2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich
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2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich
[Unterrichtung
durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates
2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
vom 7. bis 11. April 2024 in Straßburg, Frankreich
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2
2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6
3.1 Überblick ............................................................................................. 6
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 8
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 16
5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 18
6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 19
7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 69
Deutscher Bundestag Drucksache 21/1655
21. Wahlperiode 15.09.2025
1 Teilnehmende der deutschen Delegation
Die 2. Sitzungswoche 2025 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 7. bis
11. April 2025 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen daran teil:
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter
Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD)
Abgeordneter Fabian Funke (SPD)
Abgeordneter Josip Juratovic (SPD)
Abgeordneter Christian Petry (SPD)
Abgeordneter Axel Schäfer (SPD)
Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD)
Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU)
Abgeordneter Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU)
Abgeordneter Julian Pahlke (Bündnis 90/Die Grünen)
Abgeordnete Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen)
Abgeordneter Norbert Kleinwächter (AfD)
Abgeordneter Prof. Dr. Harald Weyel (AfD)
Abgeordnete Konstantin Kuhle (FDP)
Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW)
Abgeordneter Sevim Dagdelen (Gruppe BSW)
2 Tagesordnung der Sitzungswoche
Montag, 7. April 2025
1. Eröffnung der Sitzungswoche
1.1. Bericht des Präsidenten
1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben
1.3. Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse
1.4. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten
1.4.1. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den
Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts
1.4.2. Dringlichkeitsdebatte: Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von
Entschließung 2585(2025)‚ Anfechtung der noch nicht bestätigten
Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen
1.4.3. Dringlichkeitsdebatte: Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und die Lage
von Demokratie und Menschenrechten in der Türkei
1.4.4. Dringlichkeitsdebatte: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die
Notwendigkeit der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straflosigkeit
1.4.5. Dringlichkeitsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der
humanitären Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe
1.4.6. Aktualitätsdebatte: Proteste und Versammlungen auf dem Westbalkan und in
Mitteleuropa
1.4.7. Aktualitätsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären
Blockade des Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe
1.5. Annahme der Tagesordnung
1.6. Tätigkeitsbericht
1.7. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses
Berichterstatter des Präsidiums: Andrej Hunko (Deutschland, UEL)
1.8. Beobachtung der Parlamentswahlen in Kosovo (9. Februar 2025)
Berichterstatterin des Präsidiums: Petra Bayr (Österreich, SOC)
2. Verleihung des Museumspreises des Europarates 2025 an Euskararen Etxea
2.1. Ansprache des Menschenrechtskommissars des Europarates und Vorstellung des
Jahresberichts 2024
Präsentation: Michael O´Flaherty, Menschenrechtskommissar des Europarates
2.2. Tätigkeitsbericht (Fortsetzung)
Dienstag, 8. April 2025
3. Wahlen der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf Monaco
4. Debatte: Die Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in
Europa
Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie:
Frau Zanda Kalṇina-Lukaševica (Lettland, EPP/CD)
5. Ansprache des Regierungschefs von Andorra, Xavier Espot Zamora
6. Ansprache des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset
7. Debatte: Die Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in
Europa (Fortsetzung)
8. Aktualitätsdebatte: Proteste und Versammlungen auf dem Westbalkan und in Mitteleuropa
9. Debatte: Die Änderung verschiedener Bestimmungen in der Geschäftsordnung der Versammlung
Berichterstatterin für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten:
Frau Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE)
10. Debatte: Die Kollektivausweisungen von Ausländern beenden
Berichterstatter für den Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene:
Herr Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC)
Mittwoch, 9. April 2025
11. Debatte: Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat
Berichterstatter für den Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten:
Herr Frank Schwabe (Deutschland, SOC)
12. Kommunikation mit dem Ministerkomitee, Ansprache des Ministers für auswärtige Angelegenheiten
und Außenhandel von Luxemburg, Herr Xavier Bettel
13. Ansprache Seine königliche Hoheit, der Großherzog von Luxemburg
13.1. Dringlichkeitsdebatte: Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und der Zustand der
Demokratie und Menschenrechte in der Türkei
Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Herr Stefan Schennach (Österreich, SOC)
Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Lord David Blencathra
(Vereinigtes Königreich, ECPA)
13.2. Dringlichkeitsdebatte: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der
Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straflosigkeit
Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Iulian Bulai
(Rumänien, ALDE)
14. Debatte: Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Constantinos Efstathiou
(Zypern, SOC)
Donnerstag, 10. April 2025
14.1. Dringlichkeitsdebatte: Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der
Umwelt mithilfe des Strafrechts
Berichterstatterin für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung:
Frau Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE)
14.2. Dringlichkeitsdebatte: Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von Entschließung 2585
(2025)‚ Anfechtung der noch nicht bestätigten Beglaubigungs-schreiben der parlamentarischen
Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen
Ko-Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Sabina Ćudić
(Bosnien und Herzegowina, ALDE)
Ko-Berichterstatterin für den Monitoringausschuss: Frau Edite Estrela (Portugal, SOC)
15. Debatte: Rechtliche Aspekte des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen
Menschenrechtskonvention
Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Herr Titus Corlăţean (Rumänien, SOC)
16. Aktualitätsdebatte: Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des
Gazastreifens und zur Wiederherstellung der Waffenruhe
17. Debatte: Die wechselseitigen Verbindungen zwischen dem Europarat und der Europäischen
Politischen Gemeinschaft
Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Zsolt Németh
(Ungarn, ECPA)
18. Debatte: Die Stärkung der Beziehungen zwischen dem Europarat und Lateinamerika
Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Herr Antonio Gutiérrez
Limones (Spanien, SOC)
Stellungnahme des Präsidenten des Senats von Mexiko: Herr Gerardo Fernández Noroña (online)
Freitag, 11. April 2025
19. Freie Debatte
20. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung)
3 Schwerpunkte der Sitzungswoche
3.1 Überblick
In der zweiten Sitzungswoche 2025 standen mehrere Dringlichkeits- und Aktualitätsdebatten auf der
Tagesordnung der Versammlung. Eine Dringlichkeitsdebatte befasste sich mit der Verhaftung des Istanbuler
Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu und der Lage der Demokratie und der Menschenrechte in der Türkei. İmamoğlu wurde
am 19. März 2025 wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet und seines Amtes enthoben. Die PVER forderte die
„sofortige Freilassung“ von İmamoğlu, dessen Festnahme und Inhaftierung „politisch motiviert zu sein scheint“.
Die Versammlung äußerte Besorgnis über die mögliche politische Einflussnahme, insbesondere im
Zusammenhang mit İmamoğlus geplanter Präsidentschaftskandidatur und der Aberkennung seines Hochschulabschlusses.
Die PVER forderte die Wiederherstellung seiner politischen Rechte, eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe
sowie die Freilassung von inhaftierten Demonstrierenden. Die Ereignisse stellten einen Rückschritt der
Demokratie in der Türkei dar und würden unter anderem gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die
Versammlungsfreiheit verstoßen.
In einer weiteren Dringlichkeitsdebatte stand die Frage der Strafverfolgung russischer Verantwortlicher für
Kriegsverbrechen in der Ukraine im Fokus. Die Versammlung betonte die Notwendigkeit, Verantwortung
sicherzustellen und Straflosigkeit zu vermeiden. Sie forderte die Berücksichtigung humanitärer Aspekte, wie die
Freilassung von Gefangenen und die Rückführung deportierter ukrainischer Kinder. Der Europarat unterstütze
Initiativen zur Rechenschaftspflicht, einschließlich der Einrichtung eines Sondertribunals, und appellierte an alle
Staaten, internationale Rechtsnormen einzuhalten.
Eine weitere Debatte widmete sich der mangelhaften Umsetzung von EGMR-Urteilen in verschiedenen
Mitgliedstaaten. Am Donnerstag wurde der Entwurf eines neuen Übereinkommens des Europarates zum Schutz der
Umwelt durch Strafrecht beraten. Die Berichterstatterin Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) betonte die
Notwendigkeit, schwere Umweltdelikte strafrechtlich zu bekämpfen.
In einer weiteren Dringlichkeitsdebatte wurde die Lage in Georgien thematisiert. Die PVER zeigte sich über die
sich verschlechternde Lage in Georgien, die demokratischen Rückschritte und die soziale Krise besorgt. Sie
kritisierte die fehlende Umsetzung ihrer Forderungen, wie die Freilassung politischer Gefangener und die Schaffung
eines transparenten Wahlumfelds, die die PVER im Januar 2025 an die Akkreditierung der georgischen
Delegation geknüpft hatte. Die Versammlung forderte Georgien auf, die Forderungen des Europarats umzusetzen und
die Zusammenarbeit wieder aufzunehmen. Den Rückzug der georgischen Delegierten, der die Ablehnung eines
Dialogs mit der PVER bedeute, bedauerte die Versammlung.
Ferner erfolgte eine Aktualitätsdebatte über die Lage in Gaza seit dem Angriff der Hamas im Oktober 2023. Es
wurde das immense Leid der Zivilbevölkerung betont, das sich durch die Blockade humanitärer Hilfe verschärfe.
Israels Vorgehen wurde von einigen Delegierten als unverhältnismäßig kritisiert, während andere das
Selbstverteidigungsrecht Israels betonten. Gefordert wurden die sofortige Rückkehr zu einem Waffenstillstand,
Konsequenzen bei Völkerrechtsverstößen und eine politische Lösung, um das Leid zu beenden.
Des Weiteren diskutierte die PVER über die Beobachtung der Parlamentswahlen im Kosovo im Februar 2025.
Die PVER hatte eine zwanzig-köpfige Delegation unter der Leitung von Petra Bayr (Österreich, SOC) entsandt.
Laut Bayr fand die Parlamentswahl in einem politisch angespannten Klima statt, das vom Beitrittswunsch zur EU
und zum Europarat sowie von Konflikten im serbisch dominierten Norden geprägt gewesen sei. Am Wahltag
wurde das geordnete Verhalten der Wählerinnen und Wähler hervorgehoben, bei hoher Beteiligung auch
serbischer Wählerinnen und Wähler. Trotz eines grundsätzlich geeigneten rechtlichen Rahmens führten technische
Mängel, unklare Regelungen und Probleme bei der Infrastruktur zu Einschränkungen. Die Delegation forderte
Verbesserungen bei Wahllisten, Wahllokalen, der Unabhängigkeit der Wahlbehörden, inklusiver Repräsentation
sowie beim Zugang für Menschen mit Behinderung. Kritisiert wurden in der Plenardebatte Hassrede im
Wahlkampf, gezielte Einflussnahme auf Minderheiten und mangelnde Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Die
Delegation betonte die Notwendigkeit effektiven Schutzes für Journalistinnen und Journalisten und rief zu
strukturellen Maßnahmen für eine stärkere Teilhabe von Frauen auf. Die PVER und die Venedig-Kommission seien
für eine weitere Zusammenarbeit bereit. Trotz aller Herausforderungen sei die Durchführung der Wahlen ein
positiver Schritt für Kosovos Demokratie.
Des Weiteren stellte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, seinen
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vor. O’Flaherty warnte vor einer tiefen Krise des Menschenrechtssystems und forderte
die Mitgliedstaaten auf ihr Bekenntnis zu den Menschenrechten zu erneuern. Er warnte vor einem schleichenden
Rückbau der Menschenrechte, populistischer Rhetorik und einer Infragestellung der Menschenrechte. Zugleich
gebe es zunehmend Bedarf an der Wahrung von Menschenrechten in den Konflikten. Er rief zu Empörung,
Erneuerung und einer stärkeren Ausrichtung staatlicher Politik an Menschenrechten auf. Eine besondere Rolle bei
der Ausrichtung der Politik an Menschenrechten käme der Zivilgesellschaft, lokalen Strukturen und nationalen
Aktionsplänen zuteil. Sein erstes Jahr im Amt sei von vier Prioritäten geprägt gewesen: erstens die
Menschenrechte in der Ukraine, zweitens der Umgang mit Migration und KI, drittens der Schutz marginalisierter Gruppen,
insbesondere von Sinti und Roma, und viertens den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, wie zum Beispiel
LGBTI-Aktivisten oder Journalisten. O’Flaherty betonte zum Schluss die Bedeutung schneller, pragmatischer
Interventionen. Trotz der Rückschritte sei er von seinem Mandat, Menschenrechte mit Mut, Klarheit und
Solidarität zu stärken, überzeugt.
Der Museumspreis des Europarats wurde an das Euskararen Etxea, das Haus der baskischen Sprache, in Bilbao
(Spanien) verliehen.
Am Dienstag wurde die Wahl eines neuen Richters für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
für Monaco durchgeführt. Sébastien Biancheri wurde im ersten Wahlgang gewählt.
Die Debatte über ausländische Einflussnahme auf demokratische Prozesse in Europa dominierte den zweiten
Sitzungstag. Die Berichterstatterin Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) warnte eindringlich vor
zunehmenden Manipulationsversuchen durch externe Akteure, insbesondere durch Russland. Russland betreibe
systematisch Desinformationskampagnen, manipuliere Wahlen, finanziere verdeckt Parteien und nutze soziale
Medien, staatlich gelenkte Medien und Oligarchen zur Destabilisierung europäischer Demokratien. Als Beispiele
erwähnte die Berichterstatterin unter anderem die Wahlen in Moldau und Rumänien 2024 den Brexit, die
französische Präsidentschaftswahl 2017 und die deutsche Politik. Die Versammlung forderte die Mitgliedstaaten auf,
ihre demokratischen Institutionen besser gegen solche Bedrohungen zu schützen – etwa durch die Absicherung
von Wahlprozessen, Medienkompetenzbildung, transparente Parteienfinanzierung und den Schutz unabhängiger
Medien und zivilgesellschaftlicher Akteure. Maßnahmen gegen externe Einflussnahme müssten jedoch mit den
Menschenrechten vereinbar bleiben und dürften nicht zur Einschränkung legitimer Meinungsäußerung führen.
Die Berichterstatterin betonte insbesondere die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit, etwa mit EU,
OSZE und NATO, gemeinsame Strategien gegen hybride Bedrohungen zu entwickeln. Die Versammlung rief zur
Ratifizierung der Vilnius-Konvention zu KI und Menschenrechten auf und begrüßte die Gründung der
Parlamentarischen Allianz für freie und faire Wahlen als wichtigen Schritt zur Stärkung demokratischer Resilienz.
Am Nachmittag folgten eine Fragerunde mit dem Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, sowie eine
Aktualitätsdebatte über die Protestbewegungen auf dem Westbalkan und Zentraleuropa. Im Zentrum der
Aktualitätsdebatte stand die zahlreichen Proteste, die als Ausdruck tiefer Frustration über stockende EU-
Erweiterungsprozesse, autoritäre Tendenzen und den Abbau rechtsstaatlicher Standards gewertet wurden. Besonders in
Serbien, aber auch in Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien, demonstrierten Tausende gegen Wahlbetrug,
Einschränkungen der Medienfreiheit und Korruption. Viele Abgeordnete warnten, dass ohne Fortschritte im
Beitrittsprozess die Proteste zunehmen und das Vertrauen in Europa weiter sinken werde. Einigkeit bestand darin,
dass die EU und der Europarat ihre strategischen Rollen neu ausrichten müssen. Reformbemühungen der
Westbalkanstaaten sollen mit realistischen Beitrittsperspektiven und konkreter Unterstützung – etwa für
Zivilgesellschaft und unabhängige Medien – verknüpft werden. Nur so lasse sich ein erneuertes Engagement stimulieren
und das Momentum für Demokratie und Rechtsstaatsreformen aufrechterhalten. Zugleich wurde betont, dass eine
stärkere Präsenz europäischer Institutionen vor Ort notwendig sei. Zudem müssten systematische
Menschenrechtsverletzungen deutlich und klar kritisiert werden. Axel Schäfer (SPD) rief dazu auf, endlich laut Position zu
beziehen. Laut ihm werde in Europa zu viel geschwiegen. Die Versammlung stellte klar, dass Massenproteste
Ausdruck für Handlungsbedarf seien. Der Dialog mit Reformkräfte müsse intensiviert, Sanktionen gegen
demokratiefeindliche Maßnahmen geprüft und klare europäische Perspektiven für den Westbalkan und Mitteleuropa
aufgezeigt werden.
Am Mittwoch diskutierte die PVER über die Entwicklung einer ethischen Kultur im Europarat und verstärkte die
eigenen Regeln für Ethik und zur Bekämpfung von Korruption im Europarat. Abgeordneter Frank Schwabe
(SPD) forderte als Berichterstatter konsequentere Maßnahmen gegen Korruption. Die PVER beschloss
Änderungen am Verhaltenskodex der Versammlung. So sollen Fehlverstöße gegen die Interessenerklärung oder den
Verhaltenskodex stärker in Zukunft sanktioniert werden. Hinweise auf mögliche Verstöße würden künftig dem
Präsidenten oder dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten gemeldet. Der
Geschäftsordnungsausschuss könne externe Fachleute hinzuziehen und in schwerwiegenden Fällen ein unabhängiges
Untersuchungsgremium einschalten. Des Weiteren solle es eine stärkere Überprüfung von Delegierten mit
verantwortungsvollen Ämtern geben. Ein besonderer Fokus lag auf der Interessenerklärungen der Delegierten,
deren Angaben systematisch überprüft werden sollten. Die PVER beschloss zudem die Überprüfung des
Verhaltens ehemaliger Mitglieder. Fehlverhalten ehemaliger Mitglieder könne gegebenenfalls zum Entzug der
Ehrenmitgliedschaft führen. Die PVER beschloss eine Umbenennung des Geschäftsordnungsausschusses in den
Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten, um den Stellenwert ethischer Standards zu betonen. Des
Weiteren wurde das Amt eines Allgemeinen Berichterstatters für ethische Standards und Anti-Korruption
geschaffen.
Ferner beschloss die PVER Änderungen der Geschäftsordnung sowie eine Entschließung, die ein Ende
kollektiver Ausweisungen von Ausländern fordert. Der luxemburgische Außenminister Xavier Bettel zog eine erste
Bilanz des luxemburgischen Vorsitzes und forderte eine Einheit Europas in dem geopolitisch angespannten
Umfeld. Auch der Großherzog von Luxemburg richtete sich an die Versammlung. Weitere Debatten betrafen den
Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die Beziehungen
des Europarates zur Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) sowie zu Lateinamerika. Lateinamerika stelle
ein „natürlicher Verbündeter“ des Europarates dar, weshalb die Beziehungen des Europarates zu Lateinamerika
laut der PVER ausgebaut werden sollten. Der Präsident des mexikanischen Senats, Gerardo Fernández Noroña,
sprach online zu den Delegierten. Mexiko hat seit 25 Jahren Beobachterstatus im Europarat.
