Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei (Antwort zu Drs. 21/7417)
Text
Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei (Antwort zu Drs. 21/7417)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7699
21. Wahlperiode 24.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Luise
Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7417 –
Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind durch enge
historische, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche
Verflechtungen geprägt. Gleichzeitig hat sich die Lage von Menschenrechten
und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei in den vergangenen Jahren deutlich
verschlechtert. Kritische Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und
Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie
Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker werden zunehmend repressiven
Maßnahmen ausgesetzt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/tuerkei-2025
und www.spiegel.de/ausland/tuerkei-menschenrechtlerin-kritisiert-verhaftungs
welle-vor-nato-gipfel-a-f95e4e45-4794-497b-b5ff-2c75031c427e; abgerufen:
29. Juli 2026).
Besonders sichtbar wird diese Entwicklung im Vorgehen gegen die größte
Oppositionspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP). Trotz ihres Wahlerfolgs bei
den Kommunalwahlen im Jahr 2024 wurden führende
Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker systematisch unter Druck gesetzt. Die
Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025
sowie die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 stehen
beispielhaft für die politische Instrumentalisierung der Justiz (www.bpb.de/the
men/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuer
kei/ und www.fr.de/politik/gfbv-experten-warnen-justiz-in-der-tuerkei-staatsh
oerig-gleichgeschaltet-erdogan-proasyl-gutachten-zr-93297404.html;
abgerufen: 29. Juli 2026). Hinzu kommt die Absetzung zahlreicher oppositioneller
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Einsetzung staatlicher
Zwangsverwaltungen, die demokratische Strukturen und kommunale
Selbstverwaltung weiter aushöhlen.
Das Vorgehen gegen die CHP reiht sich in eine länger bestehende Praxis
politischer Repression ein. Bereits seit 2016 richtet sich dieses insbesondere gegen
die damalige, prodemokratische Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP).
Führende Politikerinnen und Politiker wie die ehemaligen Co-Vorsitzenden
Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ wurden aus politischen Gründen
inhaftiert. Auch zahlreiche Bürgermeisterinnen und Parteimitglieder wurden
abgesetzt oder strafrechtlich verfolgt, insbesondere in den kurdischen Gebieten.
Viele von ihnen befinden sich bis heute in Haft – obwohl der Europäische Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
richtshof für Menschenrechte zum Beispiel im Fall Selahattin Demirtaş
wiederholt seine Freilassung gefordert hat (www.tagesschau.de/ausland/asien/de
mirtas-egmr-urteil-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026).
Parallel zu den zunehmend autoritären Entwicklungen eröffnete die im Juli
2025 eingeleitete freiwillige Entwaffnung der Partiya Karkerên Kurdistanê
(PKK) erstmals seit Jahrzehnten eine realistische Perspektive auf eine
friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Ein dauerhafter Frieden setzt
jedoch mehr voraus als das Schweigen der Waffen. Er erfordert aus Sicht der
Fragestellenden die Achtung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen
sowie die Freilassung politisch Inhaftierter. Nur so kann eine glaubwürdige
und nachhaltige Friedensperspektive entstehen.
1. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung, die erhebliche
Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei,
insbesondere die willkürlichen Inhaftierungen von Künstlerinnen und
Künstlern, Journalistinnen und Journalisten und
Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitikern (beispielsweise www.amnesty.de/informi
eren/amnesty-report/tuerkei-2025#section-23742661, abgerufen: 29. Juli
2026), gegenüber der türkischen Regierung, und welche konkreten
Maßnahmen unternimmt sie, um auf eine Verbesserung hinzuwirken?
2. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen leitet die
Bundesregierung aus ihrer Einschätzung, dass die Tatsache, dass „die stärkste
Oppositionspartei CHP und viele ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen
und Verfahren, auch Inhaftierungen und Absetzungen, konfrontiert seien,
[…] irritierend [sei] und […] kritische Fragen [aufwerfe]“ (www.deutsch
landfunk.de/auswaertiges-amt-kritisiert-vorgehen-gegen-oppositionspart
ei-chp-102.html, abgerufen: 1. Juli 2026), für die bilateralen
Beziehungen zur Türkei ab?
3. Wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Inhaftierung des
Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die
Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 mit den
verbindlichen Kopenhagener Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft der
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vereinbar (vgl. www.t
agesschau.de/ausland/asien/tuerkei-opposition-bundesregierung-10
0.html, abgerufen: 1. Juli 2026)?
