Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Text
Haushaltsführung 2025 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3299
21. Wahlperiode 16.12.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2025
II A 2 – H 1221/00020/006/047
Gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4
Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2025 übersende ich die Zusammenstellung der über- und
außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im
zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2025.
Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen Ausgaben, zu denen Artikel 111
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) nicht ermächtigt, nur in entsprechender Anwendung
der Voraussetzungen des Artikels 112 GG geleistet werden. Dies gilt auch dann, wenn
Mittel bereits im Bundeshaushaltsplan 2024 bewilligt waren oder im Entwurf des
Bundeshaushaltsplans 2025 enthalten sind. Alle in der Liste angeführten („formalen“)
üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wurden letztlich im
Bundeshaushalt 2025 etatisiert und sind somit mit Inkrafttreten des endgültigen Haushalts
keine „echten“ üpl./apl. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen mehr. In der
Haushaltsrechnung 2025 werden sie auch nicht als solche ausgewiesen.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2025
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
Ausgabe
T€
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02 Deutscher Bundestag
0212 Deutscher Bundestag
687 01 Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang
mit internationalen Mitgliedschaften ................................................................... 1.744 80
Beitragsanpassungen und Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die
Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung von
Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft
des Deutschen Bundestages in den betroffenen Organisationen.
06 Bundesministerium des Innern
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
684 12 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung ...... 500.000 302.806
Sicherstellung eines durchgängig unverminderten Angebots an
Integrationskursen auf Grund aktualisierter Prognose des Mittelbedarfs. Die überplanmäßige
Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Mai
sowie vom 26. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und gleichartige Leistungen
684 04 Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF .............................. 310.000 63.000
Höhere Ausgaben zur Aufrechterhaltung berufsbezogener Deutschsprachkurse
nach § 45a Aufenthaltsgesetz. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 Bundesministerium für Verkehr
1211 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
697 01 apl Leistung von Schadenersatz und Entschädigungen .......................................... - 27.045
Leistung von Schadenersatz an das Betreiberkonsortium aus dem gekündigten
Vertrag „Automatische Kontrolle der Infrastrukturabgabe“ auf Grund des
Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut. Die außerplanmäßige Ausgabe ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 04, 05, 06, 07, 09, 12, 15, 17, 23 und 25 in der Fassung der vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität
683 01 üpl Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), Innovationsprogramm für
Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) .................................................. 524.400 151.824
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 61.433 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 74.391 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 16.000 T€
Unterbrechungsfreie Weiterführung der Fördermaßnahmen aus dem ZIM und
dem IGP. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Mai 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
686 01 üpl Industrieforschung für Unternehmen .................................................................. 223.500 120.501
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 65.209 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 53.814 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.478 T€
Fortsetzung der Fördermaßnahmen der Förderprogramme Industrielle
Gemeinschaftsforschung (IGF) und Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
externen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM). Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 21. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
683 12 üpl Maritime Technologien – Forschung, Entwicklung und Innovation .................... 48.000 9.827
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 4.386 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 3.731 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.666 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 44 T€
Fortführung der Forschungsvorhaben – AmmoniaMot2, GENES und BinSmartII
– im Rahmen des Förderprogramms „Maritimes Forschungsprogramm“.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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892 10 üpl Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze .......................... 35.000 360
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 360 T€
Fortführung der Förderung innovativer Schiffbauvorhaben im Rahmen des
Förderprogramms Innovativer Schiffbau.
683 32 üpl Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation –
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ................................................................. 284.800 28.770
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 15.731 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 13.039 T€
Fortführung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des
Raumfahrtprogramms für Innovation und internationale Kooperation. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
686 01 üpl Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in
Braunkohlebergbauregionen ................................................................................................................. 11.588 3.417
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 3.021 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 396 T€
Sicherstellung der fristgemäßen Fortführung des Förderprogramms
„Unternehmen Revier“.
