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2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 21/1655 · Unterrichtung · Original ↗

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2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich [Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6 3.1 Überblick ............................................................................................. 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 8 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 16 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 18 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 19 7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 69 Deutscher Bundestag Drucksache 21/1655 21. Wahlperiode 15.09.2025 1 Teilnehmende der deutschen Delegation Die 2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 7. bis 11. April 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen daran teil: Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD) Abgeordneter Fabian Funke (SPD) Abgeordneter Josip Juratovic (SPD) Abgeordneter Christian Petry (SPD) Abgeordneter Axel Schäfer (SPD) Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) Abgeordneter Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) Abgeordneter Julian Pahlke (Bündnis 90/Die Grünen) Abgeordnete Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) Abgeordneter Norbert Kleinwächter (AfD) Abgeordneter Prof. Dr. Harald Weyel (AfD) Abgeordnete Konstantin Kuhle (FDP) Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) Abgeordneter Sevim Dagdelen (Gruppe BSW) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 7. April 2025 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Bericht des Präsidenten 1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3. Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse 1.4. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten 1.4.1. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts 1.4.2. Dringlichkeitsdebatte: Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von Entschließung 2585(2025)‚ Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen 1.4.3. Dringlichkeitsdebatte: Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und die Lage von Demokratie und Menschenrechten in der Türkei 1.4.4. Dringlichkeitsdebatte: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straflosigkeit 1.4.5. Dringlichkeitsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe 1.4.6. Aktualitätsdebatte: Proteste und Versammlungen auf dem Westbalkan und in Mitteleuropa 1.4.7. Aktualitätsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe 1.5. Annahme der Tagesordnung 1.6. Tätigkeitsbericht 1.7. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatter des Präsidiums: Andrej Hunko (Deutschland, UEL) 1.8. Beobachtung der Parlamentswahlen in Kosovo (9. Februar 2025) Berichterstatterin des Präsidiums: Petra Bayr (Österreich, SOC) 2. Verleihung des Museumspreises des Europarates 2025 an Euskararen Etxea 2.1. Ansprache des Menschenrechtskommissars des Europarates und Vorstellung des Jahresberichts 2024 Präsentation: Michael O´Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarates 2.2. Tätigkeitsbericht (Fortsetzung) Dienstag, 8. April 2025 3. Wahlen der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf Monaco 4. Debatte: Die Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Frau Zanda Kalṇina-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) 5. Ansprache des Regierungschefs von Andorra, Xavier Espot Zamora 6. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset 7. Debatte: Die Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa (Fortsetzung) 8. Aktualitätsdebatte: Proteste und Versammlungen auf dem Westbalkan und in Mitteleuropa 9. Debatte: Die Änderung verschiedener Bestimmungen in der Geschäftsordnung der Versammlung Berichterstatterin für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten: Frau Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) 10. Debatte: Die Kollektivausweisungen von Ausländern beenden Berichterstatter für den Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene: Herr Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC) Mittwoch, 9. April 2025 11. Debatte: Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat Berichterstatter für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten: Herr Frank Schwabe (Deutschland, SOC) 12. Kommunikation mit dem Ministerkomitee, Ansprache des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel von Luxemburg, Herr Xavier Bettel 13. Ansprache Seine königliche Hoheit, der Großherzog von Luxemburg 13.1. Dringlichkeitsdebatte: Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und der Zustand der Demokratie und Menschenrechte in der Türkei Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Herr Stefan Schennach (Österreich, SOC) Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) 13.2. Dringlichkeitsdebatte: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straflosigkeit Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) 14. Debatte: Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Constantinos Efstathiou (Zypern, SOC) Donnerstag, 10. April 2025 14.1. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Frau Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) 14.2. Dringlichkeitsdebatte: Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von Entschließung 2585 (2025)‚ Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungs-schreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen Ko-Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Sabina Ćudić (Bosnien und Herzegowina, ALDE) Ko-Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Edite Estrela (Portugal, SOC) 15. Debatte: Rechtliche Aspekte des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Titus Corlăţean (Rumänien, SOC) 16. Aktualitätsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe 17. Debatte: Die wechselseitigen Verbindungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Politischen Gemeinschaft Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Zsolt Németh (Ungarn, ECPA) 18. Debatte: Die Stärkung der Beziehungen zwischen dem Europarat und Lateinamerika Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Antonio Gutiérrez Limones (Spanien, SOC) Stellungnahme des Präsidenten des Senats von Mexiko: Herr Gerardo Fernández Noroña (online) Freitag, 11. April 2025 19. Freie Debatte 20. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick In der zweiten Sitzungswoche 2025 standen mehrere Dringlichkeits- und Aktualitätsdebatten auf der Tagesordnung der Versammlung. Eine Dringlichkeitsdebatte befasste sich mit der Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu und der Lage der Demokratie und der Menschenrechte in der Türkei. İmamoğlu wurde am 19. März 2025 wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet und seines Amtes enthoben. Die PVER forderte die „sofortige Freilassung“ von İmamoğlu, dessen Festnahme und Inhaftierung „politisch motiviert zu sein scheint“. Die Versammlung äußerte Besorgnis über die mögliche politische Einflussnahme, insbesondere im Zusammenhang mit İmamoğlus geplanter Präsidentschaftskandidatur und der Aberkennung seines Hochschulabschlusses. Die PVER forderte die Wiederherstellung seiner politischen Rechte, eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe sowie die Freilassung von inhaftierten Demonstrierenden. Die Ereignisse stellten einen Rückschritt der Demokratie in der Türkei dar und würden unter anderem gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit verstoßen. In einer weiteren Dringlichkeitsdebatte stand die Frage der Strafverfolgung russischer Verantwortlicher für Kriegsverbrechen in der Ukraine im Fokus. Die Versammlung betonte die Notwendigkeit, Verantwortung sicherzustellen und Straflosigkeit zu vermeiden. Sie forderte die Berücksichtigung humanitärer Aspekte, wie die Freilassung von Gefangenen und die Rückführung deportierter ukrainischer Kinder. Der Europarat unterstütze Initiativen zur Rechenschaftspflicht, einschließlich der Einrichtung eines Sondertribunals, und appellierte an alle Staaten, internationale Rechtsnormen einzuhalten. Eine weitere Debatte widmete sich der mangelhaften Umsetzung von EGMR-Urteilen in verschiedenen Mitgliedstaaten. Am Donnerstag wurde der Entwurf eines neuen Übereinkommens des Europarates zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht beraten. Die Berichterstatterin Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) betonte die Notwendigkeit, schwere Umweltdelikte strafrechtlich zu bekämpfen. In einer weiteren Dringlichkeitsdebatte wurde die Lage in Georgien thematisiert. Die PVER zeigte sich über die sich verschlechternde Lage in Georgien, die demokratischen Rückschritte und die soziale Krise besorgt. Sie kritisierte die fehlende Umsetzung ihrer Forderungen, wie die Freilassung politischer Gefangener und die Schaffung eines transparenten Wahlumfelds, die die PVER im Januar 2025 an die Akkreditierung der georgischen Delegation geknüpft hatte. Die Versammlung forderte Georgien auf, die Forderungen des Europarats umzusetzen und die Zusammenarbeit wieder aufzunehmen. Den Rückzug der georgischen Delegierten, der die Ablehnung eines Dialogs mit der PVER bedeute, bedauerte die Versammlung. Ferner erfolgte eine Aktualitätsdebatte über die Lage in Gaza seit dem Angriff der Hamas im Oktober 2023. Es wurde das immense Leid der Zivilbevölkerung betont, das sich durch die Blockade humanitärer Hilfe verschärfe. Israels Vorgehen wurde von einigen Delegierten als unverhältnismäßig kritisiert, während andere das Selbstverteidigungsrecht Israels betonten. Gefordert wurden die sofortige Rückkehr zu einem Waffenstillstand, Konsequenzen bei Völkerrechtsverstößen und eine politische Lösung, um das Leid zu beenden. Des Weiteren diskutierte die PVER über die Beobachtung der Parlamentswahlen im Kosovo im Februar 2025. Die PVER hatte eine zwanzig-köpfige Delegation unter der Leitung von Petra Bayr (Österreich, SOC) entsandt. Laut Bayr fand die Parlamentswahl in einem politisch angespannten Klima statt, das vom Beitrittswunsch zur EU und zum Europarat sowie von Konflikten im serbisch dominierten Norden geprägt gewesen sei. Am Wahltag wurde das geordnete Verhalten der Wählerinnen und Wähler hervorgehoben, bei hoher Beteiligung auch serbischer Wählerinnen und Wähler. Trotz eines grundsätzlich geeigneten rechtlichen Rahmens führten technische Mängel, unklare Regelungen und Probleme bei der Infrastruktur zu Einschränkungen. Die Delegation forderte Verbesserungen bei Wahllisten, Wahllokalen, der Unabhängigkeit der Wahlbehörden, inklusiver Repräsentation sowie beim Zugang für Menschen mit Behinderung. Kritisiert wurden in der Plenardebatte Hassrede im Wahlkampf, gezielte Einflussnahme auf Minderheiten und mangelnde Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Die Delegation betonte die Notwendigkeit effektiven Schutzes für Journalistinnen und Journalisten und rief zu strukturellen Maßnahmen für eine stärkere Teilhabe von Frauen auf. Die PVER und die Venedig-Kommission seien für eine weitere Zusammenarbeit bereit. Trotz aller Herausforderungen sei die Durchführung der Wahlen ein positiver Schritt für Kosovos Demokratie. Des Weiteren stellte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vor. O’Flaherty warnte vor einer tiefen Krise des Menschenrechtssystems und forderte die Mitgliedstaaten auf ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten zu erneuern. Er warnte vor einem schleichenden Rückbau der Menschenrechte, populistischer Rhetorik und einer Infragestellung der Menschenrechte. Zugleich gebe es zunehmend Bedarf an der Wahrung von Menschenrechten in den Konflikten. Er rief zu Empörung, Erneuerung und einer stärkeren Ausrichtung staatlicher Politik an Menschenrechten auf. Eine besondere Rolle bei der Ausrichtung der Politik an Menschenrechten käme der Zivilgesellschaft, lokalen Strukturen und nationalen Aktionsplänen zuteil. Sein erstes Jahr im Amt sei von vier Prioritäten geprägt gewesen: erstens die Menschenrechte in der Ukraine, zweitens der Umgang mit Migration und KI, drittens der Schutz marginalisierter Gruppen, insbesondere von Sinti und Roma, und viertens den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, wie zum Beispiel LGBTI-Aktivisten oder Journalisten. O’Flaherty betonte zum Schluss die Bedeutung schneller, pragmatischer Interventionen. Trotz der Rückschritte sei er von seinem Mandat, Menschenrechte mit Mut, Klarheit und Solidarität zu stärken, überzeugt. Der Museumspreis des Europarats wurde an das Euskararen Etxea, das Haus der baskischen Sprache, in Bilbao (Spanien) verliehen. Am Dienstag wurde die Wahl eines neuen Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für Monaco durchgeführt. Sébastien Biancheri wurde im ersten Wahlgang gewählt. Die Debatte über ausländische Einflussnahme auf demokratische Prozesse in Europa dominierte den zweiten Sitzungstag. Die Berichterstatterin Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) warnte eindringlich vor zunehmenden Manipulationsversuchen durch externe Akteure, insbesondere durch Russland. Russland betreibe systematisch Desinformationskampagnen, manipuliere Wahlen, finanziere verdeckt Parteien und nutze soziale Medien, staatlich gelenkte Medien und Oligarchen zur Destabilisierung europäischer Demokratien. Als Beispiele erwähnte die Berichterstatterin unter anderem die Wahlen in Moldau und Rumänien 2024 den Brexit, die französische Präsidentschaftswahl 2017 und die deutsche Politik. Die Versammlung forderte die Mitgliedstaaten auf, ihre demokratischen Institutionen besser gegen solche Bedrohungen zu schützen – etwa durch die Absicherung von Wahlprozessen, Medienkompetenzbildung, transparente Parteienfinanzierung und den Schutz unabhängiger Medien und zivilgesellschaftlicher Akteure. Maßnahmen gegen externe Einflussnahme müssten jedoch mit den Menschenrechten vereinbar bleiben und dürften nicht zur Einschränkung legitimer Meinungsäußerung führen. Die Berichterstatterin betonte insbesondere die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit, etwa mit EU, OSZE und NATO, gemeinsame Strategien gegen hybride Bedrohungen zu entwickeln. Die Versammlung rief zur Ratifizierung der Vilnius-Konvention zu KI und Menschenrechten auf und begrüßte die Gründung der Parlamentarischen Allianz für freie und faire Wahlen als wichtigen Schritt zur Stärkung demokratischer Resilienz. Am Nachmittag folgten eine Fragerunde mit dem Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, sowie eine Aktualitätsdebatte über die Protestbewegungen auf dem Westbalkan und Zentraleuropa. Im Zentrum der Aktualitätsdebatte stand die zahlreichen Proteste, die als Ausdruck tiefer Frustration über stockende EU- Erweiterungsprozesse, autoritäre Tendenzen und den Abbau rechtsstaatlicher Standards gewertet wurden. Besonders in Serbien, aber auch in Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien, demonstrierten Tausende gegen Wahlbetrug, Einschränkungen der Medienfreiheit und Korruption. Viele Abgeordnete warnten, dass ohne Fortschritte im Beitrittsprozess die Proteste zunehmen und das Vertrauen in Europa weiter sinken werde. Einigkeit bestand darin, dass die EU und der Europarat ihre strategischen Rollen neu ausrichten müssen. Reformbemühungen der Westbalkanstaaten sollen mit realistischen Beitrittsperspektiven und konkreter Unterstützung – etwa für Zivilgesellschaft und unabhängige Medien – verknüpft werden. Nur so lasse sich ein erneuertes Engagement stimulieren und das Momentum für Demokratie und Rechtsstaatsreformen aufrechterhalten. Zugleich wurde betont, dass eine stärkere Präsenz europäischer Institutionen vor Ort notwendig sei. Zudem müssten systematische Menschenrechtsverletzungen deutlich und klar kritisiert werden. Axel Schäfer (SPD) rief dazu auf, endlich laut Position zu beziehen. Laut ihm werde in Europa zu viel geschwiegen. Die Versammlung stellte klar, dass Massenproteste Ausdruck für Handlungsbedarf seien. Der Dialog mit Reformkräfte müsse intensiviert, Sanktionen gegen demokratiefeindliche Maßnahmen geprüft und klare europäische Perspektiven für den Westbalkan und Mitteleuropa aufgezeigt werden. Am Mittwoch diskutierte die PVER über die Entwicklung einer ethischen Kultur im Europarat und verstärkte die eigenen Regeln für Ethik und zur Bekämpfung von Korruption im Europarat. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) forderte als Berichterstatter konsequentere Maßnahmen gegen Korruption. Die PVER beschloss Änderungen am Verhaltenskodex der Versammlung. So sollen Fehlverstöße gegen die Interessenerklärung oder den Verhaltenskodex stärker in Zukunft sanktioniert werden. Hinweise auf mögliche Verstöße würden künftig dem Präsidenten oder dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten gemeldet. Der Geschäftsordnungsausschuss könne externe Fachleute hinzuziehen und in schwerwiegenden Fällen ein unabhängiges Untersuchungsgremium einschalten. Des Weiteren solle es eine stärkere Überprüfung von Delegierten mit verantwortungsvollen Ämtern geben. Ein besonderer Fokus lag auf der Interessenerklärungen der Delegierten, deren Angaben systematisch überprüft werden sollten. Die PVER beschloss zudem die Überprüfung des Verhaltens ehemaliger Mitglieder. Fehlverhalten ehemaliger Mitglieder könne gegebenenfalls zum Entzug der Ehrenmitgliedschaft führen. Die PVER beschloss eine Umbenennung des Geschäftsordnungsausschusses in den Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten, um den Stellenwert ethischer Standards zu betonen. Des Weiteren wurde das Amt eines Allgemeinen Berichterstatters für ethische Standards und Anti-Korruption geschaffen. Ferner beschloss die PVER Änderungen der Geschäftsordnung sowie eine Entschließung, die ein Ende kollektiver Ausweisungen von Ausländern fordert. Der luxemburgische Außenminister Xavier Bettel zog eine erste Bilanz des luxemburgischen Vorsitzes und forderte eine Einheit Europas in dem geopolitisch angespannten Umfeld. Auch der Großherzog von Luxemburg richtete sich an die Versammlung. Weitere Debatten betrafen den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Beziehungen des Europarates zur Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) sowie zu Lateinamerika. Lateinamerika stelle ein „natürlicher Verbündeter“ des Europarates dar, weshalb die Beziehungen des Europarates zu Lateinamerika laut der PVER ausgebaut werden sollten. Der Präsident des mexikanischen Senats, Gerardo Fernández Noroña, sprach online zu den Delegierten. Mexiko hat seit 25 Jahren Beobachterstatus im Europarat. Die Sitzungswoche endete mit einer freien Debatte, die den Mitgliedern der Versammlung Gelegenheit gibt, ohne thematische Vorgabe aktuelle politische Anliegen vorzubringen. In der freien Debatte äußerte sich Norbert Kleinwächter (AfD) kritisch zum Zustand der PVER und warf der Versammlung vor, in der Vergangenheit selektiv auf Menschenrechtsverletzungen reagiert zu haben. Er kritisierte insbesondere Maßnahmen während der Covid-19-Pandemie sowie aktuelle Entwicklungen in Frankreich und Rumänien. Andrej Hunko (Gruppe BSW) thematisierte mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025. Er verwies auf Probleme bei der Stimmauszählung, der Nichtzustellung von Briefwahlunterlagen an im Ausland lebende Deutsche sowie auf das Fehlen eines gesetzlich verankerten Nachzählverfahrens. In der Sitzungswoche hat Andrej Hunko den Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses vorgestellt. