiten gezielt ein. Insgesamt ist die Unterstützung der Länder bei der Rückführung eine Daueraufgabe, sodass die erfragten Angaben zu den zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen nicht im Einzelnen genannt werden können. 28. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch Nachrichtendienste überwacht bzw. abgehört werden, oder bestehen für die Überwachung gewählter Mandatsträger weiterhin besondere rechtliche Hürden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Mai 2025 Die Hochstufung des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ändert grundsätzlich nichts an den gesetzlichen Befugnissen der Nachrichtendienste zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (BVerfGE 134, 141). Grundrechtseinschränkende Maßnahmen müssen im jeweiligen Einzelfall verhältnismäßig sein. Bei Abgeordneten sind im Rahmen der Abwägung auch die Rechte aus dem freien Mandat mit einzubeziehen. Im Übrigen beantwortet die Bundesregierung keine abstrakten Rechtsfragen. 29. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Inwieweit ist es mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) vereinbar, dass die Bundesregierung öffentlich wiederholt Maßnahmen im Sinne einer sogenannten Migrationswende propagiert hat, obwohl nach meiner Ansicht keine substanziellen rechtlichen oder administrativen Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration ergriffen wurden, und wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung das nach meiner Auffassung zu beobachtende Auseinanderfallen von unionsrechtlich verpflichtenden Zuständigkeiten im Dublin-Verfahren (Verordnung (EU) Nr. 604/2013) und das faktische Unterlassen entsprechender Rücküberstellungen mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts vereinbar? 30. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche rechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die wiederholte Behauptung einer „Wende“ in der Asyl- und Migrationspolitik in Pressekommentaren als unzutreffend angesehen wird, und wie lässt sich diese politische Kommunikation mit dem verfassungsrechtlich verankerten Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes – GG) sowie dem Anspruch auf wahrheitsgemäße Unterrichtung der Öffentlichkeit (Artikel 5 GG, Rn. zur Informationsfreiheit) vereinbaren (www.welt.de/d ebatte/plus255892138/Asylsystem-Die-Migration swende-die-nur-in-Saskia-Eskens-Kopf-stattfand. html?utm_source=chatgpt.com; www.zeit.de/polit ik/2024-09/scholz-wende-asylpolitik?utm_sourc e=chatgpt.com)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Mai 2025 Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Eine zentrale Aufgabe der Innenpolitik der Bundesregierung besteht darin, die irreguläre Migration zu bekämpfen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen vereinbart, die umgesetzt werden. So hat der Bundesminister des Innern bereits am 7. Mai 2025 eine Verstärkung der Kontrollen an den deutschen Grenzen angeordnet und der Bundespolizei Handlungsspielraum für Zurückweisungen an den Grenzen eröffnet. Sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung werden auf rechtsstaatlicher Grundlage getroffen. Die Bundesregierung unterrichtet die Öffentlichkeit zudem wahrheitsgemäß und transparent über ihr Handeln. Bei der Dublin-III-Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes europäisches Recht. Der tatsächliche Vollzug von Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat ist für die effektive Anwendung der Dublin- III-Verordnung, als europäisches Instrument zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration, von wesentlicher Bedeutung. Es obliegt dabei insbesondere der Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“, die Einhaltung europäischen Rechts in den Mitgliedstaaten zu prüfen und auf dessen Umsetzung hinzuwirken. Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend auf europäischer Ebene für die Einhaltung der Dublin-III-Verordnung durch alle Mitgliedstaaten ein und hat bereits wesentlich auf die Verabschiedung der sog. „Dublin- Roadmap“ durch die Kommission hingearbeitet, die einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Dublin-Verfahrens auf europäischer Ebene enthält. 31. Abgeordnete Beatrix von Storch (AfD) Wie viele Wissenschaftler aus den USA haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2025 eine Arbeitsgenehmigung beantragt (bitte nach den fünf häufigsten Forschungsbereichen/Disziplinen aufschlüsseln; vgl. www.ha ndelsblatt.com/politik/deutschland/usa-so- wollenspd-und-union-us-forscher-fuer-deutschland-gewi nnen/100118172.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 13. Mai 2025 Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 32. Abgeordneter Andreas Bleck (AfD) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sich in Indien oder Pakistan aufhaltende deutsche Staatsbürger vor den etwaigen Auswirkungen eines indisch-pakistanischen Konflikts oder Kriegs zu schützen, und wenn ja, welche konkret? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 12. Mai 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Lage zwischen Indien und Pakistan sehr genau und beschäftigt sich im Rahmen ihrer Krisenvorsorge kontinuierlich und ressortübergreifend mit möglichen Krisenszenarien und ggf. erforderlichen konsularischen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für deutsche Staatsangehörige. Am 7. Mai hat sich der Krisenstab der Bundesregierung im Auswärtigen Amt gesondert ausführlich mit der Lage in der Region beschäftigt. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden laufend überprüft und bei Bedarf auch kurzfristig angepasst. Über die Krisenvorsorgeliste ELEFAND werden bei Bedarf aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise an deutsche Staatsangehörige in der Region versandt. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Indien und Pakistan aufhalten, sind daher dazu aufgerufen, sich auf der Krisenvorsorgeliste ELEFAND zu registrieren. Die Maßnahmen in einem Krisenfall sind immer abhängig von den gegebenen Umständen. Daher kann im Vorfeld keine Aussage über konkrete Maßnahmen im Falle einer Verschärfung der aktuellen Krise getroffen werden. 33. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Schule in Istanbul in den vergangenen Jahren, wie mir zugetragen wurde, nachverdichtet (bitte Zeitraum angeben), und wurde der Transformator der Schule erneuert oder repariert (bitte Zeitpunkte angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Mai 2025 Der Bundesregierung ist keine anhand der Anzahl von Schülerinnen und Schülern messbare Nachverdichtung bekannt. Die Liegenschaftsverwaltung der Gebäude von deutschen Auslandsschulen wird von den Schulen selbst vorgenommen. Sofern für die Durchführung von Baumaßnahmen keine ausreichenden Eigenmittel der Schulen vorhanden sind, kann der Bund auf Antrag eine Bauzuwendung erteilen oder eine Bundesbaumaßnahme durchführen. Etwaige Bedarfe tragen die Schulen ebenfalls eigenständig vor. Ein Bedarf für den Austausch/die Reparatur des Transformators an einer Deutschen Schule in Istanbul ist der Bundesregierung nicht bekannt. 34. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Aussage des amerikanischen Außenministers Marco Rubio, wonach die kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Ausdruck von „verkappter Tyrannei“ ist, weil damit Deutschland „seinem Geheimdienst gerade neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt“ habe (www.tagesschau.de/inland/inne npolitik/afd-verfassungsschutz-rubio-100.html), ferner auf das Wort des amerikanischen Vizeaußenministers Christopher Landau, dass sein, nach dem sogenannten „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich 1938, aus Wien geflohener Vater, „nicht wegen ZU VIEL Meinungsfreiheit“ geflohen sei, sondern „weil diejenigen das Sagen hatten, die an die Bespitzelung und Zensur politischer Gegner glaubten“ (www.tichyseinblick.de/ meinungen/us-politiker-entlarven-deutsche-morali sche-hybris/), sowie die Rede des amerikanischen Vizepräsidenten J. D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025, in der er seinerseits kritisierte, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sei, dabei einen Zusammenhang zur Präsenz amerikanischer Truppen in Deutschland herstellte und seine Zuhörer fragte, ob sie glaubten, „dass der amerikanische Steuerzahler es hinnehmen wird, wenn jemand in Deutschland ins Gefängnis kommt, nur weil er einen gemeinen Tweet gepostet hat“ (www.tagess chau.de/ausland/amerika/vance-us-schutz-deutsch land-100.html), eine Position zur Frage erarbeitet, ob die kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung der AfD das Verhältnis zwischen Deutschland und den USA beeinträchtigen könnte, und wenn ja, was besagt sie, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung zu dieser Frage keine Position erarbeitet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 14. Mai 2025 Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Eilverfahren aus Respekt vor dem Gericht zu dem Gutachten oder zur Hochstufung der AfD für die Dauer dieses Verfahrens nicht öffentlich. Bis zur Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wird, wie in der Vergangenheit regelmäßig praktiziert, auf die bis zur Hochstufung verwendete Einstufung zurückgegriffen. Dies erfolgt auch in diesem Fall. 35. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen Politikers Ümit Özdağ wegen Präsidentenbeleidigung vorgenommen (www.spiegel.de/ausland/ue mit-oezdag-tuerkischer-politiker-wegen-praesiden tenbeleidigung-gegen-recep-tayyip-erdogan-festg enommen-a-c1b7e87d-1aea-4b91-9b0d-a90ced8c 9a58), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 13. Mai 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung laufen derzeit in der Türkei zwei Gerichtsverfahren gegen den Vorsitzenden der türkischen Zafer Partei Ümit Özdağ. Ein Verfahren wurde wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ gegen ihn eingeleitet, ein weiteres wegen des Vorwurfs der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“. Am 20. Januar 2025 wurde Ümit Özdağ wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ zunächst festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Jedoch wurde am 21. Januar 2025 gegen ihn Haftbefehl wegen des separaten Vorwurfs der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ erlassen. Der Prozess wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ begann am 29. April 2025, das Verfahren soll am 11. September 2025 fortgesetzt werden. Die Lage der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Türkei verfolgt die Bundesregierung mit Sorge. Die türkischen Behörden sind aufgerufen, rechtstaatliche, demokratische und menschenrechtliche Grundprinzipien zu gewährleisten, zu denen sich die Türkei als EU- Beitrittskandidat und Mitglied des Europarates verpflichtet hat. Dazu zählt auch, dass rechtliche Vorwürfe durch die zuständige Justiz transparent und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Standards aufzuklären sind. 36. