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Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN… Frage 1 (Sascha Lensing, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geförderte Trägerverein der Gedenkstätte des Hauses der Wannseekonferenz (www.ghwk.de/de/) die historischen Ereignisse des 20. Januar 1942, an dem sich hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee trafen, um zu koordinieren, wie die Ermordung der europäischen Juden auf Behördenebene möglichst effizient umgesetzt werden sollte (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergru nd-aktuell/240926/die-wannseekonferenz/), auf seiner Homepage (www.ghwk.de/de/) mit dem „Geheimtreffen“ von Potsdam am 25. November 2023 in einen Zusammenhang stellt und damit nach meiner Auffassung gleichsetzt (https://ansag e.org/aberwitzige-geschichtsklitterung-gedenktafe l-am-wannsee-haus-wiederholt-correctiv-luegen/ und www.ghwk.de/de/ausstellung/gartenausstel lung), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob hierin eine strafbare Verharmlosung des Holocaust gemäß § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) gegeben sein kann, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 29. April 2025: Sowohl in ihrer Pressemitteilung als auch im Rahmen der Gartenausstellung verweist die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz ausdrücklich auf die Unterschiede zwischen dem Treffen von Potsdam am 25. November 2023 und der Wannsee-Konferenz. Die Gedenkstätte nimmt daher gerade keine Gleichsetzung beider Ereignisse vor. Die strafrechtliche Beurteilung konkreter Sachverhalte ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die Bundesregierung kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.

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