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Debatte: „Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses der Versammlung“ Andrej Hunko (Gruppe BSW) präsentierte den Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses. In seiner Rede betonte Hunko zunächst die übergeordnete Bedeutung des Themas Demokratie für Europa und sprach sich für die von Generalsekretär Alain Berset vorgeschlagene Initiative eines Demokratiepakts aus. Ein solcher Pakt könne dazu beitragen, das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Institutionen zu stärken. Als mögliches Ziel nannte er die Einberufung eines weiteren Europaratsgipfels auf Ebene der Staats- und Regierungschefs im kommenden Jahr. Darüber hinaus lobte er die Fortschritte beim EU-Beitritt zur EMRK. Er sei zwar skeptisch, ob der Notwendigkeit der EPG, jedoch solle der Europarat eine aktive Rolle darin spielen, wenn die EPG existiere. Besondere Aufmerksamkeit widmete er der außergewöhnlich hohen Anzahl an Dringlichkeits- und Aktualitätsdebatten in der Sitzungswoche. Dies sei Ausdruck der politischen Herausforderungen in Europa und zeige, wie notwendig es sei, die Arbeitsweise der Versammlung agil und wirkungsvoll zu gestalten. Hunko plädierte dafür die Regeln zur Beteiligung junger Menschen in der PVER auszuweiten. Er verwies auf aus seiner Sicht vorhandene Unregelmäßigkeiten bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 in Deutschland. Aus seiner Sicht seien bessere Verfahren zur Überprüfung und Anfechtung von Wahlergebnissen notwendig. Er begrüßte die Initiative für ein neues Übereinkommen zum Schutz der Umwelt im Strafrecht angesichts des massiven Verlusts an Biodiversität. Seine Rede schloss Hunko mit einem eindringlichen Appell an die Versammlung, sich ungeachtet geopolitischer Zwänge klar und unabhängig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einzusetzen. Ansprache: „Jährlicher Tätigkeitsbericht 2024 des Menschenrechtskommissars des Europarates, Michael O’Flaherty“ Zu Beginn seiner Ausführungen wies der Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty auf die derzeitigen „sehr beunruhigenden Zeiten“ hin, in denen Politiker zunehmend die Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte infrage stellten. Wichtige Entscheidungen würden nicht mehr in multilateralen Foren getroffen. Die „Pandemie der Desinformation“ untergrabe demokratische Debatten. Er empfahl die Überprüfung neuer Gesetzesentwürfe in den nationalen Parlamenten auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK und der Charta der Grundrechte. Zudem schlug er vor, Parlamentsausschüsse stärker in die Behandlung von Menschenrechtsfragen einzubinden. Seine Arbeit im Jahr 2024 sei von vier Schwerpunkten geprägt gewesen. Zunächst die menschenrechtlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Dabei forderte er die Berücksichtigung der Prinzipien des Völkerrechts in Friedensbemühungen. Zweitens nannte er die Wahrung der Menschenrechte im Bereich der Migration. Er verwies auf verstärkte Grenzsicherungen, die Menschenrechtsfragen, wie das Asylrecht und das Verbot der Zurückweisung, aufwürfen. Der dritte Schwerpunkt liege auf der Lage der Gemeinschaft der Sinti und Roma. Viertens sprach er den Schutz von Menschenrechtsverteidigern an und warnte vor repressiven Maßnahmen in mehreren Ländern. In der Fragerunde thematisierten Abgeordnete unter anderem das Verschwinden von minderjährigen Migranten im Vereinigten Königreich, die schwierige Lage der Roma in Europa und die politische Verfolgung in Georgien und der Türkei. O’Flaherty betonte die Notwendigkeit besserer Kinderschutzsysteme und kündigte einen Bericht zur Stärkung von Frauen der Roma an. Zur Situation in Gaza äußerte er sich besorgt über die Taten von Hamas und Israel und rief zur Kontrolle von Rüstungsexporten auf. Schließlich versicherte er, sich für die Rechte von Minderheiten und die Menschenrechte der Zyprioten einzusetzen. Debatte: „Ausländische Einflussnahme: eine Gefahr für die demokratische Sicherheit in Europa“ Die Berichterstatterin Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie forderte zunächst schärfere rechtliche und technische Instrumente gegen staatlich gesteuerte Desinformationskampagnen. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) lobte den Bericht als wichtigen Schritt im Kampf gegen ausländische Einmischung, vor allem von Russland, und betonte die vielfältigen Methoden, mit denen Russland Einfluss nehme. Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) begrüßte die Anerkennung russischer Wahleinmischung in Polen. Er forderte zudem auch andere ausländische Einflussnahmen zu betrachten, etwa durch NGOs. Konstantin Kuhle (FDP) warnte vor der unterschätzten Gefahr hybrider Kriegsführung durch Russland und rief dazu auf, die Öffentlichkeit besser über diese Bedrohung aufzuklären. Er forderte mehr Transparenz bei der Abwehr von Wahlbeeinflussung und warnte davor, solche Maßnahmen politisch zu instrumentalisieren. Außerdem hob Kuhle hervor, dass demokratische Institutionen gestärkt werden müssen, um resilient gegen solche Angriffe zu sein. George Loucaides (Zypern, UEL) kritisierte den Bericht als einseitig und politisch motiviert, da er westliche Einmischungen ignoriere, und warnte davor, dass die Fokussierung auf Russland die Meinungsfreiheit gefährden könne. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) betonte die ernsthafte Bedrohung durch ausländische Einmischung, insbesondere durch wirtschaftliche und kulturelle Zwänge, und forderte eine gemeinsame und mutige Antwort aller Mitgliedsstaaten zum Schutz der Demokratie. Doris Bures (Österreich, SOC) unterstrich, dass eine starke, gerechte Gesellschaft mit freien Medien, unabhängiger Justiz und sozialer Gerechtigkeit die beste Verteidigung gegen ausländische Einmischung sei. Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) machte auf neue, unsichtbare Formen der Einmischung aufmerksam, die durch KI und hybride Kriegsführung verstärkt würden und die das Vertrauen in demokratische Wahlen gefährdeten. Belén Hoyo (Spanien, EPP/CD) forderte bessere Cybersicherheitsgesetze und Transparenz bei Wahlfinanzierungen. Aktualitätsdebatte: „Proteste und Kundgebungen auf dem Westbalkan und in Mitteleuropa“ Axel Schäfer (SPD) appellierte in seinem Redebeitrag an die europäische Öffentlichkeit und mahnte mehr Entschlossenheit bei der Stärkung europäischer Institutionen, bei ehrlichem Umgang innerhalb der Parteienfamilien und beim Einfluss auf nationale Regierungen, um Menschenrechte, Demonstrationsfreiheit und Minderheitenschutz sicherzustellen.an. Zugleich kritisierte er die Untätigkeit innerhalb der europäischen Parteifamilien und forderte einen offeneren Umgang mit Meinungsverschiedenheiten, auch innerhalb des eigenen politischen Lagers. Schäfer nahm dabei konkret Bezug auf Serbiens Präsident Aleksandar Vučić, der der christdemokratischen Parteienfamilie angehöre, und verglich die Situation mit früheren Debatten über Viktor Orbán. Er forderte, nationale Delegationen müssten auch ihre eigenen Regierungen in die Pflicht nehmen, um auf bilateraler Ebene Menschenrechte und Versammlungsfreiheit zu verteidigen – auch wenn dies politisch unbequem sei. Piero Fassino (Italien, SOC) unterstrich die Bedeutung der Proteste als klares Bekenntnis zur Demokratie. Die EU müsse jetzt handeln und die Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des Westbalkans konsequent und zügig vorantreiben, um das bestehende Momentum für eine Reform nicht zu gefährden. Bisera Kostadinovska-Stojchevska (Nordmazedonien, SOC) schilderte, wie junge Menschen unter maroden Bildungs- und Gesundheitssystemen leiden und ohne klare EU-Perspektive ins Exil gedrängt würden. Đorđe Stanković (Serbien, fraktionslos) betonte die bewundernswerte Entschlossenheit der Jugend, die sich monatelang unerschrocken bis nach Straßburg aufmache, um von Europa Gehör zu finden. Victoria Tiblom (Schweden, ECPA) warnte, dass nach dem Einsturz des Bahnüberdachs in Novi Sad mit 16 Toten ein Symbol für die fatalen Folgen jahrzehntelanger Untätigkeit und Korruption in Serbien entstanden sei. Sie forderte, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfe nicht den Opfern politischer Instrumentalisierung zum Opfer fallen. Saranda Bogujevci (Kosovo) schilderte die tödlichen Anschläge bewaffneter Gruppen aus Serbien im September auf Politiker im Kosovo und rief zu einem Ende der Straflosigkeit und zur Auslieferung der Täter an Kosovo auf. Aleksandar Mirković (Serbien, EPP/CD) hingegen verteidigte sein Land gegen Vorwürfe von „Schallkanonen“ und massiver Polizeigewalt und bezeichnete die Demonstrationen als von außen gesteuerte „Farbenrevolution“, die angeblich auf einen gewaltsamen Regimewechsel abzielen. Marijana Puljak (Kroatien, ALDE) entgegnete, sie bewundere den Mut der Studenten, die gegen Korruption und Wahlfälschung aufbegehren, und kritisierte den Besuch der EU-Kommissarin für Erweiterung Marta Kos. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) beklagte, das Stillschweigen vieler EU-Regierungen gegenüber autoritären Tendenzen und den Verletzungen der Versammlungs- und Pressefreiheit im Westbalkan. Vladimir Đorđević (Serbien, ECPA) schließlich rief Europa auf, die jungen Demonstranten klar und stark zu unterstützen, damit die Wahrheit und die Gerechtigkeit in Serbien nicht länger verschlossen blieben. Debatte: „Die Änderung verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung der Versammlung“ Berichterstatterin Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) erklärte, die Änderungen der Geschäftsordnung sollen es erleichtern, bisher unbesetzte Positionen auszufüllen. Sie betonte die Bedeutung der Jugendberichterstatter, um junge Menschen für Demokratie zu gewinnen, und hob die Öffnung gegenüber der Zivilgesellschaft sowie eine Anpassung der Geschlechterquoten zugunsten kleinerer Delegationen hervor. Sona Ghazaryan (Armenia, ALDE) bedankte sich im Namen ihrer Fraktion für die gründliche Arbeit an den Regeländerungen, begrüßte die Einbindung der Jugendberichterstatter und unterstrich die Wichtigkeit der Beteiligung junger Stimmen sowie die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft zur Förderung von Transparenz und demokratischer Verantwortung. Laura Castel (Spain, UEL) lobte den Bericht und betonte, dass Jugendberichterstatter keine bloßen Beobachter, sondern aktive Mitwirkende sind, deren Beiträge den Ausschüssen neue Perspektiven verleihen; sie forderte zudem eine breite Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, um die Qualität und Legitimität der Arbeit zu verbessern. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) gratulierte zum Bericht und wies darauf hin, dass die Versammlung ein lebendiger Organismus sei, der sich anpassen müsse; er unterstützte die Einbindung der Jugend und verwies auf die Bedeutung der Kontinuität der Arbeit seit dem Reykjavík-Gipfel. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) kritisierte die geringe öffentliche Aufmerksamkeit für die Sitzung und betonte, dass die Organisation sichtbarer und bürgernäher werden müsse, um Demokratie zu schützen; er forderte, die Arbeit stärker auf die Bürger in den Mitgliedstaaten zu konzentrieren. Heike Engelhardt (SPD) erklärte, sie halte die Reformen für dringend notwendig, um die demokratische Beteiligung der jungen Generation zu stärken. Sie wies darauf hin, dass Transparenz und klare Regeln für das Vertrauen der Bürger unerlässlich seien. Außerdem betonte sie, dass die Einbindung der Jugend in politische Prozesse die Zukunft der Demokratie sichere. Abschließend äußerte sie die Hoffnung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen breite Unterstützung im Parlament finden würden. Die Reformen seien ein wichtiger Schritt, um die politische Teilhabe zu fördern. Debatte: „Respekt für die Rechtsstaatlichkeit und der Kampf gegen Korruption innerhalb des Europarats“ Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) präsentierte seinen Berichtsentwurf im Auftrag des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten. Er warnte eindringlich vor der Zerstörung demokratischer Werte durch Korruption und verwies auf konkrete Fälle innerhalb der Parlamentarischen Versammlung, wie zum Beispiel auf die Aserbaidschanaffäre rund um die ehemaligen Abgeordneten Axel Fischer und Karin Strenz. Ziel des Berichts sei die Etablierung einer Anti-Korruptionskultur in der PVER durch fünf Hauptmaßnahmen: ein einheitliches öffentliches Interessenregister, Konsequenzen bei der Verweigerung der Offenlegung von Interessen, die systematische Überprüfung der Angaben, ein gestärktes Verfahren bei Verstößen sowie stärkere Überprüfung von wichtigen Ämtern. Der Geschäftsordnungsausschuss solle künftig „Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten“ heißen. Zudem soll ein Generalberichterstatter für ethische Standards und Korruptionsbekämpfung ernannt werden. Ryszard Petru (Polen, ALDE) begrüßte die Reformvorschläge und nannte die Einführung einer einheitlichen Interessenserklärung und klarer Sanktionen essenziell. Der Vertrauensverlust durch den Aserbaidschan-Skandal müsse durch konsequente Maßnahmen behoben werden. Andrej Hunko (Gruppe BSW) lobte Frank Schwabe für seine Aufklärungsarbeit. Er erinnerte an das Ausmaß der Skandale, in denen Abgeordnete Gelder in Hotelzimmern versteckten. Korruption sei eng mit wachsender Ungleichheit verknüpft, deren Bekämpfung ebenfalls Priorität haben müsse. Petra Bayr (Österreich, SOC) forderte einheitliche, kontinuierlich weiterentwickelte Standards für ethisches Verhalten und betonte, Gesetze allein seien nicht ausreichend. Es brauche eine Kultur der Transparenz und Verantwortung sowie ausreichende Ressourcen für die Kontrolle. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) bezeichnete Korruption als „besondere Krankheit“ und rief zur Selbstverpflichtung der Parlamentarier zu mehr Transparenz auf. Markus Wiechel (Schweden, ECPA) sprach von einem Paradigmenwechsel hin zu aktiver Überprüfung und einer moralischen Pflicht zur Bekämpfung von Korruption, die das Vertrauen in die europäische Idee zerstöre. Nicos Tornaritis (Zypern, EPP/CD) lobte den Bericht als Stärkung der Glaubwürdigkeit des Europarates und forderte, bestehende Instrumente wie den Ethikkodex zu ergänzen. István Hollik (Ungarn, ECPA) kritisierte den Bericht als unvollständig und forderte Aufklärung über die Finanzierung von NGOs durch EU-Mittel und USAID. Louise Morel (Frankreich, ALDE) warnte vor politischer Einflussnahme durch finanzielle Mittel und forderte mehr Transparenz. Ivan Račan (Kroatien, SOC) bezeichnete den Bericht als Meilenstein und hob die Bedeutung des kulturellen Wandels hin zu mehr Integrität hervor. Minna Reijonen (Finnland, ECPA) erinnerte daran, dass auch weniger korrupt geltende Länder, wie zum Beispiel Finnland, wachsam bleiben müssen. Saskia Kluit (Niederlande, SOC) mahnte, dass der Europarat selbst nicht frei von Integritätsproblemen sei und der Umgang mit Korruption weiterentwickelt werden müsse. Pedro Neves de Sousa (Portugal, EPP/CD) bezeichnete Korruption als Gift für liberale Demokratien und betonte die Wichtigkeit ethischer Standards. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) schilderte eigene Erfahrungen mit Korruption im Europarat und lobte die Rolle der Zivilgesellschaft, durch die die Korruption öffentlich gemacht wurde. Er forderte mehr Verantwortung von Abgeordneten und nationale Parlamente. Abschließend dankte Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) für die breite Zustimmung und appellierte, die neuen Regeln nicht als bürokratisches Übel, sondern als gelebte Anti-Korruptionskultur ernst zu nehmen. Er forderte, die Pflichten zur Offenlegung von Interessen konsequent in die nationalen Parlamente zurückzutragen und dort bei wiederholten Verstößen Sanktionen auszulösen. Zudem mahnte er die Rolle der Zivilgesellschaft als unverzichtbare Aufklärer nicht zu unterschätzen. Abschließend begrüßte Heike Engelhardt (SPD) als Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses die vorgeschlagene Umbenennung des Ausschusses sowie die Einrichtung eines Generalberichterstatters für ethische Standards und Korruptionsbekämpfung. Sie dankte dem Berichterstatter für seinen unermüdlichen Einsatz und seine Entschlossenheit, die wichtigen Themen zur Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Integritätsrahmen im Europarat und in der Parlamentarischen Versammlung ausreichend zu priorisieren. Keine Institution sei vor Korruption gefeit. Es läge jedoch an den Politikern mit robusten Integritäts- und Ethikstandards das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Institutionen zu bewahren. Dringlichkeitsdebatte: „Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und der Zustand von Demokratie und Menschenrechten in der Türkei“ Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) kritisierte die politisch motivierte Festnahme des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und forderte seine sofortige Freilassung. Er bezeichnete die Aberkennung von İmamoğlus Universitätsabschluss als Versuch diesen politisch zu blockieren. Er verurteilte auch die schwere Polizeigewalt bei den landesweiten Massenprotesten. Maria Syrengela (Griechenland, EPP/CD) zeigte Solidarität mit der türkischen Opposition, während Marco Scurria (Italien, ECPA) die Türkei aufforderte, sich zwischen autoritärer Ausrichtung und europäischen Werten zu entscheiden. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) sprach von einer Verletzung der elementaren Prinzipien der EMRK. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) hob die Missachtung der EGMR-Urteilen durch die Türkei hervor und forderte die Wiedereinsetzung des Abschlusses sowie die Freilassung von İmamoğlu. Die demokratische Entwicklung in der Türkei sei stark gefährdet. Die jüngsten Ereignisse untergrüben das Vertrauen in freie und faire Wahlen. Er begrüßte die deutlichen Stellungnahmen des Europarats und der EU. Die ergriffenen Maßnahmen seien ein wichtiges Zeichen der Solidarität. Schwabe rief zur unverzüglichen Freilassung aller Demonstrierenden auf. Azadeh Rojhan (Schweden, SOC) unterstrich, dass die Türkei immer wieder legitime Opposition kriminalisiere. Mehmet Akalin (Türkei, ALDE) argumentierte, dass die Repressionen eine direkte Folge des Präsidialsystems seien. Petra Bayr (Österreich, SOC) forderte die Einleitung des ergänzenden gemeinsamen Verfahrens. Georgios Stamatitis (Griechenland, EPP/CD) warnte vor der zunehmend problematischen Außenpolitik der Türkei. Seda Gören Bölük (Türkei, fraktionslos) wies auf die Unabhängigkeit der türkischen Justiz hin. Sofia Amloh (Schweden, SOC) kritisierte die Einschüchterung unabhängiger Journalistinnen und forderte deren Freilassung. Armağan Candan (Vertreter der türkischen zypriotischen Gemeinschaft) erinnerte an die republikanische Tradition der Türkei. Markus Wiechel (Schweden, ECPA) sah die Festnahme İmamoğlus als klar politisch motiviert an. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) verurteilte die Gewalt gegen friedliche Demonstranten. Aysu Bankoğlu (Türkei, SOC) kritisierte den Missbrauch der Justiz durch Präsident Erdoğan, während Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) die laufenden Ermittlungen als unabhängig verteidigte. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) forderte die Unterstützung der Forderungen nach Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Sie verurteilte die politische Gefangenschaft von Ekrem İmamoğlu und anderen oppositionellen Bürgermeistern als schweren Angriff auf die demokratischen Grundwerte der Türkei. Sie hob außerdem hervor, dass die hohe Zahl politischer Gefangener in der Türkei ein alarmierendes Signal für die zunehmende Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Zivilgesellschaft sei. Schließlich würdigte sie den Mut der Demonstrierenden, trotz Repressionen für Freiheit und Gerechtigkeit einzutreten, und betonte die Verantwortung des Europarats, sie nicht im Stich zu lassen. Dringlichkeitsdebatte: „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straffreiheit“ Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) stellte klar, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mehr denn je Gerechtigkeit und ungeteilte Solidarität erfordere und trat für ein Friedensmodell, das die territoriale Integrität der Ukraine schützt, ein. Edmunds Cepurītis (Lettland, SOC) warnte vor Putins Herausforderung der Menschenrechte und des Völkerrechts. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) sprach von einer nie dagewesenen Bedrohung durch Putins Regime. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) forderte die Vollmitgliedschaft der Ukraine in der EU und NATO sowie mehr militärische Unterstützung. James MacCleary (Vereinigtes Königreich, ALDE) forderte eine Aufrüstung der Ukraine und den Einsatz russischen Vermögens für den Wiederaufbau. Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) kritisierte die „Doppelmoral“ des Westens und plädierte für einen Friedenskurs. Sie warf der EU und NATO vor, internationale Rechtsverletzungen und Kriege als politische Werkzeuge zu normalisieren und dabei ihre eigene Mitverantwortung am Ukraine-Krieg verschleiere. Sie kritisierte zudem die westliche Unterstützung Israels im Konflikt mit den Palästinensern als Beleg für eine selektive Anwendung des Völkerrechts. Statt weiterer Eskalation forderte Dağdelen eine friedensorientierte Politik mit Entspannung und Abrüstung zum Wohl der europäischen Völker. Lise Christoffersen (Norwegen, SOC) lobte Norwegens finanzielle Unterstützung und plädierte für die Einrichtung eines Sondertribunals. Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD) unterstützte Sanktionen gegen Russland als Verpflichtung zur Gerechtigkeit. Rostyslav Tistyk (Ukraine, ECPA) forderte die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern. Véronique Durenne (Belgien, ALDE) bekräftigte die Notwendigkeit des Sondertribunals. Titus Corlățean (Rumänien, SOC) rief zur Erweiterung der Unterzeichnerstaaten des Erweiterten Teilübereinkommens auf. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) warnte vor einem Frieden durch Kapitulation. Nadejda Iordanova (Bulgarien, NR) betonte die Bedeutung des Sondertribunals und lobte Bulgariens Mitwirkung. Pavlo Bakunets (Ukraine, ECPA) forderte, Russland als Terrorstaat zu stoppen. Piero Fassino (Italien, SOC) warnte vor einem „Schandfrieden“. Natalia Davidovici (Moldau, EPP/CD) forderte die strafrechtliche Aufarbeitung der Kriegsverbrechen. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) schilderte die tägliche russische Terrorherrschaft und forderte die schnelle Umsetzung des Tribunals. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) verurteilte die Kriegsverbrechen Russlands als Angriff auf die Werte des Europarats. Claude Carignan (Kanada) erinnerte an Kanadas harte Haltung gegenüber Russland und warnte vor den Folgen ungesühnter Aggressionsverbrechens. Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) pries die ukrainische Zivilgesellschaft und forderte die Gründung des Sondertribunals bis Mai 2025. Dringlichkeitsdebatte: „Entwurf der Konvention des Europarats zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht“ Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) forderte, Ökozid und weitere Umweltverbrechen, wie illegale Fischerei, Entwaldung und Pilzschutz, ins internationale Strafrecht aufzunehmen und einen öffentlichen Prüfmechanismus für Nichtverfolgungsentscheidungen zu schaffen. George Loucaides (Zypern, UEL) ergänzte, die Konvention müsse auch in Kriegs- und Besatzungssituationen gelten und nannte die Zerstörung in Gaza als Beispiel für einen Ökozid. Agnes Sirkka Prammer (Österreich, SOC) erinnerte an die Katastrophe durch den Untergang des Öltankers Prestige im Jahr 2002 und forderte klare Tatbestände, erweiterte Unternehmenshaftung und eine unabhängige Kontrollinstanz. Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) warnte davor, überzogene Strafrechtsverschärfungen könnten unverzichtbare Tätigkeiten in Landwirtschaft und Forstwirtschaft blockieren, während Sir Edward Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) illegale Holz- und Fischereiimporte verbieten, aber keine Klimaziele kriminalisieren wolle. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) appellierte wegen der Kachowka-Staudamm-Katastrophe an eine rasche Ratifizierung, um auch Kriegsverbrecher haftbar zu machen, und Olena Khomenko (Ukraine, ECPA) beschrieb die apokalyptischen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit verseuchten Böden und 230 Millionen Tonnen freigesetztem CO₂. Petra Bayr (Österreich, SOC) schlug vor, „Ökozide“ sowie „Geschlechterapartheid“ als Kernstraftaten in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen, während Aurora Floridia (Italien, SOC) Umwelt- und Gesundheitsschutz verband und eine Präventionsoffensive forderte sowie zum Beitritt zum parlamentarischen Netzwerk für eine gesunde Umwelt aufrief. Johannes Schmuckenschlager (Österreich, EPP/CD) mahnte Transparenz bei NGO-Finanzierungen an, um Europas Energiesouveränität zu sichern, und Luz Martínez Seijo (Spanien, SOC) hob die Verflechtung von Umweltkriminalität mit Korruption und Menschenhandel hervor und verwies auf Spaniens Doñana- Renaturierungsprojekt als Vorbild für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit und effektiven Umweltschutz. Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) erinnerte an Tschernobyl und forderte einen umweltgerechten Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg für künftige Generationen. Dringlichkeitsdebatte: „Die Lage in Georgien und Folgemaßnahmen zur Resolution 2585 (2025) « Anfechtung des noch nicht ratifizierten Mandats der parlamentarischen Delegation Georgiens aus inhaltlichen Gründen »““ Edite Estrela (Portugal, SOC) äußerte ihre Enttäuschung über die Eskalation der Situation in Georgien und das Ausbleiben von Fortschritten seit Januar 2025, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen der Resolution 2585 (2025). Sie beklagte die anhaltende Gewalt, politische Verfolgung und Einschränkungen demokratischer Rechte. Sabina Ćudić (Bosnien-Herzegowina, ALDE) sprach von umfassenden demokratischen Rückschritten in Georgien und warnte vor den Auswirkungen des sogenannten „Agentengesetzes“, die die Zivilgesellschaft bedrohe. Auch Medienfreiheit und Pluralismus stünden massiv unter Druck. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) zeigte sich enttäuscht über den autoritären Kurs der georgischen Regierung und forderte eine Rückkehr zu Dialog, Rechtsstaatlichkeit und freien Wahlen. Er betonte, dass die Mitgliedschaft Georgiens im Europarat ein klares Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit voraussetze und warnte vor einer Orientierung am Vorbild Putins Russland. Er kritisierte außerdem die georgische Regierung scharf für die jüngsten Wahlrechtsänderungen, die Untergrabung der Wahlkommission sowie die Einstellung des Dialogs mit dem Europarat und forderte die Freilassung politischer Gefangener sowie die Abhaltung von Neuwahlen. Ingjerd Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) betonte die Bedeutung des Dialogs und forderte die georgische Regierung auf, wieder in den Dialog mit der PVER einzutreten. Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) warnte vor einem Bruch der Beziehungen und forderte die Freilassung politischer Gefangener sowie Neuwahlen als Lösung des Konflikts. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) kritisierte das repressive Vorgehen gegen Proteste, Medien und Opposition und sprach sich klar für die Unterstützung der demokratischen Bewegung in Georgien aus. Andrej Hunko (Gruppe BSW) warnte vor einer geopolitisch motivierten Haltung gegenüber Georgien und forderte eine differenzierte Sichtweise. Weitere Redner, darunter Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) und Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA), verurteilten die autoritären Maßnahmen der Regierung und forderten mehr Solidarität mit der georgischen Bevölkerung. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) verurteilte die Anti-LGBTI-Gesetzgebung als massiven Rückschritt für Georgien. Didier Marie (Frankreich, SOC) bezeichnete die derzeitige Situation als „georgischen Albtraum“ und betonte, dass unter diesen Bedingungen eine Rückkehr der georgischen Delegation nicht möglich sei. Berichterstatterin Edite Estrela schloss mit einem Appell an beide Seiten, den Dialog wiederaufzunehmen, um das Vertrauen zu stärken und Georgien seinen Platz in der Versammlung zurückzugeben. Andrej Hunko (BSW) äußerte Verständnis für die geopolitische Lage Georgiens und betonte, dass das Land sich nicht pro-russisch positioniere, sondern aus Furcht vor einer Zerstörung neutral bleiben wolle. Er kritisierte die Sanktionen gegen die georgische Delegation als falsch, da sie auf dieser geopolitischen Ausrichtung basieren, und warnte davor, die Vielfalt der politischen Entscheidungen zu missachten. Zudem bemängelte er das Fehlen Georgiens in der Versammlung und sah darin einen Fehler, da gerade der Dialog in diesem internationalen Format notwendig sei. Abschließend appellierte er an mehr Verantwortungsethik innerhalb der Versammlung, um die Konsequenzen des eigenen Handelns besser zu bedenken. Aktualitätsdebatte: „Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung des Waffenstillstands“ Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) eröffnete die Debatte mit einem Appell zur Wiederherstellung des humanitären Zugangs nach Gaza und wies auf das Leid der Zivilbevölkerung, insbesondere der Frauen und Kindern, hin. Joseph O'Reilly (Irland, EPP/CD) kritisierte die israelische Reaktion als „völlig unverhältnismäßig“ und forderte einen sofortigen Waffenstillstand und Hilfslieferungen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) machte die Hamas für die Tragödie verantwortlich und kritisierte die Demokratiefeindlichkeit in Gaza. Baroness Sal Brinton (Vereinigtes Königreich, ALDE) verurteilte sowohl den Hamas-Angriff als auch die humanitäre Krise durch Israels Blockade. Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) warf dem Westen vor, Israels Vorgehen durch Waffenlieferungen zu unterstützen, und forderte einen sofortigen Waffenstillstand. Saskia Kluit (Niederlande, SOC) betonte die Verschärfung der humanitären Lage und forderte uneingeschränkten Zugang für Hilfsgüter. Zeynep Yıldız (Türkei, fraktionslos) sprach von einem „Genozid“ in Gaza und forderte ein Ende der Blockade von Hilfsgütern? sowie einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel. Boaz Bismuth (Israel) wies die Vorwürfe gegen Israel zurück und machte die Hamas für die humanitäre Katastrophe verantwortlich. Bernard Sabella (Palästina) beschrieb die Situation als „höllisch“ und forderte einen Waffenstillstand und die Anerkennung eines palästinensischen Staates. Michael Farrugia (Malta, SOC) forderte Frieden durch eine Zwei-Staaten-Lösung und eine sofortige Waffenruhe. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) kritisierte die Versammlung für ihre Doppelmoral und forderte mehr Solidarität mit Israel. Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC) sprach sich für die Zwei-Staaten-Lösung aus und kritisierte die israelische Politik der Zerstörung und Vertreibung. Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) kritisierte die Unterstützung des Westens, insbesondere der USA und Deutschlands, für den „Krieg Israels gegen die Palästinenser“ scharf. Sie betonte, ohne Waffenlieferungen aus den USA und Deutschland sowie die Vorteile durch die EU wären die Kriegsverbrechen der Regierung Netanjahu nicht möglich. Sie warf den europäischen Regierungen vor, mit ihrer vasallenhaften Unterstützung für die USA zu Komplizen eines Völkermords zu werden, und forderte ein sofortiges Waffenembargo sowie einen Waffenstillstand. Zudem kritisierte sie die Doppelmoral, dass deutsche Politiker Ungarn wegen des Rückzugs aus dem Internationalen Strafgerichtshof verurteilten, während sie selbst den Haftbefehl gegen Netanjahu nicht durchsetzen wollten. Debatte: „Verbindungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Politischen Gemeinschaft“ Norbert Kleinwächter (AfD) wies darauf hin, dass Emmanuel Macron die EPG vorgeschlagen habe, um die EU weiter zu integrieren, was jedoch gescheitert sei, da viele Mitgliedsstaaten Überregulierung und Überbesteuerung ablehnten. Die EPG verfolge ähnliche Ziele wie die ursprüngliche Europäische Gemeinschaft von Robert Schuman, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Diplomatie, Sicherheit und Schutz vor Bedrohungen wie Russland, während die EU sich von diesen Werten entfernt habe. Kleinwächter stellte die Frage, ob weitere teure Gipfeltreffen sinnvoll seien, verwies aber darauf, dass Staats- und Regierungschefs zunehmend die Treffen des Europarats meiden, sich jedoch für Fotos der EPG versammelten. Er dankte dem Berichterstatter für dessen Arbeit zur Rolle des Europarats und betonte, dass dieser sich auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit konzentrieren müsse. Abschließend mahnte er, dass EU-Beitrittsländer nur dann demokratische Werte achten würden, wenn die bestehenden Mitglieder diese selbst vorleben. