Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz (Antwort zu Drs. 21/168)
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Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz (Antwort zu Drs. 21/168)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/380
21. Wahlperiode 02.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ronald Gläser, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/168 –
Verwendung von Steuergeldern durch das Haus der Wannsee-Konferenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit hat einen hohen
Stellenwert in der Gedächtniskultur der Bundesrepublik Deutschland. Millionen
Bürger suchen Jahr für Jahr Gedenkstätten wie das Haus der Wannsee-Konferenz
auf (www.ghwk.de/de/). Umso wichtiger ist es, dass solche Institutionen, die
aus Steuermitteln finanziert werden, integer sind und sich nicht für
parteiund/oder tagespolitische Streitigkeiten instrumentalisieren lassen.
Staatsorgane dürfen grundsätzlich keine öffentlichen Mittel aufwenden, um
Oppositionsparteien zu bekämpfen. Dies schreibt die Neutralitätspflicht vor,
die sich aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) herleitet.
Wenn aber staatlicherseits Mittel an private Institutionen fließen, muss die
Regierung nach vertretener Rechtsauffassung Sorge tragen, dass das Geld nicht
für einseitige Meinungsmache gegen die Opposition eingesetzt wird.
Vor dem Hintergrund der auf dem Grundstück des Hauses der Wannsee-
Konferenz neu installierten Infotafeln (jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2025/d
ie-wannsee-gedenkstaette-correctiv-und-die-banalitaet-der-erinnerung/) stellen
die Fragesteller ihre Kleine Anfrage.
1. Auf welche Summe belaufen sich die Zuwendungen der Bundesregierung
an den Verein, der die Gedenk- und Bildungsstätte „Haus der Wannsee-
Konferenz“ betreibt (www.ghwk.de/de/), in den letzten zehn Jahren (bitte
nach Jahr, Bundesministerium oder Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Die Förderung des Trägervereins der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der
Wannsee-Konferenz durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien im Zeitraum von 2015 bis 2024 beläuft sich wie folgt.
2015 777.000,00 EUR
2016 799.000,00 EUR
2017 832.000,00 EUR
2018 894.000,00 EUR
2019 1.006.000,00 EUR
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2020 1.014.000,00 EUR
2021 1.064.000,00 EUR
2022 1.100.000,00 EUR
2023 1.165.000,00 EUR
2024 1.316.000,00 EUR
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Jahr 2017
dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz e.V. im Rahmen einer
Projektförderung 4 952,51 Euro zugewendet.
Seitens des Auswärtigen Amts gab es in den letzten 10 Jahren folgende
Zuwendungen (Projektförderungen).
2015 13.751,08 EUR
2016 26.720,00 EUR
2017 18.783,94 EUR
2018 100.774,35 EUR
2019 105.206,30 EUR
2. Liegen der Bundesregierung Informationen zu den Summen vor, die das
Land Berlin oder ggf. andere Länder an den Verein geleistet haben (wenn
ja, bitte nach Jahr, Land, Landesministerium oder Landesbehörde
aufschlüsseln)?
Die Förderung durch das Land Berlin, vertreten durch die für Kultur zuständige
Senatsverwaltung, beläuft sich in dem Zeitraum von 2014 bis 2024 wie folgt.
2015 904.000,00 EUR
2016 990.000,00 EUR
2017 1.033.000,00 EUR
2018 1.115.000,00 EUR
2019 1.146.000,00 EUR
2020 1.745.000,00 EUR
2021 1.659.000,00 EUR
2022 1.951.000,00 EUR
2023 1.970.000,00 EUR
2024 1.992.000,00 EUR
3. Auf welche Summe beläuft sich die Förderung der Bundesregierung für
das Projekt „Hüter der Ordnung. Die Innenministerien in Bonn und Ost-
Berlin nach dem Nationalsozialismus“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ku
rzmeldungen/DE/2018/06/hueter-der-ordnung.html) (bitte nach Jahr,
Bundesministerium oder Bundesbehörde aufschlüsseln)?