Die Sitzungswoche endete mit einer freien Debatte, die den Mitgliedern der Versammlung Gelegenheit gibt, ohne
thematische Vorgabe aktuelle politische Anliegen vorzubringen. In der freien Debatte äußerte sich Norbert
Kleinwächter (AfD) kritisch zum Zustand der PVER und warf der Versammlung vor, in der Vergangenheit
selektiv auf Menschenrechtsverletzungen reagiert zu haben. Er kritisierte insbesondere Maßnahmen während der
Covid-19-Pandemie sowie aktuelle Entwicklungen in Frankreich und Rumänien. Andrej Hunko (Gruppe BSW)
thematisierte mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025. Er verwies auf
Probleme bei der Stimmauszählung, der Nichtzustellung von Briefwahlunterlagen an im Ausland lebende Deutsche
sowie auf das Fehlen eines gesetzlich verankerten Nachzählverfahrens. In der Sitzungswoche hat Andrej Hunko
den Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses vorgestellt.
3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen
Debatte: „Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses der Versammlung“
Andrej Hunko (Gruppe BSW) präsentierte den Fortschrittsbericht des Präsidiums und des Ständigen
Ausschusses. In seiner Rede betonte Hunko zunächst die übergeordnete Bedeutung des Themas Demokratie für Europa
und sprach sich für die von Generalsekretär Alain Berset vorgeschlagene Initiative eines Demokratiepakts aus.
Ein solcher Pakt könne dazu beitragen, das schwindende Vertrauen der Bevölkerung in demokratische
Institutionen zu stärken. Als mögliches Ziel nannte er die Einberufung eines weiteren Europaratsgipfels auf Ebene der
Staats- und Regierungschefs im kommenden Jahr. Darüber hinaus lobte er die Fortschritte beim EU-Beitritt zur
EMRK. Er sei zwar skeptisch, ob der Notwendigkeit der EPG, jedoch solle der Europarat eine aktive Rolle darin
spielen, wenn die EPG existiere. Besondere Aufmerksamkeit widmete er der außergewöhnlich hohen Anzahl an
Dringlichkeits- und Aktualitätsdebatten in der Sitzungswoche. Dies sei Ausdruck der politischen
Herausforderungen in Europa und zeige, wie notwendig es sei, die Arbeitsweise der Versammlung agil und wirkungsvoll zu
gestalten. Hunko plädierte dafür die Regeln zur Beteiligung junger Menschen in der PVER auszuweiten. Er
verwies auf aus seiner Sicht vorhandene Unregelmäßigkeiten bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 in
Deutschland. Aus seiner Sicht seien bessere Verfahren zur Überprüfung und Anfechtung von Wahlergebnissen notwendig.
Er begrüßte die Initiative für ein neues Übereinkommen zum Schutz der Umwelt im Strafrecht angesichts des
massiven Verlusts an Biodiversität. Seine Rede schloss Hunko mit einem eindringlichen Appell an die
Versammlung, sich ungeachtet geopolitischer Zwänge klar und unabhängig für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Menschenrechte einzusetzen.
Ansprache: „Jährlicher Tätigkeitsbericht 2024 des Menschenrechtskommissars des Europarates, Michael
O’Flaherty“
Zu Beginn seiner Ausführungen wies der Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty auf die derzeitigen
„sehr beunruhigenden Zeiten“ hin, in denen Politiker zunehmend die Verpflichtungen zur Wahrung der
Menschenrechte infrage stellten. Wichtige Entscheidungen würden nicht mehr in multilateralen Foren getroffen. Die
„Pandemie der Desinformation“ untergrabe demokratische Debatten. Er empfahl die Überprüfung neuer
Gesetzesentwürfe in den nationalen Parlamenten auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK und der Charta der Grundrechte.
Zudem schlug er vor, Parlamentsausschüsse stärker in die Behandlung von Menschenrechtsfragen einzubinden.
Seine Arbeit im Jahr 2024 sei von vier Schwerpunkten geprägt gewesen. Zunächst die menschenrechtlichen
Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Dabei forderte er die Berücksichtigung der Prinzipien
des Völkerrechts in Friedensbemühungen. Zweitens nannte er die Wahrung der Menschenrechte im Bereich der
Migration. Er verwies auf verstärkte Grenzsicherungen, die Menschenrechtsfragen, wie das Asylrecht und das
Verbot der Zurückweisung, aufwürfen. Der dritte Schwerpunkt liege auf der Lage der Gemeinschaft der Sinti und
Roma. Viertens sprach er den Schutz von Menschenrechtsverteidigern an und warnte vor repressiven Maßnahmen
in mehreren Ländern. In der Fragerunde thematisierten Abgeordnete unter anderem das Verschwinden von
minderjährigen Migranten im Vereinigten Königreich, die schwierige Lage der Roma in Europa und die politische
Verfolgung in Georgien und der Türkei. O’Flaherty betonte die Notwendigkeit besserer Kinderschutzsysteme und
kündigte einen Bericht zur Stärkung von Frauen der Roma an. Zur Situation in Gaza äußerte er sich besorgt über
die Taten von Hamas und Israel und rief zur Kontrolle von Rüstungsexporten auf. Schließlich versicherte er, sich
für die Rechte von Minderheiten und die Menschenrechte der Zyprioten einzusetzen.
Debatte: „Ausländische Einflussnahme: eine Gefahr für die demokratische Sicherheit in Europa“
Die Berichterstatterin Zanda Kalniņa-Lukaševica (Lettland, EPP/CD) des Ausschusses für Politische
Angelegenheiten und Demokratie forderte zunächst schärfere rechtliche und technische Instrumente gegen staatlich
gesteuerte Desinformationskampagnen. Pablo Hispán (Spanien, EPP/CD) lobte den Bericht als wichtigen Schritt
im Kampf gegen ausländische Einmischung, vor allem von Russland, und betonte die vielfältigen Methoden, mit
denen Russland Einfluss nehme. Paweł Jabłoński (Polen, ECPA) begrüßte die Anerkennung russischer
Wahleinmischung in Polen. Er forderte zudem auch andere ausländische Einflussnahmen zu betrachten, etwa durch NGOs.
Konstantin Kuhle (FDP) warnte vor der unterschätzten Gefahr hybrider Kriegsführung durch Russland und rief
dazu auf, die Öffentlichkeit besser über diese Bedrohung aufzuklären. Er forderte mehr Transparenz bei der
Abwehr von Wahlbeeinflussung und warnte davor, solche Maßnahmen politisch zu instrumentalisieren. Außerdem
hob Kuhle hervor, dass demokratische Institutionen gestärkt werden müssen, um resilient gegen solche Angriffe
zu sein. George Loucaides (Zypern, UEL) kritisierte den Bericht als einseitig und politisch motiviert, da er
westliche Einmischungen ignoriere, und warnte davor, dass die Fokussierung auf Russland die Meinungsfreiheit
gefährden könne. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) betonte die ernsthafte Bedrohung durch ausländische
Einmischung, insbesondere durch wirtschaftliche und kulturelle Zwänge, und forderte eine gemeinsame und mutige
Antwort aller Mitgliedsstaaten zum Schutz der Demokratie. Doris Bures (Österreich, SOC) unterstrich, dass eine
starke, gerechte Gesellschaft mit freien Medien, unabhängiger Justiz und sozialer Gerechtigkeit die beste
Verteidigung gegen ausländische Einmischung sei. Vladimir Vardanyan (Armenien, EPP/CD) machte auf neue,
unsichtbare Formen der Einmischung aufmerksam, die durch KI und hybride Kriegsführung verstärkt würden und
die das Vertrauen in demokratische Wahlen gefährdeten. Belén Hoyo (Spanien, EPP/CD) forderte bessere
Cybersicherheitsgesetze und Transparenz bei Wahlfinanzierungen.
Aktualitätsdebatte: „Proteste und Kundgebungen auf dem Westbalkan und in Mitteleuropa“
Axel Schäfer (SPD) appellierte in seinem Redebeitrag an die europäische Öffentlichkeit und mahnte mehr
Entschlossenheit bei der Stärkung europäischer Institutionen, bei ehrlichem Umgang innerhalb der Parteienfamilien
und beim Einfluss auf nationale Regierungen, um Menschenrechte, Demonstrationsfreiheit und
Minderheitenschutz sicherzustellen.an. Zugleich kritisierte er die Untätigkeit innerhalb der europäischen Parteifamilien und
forderte einen offeneren Umgang mit Meinungsverschiedenheiten, auch innerhalb des eigenen politischen Lagers.
Schäfer nahm dabei konkret Bezug auf Serbiens Präsident Aleksandar Vučić, der der christdemokratischen
Parteienfamilie angehöre, und verglich die Situation mit früheren Debatten über Viktor Orbán. Er forderte, nationale
Delegationen müssten auch ihre eigenen Regierungen in die Pflicht nehmen, um auf bilateraler Ebene
Menschenrechte und Versammlungsfreiheit zu verteidigen – auch wenn dies politisch unbequem sei. Piero Fassino (Italien,
SOC) unterstrich die Bedeutung der Proteste als klares Bekenntnis zur Demokratie. Die EU müsse jetzt handeln
und die Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des Westbalkans konsequent und zügig vorantreiben, um das
bestehende Momentum für eine Reform nicht zu gefährden. Bisera Kostadinovska-Stojchevska
(Nordmazedonien, SOC) schilderte, wie junge Menschen unter maroden Bildungs- und Gesundheitssystemen leiden und ohne
klare EU-Perspektive ins Exil gedrängt würden. Đorđe Stanković (Serbien, fraktionslos) betonte die
bewundernswerte Entschlossenheit der Jugend, die sich monatelang unerschrocken bis nach Straßburg aufmache, um
von Europa Gehör zu finden. Victoria Tiblom (Schweden, ECPA) warnte, dass nach dem Einsturz des
Bahnüberdachs in Novi Sad mit 16 Toten ein Symbol für die fatalen Folgen jahrzehntelanger Untätigkeit und
Korruption in Serbien entstanden sei. Sie forderte, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit dürfe nicht den
Opfern politischer Instrumentalisierung zum Opfer fallen. Saranda Bogujevci (Kosovo) schilderte die tödlichen
Anschläge bewaffneter Gruppen aus Serbien im September auf Politiker im Kosovo und rief zu einem Ende der
Straflosigkeit und zur Auslieferung der Täter an Kosovo auf. Aleksandar Mirković (Serbien, EPP/CD) hingegen
verteidigte sein Land gegen Vorwürfe von „Schallkanonen“ und massiver Polizeigewalt und bezeichnete die
Demonstrationen als von außen gesteuerte „Farbenrevolution“, die angeblich auf einen gewaltsamen Regimewechsel
abzielen. Marijana Puljak (Kroatien, ALDE) entgegnete, sie bewundere den Mut der Studenten, die gegen
Korruption und Wahlfälschung aufbegehren, und kritisierte den Besuch der EU-Kommissarin für Erweiterung Marta
Kos. Albana Vokshi (Albanien, EPP/CD) beklagte, das Stillschweigen vieler EU-Regierungen gegenüber
autoritären Tendenzen und den Verletzungen der Versammlungs- und Pressefreiheit im Westbalkan.
Vladimir Đorđević (Serbien, ECPA) schließlich rief Europa auf, die jungen Demonstranten klar und stark zu
unterstützen, damit die Wahrheit und die Gerechtigkeit in Serbien nicht länger verschlossen blieben.
Debatte: „Die Änderung verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung der Versammlung“
Berichterstatterin Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) erklärte, die Änderungen der Geschäftsordnung sollen
es erleichtern, bisher unbesetzte Positionen auszufüllen. Sie betonte die Bedeutung der Jugendberichterstatter, um
junge Menschen für Demokratie zu gewinnen, und hob die Öffnung gegenüber der Zivilgesellschaft sowie eine
Anpassung der Geschlechterquoten zugunsten kleinerer Delegationen hervor. Sona Ghazaryan (Armenia,
ALDE) bedankte sich im Namen ihrer Fraktion für die gründliche Arbeit an den Regeländerungen, begrüßte die
Einbindung der Jugendberichterstatter und unterstrich die Wichtigkeit der Beteiligung junger Stimmen sowie die
stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft zur Förderung von Transparenz und demokratischer Verantwortung.
Laura Castel (Spain, UEL) lobte den Bericht und betonte, dass Jugendberichterstatter keine bloßen Beobachter,
sondern aktive Mitwirkende sind, deren Beiträge den Ausschüssen neue Perspektiven verleihen; sie forderte
zudem eine breite Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, um die Qualität und Legitimität der
Arbeit zu verbessern. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) gratulierte zum Bericht und wies darauf hin, dass die
Versammlung ein lebendiger Organismus sei, der sich anpassen müsse; er unterstützte die Einbindung der Jugend
und verwies auf die Bedeutung der Kontinuität der Arbeit seit dem Reykjavík-Gipfel. Oleksii Goncharenko
(Ukraine, ECPA) kritisierte die geringe öffentliche Aufmerksamkeit für die Sitzung und betonte, dass die
Organisation sichtbarer und bürgernäher werden müsse, um Demokratie zu schützen; er forderte, die Arbeit stärker auf
die Bürger in den Mitgliedstaaten zu konzentrieren. Heike Engelhardt (SPD) erklärte, sie halte die Reformen für
dringend notwendig, um die demokratische Beteiligung der jungen Generation zu stärken. Sie wies darauf hin,
dass Transparenz und klare Regeln für das Vertrauen der Bürger unerlässlich seien. Außerdem betonte sie, dass
die Einbindung der Jugend in politische Prozesse die Zukunft der Demokratie sichere. Abschließend äußerte sie
die Hoffnung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen breite Unterstützung im Parlament finden würden. Die
Reformen seien ein wichtiger Schritt, um die politische Teilhabe zu fördern.
Debatte: „Respekt für die Rechtsstaatlichkeit und der Kampf gegen Korruption innerhalb des
Europarats“
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) präsentierte seinen Berichtsentwurf im Auftrag des Ausschusses für
Geschäftsordnung, Immunitäten und institutionelle Angelegenheiten. Er warnte eindringlich vor der Zerstörung
demokratischer Werte durch Korruption und verwies auf konkrete Fälle innerhalb der Parlamentarischen
Versammlung, wie zum Beispiel auf die Aserbaidschanaffäre rund um die ehemaligen Abgeordneten Axel Fischer und
Karin Strenz. Ziel des Berichts sei die Etablierung einer Anti-Korruptionskultur in der PVER durch fünf
Hauptmaßnahmen: ein einheitliches öffentliches Interessenregister, Konsequenzen bei der Verweigerung der
Offenlegung von Interessen, die systematische Überprüfung der Angaben, ein gestärktes Verfahren bei Verstößen sowie
stärkere Überprüfung von wichtigen Ämtern. Der Geschäftsordnungsausschuss solle künftig „Ausschuss für
Geschäftsordnung, Ethik und Immunitäten“ heißen. Zudem soll ein Generalberichterstatter für ethische Standards
und Korruptionsbekämpfung ernannt werden. Ryszard Petru (Polen, ALDE) begrüßte die Reformvorschläge und
nannte die Einführung einer einheitlichen Interessenserklärung und klarer Sanktionen essenziell. Der
Vertrauensverlust durch den Aserbaidschan-Skandal müsse durch konsequente Maßnahmen behoben werden. Andrej
Hunko (Gruppe BSW) lobte Frank Schwabe für seine Aufklärungsarbeit. Er erinnerte an das Ausmaß der
Skandale, in denen Abgeordnete Gelder in Hotelzimmern versteckten. Korruption sei eng mit wachsender Ungleichheit
verknüpft, deren Bekämpfung ebenfalls Priorität haben müsse. Petra Bayr (Österreich, SOC) forderte
einheitliche, kontinuierlich weiterentwickelte Standards für ethisches Verhalten und betonte, Gesetze allein seien nicht
ausreichend. Es brauche eine Kultur der Transparenz und Verantwortung sowie ausreichende Ressourcen für die
Kontrolle. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) bezeichnete Korruption als „besondere Krankheit“ und rief zur
Selbstverpflichtung der Parlamentarier zu mehr Transparenz auf. Markus Wiechel (Schweden, ECPA) sprach
von einem Paradigmenwechsel hin zu aktiver Überprüfung und einer moralischen Pflicht zur Bekämpfung von
Korruption, die das Vertrauen in die europäische Idee zerstöre. Nicos Tornaritis (Zypern, EPP/CD) lobte den
Bericht als Stärkung der Glaubwürdigkeit des Europarates und forderte, bestehende Instrumente wie den
Ethikkodex zu ergänzen. István Hollik (Ungarn, ECPA) kritisierte den Bericht als unvollständig und forderte
Aufklärung über die Finanzierung von NGOs durch EU-Mittel und USAID. Louise Morel (Frankreich, ALDE) warnte
vor politischer Einflussnahme durch finanzielle Mittel und forderte mehr Transparenz. Ivan Račan (Kroatien,
SOC) bezeichnete den Bericht als Meilenstein und hob die Bedeutung des kulturellen Wandels hin zu mehr
Integrität hervor. Minna Reijonen (Finnland, ECPA) erinnerte daran, dass auch weniger korrupt geltende Länder,
wie zum Beispiel Finnland, wachsam bleiben müssen. Saskia Kluit (Niederlande, SOC) mahnte, dass der
Europarat selbst nicht frei von Integritätsproblemen sei und der Umgang mit Korruption weiterentwickelt werden
müsse. Pedro Neves de Sousa (Portugal, EPP/CD) bezeichnete Korruption als Gift für liberale Demokratien und
betonte die Wichtigkeit ethischer Standards. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) schilderte eigene Erfahrungen mit
Korruption im Europarat und lobte die Rolle der Zivilgesellschaft, durch die die Korruption öffentlich gemacht
wurde. Er forderte mehr Verantwortung von Abgeordneten und nationale Parlamente. Abschließend dankte
Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) für die breite Zustimmung und appellierte, die neuen Regeln nicht als
bürokratisches Übel, sondern als gelebte Anti-Korruptionskultur ernst zu nehmen. Er forderte, die Pflichten zur
Offenlegung von Interessen konsequent in die nationalen Parlamente zurückzutragen und dort bei wiederholten
Verstößen Sanktionen auszulösen. Zudem mahnte er die Rolle der Zivilgesellschaft als unverzichtbare Aufklärer nicht
zu unterschätzen. Abschließend begrüßte Heike Engelhardt (SPD) als Vorsitzende des
Geschäftsordnungsausschusses die vorgeschlagene Umbenennung des Ausschusses sowie die Einrichtung eines Generalberichterstatters
für ethische Standards und Korruptionsbekämpfung. Sie dankte dem Berichterstatter für seinen unermüdlichen
Einsatz und seine Entschlossenheit, die wichtigen Themen zur Korruptionsbekämpfung und Stärkung der
Integritätsrahmen im Europarat und in der Parlamentarischen Versammlung ausreichend zu priorisieren. Keine
Institution sei vor Korruption gefeit. Es läge jedoch an den Politikern mit robusten Integritäts- und Ethikstandards das
Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Institutionen zu bewahren.
