Schriftliche Frage 36 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Wurde die „Sonderkommission Theresienwiese“, die unter der Leitung des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat ermittelte, vom bayeris…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 36 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Wurde die „Sonderkommission Theresienwiese“, die unter der Leitung des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat ermittelte, vom bayeris…
Frage 36 (Ferat Koçak, Die Linke):
Wurde die „Sonderkommission Theresienwiese“, die unter der Leitung des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat ermittelte, vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz über die Quellenmeldung über ein Treffen mit Karl-Heinz Hoffmann, Franziska B. und Uwe Behrendt im Schloss Ermreuth am 13. Dezember 1980, bei dem die drei genannten u. a. Metallrohre zuschnitten, unterrichtet, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt (vgl. www.zeit.de/2023/33/shlomo-lewi n-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Juni 2025:
Eine Beantwortung Ihrer Frage kann im Hinblick auf Grund des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beauskunftung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Übermittlung einzelner Quellenmeldungen im Sinne der Fragestellung ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt wird. Erforderlich wäre daher eine dezidierte, händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes (zum Umfang der Ermittlungen vergleiche auch die Pressemitteilung des GBA vom 8. Juli 2020 – www.generalbundesanwal t.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/Pressemitteilung-vom-08- 07-2020.html) hinsichtlich der Sichtung eines einzelnen Dokuments. Die zur Beantwortung Ihrer Frage notwendige Recherche würde die entsprechende Arbeitseinheit beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass dieser eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre.
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