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) sagte, die EPC sei überflüssig, weil bestehende Institutionen wie OSZE und Europarat bereits alle wichtigen Themen abdecken könnten. Gerardo Giovagnioli (San Marino, SOC) erklärte, die EPC biete eine gute Plattform für Zusammenarbeit auch mit Nicht-EU-Staaten, dürfe aber keine Doppelstruktur zum Europarat schaffen. Yulia Yasko (Ukraine, EVP/CD) betonte, die EPC stärke Europas institutionelle Zusammenarbeit, müsse aber mit bestehenden Gremien wie dem Europarat eng kooperieren. Maria Coma (Andorra, ALDE) erklärte, die EPC erfülle eine wichtige Rolle als informelles Forum in einem geopolitisch komplexen Umfeld und ergänze den Europarat. Aram Gevorgyan (Armenien, ECPA) sagte, die EPC biete die Chance für solidarischen Dialog jenseits des EU-Status in einer fragmentierten Welt. Carlos Sánchez García (Spanien, ECPA) äußerte Zweifel an der Europäischen Dimension der EPC und vermutete, dass Macron vor allem sein eigenes Gewicht stärken wolle. Debatte „Die Stärkung der Beziehungen zwischen dem Europarat und Lateinamerika“ Berichterstatter Antonio Gutiérrez Limones (Spanien, SOC) erklärte, die Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika seien aufgrund gemeinsamer Werte, historischer Verbindungen und angesichts globaler Herausforderungen besonders bedeutend und sollten durch institutionelle Kooperation, parlamentarischen Dialog und Einbindung Lateinamerikas in die Arbeit des Europarats gestärkt werden. Laura Castel (Spanien, UEL) begrüßte die Initiative des Berichterstatters, betonte die Bedeutung vertiefter Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika angesichts weltweiter Bedrohungen für die Demokratie und sprach sich insbesondere für eine stärkere Einbindung Mexikos und Brasiliens in die parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Europarat aus. Luz Martinez Seijo (Spanien, SOC) betonte die historische und wertebasierte Verbindung zwischen Europa und Lateinamerika, unterstützte den Bericht des Berichterstatters ausdrücklich und sprach sich für eine stärkere multilaterale Zusammenarbeit aus, um den aktuellen globalen Krisen gemeinsam zu begegnen und die Standards des Europarats zu fördern. Heike Engelhardt (SPD betonte, wie wichtig die Stärkung der Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika sei, da beide Regionen gemeinsame Werte, wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, teilten. Sie hob hervor, dass eine enge Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Drogenpolitik notwendig sei, wobei der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Vordergrund stehen müsse. Engelhardt erinnerte daran, dass es bereits Kooperationen mit lateinamerikanischen Organisationen und dem Europarat gebe. Mexiko leiste wertvolle Beiträge in der Versammlung. Sie unterstrich die Notwendigkeit, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen, insbesondere vor zunehmender Gewalt gegen Frauen, und verwies auf ein kürzlich in Kolumbien verabschiedetes Gesetz zum Schutz von Politikerinnen, das zu mehr Geschlechterparität beitrage. Abschließend sprach sie sich dafür aus, von den Erfahrungen lateinamerikanischer Länder zu lernen und die Zusammenarbeit weiter zu stärken, um auch europäische Gesellschaften gerechter zu gestalten. Freie Debatte Nach sieben Jahren verabschiedete sich Norbert Kleinwächter (AfD) mit kritischen Worten über den Zustand der PVER. Er beklagte einen zunehmenden Abbau demokratischer Prinzipien, Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Dabei warf er dem Europarat vor, diese Entwicklungen nicht überall konsequent kritisiert zu haben – besonders in Bezug auf Grundrechtseinschränkungen während der Covid-19-Pandemie. Zum Abschluss rief er dazu auf, über politische Differenzen hinweg wieder stärker für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit einzutreten. Andrej Hunko (Gruppe BSW) nutzte seine Rede, um auf aus seiner Sicht vorhandene Probleme bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 hinzuweisen. Neben dem neuen Wahlrecht, das zum Verlust von Mandaten geführt habe, hätten Briefwahlmöglichkeiten für Deutsche im Ausland gefehlt. Er kritisierte, dass es keine Möglichkeit zur Nachzählung in Deutschland gebe, obwohl das Ergebnis der Gruppe BSW sehr knapp gewesen sei. Er bat um Unterstützung für eine von ihm eingereichte schriftliche Erklärung. Berlin, den 15. Juli 2025 Frank Schwabe Delegationsleiter 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder1 Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen. Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (Committee on Political Affairs and Democracy) 1. Armin Laschet 2. Dr. Volker Ullrich 3. Max Lucks 4. Michael Georg Link – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Axel Schäfer 2. Fabian Funke 3. Nicole Höchst 4. Sevim Dağdelen Ausschuss für Recht und Menschenrechte (Committee on Legal Affairs and Human Rights) 1. Josip Juratovic 2. Knut Abraham 3. Boris Mijatović 4. Norbert Kleinwächter – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Christian Petry 2. Dr. Johann David Wadephul 3. Konstantin Kuhle 4. Dr. Malte Kaufmann Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development) 1. Christian Petry 2. Heike Engelhardt 3. Prof. Dr. Harald Weyel 4. Andrej Hunko 1. Martina Stamm-Fibich 2. Dr. Franziska Kersten 3. Katrin Staffler 4. Catarina dos Santos-Wintz Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (Committee on Migration, Refugees and Displaced Persons) 1. Fabian Funke 2. Catarina dos Santos-Wintz 3. Julian Pahlke 4. Konstantin Kuhle 1. Dr. Katja Leikert 2. Filiz Polat 3. Dr. Christoph Hoffmann 4. Dr. Malte Kaufmann Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (Committee on Culture, Science, Education and Media) 1. Axel Schäfer 2. Michael Hennrich 3. Gyde Jensen 4. Nicole Höchst 1. Dr. Franziska Kersten 2. Julia Klöckner 3. Jürgen Hardt 4. Tabea Rößner Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Committee on Equality and Non- Discrimination) 1. Gabriela Heinrich 2. Derya Türk-Nachbaur 3. Katrin Staffler 4. Filiz Polat 1. Heike Engelhardt 2. Merle Spellerberg 3. Max Lucks 4. Gyde Jensen 1 Stand: 2. Sitzungswoche 2025. Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangen Verpflichtungen (Monitoringausschuss) Committee on the Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe (Monitoring Committee) – Axel Schäfer – Nicole Höchst Frank Schwabe (ex officio) Andrej Hunko (ex officio) SOC EC/DA SOC UEL Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunität (Committee on Rules of Ethics and Immunities) – Heike Engelhardt – Max Lucks Frank Schwabe (ex officio) Andrej Hunko (ex officio) SOC SOC SOC UEL Ausschuss für die Wahl der Richter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Committee on the election of judges to the European Court of Human Rights) – Dr. Volker Ullrich – Frank Schwabe (stellvertretendes Mitglied für die Fraktion) EPP/CD SOC 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder2 Abg. Heike Engelhardt (SPD) „Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“ Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (ernannt am 20.06.2023) Abg. Axel Schäfer (SPD) „Die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“ Monitoringausschuss (ernannt am: 14.12.2022) 2 Stand: 2. Sitzungswoche 2025. 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 305 (2025) Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts 20 Empfehlung 2292 (2025) Entschließung 2593 (2025) Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa 23 24 Empfehlung 2293 (2025) Entschließung 2596 (2025) Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat 28 29 Empfehlung 2294 (2025) Entschließung 2598 (2025) Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden 36 37 Empfehlung 2295 (2025) Entschließung 2599 (2025) Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 42 43 Empfehlung 2296 (2025) Entschließung 2603 (2025) Die Stärkung der Beziehung zwischen dem Europarat und Lateinamerika 46 47 Entschließung 2594 (2025) Die Änderung verschiedener Bestimmungen in der Geschäftsordnung der Versammlung 50 Entschließung 2595 (2025) Die Kollektivausweisungen von Ausländern beenden 52 Entschließung 2597 (2025) Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und die Lage von Demokratie und Menschenrecht in der Türkei 57 Entschließung 2600 (2025) Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von Entschließung 2585 (2025) „Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen“ 60 Entschließung 2601 (2025) Rechtliche Aspekte des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention 63 Entschließung 2602 (2025) Die wechselseitigen Verbindungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Politischen Gemeinschaft 66 Stellungnahme 305 (2025)3 Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts Parlamentarische Versammlung 1. Der Schutz der Umwelt vor Schäden aufgrund menschlicher Aktivitäten ist zu einem der wichtigsten Anliegen der internationalen Gemeinschaft geworden, ausgehend von dem Verständnis, dass die Gesundheit des Planeten und das Wohlergehen der Menschen eng miteinander verbunden sind. Die europäischen Nationen haben sich dem weltweiten Handeln angeschlossen, indem sie die Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, das Pariser Abkommen über Klimaänderungen und den Europäischen Grünen Deal unterstützen. Durch die Erklärung von Reykjavík aus dem Jahr 2023 erkannten die Mitgliedstaaten des Europarates die Dringlichkeit des Handelns angesichts der dreifachen Krise des Planeten an, indem sie sich verpflichteten, „an den menschenrechtlichen Aspekten der Umwelt […] gemäß Resolution 76/300 der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ zu arbeiten“. 2. Gemeinsam mit dem Entwurf einer Umweltstrategie des Europarates und einem damit verbundenen Aktionsplan wird der neue Entwurf eines Übereinkommens über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts („der Übereinkommensentwurf“) Teil des Umweltpakets sein, das dem Ministerkomitee am 14. Mai 2025 zur Verabschiedung vorgelegt wird. 3. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Abschluss der Arbeiten an diesem neuen Übereinkommensentwurf, der das Übereinkommen von 1998 über dasselbe Thema (SEV Nr. 172) ersetzen und ablösen wird, durch den Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen. Nach seiner Verabschiedung und Umsetzung wird das neue Übereinkommen das erste internationale rechtsverbindliche Instrument sein, das Umweltkriminalität bekämpft und eine Reihe von Straftaten abdeckt, darunter eine besonders schwere Straftat, die ein Verhalten umfasst, das von vielen als Ökozid bezeichnet wird. Der Übereinkommensentwurf baut auf den internationalen Verträgen und rechtlichen Normen im Zusammenhang mit Umweltschutz, Menschenrechten und grenzüberschreitender Kriminalität auf, darunter eine Reihe von Rechtsinstrumenten des Europarates. 4. Die Versammlung erinnert daran, dass sie in ihrer Empfehlung 2213 (2021) „Die Behandlung von Fragen der strafrechtlichen und zivilen Haftung im Kontext des Klimawandels“ das Ministerkomitee bat, „eine Studie über den Begriff des "Ökozids" sowie dessen Einführung in das nationale Recht und dessen mögliche weltweite Anerkennung durchzuführen“ und ein neues Rechtsinstrument zu entwerfen, das das Übereinkommen Nr. 172 ersetzen soll, das bislang nicht umgesetzt wurde. Die Versammlung erneuerte diesen Aufruf mithilfe ihrer Empfehlung 2246 (2023) „Die ökologischen Folgen von bewaffneten Konflikten“, indem sie forderte, dass das neue Übereinkommen auch im Kontext von bewaffneten Konflikten, Kriegen oder Besetzung gelten und Ökozid abdecken sollte. Außerdem betonte Empfehlung 2272 (2024) „Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess“ die Notwendigkeit, einen wirksamen Überwachungsmechanismus für das neue Übereinkommen einzurichten. 5. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Übereinkommensentwurf darauf abzielt, Umweltkriminalität wirksam zu verhindern und zu bekämpfen, die nationale und internationale Zusammenarbeit zu fördern und rechtliche Mindeststandards für die Staaten im Hinblick auf Umweltkriminalität festzulegen. Sie begrüßt die Tatsache, dass der Schwerpunkt des Übereinkommensentwurfs auf Prävention liegt, indem er eine Vielzahl strafbarer Handlungen, Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen abdeckt. 6. Die Versammlung begrüßt die Aufnahme von Bestimmungen in den Übereinkommensentwurf, die festlegen, dass das Übereinkommen „in Zeiten des Friedens und in Situationen bewaffneter Konflikte, Kriege oder Besetzung“ gelten soll, und die Definitionen der Begriffe „rechtswidrig“, „Wasser“, Ökosystem“ und „Abfall“ beinhalten, wobei die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und praktische Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Strafrechts im Hinblick auf Umweltfragen berücksichtigt wurden. Eine Definition des Begriffs 3 Versammlungsdebatte vom 10. April 2025 (16. Sitzung) (siehe Dok. 16150, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Julija Ovchynnykova). Von der Versammlung am 10. April 2025 (16. Sitzung) verabschiedeter Text. „Ökozid“, beispielsweise die von der Unabhängigen Expertengruppe für die rechtliche Definition von Ökozid vorgeschlagene Definition, könnte dem Erläuternden Bericht des Übereinkommens hinzugefügt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Angleichung ihres Verständnisses dieses rechtlichen Begriffs anzuleiten und dessen Aufnahme in das nationale Recht zu erleichtern. In demselben Sinn sollte dem Erläuternden Bericht eine vorläufige Definition der in Artikel 31 verwendeten Begriffe „irreversibel“, „großflächig“, „substanziell“ und „erheblich“ hinzugefügt werden, wie ursprünglich während des Verhandlungsprozesses vorgeschlagen. Die Versammlung stellt fest, dass in der französischen Fassung von Artikel 31 des Übereinkommensentwurfs die französische Entsprechung des Satzteils „oder dauerhafte, großflächige und erhebliche Schäden verursacht“ fehlt und hinzugefügt werden sollte. 7. Die Versammlung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich viele Akteure weltweit für die Anerkennung von Ökozid oder großflächigen, dauerhaften und erheblichen Umweltschäden als fünfte internationale Straftat einsetzen, damit sie vom Internationalen Strafgerichtshof strafrechtlich verfolgt werden kann. Die neue Richtlinie 2024/1203 der Europäischen Union vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt führt Umweltstraftaten auf, darunter solche, bei denen es sich um eine ‚qualifizierte Straftat‘ handeln kann, wenn sie international verübt werden und Zerstörung oder großflächige und erhebliche Schäden mit dauerhaften Folgen für die Umwelt auslösen, was einer ‚besonders schweren Straftat‘ wie im Übereinkommensentwurf definiert ähnelt. 8. Die Versammlung ist der Ansicht, dass es gute Gründe dafür gibt, die ehrgeizigen Zielsetzungen dieses Rechtsinstruments des Europarates weiter heraufzuschrauben. Der derzeitige Übereinkommensentwurf lässt bei den von ihm abgedeckten Straftaten illegale Abholzung und rechtswidrige Fischerei aus. In Anbetracht des Internationalen Aktionsplans der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) aus dem Jahr 2011 zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unreglementierten Fischerei und unter gebührender Berücksichtigung der Verordnung der Europäischen Union 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei sollte daher in Abschnitt 5, Natürliche Ressourcen, ein Artikel des Übereinkommensentwurfs über illegale Fischerei wieder eingefügt werden. 9. Die Versammlung stellt fest, dass Kapitel VIII des Übereinkommensentwurfs einen Überwachungsmechanismus einsetzt, dessen Anwendungsbereich während der Verhandlungen trotz Unterstützung der Vertreter der Versammlung für einen stärkeren Mechanismus verringert wurde. Nach der Prüfung zweier Optionen nach dem Vorbild des Übereinkommens des Europarates über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210, "Istanbul-Konvention") (stärkere Option) und des Übereinkommens des Europarates über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr.201, "Lanzarote-Konvention") (schwächere Option) entschied man sich für die schwächere Option. Der derzeit vorgeschlagene Überwachungsmechanismus stattet den Ausschuss der Vertragsparteien mit Modalitäten für die Funktionsweise aus, die von seiner eigenen internen Regelung festgelegt werden. 10. Die Versammlung stellt mit Besorgnis fest, dass die Verfasser im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens unter Artikel 51.2. (zu den „Auswirkungen dieses Übereinkommens“) eine Bestimmung akzeptiert haben, die es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, „unbeschadet der umfassenden Anwendung dieses Übereinkommens in ihren Beziehungen zu anderen Parteien“ untereinander Bestimmungen der Europäischen Union anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des vorliegenden Übereinkommens fallen. Wenngleich diese Bestimmung die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Union erleichtern könnte, sendet der Wortlaut dieser Klausel ein Signal an andere Parteien in Bezug auf den Ausnahmestatus der Gruppe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Außerdem enthält Artikel 56, in dem es um Vorbehalte geht, Bestimmungen für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Begrenzung des Umfangs des Begriffs „rechtswidrig“ in Artikel 3.a des Übereinkommens sowie des Umfangs der Begriffe „nationales Recht“ (das in der französischen Fassung in den Singular gesetzt werden sollte), „nationale Bestimmungen“, „geschützt“ sowie „Voraussetzung“, die zum Zweck der Definition von Straftaten nach Artikel 13, 14, 19 bis 22 sowie 26 bis 30 des vorliegenden Übereinkommens verwendet werden. 11. Mit dem Ziel, die Ausgewogenheit der Bestimmungen zu stärken, den Übereinkommensentwurf weiter zu fassen und eine effektivere strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten zu ermöglichen, schlägt die Versammlung folgende Änderungen am Übereinkommensentwurf vor: 11.1. in dem Satz der Präambel, der sich auf die Entschließungen und Empfehlungen der Versammlung bezieht, sollte zwischen „die zur Anerkennung“ und „aufrufen“ „und rechtlichen Kodifizierung“ hinzugefügt werden; 11.2. in der englischen Fassung des Übereinkommensentwurfs sollte in dem Satz der Präambel, der sich auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen bezieht, nach der Abkürzung „A/RES/76/185 vom“ „11. Januar 2022” durch „16. Dezember 2021“ ersetzt werden; 11.3. in Artikel 16 sollte in Anbetracht der besonderen Toxizität und der kumulativen Wirkung selbst kleiner Mengen von Quecksilber oder Quecksilber enthaltenden Produkten das Wort „oder“ vor dem Wort „Ausfuhr“ durch ein Komma ersetzt werden, und es sollten nach dem Wort „Ausfuhr“ die Worte „oder die Freisetzung“ ergänzt werden; 11.4. in Artikel 16 sollte in Anbetracht der besonderen Toxizität und der kumulativen Wirkung selbst kleiner Mengen von Quecksilber oder Quecksilber enthaltenden Produkten das Wort „oder“ vor dem Wort „Ausfuhr“ durch ein Komma ersetzt werden, und es sollten nach dem Wort „Ausfuhr“ die Worte „oder die Freisetzung“ ergänzt werden; 11.5. in Artikel 25 sollte „rechtswidrige Gewinnung von Holz und“ vor „das Inverkehrbringen von rechtswidrig gewonnenem Holz“ gesetzt werden und der Titel dieses Artikels umformuliert werden, sodass er „Straftaten im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Gewinnung von Holz und damit verbundener Handel“ lautet; 11.6. nach Artikel 24 sollte der folgende neue Artikel hinzugefügt werden: „Rechtswidrige (illegale, nicht gemeldete und unregulierte) Fischerei 1. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich Fischereitätigkeiten von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in maritimen Gewässern unter der Gerichtsbarkeit eines Staates unternommen werden, ohne die Erlaubnis dieses Staates oder unter Verstoß gegen dessen Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder die von den zuständigen Behörden getroffenen Entscheidungen, einschließlich des Fangens, Inverkehrbringens, der Verarbeitung oder der Ein- oder Ausfuhr der Produkte derartiger Tätigkeiten, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Durchführung eine zu vernachlässigende Menge betrifft. 2. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich Fischereitätigkeiten von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in maritimen Gewässern unter der Gerichtsbarkeit eines Staates unternommen werden, die diesem Staat nicht gemeldet wurden oder der zuständigen nationalen Behörde falsch gemeldet wurden, unter Verstoß gegen die nationalen Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder die von den zuständigen Behörden dieses Staates getroffenen Entscheidungen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Durchführung eine zu vernachlässigende Menge betrifft. 3. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich Fischfang unter Einsatz von Fangtechniken oder anderen Instrumenten betrieben wird, die in Bezug auf Wildtiere zerstörerisch oder nicht selektiv sind oder die eine massive Vernichtung von Meerestieren und -pflanzen sowie deren Umwelt verursachen oder mit großer Wahrscheinlichkeit verursachen.“ 11.7. in den Artikeln 27 und 28 sollte wie auch im Titel dieser Artikel „geschützte wildlebende Tiere oder Pflanzen“ durch „geschützte wildlebende Tiere, Pflanzen oder Pilze“ ersetzt werden in Anbetracht dessen, dass Pilze weder Pflanzen noch Tiere, sondern eine eigenständige Kategorie sind; 11.8. in der französischen Fassung von Artikel 31 sollte nach den Worten „des dommages irréversibles, étendus et substantiels,” die Übersetzung „oder dauerhafte, großflächige und erhebliche Schäden verursacht“ ergänzt werden, die im Französischen fehlt und wie folgt lauten sollte: „ou cause des dommages de longue durée, étendus et substantiels,”; 11.9. in Artikel 39 über das Recht auf Teilnahme an Verfahren sollten hinter „im Einklang mit dem vorliegenden Übereinkommen“ die Worte „sowie das Recht auf Beantragung der Einleitung einer gerichtlichen Prüfung einer Entscheidung, keine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten“ ergänzt werden; 11.10. Artikel 56.3.b sollte gestrichen werden, wodurch der Umfang der Vorbehalte eingeschränkt wird; 11.11. sofern dem vorstehenden Vorschlag nicht zugestimmt wird, sollte in Artikel 56.3.b der französischen Fassung „droits internes“ in „droit interne“ wie im übrigen Übereinkommensentwurf geändert werden. 12. Schließlich ersucht die Versammlung das Ministerkomitee, angemessene Mittel zuzuweisen, um die Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens nach seiner Veröffentlichung zu fördern, damit sein baldmöglichstes Inkrafttreten gewährleistet ist. Empfehlung 2292 (2025)4 Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa Parlamentarische Versammlung 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2593 (2025) „Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa“ und unterstreicht, dass die vorsätzliche, verdeckte und manipulative Einflussnahme durch ausländische Mächte oder ihre Stellvertreter eine anhaltende Bedrohung der Grundprinzipien der demokratischen Sicherheit darstellt, auf die sich die Mitgliedstaaten des Europarates gemeinsam berufen. 2. Eine solche Einflussnahme zielt darauf ab, Wahlen zu untergraben, das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Institutionen und die nationale Einheit auszuhöhlen und die politische Entscheidungsfindung zu verfälschen. Das eklatanteste Beispiel für diese Bedrohung ist die massive Zunahme der feindlichen Einflussnahme aus der Russischen Föderation nach Beginn ihres umfassenden Angriffskriegs gegen die Ukraine, den die Versammlung entschieden verurteilt. 3. Die Versammlung betont, dass eine koordinierte und umfassende Reaktion erforderlich ist, um der Bedrohung durch ausländische Einflussnahme wirksam entgegenzuwirken, und plädiert für eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (O- SZE) und anderen internationalen Organisationen. 4. Darüber hinaus unterstreicht die Versammlung, dass freie und faire Wahlen die Eckpfeiler demokratischer Gesellschaften sind. Unabhängige und transparente Wahlen sind sowohl für das Vertrauen der Bürger in öffentliche Institutionen als auch für einen fairen Wettbewerb im Vorfeld der Wahlen notwendig. Die Versammlung bringt ihre ernste Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass ausländische Einflussnahme durch die Manipulation von Informationen und Wählermeinungen die Freiheit der Wähler, sich eine Meinung zu bilden, und die Chancengleichheit von Kandidaten und Parteien weiterhin gefährdet. 5. Die Versammlung erinnert an die Demokratie-Grundsätze von Reykjavik und würdigt die laufenden Bemühungen des Ministerkomitees, die demokratische Resilienz zu stärken und Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegenzuwirken, wozu auch seine Anstrengungen zur Bekämpfung von Falsch- und Desinformation, zur Verhinderung algorithmischer Manipulation und zur Stärkung der Integrität von Wahlen zählt. Sie begrüßt die Initiative des Generalsekretärs, einen neuen Demokratiepakt zu entwickeln, um Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegenzuwirken, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und demokratische Modelle an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. 6. Angesichts der zunehmenden Raffinesse der vielgestaltigen ausländischen Einmischungstaktiken im digitalen Bereich begrüßt die Versammlung das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“) als ein 4 Versammlungsdebatte am 8. April 2025 (12. und 13. Sitzung) (siehe Dok. 16131, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-Lukaševica). Von der Versammlung am 8. April 2025 (13. Sitzung) verabschiedeter Text. unverzichtbares Instrument zur Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Schutzvorkehrungen gegen durch künstliche Intelligenz gesteuerte Manipulation und Desinformation. 7. Angesichts der Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung der demokratischen Sicherheit spielt, bittet die Versammlung das Ministerkomitee, 7.1. Instrumente zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme zu entwickeln und auszubauen, die einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz fördern, die Resilienz verbessern, das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und die Integrität der Institutionen schützen; 7.2. zu prüfen, inwieweit sich eine umfassende, nicht bindende Arbeitsdefinition von ausländischer Einflussnahme ausarbeiten ließe, um die Koordination und politische Abstimmung auf europäischer Ebene zu verbessern und für mehr Klarheit in Bezug auf legitime Formen der Einflussnahme zu sorgen. Entschließung 2593 (2025)5 Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa Parlamentarische Versammlung 1. Die vorsätzliche, verdeckte und manipulative Einflussnahme durch ausländische Mächte, ihre Stellvertreter oder private Akteure gefährdet die Sicherheit, die demokratischen Werte und das Regierungshandeln in ganz Europa. Diese ausländische Einflussnahme zielt darauf ab, die Souveränität zu untergraben, politische Systeme zu destabilisieren, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu schwächen und demokratische Prozesse ins Wanken zu bringen. Solche gezielt gesteuerten Maßnahmen, deren Umfang und Frequenz weiter zunehmen, richten sich gegen die Grundfesten der europäischen Gesellschaften, wobei versucht wird, demokratische Prinzipien als systemische Schwachstellen auszunutzen. 2. Die Parlamentarische Versammlung betrachtet ausländische Einflussnahme in ihren vielfältigen Formen als eine erhebliche und anhaltende Bedrohung für die demokratische Sicherheit. Sie verurteilt die vorsätzlichen und systematischen Versuche ausländischer Akteure, Wahlen und demokratische Prozesse und Institutionen zu untergraben. 3. Die Versammlung stellt fest, dass die feindliche Einflussnahme aus der Russischen Föderation seit Beginn ihres umfassenden Angriffskriegs gegen die Ukraine massiv zugenommen hat. Deutlich wurde dies durch die umfangreichen Bemühungen, bei den Präsidentschaftswahlen und dem Verfassungsreferendum in der Republik Moldau am 20. Oktober 2024 Desinformation zu verbreiten, verdeckt politische Kampagnen zu finanzieren und Stimmen zu kaufen. Darüber hinaus zeigt die Störung der rumänischen Präsidentschaftswahlen vom 24. November 2024 durch Manipulation digitaler Technologie und künstlicher Intelligenz aus dem Ausland, wie dringend notwendig es ist, demokratische Prozesse gegen feindliche Bedrohungen und koordinierte Täuschungsmanöver im Internet zu stärken. 4. Dieses Vorgehen ist Teil eines breiter angelegten Musters, wozu auch die in den letzten zehn Jahren unternommenen Versuche der Russischen Föderation gehören, sich in Wahlen und Referenden auf dem gesamten Kontinent einzumischen. Belege für verdeckte Einflussnahme gibt es beim Brexit-Referendum 2016 im Vereinigten Königreich, bei den Präsidentschaftswahlen 2016 in den Vereinigten Staaten, beim Staatsstreich der katalanischen Regionalregierung gegen die spanische Verfassungsordnung 2017, bei den französischen Präsidentschaftswahlen 2017, den rumänischen und moldauischen Präsidentschaftswahlen 2024 und in der deutschen Politik. 5. Social Media sind für autoritäre Regime ein Schlüsselinstrument für die Verbreitung von falschen und irreführenden Informationen als Teil der staatlichen Politik. An solchen Aktivitäten beteiligen sich so genannte „Journalisten“, „Blogger“ und „Influencer“, die verdeckte Propaganda verbreiten und von der russischen Regierung finanziert werden. Sie stellen sich als „unabhängige Journalisten“ dar, haben eine große Reichweite und unterstützen systematisch russische Propaganda, um die Gesellschaft in Europa zu spalten und 5 Versammlungsdebatte am 8. April 2025 (12. und 13. Sitzung) (siehe Dok. 16131, Bericht des Ausschusses für politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-Lukaševica). Von der Versammlung am 8. April 2025 (13. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2292 (2025). europäische Länder von Innen zu destabilisieren, den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine zu rechtfertigen und die öffentliche Meinung zugunsten der Russischen Föderation zu manipulieren. 6. Die Russische Föderation mischt sich nicht nur in Wahlprozesse und Referenden, sondern auch mithilfe hybrider Methoden, darunter der systematischen Verbreitung von Desinformation und Propaganda, aktiv in das politische und gesellschaftliche Leben Europas ein. Dies erfolgt über vom russischen Staat finanzierte Medien wie RT und Sputnik sowie mit der Russischen Föderation zusammenhängende oder durch sie finanzierte Medien. Darüber hinaus finden koordinierte Maßnahmen auf Social-Media-Plattformen statt. 7. Eine weitere Form ausländischer Einflussnahme stellen russische Oligarchen und einflussreiche Persönlichkeiten dar, die ihren Wohnsitz in Europa haben und ihren Reichtum nutzen, um politischen und finanziellen Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben. 8. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Russische Föderation alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um Einfluss auf die Außen- und Innenpolitik europäischer Länder zu nehmen, darunter durch die Entwicklung neuer Technologien und neuer Täuschungsmethoden, und sie kann bei ihren Informationsoperationen und anderen Sonderoperationen auf Vertreter so genannter „Anti-Kriegs-Bewegungen“ zurückgreifen. 9. Die Demokratien müssen sich gegen die von ausländischer Einflussnahme ausgehende Bedrohung verteidigen und sich an dieses zunehmend feindselige internationale Umfeld, in dem die Grundsätze der Souveränität, Selbstbestimmung und Demokratie unter Beschuss geraten, anpassen. Die Resilienz demokratischer Institutionen ist von entscheidender Bedeutung, um diesen Gefahren entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben. 10. Gleichzeitig muss bei der Bekämpfung ausländischer Einflussnahme die richtige Balance gefunden werden. Maßnahmen zur Bekämpfung unzulässiger Einflussnahme oder zur Verbesserung der Transparenz müssen mit den Menschenrechtsnormen in Einklang stehen, insbesondere mit denen zum Schutz der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Übermäßig restriktive Gesetze, bei deren Ausarbeitung auf diese Balance nicht ausreichend geachtet wird, bergen die Gefahr, dass eine legitime demokratische Betätigung und die Meinungsfreiheit unterdrückt werden, das Engagement der Zivilgesellschaft gebremst wird oder sie für politische Zwecke missbraucht werden. 11. Die Versammlung betont, dass der Aufbau resilienter Gesellschaften mit starken demokratischen Institutionen, einer aktiven und informierten Zivilgesellschaft und einer transparenten Staatsführung der wirksamste Weg ist, um ausländischer Einflussnahme entgegenzuwirken und demokratische Sicherheit zu gewährleisten. 12. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz im öffentlichen Leben, mit denen ausländische Einflussnahme bekämpft werden soll, müssen so umgesetzt werden, dass die Freiheiten und die Autonomie zivilgesellschaftlicher Organisationen respektiert und gewahrt werden. Zwar ist die Wahrung nationaler Interessen von entscheidender Bedeutung, doch sollten Transparenzmaßnahmen nicht als Vorwand dienen, um zivilgesellschaftlichen Akteuren, die bei der Förderung demokratischer Werte, der Rechenschaftspflicht des Staates und des sozialen Zusammenhalts eine zentrale Rolle spielen, unangemessene Beschränkungen aufzuerlegen. 13. Die Versammlung weist darauf hin, dass der Europarat über ein breites Spektrum an internationalen Standards und Leitlinien zur Stärkung der demokratischen Resilienz verfügt, die für die Bekämpfung ausländischer Einflussnahme von Relevanz sind. Dazu zählen Maßnahmen zur Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben, internationale Standards und Leitlinien für die Parteienfinanzierung und für Wahlen sowie Strategien zur Bekämpfung von Desinformation. Diese Instrumente werden durch das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“), mit dem rechtliche Lücken geschlossen werden sollen, die sich aus den raschen technologischen Fortschritten ergeben können, noch weiter gestärkt. 14. Die Versammlung erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem 4. Gipfeltreffen in Reykjavik 2023 ihre Verpflichtung bekräftigten, Desinformation, die eine Bedrohung für die Demokratie und den Frieden darstellt, in einer Weise zu bekämpfen, die mit dem Völkerrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit vereinbar ist, sowie auch ihre Zusage, geeignete Maßnahmen gegen die Einmischung in die Wahlsysteme und Wahlverfahren zu ergreifen. 15. Die Versammlung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender und ganzheitlicher Strategien zur Bekämpfung der vielgestaltigen ausländischen Einmischungstaktiken. Zur Förderung der gesellschaftlichen Resilienz und zur Bekämpfung ausländischer Einmischungsversuche wird ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz empfohlen, der die Parlamente, Regierungen, Behörden, Kommunen, Privatunternehmen, Journalisten, die Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger umfasst. 16. Angesichts der Bedrohung der demokratischen Sicherheit durch ausländische Einflussnahme fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 16.1. Bedrohungen durch ausländische Einflussnahme in nationale Sicherheitskonzepte zu integrieren, in denen die Verflechtung feindlicher Aktivitäten im Cyber-, Wirtschafts-, Politik- und Informationsbereich berücksichtigt wird; 16.2. demokratische Institutionen, kritische Infrastrukturen und Wahlsysteme gegen Cyberbedrohungen zu schützen; 16.3. die Koordinierung zwischen Sicherheitsbehörden auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu verbessern, um ausländische Einflussnahmen aufzudecken und zu bekämpfen; 16.4. die Aktualisierung von Gesetzen und Vorschriften in Erwägung zu ziehen, um für das verdeckte Agieren im Auftrag ausländischer Akteure zu Manipulationszwecken spezifische Straftatbestände in Bezug auf ausländische Einflussnahme einzuführen. 17. Im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes zur Verbesserung der Resilienz, zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit und zum Schutz der Integrität der Institutionen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, 17.1. Initiativen zur digitalen Kompetenz und Medienkompetenz zu fördern, die darauf abzielen, Desinformation zu bekämpfen und die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, um sie gegen Manipulation zu wappnen; 17.2. Medienkompetenz von klein auf in die nationalen Lehrpläne aufzunehmen, um ein grundlegendes kritisches Denken zu entwickeln, das notwendig ist, um Dinge beurteilen, die Glaubwürdigkeit von Informationsquellen bewerten, parteiische oder irreführende Inhalte erkennen und sich kritisch und sinnvoll mit Online-Informationen auseinandersetzen zu können; 17.3. im Einklang mit ihrer Entschließung 2192 (2017) „Jugend gegen Korruption“ geeignete Mitgestaltungsstrategien zu entwickeln, um das Bewusstsein und das Verständnis junger Menschen im Hinblick auf Korruption und die Art und Weise, wie sie demokratische Gesellschaften unterminiert, zu stärken; 17.4. Prebunking- und Faktencheck-Systeme sowie Partnerschaften mit unabhängigen Medienorganisationen und der Zivilgesellschaft zu fördern und zu unterstützen, um falschen Darstellungen entgegenzuwirken, ohne dabei die Meinungsfreiheit auszuhöhlen; 17.5. Maßnahmen zum besseren Schutz von Journalisten, zur Sicherung der Pressefreiheit und zur Finanzierung und Förderung von Medienpluralismus und ‑unabhängigkeit zu intensivieren und zu diesem Zweck mit der Europäischen Union und anderen internationalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um die fortlaufende Finanzierung von Radio Free Europe / Radio Liberty und anderen unabhängigen Medien zu gewährleisten; 17.6. im Einklang mit ihrer Entschließung 2552 (2024) „Die Stärkung der Demokratie durch partizipative und deliberative Prozesse“ ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement durch deliberative Technologien und Mitwirkungsverfahren zu fördern. 