Dringlichkeitsdebatte: „Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und der Zustand von
Demokratie und Menschenrechten in der Türkei“
Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, ECPA) kritisierte die politisch motivierte Festnahme des
Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und forderte seine sofortige Freilassung. Er bezeichnete die
Aberkennung von İmamoğlus Universitätsabschluss als Versuch diesen politisch zu blockieren. Er verurteilte auch die
schwere Polizeigewalt bei den landesweiten Massenprotesten. Maria Syrengela (Griechenland, EPP/CD) zeigte
Solidarität mit der türkischen Opposition, während Marco Scurria (Italien, ECPA) die Türkei aufforderte, sich
zwischen autoritärer Ausrichtung und europäischen Werten zu entscheiden. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco,
ALDE) sprach von einer Verletzung der elementaren Prinzipien der EMRK. Abgeordneter Frank Schwabe
(SPD) hob die Missachtung der EGMR-Urteilen durch die Türkei hervor und forderte die Wiedereinsetzung des
Abschlusses sowie die Freilassung von İmamoğlu. Die demokratische Entwicklung in der Türkei sei stark
gefährdet. Die jüngsten Ereignisse untergrüben das Vertrauen in freie und faire Wahlen. Er begrüßte die deutlichen
Stellungnahmen des Europarats und der EU. Die ergriffenen Maßnahmen seien ein wichtiges Zeichen der
Solidarität. Schwabe rief zur unverzüglichen Freilassung aller Demonstrierenden auf. Azadeh Rojhan (Schweden,
SOC) unterstrich, dass die Türkei immer wieder legitime Opposition kriminalisiere. Mehmet Akalin (Türkei,
ALDE) argumentierte, dass die Repressionen eine direkte Folge des Präsidialsystems seien. Petra Bayr
(Österreich, SOC) forderte die Einleitung des ergänzenden gemeinsamen Verfahrens. Georgios Stamatitis
(Griechenland, EPP/CD) warnte vor der zunehmend problematischen Außenpolitik der Türkei. Seda Gören Bölük (Türkei,
fraktionslos) wies auf die Unabhängigkeit der türkischen Justiz hin. Sofia Amloh (Schweden, SOC) kritisierte die
Einschüchterung unabhängiger Journalistinnen und forderte deren Freilassung. Armağan Candan (Vertreter der
türkischen zypriotischen Gemeinschaft) erinnerte an die republikanische Tradition der Türkei. Markus Wiechel
(Schweden, ECPA) sah die Festnahme İmamoğlus als klar politisch motiviert an. Ingjerd Schie Schou
(Norwegen, EPP/CD) verurteilte die Gewalt gegen friedliche Demonstranten. Aysu Bankoğlu (Türkei, SOC) kritisierte
den Missbrauch der Justiz durch Präsident Erdoğan, während Meryem Göka (Türkei, fraktionslos) die laufenden
Ermittlungen als unabhängig verteidigte. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) forderte die Unterstützung
der Forderungen nach Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Sie verurteilte die politische Gefangenschaft von Ekrem
İmamoğlu und anderen oppositionellen Bürgermeistern als schweren Angriff auf die demokratischen Grundwerte
der Türkei. Sie hob außerdem hervor, dass die hohe Zahl politischer Gefangener in der Türkei ein alarmierendes
Signal für die zunehmende Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Zivilgesellschaft sei. Schließlich würdigte
sie den Mut der Demonstrierenden, trotz Repressionen für Freiheit und Gerechtigkeit einzutreten, und betonte die
Verantwortung des Europarats, sie nicht im Stich zu lassen.
Dringlichkeitsdebatte: „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit der
Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Straffreiheit“
Iulian Bulai (Rumänien, ALDE) stellte klar, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine mehr denn je
Gerechtigkeit und ungeteilte Solidarität erfordere und trat für ein Friedensmodell, das die territoriale Integrität der
Ukraine schützt, ein. Edmunds Cepurītis (Lettland, SOC) warnte vor Putins Herausforderung der
Menschenrechte und des Völkerrechts. Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) sprach von einer nie dagewesenen
Bedrohung durch Putins Regime. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) forderte die Vollmitgliedschaft der Ukraine
in der EU und NATO sowie mehr militärische Unterstützung. James MacCleary (Vereinigtes Königreich,
ALDE) forderte eine Aufrüstung der Ukraine und den Einsatz russischen Vermögens für den Wiederaufbau.
Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) kritisierte die „Doppelmoral“ des Westens und plädierte für einen Friedenskurs.
Sie warf der EU und NATO vor, internationale Rechtsverletzungen und Kriege als politische Werkzeuge zu
normalisieren und dabei ihre eigene Mitverantwortung am Ukraine-Krieg verschleiere. Sie kritisierte zudem die
westliche Unterstützung Israels im Konflikt mit den Palästinensern als Beleg für eine selektive Anwendung des
Völkerrechts. Statt weiterer Eskalation forderte Dağdelen eine friedensorientierte Politik mit Entspannung und
Abrüstung zum Wohl der europäischen Völker. Lise Christoffersen (Norwegen, SOC) lobte Norwegens finanzielle
Unterstützung und plädierte für die Einrichtung eines Sondertribunals. Gustaf Göthberg (Schweden, EPP/CD)
unterstützte Sanktionen gegen Russland als Verpflichtung zur Gerechtigkeit. Rostyslav Tistyk (Ukraine, ECPA)
forderte die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern. Véronique Durenne (Belgien, ALDE) bekräftigte die
Notwendigkeit des Sondertribunals. Titus Corlățean (Rumänien, SOC) rief zur Erweiterung der
Unterzeichnerstaaten des Erweiterten Teilübereinkommens auf. Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) warnte vor einem Frieden
durch Kapitulation. Nadejda Iordanova (Bulgarien, NR) betonte die Bedeutung des Sondertribunals und lobte
Bulgariens Mitwirkung. Pavlo Bakunets (Ukraine, ECPA) forderte, Russland als Terrorstaat zu stoppen. Piero
Fassino (Italien, SOC) warnte vor einem „Schandfrieden“. Natalia Davidovici (Moldau, EPP/CD) forderte die
strafrechtliche Aufarbeitung der Kriegsverbrechen. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) schilderte die tägliche
russische Terrorherrschaft und forderte die schnelle Umsetzung des Tribunals. Christophe Lacroix (Belgien, SOC)
verurteilte die Kriegsverbrechen Russlands als Angriff auf die Werte des Europarats. Claude Carignan (Kanada)
erinnerte an Kanadas harte Haltung gegenüber Russland und warnte vor den Folgen ungesühnter
Aggressionsverbrechens. Mariia Mezentseva-Fedorenko (Ukraine, EPP/CD) pries die ukrainische Zivilgesellschaft und
forderte die Gründung des Sondertribunals bis Mai 2025.
Dringlichkeitsdebatte: „Entwurf der Konvention des Europarats zum Schutz der Umwelt durch
Strafrecht“
Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) forderte, Ökozid und weitere Umweltverbrechen, wie illegale Fischerei,
Entwaldung und Pilzschutz, ins internationale Strafrecht aufzunehmen und einen öffentlichen Prüfmechanismus
für Nichtverfolgungsentscheidungen zu schaffen. George Loucaides (Zypern, UEL) ergänzte, die Konvention
müsse auch in Kriegs- und Besatzungssituationen gelten und nannte die Zerstörung in Gaza als Beispiel für einen
Ökozid. Agnes Sirkka Prammer (Österreich, SOC) erinnerte an die Katastrophe durch den Untergang des
Öltankers Prestige im Jahr 2002 und forderte klare Tatbestände, erweiterte Unternehmenshaftung und eine unabhängige
Kontrollinstanz. Tekke Panman (Niederlande, EPP/CD) warnte davor, überzogene Strafrechtsverschärfungen
könnten unverzichtbare Tätigkeiten in Landwirtschaft und Forstwirtschaft blockieren, während Sir Edward
Leigh (Vereinigtes Königreich, ECPA) illegale Holz- und Fischereiimporte verbieten, aber keine Klimaziele
kriminalisieren wolle. Larysa Bilozir (Ukraine, ALDE) appellierte wegen der Kachowka-Staudamm-Katastrophe
an eine rasche Ratifizierung, um auch Kriegsverbrecher haftbar zu machen, und Olena Khomenko (Ukraine,
ECPA) beschrieb die apokalyptischen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit verseuchten
Böden und 230 Millionen Tonnen freigesetztem CO₂. Petra Bayr (Österreich, SOC) schlug vor, „Ökozide“ sowie
„Geschlechterapartheid“ als Kernstraftaten in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
aufzunehmen, während Aurora Floridia (Italien, SOC) Umwelt- und Gesundheitsschutz verband und eine
Präventionsoffensive forderte sowie zum Beitritt zum parlamentarischen Netzwerk für eine gesunde Umwelt aufrief.
Johannes Schmuckenschlager (Österreich, EPP/CD) mahnte Transparenz bei NGO-Finanzierungen an, um
Europas Energiesouveränität zu sichern, und Luz Martínez Seijo (Spanien, SOC) hob die Verflechtung von
Umweltkriminalität mit Korruption und Menschenhandel hervor und verwies auf Spaniens Doñana-
Renaturierungsprojekt als Vorbild für eine erfolgreiche internationale Zusammenarbeit und effektiven Umweltschutz.
Yelyzaveta Yasko (Ukraine, EPP/CD) erinnerte an Tschernobyl und forderte einen umweltgerechten
Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg für künftige Generationen.
Dringlichkeitsdebatte: „Die Lage in Georgien und Folgemaßnahmen zur Resolution 2585 (2025) «
Anfechtung des noch nicht ratifizierten Mandats der parlamentarischen Delegation Georgiens aus inhaltlichen
Gründen »““
Edite Estrela (Portugal, SOC) äußerte ihre Enttäuschung über die Eskalation der Situation in Georgien und das
Ausbleiben von Fortschritten seit Januar 2025, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen der
Resolution 2585 (2025). Sie beklagte die anhaltende Gewalt, politische Verfolgung und Einschränkungen
demokratischer Rechte. Sabina Ćudić (Bosnien-Herzegowina, ALDE) sprach von umfassenden demokratischen
Rückschritten in Georgien und warnte vor den Auswirkungen des sogenannten „Agentengesetzes“, die die
Zivilgesellschaft bedrohe. Auch Medienfreiheit und Pluralismus stünden massiv unter Druck. Abgeordneter Frank Schwabe
(SPD) zeigte sich enttäuscht über den autoritären Kurs der georgischen Regierung und forderte eine Rückkehr zu
Dialog, Rechtsstaatlichkeit und freien Wahlen. Er betonte, dass die Mitgliedschaft Georgiens im Europarat ein
klares Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit voraussetze und warnte vor einer
Orientierung am Vorbild Putins Russland. Er kritisierte außerdem die georgische Regierung scharf für die
jüngsten Wahlrechtsänderungen, die Untergrabung der Wahlkommission sowie die Einstellung des Dialogs mit dem
Europarat und forderte die Freilassung politischer Gefangener sowie die Abhaltung von Neuwahlen. Ingjerd
Schie Schou (Norwegen, EPP/CD) betonte die Bedeutung des Dialogs und forderte die georgische Regierung
auf, wieder in den Dialog mit der PVER einzutreten. Elisabetta Gardini (Italien, ECPA) warnte vor einem Bruch
der Beziehungen und forderte die Freilassung politischer Gefangener sowie Neuwahlen als Lösung des Konflikts.
Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) kritisierte das repressive Vorgehen gegen Proteste, Medien und
Opposition und sprach sich klar für die Unterstützung der demokratischen Bewegung in Georgien aus. Andrej Hunko
(Gruppe BSW) warnte vor einer geopolitisch motivierten Haltung gegenüber Georgien und forderte eine
differenzierte Sichtweise. Weitere Redner, darunter Christophe Brico (Monaco, EPP/CD) und Oleksii Goncharenko
(Ukraine, ECPA), verurteilten die autoritären Maßnahmen der Regierung und forderten mehr Solidarität mit der
georgischen Bevölkerung. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) verurteilte die Anti-LGBTI-Gesetzgebung
als massiven Rückschritt für Georgien. Didier Marie (Frankreich, SOC) bezeichnete die derzeitige Situation als
„georgischen Albtraum“ und betonte, dass unter diesen Bedingungen eine Rückkehr der georgischen Delegation
nicht möglich sei. Berichterstatterin Edite Estrela schloss mit einem Appell an beide Seiten, den Dialog
wiederaufzunehmen, um das Vertrauen zu stärken und Georgien seinen Platz in der Versammlung zurückzugeben.
Andrej Hunko (BSW) äußerte Verständnis für die geopolitische Lage Georgiens und betonte, dass das Land sich
nicht pro-russisch positioniere, sondern aus Furcht vor einer Zerstörung neutral bleiben wolle. Er kritisierte die
Sanktionen gegen die georgische Delegation als falsch, da sie auf dieser geopolitischen Ausrichtung basieren, und
warnte davor, die Vielfalt der politischen Entscheidungen zu missachten. Zudem bemängelte er das Fehlen
Georgiens in der Versammlung und sah darin einen Fehler, da gerade der Dialog in diesem internationalen Format
notwendig sei. Abschließend appellierte er an mehr Verantwortungsethik innerhalb der Versammlung, um die
Konsequenzen des eigenen Handelns besser zu bedenken.
Aktualitätsdebatte: „Ein dringender Aufruf zur sofortigen Beendigung der humanitären Blockade des
Gazastreifens und zur Wiederherstellung des Waffenstillstands“
Paul Galles (Luxemburg, EPP/CD) eröffnete die Debatte mit einem Appell zur Wiederherstellung des
humanitären Zugangs nach Gaza und wies auf das Leid der Zivilbevölkerung, insbesondere der Frauen und Kindern, hin.
Joseph O'Reilly (Irland, EPP/CD) kritisierte die israelische Reaktion als „völlig unverhältnismäßig“ und forderte
einen sofortigen Waffenstillstand und Hilfslieferungen. Oleksii Goncharenko (Ukraine, ECPA) machte die
Hamas für die Tragödie verantwortlich und kritisierte die Demokratiefeindlichkeit in Gaza. Baroness Sal Brinton
(Vereinigtes Königreich, ALDE) verurteilte sowohl den Hamas-Angriff als auch die humanitäre Krise durch
Israels Blockade. Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) warf dem Westen vor, Israels Vorgehen durch
Waffenlieferungen zu unterstützen, und forderte einen sofortigen Waffenstillstand. Saskia Kluit (Niederlande, SOC) betonte die
Verschärfung der humanitären Lage und forderte uneingeschränkten Zugang für Hilfsgüter. Zeynep Yıldız
(Türkei, fraktionslos) sprach von einem „Genozid“ in Gaza und forderte ein Ende der Blockade von Hilfsgütern?
sowie einen Stopp der Waffenlieferungen an Israel. Boaz Bismuth (Israel) wies die Vorwürfe gegen Israel zurück
und machte die Hamas für die humanitäre Katastrophe verantwortlich. Bernard Sabella (Palästina) beschrieb die
Situation als „höllisch“ und forderte einen Waffenstillstand und die Anerkennung eines palästinensischen Staates.
Michael Farrugia (Malta, SOC) forderte Frieden durch eine Zwei-Staaten-Lösung und eine sofortige
Waffenruhe. Alfred Heer (Schweiz, ALDE) kritisierte die Versammlung für ihre Doppelmoral und forderte mehr
Solidarität mit Israel. Pierre-Alain Fridez (Schweiz, SOC) sprach sich für die Zwei-Staaten-Lösung aus und
kritisierte die israelische Politik der Zerstörung und Vertreibung. Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) kritisierte die
Unterstützung des Westens, insbesondere der USA und Deutschlands, für den „Krieg Israels gegen die Palästinenser“
scharf. Sie betonte, ohne Waffenlieferungen aus den USA und Deutschland sowie die Vorteile durch die EU
wären die Kriegsverbrechen der Regierung Netanjahu nicht möglich. Sie warf den europäischen Regierungen vor,
mit ihrer vasallenhaften Unterstützung für die USA zu Komplizen eines Völkermords zu werden, und forderte ein
sofortiges Waffenembargo sowie einen Waffenstillstand. Zudem kritisierte sie die Doppelmoral, dass deutsche
Politiker Ungarn wegen des Rückzugs aus dem Internationalen Strafgerichtshof verurteilten, während sie selbst
den Haftbefehl gegen Netanjahu nicht durchsetzen wollten.
Debatte: „Verbindungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Politischen Gemeinschaft“
Norbert Kleinwächter (AfD) wies darauf hin, dass Emmanuel Macron die EPG vorgeschlagen habe, um die EU
weiter zu integrieren, was jedoch gescheitert sei, da viele Mitgliedsstaaten Überregulierung und Überbesteuerung
ablehnten. Die EPG verfolge ähnliche Ziele wie die ursprüngliche Europäische Gemeinschaft von Robert
Schuman, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Diplomatie, Sicherheit und Schutz vor Bedrohungen wie Russland,
während die EU sich von diesen Werten entfernt habe. Kleinwächter stellte die Frage, ob weitere teure
Gipfeltreffen sinnvoll seien, verwies aber darauf, dass Staats- und Regierungschefs zunehmend die Treffen des
Europarats meiden, sich jedoch für Fotos der EPG versammelten. Er dankte dem Berichterstatter für dessen Arbeit zur
Rolle des Europarats und betonte, dass dieser sich auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
konzentrieren müsse. Abschließend mahnte er, dass EU-Beitrittsländer nur dann demokratische Werte achten würden,
wenn die bestehenden Mitglieder diese selbst vorleben. Emmanuel Fernandes (Frankreich, UEL) sagte, die EPC
sei überflüssig, weil bestehende Institutionen wie OSZE und Europarat bereits alle wichtigen Themen abdecken
könnten. Gerardo Giovagnioli (San Marino, SOC) erklärte, die EPC biete eine gute Plattform für
Zusammenarbeit auch mit Nicht-EU-Staaten, dürfe aber keine Doppelstruktur zum Europarat schaffen. Yulia Yasko (Ukraine,
EVP/CD) betonte, die EPC stärke Europas institutionelle Zusammenarbeit, müsse aber mit bestehenden Gremien
wie dem Europarat eng kooperieren. Maria Coma (Andorra, ALDE) erklärte, die EPC erfülle eine wichtige Rolle
als informelles Forum in einem geopolitisch komplexen Umfeld und ergänze den Europarat. Aram Gevorgyan
(Armenien, ECPA) sagte, die EPC biete die Chance für solidarischen Dialog jenseits des EU-Status in einer
fragmentierten Welt. Carlos Sánchez García (Spanien, ECPA) äußerte Zweifel an der Europäischen Dimension der
EPC und vermutete, dass Macron vor allem sein eigenes Gewicht stärken wolle.
