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Schriftliche Frage 35/36/37 von Andreas Mayer (AfD): Ist der Bundesregierung der Fall des Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, bekannt, der seit womöglich unverhältnismäßig langer Zeit von…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 35/36/37 von Andreas Mayer (AfD): Ist der Bundesregierung der Fall des Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, bekannt, der seit womöglich unverhältnismäßig langer Zeit von… Frage 35 (Andreas Mayer, AfD): Ist der Bundesregierung der Fall des Bürgermeisters von Tirana, Erion Veliaj, bekannt, der seit womöglich unverhältnismäßig langer Zeit von acht Monaten, davon sechs Monate ohne Anklage, in Untersuchungshaft sitzt (vgl. https://de.eure porter.co/world/albania/2025/06/30/erionveliajmayor-of-tirana-held-without-charge-for-past-5-m onths/), und wenn ja, ändert dies ihre Einschätzung von der „positive(n) Dynamik im EU- Beitrittsprozess“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/1406)? Frage 36 (Andreas Mayer, AfD): Ist der Bundesregierung die Einschätzung zu Albanien bekannt, wonach sowohl das dortige Justizsystem als auch Anzeigen gegen politische Gegner und einseitige mediale Berichterstattungen als „politische Waffen“ eingesetzt werden, um politische Gegner auszuschalten (vgl. www.de rstandard.de/story/3000000213255/albaniens-justi z-ist-von-effektivitaet-korrektheit-und-transparen z-weit-entfernt), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des EU- Beitrittsprozesses Albaniens? Frage 37 (Andreas Mayer, AfD): Sind der Bundesregierung Medienberichte bekannt, wonach sich die Zentralregierung Albaniens übermäßig in die Autonomie der lokalen Behörden einmischt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich des EU-Beitrittsprozesses Albaniens (vgl. www.g azetaexpress.com/de/Rama-l%C3%B6st-Gemeind e-Tirana-auf-und-fordert-Entlassung-der-stellvertr etenden-B%C3%BCrgermeister/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 2. Oktober 2025: Die Fragen 35 bis 37 werden zusammen beantwortet. Mit der Öffnung von fünf Verhandlungsclustern seit Oktober 2024 kann Albanien eine weiterhin große Dynamik im EU-Beitrittsprozess nachweisen, den die Bundesregierung unterstützt. Im Hinblick darauf kommt der Unabhängigkeit der Justiz und Bekämpfung von Korruption ebenso wie der Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren besondere Bedeutung zu. Mit der umfassenden Justizreform von 2016 wurden in Albanien u. a. durch das Vetting innerhalb der Justiz und der Schaffung neuer Justizinstitutionen wie der Sonderstruktur zur Bekämpfung von Korruption, Organisierter Kriminalität und Terrorismus (SPAK) entscheidende Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität gemacht. Die Bundesregierung verweist sowohl bilateral als auch auf EU- Ebene fortlaufend auf noch ausstehende Reformbedarfe und die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung beschlossener Reformmaßnahmen. Laufende Gerichtsverfahren kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Wie Deutschland hat auch Albanien die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung ratifiziert und sich zur Wahrung der politischen, administrativen und finanziellen Selbstständigkeit der Gemeinden verpflichtet. Die Bundesregierung beobachtet die entsprechenden Entwicklungen und wird insbesondere die Ergebnisse des nächsten regelmäßigen Monitoring-Besuchs durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas im Rahmen der Charta genau verfolgen.

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