Bauwende jetzt - Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten
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Bauwende jetzt - Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1753
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier,
Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Isabelle Vandre,
Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen
und gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der geplanten Novelle des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des
Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundestagsdrucksachen 21/1084 sowie 21/781
(neu)) geben Koalition und Bundesregierung unter dem Schlagwort „Bau-Turbo“ vor,
die Baugenehmigungsverfahren und Bauleitplanung für den Wohnungsneubau zu
beschleunigen. Doch was als Lösung der Wohnungskrise verkauft wird, entpuppt sich
bei genauerer Betrachtung als Bodenspekulations-Turbo und
Privatisierungsprogramm mit weitreichenden sozialen, ökologischen und demokratischen Schäden. Statt
dem schnellen Bau von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung
von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische
Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher
Räume. Die weitere Deregulierung des Bau- und Planungsrechts schwächt dabei die
am Gemeinwohl orientierte Stadtplanungspolitik in Städten und Kommunen und führt
nicht dazu, dass die Bedürfnisse der Menschen sowie der Schutz von Klima und
Umwelt zum Ausgangspunkt von Baupolitik werden. Stattdessen braucht es das Festhalten
an den Planungsprinzipien des Städtebaus der Moderne, wonach „Licht, Luft und
Sonne“ als demokratisches Prinzip Menschen aller Klassen in den Städten zur
Verfügung stehen und so den Lebensstandard durch gute Wohn- und Lebensverhältnisse
insgesamt heben sollten. Stadtplanung für die Menschen und im Sinne einer
sozialökologischen Stadtentwicklungspolitik bedeutet, dass niemand mehr als ein Drittel
seines Einkommens für die Miete ausgeben muss, dass fußläufig die Alltagsbedürfnisse
barrierearm erreichbar sind und Quartiere kompakt, gemeinwohlorientiert und
klimagerecht gestaltet werden ohne Schwächung der kommunalen Planungshoheit. Darunter
fällt z. B. die Nahversorgung und -erholung, der Erhalt von Grünflächen und Natur
sowie die Erreichbarkeit von Bildungseinrichtungen und Gesundheitsversorgung oder
der Schwimmbadbesuch und, dass Bus oder Bahn oft fahren und gut zu erreichen sind,
unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft.
Kern des sogenannten „Bau-Turbos“ ist § 246e BauGB. Dieser erlaubt damit unter
anderem die Ausweisung von Bauland ohne Bebauungsplan im Außenbereich und
eröffnet eine weitreichende Abkehr von den bisherigen Grundsätzen von Bauleitplanung
und Baurecht. Die Koalition strich in ihrem Gesetzentwurf noch die im
Referentenentwurf der Bundesregierung ursprünglich vorgesehene Mindestgrenze von sechs
Wohneinheiten pro Gebäude, sodass wir mit massivem Flächenfraß, Zersiedlung und
jeder Menge Einfamilienhäuser vor allem in den Umlandgemeinden von Städten
rechnen dürfen. Indem der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung
mindestens bis 2031 aufgegeben wird, droht die Verschlechterung der Lebensqualität für alle
Menschen, weil die kompakte Stadt als ein Grundsatz moderner Stadtplanung die
räumliche Nähe von Wohnen und sozialen Folgeinfrastrukturen zur Sicherung der
Teilhabe aller Menschen verankert hatte. Statt langer Wegebeziehungen, die sich eben
nicht alle Menschen gleichermaßen leisten können. Mobilität und Pendelbeziehungen
werden in dem Maße zum Luxusgut, wie städtische Versorgungseinrichtungen weiter
entfernt und schwerer erreichbar werden. Zusätzlich belastet die weitere Zersiedelung
Umwelt und Klima und bereits jetzt werden in Deutschland immer noch täglich über
50 Hektar Boden neu in Anspruch genommen, wovon ein großer Teil versiegelt ist
(www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-
umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs). Der Bau-Turbo wird ebenfalls die
Bodenspekulation mit landwirtschaftlichen Flächen weiter verstärken, da diese als
Bauerwartungsland freigegeben werden.
Ergänzt wird diese Sonderregelung mit der unbefristeten Liberalisierung des § 31
BauGB, der weitere Möglichkeiten für die Befreiung von Festsetzungen bestehender
Bebauungspläne etwa für Nachverdichtungen durch Neubauten oder Aufstockungen
schafft. Geltendes Baurecht, fachlich geprüft und demokratisch beschlossen, wird
damit im Nachgang weitgehend der Beliebigkeit anheim gegeben. Genauso verhält es
sich mit dem neuen unbefristeten § 34 BauGB, der Bauvorhaben im unbeplanten
Innenbereich zulässt, die sich nicht wie bisher in die unmittelbare Umgebung einfügen
müssen. In der Folge könnten damit Hochhäuser in die Baulücken von
Gründerzeitvierteln gesetzt werden. Durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen droht
außerdem der Milieuschutz systematisch ausgehebelt zu werden. Mit der Genehmigung von
Aufstockungen, trotz Erhaltungssatzung, können dabei entstehende Kosten z. B. für
die Nachrüstung von Aufzügen über die Modernisierungsumlage auf die
Bestandmieter*innen umgelegt werden, was die Mieten dauerhaft erhöhen würde. In der
Konsequenz bedeutet das, dass Investor*innen, nachdem sie die Genehmigung von der
Kommune erhalten haben – die durch die verkürzte Bearbeitungszeit von zwei Monaten
keine qualifizierte Bewertung mehr vornehmen kann – letztlich bauen können, was für
sie die größten Profite verspricht. Damit wird folglich am Bedarf vorbei gebaut und
erneut der Schutz von Mieter*innen aufgegeben.
