Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
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Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7417
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Luise Amtsberg, Boris Mijatović,
Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Robin Wagener, Chantal Kopf, Sara Nanni,
Ayse Asar, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind durch enge
historische, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche
Verflechtungen geprägt. Gleichzeitig hat sich die Lage von Menschenrechten
und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei in den vergangenen Jahren deutlich
verschlechtert. Kritische Journalistinnen und Journalisten, Künstlerinnen und
Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie
Oppositionspolitikerinnen und Oppositionspolitiker werden zunehmend repressiven Maßnahmen
ausgesetzt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/tuerkei-2025 und
www.spiegel.de/ausland/tuerkei-menschenrechtlerin-kritisiert-verhaftungswell
e-vor-nato-gipfel-a-f95e4e45-4794-497b-b5ff-2c75031c427e; abgerufen:
29. Juli 2026).
Besonders sichtbar wird diese Entwicklung im Vorgehen gegen die größte
Oppositionspartei Cumhuriyet Halk Partisi (CHP). Trotz ihres Wahlerfolgs bei den
Kommunalwahlen im Jahr 2024 wurden führende Oppositionspolitikerinnen
und Oppositionspolitiker systematisch unter Druck gesetzt. Die Inhaftierung
des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 sowie die
Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 stehen beispielhaft
für die politische Instrumentalisierung der Justiz (www.bpb.de/themen/europa/t
uerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuerkei/ und www.
fr.de/politik/gfbv-experten-warnen-justiz-in-der-tuerkei-staatshoerig-gleichgesc
haltet-erdogan-proasyl-gutachten-zr-93297404.html; abgerufen: 29. Juli 2026).
Hinzu kommt die Absetzung zahlreicher oppositioneller Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister und die Einsetzung staatlicher Zwangsverwaltungen, die
demokratische Strukturen und kommunale Selbstverwaltung weiter aushöhlen.
Das Vorgehen gegen die CHP reiht sich in eine länger bestehende Praxis
politischer Repression ein. Bereits seit 2016 richtet sich dieses insbesondere gegen
die damalige, prodemokratische Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP).
Führende Politikerinnen und Politiker wie die ehemaligen Co-Vorsitzenden
Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ wurden aus politischen Gründen
inhaftiert. Auch zahlreiche Bürgermeisterinnen und Parteimitglieder wurden
abgesetzt oder strafrechtlich verfolgt, insbesondere in den kurdischen Gebieten.
Viele von ihnen befinden sich bis heute in Haft – obwohl der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte zum Beispiel im Fall Selahattin Demirtaş
wiederholt seine Freilassung gefordert hat (www.tagesschau.de/ausland/asien/demirta
s-egmr-urteil-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026).
Parallel zu den zunehmend autoritären Entwicklungen eröffnete die im Juli
2025 eingeleitete freiwillige Entwaffnung der Partiya Karkerên Kurdistanê
(PKK) erstmals seit Jahrzehnten eine realistische Perspektive auf eine
friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Ein dauerhafter Frieden setzt
jedoch mehr voraus als das Schweigen der Waffen. Er erfordert aus Sicht der
Fragestellenden die Achtung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen sowie
die Freilassung politisch Inhaftierter. Nur so kann eine glaubwürdige und
nachhaltige Friedensperspektive entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern thematisiert die Bundesregierung, die erhebliche
Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei,
insbesondere die willkürlichen Inhaftierungen von Künstlerinnen und
Künstlern, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionspolitikerinnen
und Oppositionspolitikern (beispielsweise www.amnesty.de/informieren/a
mnesty-report/tuerkei-2025#section-23742661, abgerufen: 29. Juli 2026),
gegenüber der türkischen Regierung, und welche konkreten Maßnahmen
unternimmt sie, um auf eine Verbesserung hinzuwirken?
2. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung
aus ihrer Einschätzung, dass die Tatsache, dass „die stärkste
Oppositionspartei CHP und viele ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen und
Verfahren, auch Inhaftierungen und Absetzungen, konfrontiert seien, […]
irritierend [sei] und […] kritische Fragen [aufwerfe]“ (www.deutschlandf
unk.de/auswaertiges-amt-kritisiert-vorgehen-gegen-oppositionspartei-chp-
102.html, abgerufen: 1. Juli 2026), für die bilateralen Beziehungen zur
Türkei ab?
3. Wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Inhaftierung des
Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die
Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 mit den
verbindlichen Kopenhagener Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft der
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vereinbar (vgl. www.tagessch
au.de/ausland/asien/tuerkei-opposition-bundesregierung-100.html,
abgerufen: 1. Juli 2026)?
