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Schriftliche Frage 35 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen P…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 35 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen P… Frage 35 (Dr. Anna Rathert, AfD): Hat die Bundesregierung eine Bewertung (z. B. unter den Gesichtspunkten der Menschenrechte und Demokratie) der Inhaftierung des türkischen Politikers Ümit Özdağ wegen Präsidentenbeleidigung vorgenommen (www.spiegel.de/ausland/ue mit-oezdag-tuerkischer-politiker-wegen-praesiden tenbeleidigung-gegen-recep-tayyip-erdogan-festg enommen-a-c1b7e87d-1aea-4b91-9b0d-a90ced8c 9a58), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 13. Mai 2025: Nach Kenntnis der Bundesregierung laufen derzeit in der Türkei zwei Gerichtsverfahren gegen den Vorsitzenden der türkischen Zafer Partei Ümit Özdağ. Ein Verfahren wurde wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ gegen ihn eingeleitet, ein weiteres wegen des Vorwurfs der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“. Am 20. Januar 2025 wurde Ümit Özdağ wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ zunächst festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Jedoch wurde am 21. Januar 2025 gegen ihn Haftbefehl wegen des separaten Vorwurfs der „Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ erlassen. Der Prozess wegen des Vorwurfs der „Präsidentenbeleidigung“ begann am 29. April 2025, das Verfahren soll am 11. September 2025 fortgesetzt werden. Die Lage der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in der Türkei verfolgt die Bundesregierung mit Sorge. Die türkischen Behörden sind aufgerufen, rechtstaatliche, demokratische und menschenrechtliche Grundprinzipien zu gewährleisten, zu denen sich die Türkei als EU- Beitrittskandidat und Mitglied des Europarates verpflichtet hat. Dazu zählt auch, dass rechtliche Vorwürfe durch die zuständige Justiz transparent und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Standards aufzuklären sind.

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