4. In welchen konkreten politischen Maßnahmen schlägt sich das
Bekenntnis der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD nieder, dass ein „zentrales Element“ der Türkeipolitik eine
„grundlegende Verbesserung der demokratischen, rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Situation ist“?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im
März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im
Mai 2026 politisch motiviert sind, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der Vorwürfe der politisierten Justiz (vgl.
www.proasyl.de/material/gutachten-zur-lage-der-justiz-in-der-tuerkei-rec
htsunsicherheit-in-strafverfahren-mit-politischem-bezug/ und www.bp
b.de/themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-j
ustiz-der-tuerkei/, abgerufen: 1. Juli 2026) und der Einflussnahme auf
Personalentscheidungen der Opposition?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung thematisiert die innenpolitischen Entwicklungen und die
Defizite im Bereich der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit in der
Türkei anlassbezogen presseöffentlich, regelmäßig in diplomatischen Gesprächen
mit Vertreterinnen und Vertretern der Türkei sowie in internationalen Gremien.
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung äußern gegenüber ihren
türkischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern angesichts
rechtsstaatlicher Defizite in der Türkei regelmäßig die Erwartung, dass die Türkei ihren
Verpflichtungen gemäß der von ihr ratifizierten Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und
politische Rechte nachkommt und dafür Sorge trägt, dass Strafverfahren in der
Türkei rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards genügen. Darüber
hinaus verfolgen Vertreterinnen und Vertreter der deutschen
Auslandsvertretungen in der Türkei viele Gerichtsverfahren vor Ort. Die Bundesregierung
erinnert die türkische Regierung regelmäßig daran, dass die Kopenhagener
Kriterien als Kondition im Beitrittsprozess zur Europäischen Union (EU) derzeit
nicht ausreichend erfüllt sind. Der EU-Beitrittsprozess steht deshalb seit dem
Jahr 2018 still. Die türkische Regierung hat wiederholt betont, an dem Ziel
einer Vollmitgliedschaft in der EU festhalten zu wollen. In diesem
Zusammenhang wurde von Seiten der Bundesregierung, genauso wie von Seiten der EU-
Kommission, wiederholt deutlich gemacht, dass die innenpolitischen
Entwicklungen im Widerspruch zu diesem erklärten Politikziel der türkischen
Regierung stehen.
6. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Vorwürfe des
Stimmenkaufs, des Drucks auf Delegierte und der Jobversprechen im
Zusammenhang mit der Wahl von Özgür Özel zum Parteivorsitzenden der CHP
vor (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-chp-widerstand-prote
ste-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026), und inwiefern wurden diese
Vorwürfe von unabhängiger Seite überprüft?
Der Bundesregierung liegen zu diesen Vorwürfen keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Informationen vor.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der
Amtsenthebung von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und
die Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der
CHP im Jahr 2024, und wenn ja, welche, und welche diplomatischen
Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Der Bundesregierung sind Amtsenthebungen folgender (Bezirks-)
Bürgermeisterinnen und (Bezirks-)Bürgermeister der CHP seit den Kommunalwahlen 2024
bekannt (Stand 10. August 2026):
Ahmet Özer (Esenyurt/Istanbul), Mustafa Sarıgül (Ovacık), Rıza Akpolat
(Beşiktaş/Istanbul), Alaattin Köseler (Beykoz/Istanbul), Ekrem İmamoğlu
(Istanbul), Mehmet Murat Çalık (Beylikdüzü/Istanbul), Resul Emrah Şahan (Şişli/
Istanbul), Hakan Bahçetepe (Gaziosmanpaşa/Istanbul), Utku Caner Çaykara
(Avcılar/Istanbul), Hasan Akgün (Büyükçekmece/Istanbul), Kadir Aydar
(Ceyhan/Adana), Oya Tekin (Seyhan/Adana), Niyazi Nefi Kara (Manavgat/
Antalya), Muhittin Böcek (Antalya), Zeydan Karalar (Adana), Abdurrahman Tutdere
(Adıyaman), Özgür Kabadayı (Şile/Istanbul), Hasan Mutlu (Bayrampaşa/
Istanbul), Hasbi Dede (Görele/Giresun), Tanju Özcan (Bolu), Ömer Günel
(Kuşadası), Özkan Yalım (Uşak), Mustafa Bozbey (Bursa), Yılmaz Tozan (Eşme/Uşak),
Onursal Adıgüzel (Ataşehir/Istanbul), Fikret Albayrak (Akçakoca/Düzce),
Mustafa Günay (Güzelbahçe/Izmir), Görkem Duman (Buca/Izmir), Bora
Balcıoğlu (Silivri/Istanbul), Mustafa Turgut (Silifke), Ali Ercan Akpolat (Adalar/
Istanbul), İsmail Yetişkin (Seferihisar/Izmir), Hüseyin Can Güner (Çankaya/
Ankara), Sinem Serhan Dedetaş (Üsküdar/Istanbul) und Erdal Beşikçioğlu
(Etimesgut/Ankara).