Debatte „Die Stärkung der Beziehungen zwischen dem Europarat und Lateinamerika“
Berichterstatter Antonio Gutiérrez Limones (Spanien, SOC) erklärte, die Beziehungen zwischen Europa und
Lateinamerika seien aufgrund gemeinsamer Werte, historischer Verbindungen und angesichts globaler
Herausforderungen besonders bedeutend und sollten durch institutionelle Kooperation, parlamentarischen Dialog und
Einbindung Lateinamerikas in die Arbeit des Europarats gestärkt werden. Laura Castel (Spanien, UEL) begrüßte
die Initiative des Berichterstatters, betonte die Bedeutung vertiefter Beziehungen zwischen Europa und
Lateinamerika angesichts weltweiter Bedrohungen für die Demokratie und sprach sich insbesondere für eine stärkere
Einbindung Mexikos und Brasiliens in die parlamentarische Zusammenarbeit mit dem Europarat aus. Luz
Martinez Seijo (Spanien, SOC) betonte die historische und wertebasierte Verbindung zwischen Europa und
Lateinamerika, unterstützte den Bericht des Berichterstatters ausdrücklich und sprach sich für eine stärkere multilaterale
Zusammenarbeit aus, um den aktuellen globalen Krisen gemeinsam zu begegnen und die Standards des
Europarats zu fördern. Heike Engelhardt (SPD betonte, wie wichtig die Stärkung der Beziehungen zwischen Europa
und Lateinamerika sei, da beide Regionen gemeinsame Werte, wie Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit, teilten. Sie hob hervor, dass eine enge Zusammenarbeit insbesondere im Bereich der Drogenpolitik
notwendig sei, wobei der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt im Vordergrund stehen müsse. Engelhardt
erinnerte daran, dass es bereits Kooperationen mit lateinamerikanischen Organisationen und dem Europarat gebe.
Mexiko leiste wertvolle Beiträge in der Versammlung. Sie unterstrich die Notwendigkeit, die Schwächsten in der
Gesellschaft zu schützen, insbesondere vor zunehmender Gewalt gegen Frauen, und verwies auf ein kürzlich in
Kolumbien verabschiedetes Gesetz zum Schutz von Politikerinnen, das zu mehr Geschlechterparität beitrage.
Abschließend sprach sie sich dafür aus, von den Erfahrungen lateinamerikanischer Länder zu lernen und die
Zusammenarbeit weiter zu stärken, um auch europäische Gesellschaften gerechter zu gestalten.
Freie Debatte
Nach sieben Jahren verabschiedete sich Norbert Kleinwächter (AfD) mit kritischen Worten über den Zustand
der PVER. Er beklagte einen zunehmenden Abbau demokratischer Prinzipien, Meinungsfreiheit und
Rechtsstaatlichkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Dabei warf er dem Europarat vor, diese Entwicklungen nicht überall
konsequent kritisiert zu haben – besonders in Bezug auf Grundrechtseinschränkungen während der Covid-19-Pandemie.
Zum Abschluss rief er dazu auf, über politische Differenzen hinweg wieder stärker für Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und Freiheit einzutreten. Andrej Hunko (Gruppe BSW) nutzte seine Rede, um auf aus seiner Sicht
vorhandene Probleme bei den Bundestagswahlen im Februar 2025 hinzuweisen. Neben dem neuen Wahlrecht, das
zum Verlust von Mandaten geführt habe, hätten Briefwahlmöglichkeiten für Deutsche im Ausland gefehlt. Er
kritisierte, dass es keine Möglichkeit zur Nachzählung in Deutschland gebe, obwohl das Ergebnis der Gruppe
BSW sehr knapp gewesen sei. Er bat um Unterstützung für eine von ihm eingereichte schriftliche Erklärung.
Berlin, den 15. Juli 2025
Frank Schwabe
Delegationsleiter
4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder1
Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die
deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der
PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen.
Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ausschuss für Politische
Angelegenheiten und
Demokratie
(Committee on Political Affairs
and Democracy)
1. Armin Laschet
2. Dr. Volker Ullrich
3. Max Lucks
4. Michael Georg Link
– Frank Schwabe (ex officio)
– Andrej Hunko (ex officio)
1. Axel Schäfer
2. Fabian Funke
3. Nicole Höchst
4. Sevim Dağdelen
Ausschuss für Recht und
Menschenrechte
(Committee on Legal Affairs and
Human Rights)
1. Josip Juratovic
2. Knut Abraham
3. Boris Mijatović
4. Norbert Kleinwächter
– Frank Schwabe (ex officio)
– Andrej Hunko (ex officio)
1. Christian Petry
2. Dr. Johann David Wadephul
3. Konstantin Kuhle
4. Dr. Malte Kaufmann
Ausschuss für Sozialordnung,
Gesundheit und nachhaltige
Entwicklung
(Committee on Social Affairs,
Health and Sustainable
Development)
1. Christian Petry
2. Heike Engelhardt
3. Prof. Dr. Harald Weyel
4. Andrej Hunko
1. Martina Stamm-Fibich
2. Dr. Franziska Kersten
3. Katrin Staffler
4. Catarina dos Santos-Wintz
Ausschuss für Migration,
Flüchtlinge und Vertriebene
(Committee on Migration,
Refugees and Displaced Persons)
1. Fabian Funke
2. Catarina dos Santos-Wintz
3. Julian Pahlke
4. Konstantin Kuhle
1. Dr. Katja Leikert
2. Filiz Polat
3. Dr. Christoph Hoffmann
4. Dr. Malte Kaufmann
Ausschuss für Kultur,
Wissenschaft, Bildung und
Medien
(Committee on Culture, Science,
Education and Media)
1. Axel Schäfer
2. Michael Hennrich
3. Gyde Jensen
4. Nicole Höchst
1. Dr. Franziska Kersten
2. Julia Klöckner
3. Jürgen Hardt
4. Tabea Rößner
Ausschuss für Gleichstellung
und Nichtdiskriminierung
(Committee on Equality and Non-
Discrimination)
1. Gabriela Heinrich
2. Derya Türk-Nachbaur
3. Katrin Staffler
4. Filiz Polat
1. Heike Engelhardt
2. Merle Spellerberg
3. Max Lucks
4. Gyde Jensen
1
Stand: 2. Sitzungswoche 2025.
Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion
Ausschuss für die Einhaltung
der von den Mitgliedstaaten des
Europarates eingegangen
Verpflichtungen
(Monitoringausschuss)
Committee on the Honouring of
Obligations and Commitments by
Member States of the Council of
Europe (Monitoring Committee)
– Axel Schäfer
– Nicole Höchst
Frank Schwabe (ex officio)
Andrej Hunko (ex officio)
SOC
EC/DA
SOC
UEL
Ausschuss für
Geschäftsordnung, Ethik und
Immunität
(Committee on Rules of Ethics
and Immunities)
– Heike Engelhardt
– Max Lucks
Frank Schwabe (ex officio)
Andrej Hunko (ex officio)
SOC
SOC
SOC
UEL
Ausschuss für die Wahl der
Richter zum Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte
(Committee on the election of
judges to the European Court of
Human Rights)
– Dr. Volker Ullrich
– Frank Schwabe
(stellvertretendes Mitglied
für die Fraktion)
EPP/CD
SOC
5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder2
Abg. Heike Engelhardt (SPD)
„Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“
Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung
(ernannt am 20.06.2023)
Abg. Axel Schäfer (SPD)
„Die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“
Monitoringausschuss
(ernannt am: 14.12.2022)
2 Stand: 2. Sitzungswoche 2025.
6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen
Nummer Titel Seite
Stellungnahme 305 (2025) Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den
Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts
20
Empfehlung 2292 (2025)
Entschließung 2593 (2025)
Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die
demokratische Sicherheit in Europa
23
24
Empfehlung 2293 (2025)
Entschließung 2596 (2025)
Achtung der Rechtsstaatlichkeit und
Korruptionsbekämpfung im Europarat
28
29
Empfehlung 2294 (2025)
Entschließung 2598 (2025)
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die
Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und
Straflosigkeit zu vermeiden
36
37
Empfehlung 2295 (2025)
Entschließung 2599 (2025)
Die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte
42
43
Empfehlung 2296 (2025)
Entschließung 2603 (2025)
Die Stärkung der Beziehung zwischen dem Europarat und
Lateinamerika
46
47
Entschließung 2594 (2025) Die Änderung verschiedener Bestimmungen in der
Geschäftsordnung der Versammlung
50
Entschließung 2595 (2025) Die Kollektivausweisungen von Ausländern beenden 52
Entschließung 2597 (2025) Die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul und die
Lage von Demokratie und Menschenrecht in der Türkei
57
Entschließung 2600 (2025) Die Lage in Georgien und die Weiterverfolgung von
Entschließung 2585 (2025) „Anfechtung der noch nicht
bestätigten Beglaubigungsschreiben der parlamentarischen
Delegation Georgiens aus sachlichen Gründen“
60
Entschließung 2601 (2025) Rechtliche Aspekte des Beitritts der Europäischen Union
zur Europäischen Menschenrechtskonvention
63
Entschließung 2602 (2025) Die wechselseitigen Verbindungen zwischen dem
Europarat und der Europäischen Politischen Gemeinschaft
66
Stellungnahme 305 (2025)3
Entwurf eines Übereinkommens des Europarates über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts
Parlamentarische Versammlung
1. Der Schutz der Umwelt vor Schäden aufgrund menschlicher Aktivitäten ist zu einem der wichtigsten
Anliegen der internationalen Gemeinschaft geworden, ausgehend von dem Verständnis, dass die Gesundheit des
Planeten und das Wohlergehen der Menschen eng miteinander verbunden sind. Die europäischen Nationen
haben sich dem weltweiten Handeln angeschlossen, indem sie die Agenda für nachhaltige Entwicklung der
Vereinten Nationen, das Pariser Abkommen über Klimaänderungen und den Europäischen Grünen Deal
unterstützen. Durch die Erklärung von Reykjavík aus dem Jahr 2023 erkannten die Mitgliedstaaten des
Europarates die Dringlichkeit des Handelns angesichts der dreifachen Krise des Planeten an, indem sie sich
verpflichteten, „an den menschenrechtlichen Aspekten der Umwelt […] gemäß Resolution 76/300 der
Generalversammlung der Vereinten Nationen „Das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige
Umwelt“ zu arbeiten“.
2. Gemeinsam mit dem Entwurf einer Umweltstrategie des Europarates und einem damit verbundenen
Aktionsplan wird der neue Entwurf eines Übereinkommens über den Schutz der Umwelt mithilfe des Strafrechts
(„der Übereinkommensentwurf“) Teil des Umweltpakets sein, das dem Ministerkomitee am 14. Mai 2025
zur Verabschiedung vorgelegt wird.
3. Die Parlamentarische Versammlung begrüßt den Abschluss der Arbeiten an diesem neuen
Übereinkommensentwurf, der das Übereinkommen von 1998 über dasselbe Thema (SEV Nr. 172) ersetzen und ablösen
wird, durch den Europäischen Ausschuss für Strafrechtsfragen. Nach seiner Verabschiedung und Umsetzung
wird das neue Übereinkommen das erste internationale rechtsverbindliche Instrument sein, das
Umweltkriminalität bekämpft und eine Reihe von Straftaten abdeckt, darunter eine besonders schwere Straftat, die ein
Verhalten umfasst, das von vielen als Ökozid bezeichnet wird. Der Übereinkommensentwurf baut auf den
internationalen Verträgen und rechtlichen Normen im Zusammenhang mit Umweltschutz, Menschenrechten
und grenzüberschreitender Kriminalität auf, darunter eine Reihe von Rechtsinstrumenten des Europarates.
4. Die Versammlung erinnert daran, dass sie in ihrer Empfehlung 2213 (2021) „Die Behandlung von Fragen
der strafrechtlichen und zivilen Haftung im Kontext des Klimawandels“ das Ministerkomitee bat, „eine
Studie über den Begriff des "Ökozids" sowie dessen Einführung in das nationale Recht und dessen mögliche
weltweite Anerkennung durchzuführen“ und ein neues Rechtsinstrument zu entwerfen, das das
Übereinkommen Nr. 172 ersetzen soll, das bislang nicht umgesetzt wurde. Die Versammlung erneuerte diesen Aufruf
mithilfe ihrer Empfehlung 2246 (2023) „Die ökologischen Folgen von bewaffneten Konflikten“, indem sie
forderte, dass das neue Übereinkommen auch im Kontext von bewaffneten Konflikten, Kriegen oder
Besetzung gelten und Ökozid abdecken sollte. Außerdem betonte Empfehlung 2272 (2024) „Die durchgängige
Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im
Reykjavík-Prozess“ die Notwendigkeit, einen wirksamen Überwachungsmechanismus für das neue
Übereinkommen einzurichten.
5. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Übereinkommensentwurf darauf abzielt,
Umweltkriminalität wirksam zu verhindern und zu bekämpfen, die nationale und internationale Zusammenarbeit zu fördern
und rechtliche Mindeststandards für die Staaten im Hinblick auf Umweltkriminalität festzulegen. Sie begrüßt
die Tatsache, dass der Schwerpunkt des Übereinkommensentwurfs auf Prävention liegt, indem er eine
Vielzahl strafbarer Handlungen, Sensibilisierungsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit und die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen abdeckt.
6. Die Versammlung begrüßt die Aufnahme von Bestimmungen in den Übereinkommensentwurf, die festlegen,
dass das Übereinkommen „in Zeiten des Friedens und in Situationen bewaffneter Konflikte, Kriege oder
Besetzung“ gelten soll, und die Definitionen der Begriffe „rechtswidrig“, „Wasser“, Ökosystem“ und
„Abfall“ beinhalten, wobei die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und praktische Schwierigkeiten bei der
Durchsetzung des Strafrechts im Hinblick auf Umweltfragen berücksichtigt wurden. Eine Definition des Begriffs
3 Versammlungsdebatte vom 10. April 2025 (16. Sitzung) (siehe Dok. 16150, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Julija Ovchynnykova). Von der Versammlung am 10. April 2025 (16. Sitzung)
verabschiedeter Text.
„Ökozid“, beispielsweise die von der Unabhängigen Expertengruppe für die rechtliche Definition von
Ökozid vorgeschlagene Definition, könnte dem Erläuternden Bericht des Übereinkommens hinzugefügt werden,
um die Mitgliedstaaten bei der Angleichung ihres Verständnisses dieses rechtlichen Begriffs anzuleiten und
dessen Aufnahme in das nationale Recht zu erleichtern. In demselben Sinn sollte dem Erläuternden Bericht
eine vorläufige Definition der in Artikel 31 verwendeten Begriffe „irreversibel“, „großflächig“,
„substanziell“ und „erheblich“ hinzugefügt werden, wie ursprünglich während des Verhandlungsprozesses
vorgeschlagen. Die Versammlung stellt fest, dass in der französischen Fassung von Artikel 31 des
Übereinkommensentwurfs die französische Entsprechung des Satzteils „oder dauerhafte, großflächige und erhebliche Schäden
verursacht“ fehlt und hinzugefügt werden sollte.
7. Die Versammlung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich viele Akteure weltweit für die
Anerkennung von Ökozid oder großflächigen, dauerhaften und erheblichen Umweltschäden als fünfte
internationale Straftat einsetzen, damit sie vom Internationalen Strafgerichtshof strafrechtlich verfolgt werden kann.
Die neue Richtlinie 2024/1203 der Europäischen Union vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz
der Umwelt führt Umweltstraftaten auf, darunter solche, bei denen es sich um eine ‚qualifizierte Straftat‘
handeln kann, wenn sie international verübt werden und Zerstörung oder großflächige und erhebliche
Schäden mit dauerhaften Folgen für die Umwelt auslösen, was einer ‚besonders schweren Straftat‘ wie im
Übereinkommensentwurf definiert ähnelt.
8. Die Versammlung ist der Ansicht, dass es gute Gründe dafür gibt, die ehrgeizigen Zielsetzungen dieses
Rechtsinstruments des Europarates weiter heraufzuschrauben. Der derzeitige Übereinkommensentwurf lässt
bei den von ihm abgedeckten Straftaten illegale Abholzung und rechtswidrige Fischerei aus. In Anbetracht
des Internationalen Aktionsplans der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen) aus dem Jahr 2011 zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unreglementierten Fischerei
und unter gebührender Berücksichtigung der Verordnung der Europäischen Union 1005/2008 über ein
Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und
unregulierten Fischerei sollte daher in Abschnitt 5, Natürliche Ressourcen, ein Artikel des
Übereinkommensentwurfs über illegale Fischerei wieder eingefügt werden.
9. Die Versammlung stellt fest, dass Kapitel VIII des Übereinkommensentwurfs einen
Überwachungsmechanismus einsetzt, dessen Anwendungsbereich während der Verhandlungen trotz Unterstützung der Vertreter
der Versammlung für einen stärkeren Mechanismus verringert wurde. Nach der Prüfung zweier Optionen
nach dem Vorbild des Übereinkommens des Europarates über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV Nr. 210, "Istanbul-Konvention") (stärkere Option) und des
Übereinkommens des Europarates über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem
Missbrauch (SEV Nr.201, "Lanzarote-Konvention") (schwächere Option) entschied man sich für die schwächere
Option. Der derzeit vorgeschlagene Überwachungsmechanismus stattet den Ausschuss der Vertragsparteien
mit Modalitäten für die Funktionsweise aus, die von seiner eigenen internen Regelung festgelegt werden.
10. Die Versammlung stellt mit Besorgnis fest, dass die Verfasser im Hinblick auf die Anwendung des
Übereinkommens unter Artikel 51.2. (zu den „Auswirkungen dieses Übereinkommens“) eine Bestimmung akzeptiert
haben, die es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht, „unbeschadet der umfassenden
Anwendung dieses Übereinkommens in ihren Beziehungen zu anderen Parteien“ untereinander Bestimmungen
der Europäischen Union anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des vorliegenden Übereinkommens
fallen. Wenngleich diese Bestimmung die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und die Europäische Union erleichtern könnte, sendet der Wortlaut dieser Klausel ein
Signal an andere Parteien in Bezug auf den Ausnahmestatus der Gruppe der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union. Außerdem enthält Artikel 56, in dem es um Vorbehalte geht, Bestimmungen für die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Begrenzung des Umfangs des Begriffs „rechtswidrig“ in Artikel 3.a
des Übereinkommens sowie des Umfangs der Begriffe „nationales Recht“ (das in der französischen Fassung
in den Singular gesetzt werden sollte), „nationale Bestimmungen“, „geschützt“ sowie „Voraussetzung“, die
zum Zweck der Definition von Straftaten nach Artikel 13, 14, 19 bis 22 sowie 26 bis 30 des vorliegenden
Übereinkommens verwendet werden.