18. In Anbetracht der Risiken, die Desinformation als strategisches Instrument ausländischer Einflussnahme darstellt, um Tatsachen zu verfälschen, Gesellschaften zu spalten und Demokratien zu schwächen, 18.1. begrüßt die Versammlung die Globalen Grundsätze der Vereinten Nationen für die Integrität von Informationen als eine globale Initiative zur Förderung gesünderer und sichererer Informationsräume und fordert Konsultationen mit der Öffentlichkeit und der Privatwirtschaft über mögliche Schritte zur Umsetzung dieser Grundsätze; 18.2. fordert die Versammlung die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates, die dies noch nicht getan haben, auf, das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“) zu unterzeichnen und zu ratifizieren und seine Umsetzung unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen von Technologien der künstlichen Intelligenz auf die Produktion und Verbreitung von Desinformation und illegaler Propaganda sicherzustellen; 18.3. unterstützt die Versammlung die Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Instrument der demokratischen Innovation, beispielsweise für die Stärkung der Teilhabe der Öffentlichkeit, Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben, Unterstützung von Faktenchecks und der Integrität von Wahlen sowie die Förderung inklusiver, effizienter und resilienter öffentlicher Dienstleistungen; 18.4. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, das Fachwissen und die technischen Fähigkeiten zur Bekämpfung von Desinformation im Internet auszubauen und sich mit neu auftretenden Bedrohungen durch künstliche Intelligenz auseinanderzusetzen; 18.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Systemen zur Verifizierung von Informationen ins Auge zu fassen, um Online-Gemeinschaften vor irreführenden, durch künstliche Intelligenz erzeugten wahlbezogenen Inhalten zu schützen; 18.6. fordert die Versammlung Online-Plattformen auf, unter Wahrung des Rechts auf freie Meinungsäußerung klare Richtlinien zu politischer Werbung, zur Verstärkung von Algorithmen und zur Entfernung von schädlichen Inhalten oder Desinformation aufzustellen und gleichzeitig die Freiheit der Meinungsäußerung zu schützen und keine Zensur zu betreiben; 18.7. ist die Versammlung der Auffassung, dass jegliche Maßnahmen zur Unterstützung so genannter „Anti-Kriegs-Bewegungen“ nur in Ausnahmefällen und auf Personen Anwendung finden sollten, die echte und fundierte Nachweise über Verfolgung und Druck seitens der russischen Regierung aufgrund ihrer echten und ernsthaften Anti-Kriegs-Überzeugungen erbringen. 19. In Anbetracht der Versuche feindlich gesinnter Akteure, sich auf unzulässige oder unrechtmäßige Weise in demokratische Entscheidungsprozesse einzumischen, 19.1. verurteilt die Versammlung erneut die massive verdeckte russische Finanzierung von politischen Parteien und Politikern in demokratischen Ländern, mit der versucht wird, in deren demokratische Prozesse einzugreifen; 19.2. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, für gesetzliche und politische Rahmenbedingungen zu sorgen, die vor Einmischungen in Wahlsysteme schützen, und den Vorwürfen der Einmischung in Wahlen und Referenden umfassend nachzugehen; 19.3. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Rahmenregelungen für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, Werbung und Wahlkampagnen zu überprüfen und zu verbessern, um das Risiko einer unangemessenen oder unerlaubten ausländischen Einflussnahme zu verringern; 19.4. fordert die Versammlung in Einklang mit ihrer Entschließung 2406 (2021) „Korruptionsbekämpfung – allgemeine Grundsätze der politischen Verantwortung“ die nationalen Regierungen auf, die Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu verstärken und im Einklang mit den Empfehlungen der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) für alle Inhaber öffentlicher Ämter Verhaltenskodizes einzuführen bzw. diese zu aktualisieren; 19.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, mithilfe welcher Maßnahmen die Transparenz und Integrität legitimer Formen ausländischer Einflussnahme erhöht werden kann; 19.6. legt die Versammlung den Mitgliedstaaten nahe, bei der Entwicklung von öffentlichen Steuerungsinstrumenten zur Stärkung der Transparenz und Integrität ausländischer Einflussnahme frühzeitig die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu konsultieren. 20. Angesichts dessen, dass ein gemeinsames Vorgehen vonnöten ist, um dem globalen Problem der ausländischen Einflussnahme zu begegnen, 20.1. unterstreicht die Versammlung, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates ist, um ausländische Einflussnahme als gemeinsame Bedrohung zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang plädiert sie für eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den einschlägigen Gremien der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und anderen internationalen Organisationen bei der Erarbeitung abgestimmter Gegenmaßnahmen; 20.2. fordert die Versammlung dazu auf, von mehreren Partnern getragene Initiativen für Sofortmaßnahmen zu unterstützen, um die vielseitigen und neu auftretenden Bedrohungen für Demokratien zu erkennen und darauf zu reagieren, beispielsweise durch den Austausch von Informationen und Analysen sowie das Ausloten von Möglichkeiten für ein koordiniertes Vorgehen; 20.3. unterstützt die Versammlung den Einsatz gezielter und koordinierter Sanktionen gegen Einzelpersonen, Organisationen und staatliche Akteure, die sich an ausländischer Einflussnahme, einschließlich Einmischung in Wahlen, Medienmanipulation, illegaler Finanzierung und Cyberangriffen, beteiligen; 20.4. fordert die Versammlung verstärkte rechtliche Möglichkeiten, um ausländische und inländische Akteure für die Begünstigung der Einflussnahme auf demokratische Prozesse zur Rechenschaft zu ziehen; 20.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, inwieweit sich eine umfassende, nicht bindende Arbeitsdefinition von ausländischer Einflussnahme ausarbeiten ließe, um die Koordinierung bei der Bekämpfung damit zusammenhängender Bedrohungen zu verbessern und für mehr Klarheit hinsichtlich legitimer Formen der Einflussnahme durch Mitgliedstaaten zu sorgen; 20.6. begrüßt die Versammlung die auf ihre Initiative hin erfolgte Gründung der Parlamentarischen Allianz für freie und faire Wahlen als einen wichtigen Schritt zur Bewältigung neuer Herausforderungen, die die Integrität von Wahlen bedrohen, zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern in Wahlangelegenheiten und zur Förderung der in diesem Bereich geltenden Maßstäbe des Europarates. Empfehlung 2293 (2025)6 Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat Parlamentarische Versammlung 1. Unter Hinweis darauf, dass alle Ethikrahmen regelmäßig überprüft werden müssen, damit sie zweckdienlich genug sind, um den neuesten Herausforderungen, Erwartungen und Standards gerecht werden, fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, 1.1. ihre Ethikstandards und die damit verbundenen Durchsetzungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, damit sie weiterhin zweckdienlich sind und den neuesten Herausforderungen standhalten können, und alle Gremien des Europarats aufzufordern, dies ebenfalls zu tun; 1.2. alle nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten des Europarates aufzurufen, ihre Ethikstandards und die damit verbundenen Durchsetzungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, damit sie weiterhin zweckdienlich sind und den neuesten Herausforderungen standhalten können. 2. Die Versammlung verweist auf die entscheidende Rolle, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf Ethikstandards und Praktiken der Korruptionsbekämpfung, beispielsweise bei ihren Interaktionen innerhalb der Instanzen des Europarates, spielen. Sie fordert daher das Ministerkomitee auf, eine Reflexion zu Ethik und Werten bei der Tätigkeit der Organisation anzustoßen, um die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Ethikwerten und -standards zu fördern. 6 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (14. Sitzung) (siehe Dok. 16138, Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten, Berichterstatter: Frank Schwabe). Von der Versammlung am 9. April 2025 (14. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Entschließung 2596 (2025). Entschließung 2596 (2025)7 Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat Parlamentarische Versammlung 1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert daran, dass sie nach dem Korruptionsskandal im Zusammenhang mit der 2012 durchgeführten Abstimmung in der Versammlung über den Strässer-Bericht und der Beobachtung der Wahlen 2013, 2015 und 2016 in Aserbaidschan im April 2017 die unabhängige Ad-hoc- Untersuchungskommission zu den Vorwürfen der Korruption innerhalb der Parlamentarischen Versammlung eingerichtet hat. Seitdem verfügt sie über klarere Verhaltenskodizes und klarere Regeln für Erklärungen zu Interessen und Geschenken, für die Ehrenmitgliedschaft und für Lobbyarbeit. 2. Die Versammlung betont allerdings, dass alle Ethikrahmen regelmäßig überprüft werden müssen, damit sie zweckdienlich genug sind, um den neuesten Herausforderungen, Erwartungen und Standards gerecht zu werden. Zudem gilt es, innerhalb des Europarates die Entfaltung und Weiterentwicklung einer Ethikkultur zu fördern, wozu auch gehört, dass die Organisation über angemessene – und mit ausreichenden Mitteln ausgestattete – Durchsetzungsmechanismen verfügt, um ihre Ethikstandards zu wahren. 3. Die Versammlung begrüßt die Politik des Europarates zur Meldung von Fehlverhalten und zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen („Speak Up“) sowie die seit dem 1. Januar 2023 für das Sekretariat und alle Mitglieder der Organe und Gremien des Europarates, darunter die Mitglieder der Versammlung, des Kongresses der Gemeinden und Regionen und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, geltende Regel zu Untersuchungen. Dadurch werden Hinweisgeber in die Lage versetzt, Beschwerden bei der Direktion für interne Aufsicht einreichen, die eine erste Prüfung und eine vorläufige Bewertung von Fehlverhalten, das dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, vornehmen kann. Anschließend kann eine Untersuchung durchgeführt werden (entweder über die Direktion für interne Aufsicht oder über den Ethikausschuss des betreffenden Organs). Die Versammlung unterstreicht, dass wirksame Durchsetzungsmechanismen bei der Verbesserung von Verhaltensweisen und Standards sehr wichtig sind, ist sich jedoch dessen bewusst, dass derzeit nur eine geringe Anzahl von Fällen die Direktion erreicht. Die Versammlung fordert alle Instanzen des Europarates, darunter seinen Generalsekretär, auf, die für Hinweisgeber im Rahmen der Speak-Up-Politik verfügbaren Kontakte besser bekannt zu machen sowie ein Umfeld und eine Kultur zu schaffen, in der die Meldung mutmaßlichen Fehlverhaltens unterstützt und ermöglicht wird. 4. In Anerkennung der Notwendigkeit eines maßgeschneiderten Ansatzes für die Judikative begrüßt die Versammlung die jüngsten Schritte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Überprüfung und transparenteren Gestaltung seiner eigenen Verfahren und Ethikstandards, auch in Bezug auf die Ablehnung von Richtern. Die Versammlung legt dem Gerichtshof nahe, die Entwicklung einer Ethikkultur zu fördern und Ethikfragen aufmerksam zu verfolgen. 5. Die Versammlung beschließt, ihre eigenen Ethikstandards, -verfahren und -praktiken regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Standards vorbildlich sind und ihre Prozesse der bewährten Praxis entsprechen, und dabei die Bedeutung der Gewaltenteilung und die Besonderheiten des politischen Lebens zu berücksichtigen. Bei ihrer Tätigkeit wird die Versammlung weiterhin wachsam gegenüber den Risiken politischer Günstlingswirtschaft, der Einflussnahme und des Handels mit Einfluss im politischen Leben und deren möglichen Auswirkungen auf die Versammlung und die nationalen Parlamente sein. Um die Zugänglichkeit und Sichtbarkeit ihrer Verhaltenskodizes und Ethikstandards zu verbessern, wird die Versammlung 5.1. ihre Geschäftsordnung strukturell überarbeiten, um sie kohärenter, zugänglicher und benutzerfreundlicher zu gestalten und zugleich Ethikstandards in den Vordergrund zu stellen, 5.2. auf ihrer Website für Transparenz, Ethik und Korruptionsbekämpfung werben und benutzerfreundliche Infografiken und Leitfäden zu Ethikstandards, auch für bestimmte Funktionen, erstellen. 7 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (14. Sitzung) (siehe Dok. 16138, Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten, Berichterstatter: Frank Schwabe). Von der Versammlung am 9. April 2025 (14. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2293 (2025). 6. In dem Wunsch, die beträchtlichen Fortschritte in Bezug auf Interessenerklärungen zu konsolidieren, beschließt die Versammlung, ein einheitliches, aktualisierbares Dokument zu erstellen, das online veröffentlicht wird und alle Interessenerklärungen zu den verschiedenen Mandaten der Mitglieder innerhalb der Versammlung enthält. Die Interessenerklärungen werden Angaben dazu enthalten, wie vermeintliche, potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte behandelt werden, und sind für alle innerhalb der Versammlung bedeutsamen Funktionen erforderlich. Die Versammlung beschließt, den (in der Entschließung 1903 (2012) in der geänderten Fassung dargelegten und in Anhang II der Geschäftsordnung enthaltenen) Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung in Bezug auf Interessenerklärungen wie folgt zu ändern: 6.1. Um klarzustellen, wie tatsächliche oder potenzielle Konflikte zu behandeln sind, wird Absatz 9 durch folgenden Absatz ersetzt: „In ihren Interessenerklärungen sollten die Mitglieder alle tatsächlichen oder potenziellen Konflikte zwischen wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen auf beruflicher, persönlicher oder familiärer Ebene einerseits und dem öffentlichen Interesse bei der Arbeit der Versammlung andererseits angeben. Dabei ist insbesondere die spezifische Funktion des betreffenden Mitglieds innerhalb der Versammlung zu berücksichtigen. Sobald ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt festgestellt wurde, sollten die Mitglieder Schritte festlegen, die sie unternehmen werden, um zu vermeiden, dass dieser Konflikt ihre Arbeit in der Versammlung ungebührend beeinflusst (z. B. indem sie von bestimmten Handlungen oder Funktionen absehen). Interessenkonflikte sollten somit zugunsten des öffentlichen Interesses gelöst und offengelegt werden.“; 6.2. Absatz 10 wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Mitglieder mit Interessen, die für eine Aussprache relevant sind und in ihrer schriftlichen Erklärung noch nicht angemessen zum Ausdruck kommen, müssen diese bei einer Wortmeldung in allen Verfahren der Versammlung oder ihrer Ausschüsse durch eine mündliche Erklärung darlegen.“; 6.3. Während allgemein davon abgeraten wird, Geschenke zu erbitten, zu machen oder anzunehmen, wird Absatz 15 durch folgenden Absatz ersetzt: „Den Mitgliedern ist es nicht gestattet, Geschenke oder Zuwendungen anzunehmen, deren Art und/oder Wert nicht strikt dem parlamentarischen Protokoll oder den parlamentarischen Gepflogenheiten in Bezug auf Gastfreundschaft entsprechen“; 6.4. Am Ende von Absatz 18 werden folgende Sätze hinzugefügt: „Die Erklärung muss einen spezifischen Eintrag für jede Funktion enthalten, die das Mitglied innerhalb der Versammlung innehat, darunter als Präsident oder Vizepräsident der Versammlung, als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender von Ausschüssen, Unterausschüssen, Netzwerken, Plattformen und Bündnissen, als Berichterstatter (einschließlich des Generalberichterstatters oder Ko-Berichterstatters), als Vorsitzender oder Mitglied eines Ad-hoc-Ausschusses für die Wahlbeobachtung, als Mitglieds eines Ad-hoc-Ausschusses des Präsidiums oder in einer Funktion als Vertreter der Versammlung oder eines Ausschusses. In diesen Einträgen sind alle für diese Funktion spezifischen Interessen darzulegen und Angaben dazu zu machen, wie vermeintliche, potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte, die auftreten könnten, behandelt würden.“; 6.5. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Schenkungen nun in den Interessenerklärungen erfasst werden, wird vor dem letzten Satz von Absatz 18 folgender Satz eingefügt: „Die Mitglieder aktualisieren ihre Interessenerklärungen innerhalb von 30 Tagen, um alle relevanten neuen Informationen aufzunehmen, einschließlich aller Geschenke oder ähnlichen Zuwendungen (wie Reise- und Unterbringungskosten, Spesen, Bewirtungs- und Unterhaltungskosten), die einen Wert in Höhe von 200 Euro übersteigen und die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten als Mitglieder der Versammlung erhalten.