4. In welchen konkreten politischen Maßnahmen schlägt sich das Bekenntnis
der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
nieder, dass ein „zentrales Element“ der Türkeipolitik eine „grundlegende
Verbesserung der demokratischen, rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Situation ist“?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die
Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im
März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im
Mai 2026 politisch motiviert sind, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der Vorwürfe der politisierten Justiz (vgl.
www.proasyl.de/material/gutachten-zur-lage-der-justiz-in-der-tuerkei-rech
tsunsicherheit-in-strafverfahren-mit-politischem-bezug/ und www.bpb.de/
themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-d
er-tuerkei/, abgerufen: 1. Juli 2026) und der Einflussnahme auf
Personalentscheidungen der Opposition?
6. Liegen der Bundesregierung Informationen über die Vorwürfe des
Stimmenkaufs, des Drucks auf Delegierte und der Jobversprechen im
Zusammenhang mit der Wahl von Özgür Özel zum Parteivorsitzenden der CHP
vor (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-chp-widerstand-protes
te-100.html, abgerufen: 1. Juli 2026), und inwiefern wurden diese
Vorwürfe von unabhängiger Seite überprüft?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Amtsenthebung
von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und die
Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der CHP
im Jahr 2024, und wenn ja, welche, und welche diplomatischen Schritte
wurden diesbezüglich unternommen?
8. Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Parallelen zwischen dem
Vorgehen gegen die CHP und dem früheren Vorgehen gegen die
prodemokratische HDP, insbesondere den Inhaftierungen von Selahattin Demirtaş
und Figen Yüksekdağ im November 2016?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der
Amtsenthebungen von oppositionellen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und die
Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der Partei
Halkların Eşitlik ve Demokrasi Partisi nach 2024, und wenn ja, welche,
und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
10. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der im Juli 2025
eingeleiteten selbstbestimmten Entwaffnung der PKK, und welche Bedeutung hat
diese aus Sicht der Bundesregierung für einen nachhaltigen Frieden im
türkisch-kurdischen Konflikt?
11. Welche Rolle kann die Bundesregierung bei der Unterstützung eines
umfassenden Friedensprozesses in der Türkei spielen bzw. plant sie zu
spielen, der über das „Schweigen der Waffen“ hinausgeht und die Freilassung
politisch Inhaftierter sowie die Achtung der Menschenrechte einschließt?
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung ihrerseits im Zuge der
Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026, angesichts der
innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei und der Forderung nach Sanktionen
durch Oppositionspolitiker wie Özgür Özel (vgl. www.spiegel.de/ausland/
oezguer-oezel-wir-werden-saemtliche-mittel-ausschoepfen-um-recep-tayy
ip-erdogan-zu-besiegen-a-712d6d6c-86a4-4bd3-b9c7-55f660fe94a8,
abgerufen: 2. Juli 2026)?
13. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der
Rolle der Türkei als „Global Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“
(www.spiegel.de/ausland/nato-gipfel-in-der-tuerkei-recep-tayyip-
erdogander-unbequeme-gastgeber-a-90ef3f4e-3e8e-4743-8d20-bff7c2d9fb98;
abgerufen: 29. Juli 2026) im Kontext ihrer innenpolitischen Entwicklung,
insbesondere der Menschenrechte, vor, und wenn ja, wie lauten diese?
14. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche Auswirkungen die nach Auffassung der Fragestellenden
widersprüchliche Außenpolitik der Türkei (z. B. Verweigerung von Sanktionen
gegen Russland bei gleichzeitiger Waffenlieferung an die Ukraine,
Mitgliedschaft in der NATO und Dialogpartnerschaft in der Shanghaier
Organisation für Zusammenarbeit) auf die Zusammenarbeit innerhalb der
NATO und die Beziehungen Deutschlands zur Türkei hat, und wenn ja,
wie lauten diese?
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Agieren
der türkischen Regierung in der Region Kurdistan-Irak, insbesondere die
Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region, mit Blick auf ihre
bilateralen Beziehungen mit der Türkei?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die mögliche Verflechtung von
Rüstungsunternehmen in der Türkei mit dem Staat und der Familie Recep
Tayyip Erdoğans fernab der öffentlichen Berichterstattung (vgl. www.ster
n.de/politik/ausland/vererbt-erdo%C4%9Fan-sein-praesidentenamt-an-de
n-schwiegersohn--34619060.html, abgerufen: 1. Juli 2026), wenn ja,
welche, und welche Implikationen ergeben sich daraus für die
Rüstungsexporte der Türkei und die internationale Sicherheit?
17. Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen
können, dass die Türkei als NATO-Partner ihren Verpflichtungen
nachkommt und nicht durch Handlungen wie die Drohung mit Militärschlägen
gegen den NATO-Partner Griechenland die Allianz schwächt, und wenn
ja, welche?
18. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zur Rolle
der Türkei im Zusammenhang mit islamistischen und terroristischen
Organisationen im Nahen Osten vor, wenn ja, welche Erkenntnisse liegen
dieser Bewertung zugrunde, und welche Auswirkungen hat sie auf die
politische, sicherheits- und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung mit der Türkei?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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