686 07 üpl Innovative Unternehmensgründungen ............................................................... 217.050 19.744
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 10.044 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.500 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 7.200 T€
Fortführung der Förderprogramme EXIST – Existenzgründungen aus der
Wissenschaft und INVEST zur Unterstützung innovativer Gründungen / Start-ups in
Deutschland. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Mai 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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686 12 üpl Förderung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen (Social
Entrepreneurship) ............................................................................................... 16.000 5.017
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.017 T€
Fortsetzung der Förderung aus der ESF-kofinanzierten Förderrichtlinie
„Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen“. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen vom 29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
882 01 üpl Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ..................................................................... 645.271 66.123
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 37.371 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 26.583 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.169 T€
Unterbrechungsfreie Fortführung der Förderung in Thüringen, Rheinland-Pfalz
und Sachsen-Anhalt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2025
dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
0903 Energie und Nachhaltigkeit
683 01 üpl Energieforschung ............................................................................................... 406.801 200.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 58.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 60.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 53.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 29.000 T€
Fortführung der Förderung der angewandten Projektförderung nichtnuklearer
Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 28. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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698 01 üpl Anpassungsgeld für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des
Braunkohlentagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen (APG) ................................... 566.000 59.200
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 20.300 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 16.850 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 9.750 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 6.100 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 6.200 T€
Sicherstellung der rechtlichen Empfehlungen zu Leistungen, welche zur
Abfederung der sozialen Folgen der staatlich festgelegten Beendigung der
Kohleverstromung gewährt werden. Die überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen sind mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April, 19.
und 28. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
698 11 üpl Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus ............................ 876 876
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 622 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 254 T€
Sicherstellung der rechtlichen Verpflichtungen, welche zur Abfederung der
sozialen Folgen der staatlich festgelegten Beendigung des Steinkohlenbergbaus
gewährt werden.
686 41 üpl Kompetenz Klima – Klimaschutz und Nachhaltigkeit im beruflichen Alltag ........ 5.320 898
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 449 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 449 T€
Sicherstellung der fristgemäßen Fortführung des Förderprogramms „Kompetenz
Klima“.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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0904 Chancen der Globalisierung
532 04 üpl Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland ............. 67.398 14.168
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.602 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.066 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 500 T€
Beauftragung der Durchführungsgesellschaft und Veranlassung von
Ausschreibungen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland
an der Weltausstellung 2027 in Belgrad. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
29. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
12 Bundesministerium für Verkehr
1201 Bundesfernstraßen
682 12 üpl Ausgaben der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ für Betrieb,
Planungsleistungen und Verwaltung ....................................................................................... 765.290 29.800
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 19.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 10.800 T€
Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und zur
Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem Abriss und Ersatzneubau der
Ringbahnbrücke (A 100). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
741 22 üpl Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ........................................................ 685.000 381.111
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 191.634 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 136.322 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 49.984 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 3.171 T€
Fortsetzung von Verkehrsinvestitionen an Bundesstraßen. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 27. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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891 11 üpl Investitionen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ ......................................... 6.180.000 119.100
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 76.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 43.100 T€
Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und zur
Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem Abriss und Ersatzneubau der
Ringbahnbrücke (A 100). Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
14 Bundesministerium der Verteidigung
1405 Militärische Beschaffungen
554 12 üpl Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten,
schwimmendem und sonstigem Marinegerät ........................................................................ 271.100 390.700
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 135.500 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 90.400 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu: 89.900 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu: 47.500 T€
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu: 27.400 T€
Abschluss eines Vertrages für die „Kombimaßnahme U212A zum Erhalt der
Einsatzreife“. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juni 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 16 üpl Beschaffung NATO-Hubschrauber 90 ................................................................ 10.100 6.977
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.977 T€
Abschluss eines Vertrags zur Integration der Konfiguration NH90 NGEN Step 2
