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Schriftliche Frage 60 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digit…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 60 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digit… Frage 60 (Katrin Fey, Die Linke): Welche zusätzlichen Ressourcen sollen – mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD getroffenen Vereinbarungen zu digitaler Gewalt u. a. gegen Frauen – aus Sicht der Bundesregierung für Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen nach der Istanbul- Konvention zur Verfügung gestellt werden, damit diese, durch technische Ausstattung und Wissenserwerb, sicherstellen können, dass sie jeweils auf dem aktuellen technischen Stand zum Auffinden von Tracking-Tools bleiben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Mai 2025: Für die Finanzierung der Ausstattung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sowie die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten für die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert derzeit zwei Projekte im Themenfeld „Digitale Gewalt“: Mit dem Projekt „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ der Frauenhauskoordinierung e. V. werden Beschäftigte dabei unterstützt, ein Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Mit dem Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt/ Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e. V. werden zielgenaue Maßnahmen entwickelt, um das Frauenunterstützungssystem fortzubilden. Zum aktuellen Zeitpunkt können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, welche Maßnahmen auf Grundlage des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode im Themenfeld „Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt“ umgesetzt werden.

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