11. Mit dem Ziel, die Ausgewogenheit der Bestimmungen zu stärken, den Übereinkommensentwurf weiter zu
fassen und eine effektivere strafrechtliche Verfolgung von Umweltstraftaten zu ermöglichen, schlägt die
Versammlung folgende Änderungen am Übereinkommensentwurf vor:
11.1. in dem Satz der Präambel, der sich auf die Entschließungen und Empfehlungen der Versammlung
bezieht, sollte zwischen „die zur Anerkennung“ und „aufrufen“ „und rechtlichen Kodifizierung“
hinzugefügt werden;
11.2. in der englischen Fassung des Übereinkommensentwurfs sollte in dem Satz der Präambel, der sich
auf die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen bezieht, nach der Abkürzung
„A/RES/76/185 vom“ „11. Januar 2022” durch „16. Dezember 2021“ ersetzt werden;
11.3. in Artikel 16 sollte in Anbetracht der besonderen Toxizität und der kumulativen Wirkung selbst
kleiner Mengen von Quecksilber oder Quecksilber enthaltenden Produkten das Wort „oder“ vor dem
Wort „Ausfuhr“ durch ein Komma ersetzt werden, und es sollten nach dem Wort „Ausfuhr“ die
Worte „oder die Freisetzung“ ergänzt werden;
11.4. in Artikel 16 sollte in Anbetracht der besonderen Toxizität und der kumulativen Wirkung selbst
kleiner Mengen von Quecksilber oder Quecksilber enthaltenden Produkten das Wort „oder“ vor dem
Wort „Ausfuhr“ durch ein Komma ersetzt werden, und es sollten nach dem Wort „Ausfuhr“ die
Worte „oder die Freisetzung“ ergänzt werden;
11.5. in Artikel 25 sollte „rechtswidrige Gewinnung von Holz und“ vor „das Inverkehrbringen von
rechtswidrig gewonnenem Holz“ gesetzt werden und der Titel dieses Artikels umformuliert werden,
sodass er „Straftaten im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Gewinnung von Holz und damit
verbundener Handel“ lautet;
11.6. nach Artikel 24 sollte der folgende neue Artikel hinzugefügt werden:
„Rechtswidrige (illegale, nicht gemeldete und unregulierte) Fischerei
1. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung
eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich
Fischereitätigkeiten von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in maritimen Gewässern
unter der Gerichtsbarkeit eines Staates unternommen werden, ohne die Erlaubnis dieses Staates
oder unter Verstoß gegen dessen Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder die von den
zuständigen Behörden getroffenen Entscheidungen, einschließlich des Fangens, Inverkehrbringens, der
Verarbeitung oder der Ein- oder Ausfuhr der Produkte derartiger Tätigkeiten, mit Ausnahme
von Fällen, in denen die Durchführung eine zu vernachlässigende Menge betrifft.
2. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung
eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich
Fischereitätigkeiten von nationalen oder ausländischen Fischereifahrzeugen in maritimen Gewässern
unter der Gerichtsbarkeit eines Staates unternommen werden, die diesem Staat nicht gemeldet
wurden oder der zuständigen nationalen Behörde falsch gemeldet wurden, unter Verstoß gegen
die nationalen Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder die von den zuständigen Behörden
dieses Staates getroffenen Entscheidungen, mit Ausnahme von Fällen, in denen die Durchführung
eine zu vernachlässigende Menge betrifft.
3. Die Parteien unternehmen die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Schaffung
eines Straftatbestands in ihrem nationalen Recht, wenn rechtswidrig und vorsätzlich Fischfang
unter Einsatz von Fangtechniken oder anderen Instrumenten betrieben wird, die in Bezug auf
Wildtiere zerstörerisch oder nicht selektiv sind oder die eine massive Vernichtung von
Meerestieren und -pflanzen sowie deren Umwelt verursachen oder mit großer Wahrscheinlichkeit
verursachen.“
11.7. in den Artikeln 27 und 28 sollte wie auch im Titel dieser Artikel „geschützte wildlebende Tiere oder
Pflanzen“ durch „geschützte wildlebende Tiere, Pflanzen oder Pilze“ ersetzt werden in Anbetracht
dessen, dass Pilze weder Pflanzen noch Tiere, sondern eine eigenständige Kategorie sind;
11.8. in der französischen Fassung von Artikel 31 sollte nach den Worten „des dommages irréversibles,
étendus et substantiels,” die Übersetzung „oder dauerhafte, großflächige und erhebliche Schäden
verursacht“ ergänzt werden, die im Französischen fehlt und wie folgt lauten sollte: „ou cause des
dommages de longue durée, étendus et substantiels,”;
11.9. in Artikel 39 über das Recht auf Teilnahme an Verfahren sollten hinter „im Einklang mit dem
vorliegenden Übereinkommen“ die Worte „sowie das Recht auf Beantragung der Einleitung einer
gerichtlichen Prüfung einer Entscheidung, keine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten“ ergänzt
werden;
11.10. Artikel 56.3.b sollte gestrichen werden, wodurch der Umfang der Vorbehalte eingeschränkt wird;
11.11. sofern dem vorstehenden Vorschlag nicht zugestimmt wird, sollte in Artikel 56.3.b der
französischen Fassung „droits internes“ in „droit interne“ wie im übrigen Übereinkommensentwurf geändert
werden.
12. Schließlich ersucht die Versammlung das Ministerkomitee, angemessene Mittel zuzuweisen, um die
Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens nach seiner Veröffentlichung zu fördern, damit sein
baldmöglichstes Inkrafttreten gewährleistet ist.
Empfehlung 2292 (2025)4
Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa
Parlamentarische Versammlung
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2593 (2025) „Ausländische
Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa“ und unterstreicht, dass die vorsätzliche,
verdeckte und manipulative Einflussnahme durch ausländische Mächte oder ihre Stellvertreter eine
anhaltende Bedrohung der Grundprinzipien der demokratischen Sicherheit darstellt, auf die sich die
Mitgliedstaaten des Europarates gemeinsam berufen.
2. Eine solche Einflussnahme zielt darauf ab, Wahlen zu untergraben, das Vertrauen der Öffentlichkeit in
demokratische Institutionen und die nationale Einheit auszuhöhlen und die politische Entscheidungsfindung zu
verfälschen. Das eklatanteste Beispiel für diese Bedrohung ist die massive Zunahme der feindlichen
Einflussnahme aus der Russischen Föderation nach Beginn ihres umfassenden Angriffskriegs gegen die
Ukraine, den die Versammlung entschieden verurteilt.
3. Die Versammlung betont, dass eine koordinierte und umfassende Reaktion erforderlich ist, um der
Bedrohung durch ausländische Einflussnahme wirksam entgegenzuwirken, und plädiert für eine engere
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (O-
SZE) und anderen internationalen Organisationen.
4. Darüber hinaus unterstreicht die Versammlung, dass freie und faire Wahlen die Eckpfeiler demokratischer
Gesellschaften sind. Unabhängige und transparente Wahlen sind sowohl für das Vertrauen der Bürger in
öffentliche Institutionen als auch für einen fairen Wettbewerb im Vorfeld der Wahlen notwendig. Die
Versammlung bringt ihre ernste Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass ausländische Einflussnahme durch die
Manipulation von Informationen und Wählermeinungen die Freiheit der Wähler, sich eine Meinung zu
bilden, und die Chancengleichheit von Kandidaten und Parteien weiterhin gefährdet.
5. Die Versammlung erinnert an die Demokratie-Grundsätze von Reykjavik und würdigt die laufenden
Bemühungen des Ministerkomitees, die demokratische Resilienz zu stärken und Rückschritten im Bereich der
Demokratie entgegenzuwirken, wozu auch seine Anstrengungen zur Bekämpfung von Falsch- und
Desinformation, zur Verhinderung algorithmischer Manipulation und zur Stärkung der Integrität von Wahlen
zählt. Sie begrüßt die Initiative des Generalsekretärs, einen neuen Demokratiepakt zu entwickeln, um
Rückschritten im Bereich der Demokratie entgegenzuwirken, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und
demokratische Modelle an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
6. Angesichts der zunehmenden Raffinesse der vielgestaltigen ausländischen Einmischungstaktiken im
digitalen Bereich begrüßt die Versammlung das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche
Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“) als ein
4 Versammlungsdebatte am 8. April 2025 (12. und 13. Sitzung) (siehe Dok. 16131, Bericht des Ausschusses für politische
Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-Lukaševica). Von der Versammlung am 8. April 2025 (13. Sitzung)
verabschiedeter Text.
unverzichtbares Instrument zur Förderung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Schutzvorkehrungen
gegen durch künstliche Intelligenz gesteuerte Manipulation und Desinformation.
7. Angesichts der Rolle, die der Europarat bei der Gewährleistung der demokratischen Sicherheit spielt, bittet
die Versammlung das Ministerkomitee,
7.1. Instrumente zur Bekämpfung ausländischer Einflussnahme zu entwickeln und auszubauen, die einen
gesamtgesellschaftlichen Ansatz fördern, die Resilienz verbessern, das Vertrauen der Öffentlichkeit
stärken und die Integrität der Institutionen schützen;
7.2. zu prüfen, inwieweit sich eine umfassende, nicht bindende Arbeitsdefinition von ausländischer
Einflussnahme ausarbeiten ließe, um die Koordination und politische Abstimmung auf europäischer
Ebene zu verbessern und für mehr Klarheit in Bezug auf legitime Formen der Einflussnahme zu
sorgen.
Entschließung 2593 (2025)5
Ausländische Einflussnahme: eine Bedrohung für die demokratische Sicherheit in Europa
Parlamentarische Versammlung
1. Die vorsätzliche, verdeckte und manipulative Einflussnahme durch ausländische Mächte, ihre Stellvertreter
oder private Akteure gefährdet die Sicherheit, die demokratischen Werte und das Regierungshandeln in ganz
Europa. Diese ausländische Einflussnahme zielt darauf ab, die Souveränität zu untergraben, politische
Systeme zu destabilisieren, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu schwächen und demokratische Prozesse ins
Wanken zu bringen. Solche gezielt gesteuerten Maßnahmen, deren Umfang und Frequenz weiter zunehmen,
richten sich gegen die Grundfesten der europäischen Gesellschaften, wobei versucht wird, demokratische
Prinzipien als systemische Schwachstellen auszunutzen.
2. Die Parlamentarische Versammlung betrachtet ausländische Einflussnahme in ihren vielfältigen Formen als
eine erhebliche und anhaltende Bedrohung für die demokratische Sicherheit. Sie verurteilt die vorsätzlichen
und systematischen Versuche ausländischer Akteure, Wahlen und demokratische Prozesse und Institutionen
zu untergraben.
3. Die Versammlung stellt fest, dass die feindliche Einflussnahme aus der Russischen Föderation seit Beginn
ihres umfassenden Angriffskriegs gegen die Ukraine massiv zugenommen hat. Deutlich wurde dies durch
die umfangreichen Bemühungen, bei den Präsidentschaftswahlen und dem Verfassungsreferendum in der
Republik Moldau am 20. Oktober 2024 Desinformation zu verbreiten, verdeckt politische Kampagnen zu
finanzieren und Stimmen zu kaufen. Darüber hinaus zeigt die Störung der rumänischen
Präsidentschaftswahlen vom 24. November 2024 durch Manipulation digitaler Technologie und künstlicher Intelligenz aus
dem Ausland, wie dringend notwendig es ist, demokratische Prozesse gegen feindliche Bedrohungen und
koordinierte Täuschungsmanöver im Internet zu stärken.
4. Dieses Vorgehen ist Teil eines breiter angelegten Musters, wozu auch die in den letzten zehn Jahren
unternommenen Versuche der Russischen Föderation gehören, sich in Wahlen und Referenden auf dem gesamten
Kontinent einzumischen. Belege für verdeckte Einflussnahme gibt es beim Brexit-Referendum 2016 im
Vereinigten Königreich, bei den Präsidentschaftswahlen 2016 in den Vereinigten Staaten, beim Staatsstreich der
katalanischen Regionalregierung gegen die spanische Verfassungsordnung 2017, bei den französischen
Präsidentschaftswahlen 2017, den rumänischen und moldauischen Präsidentschaftswahlen 2024 und in der
deutschen Politik.
5. Social Media sind für autoritäre Regime ein Schlüsselinstrument für die Verbreitung von falschen und
irreführenden Informationen als Teil der staatlichen Politik. An solchen Aktivitäten beteiligen sich so genannte
„Journalisten“, „Blogger“ und „Influencer“, die verdeckte Propaganda verbreiten und von der russischen
Regierung finanziert werden. Sie stellen sich als „unabhängige Journalisten“ dar, haben eine große
Reichweite und unterstützen systematisch russische Propaganda, um die Gesellschaft in Europa zu spalten und
5 Versammlungsdebatte am 8. April 2025 (12. und 13. Sitzung) (siehe Dok. 16131, Bericht des Ausschusses für politische
Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Zanda Kalniņa-Lukaševica). Von der Versammlung am 8. April 2025 (13. Sitzung)
verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2292 (2025).
europäische Länder von Innen zu destabilisieren, den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die
Ukraine zu rechtfertigen und die öffentliche Meinung zugunsten der Russischen Föderation zu manipulieren.
6. Die Russische Föderation mischt sich nicht nur in Wahlprozesse und Referenden, sondern auch mithilfe
hybrider Methoden, darunter der systematischen Verbreitung von Desinformation und Propaganda, aktiv in
das politische und gesellschaftliche Leben Europas ein. Dies erfolgt über vom russischen Staat finanzierte
Medien wie RT und Sputnik sowie mit der Russischen Föderation zusammenhängende oder durch sie
finanzierte Medien. Darüber hinaus finden koordinierte Maßnahmen auf Social-Media-Plattformen statt.
7. Eine weitere Form ausländischer Einflussnahme stellen russische Oligarchen und einflussreiche
Persönlichkeiten dar, die ihren Wohnsitz in Europa haben und ihren Reichtum nutzen, um politischen und finanziellen
Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben.
8. Die Versammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Russische Föderation alle ihr zur Verfügung stehenden
Mittel nutzt, um Einfluss auf die Außen- und Innenpolitik europäischer Länder zu nehmen, darunter durch
die Entwicklung neuer Technologien und neuer Täuschungsmethoden, und sie kann bei ihren
Informationsoperationen und anderen Sonderoperationen auf Vertreter so genannter „Anti-Kriegs-Bewegungen“
zurückgreifen.
9. Die Demokratien müssen sich gegen die von ausländischer Einflussnahme ausgehende Bedrohung
verteidigen und sich an dieses zunehmend feindselige internationale Umfeld, in dem die Grundsätze der
Souveränität, Selbstbestimmung und Demokratie unter Beschuss geraten, anpassen. Die Resilienz demokratischer
Institutionen ist von entscheidender Bedeutung, um diesen Gefahren entgegenzuwirken und sicherzustellen,
dass Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben.
10. Gleichzeitig muss bei der Bekämpfung ausländischer Einflussnahme die richtige Balance gefunden werden.
Maßnahmen zur Bekämpfung unzulässiger Einflussnahme oder zur Verbesserung der Transparenz müssen
mit den Menschenrechtsnormen in Einklang stehen, insbesondere mit denen zum Schutz der Meinungs-,
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Übermäßig restriktive Gesetze, bei deren Ausarbeitung auf diese Balance nicht ausreichend geachtet wird, bergen
die Gefahr, dass eine legitime demokratische Betätigung und die Meinungsfreiheit unterdrückt werden, das
Engagement der Zivilgesellschaft gebremst wird oder sie für politische Zwecke missbraucht werden.
11. Die Versammlung betont, dass der Aufbau resilienter Gesellschaften mit starken demokratischen
Institutionen, einer aktiven und informierten Zivilgesellschaft und einer transparenten Staatsführung der wirksamste
Weg ist, um ausländischer Einflussnahme entgegenzuwirken und demokratische Sicherheit zu
gewährleisten.
12. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz im öffentlichen Leben, mit denen ausländische
Einflussnahme bekämpft werden soll, müssen so umgesetzt werden, dass die Freiheiten und die Autonomie
zivilgesellschaftlicher Organisationen respektiert und gewahrt werden. Zwar ist die Wahrung nationaler Interessen
von entscheidender Bedeutung, doch sollten Transparenzmaßnahmen nicht als Vorwand dienen, um
zivilgesellschaftlichen Akteuren, die bei der Förderung demokratischer Werte, der Rechenschaftspflicht des Staates
und des sozialen Zusammenhalts eine zentrale Rolle spielen, unangemessene Beschränkungen aufzuerlegen.
13. Die Versammlung weist darauf hin, dass der Europarat über ein breites Spektrum an internationalen
Standards und Leitlinien zur Stärkung der demokratischen Resilienz verfügt, die für die Bekämpfung
ausländischer Einflussnahme von Relevanz sind. Dazu zählen Maßnahmen zur Gewährleistung von Transparenz und
Rechenschaftspflicht im öffentlichen Leben, internationale Standards und Leitlinien für die
Parteienfinanzierung und für Wahlen sowie Strategien zur Bekämpfung von Desinformation. Diese Instrumente werden
durch das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz, Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“), mit dem rechtliche Lücken geschlossen
werden sollen, die sich aus den raschen technologischen Fortschritten ergeben können, noch weiter gestärkt.
14. Die Versammlung erinnert daran, dass die Staats- und Regierungschefs des Europarates auf ihrem 4.
Gipfeltreffen in Reykjavik 2023 ihre Verpflichtung bekräftigten, Desinformation, die eine Bedrohung für die
Demokratie und den Frieden darstellt, in einer Weise zu bekämpfen, die mit dem Völkerrecht und dem Recht
auf freie Meinungsäußerung und der Meinungsfreiheit vereinbar ist, sowie auch ihre Zusage, geeignete
Maßnahmen gegen die Einmischung in die Wahlsysteme und Wahlverfahren zu ergreifen.
15. Die Versammlung unterstreicht die Notwendigkeit umfassender und ganzheitlicher Strategien zur
Bekämpfung der vielgestaltigen ausländischen Einmischungstaktiken. Zur Förderung der gesellschaftlichen
Resilienz und zur Bekämpfung ausländischer Einmischungsversuche wird ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz
empfohlen, der die Parlamente, Regierungen, Behörden, Kommunen, Privatunternehmen, Journalisten, die
Zivilgesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger umfasst.
16. Angesichts der Bedrohung der demokratischen Sicherheit durch ausländische Einflussnahme fordert die
Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf,
16.1. Bedrohungen durch ausländische Einflussnahme in nationale Sicherheitskonzepte zu integrieren, in
denen die Verflechtung feindlicher Aktivitäten im Cyber-, Wirtschafts-, Politik- und
Informationsbereich berücksichtigt wird;
16.2. demokratische Institutionen, kritische Infrastrukturen und Wahlsysteme gegen Cyberbedrohungen
zu schützen;
16.3. die Koordinierung zwischen Sicherheitsbehörden auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu
verbessern, um ausländische Einflussnahmen aufzudecken und zu bekämpfen;
16.4. die Aktualisierung von Gesetzen und Vorschriften in Erwägung zu ziehen, um für das verdeckte
Agieren im Auftrag ausländischer Akteure zu Manipulationszwecken spezifische Straftatbestände
in Bezug auf ausländische Einflussnahme einzuführen.
