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Schriftliche Frage 4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quar…

dip / schriftliche_frage 09.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quar… Frage 4 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quart“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das am Standort Kaisersesch als Wasserstoff-Reallabor 2019 gestartet ist, das Herzstück der Anlage, ein Elektrolyseur, trotz Verlängerung des Projektes bis heute nicht in Betrieb gegangen ist und der Wasserstoff deshalb per Sattelzug u. a. aus Österreich geliefert werden musste (Rhein-Zeitung vom 17. April 2025 „Reallabor Kaisersesch braucht bisher wenig Wasserstoff“)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 5. Mai 2025: Das von dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Reallabor SmartQuart startete 2020 insgesamt in drei Quartieren, unter anderem in Kaisersesch. Beteiligte Partner und Zuwendungsempfänger sind im Zusammenhang mit Kaisersesch die Verbandsgemeinde Kaisersesch, die E.ON SE, die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH und Viessmann. Mit dem Reallabor „SmartQuart“ sollte unter anderem der Betrieb eines Wasserstoffquartiers in Kaisersesch erprobt werden. Ziel war es, eine Wasserstoffinfrastruktur zu erschaffen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette verläuft: Erzeugung, Abnahme von Wasserstoff (vor Ort), Speicherung, direkte Nutzung der Abwärme vom Elektrolyseur zur Wärmeversorgung sowie auch der direkte Einsatz von Wasserstoff in der Wärmeversorgung über Brennstoffzellen. Die Investition in die Wasserstofferzeugung und die Anpassung der notwendigen Leitungsinfrastruktur wurden unter der Annahme geplant, dass ein dauerhafter Betrieb der Wasserstoffnutzung erreicht werden kann. Anfang 2022 wurde ein kommerziell aus Eigenmitteln der E.ON SE beschaffter Elektrolyseur geliefert und aufgestellt, der jedoch schlussendlich nicht betriebsfähig war. Bei der Inbetriebnahme des Elektrolyseurs traten unerwartete Schwierigkeiten auf, die vom (europäischen) Hersteller auch im Rahmen umfassender Nacharbeiten nicht behoben werden konnten. Mehr als 22 Monate wurde vom Konsortium in Eigeninitiative versucht, in Kooperation mit dem Hersteller, die technischen Mängel (insbesondere Dichtigkeitsprobleme), welche nicht vom Konsortium verursacht worden sind, zu beheben, um gegebenenfalls doch noch eine Inbetriebnahme zu realisieren. Im Oktober 2024 gab das Konsortium bekannt, dass die Mängel nicht behoben werden konnten. Es wurde entschieden, vom Kauf des Elektrolyseurs zurückzutreten. Für den Erwerb des Elektrolyseurs ist jedoch keine Förderung (daher auch kein zuwendungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Bundes) erfolgt. Neben technischen Schwierigkeiten mit dem Betrieb des Elektrolyseurs führten auch die aktuell noch vergleichsweise hohen Kosten der Wasserstoffnutzung dazu, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Wasserstoffquartiers nicht erreicht werden konnte. Zudem konnte weder regional noch überregional eine ausreichende Anzahl von Wasserstoffabnehmern für einen wirtschaftlichen Betrieb gewonnen und eingebunden werden. Eine Aufrechterhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur zur alleinigen Wärmeversorgung ohne weitere Abnehmer ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Dennoch konnten durch das Vorhaben wichtige Erkenntnisse für zukünftige Wasserstoffprojekte gewonnen werden, die ohne eine Bundesförderung und Durchführung des Projektes im Realbetrieb nicht hätten erzielt werden können. Beispiele hierfür sind die Planung, die Genehmigung und der Aufbau der Infrastruktur inklusive Rohrleitungssystem vor Ort, womit auch Erfahrungen für eine Standardisierung des Genehmigungsprozesses erzielt werden konnten. Weiterhin konnten die Befüllung und der Transport von Wasserstoff über das Leitungssystem, wie auch die Umrüstung und der Betrieb von Brennstoffzellen und die Umrüstung eines Blockheizkraftwerks zur Nutzung des Wasserstoffs in der Wärmeversorgung sowie die Speicherung von Wasserstoff erprobt werden. Ein wesentliches Projektziel im Quartier Kaisersesch war die Erprobung der errichteten Wasserstoffinfrastruktur. Um diese innerhalb der Laufzeit umsetzen zu können, wurde auf kurzfristige Wasserstofflieferungen aus Trailern zurückzugriffen. Die Erprobung wird im Mai 2025 abgeschlossen sein, so dass ab diesem Zeitpunkt die Wasserstofflieferung über Trailer eingestellt wird. Das Vorhaben wurde vor Förderung auf wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Risiken vom Projektträger Jülich bewertet. Es wurde demnach für förderwürdig anerkannt, wobei gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Bund ein erhebliches Interesse an der Erfüllung des Projektes hat, das im Rahmen des Energieforschungsprogramms als Forschungs- und Entwicklungsprojektes (F&E) abgewickelt wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse von F&E- Projekten nicht vollständig vorhersehbar sind und der Bund über die Förderung anteilig auch das finanzielle Risiko mitträgt, wenn ein Vorhaben nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

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