Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude
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Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2288
21. Wahlperiode 16.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh, Sylvia
Rietenberg, Mayra Vriesema, Simone Fischer, Karoline Otte, Lisa Paus und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche
Gebäude
Eine barrierefreie Wohnung ist eine zentrale Voraussetzung für ein
selbstständiges Leben im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen. Der demografische
Wandel führt dazu, dass immer mehr Menschen in Deutschland Bedarf an einer
barrierefreien Wohnung haben. Laut Evaluationsbericht der KfW haben bereits
etwa 3 Millionen Haushalte Bedarf an einer barrierefreien oder barrierearmen
Wohnung (Leifels, 2020). Bis 2035 werden es voraussichtlich 3,7 Millionen
Wohnungen sein. Diesem hohen Bedarf steht bisher nur eine sehr geringe
Anzahl an rund 560 000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen gegenüber,
was auf eine dramatische Versorgungslücke hinweist (Leifels, 2020).
Das Bundesförderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ setzt hier bisher
wichtige Investitionsanreize für barrierefreies Wohnen. Nun hat die Bundesregierung
sich dazu entschieden, das Zuschussprogramm (455-B) auslaufen zu lassen. Es
kann nur noch ein Kreditprogramm (159) genutzt werden. Laut
Evaluationsbericht der KfW wirkte die Zuschussförderung aber besonders bei zentralen
Maßnahmen wie Schwellenabbau und altersgerechten Bädern. Die Bundesfachstelle
Barrierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025) betont, dass neben
barrierefreiem Neubau vor allem der Umbau im Bestand erforderlich ist, da er
gezielter und bedarfsorientierter umgesetzt werden kann. Gleichzeitig bestehen
hier praktische Hürden, etwa Abstimmungen mit Vermietenden oder
Rückbaukosten. Angesichts wachsender Altersarmut und steigender Nachfrage dürfte
auch nach Ansicht der Fragestellenden eine Förderung des Bundes zur
Barrierereduzierung im bestehenden Wohnraum weiterhin notwendig sein und
zukünftig an Relevanz gewinnen. Fördermittel für Umbauten leisten außerdem
einen wichtigen Beitrag, damit Menschen ihre Wohnung im Alter nicht
verlassen müssen.
Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eine wesentliche
Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist die
Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet. Der
Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Menschen mit
Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt mit anderen mobil sein können.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt deshalb, dass im Kultur-
und Medienbereich Bundesgebäude, bundesunmittelbare Körperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach
den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten sind. Zusätzlich
sollen in Bestandsgebäuden des Bundes nach und nach alle baulichen Barrieren
abgebaut werden.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag
darauf verständigt, die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich
verbessern zu wollen. Dazu sollen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Mittel für die Förderung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen zur
Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das
Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden, sodass unter anderem alle öffentlich
zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
2. Wie viele dieser Wohnungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
von kommunalen Wohnungsgesellschaften oder gemeinnützigen Trägern
bewirtschaftet (bitte Anteile nach kommunalen und gemeinnützigen
Unternehmen aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Bedarf an
barrierefreien Wohnungen in Deutschland?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die erwartete Versorgungslücke von
über 2,5 Millionen barrierearmen Wohnungen bis zum Jahr 2035 (Leifels,
2020)?
5. Sind der Bundesregierung in Anbetracht des demografischen Wandels
Prognosen im Hinblick auf die Entwicklung des Bedarfs an barrierefreien
Wohnungen in den kommenden 20 Jahren bekannt, und wenn ja, von
welchem Bedarf gehen diese aus?
6. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung, wenn der Ausbau
barrierefreien Wohnraums nicht mit der Nachfrage Schritt hält?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Unfällen im
Haushalt, die auf ein Zusammenspiel von altersbedingten
Funktionsstörungen und mangelnder Barrierefreiheit zurückzuführen sind?
8. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass Barrierefreiheit
im Neubau laut der Studie von Deutschem Städte- und Gemeindebund
(DStGB) und TERRAGON (2017) bereits mit sehr geringen Mehrkosten
realisierbar ist?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirkung des KfW-
Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Abruf der
Fördermittel aus dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ seit 2020
entwickelt?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass insbesondere ältere und einkommensschwache Haushalte beim
Umbau zur Barrierefreiheit unterstützt werden?
12. Wie viele barrierefreie Wohnungen wurden im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung
den Ländern in den Jahren 2019 bis 2024 gefördert (Neubau, Ankauf und
Sanierung)?
13. Der Umbau von wie vielen barrierefreien Wohnungen wurde im Rahmen
des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ vom Bund in den
Jahren 2019 bis 2025 gefördert?
14. Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, das KfW-
Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nicht mehr zu unterstützen
und auslaufen zu lassen?
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Wegfall
des KfW-Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ auf die
Versorgungslage, und welche Alternativen zur Schließung dieser Lücke plant
sie?
16. Welche weiteren Förderinstrumente existieren neben dem KfW-
Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ auf Bundesebene, um den
barrierefreien Umbau des Wohnungsbestands zu unterstützen, sind
zusätzliche Förderinstrumente geplant, und wenn ja, welche?