(Hinweis: Abdurrahman Tutdere ist seit dem 5. August 2025 wieder im Amt).
Soweit bekannt, wurden in folgenden Kommunen Zwangsverwalter eingesetzt:
Esenyurt (Istanbul), Ovacık und Şişli (Istanbul).
Es kommt derzeit weiterhin zu Amtsenthebungen und Zwangsverwaltungen
von Kommunen in der Türkei. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Parallelen zwischen dem
Vorgehen gegen die CHP und dem früheren Vorgehen gegen die
prodemokratische HDP, insbesondere den Inhaftierungen von Selahattin
Demirtaş und Figen Yüksekdağ im November 2016?
Die Bundesregierung beurteilt das Vorgehen gegen die CHP und HDP anhand
der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der
Amtsenthebungen von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und die
Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der
Partei Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi nach 2024, und wenn ja,
welche, und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich
unternommen?
Der Bundesregierung sind Amtsenthebungen, einschließlich
Zwangsverwaltungen, folgender (Bezirks-) Bürgermeisterinnen und (Bezirks-) Bürgermeister der
DEM-Partei seit den Kommunalwahlen 2024 bekannt (Stand 10. August 2026):
Mehmet Sıddık Akış (Hakkâri), Ahmet Türk (Mardin), Gülistan Sönük
(Batman), Mehmet Karayılan (Halfeti/Sanliurfa), Cevdet Konak (Tunceli/Dersim),
Ayvaz Hazır (Bahçesaray/Van), Hoşyar Sarıyıldız (Akdeniz/Mersin), Nuriye
Arslan (Akdeniz/Mersin) – beide Ko-Bürgermeister – Sofya Alagaş (Siirt),
Abdullah Zeydan (Van).
(Hinweis: Die Amtsenthebung von Ayvaz Hazır wurde im Januar 2026 durch
ein Berufungsgericht aufgehoben.)
Seit der Amtsenthebung von Mehmet Alkan am 24. Februar 2025 sind keine
weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der DEM-Partei
festgenommen oder ihres Amts enthoben worden. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der im Juli 2025
eingeleiteten selbstbestimmten Entwaffnung der PKK, und welche Bedeutung hat
diese aus Sicht der Bundesregierung für einen nachhaltigen Frieden im
türkisch-kurdischen Konflikt?
Die Bundesregierung verfolgt den andauernden Lösungsprozess der türkischen
Regierung mit der PKK eng. Eine abschließende Bewertung des Prozesses und
seiner möglichen Wirkung im Falle eines Gelingens ist derzeit noch nicht
möglich.
11. Welche Rolle kann die Bundesregierung bei der Unterstützung eines
umfassenden Friedensprozesses in der Türkei spielen bzw. plant sie zu
spielen, der über das „Schweigen der Waffen“ hinausgeht und die
Freilassung politisch Inhaftierter sowie die Achtung der Menschenrechte
einschließt?
Die Bundesregierung hat Unterstützung des Prozesses angeboten, wenn dies
gewünscht ist.
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung ihrerseits im Zuge der
Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026, angesichts der
innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei und der Forderung nach
Sanktionen durch Oppositionspolitiker wie Özgür Özel (vgl. www.spiegel.de/au
sland/oezguer-oezel-wir-werden-saemtliche-mittel-ausschoepfen-um-rec
ep-tayyip-erdogan-zu-besiegen-a-712d6d6c-86a4-4bd3-b9c7-55f660fe
94a8, abgerufen: 2. Juli 2026)?
Die Bundesregierung vertritt die Position, dass die türkische Regierung
Verantwortung trägt für die Einhaltung der rechtsstaatlichen und demokratischen
Grundsätze, denen sie sich auch international verpflichtet hat – als Mitglied im
Europarat genauso, wie mit Blick auf die erhofften Fortschritte im EU-
Beitrittsprozess. Dies gilt unabhängig von bilateralen oder multilateralen Treffen in der
Türkei.
13. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der
Rolle der Türkei als „Global Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“
(www.spiegel.de/ausland/nato-gipfel-in-der-tuerkei-recep-tayyip-erdoga
n-der-unbequeme-gastgeber-a-90ef3f4e-3e8e-4743-8d20-bff7c2d9fb98;
abgerufen: 29. Juli 2026) im Kontext ihrer innenpolitischen
Entwicklung, insbesondere der Menschenrechte, vor, und wenn ja, wie lauten
diese?
Der zitierte Artikel beschreibt Einschätzungen zur Rolle der Türkei als „Global
Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“ sowie zur innenpolitischen
Entwicklung der Türkei inklusive der Lage der Menschenrechte; beides ist der
Bundesregierung bekannt. Die Türkei betreibt eine aktive, am Leitbild „strategischer
Autonomie“ orientierte Außenpolitik in ihrer Region und darüber hinaus. Sie
tritt zudem zunehmend als Vermittlerin in internationalen Konflikten in
Erscheinung.
14. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu
vor, welche Auswirkungen die nach Auffassung der Fragestellenden
widersprüchliche Außenpolitik der Türkei (z. B. Verweigerung von
Sanktionen gegen Russland bei gleichzeitiger Waffenlieferung an die Ukraine,
Mitgliedschaft in der NATO und Dialogpartnerschaft in der Shanghaier
Organisation für Zusammenarbeit) auf die Zusammenarbeit innerhalb der
NATO und die Beziehungen Deutschlands zur Türkei hat, und wenn ja,
wie lauten diese?
Die Bundesregierung und die türkische Regierung stehen in einem
kontinuierlichen Austausch zu aktuellen außenpolitischen Fragestellungen. Dabei werden
auch die gegen die Russische Föderation gerichteten EU-Sanktionen und ihre
Umgehung durch Privatunternehmen regelmäßig thematisiert.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Agieren
der türkischen Regierung in der Region Kurdistan-Irak, insbesondere die
Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region, mit Blick auf
ihre bilateralen Beziehungen mit der Türkei?
Die Türkei unterhält enge wirtschaftliche und politische Beziehungen zur
Region Kurdistan-Irak. Zuletzt wurde dies an der Verlängerung des Abkommens
über die Kirkuk-Ceyhan-Pipeline deutlich. Mit dem Lösungsprozess der
türkischen Regierung mit der PKK und der angestrebten Auflösung und
Entwaffnung der PKK verbindet sich die Hoffnung auf eine Verbesserung der
sicherheitspolitischen Lage in der Region.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die mögliche Verflechtung von
Rüstungsunternehmen in der Türkei mit dem Staat und der Familie
Recep Tayyip Erdoğans fernab der öffentlichen Berichterstattung (vgl.
www.stern.de/politik/ausland/vererbt-erdo%C4%9Fan-sein-praesidenten
amt-an-den-schwiegersohn--34619060.html, abgerufen: 1. Juli 2026),
wenn ja, welche, und welche Implikationen ergeben sich daraus für die
Rüstungsexporte der Türkei und die internationale Sicherheit?
Der Bundesregierung liegen über die öffentliche Berichterstattung hinaus
derzeit keine weiteren Informationen vor.
17. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen
können, dass die Türkei als NATO-Partner ihren Verpflichtungen
nachkommt und nicht durch Handlungen wie die Drohung mit
Militärschlägen gegen den NATO-Partner Griechenland die Allianz schwächt, und
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für Maßnahmen zur Krisenprävention in
der Ägäis ein und unterstützt entsprechende Bemühungen.
18. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zur
Rolle der Türkei im Zusammenhang mit islamistischen und
terroristischen Organisationen im Nahen Osten vor, wenn ja, welche Erkenntnisse
liegen dieser Bewertung zugrunde, und welche Auswirkungen hat sie auf
die politische, sicherheits- und naschrichtendienstliche Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung mit der Türkei?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass der sog. Islamische Staat und al-Qaida
die Türkei als logistischen Knotenpunkt nutzen. Unterstützernetzwerke
ermöglichen z. B. Schleusungen von Mitgliedern oder die Generierung finanzieller
Ressourcen. Türkische Sicherheitsbehörden führen regelmäßig Razzien gegen
die Terrororganisationen durch, dennoch sind die Strukturen im Land nicht
vollständig zerschlagen.
Die Türkei ist an den Friedensverhandlungen zum Gazastreifen beteiligt und
unterhält Verbindungen zu hochrangigen HAMAS-Mitgliedern. Die HAMAS
wird von der Türkei nicht als Terrororganisation eingestuft.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6785
verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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