Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN…
Frage 1 (Sascha Lensing, AfD):
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geförderte Trägerverein der Gedenkstätte des Hauses der Wannseekonferenz (www.ghwk.de/de/) die historischen Ereignisse des 20. Januar 1942, an dem sich hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee trafen, um zu koordinieren, wie die Ermordung der europäischen Juden auf Behördenebene möglichst effizient umgesetzt werden sollte (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergru nd-aktuell/240926/die-wannseekonferenz/), auf seiner Homepage (www.ghwk.de/de/) mit dem „Geheimtreffen“ von Potsdam am 25. November 2023 in einen Zusammenhang stellt und damit nach meiner Auffassung gleichsetzt (https://ansag e.org/aberwitzige-geschichtsklitterung-gedenktafe l-am-wannsee-haus-wiederholt-correctiv-luegen/ und www.ghwk.de/de/ausstellung/gartenausstel lung), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob hierin eine strafbare Verharmlosung des Holocaust gemäß § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) gegeben sein kann, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 29. April 2025:
Sowohl in ihrer Pressemitteilung als auch im Rahmen der Gartenausstellung verweist die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz ausdrücklich auf die Unterschiede zwischen dem Treffen von Potsdam am 25. November 2023 und der Wannsee-Konferenz. Die Gedenkstätte nimmt daher gerade keine Gleichsetzung beider Ereignisse vor. Die strafrechtliche Beurteilung konkreter Sachverhalte ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die Bundesregierung kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.
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