Schriftliche Frage 6 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserst…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 6 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserst…
Frage 6 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU):
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserstoffproduktion zu verhindern, sodass die bereits heute hohe und laut aktuellen Planungen in den nächsten fünf Jahren weiter deutlich steigende Kapazität an erneuerbaren Energien aus zahlreichen Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen nicht abgeregelt, sondern durch den im Projekt vorgesehenen, bisher jedoch noch nicht funktionsfähigen Elektrolyseur zur Wasserstoffproduktion genutzt und unter anderem in das Gasnetz eingespeist werden kann, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. Mai 2025:
Wie bereits in der Antwort auf Frage 4 mitgeteilt ist das Konsortium vom Reallabor Smart Quart vom Kauf des Elektrolyseurs zurückgetreten, weil dieser aufgrund technischer Probleme nicht in Betrieb genommen werden und die Betriebsanforderungen in dem Wasserstoffmikrogrid in Kaisersesch nicht erfüllen konnte. Der Elektrolyseur wurde damals aus Eigenmitteln eines Zuwendungsempfängers beschafft und nicht aus Bundesmitteln gefördert. Im Projektverlauf hat sich gezeigt, dass die Wasserstofflösung auch bei Einbindung der Abwärmenutzung unter den aktuellen Rahmenbedingungen ökonomisch im Vergleich zu einer Versorgung über Wärmepumpen nicht sinnvoll ist. Auch konnten die zum Projektbeginn geplante Errichtung einer Wasserstofftankstelle, die Umrüstung des öffentlichen Nahverkehrs auf Wasserstoff bzw. die Gewinnung weiterer gewerblicher Abnehmer von Wasserstoff nicht realisiert werden. Ohne diese Abnehmer ist ein wirtschaftlicher Betrieb nach Ablauf des FE-Vorhabens (FE steht für „Forschung und Entwicklung“) aber nicht möglich. Da die Förderung des Reallabors nur noch bis zum 31. Dezember 2025 läuft, wurde auf einer Ersatzbeschaffung für den Elektrolyseur verzichtet, für die Erfüllung der Vorhabenziele zur Erprobung der Wasserstoffinfrastruktur wird übergangsweise Wasserstoff aus Trailern bereitgestellt. In Kaisersesch war ein Elektrolyseur von nur 1 Megawatt geplant (zum Vergleich: neue Windenergieanlagen an Land haben 4 bis 6 Megawatt). Es ist nicht davon auszugehen, dass diese fehlende Last nennenswerte Auswirkungen auf die Netzauslastung in der Region haben wird. Somit wäre auch keine nennenswerte zusätzliche Abregelung zu erwarten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) engagiert sich aber weiterhin konsequent für den Hochlauf der Wasserstoffnutzung und setzt notwendige Instrumente um oder beteiligt sich an deren Entwicklung, um den Betrieb von mindestens 10 Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 zu fördern. Dieses Ziel ist in der Fortschreibung der „Nationale Wasserstoffstrategie“ aus dem Jahr 2023 verankert. Derzeit deuten Marktentwicklungen gleichwohl darauf hin, dass ein Teil dieser Kapazität erst nach 2030 realisiert werden könnte. Für die Zunahme der inländischen Erzeugung ist neben den Projekten des Förderprogramms „IPCEI Wasserstoff“ und der Umsetzung der sogenannten Treibhausgas- Minderungsquote für den Verkehrsbereich, vor allem die Umsetzung der künftig geplanten Förderverordnung „Systemdienliche Elektrolyseure“ zentral.
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