in den bestehenden Simulator zur zwingenden Aufrechterhaltung der
Trainingsfähigkeit auf dem Waffensystem NH90 der Deutschen Marine. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der
Finanzen vom 30. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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554 17 üpl Beschaffung des Waffensystems Eurofighter ..................................................... 4.262.200 33.340
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 33.340 T€
Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung der Laserzielbeleuchter LITENING 5
der neuesten Generation mit NTISR-Fähigkeiten für das Waffensystem
Eurofighter. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 18 üpl Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M ................................... 300 172.350
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 18.194 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 15.729 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu: 117.221 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu: 21.206 T€
Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung und Serienintegration eines
Selbstschutzsystems Directed Infrared Counter Measures in das Waffensystem
A400M zur signifikanten Erhöhung des Schutzniveaus vor infrarotgesteuerten
Lenkflugkörpern. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
554 30 üpl Beschaffung Flottendienstboote Klasse 424 inkl. Ausbildungs- und
Referenzanlage Aufklärung ............................................................................................... 17.600 895
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 435 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 460 T€
Abschluss eines Vertrages zur externen Baukostenbegleitung im Projekt
Flottendienstboote 424 inkl. Ausbildungs- und Referenzanlage Aufklärung.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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554 81 üpl Beschaffung des Waffensystems F-35 ............................................................... 518.600 480.166
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 140.042 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 120.687 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 219.437 T€
Abschluss eines Vertrags zur Beschaffung von Erprobungskomponenten zur
Qualifikation eines Lenkflugkörpers sowie zur Beschaffung eines
Lenkflugkörpers für das Waffensystem F-35. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 478.656 T€ ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 26. Mai 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt
worden.
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,
Militärseelsorge usw.
532 01 üpl Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik ......................... 1.370.609 523.898
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 132.412 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 140.906 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 120.486 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 130.094 T€
Fortsetzung von bestehenden Betriebsleistungen und Migration von
Bestandsmaßnahmen in das HERKULES-Folgeprojekt. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
13. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
831 02 üpl Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften ..................................................... 195.265 11.243
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 11.243 T€
Fortsetzung von bestehenden Betriebsleistungen und Migration von
Bestandsmaßnahmen in das HERKULES-Folgeprojekt. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
13. Juni 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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15 Bundesministerium für Gesundheit
1503 Prävention und Gesundheitsverbände
684 07 apl Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2..... - 1.051
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.051 T€
Abschluss eines Vertrages über Lagerdienstleistungen für zentral beschaffte
Impfstoffe gegen SARS-CoV-2.
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik
684 11 üpl Freiwilligendienste .............................................................................................. 81.000 49.950
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 49.950 T€
Sicherstellung einer rechtzeitigen Bewilligung von Zuwendungen des Bundes für
den Jugendfreiwilligendienstjahrgang 2025/26 zur Durchführung der gesetzlich
vorgesehenen pädagogischen Begleitung. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom
2. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
671 01 üpl Kosten der Durchführung von Seminaren in den staatlichen Bildungszentren,
die in Zusammenarbeit mit Vertragspartnern betrieben werden ........................ 120.750 120.750
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 24.150 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 24.150 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 24.150 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 24.150 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu: 24.150 T€
Abschluss erforderlicher Betreiberverträge zur weiteren Nutzung von
Bildungszentren für die Durchführung gesetzlich vorgesehener Seminare im Rahmen des
Bundesfreiwilligendienstes. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. April 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
19 Bundesverfassungsgericht
1912 Bundesverfassungsgericht
531 01 üpl Veranstaltungen ................................................................................................. 300 200
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 200 T€
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zum Abschluss von Verträgen für
die Durchführung von Veranstaltungen anlässlich des 75-jährigen Bestehens
des Bundesverfassungsgerichts.
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
725 05 apl Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung im
Parlamentsviertel in Berlin .................................................................................. - 40.176
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 16.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 16.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 8.000 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 176 T€
Beauftragungen für vorgezogene Leitungs- und Straßenumverlegungen sowie
Tunnelbauarbeiten zur Realisierung der Baumaßnahme Luisenblock Ost I des
Deutschen Bundestages. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Mai 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
893 20 üpl Überbetriebliche Berufsbildungsstätten .............................................................. 97.100 3.313
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.013 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.300 T€
Fortsetzung der Förderung innerhalb des Programms INex-ÜBA.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
685 41 üpl Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens ....................................... 121.200 1.446
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.446 T€
Weiterförderung von Vorhaben aus dem Programm „Kultur macht stark.
