Schriftliche Frage 85 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie i…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 85 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie i…
Frage 85 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie in der Leistungsbeschreibung von Vagedes & Schmid im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Rahmenvertrags „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit dem Titel „Entwicklung eines Mustererbbaurechtsvertrags für bezahlbares Wohnen“ vom 12. Juli 2024 vorgesehen, und plant die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für Erbbaurechtsvertragsverhältnisse, um bezahlbares Wohnen auf Erbbaugrundstücken trotz gestiegenem Bodenrichtwert zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 9. Mai 2025:
Wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, wird der vollständige Entwurf des Mustererbbaurechtsvertrags im Mai 2025 dem Begleitgremium vorgelegt werden. Auch die Abschlusssitzung des Begleitgremiums zur finalen Abstimmung des Entwurfs wird wie im Zeitplan vorgesehen im Mai stattfinden. Die Bundesregierung plant keine finanzielle Unterstützung speziell für Erbbaurechtsvertragsverhältnisse. Förderungswürdige Projekte und Personen sind unabhängig davon zu fördern, ob das Vorhaben im Erbbaurecht oder auf andere Weise realisiert wird (und welcher Bodenrichtwert vorliegt). Es gibt keinen Grund, Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer zu fördern, wenn sie nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht förderungsbedürftig sind und auch die jeweiligen Vorhaben nicht förderungswürdig ist. Berlin, den 9. Mai 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]
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