“; 6.6. Um die Vorlage jährlicher Interessenerklärungen zu fördern, werden nach Absatz 18 die folgenden drei Absätze eingefügt: „Mitglieder, die keine jährliche Interessenerklärung für das betreffende Jahr abgegeben haben, sind nicht berechtigt, sich für ein bestimmtes Amt innerhalb der Versammlung zu bewerben, ein solches zu erhalten oder weiterhin zu bekleiden, darunter als Präsident oder Vizepräsident der Versammlung, als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses, eines Unterausschusses, eines Netzwerks, einer Plattform oder eines Bündnisses, als Berichterstatter (einschließlich des Generalberichterstatters oder Ko-Berichterstatters), als Mitglied eines Ad-hoc- Ausschusses für die Wahlbeobachtung, als Mitglied eines Ad-hoc-Ausschusses des Präsidiums oder in einer Funktion als Vertreter der Versammlung oder eines Ausschusses. Im Falle der verspäteten Vorlage einer Erklärung endet dieses Verbot zwei Monate nach der Vorlage der Erklärung dieses Mitglieds für das betreffende Jahr. Wenn ein Mitglied, das keine jährliche Interessenerklärung für das betreffende Jahr eingereicht hat, in einer Aussprache das Wort ergreift, muss es zunächst eine mündliche Interessenerklärung abgeben. Gibt ein Mitglied im zweiten Jahr in Folge keine Interessenerklärung ab, richtet der Präsident ein Schreiben an den Präsidenten des betreffenden Parlaments, in dem er ihn auf das fortgesetzte Fehlen einer Interessenerklärung für dieses Mitglied hinweist und ihn bittet, (im Einklang mit den nationalen Verfahren und in Beratung mit den zuständigen Personen) zu prüfen, ob das Mitglied angesichts der fortgesetzten Nichtvorlage einer Interessenerklärung weiterhin geeignet ist, als Mitglied der nationalen Delegation zu fungieren.“ 7. Vor diesem Hintergrund beschließt die Versammlung, weitere Bestimmungen ihrer Geschäftsordnung wie folgt zu ändern: 7.1. Um die Anwendung ähnlicher Standards wie der für Berichterstatter gemäß Absatz 1 des (in der Entschließung 1799 (2011) in der geänderten Fassung dargelegten und in Anhang III der Geschäftsordnung enthaltenen) Verhaltenskodex für Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung geltenden Standards auf Mitglieder mit ähnlich bedeutsamen Mandaten innerhalb der Versammlung zu gewährleisten, werden nach Absatz 18 die folgenden Absätze hinzugefügt: „Verhaltensregeln für den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Versammlung, die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse, Unterausschüsse, Netzwerke, Plattformen und Bündnisse sowie die Fraktionsvorsitzenden: – der Grundsatz der Neutralität, Unparteilichkeit und Objektivität, insbesondere einschließlich: – der Verpflichtung, alle wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen auf beruflicher, persönlicher oder familiärer Ebene in Verbindung mit der Arbeit der Versammlung, des Ausschusses, des Unterausschusses, des Netzwerks, der Plattform, des Bündnisses oder der Fraktion offenzulegen; – der Verpflichtung, keine Anweisungen einer Regierung oder staatlichen oder nichtstaatlichen Organisation oder Interessengruppe oder von Privatpersonen einzuholen oder anzunehmen; – der Verpflichtung, keine Belohnungen, Ehrenauszeichnungen, Auszeichnungen, Gefälligkeiten, größeren Geschenke oder Vergütungen einer Regierung oder staatlichen oder nichtstaatlichen Organisation, einer Interessengruppe oder einer Privatperson in Zusammenhang mit den Aktivitäten, die sie ihm Rahmen ihrer Pflichten durchführen, anzunehmen; – der Verpflichtung zur Diskretion, insbesondere der Verpflichtung, keine Informationen, die ihnen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Pflichten bekannt werden, zum persönlichen Vorteil zu nutzen; – der Verpflichtung zur Verfügbarkeit, insbesondere die Verpflichtung, in Zusammenhang mit ihren Pflichten an den Tagungen der Versammlung, den Sitzungen des Ständigen Ausschusses und den Sitzungen der Ausschüsse, Unterausschüsse, Netzwerke, Plattformen und Bündnisse teilzunehmen; – der Verpflichtung, die Werte des Europarates zu respektieren.“ 7.2. Am Ende von Absatz 1.1.1 des Verhaltenskodex für Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung wird folgender Satz eingefügt: „Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen und öffentlich gemacht werden, indem sie der bestehenden jährlichen Interessenerklärung des betreffenden Mitglieds hinzugefügt wird.“; 7.3. Absatz 20 der (vom Präsidium der Versammlung angenommen und in Anhang XIV der Geschäftsordnung enthaltenen) Richtlinien für die Wahlbeobachtung durch die Parlamentarische Versammlung wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Alle Kandidaten für eine Mitgliedschaft in einem Ad-hoc-Ausschuss reichen zum Zeitpunkt der Ankündigung ihrer Kandidatur eine schriftliche Interessenerklärung in Zusammenhang mit dem betreffenden Land einer Wahlbeobachtung ein; diese Erklärung wird ihrer auf der Website der Versammlung veröffentlichten Interessenerklärung hinzugefügt. In diesem Zusatz zu ihrer Interessenerklärung sollten die Mitglieder alle tatsächlichen oder potenziellen Konflikte zwischen tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen auf beruflicher, persönlicher oder verwandtschaftlicher bzw. bekanntschaftlicher Ebene einerseits und dem öffentlichen Interesse an der Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses zur Beobachtung dieser Wahlen andererseits angeben. Der Begriff „verwandtschaftlich bzw. bekanntschaftlich“ umfasst direkte und indirekte familiäre Beziehungen sowie Personen, mit denen sie in regelmäßigem Kontakt stehen. Sobald ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt festgestellt wurde, sollten die Mitglieder Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass dieser Konflikt ihre Arbeit in der betreffenden Funktion unangemessen beeinflusst (z. B. indem sie von bestimmten Handlungen oder Funktionen absehen). Die Fraktionen sollten keine Kandidaturen von Mitgliedern mit nennenswerten Interessenkonflikten in Bezug auf ein bestimmtes Land vorlegen.“; 7.4. Der Verhaltenskodex für die Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung wird in den Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung aufgenommen und dort nach dem letzten Absatz eingefügt. 7.5. Um die für den Präsidenten und die Vizepräsidenten geltende Prüfung auf unwahre Erklärungen oder die Nichterklärung relevanter Interessen zu verschärfen und sie so an die in Anhang III Absatz 4 dargelegte Prüfung für Berichterstatter anzugleichen, wird in Artikel 54 Absatz 1 der Wortlaut „nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen hat“ durch folgenden Wortlaut ersetzt: „nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder wenn er oder sie eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung nicht einhält, unter anderem indem er oder sie es versäumt hat, relevante Interessen zu erklären, oder eine unwahre Erklärung abgegeben hat oder wenn er oder sie sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen hat“; 7.6. Um die für Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen geltende Prüfung so zu verschärfen, dass sie unwahre Erklärungen oder die Nichterklärung relevanter Interessen einschließt und dadurch an die für Berichterstatter in Anhang III Absatz 4 geltende Prüfung angeglichen wird, und um dieselben Standards auf die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Unterausschüssen, Netzen, Plattformen und Bündnissen anzuwenden, wird Artikel 55 wie folgt geändert: 7.6.1. Am Ende der Überschrift wird folgender Wortlaut eingefügt: „Unterausschüssen, Netzwerken, Plattformen und Bündnissen“ 7.6.2. In Artikel 55.1 wird der Wortlaut „nicht mehr die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Amtes erfüllt oder sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen hat“ durch folgenden Wortlaut ersetzt: „nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder wenn er oder sie eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung nicht einhält, unter anderem indem er oder sie es versäumt hat, relevante Interessen zu erklären, oder eine unwahre Erklärung abgegeben hat oder wenn er oder sie sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen hat“; 7.6.3. Hinter Artikel 55.6 wird folgender Absatz eingefügt: „In diesem Absatz schließen Überweisungen an Ausschüsse Unterausschüsse, Netzwerke, Plattformen und Bündnisse ein.“. 8. Um die Transparenz zu verbessern und die Pflichten der Berichterstatter deutlicher hervorzuheben, wird der Verhaltenskodex für die Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung wie folgt geändert: 8.1. Hinter Absatz 1.5 wird folgender Absatz hinzugefügt: „die Verpflichtung für Berichterstatter, sich bei der Aktualisierung ihrer Interessenerklärung zu verpflichten, ihre Verpflichtungen zur Neutralität, Unparteilichkeit, Objektivität, Diskretion und Verfügbarkeit im Rahmen dieser Funktion zu befolgen“ 8.2. Absatz 3 wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Der Berichterstatter/die Berichterstatterin sollte, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen, die Liste der Personen, Sachverständigen und Vertreter von staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen veröffentlichen, die er/sie für das Verfassen des Berichts konsultiert, getroffen oder empfangen hat.“. 9. Unter erneutem Hinweis darauf, wie wichtig effektive Durchsetzungsmechanismen bei der Verbesserung von Verhaltensweisen und Standards sind, beschließt die Versammlung, den Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung dahingehend zu ändern, die Meldeoptionen besser aufzuzeigen und einige Arten von Fachkompetenz, die bei einer Untersuchung verwendet werden können, anzugeben, und zwar wie folgt: 9.1. Hinter Absatz 20 wird folgender Absatz hinzugefügt: „Bedenken in Bezug auf Fehlverhalten, das das öffentliche Interesse beeinträchtigt, darunter Verstöße gegen die Verhaltenskodizes der Versammlung oder ungenaue Interessenerklärungen, können dem Präsidenten der Versammlung oder dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten gemeldet werden.“ Darüber hinaus sollte die Website der Versammlung aktualisiert werden, um die einschlägigen Meldeoptionen aufzuzeigen. 9.2. Am Ende von Absatz 22 wird folgender Satz hinzugefügt: „Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten kann sich bei einer solchen Untersuchung auf die Fachkompetenz interner und nationaler Sachverständiger stützen.“; 9.3. Hinter Absatz 25 wird folgender Absatz hinzugefügt: „Beschließt der Ausschuss, eine Untersuchung einzuleiten, kann er die Angelegenheit an die Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der Parlamentarischen Versammlung verweisen und sie damit beauftragen, Beweise zu sammeln und den Sachverhalt zu ermitteln. Die Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der Parlamentarischen Versammlung setzt sich aus sieben ehemaligen Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusammen und wird von einem aus Bediensteten des Europarates gebildeten Sekretariat unterstützt. Bei jeder Verweisung werden diese drei ehemaligen Richter als Gremium für die betreffende Angelegenheit fungieren. Die Bestimmungen der Absätze 23 und 24 gelten für die Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der Parlamentarischen Versammlung, als ob es der Ausschuss wäre. Die endgültige Entscheidung liegt beim Ausschuss selbst.“. 10. Die Versammlung wird einen verbesserten Mechanismus zur Kontrolle der Interessenerklärungen ihrer Mitglieder entwickeln: 10.1. Das Sekretariat würde Vorabkontrollen der Interessenerklärungen vornehmen, um das betreffende Mitglied auf etwaige offensichtliche Auslassungen oder potenzielle Konflikte hinzuweisen. 10.2. Dieser Mechanismus sollte vorrangig auf Kontrollen bei denjenigen Mitgliedern gerichtet sein, die bestimmte Ämter innerhalb der Versammlung bekleiden (Präsident, Vizepräsidenten der Versammlung, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen, Unterausschüssen, Netzwerken, Plattformen und Bündnissen, Berichterstatter, Ko-Berichterstatter und Mitglieder von Ad-hoc-Wahlbeobachtungsausschüssen). 10.3. Zur Unterstützung dieses Kontrollmechanismus sollten dem Sekretariat der Versammlung angemessene zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 10.4. Das Sekretariat sollte dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten jährlich einen Informationsvermerk über seine Fortschritte bei der Kontrolle der Interessenerklärungen der Mitglieder der Versammlung vorlegen. Der Präsident der Versammlung sollte ebenfalls ein Exemplar erhalten. 11. Um den Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Mitgliedern, die aus der Versammlung ausgeschieden sind, Rechnung zu tragen, wird der Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung wie folgt geändert: 11.1. Hinter Absatz 28 werden die beiden folgenden Absätze hinzugefügt: „Kommt es bei einem Mitglied, das aus der Versammlung ausgeschieden ist, zu mutmaßlichen erheblichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder einem Verhalten, das geeignet ist, die Versammlung durch die Verbindung mit diesem ehemaligen Mitglied in Misskredit zu bringen, kann der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Fragen mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex ebenso wie bei den derzeitigen Mitgliedern prüfen. Scheidet ein Mitglied nach mutmaßlichen schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln aus der Versammlung aus, sollte der Präsident der Versammlung oder der Vorsitzende des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten Informationen zu diesen Bedenken an den Präsidenten der betreffenden Nationalversammlung übermitteln und ihn auffordern, geeignete Maßnahmen gemäß seinen eigenen Ethikstandards und Durchsetzungsmechanismen zu erwägen und den Präsidenten und den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten.“; 11.2. Hinter Absatz 29 wird folgender Absatz hinzugefügt: „Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln durch ein ehemaliges Mitglied oder bei einem Verhalten dieses Mitglieds, das geeignet ist, die Versammlung durch die Verbindung mit diesem ehemaligen Mitglied in Misskredit zu bringen, kann der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten dem ehemaligen Mitglied die Ehrenmitgliedschaft entziehen und ihm den Besuch der Räumlichkeiten des Europarats untersagen.“ 12. Unter Hinweis auf Bedenken, wonach Mitglieder versuchen könnten, Untersuchungen zu vermeiden, indem sie aus der Versammlung ausscheiden und erneut in sie eintreten, stellt die Versammlung fest, dass die Sanktionen nach Absatz 29 des Verhaltenskodex für Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Falle eines Wiedereintritts des Mitglieds in die Versammlung auch in Bezug auf frühere schwerwiegende oder wiederholte Verstöße verhängt werden könnten. 13. Eingedenk des besonderen Drucks, der auf Wahlbeobachtungsmissionen ausgeübt wird, 13.1. begrüßt die Versammlung die Einrichtung ihrer neuen Parlamentarischen Allianz für freie und faire Wahlen und legt ihm nahe, auf eine weitere Stärkung der Ethikstandards für Wahlbeobachtungsmissionen hinzuwirken, so auch in Bezug auf die Angemessenheit von Ernennungen für einen Ad-hoc- Ausschuss für Wahlbeobachtung, Interessenerklärungen, unparteiisches Verhalten während einer Wahlbeobachtungsmission (einschließlich der Ablehnung individueller Geschenke oder bilateraler Einladungen vonseiten der Behörden des Gaststaats, der Abgabe öffentlicher Erklärungen und der allgemeinen Haltung der Mitglieder während der Mission) und die Durchsetzung der Regeln; 13.2. In der Erkenntnis, dass inoffizielle Wahlbeobachtungsmissionen dem Ansehen der Versammlung und die Durchführbarkeit von Wahlbeobachtungen allgemein beeinträchtigen können, und in Anbetracht der Notwendigkeit von Klarheit in Bezug auf die Ernennungskriterien beschließt die Versammlung, Absatz 13 der Richtlinien für die Wahlbeobachtung durch die Parlamentarische Versammlung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: „Bei der Ernennung der Mitglieder von Ad-hoc-Ausschüssen für die Wahlbeobachtung müssen die Fraktionen die gebotene Sorgfalt walten lassen und sicherstellen, dass die Mitglieder für derartige Missionen geeignet, unparteiisch und qualifiziert sind. Insbesondere müssen die Fraktionen Folgendes beachten: – den Grundsatz einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter Berücksichtigung der Geschlechterverteilung innerhalb ihrer jeweiligen Fraktionen; – den Grundsatz einer angemessenen geografischen Vertretung; – die Notwendigkeit, dass sich der Kandidat unter Berücksichtigung seiner Sprachkenntnisse konstruktiv an der Arbeit der Mission beteiligt, da vor Ort nur eine Verdolmetschung aus dem Englischen oder Französischen und in diese Sprachen bereitgestellt wird; – das Verbot für Mitglieder, Wahlen im eigenen Land zu beobachten; – das Verbot, Mitglieder zu ernennen, die an inoffiziellen Missionen zur Beobachtung von Wahlen oder im Zusammenhang mit Wahlen in dem betreffenden Land teilgenommen haben, welche von einem Staat, einer parlamentarischen, staatlichen oder nichtstaatlichen Organisation, einem Verband, einer Stiftung oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person gesponsert oder auf deren Einladung hin durchgeführt wurden, wozu alle Missionen gehören, die im Widerspruch zur Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung von 2005, einschließlich des Grundsatzes der Unparteilichkeit, stehen würden.“ 14. In der Erkenntnis, dass die Fraktionen eine wichtige und einflussreiche Rolle bei der Arbeit der Versammlung spielen, 14.1. regt die Versammlung an, darüber nachzudenken, ob Ethikstandards für Fraktionen erarbeitet werden sollten; 14.2. fordert die Versammlung die Fraktionen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine bessere Transparenz ihrer Ausgaben zu gewährleisten; 14.3. fordert die Versammlung die Fraktionen auf, bei ihrer Arbeit das Ansehen der Versammlung zu berücksichtigen und bei ihren Entscheidungen über die Nominierung von Mitgliedern für Ausschüsse sowie bei Vorschlägen für Kandidaten für wichtige Funktionen innerhalb der Versammlung, einschließlich des Präsidenten der Versammlung oder des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden von Ausschüssen, oder bei der Unterstützung dieser Kandidaten die gebotene Sorgfalt walten zu lassen; 14.4. beschließt die Versammlung, nach Absatz 7 der Entschließung 1115 (1997) in der geänderten Fassung, die in Anlage IX der Geschäftsordnung – Einhaltung der von Mitgliedstaaten des Europarats eingegangenen Verpflichtungen enthalten ist, folgenden Absatz einzufügen: „Die Fraktionen müssen bei ihrer Entscheidung, Mitglieder für den Überwachungsausschuss zu nominieren, sowie bei Vorschlägen für Kandidaten als Ko-Berichterstatter oder bei der Unterstützung dieser Kandidaten die gebotene Sorgfalt walten lassen, in Anbetracht dessen, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass die Ko-Berichterstatter geeignet, unparteiisch und qualifiziert sind.