17. Im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes zur Verbesserung der Resilienz, zur Stärkung des
Vertrauens der Öffentlichkeit und zum Schutz der Integrität der Institutionen fordert die Versammlung die
Mitgliedstaaten auf,
17.1. Initiativen zur digitalen Kompetenz und Medienkompetenz zu fördern, die darauf abzielen,
Desinformation zu bekämpfen und die Resilienz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, um sie gegen
Manipulation zu wappnen;
17.2. Medienkompetenz von klein auf in die nationalen Lehrpläne aufzunehmen, um ein grundlegendes
kritisches Denken zu entwickeln, das notwendig ist, um Dinge beurteilen, die Glaubwürdigkeit von
Informationsquellen bewerten, parteiische oder irreführende Inhalte erkennen und sich kritisch und
sinnvoll mit Online-Informationen auseinandersetzen zu können;
17.3. im Einklang mit ihrer Entschließung 2192 (2017) „Jugend gegen Korruption“ geeignete
Mitgestaltungsstrategien zu entwickeln, um das Bewusstsein und das Verständnis junger Menschen im
Hinblick auf Korruption und die Art und Weise, wie sie demokratische Gesellschaften unterminiert, zu
stärken;
17.4. Prebunking- und Faktencheck-Systeme sowie Partnerschaften mit unabhängigen
Medienorganisationen und der Zivilgesellschaft zu fördern und zu unterstützen, um falschen Darstellungen
entgegenzuwirken, ohne dabei die Meinungsfreiheit auszuhöhlen;
17.5. Maßnahmen zum besseren Schutz von Journalisten, zur Sicherung der Pressefreiheit und zur
Finanzierung und Förderung von Medienpluralismus und ‑unabhängigkeit zu intensivieren und zu diesem
Zweck mit der Europäischen Union und anderen internationalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um
die fortlaufende Finanzierung von Radio Free Europe / Radio Liberty und anderen unabhängigen
Medien zu gewährleisten;
17.6. im Einklang mit ihrer Entschließung 2552 (2024) „Die Stärkung der Demokratie durch partizipative
und deliberative Prozesse“ ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement durch deliberative
Technologien und Mitwirkungsverfahren zu fördern.
18. In Anbetracht der Risiken, die Desinformation als strategisches Instrument ausländischer Einflussnahme
darstellt, um Tatsachen zu verfälschen, Gesellschaften zu spalten und Demokratien zu schwächen,
18.1. begrüßt die Versammlung die Globalen Grundsätze der Vereinten Nationen für die Integrität von
Informationen als eine globale Initiative zur Förderung gesünderer und sichererer
Informationsräume und fordert Konsultationen mit der Öffentlichkeit und der Privatwirtschaft über mögliche
Schritte zur Umsetzung dieser Grundsätze;
18.2. fordert die Versammlung die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates, die dies noch nicht
getan haben, auf, das Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz,
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225, „Vilnius-Konvention“) zu
unterzeichnen und zu ratifizieren und seine Umsetzung unter angemessener Berücksichtigung der
Auswirkungen von Technologien der künstlichen Intelligenz auf die Produktion und Verbreitung von
Desinformation und illegaler Propaganda sicherzustellen;
18.3. unterstützt die Versammlung die Nutzung von Künstlicher Intelligenz als Instrument der
demokratischen Innovation, beispielsweise für die Stärkung der Teilhabe der Öffentlichkeit, Verbesserung
von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben,
Unterstützung von Faktenchecks und der Integrität von Wahlen sowie die Förderung inklusiver, effizienter
und resilienter öffentlicher Dienstleistungen;
18.4. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, das Fachwissen und die technischen Fähigkeiten
zur Bekämpfung von Desinformation im Internet auszubauen und sich mit neu auftretenden
Bedrohungen durch künstliche Intelligenz auseinanderzusetzen;
18.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung von Systemen zur Verifizierung
von Informationen ins Auge zu fassen, um Online-Gemeinschaften vor irreführenden, durch
künstliche Intelligenz erzeugten wahlbezogenen Inhalten zu schützen;
18.6. fordert die Versammlung Online-Plattformen auf, unter Wahrung des Rechts auf freie
Meinungsäußerung klare Richtlinien zu politischer Werbung, zur Verstärkung von Algorithmen und zur
Entfernung von schädlichen Inhalten oder Desinformation aufzustellen und gleichzeitig die Freiheit der
Meinungsäußerung zu schützen und keine Zensur zu betreiben;
18.7. ist die Versammlung der Auffassung, dass jegliche Maßnahmen zur Unterstützung so genannter
„Anti-Kriegs-Bewegungen“ nur in Ausnahmefällen und auf Personen Anwendung finden sollten,
die echte und fundierte Nachweise über Verfolgung und Druck seitens der russischen Regierung
aufgrund ihrer echten und ernsthaften Anti-Kriegs-Überzeugungen erbringen.
19. In Anbetracht der Versuche feindlich gesinnter Akteure, sich auf unzulässige oder unrechtmäßige Weise in
demokratische Entscheidungsprozesse einzumischen,
19.1. verurteilt die Versammlung erneut die massive verdeckte russische Finanzierung von politischen
Parteien und Politikern in demokratischen Ländern, mit der versucht wird, in deren demokratische
Prozesse einzugreifen;
19.2. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, für gesetzliche und politische
Rahmenbedingungen zu sorgen, die vor Einmischungen in Wahlsysteme schützen, und den Vorwürfen der
Einmischung in Wahlen und Referenden umfassend nachzugehen;
19.3. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Rahmenregelungen für finanzielle
Zuwendungen an politische Parteien, Werbung und Wahlkampagnen zu überprüfen und zu
verbessern, um das Risiko einer unangemessenen oder unerlaubten ausländischen Einflussnahme zu
verringern;
19.4. fordert die Versammlung in Einklang mit ihrer Entschließung 2406 (2021)
„Korruptionsbekämpfung – allgemeine Grundsätze der politischen Verantwortung“ die nationalen Regierungen auf, die
Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu verstärken und im Einklang mit den Empfehlungen der
Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) für alle Inhaber öffentlicher Ämter
Verhaltenskodizes einzuführen bzw. diese zu aktualisieren;
19.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, mithilfe welcher Maßnahmen die
Transparenz und Integrität legitimer Formen ausländischer Einflussnahme erhöht werden kann;
19.6. legt die Versammlung den Mitgliedstaaten nahe, bei der Entwicklung von öffentlichen
Steuerungsinstrumenten zur Stärkung der Transparenz und Integrität ausländischer Einflussnahme frühzeitig
die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) zu konsultieren.
20. Angesichts dessen, dass ein gemeinsames Vorgehen vonnöten ist, um dem globalen Problem der
ausländischen Einflussnahme zu begegnen,
20.1. unterstreicht die Versammlung, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des
Europarates ist, um ausländische Einflussnahme als gemeinsame Bedrohung zu bekämpfen. In
diesem Zusammenhang plädiert sie für eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union,
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), den einschlägigen Gremien
der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und anderen internationalen Organisationen bei der
Erarbeitung abgestimmter Gegenmaßnahmen;
20.2. fordert die Versammlung dazu auf, von mehreren Partnern getragene Initiativen für
Sofortmaßnahmen zu unterstützen, um die vielseitigen und neu auftretenden Bedrohungen für Demokratien zu
erkennen und darauf zu reagieren, beispielsweise durch den Austausch von Informationen und
Analysen sowie das Ausloten von Möglichkeiten für ein koordiniertes Vorgehen;
20.3. unterstützt die Versammlung den Einsatz gezielter und koordinierter Sanktionen gegen
Einzelpersonen, Organisationen und staatliche Akteure, die sich an ausländischer Einflussnahme,
einschließlich Einmischung in Wahlen, Medienmanipulation, illegaler Finanzierung und Cyberangriffen,
beteiligen;
20.4. fordert die Versammlung verstärkte rechtliche Möglichkeiten, um ausländische und inländische
Akteure für die Begünstigung der Einflussnahme auf demokratische Prozesse zur Rechenschaft zu
ziehen;
20.5. fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf zu prüfen, inwieweit sich eine umfassende, nicht
bindende Arbeitsdefinition von ausländischer Einflussnahme ausarbeiten ließe, um die
Koordinierung bei der Bekämpfung damit zusammenhängender Bedrohungen zu verbessern und für mehr
Klarheit hinsichtlich legitimer Formen der Einflussnahme durch Mitgliedstaaten zu sorgen;
20.6. begrüßt die Versammlung die auf ihre Initiative hin erfolgte Gründung der Parlamentarischen
Allianz für freie und faire Wahlen als einen wichtigen Schritt zur Bewältigung neuer
Herausforderungen, die die Integrität von Wahlen bedrohen, zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit nationalen
und internationalen Partnern in Wahlangelegenheiten und zur Förderung der in diesem Bereich
geltenden Maßstäbe des Europarates.
Empfehlung 2293 (2025)6
Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat
Parlamentarische Versammlung
1. Unter Hinweis darauf, dass alle Ethikrahmen regelmäßig überprüft werden müssen, damit sie zweckdienlich
genug sind, um den neuesten Herausforderungen, Erwartungen und Standards gerecht werden, fordert die
Versammlung das Ministerkomitee auf,
1.1. ihre Ethikstandards und die damit verbundenen Durchsetzungsmechanismen regelmäßig zu
überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, damit sie weiterhin zweckdienlich sind und den neuesten
Herausforderungen standhalten können, und alle Gremien des Europarats aufzufordern, dies
ebenfalls zu tun;
1.2. alle nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten des Europarates aufzurufen, ihre Ethikstandards
und die damit verbundenen Durchsetzungsmechanismen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf
zu aktualisieren, damit sie weiterhin zweckdienlich sind und den neuesten Herausforderungen
standhalten können.
2. Die Versammlung verweist auf die entscheidende Rolle, die die Mitgliedstaaten in Bezug auf Ethikstandards
und Praktiken der Korruptionsbekämpfung, beispielsweise bei ihren Interaktionen innerhalb der Instanzen
des Europarates, spielen. Sie fordert daher das Ministerkomitee auf, eine Reflexion zu Ethik und Werten bei
der Tätigkeit der Organisation anzustoßen, um die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von
Ethikwerten und -standards zu fördern.
6 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (14. Sitzung) (siehe Dok. 16138, Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunitäten
und institutionelle Angelegenheiten, Berichterstatter: Frank Schwabe). Von der Versammlung am 9. April 2025 (14. Sitzung)
verabschiedeter Text. Siehe auch Entschließung 2596 (2025).
Entschließung 2596 (2025)7
Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Europarat
Parlamentarische Versammlung
1. Die Parlamentarische Versammlung erinnert daran, dass sie nach dem Korruptionsskandal im
Zusammenhang mit der 2012 durchgeführten Abstimmung in der Versammlung über den Strässer-Bericht und der
Beobachtung der Wahlen 2013, 2015 und 2016 in Aserbaidschan im April 2017 die unabhängige Ad-hoc-
Untersuchungskommission zu den Vorwürfen der Korruption innerhalb der Parlamentarischen Versammlung
eingerichtet hat. Seitdem verfügt sie über klarere Verhaltenskodizes und klarere Regeln für Erklärungen zu
Interessen und Geschenken, für die Ehrenmitgliedschaft und für Lobbyarbeit.
2. Die Versammlung betont allerdings, dass alle Ethikrahmen regelmäßig überprüft werden müssen, damit sie
zweckdienlich genug sind, um den neuesten Herausforderungen, Erwartungen und Standards gerecht zu
werden. Zudem gilt es, innerhalb des Europarates die Entfaltung und Weiterentwicklung einer Ethikkultur zu
fördern, wozu auch gehört, dass die Organisation über angemessene – und mit ausreichenden Mitteln
ausgestattete – Durchsetzungsmechanismen verfügt, um ihre Ethikstandards zu wahren.
3. Die Versammlung begrüßt die Politik des Europarates zur Meldung von Fehlverhalten und zum Schutz vor
Vergeltungsmaßnahmen („Speak Up“) sowie die seit dem 1. Januar 2023 für das Sekretariat und alle
Mitglieder der Organe und Gremien des Europarates, darunter die Mitglieder der Versammlung, des Kongresses der
Gemeinden und Regionen und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, geltende Regel
zu Untersuchungen. Dadurch werden Hinweisgeber in die Lage versetzt, Beschwerden bei der Direktion für
interne Aufsicht einreichen, die eine erste Prüfung und eine vorläufige Bewertung von Fehlverhalten, das
dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, vornehmen kann. Anschließend kann eine Untersuchung
durchgeführt werden (entweder über die Direktion für interne Aufsicht oder über den Ethikausschuss des betreffenden
Organs). Die Versammlung unterstreicht, dass wirksame Durchsetzungsmechanismen bei der Verbesserung
von Verhaltensweisen und Standards sehr wichtig sind, ist sich jedoch dessen bewusst, dass derzeit nur eine
geringe Anzahl von Fällen die Direktion erreicht. Die Versammlung fordert alle Instanzen des Europarates,
darunter seinen Generalsekretär, auf, die für Hinweisgeber im Rahmen der Speak-Up-Politik verfügbaren
Kontakte besser bekannt zu machen sowie ein Umfeld und eine Kultur zu schaffen, in der die Meldung
mutmaßlichen Fehlverhaltens unterstützt und ermöglicht wird.
4. In Anerkennung der Notwendigkeit eines maßgeschneiderten Ansatzes für die Judikative begrüßt die
Versammlung die jüngsten Schritte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Überprüfung und
transparenteren Gestaltung seiner eigenen Verfahren und Ethikstandards, auch in Bezug auf die Ablehnung
von Richtern. Die Versammlung legt dem Gerichtshof nahe, die Entwicklung einer Ethikkultur zu fördern
und Ethikfragen aufmerksam zu verfolgen.
5. Die Versammlung beschließt, ihre eigenen Ethikstandards, -verfahren und -praktiken regelmäßig zu
überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Standards vorbildlich sind und ihre Prozesse der bewährten Praxis
entsprechen, und dabei die Bedeutung der Gewaltenteilung und die Besonderheiten des politischen Lebens zu
berücksichtigen. Bei ihrer Tätigkeit wird die Versammlung weiterhin wachsam gegenüber den Risiken
politischer Günstlingswirtschaft, der Einflussnahme und des Handels mit Einfluss im politischen Leben und deren
möglichen Auswirkungen auf die Versammlung und die nationalen Parlamente sein. Um die Zugänglichkeit
und Sichtbarkeit ihrer Verhaltenskodizes und Ethikstandards zu verbessern, wird die Versammlung
5.1. ihre Geschäftsordnung strukturell überarbeiten, um sie kohärenter, zugänglicher und
benutzerfreundlicher zu gestalten und zugleich Ethikstandards in den Vordergrund zu stellen,
5.2. auf ihrer Website für Transparenz, Ethik und Korruptionsbekämpfung werben und
benutzerfreundliche Infografiken und Leitfäden zu Ethikstandards, auch für bestimmte Funktionen, erstellen.
7
Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (14. Sitzung) (siehe Dok. 16138, Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunitäten
und institutionelle Angelegenheiten, Berichterstatter: Frank Schwabe). Von der Versammlung am 9. April 2025 (14. Sitzung)
verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2293 (2025).
6. In dem Wunsch, die beträchtlichen Fortschritte in Bezug auf Interessenerklärungen zu konsolidieren,
beschließt die Versammlung, ein einheitliches, aktualisierbares Dokument zu erstellen, das online veröffentlicht
wird und alle Interessenerklärungen zu den verschiedenen Mandaten der Mitglieder innerhalb der
Versammlung enthält. Die Interessenerklärungen werden Angaben dazu enthalten, wie vermeintliche, potenzielle oder
tatsächliche Interessenkonflikte behandelt werden, und sind für alle innerhalb der Versammlung bedeutsamen
Funktionen erforderlich. Die Versammlung beschließt, den (in der Entschließung 1903 (2012) in der
geänderten Fassung dargelegten und in Anhang II der Geschäftsordnung enthaltenen) Verhaltenskodex für die
Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung in Bezug auf Interessenerklärungen wie folgt zu ändern:
6.1. Um klarzustellen, wie tatsächliche oder potenzielle Konflikte zu behandeln sind, wird Absatz 9
durch folgenden Absatz ersetzt:
„In ihren Interessenerklärungen sollten die Mitglieder alle tatsächlichen oder potenziellen Konflikte
zwischen wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen auf beruflicher,
persönlicher oder familiärer Ebene einerseits und dem öffentlichen Interesse bei der Arbeit der
Versammlung andererseits angeben. Dabei ist insbesondere die spezifische Funktion des betreffenden
Mitglieds innerhalb der Versammlung zu berücksichtigen. Sobald ein tatsächlicher oder potenzieller
Interessenkonflikt festgestellt wurde, sollten die Mitglieder Schritte festlegen, die sie unternehmen
werden, um zu vermeiden, dass dieser Konflikt ihre Arbeit in der Versammlung ungebührend
beeinflusst (z. B. indem sie von bestimmten Handlungen oder Funktionen absehen).
Interessenkonflikte sollten somit zugunsten des öffentlichen Interesses gelöst und offengelegt werden.“;
6.2. Absatz 10 wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Mitglieder mit Interessen, die für eine Aussprache relevant sind und in ihrer schriftlichen Erklärung
noch nicht angemessen zum Ausdruck kommen, müssen diese bei einer Wortmeldung in allen
Verfahren der Versammlung oder ihrer Ausschüsse durch eine mündliche Erklärung darlegen.“;
6.3. Während allgemein davon abgeraten wird, Geschenke zu erbitten, zu machen oder anzunehmen,
wird Absatz 15 durch folgenden Absatz ersetzt:
„Den Mitgliedern ist es nicht gestattet, Geschenke oder Zuwendungen anzunehmen, deren Art
und/oder Wert nicht strikt dem parlamentarischen Protokoll oder den parlamentarischen
Gepflogenheiten in Bezug auf Gastfreundschaft entsprechen“;
6.4. Am Ende von Absatz 18 werden folgende Sätze hinzugefügt:
„Die Erklärung muss einen spezifischen Eintrag für jede Funktion enthalten, die das Mitglied
innerhalb der Versammlung innehat, darunter als Präsident oder Vizepräsident der Versammlung, als
Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender von Ausschüssen, Unterausschüssen, Netzwerken,
Plattformen und Bündnissen, als Berichterstatter (einschließlich des Generalberichterstatters oder
Ko-Berichterstatters), als Vorsitzender oder Mitglied eines Ad-hoc-Ausschusses für die
Wahlbeobachtung, als Mitglieds eines Ad-hoc-Ausschusses des Präsidiums oder in einer Funktion als
Vertreter der Versammlung oder eines Ausschusses. In diesen Einträgen sind alle für diese Funktion
spezifischen Interessen darzulegen und Angaben dazu zu machen, wie vermeintliche, potenzielle
oder tatsächliche Interessenkonflikte, die auftreten könnten, behandelt würden.“;
6.5. Um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Schenkungen nun in den Interessenerklärungen erfasst
werden, wird vor dem letzten Satz von Absatz 18 folgender Satz eingefügt:
„Die Mitglieder aktualisieren ihre Interessenerklärungen innerhalb von 30 Tagen, um alle relevanten
neuen Informationen aufzunehmen, einschließlich aller Geschenke oder ähnlichen Zuwendungen
(wie Reise- und Unterbringungskosten, Spesen, Bewirtungs- und Unterhaltungskosten), die einen
Wert in Höhe von 200 Euro übersteigen und die sie bei der Ausübung ihrer Pflichten als Mitglieder
der Versammlung erhalten.“;
6.6. Um die Vorlage jährlicher Interessenerklärungen zu fördern, werden nach Absatz 18 die folgenden
drei Absätze eingefügt:
„Mitglieder, die keine jährliche Interessenerklärung für das betreffende Jahr abgegeben haben, sind
nicht berechtigt, sich für ein bestimmtes Amt innerhalb der Versammlung zu bewerben, ein solches
zu erhalten oder weiterhin zu bekleiden, darunter als Präsident oder Vizepräsident der
Versammlung, als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender eines Ausschusses, eines
Unterausschusses, eines Netzwerks, einer Plattform oder eines Bündnisses, als Berichterstatter
(einschließlich des Generalberichterstatters oder Ko-Berichterstatters), als Mitglied eines Ad-hoc-
Ausschusses für die Wahlbeobachtung, als Mitglied eines Ad-hoc-Ausschusses des Präsidiums oder in
einer Funktion als Vertreter der Versammlung oder eines Ausschusses. Im Falle der verspäteten
Vorlage einer Erklärung endet dieses Verbot zwei Monate nach der Vorlage der Erklärung dieses
Mitglieds für das betreffende Jahr.