Das Forschungsprojekt hat finanziell und sachlich keinen Bezug zum Haus der
Wannsee-Konferenz.
Die Förderung der Bundesregierung für das Projekt „Hüter der Ordnung. Die
Innenministerien in Bonn und Ost-Berlin nach dem Nationalsozialismus“ durch
das Institut für Zeitgeschichte in München und das Zentrum für Zeithistorische
Forschung Potsdam belief sich wie folgt.
2015 83.000,00 EUR
2016 471.000,00 EUR
2017 508.000,00 EUR
2018 525.000,00 EUR
4. Gibt es weitere Zuwendungen der Bundesregierung an den Verein oder die
Gedenkstätte, und wenn ja, wie hoch sind diese (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Seitens des Auswärtigen Amts gab es in den letzten 10 Jahren folgende
Zuwendungen (Projektförderungen).
2017 22.000,00 EUR
2018 32.700,00 EUR
2022 590,00 EUR
2024 14.322,99 EUR
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf dem Gelände der Gedenkstätte
mehrere Infotafeln auf angebliche Parallelen zwischen dem vom Medium
Correctiv 2024 beschriebenen Vortrag in Potsdam und der Wannsee-
Konferenz von 1942 hinweisen (ebd.), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser aus Sicht der Fragesteller
eindeutigen Instrumentalisierung des Holocaust durch eine mit Steuergeldern
finanzierte Bildungseinrichtung zu parteipolitischen Zwecken?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung allgemein aus der
möglichen Instrumentalisierung des Holocaust durch eine mit
Steuergeldern finanzierte Bildungseinrichtung zu parteipolitischen Zwecken, wie
viele Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten zehn Jahren bekannt,
und wie hat sie jeweils darauf reagiert (bitte mit kurzer Erläuterung nach
Jahr und Name der Bildungseinrichtung aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausstellung „Was bedeutet Wannsee für …“ setzt sich mit der Bedeutung
und den unterschiedlichen Perspektiven auf den Ort und in diesem
Zusammenhang mit der Nutzung des Begriffs „Wannsee“ auseinander. Sie zeigt auf
26 Stationen verschiedene Sichtweisen auf Wannsee und die Geschichte des
Hauses der Wannsee-Konferenz durch die Jahrzehnte und lädt Besucherinnen
und Besucher ein, sich mit der komplexen Geschichte des Ortes
auseinanderzusetzen. Verweise auf aktuelle politische Entwicklungen dienen der kritischen
Auseinandersetzung und stellen keine Instrumentalisierung des Holocaust dar.
7. Wann wurden diese Infotafeln nach Kenntnis der Bundesregierung
aufgestellt, und gibt es Pläne der Bundesregierung, den Verein zur Entfernung
der Tafeln aufzufordern, und wenn ja, sind sie mit einer Frist versehen,
und wenn nein, warum toleriert die Bundesregierung die Existenz dieser
Tafeln?
Die Informationstafeln sind Gegenstand der temporären Gartenausstellung
„Was bedeutet Wannsee für …“, die vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 in
der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz gezeigt wird.
Die Tafeln werden nach Ende der Ausstellung planmäßig wieder abgebaut.
8. Sind der Bundesregierung Reaktionen der Mitglieder des Trägervereins
(www.ghwk.de/de/ueber-das-haus/verein-und-beirat) auf die Aufstellung
und den Inhalt der Tafeln bekannt, und wenn ja, welche?
Der Trägerverein wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. Dezember 2024
über die Ausstellung informiert. Die Mitglieder des Trägervereins haben diese
Information zur Kenntnis genommen. Der Bundesregierung sind darüber
hinaus keinen Reaktionen bekannt.
9. Sind der Bundesregierung Reaktionen der Mitglieder des Beirats (www.gh
wk.de/de/ueber-das-haus/verein-und-beirat) auf die Aufstellung und den
Inhalt der Tafeln bekannt, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung sind keine Reaktionen des Beirats auf die Ausstellung
bekannt.
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