Nicht weniger problematisch ist die Schwächung der kommunalen Planungshoheit.
Mit der Verlagerung der Entscheidungen auf die Genehmigungsbehörden durch die
neu eingefügte Zustimmungsfiktion innerhalb von zwei Monaten werden kommunale
Parlamente und Planungsbehörden in ihrer Steuerungsfähigkeit massiv eingeschränkt
und zeitlich unter Druck gesetzt. Damit wird eine fachlich gründliche Befassung in
kommunalen Verwaltungen und Parlamenten erheblich erschwert und so die
demokratisch legitimierte Bauleitplanung ausgehöhlt und umgesetzt, was sich Investor*innen
wünschen. Dadurch entsteht außerdem ein riesiges Infrastrukturproblem, da durch die
ungeplante Entwicklung und Zersiedlung die Bereitstellung und Instandhaltung
baulicher Infrastrukturen und sozialer Daseinsvorsorge nicht mehr sichergestellt werden
kann. Die Kommunen werden damit in die Lage einer dauernden
Versorgungsaufholjagd versetzt, die sie mit leeren Kassen überhaupt nicht gewinnen können. Hier wird
der Klassenkonflikt besonders deutlich, denn wer es sich leisten kann, wird weite
Wege mit dem SUV auf sich nehmen oder sich Dinge des täglichen Gebrauchs einfach
in die Einfamilienhaussiedlung liefern lassen. Kinderbetreuung wird dann teuer
zugekauft, das Kino und Schwimmbad einfach auf dem Grundstück privatisiert.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen dafür schafft,
1. dass der Leerstand in der Bundesrepublik Deutschland behoben wird, der Umbau
von Gebäuden vor Neubau Priorität hat. Bundesweit stehen ca. 1,9 Millionen
Wohnungen leer und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen
Quadratmeter Bürofläche ungenutzt. Zusätzlich werden bundesweit
schätzungsweise 550.000 Wohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Die
Bundesregierung muss die gesetzlichen Grundlagen zur Mobilisierung dieser
Raumpotenziale stärken, die kommunalen Verwaltungen in die Lage versetzen, diese
umzusetzen und Investitionen über die Städtebauförderung auf den Weg bringen;
2. dass der Handlungsspielraum für die Kommunen zur Sicherung von
Gemeinwohlbedarfen und einer funktionierenden sozialen Daseinsvorsorge und für die
Priorisierung einer nachhaltigen Innenentwicklung mit sozialer Infrastruktur
gefördert wird. Es braucht neue Konzepte für die barrierearme, fußläufige
Erreichbarkeit von Alltagsbedürfnissen. Die Bundesregierung muss, über
Städtebauförderprogramme für eine sorgende Stadt, in funktionierende Nachbarschaften
investieren, in denen die Nahversorgung und -erholung sowie die Erreichbarkeit
von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Pflege- und Gesundheitsversorgung
und öffentlichem dicht getaktetem Nahverkehr sowie gut ausgebauten Rad- und
Fußverkehrsnetzen für alle gewährleistet ist;
3. dass die Grundlagen für die Durchsetzung einer sozialen Bodenpolitik und für
eine ökologische Bodenordnung gestärkt werden. Dafür braucht es einen
Bodenpreisdeckel, eine Bodenwertzuwachssteuer, die Ertüchtigung kommunaler
Vorkaufs- und Eingriffsrechte;
4. dass die klimapolitisch gebotene und denkmalkulturell verantwortliche Achtung
des Bestandes sowie die Minimierung von Neuinanspruchnahme, Versiegelung
und Ressourcenverbrauch und die Priorisierung von Umbau vor Neubau von
Gebäuden Vorrang hat. Zur Sicherung des Baubestandes in der Bundesrepublik
Deutschland sollen kommunale Abrissstopps vereinfacht sowie kommunale
Wohnungs(-um)bauprogramme für bezahlbaren Wohnraum gestärkt werden. Zur
Förderung des kommunalen und gemeinwohlorientierten Bauens sollen
kommunale Bauhütten, also eigene Baukapazitäten der Kommunen, mit einem
Bundesprogramm gefördert werden. Als ein Turbo für die planenden Berufe, die aktuell
unter der Krise der Bauwirtschaft leiden, und zur Stärkung der Planungsbehörden
in den Kommunen soll der Quereinstieg für Planer*innen in die kommunalen
Bau- und Planungsbehörden vereinfacht ermöglicht werden, indem er durch
Förderprogramme für die Aus- und Weiterbildung gefördert wird; die Stärkung der
öffentlichen Ämter ist ein wesentlicher Beitrag zur Beschleunigung der
Planungsprozesse, weshalb das Ziel der Besetzung aller offenen Stellen bis 2030 erfüllt
sein muss.
Berlin, den 22. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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