Wenn ein Mitglied, das keine jährliche Interessenerklärung für das betreffende Jahr eingereicht hat,
in einer Aussprache das Wort ergreift, muss es zunächst eine mündliche Interessenerklärung
abgeben.
Gibt ein Mitglied im zweiten Jahr in Folge keine Interessenerklärung ab, richtet der Präsident ein
Schreiben an den Präsidenten des betreffenden Parlaments, in dem er ihn auf das fortgesetzte Fehlen
einer Interessenerklärung für dieses Mitglied hinweist und ihn bittet, (im Einklang mit den
nationalen Verfahren und in Beratung mit den zuständigen Personen) zu prüfen, ob das Mitglied angesichts
der fortgesetzten Nichtvorlage einer Interessenerklärung weiterhin geeignet ist, als Mitglied der
nationalen Delegation zu fungieren.“
7. Vor diesem Hintergrund beschließt die Versammlung, weitere Bestimmungen ihrer Geschäftsordnung wie
folgt zu ändern:
7.1. Um die Anwendung ähnlicher Standards wie der für Berichterstatter gemäß Absatz 1 des (in der
Entschließung 1799 (2011) in der geänderten Fassung dargelegten und in Anhang III der
Geschäftsordnung enthaltenen) Verhaltenskodex für Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung
geltenden Standards auf Mitglieder mit ähnlich bedeutsamen Mandaten innerhalb der Versammlung
zu gewährleisten, werden nach Absatz 18 die folgenden Absätze hinzugefügt:
„Verhaltensregeln für den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Versammlung, die Vorsitzenden
und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse, Unterausschüsse, Netzwerke, Plattformen und
Bündnisse sowie die Fraktionsvorsitzenden:
– der Grundsatz der Neutralität, Unparteilichkeit und Objektivität, insbesondere einschließlich:
– der Verpflichtung, alle wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen
auf beruflicher, persönlicher oder familiärer Ebene in Verbindung mit der Arbeit der
Versammlung, des Ausschusses, des Unterausschusses, des Netzwerks, der Plattform, des Bündnisses
oder der Fraktion offenzulegen;
– der Verpflichtung, keine Anweisungen einer Regierung oder staatlichen oder nichtstaatlichen
Organisation oder Interessengruppe oder von Privatpersonen einzuholen oder anzunehmen;
– der Verpflichtung, keine Belohnungen, Ehrenauszeichnungen, Auszeichnungen,
Gefälligkeiten, größeren Geschenke oder Vergütungen einer Regierung oder staatlichen oder
nichtstaatlichen Organisation, einer Interessengruppe oder einer Privatperson in Zusammenhang mit den
Aktivitäten, die sie ihm Rahmen ihrer Pflichten durchführen, anzunehmen;
– der Verpflichtung zur Diskretion, insbesondere der Verpflichtung, keine Informationen, die
ihnen im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Pflichten bekannt werden, zum persönlichen Vorteil
zu nutzen;
– der Verpflichtung zur Verfügbarkeit, insbesondere die Verpflichtung, in Zusammenhang mit
ihren Pflichten an den Tagungen der Versammlung, den Sitzungen des Ständigen Ausschusses
und den Sitzungen der Ausschüsse, Unterausschüsse, Netzwerke, Plattformen und Bündnisse
teilzunehmen;
– der Verpflichtung, die Werte des Europarates zu respektieren.“
7.2. Am Ende von Absatz 1.1.1 des Verhaltenskodex für Berichterstatter der Parlamentarischen
Versammlung wird folgender Satz eingefügt:
„Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen und öffentlich gemacht werden, indem sie der
bestehenden jährlichen Interessenerklärung des betreffenden Mitglieds hinzugefügt wird.“;
7.3. Absatz 20 der (vom Präsidium der Versammlung angenommen und in Anhang XIV der
Geschäftsordnung enthaltenen) Richtlinien für die Wahlbeobachtung durch die Parlamentarische
Versammlung wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Alle Kandidaten für eine Mitgliedschaft in einem Ad-hoc-Ausschuss reichen zum Zeitpunkt der
Ankündigung ihrer Kandidatur eine schriftliche Interessenerklärung in Zusammenhang mit dem
betreffenden Land einer Wahlbeobachtung ein; diese Erklärung wird ihrer auf der Website der
Versammlung veröffentlichten Interessenerklärung hinzugefügt. In diesem Zusatz zu ihrer
Interessenerklärung sollten die Mitglieder alle tatsächlichen oder potenziellen Konflikte zwischen
tatsächlichen oder potenziellen wirtschaftlichen, kommerziellen, finanziellen oder anderen Interessen auf
beruflicher, persönlicher oder verwandtschaftlicher bzw. bekanntschaftlicher Ebene einerseits und
dem öffentlichen Interesse an der Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses zur Beobachtung dieser Wahlen
andererseits angeben. Der Begriff „verwandtschaftlich bzw. bekanntschaftlich“ umfasst direkte und
indirekte familiäre Beziehungen sowie Personen, mit denen sie in regelmäßigem Kontakt stehen.
Sobald ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt festgestellt wurde, sollten die
Mitglieder Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass dieser Konflikt ihre Arbeit in der betreffenden
Funktion unangemessen beeinflusst (z. B. indem sie von bestimmten Handlungen oder Funktionen
absehen). Die Fraktionen sollten keine Kandidaturen von Mitgliedern mit nennenswerten
Interessenkonflikten in Bezug auf ein bestimmtes Land vorlegen.“;
7.4. Der Verhaltenskodex für die Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung wird in den
Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung aufgenommen und dort nach
dem letzten Absatz eingefügt.
7.5. Um die für den Präsidenten und die Vizepräsidenten geltende Prüfung auf unwahre Erklärungen
oder die Nichterklärung relevanter Interessen zu verschärfen und sie so an die in Anhang III
Absatz 4 dargelegte Prüfung für Berichterstatter anzugleichen, wird in Artikel 54 Absatz 1 der Wortlaut
„nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder sich eines
schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder
wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen
Versammlung verstoßen hat“ durch folgenden Wortlaut ersetzt:
„nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder wenn er
oder sie eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex für die Mitglieder der
Parlamentarischen Versammlung nicht einhält, unter anderem indem er oder sie es versäumt hat,
relevante Interessen zu erklären, oder eine unwahre Erklärung abgegeben hat oder wenn er oder sie sich
eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder
wiederholt gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen
Versammlung verstoßen hat“;
7.6. Um die für Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen geltende Prüfung so zu
verschärfen, dass sie unwahre Erklärungen oder die Nichterklärung relevanter Interessen einschließt
und dadurch an die für Berichterstatter in Anhang III Absatz 4 geltende Prüfung angeglichen wird,
und um dieselben Standards auf die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von
Unterausschüssen, Netzen, Plattformen und Bündnissen anzuwenden, wird Artikel 55 wie folgt geändert:
7.6.1. Am Ende der Überschrift wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Unterausschüssen, Netzwerken, Plattformen und Bündnissen“
7.6.2. In Artikel 55.1 wird der Wortlaut „nicht mehr die Voraussetzungen für die Ausübung
dieses Amtes erfüllt oder sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig gemacht hat,
indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen des
Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen hat“ durch
folgenden Wortlaut ersetzt:
„nicht länger die Voraussetzungen für die Ausübung des betreffenden Amtes erfüllt oder
wenn er oder sie eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Verhaltenskodex für die
Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung nicht einhält, unter anderem indem er
oder sie es versäumt hat, relevante Interessen zu erklären, oder eine unwahre Erklärung
abgegeben hat oder wenn er oder sie sich eines schwerwiegenden Fehlverhaltens schuldig
gemacht hat, indem er in gravierender Weise oder wiederholt gegen die Bestimmungen
des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung verstoßen
hat“;
7.6.3. Hinter Artikel 55.6 wird folgender Absatz eingefügt:
„In diesem Absatz schließen Überweisungen an Ausschüsse Unterausschüsse, Netzwerke,
Plattformen und Bündnisse ein.“.
8. Um die Transparenz zu verbessern und die Pflichten der Berichterstatter deutlicher hervorzuheben, wird der
Verhaltenskodex für die Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung wie folgt geändert:
8.1. Hinter Absatz 1.5 wird folgender Absatz hinzugefügt:
„die Verpflichtung für Berichterstatter, sich bei der Aktualisierung ihrer Interessenerklärung zu
verpflichten, ihre Verpflichtungen zur Neutralität, Unparteilichkeit, Objektivität, Diskretion und
Verfügbarkeit im Rahmen dieser Funktion zu befolgen“
8.2. Absatz 3 wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Der Berichterstatter/die Berichterstatterin sollte, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen,
die Liste der Personen, Sachverständigen und Vertreter von staatlichen oder nichtstaatlichen
Organisationen veröffentlichen, die er/sie für das Verfassen des Berichts konsultiert, getroffen oder
empfangen hat.“.
9. Unter erneutem Hinweis darauf, wie wichtig effektive Durchsetzungsmechanismen bei der Verbesserung von
Verhaltensweisen und Standards sind, beschließt die Versammlung, den Verhaltenskodex für die Mitglieder
der Parlamentarischen Versammlung dahingehend zu ändern, die Meldeoptionen besser aufzuzeigen und
einige Arten von Fachkompetenz, die bei einer Untersuchung verwendet werden können, anzugeben, und zwar
wie folgt:
9.1. Hinter Absatz 20 wird folgender Absatz hinzugefügt:
„Bedenken in Bezug auf Fehlverhalten, das das öffentliche Interesse beeinträchtigt, darunter
Verstöße gegen die Verhaltenskodizes der Versammlung oder ungenaue Interessenerklärungen, können
dem Präsidenten der Versammlung oder dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und
institutionelle Angelegenheiten gemeldet werden.“ Darüber hinaus sollte die Website der
Versammlung aktualisiert werden, um die einschlägigen Meldeoptionen aufzuzeigen.
9.2. Am Ende von Absatz 22 wird folgender Satz hinzugefügt:
„Der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten kann sich bei
einer solchen Untersuchung auf die Fachkompetenz interner und nationaler Sachverständiger
stützen.“;
9.3. Hinter Absatz 25 wird folgender Absatz hinzugefügt:
„Beschließt der Ausschuss, eine Untersuchung einzuleiten, kann er die Angelegenheit an die
Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der Parlamentarischen Versammlung verweisen und sie
damit beauftragen, Beweise zu sammeln und den Sachverhalt zu ermitteln. Die
Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der Parlamentarischen Versammlung setzt sich aus sieben ehemaligen
Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusammen und wird von einem aus
Bediensteten des Europarates gebildeten Sekretariat unterstützt. Bei jeder Verweisung werden diese
drei ehemaligen Richter als Gremium für die betreffende Angelegenheit fungieren. Die
Bestimmungen der Absätze 23 und 24 gelten für die Untersuchungskommission für Verhaltensfragen der
Parlamentarischen Versammlung, als ob es der Ausschuss wäre. Die endgültige Entscheidung liegt
beim Ausschuss selbst.“.
10. Die Versammlung wird einen verbesserten Mechanismus zur Kontrolle der Interessenerklärungen ihrer
Mitglieder entwickeln:
10.1. Das Sekretariat würde Vorabkontrollen der Interessenerklärungen vornehmen, um das betreffende
Mitglied auf etwaige offensichtliche Auslassungen oder potenzielle Konflikte hinzuweisen.
10.2. Dieser Mechanismus sollte vorrangig auf Kontrollen bei denjenigen Mitgliedern gerichtet sein, die
bestimmte Ämter innerhalb der Versammlung bekleiden (Präsident, Vizepräsidenten der
Versammlung, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Ausschüssen, Unterausschüssen,
Netzwerken, Plattformen und Bündnissen, Berichterstatter, Ko-Berichterstatter und Mitglieder von
Ad-hoc-Wahlbeobachtungsausschüssen).
10.3. Zur Unterstützung dieses Kontrollmechanismus sollten dem Sekretariat der Versammlung
angemessene zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
10.4. Das Sekretariat sollte dem Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle
Angelegenheiten jährlich einen Informationsvermerk über seine Fortschritte bei der Kontrolle der
Interessenerklärungen der Mitglieder der Versammlung vorlegen. Der Präsident der Versammlung sollte
ebenfalls ein Exemplar erhalten.
11. Um den Bedenken hinsichtlich des Verhaltens von Mitgliedern, die aus der Versammlung ausgeschieden
sind, Rechnung zu tragen, wird der Verhaltenskodex für die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung
wie folgt geändert:
11.1. Hinter Absatz 28 werden die beiden folgenden Absätze hinzugefügt:
„Kommt es bei einem Mitglied, das aus der Versammlung ausgeschieden ist, zu mutmaßlichen
erheblichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln oder einem Verhalten, das geeignet ist, die
Versammlung durch die Verbindung mit diesem ehemaligen Mitglied in Misskredit zu bringen, kann
der Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Fragen mutmaßliche Verstöße
gegen den Verhaltenskodex ebenso wie bei den derzeitigen Mitgliedern prüfen.
Scheidet ein Mitglied nach mutmaßlichen schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die
Verhaltensregeln aus der Versammlung aus, sollte der Präsident der Versammlung oder der
Vorsitzende des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten
Informationen zu diesen Bedenken an den Präsidenten der betreffenden Nationalversammlung
übermitteln und ihn auffordern, geeignete Maßnahmen gemäß seinen eigenen Ethikstandards und
Durchsetzungsmechanismen zu erwägen und den Präsidenten und den Ausschuss für Geschäftsordnung,
Immunität und institutionelle Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten.“;
11.2. Hinter Absatz 29 wird folgender Absatz hinzugefügt:
„Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltensregeln durch ein
ehemaliges Mitglied oder bei einem Verhalten dieses Mitglieds, das geeignet ist, die Versammlung durch
die Verbindung mit diesem ehemaligen Mitglied in Misskredit zu bringen, kann der Ausschuss für
Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten dem ehemaligen Mitglied die
Ehrenmitgliedschaft entziehen und ihm den Besuch der Räumlichkeiten des Europarats untersagen.“
12. Unter Hinweis auf Bedenken, wonach Mitglieder versuchen könnten, Untersuchungen zu vermeiden, indem
sie aus der Versammlung ausscheiden und erneut in sie eintreten, stellt die Versammlung fest, dass die
Sanktionen nach Absatz 29 des Verhaltenskodex für Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung im Falle
eines Wiedereintritts des Mitglieds in die Versammlung auch in Bezug auf frühere schwerwiegende oder
wiederholte Verstöße verhängt werden könnten.
13. Eingedenk des besonderen Drucks, der auf Wahlbeobachtungsmissionen ausgeübt wird,
13.1. begrüßt die Versammlung die Einrichtung ihrer neuen Parlamentarischen Allianz für freie und faire
Wahlen und legt ihm nahe, auf eine weitere Stärkung der Ethikstandards für
Wahlbeobachtungsmissionen hinzuwirken, so auch in Bezug auf die Angemessenheit von Ernennungen für einen Ad-hoc-
Ausschuss für Wahlbeobachtung, Interessenerklärungen, unparteiisches Verhalten während einer
Wahlbeobachtungsmission (einschließlich der Ablehnung individueller Geschenke oder bilateraler
Einladungen vonseiten der Behörden des Gaststaats, der Abgabe öffentlicher Erklärungen und der
allgemeinen Haltung der Mitglieder während der Mission) und die Durchsetzung der Regeln;
13.2. In der Erkenntnis, dass inoffizielle Wahlbeobachtungsmissionen dem Ansehen der Versammlung
und die Durchführbarkeit von Wahlbeobachtungen allgemein beeinträchtigen können, und in
Anbetracht der Notwendigkeit von Klarheit in Bezug auf die Ernennungskriterien beschließt die
Versammlung, Absatz 13 der Richtlinien für die Wahlbeobachtung durch die Parlamentarische
Versammlung durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
„Bei der Ernennung der Mitglieder von Ad-hoc-Ausschüssen für die Wahlbeobachtung müssen die
Fraktionen die gebotene Sorgfalt walten lassen und sicherstellen, dass die Mitglieder für derartige
Missionen geeignet, unparteiisch und qualifiziert sind. Insbesondere müssen die Fraktionen
Folgendes beachten:
– den Grundsatz einer ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter Berücksichtigung der
Geschlechterverteilung innerhalb ihrer jeweiligen Fraktionen;
– den Grundsatz einer angemessenen geografischen Vertretung;
– die Notwendigkeit, dass sich der Kandidat unter Berücksichtigung seiner Sprachkenntnisse
konstruktiv an der Arbeit der Mission beteiligt, da vor Ort nur eine Verdolmetschung aus dem
Englischen oder Französischen und in diese Sprachen bereitgestellt wird;
– das Verbot für Mitglieder, Wahlen im eigenen Land zu beobachten;
– das Verbot, Mitglieder zu ernennen, die an inoffiziellen Missionen zur Beobachtung von
Wahlen oder im Zusammenhang mit Wahlen in dem betreffenden Land teilgenommen haben,
welche von einem Staat, einer parlamentarischen, staatlichen oder nichtstaatlichen Organisation,
einem Verband, einer Stiftung oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person
gesponsert oder auf deren Einladung hin durchgeführt wurden, wozu alle Missionen gehören, die im
Widerspruch zur Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung von 2005,
einschließlich des Grundsatzes der Unparteilichkeit, stehen würden.“
14. In der Erkenntnis, dass die Fraktionen eine wichtige und einflussreiche Rolle bei der Arbeit der
Versammlung spielen,
14.1. regt die Versammlung an, darüber nachzudenken, ob Ethikstandards für Fraktionen erarbeitet
werden sollten;
14.2. fordert die Versammlung die Fraktionen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um eine bessere Transparenz
ihrer Ausgaben zu gewährleisten;
14.3. fordert die Versammlung die Fraktionen auf, bei ihrer Arbeit das Ansehen der Versammlung zu
berücksichtigen und bei ihren Entscheidungen über die Nominierung von Mitgliedern für
Ausschüsse sowie bei Vorschlägen für Kandidaten für wichtige Funktionen innerhalb der Versammlung,
einschließlich des Präsidenten der Versammlung oder des Vorsitzenden oder stellvertretenden
Vorsitzenden von Ausschüssen, oder bei der Unterstützung dieser Kandidaten die gebotene Sorgfalt
walten zu lassen;
14.4. beschließt die Versammlung, nach Absatz 7 der Entschließung 1115 (1997) in der geänderten
Fassung, die in Anlage IX der Geschäftsordnung – Einhaltung der von Mitgliedstaaten des Europarats
eingegangenen Verpflichtungen enthalten ist, folgenden Absatz einzufügen:
„Die Fraktionen müssen bei ihrer Entscheidung, Mitglieder für den Überwachungsausschuss zu
nominieren, sowie bei Vorschlägen für Kandidaten als Ko-Berichterstatter oder bei der Unterstützung
dieser Kandidaten die gebotene Sorgfalt walten lassen, in Anbetracht dessen, wie wichtig es ist,
sicherzustellen, dass die Ko-Berichterstatter geeignet, unparteiisch und qualifiziert sind.“.