“. 15. Die Versammlung beschließt, das Präsidium zu beauftragen, die besonderen Regeln für die Ehrenmitgliedschaft zu überprüfen, und beschließt, zur Verbesserung der Transparenz auf ihrer Website eine Liste der Personen mit Ehrenmitgliedschaft zu veröffentlichen. Die Versammlung unterstreicht, dass es möglich sein sollte, die Ehrenmitgliedschaft aufgrund von unehrenhaftem Verhalten, das sich auf das Ansehen der Versammlung auswirken könnte, zu entziehen. 16. In dem Bewusstsein, dass die Beziehungen zwischen Parlamentariern und Lobbyisten klare ethische Orientierungen erfordern, wird die Versammlung einen Verhaltenskodex für Lobbyisten in der Versammlung unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten an dem Rahmen von Grundsätzen für Lobbyisten beim Europarat erarbeiten. 17. In Anbetracht des bekannten Potenzials für Konflikte mit der Arbeit der Versammlung bei Mitgliedern, die in einer beratenden Funktion tätig sind, beschließt die Versammlung, Absatz 11 des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung durch folgenden Satz zu ersetzen: „Keinem Mitglied ist es gestattet, sich als bezahlter Interessenvertreter an der Tätigkeit der Versammlung zu beteiligen.“. 18. Um der Bedeutung von Ethikstandards bei der Arbeit des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten besser Rechnung zu tragen, beschließt die Versammlung, den Namen des Ausschusses wie folgt zu ändern: Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunität. 19. Die in den Absätzen 6.4, 7.2, 7.3 und 8.1 dieser Entschließung enthaltenen Änderungen der Geschäftsordnung, die zur Erstellung einer einheitlichen konsolidierten Interessenerklärung verpflichten, treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Alle weiteren in dieser Entschließung dargelegten Änderungen der Geschäftsordnung treten mit ihrer Annahme in Kraft. Empfehlung 2294 (2025)8 Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden Parlamentarische Versammlung 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist das Ministerkomitee auf die Entschließung der Versammlung 2598 (2025) „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden“, in der die Notwendigkeit bekräftigt wird, ein umfassendes System der Rechenschaftspflicht für alle Verstöße gegen das Völkerrecht und alle internationalen Verbrechen zu gewährleisten, die als Folge der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine begangen wurden, und gleichzeitig betont wird, dass etwaige Friedensverhandlungen nicht zu Straflosigkeit führen dürfen. 2. Die Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 2279 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“. 3. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Ministerkomitees vom 24. Februar 2025, in der es seine Entschlossenheit zum Ausdruck bringt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Russische Föderation und diejenigen, die für Verbrechen und Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts im Zusammenhang mit der Aggression gegen die Ukraine verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden. 4. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu fördern, sobald unter den an der Kerngruppe beteiligten Staaten und Partnern schließlich eine politische Einigung erzielt wird, indem es 4.1. den Generalsekretär ermächtigt, mit der Regierung der Ukraine das Abkommen zur Einrichtung des Sondergerichtshofs zu schließen; 4.2. das erweiterte Teilabkommen über die Verwaltung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine auf den Weg bringt und alle Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie andere Staaten und internationale Organisationen einlädt, ihm beizutreten; 5. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, umgehend auf die Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine hinzuarbeiten, insbesondere durch die Einsetzung eines Ad-hoc- Ausschusses zur Ausarbeitung eines offenen Übereinkommens des Europarates. 6. Die Versammlung begrüßt ferner die Entscheidung des Ministerkomitees vom 6. März 2025 zur Überwachung der Vollstreckung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem die Krim betreffenden zwischenstaatlichen Fall Ukraine gegen Russland, in der es die Russische Föderation nachdrücklich auffordert, die Anwendung des ukrainischen Rechts auf der Krim wiederherzustellen und die schweren und gravierenden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die seit 2014 auf der Krim begangen wurden, zu untersuchen, um alle Verantwortlichen, insbesondere die Verantwortlichen für das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Inhaftierungen oder Isolationshaft, sowie ihre Befehlskette und die daran Beteiligten zu identifizieren und vor Gericht zu stellen und alle noch nicht abgeschlossenen internationalen Untersuchungen, nationalen Untersuchungen nach den Prinzipien der 8 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (15. Sitzung) (siehe Dok. 16152, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Iulian Bulai). Von der Versammlung am 9. April 2025 (15. Sitzung) verabschiedeter Text. universellen Gerichtsbarkeit oder noch in der Ukraine laufenden Untersuchungen sowie internationale Ermittlungen und Untersuchungsmissionen in vollem Umfang zu unterstützen und an ihnen mitzuwirken. In diesem Zusammenhang fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, sich an einigen dieser internationalen Untersuchungen oder Ermittlungen zu beteiligen und weiter Synergien mit ihnen herauszuarbeiten, um sicherzustellen, dass die von der Russischen Föderation auf der Krim begangenen schwerwiegenden Verstöße geahndet werden. 7. Die Versammlung verweist auf Empfehlung 2265 (2024) und wiederholt ihre Empfehlung an das Ministerkomitee, ein gemeinsames Register von Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Verschleppung, Zwangsumsiedlung oder ungerechtfertigten Verzögerung bei der Repatriierung ukrainischer Kinder sowie der rechtswidrigen Adoption oder Schaffung der Vormundschaft über ukrainische Kinder auf den Sanktionslisten der Mitgliedstaaten des Europarates sowie den Sanktionslisten der Europäischen Union aufgeführt sind, einzurichten und dessen Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Ziel eines solchen Registers wäre, die Sanktionspolitik zu harmonisieren und die Wirksamkeit der auferlegten restriktiven Maßnahmen zu überwachen und zu verbessern. Entschließung 2598 (2025)9 Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden Parlamentarische Versammlung 1. Mehr als elf Jahre nach seinem Beginn tobt der widerrechtliche, nicht provozierte und ungerechtfertigte Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine unvermindert weiter und fügt der Ukraine und ihrer Bevölkerung unendliches Leid und unermesslichen Schaden zu. Viele von der Russischen Föderation begangene Verbrechen, darunter der Angriffshandlung als solcher, die versuchte Annexion ukrainischer Gebiete und der Versuch, einen Völkermord am ukrainischen Volk zu verüben – was unter anderem in der Verschleppung ukrainischer Kinder, systematischen Zerstörung der kulturellen Identität und den gezielten Massentötungen von Zivilisten zum Ausdruck kommt –, verletzen Erga-omnes-Verpflichtungen und zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts. Diese Taten betreffen daher nicht nur die Ukraine, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft, und machen es zu einer Pflicht für alle Staaten, zusammenzuarbeiten, um solche gravierenden Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden und Straflosigkeit zu vermeiden. Wird die Rechenschaftspflicht für diese Handlungen nicht sichergestellt, würde dies die auf dem Völkerrecht basierende multilaterale Ordnung untergraben, die Voraussetzungen für eine Wiederholung in der Zukunft schaffen und eine ernsthafte Bedrohung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen. 2. Unter Hinweis auf ihre früheren Entschließungen 2436 (2022), 2482 (2023) und 2556 (2024) bringt die Versammlung ihre uneingeschränkte Unterstützung für alle bestehenden Mechanismen der Rechenschaftspflicht zum Ausdruck, die sich mit den Folgen der Aggression auseinandersetzen: die ukrainischen Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die Strafverfolgungs- und Justizbehörden anderer Staaten nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und weitere Gremien wie die Unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die Ukraine und das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine. 3. Der Europarat, mit der Versammlung als treibende Kraft, hat sich unermüdlich für die Einrichtung eines umfassenderen Systems der Rechenschaftspflicht und der Gerechtigkeit für die Ukraine eingesetzt, unter anderem durch die Schaffung des Schadensregisters für die Ukraine auf dem Gipfeltreffen von Reykjavik im Jahr 2023, den Vorschlag für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression und die Teilnahme an den Konsultationen der Kerngruppe, sowie durch Maßnahmen zur Rückführung der ukrainischen Kinder, einschließlich der Ernennung einer Sondergesandten des Generalsekretärs, und zuletzt 9 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (15. Sitzung) (siehe Dok. 16152, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Iulian Bulai). Von der Versammlung am 9. April 2025 (15. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2294 (2025). die Teilnahme an den Verhandlungen über die Einrichtung einer internationalen Kommission für Entschädigungsansprüche. 4. Bei den Gesprächen mit der Regierung der Vereinigten Staaten im März 2025 erklärte die Ukraine ihre Bereitschaft, den Vorschlag der USA zu akzeptieren, einen unverzüglichen zwischenzeitlichen, 30 Tage währenden vollumfänglichen Waffenstillstand umzusetzen, der durch beiderseitige Vereinbarung der Parteien verlängert werden kann und von der Russischen Föderation akzeptiert und gleichzeitig umgesetzt werden muss. Die Ukraine nähme den Vorschlag der USA ohne weitere Bedingungen an, und die Russische Föderation sollte ihn ohne zusätzliche Bedingungen akzeptieren. In der Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und der Ukraine, die vom 23. bis 25. März in Riad geschlossen wurde, wurden nicht nur Themen wie ein Teilwaffenstillstand in Bezug auf Energieanlagen und kritische Infrastruktur und die sichere Schifffahrt im Schwarzen Meer angesprochen, sondern es wurde auch die Verpflichtung zu konkreten humanitären Sicherheitsmaßnahmen bekräftigt, die darauf abzielen, den Schaden für die Zivilbevölkerung zu begrenzen und den Dialog zu erleichtern. Während die Ukraine ihren guten Willen und ihre Bereitschaft zur Einhaltung dieser Verpflichtungen unter Beweis gestellt hat, hat die Russische Föderation wiederholt gegen die vereinbarten Bedingungen des Teilwaffenstillstands verstoßen und ihre militärischen Angriffe gegen die Ukraine fortgesetzt, darunter auch Raketenangriffe auf zivile Infrastrukturen, die zu Opfern unter der Zivilbevölkerung führten, insbesondere in Kyjiw, Charkiw und Krywyj Rih sowie in weiteren Städten und Regionen, und damit einen weiteren Beweis für ihre mangelnde Bereitschaft zu echten Friedensbemühungen geliefert. Die Versammlung begrüßt das Engagement der Vereinigten Staaten und ist der Auffassung, dass bei allen Friedensverhandlungen die menschliche Dimension des Krieges ohne Bedingungen behandelt werden muss, darunter die Freilassung widerrechtlich inhaftierter Zivilistinnen und Zivilisten seitens der Russischen Föderation und die beiderseitige Freilassung und Repatriierung aller Kriegsgefangenen nach der Formel „Alle für alle“ sowie die sichere Rückkehr und Wiedereingliederung von Kindern, die widerrechtlich in die Russische Föderation oder nach Belarus verschleppt oder zwangsweise in die vorübergehend von der Russischen Föderation besetzten ukrainischen Gebiete überführt wurden. 5. Die Versammlung nimmt Kenntnis von den laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und den Vereinigten Staaten über ein mögliches Abkommen über Bodenschätze. Sie unterstreicht, dass unbedingt sicherzustellen ist, dass ein solches Abkommen mit den Verpflichtungen der Ukraine im Hinblick auf die Integration in die Europäische Union vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Souveränität und die Einhaltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften der Europäischen Union. 6. Die Versammlung betont, dass die Aufhebung des vorübergehenden Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer vom Zustandekommen eines dauerhaften, gerechten und umfassenden Friedens in der Ukraine abhängig gemacht werden sollte. Bei einer vorzeitigen Aufhebung dieses Status allein aufgrund eines Waffenstillstands oder einer vorübergehenden Waffenruhe könnten die Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin Risiken und instabilen Verhältnissen ausgesetzt sein. Deshalb fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Änderungen des Schutzstatus auf überprüfbaren und dauerhaften Friedensvereinbarungen beruhen, um so das Wohlergehen und die Sicherheit der vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainer zu gewährleisten. 7. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Pipelineprojekts Nord Stream 1 und 2 inakzeptabel ist. Solche Maßnahmen würden die Abhängigkeit Europas von russischen Energieressourcen erhöhen, die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union untergraben und ihrem strategischen Ziel der Diversifizierung der Energieversorgungsquellen zuwiderlaufen. Die Versammlung fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich jeglichen Bemühungen zur Wiederaufnahme des Projekts zu widersetzen, und betont, wie wichtig es ist, angesichts geopolitischen Drucks im Energiebereich geschlossen und standhaft zu bleiben. 8. Die Versammlung betont, dass bei etwaigen künftigen Friedensverhandlungen von der Verpflichtung, die Russische Föderation und die für ihre Verbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, nicht abgewichen werden darf. Im Einklang mit Entschließung 2588 (2025) ist die Versammlung der Ansicht, dass es nur dann einen dauerhaften und umfassenden Frieden geben kann, wenn dieser gerecht ist und auf den Grundsätzen des Völkerrechts beruht, einschließlich der Achtung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität sowie der Menschenrechte. Eine endgültige Beilegung darf keine Straflosigkeit zur Folge haben. 9. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung den positiven Ausgang des Treffens der Kerngruppe vom 19. bis 21. März 2025 in Straßburg und die Fertigstellung der erforderlichen rechtlichen Dokumente für die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression im Rahmen des Europarates nach fast zweijährigen Konsultationen. Die vereinbarten Texte umfassen den Entwurf eines bilateralen Abkommens zwischen der Ukraine und dem Europarat, den Entwurf der Satzung des Sondergerichtshofs und den Entwurf eines erweiterten Teilabkommens über die Verwaltung des Sondergerichtshofs. Die drei Dokumente wurden nun in der Ukraine und den an der Kerngruppe beteiligten Staaten zur politischen Prüfung vorgelegt. Die Beteiligung am erweiterten Teilabkommen steht Nichtmitgliedstaaten offen, wodurch eine überregionale Unterstützung und internationale Legitimität gewährleistet werden. Die Versammlung ist der Auffassung, dass das von der Kerngruppe vorgesehene Modell des Gerichtshofs durch die Beteiligung internationaler Richter und die Anwendung des Völkerrechts Merkmale aufweist, durch die er hinreichend internationalen Charakter erhält. Durch die Einrichtung eines solchen Gerichtshofs wird der Europarat nicht nur seinen Mitgliedsstaat Ukraine bei seinen Bemühungen zur Gewährleistung von Rechenschaftspflicht unterstützen, sondern auch die internationale Rechtsordnung aufrechterhalten, zumal die Festigung des Friedens auf der Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit für die Erhaltung der menschlichen Gesellschaft und der Zivilisation von lebenswichtiger Bedeutung ist, wie in der Präambel seiner Satzung (SEV Nr. 1) bekräftigt wird. 10. Die Versammlung bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass in den endgültigen Texten zum Sondergerichtshof einige ihrer in früheren Entschließungen geäußerten Forderungen aufgegriffen werden, darunter in Bezug auf funktionelle Immunitäten, die Definition des Begriffs „Verbrechen der Aggression“, Verfahren in Abwesenheit, das Recht auf ein faires Verfahren und die Zusammenarbeit mit dem IStGH. In Bezug auf dessen zeitliche Zuständigkeit verweist die Versammlung auf ihre Entschließungen 2482 (2023) und 2556 (2024) und bekräftigt, dass die am 24. Februar 2022 begonnene großangelegte Invasion eine Fortsetzung des am 20. Februar 2014 begonnenen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine darstellt. Jeder Kompromiss, der in anderen Fragen erzielt wird, darf die Fähigkeit des Sondergerichtshofs, das Verbrechen der Aggression konsequent zu untersuchen und zu ahnden, nicht beeinträchtigen, und sollte den aktuellen Stand und die künftige Entwicklung des Völkerrechts unberührt lassen. Die Versammlung betont, dass die rechtliche Zuständigkeit des Sondergerichtshofs auf die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression ausgeweitet werden sollte, die von der so genannten „belarussischen Führung“ sowie der militärischen und politischen Führung Nordkoreas begangen werden. 11. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die zwischen dem 24. und 26. März 2025 in Den Haag erfolgte Aufnahme förmlicher Verhandlungen über einen internationalen Vertrag zur Einrichtung einer Kommission für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine im Rahmen eines zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses, an dem sich mehr als 50 Staaten aus verschiedenen Kontinenten und die EU beteiligen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einrichtung der zweiten Komponente eines umfassenden Entschädigungsmechanismus, wie er von der Versammlung in ihren früheren Entschließungen

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