17. Plant die Bundesregierung, in den Verwaltungsvereinbarungen zum
sozialen Wohnungsbau sicherzustellen, dass auch private Eigentümerinnen den
barrierefreien Umbau ihrer Wohnung fördern lassen können?
18. Wie ist der Umsetzungsstand der im Maßnahmenkatalog des Bündnisses
bezahlbarer Wohnraum vereinbarten Vorhaben zur Verbesserung der
Barrierefreiheit im Wohnungsbau?
a) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.21
vor, die die Prüfung einer Definition von Mindeststandards für den
barrierefreien Neubau vorsieht?
b) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.22
vor, die eine Prüfung von Reformen der Musterbauordnung sowie der
Landesbauordnungen im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen zum
Ziel hat?
c) Welche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.23
vor, die die Prüfung einer Stärkung der Förderung von bezahlbaren
barrierefreien Wohnungen vorsieht, z. B. durch Kopplung der
Förderungen an rechtliche Vorgaben der bedarfsgerechten Barrierefreiheit?
19. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor, um beim
barrierefreien Wohnen auch die Bedürfnisse von Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen zu berücksichtigen (z. B. Rollstuhlfahrerinnen,
Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil an
komplett barrierefreien öffentlichen Gebäuden?
21. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um bestehende
Barrieren in öffentlichen Bestandsgebäuden vollständig abzubauen?
a) Welches Budget ist hierfür vorgesehen?
b) Wie wird bei der Umsetzung priorisiert?
22. Hält die Bundesregierung es weiterhin für angemessen, die Verpflichtung
zum Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden auf öffentlich zugängliche
Bereiche dieser Gebäude zu beschränken, und wie begründet sie ihre
Einschätzung?
a) Liegen der Bundesregierung Erhebungen oder Schätzungen betreffend
den Anteil der öffentlich zugänglichen Bereiche an der Gesamtfläche
der noch nicht barrierefreien Gebäude im Geltungsbereich des
Behindertengleichstellungsgesetzes vor, und wenn ja, welche, und wenn
nein, plant sie solche?
b) Welche Auswirkungen hat die genannte Beschränkung auf die
Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen im
öffentlichen Dienst?
23. Inwieweit werden bei der Planung und Umsetzung von barrierefreien
Gebäuden auch die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen berücksichtigt (z. B. Rollstuhlfahrerinnen, Menschen mit
Sehoder Hörbeeinträchtigungen)?
24. Welche Rolle spielt die digitale Barrierefreiheit in den geplanten
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, sind
hier konkrete Projekte oder Förderungen geplant, und wenn ja, welche?
25. Wie plant die Bundesregierung, auch in der Privatwirtschaft stärker auf
Barrierefreiheit hinzuwirken, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem
Koalitionsvertrag vorgenommen haben?
26. Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für
private Anbieterinnen von Produkten und Dienstleistungen zur
Barrierefreiheit?
27. Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zum Ergreifen
angemessener Vorkehrungen im Sinne von Artikel 2 der UN-
Behindertenrechtskonvention?
28. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit Barrierefreiheit in der
Ausbildung von Architektinnen und Planerinnen stärker berücksichtigt wird,
und wenn ja, welche?
29. Plant die Bundesregierung, die personelle Ausstattung der
Bauverwaltungen im Bereich Barrierefreiheit zu verbessern?
30. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Hürden beim
altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau im Bestand abzubauen?
a) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wie etwa die
Einführung von Fristen oder Mustervereinbarungen, um die Zustimmung
durch Vermieterinnen für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung
sicherzustellen?
b) Wie plant die Bundesregierung, Mieterinnen zukünftig bei den
Umbau- und Rückbaukosten zu entlasten, und wie bewertet sie die
Maßnahme, Vermieterinnen an den Kosten zu beteiligen?
c) Welche gezielten Fördermaßnahmen sieht die Bundesregierung vor,
um einkommensschwache und ältere Haushalte beim barrierefreien
Umbau zu unterstützen?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von beratenden
Anlaufstellen und Verfahrenshilfe (digital bzw. analog), um Betroffene
beim Umbau zu unterstützen?
e) Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung derzeit, um die
Umsetzung barrierefreier Umbauten sowie deren tatsächliche Wirkung auf
die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen systematisch zu
erfassen, und welche neuen Maßnahmen zur regelmäßigen
Erfolgskontrolle und zum Monitoring sind geplant?
31. Wie wird der Aspekt Barrierefreiheit bei neuen Gesetzesvorhaben
berücksichtigt und sichergestellt, dass der Anteil an barrierefreien Wohnungen
konsequent steigt?
32. Wie plant die Bundesregierung, Innenstädte und soziale Infrastrukturen an
Klimawandel und den zunehmenden Bedarf an Barrierefreiheit
anzupassen, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem Koalitionsvertrag
vorgenommen haben?
33. Wie nutzt sie dabei Synergien zwischen energetischer Sanierung und
barrierefreiem Umbau (z. B. durch gemeinsame Programme,
Doppelförderung, Bürokratieabbau)?
Berlin, den 8. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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