15. Die Versammlung beschließt, das Präsidium zu beauftragen, die besonderen Regeln für die
Ehrenmitgliedschaft zu überprüfen, und beschließt, zur Verbesserung der Transparenz auf ihrer Website eine Liste der
Personen mit Ehrenmitgliedschaft zu veröffentlichen. Die Versammlung unterstreicht, dass es möglich sein
sollte, die Ehrenmitgliedschaft aufgrund von unehrenhaftem Verhalten, das sich auf das Ansehen der
Versammlung auswirken könnte, zu entziehen.
16. In dem Bewusstsein, dass die Beziehungen zwischen Parlamentariern und Lobbyisten klare ethische
Orientierungen erfordern, wird die Versammlung einen Verhaltenskodex für Lobbyisten in der Versammlung
unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten an dem Rahmen von Grundsätzen für Lobbyisten beim
Europarat erarbeiten.
17. In Anbetracht des bekannten Potenzials für Konflikte mit der Arbeit der Versammlung bei Mitgliedern, die
in einer beratenden Funktion tätig sind, beschließt die Versammlung, Absatz 11 des Verhaltenskodex für die
Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung durch folgenden Satz zu ersetzen:
„Keinem Mitglied ist es gestattet, sich als bezahlter Interessenvertreter an der Tätigkeit der Versammlung zu
beteiligen.“.
18. Um der Bedeutung von Ethikstandards bei der Arbeit des Ausschusses für Geschäftsordnung, Immunität und
institutionelle Angelegenheiten besser Rechnung zu tragen, beschließt die Versammlung, den Namen des
Ausschusses wie folgt zu ändern:
Ausschuss für Geschäftsordnung, Ethik und Immunität.
19. Die in den Absätzen 6.4, 7.2, 7.3 und 8.1 dieser Entschließung enthaltenen Änderungen der
Geschäftsordnung, die zur Erstellung einer einheitlichen konsolidierten Interessenerklärung verpflichten, treten am 1.
Januar 2026 in Kraft. Alle weiteren in dieser Entschließung dargelegten Änderungen der Geschäftsordnung
treten mit ihrer Annahme in Kraft.
Empfehlung 2294 (2025)8
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten
und Straflosigkeit zu vermeiden
Parlamentarische Versammlung
1. Die Parlamentarische Versammlung verweist das Ministerkomitee auf die Entschließung der Versammlung
2598 (2025) „Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu
gewährleisten und Straflosigkeit zu vermeiden“, in der die Notwendigkeit bekräftigt wird, ein umfassendes
System der Rechenschaftspflicht für alle Verstöße gegen das Völkerrecht und alle internationalen
Verbrechen zu gewährleisten, die als Folge der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine begangen
wurden, und gleichzeitig betont wird, dass etwaige Friedensverhandlungen nicht zu Straflosigkeit führen
dürfen.
2. Die Versammlung verweist auf ihre Empfehlung 2279 (2024) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte
des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“.
3. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des Ministerkomitees vom 24. Februar 2025, in
der es seine Entschlossenheit zum Ausdruck bringt, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Russische
Föderation und diejenigen, die für Verbrechen und Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen
und des humanitären Völkerrechts im Zusammenhang mit der Aggression gegen die Ukraine verantwortlich
sind, zur Rechenschaft gezogen werden.
4. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das
Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu fördern, sobald unter den an der Kerngruppe beteiligten Staaten
und Partnern schließlich eine politische Einigung erzielt wird, indem es
4.1. den Generalsekretär ermächtigt, mit der Regierung der Ukraine das Abkommen zur Einrichtung des
Sondergerichtshofs zu schließen;
4.2. das erweiterte Teilabkommen über die Verwaltung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine auf den Weg bringt und alle Mitglied- und Beobachterstaaten des
Europarates sowie andere Staaten und internationale Organisationen einlädt, ihm beizutreten;
5. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, umgehend auf die Einrichtung einer Kommission für
Entschädigungsansprüche aus der Ukraine hinzuarbeiten, insbesondere durch die Einsetzung eines Ad-hoc-
Ausschusses zur Ausarbeitung eines offenen Übereinkommens des Europarates.
6. Die Versammlung begrüßt ferner die Entscheidung des Ministerkomitees vom 6. März 2025 zur
Überwachung der Vollstreckung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem die Krim
betreffenden zwischenstaatlichen Fall Ukraine gegen Russland, in der es die Russische Föderation
nachdrücklich auffordert, die Anwendung des ukrainischen Rechts auf der Krim wiederherzustellen und die
schweren und gravierenden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), die
seit 2014 auf der Krim begangen wurden, zu untersuchen, um alle Verantwortlichen, insbesondere die
Verantwortlichen für das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Inhaftierungen oder Isolationshaft,
sowie ihre Befehlskette und die daran Beteiligten zu identifizieren und vor Gericht zu stellen und alle noch
nicht abgeschlossenen internationalen Untersuchungen, nationalen Untersuchungen nach den Prinzipien der
8 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (15. Sitzung) (siehe Dok. 16152, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Iulian Bulai). Von der Versammlung am 9. April 2025 (15. Sitzung) verabschiedeter Text.
universellen Gerichtsbarkeit oder noch in der Ukraine laufenden Untersuchungen sowie internationale
Ermittlungen und Untersuchungsmissionen in vollem Umfang zu unterstützen und an ihnen mitzuwirken. In
diesem Zusammenhang fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, sich an einigen dieser
internationalen Untersuchungen oder Ermittlungen zu beteiligen und weiter Synergien mit ihnen herauszuarbeiten,
um sicherzustellen, dass die von der Russischen Föderation auf der Krim begangenen schwerwiegenden
Verstöße geahndet werden.
7. Die Versammlung verweist auf Empfehlung 2265 (2024) und wiederholt ihre Empfehlung an das
Ministerkomitee, ein gemeinsames Register von Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit der Beteiligung an der
Verschleppung, Zwangsumsiedlung oder ungerechtfertigten Verzögerung bei der Repatriierung ukrainischer
Kinder sowie der rechtswidrigen Adoption oder Schaffung der Vormundschaft über ukrainische Kinder auf
den Sanktionslisten der Mitgliedstaaten des Europarates sowie den Sanktionslisten der Europäischen Union
aufgeführt sind, einzurichten und dessen Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Ziel eines solchen Registers
wäre, die Sanktionspolitik zu harmonisieren und die Wirksamkeit der auferlegten restriktiven Maßnahmen
zu überwachen und zu verbessern.
Entschließung 2598 (2025)9
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine: die Notwendigkeit, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten
und Straflosigkeit zu vermeiden
Parlamentarische Versammlung
1. Mehr als elf Jahre nach seinem Beginn tobt der widerrechtliche, nicht provozierte und ungerechtfertigte
Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine unvermindert weiter und fügt der Ukraine und
ihrer Bevölkerung unendliches Leid und unermesslichen Schaden zu. Viele von der Russischen Föderation
begangene Verbrechen, darunter der Angriffshandlung als solcher, die versuchte Annexion ukrainischer
Gebiete und der Versuch, einen Völkermord am ukrainischen Volk zu verüben – was unter anderem in der
Verschleppung ukrainischer Kinder, systematischen Zerstörung der kulturellen Identität und den gezielten
Massentötungen von Zivilisten zum Ausdruck kommt –, verletzen Erga-omnes-Verpflichtungen und
zwingende Normen des allgemeinen Völkerrechts. Diese Taten betreffen daher nicht nur die Ukraine, sondern
die gesamte internationale Gemeinschaft, und machen es zu einer Pflicht für alle Staaten,
zusammenzuarbeiten, um solche gravierenden Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden und Straflosigkeit zu vermeiden.
Wird die Rechenschaftspflicht für diese Handlungen nicht sichergestellt, würde dies die auf dem Völkerrecht
basierende multilaterale Ordnung untergraben, die Voraussetzungen für eine Wiederholung in der Zukunft
schaffen und eine ernsthafte Bedrohung für die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit darstellen.
2. Unter Hinweis auf ihre früheren Entschließungen 2436 (2022), 2482 (2023) und 2556 (2024) bringt die
Versammlung ihre uneingeschränkte Unterstützung für alle bestehenden Mechanismen der Rechenschaftspflicht
zum Ausdruck, die sich mit den Folgen der Aggression auseinandersetzen: die ukrainischen
Strafverfolgungs- und Justizbehörden, die Strafverfolgungs- und Justizbehörden anderer Staaten nach dem Prinzip der
universellen Gerichtsbarkeit, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte und weitere Gremien wie die Unabhängige internationale Untersuchungskommission
der Vereinten Nationen für die Ukraine und das Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des
Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine.
3. Der Europarat, mit der Versammlung als treibende Kraft, hat sich unermüdlich für die Einrichtung eines
umfassenderen Systems der Rechenschaftspflicht und der Gerechtigkeit für die Ukraine eingesetzt, unter
anderem durch die Schaffung des Schadensregisters für die Ukraine auf dem Gipfeltreffen von Reykjavik
im Jahr 2023, den Vorschlag für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression
und die Teilnahme an den Konsultationen der Kerngruppe, sowie durch Maßnahmen zur Rückführung der
ukrainischen Kinder, einschließlich der Ernennung einer Sondergesandten des Generalsekretärs, und zuletzt
9 Versammlungsdebatte am 9. April 2025 (15. Sitzung) (siehe Dok. 16152, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte,
Berichterstatter: Iulian Bulai). Von der Versammlung am 9. April 2025 (15. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung
2294 (2025).
die Teilnahme an den Verhandlungen über die Einrichtung einer internationalen Kommission für
Entschädigungsansprüche.
4. Bei den Gesprächen mit der Regierung der Vereinigten Staaten im März 2025 erklärte die Ukraine ihre
Bereitschaft, den Vorschlag der USA zu akzeptieren, einen unverzüglichen zwischenzeitlichen, 30 Tage
währenden vollumfänglichen Waffenstillstand umzusetzen, der durch beiderseitige Vereinbarung der Parteien
verlängert werden kann und von der Russischen Föderation akzeptiert und gleichzeitig umgesetzt werden
muss. Die Ukraine nähme den Vorschlag der USA ohne weitere Bedingungen an, und die Russische
Föderation sollte ihn ohne zusätzliche Bedingungen akzeptieren. In der Vereinbarung zwischen den Vereinigten
Staaten und der Ukraine, die vom 23. bis 25. März in Riad geschlossen wurde, wurden nicht nur Themen
wie ein Teilwaffenstillstand in Bezug auf Energieanlagen und kritische Infrastruktur und die sichere
Schifffahrt im Schwarzen Meer angesprochen, sondern es wurde auch die Verpflichtung zu konkreten humanitären
Sicherheitsmaßnahmen bekräftigt, die darauf abzielen, den Schaden für die Zivilbevölkerung zu begrenzen
und den Dialog zu erleichtern. Während die Ukraine ihren guten Willen und ihre Bereitschaft zur Einhaltung
dieser Verpflichtungen unter Beweis gestellt hat, hat die Russische Föderation wiederholt gegen die
vereinbarten Bedingungen des Teilwaffenstillstands verstoßen und ihre militärischen Angriffe gegen die Ukraine
fortgesetzt, darunter auch Raketenangriffe auf zivile Infrastrukturen, die zu Opfern unter der
Zivilbevölkerung führten, insbesondere in Kyjiw, Charkiw und Krywyj Rih sowie in weiteren Städten und Regionen, und
damit einen weiteren Beweis für ihre mangelnde Bereitschaft zu echten Friedensbemühungen geliefert. Die
Versammlung begrüßt das Engagement der Vereinigten Staaten und ist der Auffassung, dass bei allen
Friedensverhandlungen die menschliche Dimension des Krieges ohne Bedingungen behandelt werden muss,
darunter die Freilassung widerrechtlich inhaftierter Zivilistinnen und Zivilisten seitens der Russischen
Föderation und die beiderseitige Freilassung und Repatriierung aller Kriegsgefangenen nach der Formel „Alle für
alle“ sowie die sichere Rückkehr und Wiedereingliederung von Kindern, die widerrechtlich in die Russische
Föderation oder nach Belarus verschleppt oder zwangsweise in die vorübergehend von der Russischen
Föderation besetzten ukrainischen Gebiete überführt wurden.
5. Die Versammlung nimmt Kenntnis von den laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und den
Vereinigten Staaten über ein mögliches Abkommen über Bodenschätze. Sie unterstreicht, dass unbedingt
sicherzustellen ist, dass ein solches Abkommen mit den Verpflichtungen der Ukraine im Hinblick auf die
Integration in die Europäische Union vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Souveränität
und die Einhaltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften der Europäischen Union.
6. Die Versammlung betont, dass die Aufhebung des vorübergehenden Schutzstatus für Ukrainerinnen und
Ukrainer vom Zustandekommen eines dauerhaften, gerechten und umfassenden Friedens in der Ukraine
abhängig gemacht werden sollte. Bei einer vorzeitigen Aufhebung dieses Status allein aufgrund eines
Waffenstillstands oder einer vorübergehenden Waffenruhe könnten die Ukrainerinnen und Ukrainer weiterhin
Risiken und instabilen Verhältnissen ausgesetzt sein. Deshalb fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten
nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Änderungen des Schutzstatus auf überprüfbaren und
dauerhaften Friedensvereinbarungen beruhen, um so das Wohlergehen und die Sicherheit der vertriebenen
Ukrainerinnen und Ukrainer zu gewährleisten.
7. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Pipelineprojekts Nord
Stream 1 und 2 inakzeptabel ist. Solche Maßnahmen würden die Abhängigkeit Europas von russischen
Energieressourcen erhöhen, die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union untergraben und ihrem
strategischen Ziel der Diversifizierung der Energieversorgungsquellen zuwiderlaufen. Die Versammlung
fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich jeglichen Bemühungen zur Wiederaufnahme des Projekts zu
widersetzen, und betont, wie wichtig es ist, angesichts geopolitischen Drucks im Energiebereich geschlossen und
standhaft zu bleiben.
8. Die Versammlung betont, dass bei etwaigen künftigen Friedensverhandlungen von der Verpflichtung, die
Russische Föderation und die für ihre Verbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht Verantwortlichen zur
Rechenschaft zu ziehen, nicht abgewichen werden darf. Im Einklang mit Entschließung 2588 (2025) ist die
Versammlung der Ansicht, dass es nur dann einen dauerhaften und umfassenden Frieden geben kann, wenn
dieser gerecht ist und auf den Grundsätzen des Völkerrechts beruht, einschließlich der Achtung der
territorialen Unversehrtheit und Souveränität sowie der Menschenrechte. Eine endgültige Beilegung darf keine
Straflosigkeit zur Folge haben.
9. In diesem Zusammenhang begrüßt die Versammlung den positiven Ausgang des Treffens der Kerngruppe
vom 19. bis 21. März 2025 in Straßburg und die Fertigstellung der erforderlichen rechtlichen Dokumente für
die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression im Rahmen des Europarates nach
fast zweijährigen Konsultationen. Die vereinbarten Texte umfassen den Entwurf eines bilateralen
Abkommens zwischen der Ukraine und dem Europarat, den Entwurf der Satzung des Sondergerichtshofs und den
Entwurf eines erweiterten Teilabkommens über die Verwaltung des Sondergerichtshofs. Die drei Dokumente
wurden nun in der Ukraine und den an der Kerngruppe beteiligten Staaten zur politischen Prüfung vorgelegt.
Die Beteiligung am erweiterten Teilabkommen steht Nichtmitgliedstaaten offen, wodurch eine überregionale
Unterstützung und internationale Legitimität gewährleistet werden. Die Versammlung ist der Auffassung,
dass das von der Kerngruppe vorgesehene Modell des Gerichtshofs durch die Beteiligung internationaler
Richter und die Anwendung des Völkerrechts Merkmale aufweist, durch die er hinreichend internationalen
Charakter erhält. Durch die Einrichtung eines solchen Gerichtshofs wird der Europarat nicht nur seinen
Mitgliedsstaat Ukraine bei seinen Bemühungen zur Gewährleistung von Rechenschaftspflicht unterstützen,
sondern auch die internationale Rechtsordnung aufrechterhalten, zumal die Festigung des Friedens auf der
Grundlage der Gerechtigkeit und internationalen Zusammenarbeit für die Erhaltung der menschlichen
Gesellschaft und der Zivilisation von lebenswichtiger Bedeutung ist, wie in der Präambel seiner Satzung (SEV
Nr. 1) bekräftigt wird.
10. Die Versammlung bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass in den endgültigen Texten zum
Sondergerichtshof einige ihrer in früheren Entschließungen geäußerten Forderungen aufgegriffen werden, darunter in Bezug
auf funktionelle Immunitäten, die Definition des Begriffs „Verbrechen der Aggression“, Verfahren in
Abwesenheit, das Recht auf ein faires Verfahren und die Zusammenarbeit mit dem IStGH. In Bezug auf dessen
zeitliche Zuständigkeit verweist die Versammlung auf ihre Entschließungen 2482 (2023) und 2556 (2024)
und bekräftigt, dass die am 24. Februar 2022 begonnene großangelegte Invasion eine Fortsetzung des am
20. Februar 2014 begonnenen Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine darstellt. Jeder
Kompromiss, der in anderen Fragen erzielt wird, darf die Fähigkeit des Sondergerichtshofs, das Verbrechen
der Aggression konsequent zu untersuchen und zu ahnden, nicht beeinträchtigen, und sollte den aktuellen
Stand und die künftige Entwicklung des Völkerrechts unberührt lassen. Die Versammlung betont, dass die
rechtliche Zuständigkeit des Sondergerichtshofs auf die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression
ausgeweitet werden sollte, die von der so genannten „belarussischen Führung“ sowie der militärischen und
politischen Führung Nordkoreas begangen werden.
11. Die Versammlung begrüßt nachdrücklich die zwischen dem 24. und 26. März 2025 in Den Haag erfolgte
Aufnahme förmlicher Verhandlungen über einen internationalen Vertrag zur Einrichtung einer Kommission
für Entschädigungsansprüche aus der Ukraine im Rahmen eines zwischenstaatlichen
Verhandlungsausschusses, an dem sich mehr als 50 Staaten aus verschiedenen Kontinenten und die EU beteiligen. Dies ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einrichtung der zweiten Komponente eines umfassenden
Entschädigungsmechanismus, wie er von der Versammlung in ihren früheren Entschließungen
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.