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Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz (Antwort zu Drs. 21/168)

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/380 · Antwort · Original ↗

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Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz (Antwort zu Drs. 21/168) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/380 21. Wahlperiode 02.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/168 – Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit hat einen hohen Stellenwert in der Gedächtniskultur der Bundesrepublik Deutschland. Millionen Bürger suchen Jahr für Jahr Gedenkstätten wie das Haus der Wannsee-Konferenz auf (www.ghwk.de/de/). Umso wichtiger ist es, dass solche Institutionen, die aus Steuermitteln finanziert werden, integer sind und sich nicht für parteiund/oder tagespolitische Streitigkeiten instrumentalisieren lassen. Staatsorgane dürfen grundsätzlich keine öffentlichen Mittel aufwenden, um Oppositionsparteien zu bekämpfen. Dies schreibt die Neutralitätspflicht vor, die sich aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) herleitet. Wenn aber staatlicherseits Mittel an private Institutionen fließen, muss die Regierung nach vertretener Rechtsauffassung Sorge tragen, dass das Geld nicht für einseitige Meinungsmache gegen die Opposition eingesetzt wird. Vor dem Hintergrund der auf dem Grundstück des Hauses der Wannsee- Konferenz neu installierten Infotafeln (jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/d ie-wannsee-gedenkstaette-correctiv-und-die-banalitaet-der-erinnerung/) stellen die Fragesteller ihre Kleine Anfrage. 1. Auf welche Summe belaufen sich die Zuwendungen der Bundesregierung an den Verein, der die Gedenk- und Bildungsstätte „Haus der Wannsee- Konferenz“ betreibt (www.ghwk.de/de/), in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder Bundesbehörde aufschlüsseln)? Die Förderung des Trägervereins der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Zeitraum von 2015 bis 2024 beläuft sich wie folgt. 2015 777.000,00 EUR 2016 799.000,00 EUR 2017 832.000,00 EUR 2018 894.000,00 EUR 2019 1.006.000,00 EUR Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 30. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2020 1.014.000,00 EUR 2021 1.064.000,00 EUR 2022 1.100.000,00 EUR 2023 1.165.000,00 EUR 2024 1.316.000,00 EUR Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Jahr 2017 dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz e.V. im Rahmen einer Projektförderung 4 952,51 Euro zugewendet. Seitens des Auswärtigen Amts gab es in den letzten 10 Jahren folgende Zuwendungen (Projektförderungen). 2015 13.751,08 EUR 2016 26.720,00 EUR 2017 18.783,94 EUR 2018 100.774,35 EUR 2019 105.206,30 EUR 2. Liegen der Bundesregierung Informationen zu den Summen vor, die das Land Berlin oder ggf. andere Länder an den Verein geleistet haben (wenn ja, bitte nach Jahr, Land, Landesministerium oder Landesbehörde aufschlüsseln)? Die Förderung durch das Land Berlin, vertreten durch die für Kultur zuständige Senatsverwaltung, beläuft sich in dem Zeitraum von 2014 bis 2024 wie folgt. 2015 904.000,00 EUR 2016 990.000,00 EUR 2017 1.033.000,00 EUR 2018 1.115.000,00 EUR 2019 1.146.000,00 EUR 2020 1.745.000,00 EUR 2021 1.659.000,00 EUR 2022 1.951.000,00 EUR 2023 1.970.000,00 EUR 2024 1.992.000,00 EUR 3. Auf welche Summe beläuft sich die Förderung der Bundesregierung für das Projekt „Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost- Berlin nach dem Nationalsozialismus“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ku rzmeldungen/DE/2018/06/hueter-der-ordnung.html) (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder Bundesbehörde aufschlüsseln)? Das Forschungsprojekt hat finanziell und sachlich keinen Bezug zum Haus der Wannsee-Konferenz. Die Förderung der Bundesregierung für das Projekt „Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus“ durch das Institut für Zeitgeschichte in München und das Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam belief sich wie folgt. 2015 83.000,00 EUR 2016 471.000,00 EUR 2017 508.000,00 EUR 2018 525.000,00 EUR 4. Gibt es weitere Zuwendungen der Bundesregierung an den Verein oder die Gedenkstätte, und wenn ja, wie hoch sind diese (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seitens des Auswärtigen Amts gab es in den letzten 10 Jahren folgende Zuwendungen (Projektförderungen). 2017 22.000,00 EUR 2018 32.700,00 EUR 2022 590,00 EUR 2024 14.322,99 EUR 5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Gelände der Gedenkstätte mehrere Infotafeln auf angebliche Parallelen zwischen dem vom Medium Correctiv 2024 beschriebenen Vortrag in Potsdam und der Wannsee- Konferenz von 1942 hinweisen (ebd.), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser aus Sicht der Fragesteller eindeutigen Instrumentalisierung des Holocaust durch eine mit Steuergeldern finanzierte Bildungseinrichtung zu parteipolitischen Zwecken? 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung allgemein aus der möglichen Instrumentalisierung des Holocaust durch eine mit Steuergeldern finanzierte Bildungseinrichtung zu parteipolitischen Zwecken, wie viele Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt, und wie hat sie jeweils darauf reagiert (bitte mit kurzer Erläuterung nach Jahr und Name der Bildungseinrichtung aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Ausstellung „Was bedeutet Wannsee für …“ setzt sich mit der Bedeutung und den unterschiedlichen Perspektiven auf den Ort und in diesem Zusammenhang mit der Nutzung des Begriffs „Wannsee“ auseinander. Sie zeigt auf 26 Stationen verschiedene Sichtweisen auf Wannsee und die Geschichte des Hauses der Wannsee-Konferenz durch die Jahrzehnte und lädt Besucherinnen und Besucher ein, sich mit der komplexen Geschichte des Ortes auseinanderzusetzen. Verweise auf aktuelle politische Entwicklungen dienen der kritischen Auseinandersetzung und stellen keine Instrumentalisierung des Holocaust dar. 7. Wann wurden diese Infotafeln nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestellt, und gibt es Pläne der Bundesregierung, den Verein zur Entfernung der Tafeln aufzufordern, und wenn ja, sind sie mit einer Frist versehen, und wenn nein, warum toleriert die Bundesregierung die Existenz dieser Tafeln? Die Informationstafeln sind Gegenstand der temporären Gartenausstellung „Was bedeutet Wannsee für …“, die vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 in der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz gezeigt wird. Die Tafeln werden nach Ende der Ausstellung planmäßig wieder abgebaut. 8. Sind der Bundesregierung Reaktionen der Mitglieder des Trägervereins (www.ghwk.de/de/ueber-das-haus/verein-und-beirat) auf die Aufstellung und den Inhalt der Tafeln bekannt, und wenn ja, welche? Der Trägerverein wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. Dezember 2024 über die Ausstellung informiert. Die Mitglieder des Trägervereins haben diese Information zur Kenntnis genommen. Der Bundesregierung sind darüber hinaus keinen Reaktionen bekannt. 9. Sind der Bundesregierung Reaktionen der Mitglieder des Beirats (www.gh wk.de/de/ueber-das-haus/verein-und-beirat) auf die Aufstellung und den Inhalt der Tafeln bekannt, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung sind keine Reaktionen des Beirats auf die Ausstellung bekannt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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