Bündnisse für Bildung".
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems
685 10 üpl Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung ............................................... 95.400 2.054
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 2.054 T€
Förderung zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der MIND gGmbH.
3004 Forschung für Innovationen, Zukunftsstrategie
683 20 üpl Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit ............................................................. 175.900 19.338
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 7.850 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 4.058 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 7.430 T€
Unterbrechungsfreie Förderung von Fortsetzungs- und Anschlussvorhaben in
den Bereichen KI, Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien. Die
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat mitgeteilt worden.
683 25 üpl Quantensysteme – Quantentechnologien, Photonik .......................................... 189.200 4.302
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.150 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 852 T€
Fortführung der Förderung von Fortsetzungs- und Anschlussvorhaben im
Bereich der Quantenforschung.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
1 2 3 4
683 26 üpl Innovative und digitalisierte Materialforschung für nachhaltiges Wachstum und
Ressourcensouveränität ..................................................................................... 111.200 20.292
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 2.029 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 6.264 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 6.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 5.499 T€
Unterbrechungsfreie Fortsetzung der Förderung innerhalb der Maßnahme
MaterialDigital 3. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
683 27 üpl Zivile Sicherheitsforschung ................................................................................. 53.600 4.009
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 1.002 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 1.003 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 1.002 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.002 T€
Unterbrechungsfreie Finanzierung von Projekten der zivilen
Sicherheitsforschung.
894 23 üpl Mikroelektronik und Supercomputing – Investitionen ......................................... 215.000 19.664
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 6.250 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.423 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 3.434 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 1.557 T€
Sicherstellung des Bundesanteils zur Finanzierung der im Rahmen des
EuroHPC aufzubauenden und von der Europäischen Union Co-finanzierten AI-
Factories in Stuttgart und Jülich. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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685 30 üpl Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit ....................... 410.600 152.000
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 51.000 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 40.000 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 61.000 T€
Unterbrechungsfreie Förderung zur Aufrechterhaltung aufgebauter
Infrastrukturen im Gesundheitsbereich. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
683 40 üpl Bioökonomie ....................................................................................................... 109.700 37.200
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 11.350 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 11.350 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 9.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 5.000 T€
Fortsetzung der Förderung essentieller Forschungsvorhaben aus der
Züchtungsforschung sowie Förderungen im Rahmen europäischer
Forschungspartnerschaften. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
685 40 üpl Globaler Wandel und Klimaforschung ................................................................ 58.300 19.020
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 8.580 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 8.040 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 2.400 T€
Unterbrechungsfreie Förderung von Anschlussmaßnahmen und Sicherstellen
internationaler Verpflichtungen im Rahmen der Forschung zu Klima und
globalem Wandel. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben
des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Mai 2025 dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
* Für die Einzelpläne 06, 09, 12, 15, 17, 19, 25 und 30 in der Fassung der im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages begonnenen Beratungen zum Haushaltsentwurf 2025
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
1. RegE 2025
T€*
bewilligte
über-/
außerplanmäßige
VE
T€
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685 41 üpl Energietechnologien und effiziente Energienutzung; Grüner Wasserstoff –
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ............................................................ 264.900 17.300
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 5.300 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 5.100 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 4.500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 2.400 T€
Fortsetzung der Förderung zum Aufbau von Nachwuchsgruppen im Bereich der
Fusionsforschung. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
685 42 üpl Ressourcen, Kreislaufwirtschaft, Geoforschung ................................................. 92.900 1.800
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2026 bis zu: 500 T€
Im Haushaltsjahr 2027 bis zu: 500 T€
Im Haushaltsjahr 2028 bis zu: 500 T€
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu: 300 T€
Fortsetzung der Finanzierung von erforderlichen Teilprojekten im
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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