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gelten für den Neu- und Umbau von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Deutschlands die Bauvorschriften Deutschlands bzw. Berlins oder die des jeweiligen Standorts der Vertretungen, und gelten die jeweiligen Bauvorschriften jeweils für das gesamte Vorhaben? 37. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird in Fällen verfahren, in denen in einem Land, in dem eine diplomatische oder konsularische Vertretung neu oder umgebaut werden soll, weitergehende Bauvorschriften als in Deutschland bzw. Berlin gelten, und wie wird in umgekehrt gelagerten Fällen verfahren? 38. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele diplomatische und konsularische Vertretungen Deutschlands wurden seit Juli 2016 neu oder in größerem Umfang umgebaut, und in wie vielen Fällen wurde dabei die Barrierefreiheit der Vertretungen hergestellt bzw. verbessert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Mai 2025 Die Fragen 36 bis 38 werden zusammen beantwortet. Die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen für diplomatische und konsularische Vertretungen des Bundes im Ausland unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Baumaßnahme. Die örtlichen Bauvorschriften sind für das gesamte Bauvorhaben zu berücksichtigen, bei Erfordernis ist eine örtliche Baugenehmigung einzuholen. Zur Sicherstellung eines adäquaten baulichen und technischen Standards entsprechend der in den deutschen Bauordnungen verankerten Schutzziele sind die am Sitz des für die Durchführung der Baumaßnahmen zuständigen Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) gültigen Bauvorschriften der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sinngemäß anzuwenden. Weiterhin sind die Erlasse des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Sicherstellung der baupolitischen Ziele des Bundes sowie die Verordnungen und Erlasse anderer Bundesinstitutionen zur Sicherstellung des Geheim- und Terrorschutzes ebenfalls sinngemäß im Auslandsbau anzuwenden. Darüber hinaus werden vom Auswärtigen Amt (AA) Nutzeranforderungen zur Sicherstellung der außenpolitischen und konsularischen Aufgaben des Bundes sowie der Barrierefreiheit, des Arbeitsschutzes und der Fürsorge für die Beschäftigten im Auswärtigen Dienst vorgegeben. Zwischen örtlichen und deutschen Vorschriften ist im Einzelfall abzuwägen. Die örtlichen Bauvorschriften sind zwingend einzuhalten, die deutschen Bauvorschriften sinngemäß. Im Zeitraum seit 2016 wurden 25 Baumaßnahmen im Umfang von mindestens 6 Mio. Euro durchgeführt, durch die Kanzleien von diplomatischen oder konsularischen Vertretungen neu gebaut oder saniert wurden. Die Zahl der Maßnahmen, die der Herstellung bzw. Verbesserung von Barrierefreiheit dienen, wird nicht gesondert erfasst. Bauliche Barrierefreiheit wird in den Neubauvorhaben des Auswärtigen Amts und auch bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen regelmäßig so umfassend wie möglich umgesetzt. Hinsichtlich der Barrierefreiheit bestehen einerseits örtliche Bauvorschriften, die bei jeder Neu-, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahme umzusetzen sind, wie auch Anforderungen aus der BauO NRW, die sinngemäß angewendet wird. Darüber hinaus hat das AA zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei Neu- und Umbaumaßnahmen von diplomatischen und konsularischen Vertretungen Nutzeranforderungen aufgestellt, die für jede Neu-, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahme bindend sind. 39. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Auswärtigen Amt eingeplant (bitte titelscharf angeben), und in welcher Höhe sind Mittel zur Unterbringung der Personen mit erteilten Aufnahmezusagen im Jahr 2025 für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgesehen (bitte titelscharf angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 12. Mai 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 20/12484 verwiesen. Zu Planungen im Zuge des laufenden Haushaltsverfahrens können darüber hinaus keine Angaben gemacht werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 40. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung Schießsportgruppen als Mitbenutzer von Liegenschaften der Bundeswehr für die Vernetzung der Bundeswehr mit der Zivilgesellschaft, und hält die Bundesregierung den Betrieb solcher Schießsportgruppen für unterstützenswert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. Mai 2025 Schießsportgruppen als zivile Vereine spielen keine förderungsfähige Rolle für die Vernetzung der Bundeswehr mit der Zivilgesellschaft. Die Nutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch zivile Schießsportvereinigungen erfolgt unter strengen Auflagen und ausschließlich im Rahmen freier Kapazitäten. 41. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Haben Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) im Zuge der Munitionsaffäre seit dem Jahr 2021 die Einheit verlassen, und wenn ja, wie viele, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Vernetzungen ehemaliger Soldaten des KSK mit der extremistischen Szene? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 9. Mai 2025 Seit dem Jahr 2021 haben zahlreiche Soldatinnen und Soldaten das Kommando Spezialkräfte aus verschiedenen Gründen verlassen. Da keine Statistik über etwaige Versetzungsgründe geführt wird, kann keine konkrete Zahl im Sinne der Fragestellung beziffert werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 42. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Inwiefern plant die Bundesregierung, das im Bebauungsplan als Entwicklungsfläche ausgewiesene Gebiet des Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg (ganz oder teilweise) für, wie mir mitgeteilt wurde, militärische Zwecke zu reservieren, und welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Umwidmung des Patrick-Henry- Village (PHV) in Heidelberg vor? 43. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Inwieweit ist seitens der Bundesregierung die nach meiner Kenntnis geplante militärische Nutzung des Patrick-Henry-Village (PHV) in Heidelberg vorgesehen, und falls solche Planungen bestehen, wie stellen sich entsprechende Maßnahmen und Nutzungsarten dar (bitte möglichst detailliert angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Mai 2025 Die Fragen 42 und 43 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 44. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über den mutmaßlichen Angriff auf ein ziviles Schiff im Seegebiet um Malta in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2025 bzw. über mögliche in der Region verdächtig operierende Schiffe oder Luftfahrzeuge, und wenn ja, welche, und wurde der Bundesregierung hierzu etwas durch die EU- Mission EUNAVFOR MED IRINI, an der Deutschland beteiligt ist, berichtet oder im Rahmen eigener Teilnahme bekannt, und wenn ja, was? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 9. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 45. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche Kosten kalkuliert die Bundesregierung aktuell für den Aufbau des geplanten Entwicklungs- und Erprobungszentrums für Rüstungsinnovationen am Standort Erding, und mit welchen Firmen und Forschungseinrichtungen ist sie dafür bislang in Kontakt getreten (bitte nach Jahr und beteiligtem Akteur aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 12. Mai 2025 Das Vorhaben mit dem Arbeitstitel „Innovationszentrum der Bundeswehr (InnoZBw)“ befindet sich noch in der Phase der Konzeptentwicklung. Eine konkrete Kostenkalkulation ist daher nicht möglich. Bislang findet hierzu ein Austausch mit bundeswehrinternen Forschungseinrichtungen statt. 46. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche bayerischen Rüstungsunternehmen haben seit Verkündung der sogenannten Zeitenwende durch den Bundeskanzler Olaf Scholz Aufträge der Bundeswehr im Bereich militärischer Elektronik erhalten, und in welcher Höhe wurden dafür jeweils Haushaltsmittel eingesetzt (bitte die sieben Unternehmen mit dem höchsten Auftragsvolumen unter Angabe von Firmensitz, Vertragsinhalt und Auftragssumme auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 12. Mai 2025 Die Beantwortung Ihrer Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad GEHEIM ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit oder Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schweren Schaden zufügen kann, entsprechend einzustufen. Gemäß Anlage III Ziffer 3.2 VSA sind beispielsweise Informationen zur elektronischen Kampfführung der Bundeswehr als GEHEIM einzustu- 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. fen. Die Detailtiefe der Auflistung von Verträgen mit bestimmten Unternehmen lässt Rückschlüsse auf vorhandene Fähigkeiten der Bundeswehr im Bereich der elektronischen Kampfführung zu. 47. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Verteidigungsfallübungen bayerischer Krankenhäuser wie der Donauklinik Neu-Ulm, der Stiftungsklinik Weißenhorn oder des Gesundheitszentrums Illertissen in Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm, und welche Unterstützung leistet der Bund ggf. dabei (bitte nach Klinikstandort und Unterstützungsart aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 12. Mai 2025 Bei der angesprochenen Übung handelt es sich um eine Zivilschutzübung. Das Bundeswehrkrankenhaus Ulm ist als Teil der Versorgungskette an der Übung beteiligt. 48. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Sind Beschaffungsvorhaben im Rüstungsbereich mit einem Finanzvolumen von mehr als 25 Mio. Euro ohne Vorlage der jeweiligen Informationen gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seit der Sitzung vom 29. Januar 2025 von der Bundesregierung beschlossen worden, und wenn ja, wie viele, und welche sind das? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 12. Mai 2025 Nein. 49. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) In welcher Größenordnung plant die Bundesregierung, sogenannte Loitering Munition bzw. bewaffnete Drohnen durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zu beschaffen, und welche besonderen militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr bei der Landes- und Bündnisverteidigung sollen mit der Beschaffung dieser Waffensysteme nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet werden (vgl. „DER SPIEGEL“, Nummer 18 v. 26. April 2025, S. 33; bitte unter Angabe der Typbezeichnung, der Stückzahl und der Einsatzverwendung erläutern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Mai 2025 Die erfragten Informationen bezüglich Fähigkeiten, konkreter Typbezeichnungen, Stückzahlen und Einsatzverwendungen sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 50. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Kann die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina Reiche, angesichts der Tatsache, dass sie derzeit noch in ihrer Funktion als Vorsitzende des Vorstandes der Westenergie AG als „Expertin aus der Energiewirtschaft“ den Vorsitz des Nationalen Wasserstoffrates innehat (Stand: 30. April 2025, www.wasserstoffrat.de/nationaler-wasserstoffrat/ mitglieder/reiche), und vor dem Hintergrund, dass der Nationale Wasserstoffrat die Bundesregierung „überparteilich konsensbildend“ beraten soll, im Falle ihrer Ernennung weiterhin Mitglied oder gar Vorsitzende im Nationalen Wasserstoffrat bleiben, oder muss Katharina Reiche um Interessenskonflikte zu vermeiden von sämtlichen Aufsichtsrats-, Vorstands- und Beratungsposten zurücktreten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2025 Die Bundesministerin Katharina Reiche hat ihre Mitgliedschaft und ihren Vorsitz im Nationalen Wasserstoffrat am 5. Mai 2025 beendet. Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen Inkompatibilitätsvorschriften vor. Soweit Ihre Frage darüber hinaus auch von „sämtlichen Aufsichtsrats- und Vorstands- und Beratungsposten“ spricht, gilt grundsätzlich Folgendes: Eine Bundesministerin darf gemäß § 5 des Bundesministergesetzes (BMinG) neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie darf während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Deutsche Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen zudem während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden; die Bundesregierung kann auch hiervon Ausnahmen zulassen. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 51, 52 und 53 verwiesen. 51. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wie schätzt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina Reiche, auch für die Förderung von Batterietechnologie und Energiespeicher zuständig sein wird, und vor dem Hintergrund, dass Katharina Reiche am 25. April 2025 und gerade einmal drei Tage vor der Vorstellung der designierten CDU-Bundesministerinnen und -minister einen Posten im Aufsichtsrat des schwedischen Batteriespeicherentwicklers (Ingrid Capacity AB) angenommen hat (www.handelsblatt.com/unterne hmen/energie/katherina-reiche-westenergie-chefi n-uebernimmt-posten-in-schweden/10012379 5.html), die entstehenden Interessenskonflikte ein, und muss Katharina Reiche im Falle ihrer Ernennung, um Interessenskonflikte zu vermeiden, von ihrem Aufsichtsratsposten bei Ingrid Capacity AB zurücktreten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2025 Die Bundesministerin Katharina Reiche hat ihre Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Ingrid Capacity AB mit Wirkung zum 3. Mai 2025 beendet. Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen Inkompatibilitätsvorschriften vor. 52. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Sieht die Bundesregierung, in Anbetracht der Tatsache, dass Katharina Reiche, die designierte Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, derzeit noch Vorstandsvorsitzende bei Westenergie AG, der größten Tochtergesellschaft von E.ON SE, ist, in der Ausübung dieses Mandats einen Interessenskonflikt, vor dem Hintergrund, dass die angehenden Regierungsparteien in ihrer Koalitionsvereinbarung schreiben, dass das „Wasserstoffkernnetz [...] deutschlandweit die industriellen Zentren anbinden [muss], auch im Süden und Osten Deutschlands“ (Seite 5, www.sp d.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag202 5_bf.pdf), die Westenergie AG aber mit ihrer hundertprozentigen Tochter Westnetz GmbH ein Strom- und Gasnetzbetreiber im Westen der Bundesrepublik Deutschland ist und damit die Interessen des Südens und Ostens Deutschlands beim Hochlauf des Wasserstoffnetzes weniger Berücksichtigung finden könnten, und muss Katharina Reiche im Falle ihrer Ernennung, um Interessenskonflikte zu vermeiden und um einen Ausbau des Wasserstoffkernnetzes im Süden und Osten Deutschlands gleichwertig zu berücksichtigen, von ihrem Posten als Vorstandsvorsitzende bei der Westenergie AG zurücktreten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2025 Der Aufsichtsrat der Westenergie AG hat bereits in seiner Sitzung am 5. Mai 2025 die Niederlegung des Amtes von Bundesministerin Katherina Reiche akzeptiert und ihren Dienstvertrag mit Ablauf des Tages aufgelöst. Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen Inkompatibilitätsvorschriften vor. 53. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wie schätzt die Bundesregierung die Interessenskonflikte der designierten Bundesministerin für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz, Katharina Reiche, ein, in Anbetracht der Tatsache, dass Katharina Reiche derzeit noch einen Aufsichtsratsposten beim Automobilzulieferer Schaeffler AG innehat (www.manager-magazi n.de/unternehmen/autoindustrie/schaeffler-kathari na-reiche-ersetzt-maria-elisabeth-schaeffler-thum ann-im-aufsichtsrat-a-fe1eacea-3680-4881-8275- 3223045f452d), gleichzeitig aber als mögliche Bundesministerin über Transformation, Förderung und Regulierung der Automobilindustrie mitentscheiden wird, und muss Katharina Reiche im Falle ihrer Ernennung, um Interessenskonflikte zu vermeiden, von ihrem Aufsichtsratsposten bei der Schaeffler AG zurücktreten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2025 Die Bundesministerin Katherina Reiche hat ihren Aufsichtsratsposten bei der Schaeffler AG bereits am 28. April 2025 niedergelegt. Insofern liegt damit auch keine Verletzung der ministerrechtlichen Inkompatibilitätsvorschriften vor. 54. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Kriterien legt die Bundesregierung aktuell bei der Genehmigung von Rüstungsexporten an Israel zugrunde, insbesondere vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Bewertungen zur Lage im Gazastreifen, und wird sie darauf einwirken, dass gleichzeitig der ungehinderte Zugang humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza gewährleistet wird, und wenn ja, inwiefern? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 12. Mai 2025 Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel. 55. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Überprüft die Bundesregierung nach der Ausfuhr, ob genehmigte deutsche Rüstungsgüter in Israel ausschließlich im Einklang mit dem Völkerrecht und den Menschenrechten eingesetzt werden, und wenn ja, wie? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 12. Mai 2025 Die Bundesregierung trifft Entscheidungen zu Rüstungsexporten nach den geltenden rechtlichen und politischen Vorgaben. Rechtliche Grundlagen hierfür sind das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 14. April 2025 (Gemeinsamer Standpunkt) und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der Neufassung vom 26. Juni 2019. Entsprechend diesen Vorgaben wird stets auch die Frage des Risikos der Verletzung des humanitären Völkerrechts berücksichtigt. Dies gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel. 56. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Hat die Bundesregierung die Aussage der Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie Hildegard Müller zur Kenntnis genommen, Deutschland sei „bei den Energiekosten, den Bürokratiebelastungen, der Steuer- und Abgabenlast, auch bei den Arbeitskosten und weiteren Standortfaktoren international nicht mehr wettbewerbsfähig“ (www.focus.de/auto/vda-praesidentin-hilde gard-mueller-muessen-uns-grosse-sorgen-um-de n-standort-deutschland-und-auch-europa-mache n_4b706a6b-c9e7-47ce-a6d5-edc4679275d a.html), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Einschätzung eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Mai 2025 Die Bundesregierung hat die Aussage der Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) Hildegard Müller zur Kenntnis genommen. Die Industrie in Deutschland und Europa steht vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung arbeitet mit gezielten Maßnahmen an der Verbesserung der Standortfaktoren am heimischen Industriestandort und setzt sich zudem auf europäischer Ebene für die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch der Automobilindustrie ein. Die Bundesregierung will auch in Zukunft eine starke Automobil- und Zulieferindustrie als Schlüssel-Industrie und Arbeitsplatzgarant für Deutschland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD tragenden Parteien ist ein breites Bündel an Maßnahmen benannt worden, um dieses Ziel zu erreichen. 57. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem europäischen Maßnahmen- Paket „RePower EU“ zur strategischen Reduzierung des Gas-Imports aus Russland für die vier Nord- Stream-Pipelines, und schließt die Bundesregierung eine potenzielle Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines aus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2025 Deutschland bezieht kein russisches Pipelinegas mehr. Auch an deutschen Terminals wird kein russisches Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) angelandet. Beide Stränge der Nord Stream 1 wurden beschädigt. Die Nord-Stream-2-Pipeline hat die für ihren Betrieb notwendige Zertifizierung nicht erhalten, weshalb sie auch weiterhin nicht in Betrieb gehen kann. Für eine Inbetriebnahme müsste ein neues Zertifizierungsverfahren erfolgen, das die dann obwaltenden Umstände berücksichtigen müsste. Laut RePower EU soll ein Transport von russischem Erdgas über die beiden Pipelines nicht möglich sein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz 58. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Wie positioniert die Bundesregierung sich zur familiengerichtlichen Berücksichtigung des auf Richard A. Gardner zurückgehenden Ansatzes „Parental Alienation Syndrome“ (PAS) als Grundlage der Entscheidungsfindung in Sorge-/ Umgangsrechtsstreitigkeiten, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, explizite gesetzliche Regelungen zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht sowie zum Schutz gewaltbetroffener Personen zu schaffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 14. Mai 2025 Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 17. November 2023 ausgeführt, dass der Rückgriff auf das fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des Parental Alienation Syndrom (PAS) keine hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung bietet (siehe BVerfG, Beschluss vom 17. November 2023, 1 BvR 1076/23, juris Randnummer 34). Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Familiengerichte an dieser Entscheidung des BVerfG orientieren. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält den Auftrag, häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen (Zeile 2905 bis 2906). Die Bundesregierung beabsichtigt, zeitnah einen neuen Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorzulegen, der entsprechende Regeln enthalten wird. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 59. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Steht die Bundesregierung zu den nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen mit den Ländern in Kontakt, und wenn ja, an wie vielen Tagen im Kalenderjahr 2024 waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung die nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen komplett belegt, und wie viele schutzsuchende Personen mussten (mindestens vorübergehend) abgewiesen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Mai 2025 Die Bundesregierung steht mit den Ländern im Hinblick auf die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Hilfesystems bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt regelmäßig im Austausch. Schutzeinrichtungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Hilfesystems. Für das Kalenderjahr 2024 liegen keine Erkenntnisse zu den aufgeworfenen Fragen vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Jahr 2023 eine „Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt“ beauftragt, deren Ergebnisse 2024 veröffentlicht wurden. Bezugsjahr der zugrunde liegenden Daten ist das Kalenderjahr 2022. Aus der Kostenstudie ergibt sich, dass im Kalenderjahr 2022 die durchschnittliche Belegungsquote von Schutzeinrichtungen bei etwa 82 Prozent lag. In einigen Bundesländern lag die durchschnittliche Belegungsquote bei über 90 Prozent. In mehr als 15.000 Fällen konnte im Kalenderjahr 2022 einer schutzsuchenden Frau mangels räumlicher Kapazitäten kein Schutzangebot von einer Schutzeinrichtung unterbreitet werden. 60. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digitaler Gewalt u. a. gegen Frauen – aus Sicht der Bundesregierung für Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen nach der Istanbul- Konvention zur Verfügung gestellt werden, damit diese, durch technische Ausstattung und Wissenserwerb, sicherstellen können, dass sie jeweils auf dem aktuellen technischen Stand zum Auffinden von Tracking-Tools bleiben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Mai 2025 Für die Finanzierung der Ausstattung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sowie die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten für die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert derzeit zwei Projekte im Themenfeld „Digitale Gewalt“: Mit dem Projekt „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ der Frauenhauskoordinierung e. V. werden Beschäftigte dabei unterstützt, ein Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Mit dem Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt/ Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e. V. werden zielgenaue Maßnahmen entwickelt, um das Frauenunterstützungssystem fortzubilden. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, welche Maßnahmen auf Grundlage des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode im Themenfeld „Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt“ umgesetzt werden. 61. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Welche Vereine und Organisationen im Landkreis Stade, Niedersachsen, erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Gelder aus dem Fonds „Demokratie leben“ (bitte die 14 Vereine/Organisationen mit den höchsten Fördersummen ab 2021 inklusive der jeweiligen Gesamtfördersummen bis heute auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 13. Mai 2025 Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden und werden keine Vereine und Organisationen, sondern ausschließlich Projekte gefördert. Diese haben mit Ausnahme der „Partnerschaften für Demokratie“, die auf einzelne Landkreise begrenzt sein können, immer einen landkreisübergreifenden Charakter (in der Regel agieren sie bundesweit). Eine Zuordnung der geförderten Projekte zu einzelnen Regionen ist dadurch oftmals nicht möglich. Zu beachten ist, dass einzelne Maßnahmen eines Projekts (zum Beispiel eine Veranstaltung) in einem bestimmten Landkreis erfolgen kann. Daraus lässt sich jedoch keine Zuordnung des Projektes zu diesem Landkreis ableiten. Im Landkreis Stade gab es im abgefragten Zeitraum weder eine Partnerschaft für Demokratie, noch haben sonstige Zuwendungsempfänger aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ihren Trägersitz im Landkreis Stade verortet. Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finden sich auf der Programmwebseite www.demokratie-leben.de. 62. Abgeordnete Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung das Amt eines bzw. einer Beauftragten für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer- Beauftragten) wiederzubesetzen, und falls dies der Fall ist, zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung dieses Amt neu zu besetzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. Mai 2025 Es ist Anspruch der Bundesregierung, dass es für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität, selbstverständlich ist, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen ergriffen, um das Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren und den Zusammenhalt sowie das Miteinander zu stärken. Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen wird in den kommenden Wochen festgelegt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 63. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte für die Erhöhung des Mindestlohnes einzuleiten, und wenn ja, welche (bitte Zeitraum der Erhöhung und Höhe des Mindestlohnes angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 14. Mai 2025 Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) obliegt es der Mindestlohnkommission, alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu entscheiden. Ihren nächsten Beschluss hat die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 über die Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu fassen. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. Die Bundesregierung kann die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns sodann durch Rechtsverordnung verbindlich machen (§ 11 Absatz 1 Satz 1 MiLoG). 64. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche arbeitsmarktpolitischen Programme und Förderinstrumente hat die Bundesregierung seit 2020 in Sachsen umgesetzt oder unterstützt, insbesondere zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung im ländlichen Raum (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 12. Mai 2025 Die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, die Sicherung des Fachkräftebedarfs und die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sind wesentliche Zielsetzungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und für die Ausgestaltung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 Absatz 2 und 3 SGB III) maßgeblich. Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) steht ein weiteres Leistungssystem zur Verfügung, mit dem leistungsberechtigte Arbeitsuchende, zusätzlich zu den aktiven Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III, umfassend bei der Eingliederung in Arbeit unterstützt werden (§§ 16 bis 16k SGB II). Die Grundsicherung für Arbeitsuchende trägt damit ebenfalls zu den oben genannten arbeitsmarktpolitischen Zielen bei. Zuständig für die Erbringung der aktiven Leistungen nach dem SGB III sind die örtlichen Agenturen für Arbeit; die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II werden von den Jobcentern erbracht. Sie entscheiden über den Einsatz der Leistungen eigenverantwortlich vor Ort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Neben der Beratung von Arbeitsuchenden und Arbeitgebern sowie der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit sind die wesentlichen gesetzlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente: • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, • Maßnahmen zur Unterstützung der Berufswahl und Förderung der Berufsausbildung, • Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Maßnahmen zur Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (Eingliederungszuschuss, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld im SGB II), • Maßnahmen zur Förderung des Verbleibs in Beschäftigung (Kurzarbeitergeld, Transferleistungen), • Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben, • Öffentlich geförderte Beschäftigung für langzeitarbeitslose bzw. arbeitsmarktferne Menschen im SGB II (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheiten). Über den Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik berichtet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter anderem differenziert nach Bundesländern. Statistische Angaben zu Förderungen bzw. zu Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung und Leistungen zur Eingliederung können der Veröffentlichung „Arbeitsmarktpolitische Instrumente (Zeitreihe Jahreszahlen)“ entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Such e/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524032&topic_f=amp-zr-amp-z r-jz, Auswahl der Region im Excel-Dokument über das Dropdown- Menü). Zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Förderleistungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) folgende arbeitsmarktbezogene Bundesprogramme bzw. Initiativen aufgesetzt: • Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA): Seit dem Jahr 2002 unterstützt das BMAS mit INQA kleine und mittlere Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Entwicklung einer zukunftsfesten Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Unternehmen und Personalverantwortliche in Sachsen können die überwiegend kostenfreien und niedrigschwelligen Angebote zur Fachkräftesicherung nutzen, zentraler Anlaufpunkt ist die Website „www.inqa.de“ mit Praxiswissen, dem ESF Plus-Förderprogramm INQA-Coaching und vielem mehr. • Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden“: Das Programm verfolgte das Ziel, regionale Wirtschafts- und Innovationsnetzwerke zu stärken und die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an Weiterbildungen zu erhöhen. Im Bundesland Sachsen wurden im Rahmen des Programms drei Weiterbildungsverbünde gefördert (2020–2024). Zudem führt der Bund seit mehreren Förderperioden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Bundesmitteln