Schriftliche Frage 31 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungs…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 31 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungs…
Frage 31 (Tobias Matthias Peterka, AfD):
Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts verübt (bitte, wenn möglich, nach Parteienzugehörigkeit des Politikers aufschlüsseln, vgl. Bild – www.bild.de/ politik/nach-lauterbachfehlschussbka-raeumteinuns-fehlen-leibwaechter-67d9713851cbca78b218 2589, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025:
Die Bundesregierung legt dem unbestimmten Begriff „Angriffe“ folgende Sachverhaltsmerkmale zur Auslegung im Sinne der Fragestellung zu Grunde: • tätliche körperliche Angriffe, • Nötigungen in Form der Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit und • Tomaten- und Eierwürfe, Farbangriffe etc. Unter dieser Annahme waren für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 folgende Sachverhalte zu verzeichnen: Für das Jahr 2021 sind keine Angriffe auf Schutzpersonen im Beisein des Personenschutzes der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) bekannt. Für das Jahr 2022 insgesamt vier, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD, • zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN. Für das Jahr 2023 insgesamt zwei, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzpersonen mit Parteizugehörigkeit AfD. Für das Jahr 2024 insgesamt drei, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD und • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BSW. Für das Jahr 2025 mit Stand vom 26. März insgesamt fünf, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD, • zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit FDP, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit CDU.
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