Schriftliche Frage 51 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt betr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 51 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt betr…
Frage 51 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt – Maßnahmen zum Schutz geflüchteter von Gewalt betroffener Frauen ergriffen, und wenn ja, welche, und wenn nicht, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung umzusetzen (bitte mit Angabe eines Zeithorizonts)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2026:
Ziel der Bundesregierung ist es, den Schutz von Frauen vor Gewalt in jeglicher Form zu verbessern und die Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auszubauen. Dem aktuellen Koalitionsvertrag liegt dafür ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter und häuslicher Gewalt veranlasst, wie die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Darüber hinaus plant die Bundesregierung u. a. eine Verschärfung des Strafrechts, um geschlechtsspezifische Morde an Frauen (Femizide) konsequenter als Mord und nicht als Totschlag zu bestrafen. Die Bundesregierung prüft kontinuierlich bestehende und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt.
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