ESF- Förderprogramme durch. Förderschwerpunkte in der aktuellen Förderperiode 2021–2027 sind u. a. die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und die Förderung der sozialen Inklusion einschließlich Armutsbekämpfung. Die Programme werden bundesweit in allen Bundesländern einschließlich Sachsen umgesetzt. Die Programme der aktuellen sowie der vergangenen Förderperiode, gegliedert nach den umsetzenden Bundesressorts, sind auf folgenden Webseiten zu finden: • Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Übersicht der ESF-Plus- Förderprogramme (2021–2027) (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-20 21-2027/Foerderprogramme/inhalt.html), • Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Übersicht der ESF- Förderprogramme (2014–2020) (www.esf.de/portal/DE/ESF-2014-2020/ Foerderprogramme/inhalt.html). Einzelne Projekte können, differenziert u. a. nach Bundesland, Förderschwerpunkt und Stichworten wie zum Beispiel „Langzeitarbeitslosigkeit“, auf folgenden Webseiten recherchiert werden: • Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Liste der Vorhaben (Förderperiode 2021–2027) (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/ Liste-der-Vorhaben/inhalt.html), • Europäischer Sozialfonds für Deutschland – Liste der Vorhaben (Förderperiode 2014–2020) (www.esf.de/SiteGlobals/Forms/Vorhabensu che/Vorhabensuche_Formular.html). Ferner bietet auch die Förderdatenbank des Bundes, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betrieben wird, Auskunft über arbeitsmarktpolitische Förderprogramme und Förderinstrumente von Bund, Ländern und der EU (www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/ home.html). Die Suche in der Förderdatenbank kann u. a. nach Fördergebiet (bundesweit/jeweiliges Bundesland), Förderbereich (z. B. Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Existenzgründung und -festigung) und Fördergeber (z. B. Bund) differenziert werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 65. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welchen zusätzlichen Energiebedarf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesteckten Ziele zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz voraussichtlich schaffen, und wenn ja, wie sehen die Zahlen aus (ggf. Schätzwerte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 14. Mai 2025 Koalitionsverträge politischer Parteien werden von der Bundesregierung grundsätzlich nicht bewertet. 66. Abgeordnete Angela Rudzka (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das prozentuale Verhältnis von Transpersonen zu Nicht-Transpersonen in Deutschland, und auf welcher Datengrundlage beruhen diese Zahlen (bitte nach Jahr, Quelle und ggf. methodischer Erhebung differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 14. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Daten vor. Dem Bevölkerungsstatistikgesetz entsprechend werden Geschlechtseinträge erfasst. Das Ergebnis ist unter dem Link www.zensus2022.de/DE/Ergeb nisse-des-Zensus/Sonderauswertung_Bevoelkerung_nach_Geschlech t.html öffentlich abrufbar. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 67. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Weshalb liegen nach Auffassung der Bundesregierung alle 138 Autobahn-Projekte, für die zur Planbeschleunigung in sieben Bundesländern überragendes öffentliches Interesse festgestellt und bei denen Planungszeiten verringert werden sollen, nach meinen Informationen in den sieben alten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz und kein einziges in den neuen Bundesländern, und weshalb werden/wurden Straßenbauprojekte in den neuen Bundesländern, wie nach meiner Kenntnis im Freistaat Sachsen, beispielsweise die Ortsumgehung Freiberg der Bundesstraße 101 (www.bvwp- projekte.de/strasse/B101-G60-SN-T3-SN/B101-G 6 0 - S N - T 3 - S N .html), bei der Versuche, der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses abzuhelfen, seit mehr als zehn Jahren (hier seit 2011 erfolglos) scheitern und die im Bundesverkehrswegeplan bereits als vordringlich eingestuft sind, nach Auffassung der Bundesregierung nicht bezüglich der Feststellung eines möglichen überragenden öffentlichen Interesses zumindest überprüft und stattdessen die Planungszeiträume durch Abstellung von (im Beispiel Ortsumgehung Freiberg) 61 Planfeststellungsmängeln und einem neuen Planfeststellungsverfahren mit zumindest unvorhersehbarem Ausgang auf völlig unbestimmte Zeit ausgedehnt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 12. Mai 2025 Die vormalige Bundesregierung hatte beschlossen, für eine eng begrenzte Zahl besonders wichtiger Projekte und Teilprojekte des Bundesautobahnausbaus zur Engpassbeseitigung das überwiegende öffentliche Interesse festzuschreiben. Die Engpassbeseitigungsvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen erfassen besonders belastete und ausbaubedürftige Strecken. Diese Vorhaben müssen im aktuell gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen entweder der Kategorie „Vordinglicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) oder der Kategorie „Laufend und fest disponiert – Engpassbeseitigung“ (FD-E) zuzurechnen sein. Teilvorhaben, die sich bereits in Bau befanden oder bereits fertiggestellt wurden, sollten nicht weiter betrachtet werden, da sie von der Planungsbeschleunigung nicht mehr profitieren würden. 68. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Internet „Nano-Mikronadelpflaster“ (Suchmaschine Google) mit der Werbeaufschrift „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Verkauf angeboten werden, die angeblich Fett verbrennen, den Blutzucker regulieren und den Herz- Kreislauf schützen sollen, und wenn ja, hat die Bundesregierung diese Beschriftung freigegeben, und wenn ja, warum wirbt/warb das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür, obwohl die Apotheken- Rundschau vom 7. März 2025 davor warnt und es Verbraucher-Täuschung nennt, und wenn nein, wird die Bundesregierung dagegen juristisch vorgehen (www.apotheken-umschau.de/news/abnehmpflast er-verbraucherschuetzer-warnen-vor-verbraucher- taeuschung-1247379.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 14. Mai 2025 Die Logonutzung wurde mit einer Bürgeranfrage vom 26. April 2025 hier bekannt. Die Nutzung des Logos war hier bislang nicht bekannt und wurde auch nicht vom Bundesministerium autorisiert. Gegen die widerrechtliche Logonutzung wird entsprechend vorgegangen. 69. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Ortsumgehung B 175/B 2 im Bereich Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf (Thüringen), und wann ist nach aktuellem Stand mit der Erteilung des Baurechts beziehungsweise dem Baubeginn zu rechnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 15. Mai 2025 Die drei Vorhaben В 175 OU Großebersdorf (einschließlich Neuanbindung В 2), Frießnitz und Burkersdorf befinden sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren wird mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) – einen störungsfreien Verlauf vorausgesetzt – voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen. Nach Vorliegen von bestandskräftigem Baurecht (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder ggf. einer gerichtlichen Überprüfung) können anschließend die bauvorbereitenden Maßnahmen – Ausführungsplanung, Baugrunduntersuchung, Entwurf Bauwerke und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen – für das erste der drei Vorhaben beauftragt werden. Für die Bearbeitung ist mit einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren zu rechnen. Eine belastbare Terminkette kann aufgrund des noch ausstehenden Baurechts aktuell noch nicht benannt werden. 70. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierungsprogramm jeweils vorgesehen (bezogen auf Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 682 12 sowie Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 891 11; bitte tabellarisch titelscharf und in Jahresscheiben getrennt nach Ausgaben für Neubau und dem Brückenmodernisierungsprogramm ausweisen, wobei für 2023 und 2024 die Ist-Ausgaben angegeben werden sollen sowie die Soll-Ansätze für 2025 und den anschließenden Finanzplanungszeitraum), und wie verteilt sich der im November 2024 von der Autobahn GmbH des Bundes mitgeteilte Mehrbedarf von 1,5 Mrd. Euro auf den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierungsprogramm für 2025 und den anschließenden Finanzplanungszeitraum bis 2028 (www.dv z.de/politik/detail/news/autobahn-gmbh-kaempft- mit-grosser-finanzluecke.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. Mai 2025 Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 ist für die Bundesfernstraßen angesichts verschiedener Entwicklungen überholt. Beispielsweise sind in dem bisherigen Finanzplan die LKW- Mautmindereinnahmen nicht ausreichend berücksichtigt, sodass sich die Einnahmeseite verändert. Daher sind in Bezug auf den 1. Regierungsentwurf 2025 und die Finanzplanung bis 2028 aktuell keine belastbaren Aussagen möglich, welche Finanzmittel für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestanden hätten und wie diese aufgeteilt worden wären. Im Rahmen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, dass mit Investitionen in die Infrastruktur u. a. dafür Sorge getragen wird, dass die Straßen und Brücken wieder in einem guten Zustand sind und dass für die Straße Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung gestellt werden, sodass sich die Ausgabenseite ändern dürfte. Außerdem erfolgt die Aufteilung der Mittel für die Bundesautobahnen im Finanzplan nicht in der Ihrer Frage zugrunde liegenden Tiefe. Titel 682 12 unterscheidet bei den Planungsausgaben nicht nach verschiedenen Planungszielen wie Autobahnneubau und Brückenmodernisierung; bei Titel 891 11 erfolgt haushalterisch weder eine weitere Aufteilung der Erhaltungsmittel in Brückenmodernisierung mit Brücken als Teil der Ingenieurbauwerke noch die weitere Aufteilung der Bedarfsplanmittel in Neu- und Ausbau. Zudem sind viele Brückenmodernisierungsmaßnahmen Teil von größeren Projekten. Diese werden innerhalb der Projekte nicht einzeln kontiert. Vorgenannte Einschränkungen hinsichtlich der Aufteilung der Mittel in künftigen Jahren gelten auch für die im November 2024 von der Autobahn GmbH benannte Finanzlücke. Im Ergebnis sind nur für bereits erfolgte Investitionen in die Brückenmodernisierung und den Neubau auf Autobahnen Angaben möglich. Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben für die Brückenmodernisierungen bei rund 1,17 Mrd. Euro, für das Jahr 2024 liegt die zugehörige Auswertung der Autobahn GmbH noch nicht vor. Die folgende Tabelle stellt hilfsweise die Ausgaben für den Autobahnneubau und die Erhaltung insgesamt in Mrd. Euro dar. 2023 2024 Ist Ist in Mrd. Euro Erhaltung gesamt BAB 3,925 4,279 Neubau BAB 0,888 0,933 71. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche einzelnen Möglichkeiten hat die Autobahn GmbH des Bundes, ihr vorhandenes Personal intern anders einzusetzen, um den Neubau von Autobahnen zumindest vorübergehend zugunsten der Brückenmodernisierung zurückstellen, wie es der Bundesrechnungshof fordert (siehe www.bun desrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Berichte/2025/brueckenmodernisierung.pdf?__bl ob=publicationFile&v=4; bitte angeben, welche Möglichkeiten die Autobahn GmbH hat und welche sie in welchem Umfang nutzt), und wie hoch ist die Personallücke bei der Autobahn GmbH nebst ihrer zehn Niederlassungen zur vollständigen Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogramms (bitte Lücke in Vollzeitstellen angeben) Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. Mai 2025 Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes werden die vorhandenen Personalkapazitäten in den Bereichen Planen, Bauen und Erhaltung in unterschiedlichen Funktionen im Rahmen des Brückenmodernisierungsprogramms eingesetzt. Die Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes sind angewiesen, das vorhandene Personal vorrangig für Maßnahmen der Brückenmodernisierung einzusetzen. Für die vollständige Umsetzung des Brückenmodernisierungsprogrammes sind weitere Finanzmittel und weiteres Personal erforderlich. Der Personalbedarf ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln für Planung und Umsetzung der Maßnahmen. Ziel des Personaleinsatzes ist es, die Realisierung aller Projekte des Brückenmodernisierungsprogramms so effektiv und effizient wie möglich voranzutreiben. Die Steuerung des Personaleinsatzes erfolgt in der gesamten Autobahn GmbH des Bundes im Rahmen der geltenden arbeitsrechtlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen. 72. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Autobahnbrücken in der Oberpfalz haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Zustandsbewertung „noch ausreichend“ bzw. „nicht ausreichend“, und auf wie vielen Autobahnabschnitten in der Oberpfalz gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden (bitte aufschlüsseln und bitte die zwölf Autobahnabschnitte mit den am längsten bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 12. Mai 2025 Im Regierungsbezirk Oberpfalz weisen 683 Teilbauwerke im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes eine ausreichende Zustandsnote (oder besser) auf. 45 Teilbauwerke weisen eine nicht ausreichende Zustandsnote auf. Aufgrund von Straßenschäden bestehen derzeit folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen: A 93, Fahrtrichtung Regensburg: Betr.-km 122,800–123,340 Betr.-km 132,150–133,600 Betr.-km 137,000–137,750 A 93, Fahrtrichtung AD Hochfranken: Betr.-km 123,350–123,800 Betr.-km 128,900–138,400 73. Abgeordneter Wolfgang Wiehle (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß seit der Einführung des Deutschlandtickets die jährliche Differenz zwischen der Anzahl verkaufter Deutschlandtickets einerseits und im Rahmen von Marktforschungen ermittelter Deutschlandtickets andererseits ist, und wurden oder werden nach Wissen der Bundesregierung Maßnahmen von der Deutschen Bahn AG bzw. anderen Verkehrsunternehmen ergriffen oder geplant, um Betrugsfälle aufzuklären, einzudämmen und zu verhindern, und wenn ja, welche (www.heise.de/hintergrund/ Bis-500-000-000-Euro-Schaden-Wie-die-Bahnbra nche-das-Deutschlandticket-riskiert-1036182 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Mai 2025 Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Ihnen sowie der Branche obliegt es, Betrugsmöglichkeiten zu minimieren und Betrugsfälle durch eine geeignete Kontrolle aufzuklären. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich mehrere Branchenvertreter auf einheitliche Maßnahmen geeinigt haben und erwartet von allen Beteiligten eine zügige Umsetzung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 74. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. im Zeitraum vom 28. Oktober 2009 bis zum 17. Dezember 2013, und wenn ja, welche (bitte die Gesamtanzahl der Treffen angeben und die letzten 13 Treffen unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 12. Mai 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronische Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert und Kalender nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel gelöscht. Eine vollständige und umfassende Aufstellung der Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit für den abgefragten, bereits vier Legislaturperioden zurückliegenden Zeitraum auch nicht erstellt werden. 75. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, bis zu drei Prozentpunkte des 2040-Emissionsminderungsziels gemäß Klimaschutzgesetz, EU-Lastenteilungsverordnung und Pariser Abkommen mithilfe von CO2- Zertifikaten an das außereuropäische Ausland auszulagern, nicht zu einer Abschwächung des deutschen Beitrags zum globalen Klimaschutz führt, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Klimaschutzwirkung internationaler Projekte im Vergleich mit nationalen Maßnahmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. Mai 2025 Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen. Sie unterstützt ein ambitioniertes EU-Klimaziel einer 90- prozentigen Treibhausgasminderung für das Jahr 2040. Sie setzt sich in Brüssel dafür ein, diese vorrangig durch Reduktion von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in der EU zu erreichen, in begrenztem Umfang zusätzlich durch Anrechnung permanenter und nachhaltiger negativer Emissionen sowie (max. 3 Prozent des 2040-Zwischenziels) durch glaubwürdige Treibhausgas-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte in außereuropäischen Partnerländern. 76. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) War der scheidenden Bundesregierung das Problem der illegalen Verklappung von deutschem Sondermüll aus Windkraftanlagen in Osteuropa bekannt (www.welt.de/wissenschaft/plus2558119 12/Energiewende-Wie-deutscher-Windrad-Muell- illegal-in-Osteuropa-landet.html), und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen hat die scheidende Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen oder vorbereitet, und wenn nein, aus welchen Gründen ist ihr so ein aus meiner Sicht gravierendes und auch vorhersehbares Problem entgangen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. Mai 2025 Hinsichtlich der im Artikel angesprochenen Abfallverbringungen nach Jirikov erlangte die Bundesregierung in der vierten Kalenderwoche 2025 Kenntnis darüber, dass fünf Lkw in Tschechien gestoppt wurden. Die Lkw beförderten nach Informationen der zuständigen Behörden, entgegen der mitgeführten Dokumente, nicht reine Kunststoffabfälle zur Entsorgung, sondern Abfallgemische mit glasfaserhaltigen Abfällen. Die Vollzugsbehörden Deutschlands und Tschechiens haben die Rückführung dieser fünf Lkw und ihrer Ladungen nach Deutschland veranlasst. Diese ist bereits vollständig abgeschlossen. 77. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Mit Bundesmitteln in welcher Höhe werden landwirtschaftliche Betriebe im Wahlkreis Diepholz/ Nienburg I im Rahmen von FINKA (Förderung von Insekten im Ackerbau) des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gefördert (bitte die sieben zuerst geförderten Betriebe nach Zuwendungsempfängern, Orten, Zeiträumen und Förderbeträgen jeweils auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 15. Mai 2025 Eine Auflistung der im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I gelegenen Betriebe, die für ihre Beteiligung am Vorhaben FINKA eine Aufwands- und Nutzungsentschädigung erhalten haben, kann der Tabelle entnommen werden. Eine Übersicht der am Projekt FINKA insgesamt teilnehmenden Betriebe ist zudem über die Webseite www.finka-projekt.de abrufbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den sechs aufgeführten Betrieben nicht um Zuwendungsempfänger im zuwendungsrechtlichen Sinne, sondern um Kooperationspartner im Rahmen des Projektes handelt. Ta be lla ri sc he A uf lis tu ng d er im W ah lk re is D ie ph ol z/ N ie nb ur g I g el eg en en B et ri eb e N am e, V or na m e O rt A uf w an ds - un d N ut zu ng se nt - sc hä di gu ng 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 Lü hr se n, M ar co 27 23 9 Tw is tri ng en 1. 00 0, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € Zi m da rs , C ar st en 27 21 1 B as su m 1. 00 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € D en ke r, W ilf rie d 27 25 7 Su dw al de 1. 00 0, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € B en ge r, M al te 27 30 5 Sü st ed t 1. 00 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € 3. 70 0, 00 € B ra sc h, H ar tm ut 28 84 4 W ey he 1. 00 0, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € 2. 29 6, 00 € M ey er -W ie rtz em a, H ilk e 28 84 4 W ey he 1. 00 0, 00 € 2. 23 3, 00 € 2. 23 3, 00 € 2. 23 3, 00 € 2. 23 3, 00 € Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 78. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Ist für die elektronische Patientenakte (ePA) zukünftig die Möglichkeit geplant, als versicherte Person Berechtigungen für einzelne Daten für bestimmte Gesundheitsinstitutionen zu beschränken, und aus welchen Gründen ist dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, ohne die Daten gänzlich zu sperren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. Mai 2025 Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist entwickelt worden, um die medizinische Versorgung für Versicherte und Leistungserbringende zu verbessern und Versicherten mehr Transparenz über ihre Gesundheitsdaten zu geben. Diese Zielsetzung wurde bei der Ausgestaltung der erforderlichen Steuerungs- und Widerspruchsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zugrunde gelegt. Es ist insbesondere möglich, einzelne Dokumente für alle Leistungserbringenden zu verbergen oder den Zugriff auf die ePA für einzelne Leistungserbringende zu beschränken. Zudem dürfen Leistungserbringende nur im zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung auf Daten in der ePA zugreifen, soweit dies für die Versorgung der Patientinnen und Patienten erforderlich ist. Jeder Zugriff ist zeitlich begrenzt und wird streng protokolliert. Darüber hinaus müssen Leistungserbringende die Patientinnen und Patienten bei der Übermittlung besonders sensibler Behandlungsdaten in die ePA gesondert auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen. Für die ePA für alle ist die Verfügbarkeit aller für die konkrete Behandlung relevanten Informationen maßgeblich, und zwar genau dann, wenn diese benötigt werden. Nur auf diese Weise kann die ePA Mehrwerte in der Versorgung schaffen und zugleich die Behandlungsqualität verbessern. 79. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Welche weiteren Funktionen und Optionen zum Management der eigenen Gesundheitsdaten für Versicherte sind für die elektronische Patientenakte (ePA) bereits eingeplant bzw. beauftragt, und ab wann ist eine neue Version der ePA mit den neuen Zusatzmerkmalen geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 14. Mai 2025 Das nächste ePA-Release (sog. Version 3.05) ist für Juli 2025 vorgesehen. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, Daten zu löschen, der Einstellung von Behandlungs- und Abrechnungsdaten sowie den Anwendungsfällen zu widersprechen oder die Zugriffsrechte von Leistungserbringenden zeitlich wie auch auf die ePA als Ganzes zu beschränken, wird es mit Version 3.05 dann möglich sein, den Zugriff einzelner Leistungserbringender je Anwendungsfall zu beschränken. So können die Versicherten über ihre ePA-App zukünftig beispielsweise den Zugriff auf den digital gestützten Medikationsprozess verwalten. Zudem wird für die Versicherten die Möglichkeit geschaffen, die ePA über einen Desktop-Client zu nutzen. 80. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche konkreten medizinischen oder epidemiologischen Beobachtungen, Fallzahlen, klinischen Verläufe oder anderen Informationen wurden in der im April 2025 durch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf Bundestagsdrucksache 21/69 bestätigten bilateralen Anfrage aus Italien zur Bereitstellung von Remdesivir über den Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB) beim Robert Koch-Institut (RKI) Anfang Februar 2020 übermittelt – insbesondere im Hinblick auf die Region Lombardei –, und welche fachliche Einschätzung erfolgte durch das RKI bzw. den STAKOB hinsichtlich der Plausibilität oder Dringlichkeit dieser Anfrage, auch im Lichte der späteren massiven Übersterblichkeit in der Region Bergamo ab Anfang März 2020? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 13. Mai 2025 In der durch das Istituto nazionale per le malattie infettive Lazzaro Spallanzani (INMI) an den damaligen Sprecher des STAKOB übermittelten Anfrage wurde nach Remdesivir zur Therapie von zwei schwer erkrankten Personen gefragt. Weitere medizinische Informationen wurden nicht übermittelt. Das Robert Koch-Institut hat keine inhaltliche Prüfung der Bitte um Remdesivir durch INMI vorgenommen. Es wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Volker Scheurell auf Bundestagsdrucksache 21/88 verwiesen. 81. Abgeordnete Simone Fischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl der Insolvenzen bei Pflegeeinrichtungen (vgl. Erhebung des Arbeitgeberverbandes Pflege und Pressebericht vom 7. April 2025, wonach seit Anfang 2024 mehr als 1.200 Pflegeeinrichtungen Insolvenz anmelden mussten oder geschlossen wurden) zu ergreifen, und wenn ja, welche und mit welchem Zeitplan? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 14. Mai 2025 Der Bundesregierung ist die Berichterstattung über wirtschaftliche Schwierigkeiten von nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen bekannt. Das Bundesministerium für Gesundheit monitort davon unabhängig die Entwicklung der bundesweiten pflegerischen Versorgung seit dem Jahr 2023 systematisch auf Basis der abgeschlossenen Versorgungsverträge in allen Sektoren durch eine halbjährliche Abfrage über den GKV-Spitzenverband. Daraus ergibt sich insgesamt (Zulassungen und Schließungen) eine Zunahme von 1.166 Versorgungsverträgen seit Juli 2022. Die in der Fragestellung angesprochene, vom Arbeitgeberverband Pflege erhobene und in der Presse veröffentlichte Anzahl von 1.200 Insolvenzen und Schließungen von Pflegeeinrichtungen berücksichtigt weder die im gleichen Zeitraum erfolgten Neueröffnungen noch, dass ein nicht unerheblicher Teil der Insolvenzverfahren zu Übernahmen und nicht zu Schließungen geführt hat. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Einbringung eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz vor, bei dem auch ein Regelungspaket zur Optimierung und Beschleunigung der Vergütungsvereinbarungsverfahren im SGB XI geprüft werden soll, das zur Liquiditätssicherung der Pflegeeinrichtungen beitragen würde. Darüber hinaus wird geprüft, mit dem Gesetzentwurf das Monitoring der Versorgungsverträge gesetzlich zu verankern. 82. Abgeordnete Simone Fischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen hat die mehrfache Absenkung des Betriebsmittel-Solls in den letzten Monaten nach Ansicht der Bundesregierung für die finanzielle Stabilität der Pflegekassen, und ab welchem Zeitpunkt wird aus Sicht der Bundesregierung eine Anhebung des Beitragssatzes unausweichlich sein, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegekassen und der sozialen Pflegeversicherung weiterhin zu gewährleisten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Ates Gürpinar auf Bundestagsdrucksache 20/15135)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 14. Mai 2025 Der Ausgleichsfonds hat den Charakter einer kassenübergreifenden Schwankungsreserve und Finanzierungsstelle der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Er dient insbesondere der Durchführung des Finanzausgleichs: Diejenigen Pflegekassen, die über weniger Mittel verfügen, als an Betriebsmitteln und Rücklagen vorzuhalten sind, erhalten den Unterschiedsbetrag aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Umgekehrt leisten diejenigen Pflegekassen, deren Mittel-Ist das Soll übersteigt, Zahlungen an den Ausgleichsfonds. Der Ausgleichsfonds sorgt dafür, dass die Leistungsaufwendungen sowie die Verwaltungskosten der Pflegekassen von allen Pflegekassen nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam getragen werden. Diesem „Prinzip der solidarischen Finanzierung“ folgend, können Pflegekassen durchaus regelmäßig Zahlungen aus dem Ausgleichsfonds erhalten. Darüber hinaus obliegen dem Ausgleichsfonds weitere gesetzliche Aufgaben als zentrale Finanzierungsstelle der SPV. Die Mittel des Ausgleichsfonds stehen der SPV als Vermögensträger gemeinschaftlich zu. Verwaltungsträger ist mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Bund. Stellt das BAS fest, dass ein möglicher Liquiditätsengpass des Ausgleichsfonds nur durch die Zuführung aus Mitteln nach § 62 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) behoben werden kann, kann es die Ausgabendeckungsquote (ADQ) des Betriebsmittel-Solls für alle Pflegekassen senken. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) erhält darüber eine entsprechende Meldung des BAS und unterrichtet die Pflegekassen. Das BAS informiert das Bundesministerium für Gesundheit und den GKV-SV über das Ausmaß des aktuellen Liquiditätsengpasses beim Ausgleichsfonds. Die Höhe der ADQ in den letzten 12 Monaten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. bis Juni 2024 ab Juli 2024 August 2024 bis Januar 2025 ab Februar 2025 ADQ (Angabe in Monatsausgaben) 0,7 0,6 0,5 0,4 Quelle: BAS Reichen die Mittel, die eine Pflegekasse im monatlichen Finanzausgleichsverfahren erhält, nicht zur Deckung der Zahlungsverpflichtung aus, kann diese eine Liquiditätshilfe aus Mitteln des Ausgleichsfonds beim BAS beantragen. Bezogen auf das Gesamtjahr 2025 ist rechnerisch zum aktuellen Stand von einer gesicherten Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen auszugehen. Hierzu hat wesentlich die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent zum 1. Januar 2025 beigetragen. Absehbar ist, dass die SPV spätestens zum Jahresbeginn 2026 finanzwirksame Maßnahmen benötigt, um die Zahlungsfähigkeit auch im kommenden Jahr zu gewährleisten. 83. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) War dem scheidenden Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach bekannt, dass die laut Medienberichten als Anreiz zur innereuropäischen Produktion gedachten genehmigten Preiserhöhungen bei wichtigen Generika zum größten Teil nicht bei den Herstellern ankommen würden und somit die Anreizfunktion ins Leere laufen würde, und wenn ja, warum wurde die Regelung dennoch in der gegebenen Form beschlossen, und wenn nein, wie ist zu erklären, dass dieser Umstand dem Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach nicht bekannt war (www.wel t.de/wirtschaft/article255937096/Krebsmittel-Die se-Vorwuerfe-lassen-an-Lauterbachs-Kampf-gege n-die-Medikamenten-Knappheit-zweifeln.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 12. Mai 2025 Mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) hat der Gesetzgeber im Juli 2023 auf Engpässe, insbesondere bei generischen Arzneimitteln, reagiert. Ziel war es, Anreize zu schaffen, Wirkstoffe für wichtige Arzneimittel in Europa herzustellen und über neue Preisgestaltungen die Lieferfähigkeit zu verbessern. Zuletzt hat sich die Versorgungslage mit wichtigen Arzneimitteln stabilisiert. Das ALBVVG sieht unter anderem Maßnahmen zur Preiserhöhung für patentfreie Arzneimittel um bis zu 50 Prozent vor. Der sogenannte Generikaabschlag nach § 130a Absatz 3b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beträgt maximal 10 Prozent. Somit übersteigt die Möglichkeit der Preisanhebung einen unter Umständen anfallenden Generikaabschlag bei weitem. Die Kinderarzneimittelliste nach § 35 Absatz 5a SGB V enthält aktuell über 1.400 gelistete Arzneimittel auf Basis der Pharmazentralnummer. Es wird insofern davon ausgegangen, dass viele pharmazeutische Unternehmen von den Regelungen des ALBVVG profitieren. Im Übrigen wird auf die im Artikel zitierte Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit verwiesen. 84. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung in Bayern, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen, und werden Programme zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in diesen Gebieten unterstützt, und wenn ja, welche (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 12. Mai 2025 Mit Bezug auf die regionale Verteilung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in Bayern wird auf den Versorgungsatlas Psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bayern vom Januar 2025 verwiesen (www. kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Versorgungssituation/Versorgungsatla s/KVB-Versorgungsatlas-Psychotherapeuten.pdf). Es ist Aufgabe der unter Landesaufsicht stehenden KV Bayern, aus dem regionalen Versorgungsgeschehen bei Bedarf geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der vertragspsychotherapeutischen Versorgung abzuleiten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die flächendeckende psychotherapeutische Versorgung weiter zu verbessern. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 85. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) In welchem Umfang wurden aus der Ukraine in den Jahren seit 2021 Getreide oder Getreideerzeugnisse in welcher jeweiligen Menge importiert (bitte nach Sorten, Brot-, Bio- und Futtergetreide unterscheiden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 15. Mai 2025 Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2021 219.679 Tonnen, im Jahr 2022 512.257 Tonnen, im Jahr 2023 758.316 Tonnen sowie im Jahr 2024 750.860 Tonnen Getreide oder Getreideerzeugnisse aus der Ukraine nach Deutschland geliefert. Weitere Daten zu den Einfuhren von Getreide oder Getreideerzeugnissen aus der Ukraine sind in den Tabellen der Anlage dargestellt. Ta be lle : W er te d er Im po rt e vo n G et re id e od er G et re id ee rz eu gn is se n au s d er U kr ai ne n ac h D eu ts ch la nd a us d en J ah re n 20 21 , 2 02 2, 2 02 3 un d 20 24 Te il 1 Ja hr e 20 21 20 21 20 22 20 22 20 23 20 23 20 24 20 24 G et re id e od er G et re id ee rz eu gn is se G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R B ac kw ar en , O bl at en , ge tro ck ne te T ei gb lä tte r    4. 44 2  7 .3 92    3. 20 1    6. 85 6    4. 73 9  1 0. 95 9    6. 65 8  1 7. 81 1 B uc hw ei ze n, H irs e un d an de re s G et re id e    8. 10 6  2 .7 51    9. 70 6    3. 93 4  1 1. 02 4    3. 95 6  2 7. 53 8  1 1. 36 2 G er st e         2       1  2 0. 07 8    5. 26 3    1. 51 4      43 9    5. 00 1    1. 17 8 G et re id ek ör ne r g esc hä lt, in F lo ck en o . ge sc hr ot et    1. 90 6  1 .2 98    1. 19 3    1. 00 6    1. 82 6    1. 57 6    2. 84 0    1. 98 3 G ro bg rie ß, F ei ng rie ß un d Pe lle ts v on G et re id e      16 9    1 14      13 9      13 8      18 0      15 9      23 5      19 3 H af er      55 8    1 80         6         2      35 4      15 5    1. 80 7      57 5 K le be r v on W ei ze n, au ch g et ro ck ne t – – – – – – – – K ör ne r-S or gh um      47 0    1 58    1. 39 3      54 3      91 9      33 0    1. 09 6      32 1 Le be ns m itt el , d ur ch R ös te n vo n G et re id e he r g es te llt      55 4    8 93      52 6    1. 19 0      44 5    1. 12 0      64 5    1. 41 0 M ai s 19 0. 19 1 40 .6 96 42 7. 23 4 13 7. 69 3 61 6. 54 1 14 6. 37 8 58 5. 33 2 12 7. 64 2 M al z, a uc h ge rö st et – – – – – – – – M al ze xt ra kt , L eb en sm itt el a us M eh l, M ilc h u. a .      10 2    1 32      15 0      29 4      17 4      32 2      20 7      39 1 Ta be lle : W er te d er Im po rt e vo n G et re id e od er G et re id ee rz eu gn is se n au s d er U kr ai ne n ac h D eu ts ch la nd a us d en J ah re n 20 21 , 2 02 2, 2 02 3 un d 20 24 Te il 2 Ja hr e 20 21 20 21 20 22 20 22 20 23 20 23 20 24 20 24 G et re id e od er G et re id ee rz eu gn is se G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R G ew ic ht in t W er t i n Ts d. E U R M eh l v on a nd er em G et re id e al s W ei ze n o. M en gk or n      1       1    1 58      93      36 4    1 69      11 4      87 M eh l v on W ei ze n od er M en gk or n      4       2    9 70    4 57    3. 67 7  1 .3 11    2. 67 5    9 56 M eh l, G rie ß, P ul ve r, Pe lle ts v on K ar to f fe ln – – – – – – – – M eh l, G rie ß, P ul - ve r v on g et ro ck ne te n H ül se nf rü ch te n    2 7    2 35      16    1 56      15 0    7 72       1 1      83 R ei s      4       3       2       2 – –         1       1 R og ge n      0 – – –    1. 68 0    4 33         0       1 St är ke , I nu lin 1. 37 8    7 90  5 .2 11  4 .9 65    4. 63 2  5 .0 83    2. 33 0  1 .7 24 Te ig w ar en , a uc h ge - ko ch t, ge fü llt o de r zu be re ite t 5. 07 1 15 .2 86  3 .2 55  8 .5 98    4. 16 0 11 .5 07    6. 47 5 16 .3 60 W ei ze n un d M en gk or n 6. 69 3  2 .5 00 39 .0 20 13 .5 19 10 5. 93 7 25 .2 61 10 7. 89 5 21 .7 64 86. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, das Amt des Bundestierschutzbeauftragten beizubehalten, und wenn ja, wird es hier personelle Veränderungen geben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 14. Mai 2025 Über die Fortführung des Amtes der/des Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz wird im Lichte der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD zeitnah entschieden. 87. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Wie viele Waldeigentümer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als forstwirtschaftliche Unternehmer in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen, obwohl sie nach eigener Angabe keine forstwirtschaftliche Nutzung betreiben, und wie viele Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht wurden im gleichen Zeitraum gestellt bzw. bewilligt (bitte jeweils nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 13. Mai 2025 Das Bundessozialgericht stellt in seiner Rechtsprechung zur forstwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft auf die objektive Möglichkeit einer forstwirtschaftlichen Nutzung ab. Zur forstwirtschaftlichen Betätigung zählen die wirtschaftliche Nutzung, der Holzanbau, der Holzeinschlag, die Vorbereitung des Bodens für die Bepflanzung, die Bepflanzung selbst, die Pflegearbeiten einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung von Schäden und die Kontrolle des Waldzustandes sowie des Wachstums aller notwendigen Pflanzen. Die Bewirtschaftung muss zudem nicht auf jährliche Nutzungsintervalle gerichtet sein, sondern kann sich auf einen mehrjährigen Zeitraum beziehen. Der Bundesregierung liegt keine Statistik zu den seit dem Jahr 2017 in der Unfallversicherung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versicherten Waldeigentümer vor, die nach eigener Angabe keine forstwirtschaftliche Nutzung betreiben. Die nachfolgende Übersicht stellt die Anzahl der bei der SVLFG in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versicherten forstwirtschaftlichen Unternehmer dar. Jahr Anzahl forstwirtschaftlicher Unternehmer 2017 790.751 2018 786.506 2019 782.191 2020 777.717 2021 773.543 2022 769.304 2023 765.951 2024 763.069 Die Anzahl der von der Versicherungspflicht nach § 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf Antrag befreiten Unternehmer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Differenzierung zwischen einzelnen Unternehmensarten (wie Forst- oder Landwirtschaft) ist nicht möglich. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Daten zu den gestellten Anträgen vor. Jahr Gesamtzahl befreiter Unternehmer 2017 108.349 2018 112.158 2019 115.533 2020 118.927 2021 122.947 2022 127.315 2023 130.779 2024 133.443 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 88. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Welche gemeinsamen Projekte oder Programme waren ursprünglich für 2025 zwischen der United States Agency for International Development (USAID), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und/oder der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) geplant, und wie haben die vom US-amerikanischen Department of Government Efficiency (DOGE) initiierten Kürzungen bei USAID diese Kooperationen beeinflusst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 14. Mai 2025 Gemeinsame Projekte oder Programme zwischen USAID, BMZ und/ oder GIZ waren für das Jahr 2025 nicht geplant. 89. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschugandischen Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 beschlossen, angesichts der dokumentierten Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe, und welche Maßnahmen ergreift sie, um sicherzustellen, dass diese Mittel nicht den repressiven Sicherheitsapparat des Landes stärken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 14. Mai 2025 Uganda ist afrikaweit Hauptaufnahmeland von Flüchtlingen (überwiegend aus dem Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und dem Sudan) und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Stabilität der Region. Das Land ist außerdem stark vom Klimawandel betroffen, sodass vor allem in den Flüchtlingsregionen der Druck auf die ohnehin knappen natürlichen Ressourcen, wie Wasser und fruchtbares Land, wächst. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Uganda bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Aufgrund zunehmender Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen hat die Bundesregierung die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda in den vergangenen Jahren reduziert. Außerdem fördert die Bundesregierung die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für vulnerable Gruppen einsetzen, die besonders gefährdet von Menschenrechtsverletzungen sind. Eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat über Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit besteht nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 90. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wie viele Bundesmittel wurden den einzelnen Bundesländern in der 20. Wahlperiode im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus jeweils zur Verfügung gestellt, und in welcher Höhe wurden diese Mittel von den Bundesländern tatsächlich abgerufen und verwendet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 12. Mai 2025 Die Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus werden für jedes Programmjahr jeweils über einen Zeitraum von fünf Jahren ausfinanziert, daher wird für die Beantwortung Ihrer Frage auch das Programmjahr 2020 mitberücksichtigt, da die Ausfinanzierung zum größten Teil in der 20. Legislaturperiode erfolgte. Für den sozialen Wohnungsbau hat der Bund den Ländern in den Programmjahren 2020 und 2021 einen Verpflichtungsrahmen von jeweils 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2022 kam zusätzlich 1 Mrd. Euro für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau hinzu. Ab dem Programmjahr 2023 sind im Verpflichtungsrahmen für den sozialen Wohnungsbau auch die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen in Höhe von jährlich insgesamt 500 Mio. Euro enthalten. In dem Programmjahr 2023 beträgt der Verpflichtungsrahmen für den sozialen Wohnungsbau damit insgesamt 2,5 Mrd. Euro sowie im Programmjahr 2024 weiter aufwachsend insgesamt 3,15 Mrd. Euro. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, in welcher Höhe der Bund den Ländern in den Programmjahren 2020 bis 2024 Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 5. Mai 2025). Bei den Programmjahren 2020 und 2021 wird der endgültige Verpflichtungsrahmen nach Beendigung des jeweils zweijährigen Bewilligungszeitraums abgebildet. Des Weiteren sind Umverteilungen zwischen den Ländern berücksichtigt. 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